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3 Private Sonderschule Josefinum

3.2 Schulträger

Als Schulträger der Privaten Sonderschule Josefinum fungiert der „Verein des sozi-alpädagogischen und therapeutischen Zentrums für Kinder und Jugendliche Josefi-num“. Die Vereinsführung obliegt seit zehn Jahren dem Obmann, Herrn Mag. Um-lauft Otto, der im Wirtschaftsleben Kärntens eine nicht unbedeutende Rolle spielt.

Ihm zur Seite stehen als Vorstandsmitglieder namhafte Persönlichkeiten des Wirt-schaftslebens Kärntens, die mit dem vom Land Kärnten zur Verfügung gestellten fi-nanziellen Mitteln für die Instandhaltung, sowie der wirtschaftlichen Gebarung der Institution verantwortlich zeichnen.

Der Gesamtbetrag, der vom Land Kärnten im Laufe eines Jahres aus dem Sozialre-ferat dem „Schulheim Josefinum“ zur Verfügung gestellt wird, beläuft sich auf ca. 3,5 Millionen Euro. Diese Gesamtkosten werden mittels eines zugestandenen Tagsatzes pro SchülerIn berechnet.

Es müssen damit sämtliche Aufwendungen des „Heimes“ bestritten werden, wie die Instandhaltungs-, Verpflegs- und Betriebskosten, die Gehälter der SozialpädagogI-nen, sowie des Bedienungspersonals, der Heimleitung und der beiden Hausmeister.

Dienstgeber der LehrerInnen der Sonderschule Josefinum ist, wie an allen Pflicht-schulen, das Land Kärnten, das auch für die Bezahlung der Gehälter aufkommen muss. Innerhalb des Finanzierungsausgleiches werden den Ländern diese Kosten allerdings refundiert.

Die LehrerInnen der hauseigenen Sonderschule sind vom Amt der Kärntner Landes-regierung dem „Schulheim Josefinum“ zur Verfügung gestellte „lebende Subventio-nen“

3.3 Rechtsgrundlage, gesetzliche Aufgabe der Schule und Lehrpläne

Die Private Sonderschule Josefinum unterliegt in ihrem Aufbau und ihrer Organisati-on den bundesgesetzlichen Bestimmungen für SOrganisati-onderschulen, die im Schulorganisa-tionsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz und im Schulpflichtgesetz explizit ausgeführt

sind. Landesgesetze regeln weitere Angelegenheiten. Die grundsätzlichen Aufgaben der Sonderschulen sind im SCHOG 1962 folgend beschrieben:

„§ 22. Die Sonderschule in ihren verschiedenen Arten hat physisch oder psychisch be-hinderte Kinder in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern, ihnen nach Möglichkeit eine den Volksschulen oder Hauptschulen oder Polytechnischen Schu-len entsprechende Bildung zu vermitteln und ihre Eingliederung in das Arbeits- und Be-rufsleben vorzubereiten. Sonderschulen, die unter Bedachtnahme auf den Lehrplan der Hauptschule geführt werden, haben den Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auch zum Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen zu befähigen“ (Doralt 1993, S. 55).

Außerdem kann in Sonderschulen, je nach physischer oder psychischer Behinderung der SchülerInnen, mit Bedachtnahme auf Bildungsfähigkeit und nach den jeweiligen Erfordernissen, neben dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule zur Anwendung gelangen (vgl. ebd. S. 15).

3.4 Der Sonderpädagogische Förderbedarf

„Im schulrechtlichen Sinn liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf dann vor, wenn ein Kind zwar schulfähig ist, jedoch infolge körperlicher oder psychischer Be-hinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder im Polytechnischen Lehrgang ohne sonderpädagogische Förderung nicht folgen kann“ (BmfUukA 1997, S.19).

Das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs kann mit-tels Antrag an den Bezirksschulrat, durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten, den/die SchulleiterIn oder von Amts wegen erfolgen. Dem Bezirksschulrat kommt nach Durchforstung aller gesetzmäßig vorgeschrieben Gutachten die Aufgabe zu, zu entscheiden, ob ein Förderbedarf zuerkannt wird oder nicht. Ebenso wird die Anwen-dung des geeigneten Lehrplanes in die EntscheiAnwen-dung miteinbezogen. Der Sonderpä-dagogische Förderbedarf, mit denen unsere SchülerInnen großteils ausgestattet sind oder wo das Verfahren bereits eingeleitet wurde, ist Grundbedingung für die Auf-nahme an unserer Schule. In einigen wenigen Fällen sind wir aber aufgerufen, nach der gesetzlichen Beobachtungszeit von fünf Monaten und nach Einholung aller

erfor-derlichen Atteste, ein Sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen. Mitunter kommt es vor, dass bei einzelnen SchülerInnen nach der gesetzlichen Beobachtungszeit kein Sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt wird. In diesem Fall werden diese SchülerInnen der nächstgelegenen Volksschule als Regelschüler zugewiesen.

Ein Trend, der in letzten Jahren augenscheinlich wurde und an Häufigkeit zugenom-men hat, ist die bescheidmäßige Zuerkennung eines Sonderpädagogischen Förder-bedarfs (SPF) aus sozial-emotionalen Gründen. Dieser SPF wird vor allem Schüle-rInnen zuerkannt, „die durch traumatische Lebensereignisse, Tod, Missbrauch oder Misshandlung oder durch Probleme, die aufgrund einer Aufmerksamkeitsstörung, von Unter- oder Überforderung und daraus resultierendem Sinken des Selbstwertge-fühls und Entstehen des OhnmachtsgeSelbstwertge-fühls ausgelöst wurden“ (Höflich 2008, S. 7).

Eine so beschriebene Zielgruppe findet vor allem im Schulheim Josefinum Aufnah-me, um eine Lernverwahrlosung oder gar ein Abdriften ins kriminelle Milieu zu ver-hindern.

3.5 Lehrpersonal

Die Sonderschule Josefinum ist dem „sozialpädagogischen und therapeutischen Zentrum für Kinder und Jugendliche Josefinum“ angeschlossen. Im Schuljahr 2007/08 werden in vier Klassen 36 SchülerInnen (21 Knaben und 15 Mädchen) un-terrichtet, die vorwiegend aus sozialen Randbereichen kommen und neben Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen, vor allem Verhaltensauffälligkeiten mit extremer Ge-waltbereitschaft zeigen. Alle SchülerInnen weisen amtlicherseits einen Sonderpäda-gogischen Förderbedarf auf, der zur Einleitung adäquater Fördermaßnahmen be-rechtigt.

Alle LehrerInnen der ASO (Allgemeine Sonderschule) Josefinum verfügen über die Lehramtsprüfung der Allgemeinen Sonderschule und der Sonderschule für Sprach-gestörte, manche über die Lehramtsprüfung der Sonderschule für Schwerstbehinder-te und einige über Zusatzqualifikationen in der MonSchwerstbehinder-tessori-Pädagogik, InSchwerstbehinder-tegrations- Integrations-pädagogik u. dgl. mehr. Sie sind also für alle Bereiche der SonderIntegrations-pädagogik bestens ausgebildet und werden gemäß ihrer Qualifikationen eingesetzt.

In jeder Klasse befinden sich im Durchschnitt 9 SchülerInnen. Offene Lehr- und Lernmethoden helfen, den individuellen kognitiven und sozialen Defiziten zu

begeg-nen. In allen Unterrichtsstunden sind zwei Lehrkräfte als Team in der Klasse einge-setzt, um unterstützend und fördernd jedem(r) Schüler(in) zur Seite zu stehen, aber auch, um aufkeimende Verhaltensauffälligkeiten schon im Ansatz ersticken zu kön-nen. Individuelle Leistungsanforderungen und Lehrplaneinstufungen erfordern zudem ein sensibles pädagogisches Einfühlungsvermögen, um die gesteckten Lernziele er-reichen zu können.

Zu den acht StammschullehrerInnen gesellen sich noch vier ReligionslehrerInnen aus Nebenschulen. An zwei Wochentagen wird im Ausmaß von vier Stunden katholi-sche Religion unterrichtet und an einem Wochentag findet ein einstündiger evangeli-scher Religionsunterricht statt.

3.6 SchülerInnen

An der ASO Josefinum werden vorrangig SchülerInnen unterrichtet, die im sozialpä-dagogischen und therapeutischen Zentrum für Kinder und Jugendliche Josefinum internatsmäßig Aufnahme gefunden haben und dort von speziell geschulten Sozial-pädagogInnen betreut werden. Externe SchülerInnen werden nur in Ausnahmefällen und nach Vorhandensein freier Kapazitäten in der Schule aufgenommen.

Die SchülerInnen bringen unterschiedlichste, in ihrer Biographie entstandene Prob-lemstellungen mit, wie

o soziale und emotionale Störungen unter besonderer Berücksichtigung der fami-liären Situation

o Verwahrlosung

o Verhaltensauffälligkeiten und Gewaltbereitschaft o Traumatisierungen in der bisherigen Lebensgeschichte o Persönlichkeitsentwicklungsstörungen

o Schulschwierigkeiten bis hin zu Schulverweigerung

3.7 Zielsetzungen des Unterrichtens und Erziehens

Die Zielsetzungen des Unterrichtens und Erziehens, sowie das Leitbild unserer Schule sind der Homepage unserer Schule entnommen, die von mir erstellt und ins Netz gestellt wurde.

Die LehrerInnen bemühen sich folgende Prinzipien zu vermitteln:

• Lebenspraktische Ausbildung in einer Schule zum Wohlfühlen

• Zeitgemäßer Unterricht

• Vermittlung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten

• Individuelle Förderung

• Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein

• Kontinuierliche Fortbildung

Woran jeden Tag gearbeitet werden muss:

• Gegenseitige Achtung und Anerkennung

• Positive Lebenseinstellung

• Mut zum Fragen, zum Vertrauen, zum Leben

3.8 Leitbild der Sonderschule Josefinum

Bereich: Unterricht und Erziehung, Bildung

- Wir wollen jedes einzelne Kind dort abholen, wo es steht und ihm die bestmögliche Bildung zuteil werden lassen.

- Wir wollen Allgemeinbildung und grundlegende Lebensfertigkeiten ver-mitteln und festigen.

- Wir wollen den Übergang in eine andere Schulart erleichtern und den Weg dafür ebnen.

Bereich: SchülerInnen

- Die SchülerInnen sollen zu lebenstüchtigen und selbständigen Menschen heranwachsen.

- Die SchülerInnen sollen Spaß und Freude im Schulalltag haben.

- Die SchülerInnen sollen ihre Rechte und Pflichten kennen.

Bereich: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen:

- als aktive Partner am Schulgeschehen mitwirken,

- die Lehrpersonen als kompetente Fachleute anerkennen, - schulische Termine wahrnehmen (vgl. Hafner 2004).

4 Kooperation mit dem SPTZ Josefinum, den Erziehungsbe-rechtigten und außerschulischen Institutionen

4.1 Kooperation mit dem SPTZ Josefinum

Wie schon im SchUG & 56 Abs. 2 gefordert, ist der Schulleiter das Verbindungsglied zwischen Schule, Schülern und Erziehungsberechtigten (vgl. BfUK 2008).

Da fast alle SchülerInnen im angeschlossenen Schülerheim internatsmäßig unterge-bracht sind und nur an den Wochenenden nach Hause fahren können, sind die Sozi-alpädagogInnen der Kinder unsere unmittelbaren Ansprechpartner. Es ist daher un-abdingbar, wenn man um das Wohlergehen der anvertrauten Kinder bemüht ist, ei-nen stetigen gegenseitigen Kontakt zwischen Schulleitung, LehrerInei-nen und Sozial-pädagogInnen zu pflegen.

Dies geschieht dadurch, dass bei der morgendlichen „Übergabe“ der SchülerInnen an die Lehrkräfte, Informationen ausgetauscht werden, in der Spannungsfelder im Erziehungsgeschehen schon im Vorfeld bereinigt oder minimiert werden können.

Nach Unterrichtsende werden fallweise Kontakte zu den SozialpädagogInnen ge-knüpft, insbesondere dann, wenn sich am Vormittag Probleme im Unterrichtsge-schehen ergeben haben, damit sich die zuständigen SozialpädagogInnen ebenfalls auf mögliche Konfliktsituationen einstellen können.

Zusätzlich findet vierzehntägig eine Teambesprechung statt, an der die Heimleitung, die Heimpsychologin, alle SozialpädagogInnen und der Schulleiter teilnehmen, in der sich ein Tagesordnungspunkt speziell mit besonderen schulischen Vorfällen befasst.

In gemeinsamen Diskussionen wird je nach Dringlichkeit nach einer Konfliktlösung gesucht.

Ein wichtiges Verbindungsglied in der Zusammenarbeit zwischen Heim und Schule ist die Heimpsychologin, die bei besonders schwierigen Konfliktsituationen zu Rate

gezogen wird und mit ihrer psychologischen Qualifikation der Schule helfend zur Sei-te sSei-teht.

4.2 Kooperation mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

Da die SozialpädagogInnen während der Woche die Obsorge über die ihnen anver-trauten SchülerInnen innehaben, werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nur in besonders dringlichen Entscheidungsangelegenheiten zu einem Gespräch einge-laden. Lange Anfahrtszeiten und schulisches Desinteresse sind ein Hindernis für das vollzählige Erscheinen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei den zwei Mal im Jahr stattfindenden Elternsprechtagen. Ebenso lässt die Teilnahme an den gesetz-lich vorgeschrieben Klassen- und Schulforen zu wünschen übrig.

Die alljährlich stattfindende Weihnachtsfeier ist hier eine rühmliche Ausnahme. Viele Eltern lassen sich es nicht nehmen, ihre „Sprösslinge“ als Akteure in verschiedenen Darbietungen zu bestaunen und sind angenehm überrascht, welche verborgenen Talente in ihren Kindern schlummern.

4.3 Kooperation mit außerschulischen Institutionen

Neben der engen Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Institution des

„Schulheimes Josefinum“ steht die Schule mit folgenden für die pädagogischen Be-lange bedeutsamen Einrichtungen in Verbindung:

- Schulärztlicher Dienst

- Schulpsychologischer Dienst

- Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters im Landeskrankenhaus - Bezirksschulrat (Bezirksschulinspektor)

- Abteilung Schulen

- Landesschulinspektorin für das Sonderschulwesen - Sonderpädagogisches Zentrum Klagenfurt/Stadt - LeiterInnen relevanter Pflichtschulen in Klagenfurt

5 Das sozialpädagogische und therapeutische Zentrum für Kinder und Jugendliche Josefinum (SPTZ Josefinum)

Die Geschichte des SPTZ Josefinum ist untrennbar mit der Geschichte der Sonder-schule Josefinum verbunden, die bereits im Kapitel 2 ausführlich dargestellt wurde.

5.1 Organisationsform

Das SPTZ Josefinum ist „ein Lebensort für Kinder und Jugendliche, an dem sie eine entscheidende Zeit ihres Lebens verbringen, um ihre individuellen und sozialen Schwierigkeiten bewältigen zu können und sich soziale Fähigkeiten und Handlungs-kompetenzen anzueignen , die sie befähigen, an dieser Gesellschaft in angemesse-ner Form partizipieren zu können“ ( Petersen 1999, S. 363).

Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten konnten für die Erziehung und das Heran-wachsen der Kinder nicht in dem Sinn Sorge tragen, dass ihre Kinder, die von der Gesellschaft vorgegebenen Werte und Normen übernehmen. Sie waren auch nicht in der Lage, die jeweils optimalen Entwicklungsbedingungen zu schaffen.

Mit Hilfe therapeutischer, psychologischer und sozialpädagogische Angebote wird versucht, diese Mängel zu kompensieren, was aber nicht heißt, dass die Familien in ihrer Eigenart und ihren Erziehungszielen nicht ernst genommen und einbezogen werden, ganz im Gegenteil, sie bleiben aktiv in der Erziehungsverantwortung und

„bekommen nicht eine Dienstleistung übergestülpt, die sie nicht verstehen, weil sie sich an den Bedürfnissen der Heimerzieher orientiert“ (Bader 1999, S. 15).

5.2 Therapeutische Angebote

Auf den nachfolgenden Seiten werden spezielle Therapieformen angeführt, die im SPTZ Josefinum zur Anwendung gelangen:

5.2.1 Motopädagogik

„Motopädagogik ist die Förderung der Entwicklung von Kindern über gezielte Wahr-nehmungs- und Bewegungsangebote mit einer qualifizierten Diagnostik auf neuro-physiologischer Grundlage. Das Konzept der sensorisch-integrativen Mototherapie

beruht auf der ganzheitlichen Betrachtung des Kindes in seiner individuellen Persön-lichkeit und Problematik“ (Schulheim Josefinum 2005).

5.2.2 Ergotherapie

„Die Ergotherapie vereinigt die beiden Therapieformen Arbeits- und Beschäftigungs-therapie. Als Behandlungsmethode wendet sich die Ergotherapie an Menschen mit krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Fähigkeiten. Ziel der Ergotherapie ist die Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten mittels spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen, um den Klienten eine möglichst große Selbständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag zu ermögli-chen“ (ebd. 2005).

5.2.3 Heilpädagogisches Voltigieren

„Unter dem Begriff Heilpädagogisches Voltigieren werden pädagogische, psychologi-sche, psychotherapeutipsychologi-sche, rehabilitative und soziointegrative Angebote mit Hilfe des Pferdes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen Beein-trächtigungen oder Störungen zusammengefasst. Dabei steht nicht die reitsportliche Ausbildung, sondern die individuelle Förderung über das Medium Pferd im Vorder-grund. Der Mensch wird hier ganzheitlich gefördert: körperlich, emotional, geistig und sozial. In der Dreiecksbeziehung Pferd-Kind-Pädagoge können unerwünschte Ver-haltensweisen durch emotionale Kontaktaufnahme zum Tier, durch gezielte Übungen sowie durch eine intensive Gruppendynamik positiv beeinflusst werden. Im Umgang mit den Pferden wird eine bessere Sensibilität, Wahrnehmung und Kommunikations-fähigkeit ermöglicht“ (ebd. 2005).

5.2.4 Logopädie

„Die Logopädie ist eine medizinische Fachdisziplin, die sich mit Sprach-, Sprech-Stimm-, Schluck- oder Hörstörungen und damit einhergehenden Kommunikationsbe-einträchtigungen befasst. Dabei stehen sowohl Prävention, als auch sprachlich-soziale Rehabilitation kommunikationsbeeinträchtigter Menschen im Zentrum der theoretischen, sowie praktischen Arbeit“ (ebd. 2005).

5.2.5 Musikalische Förderung

„Als Ziel sieht die Musikalische Förderung, beeinträchtigten Kindern den Zugang zur Musik zu ermöglichen. Durch die rhythmisch-musikalischen Erfahrungen wird eine Brücke zu sprachlich-motorisch-sozialen Zusammenhängen gebaut, wobei Span-nungen und Aggressionen durch das Erlebnis „Musik“ abgebaut werden. Die Arbeit orientiert sich am Orff-Schulwerk, es wird aber auch mit herkömmlichen Instrumenten gearbeitet. Die Musik soll hier sowohl beruhigend, als auch belebend, motivierend und verbindend wirken“ (ebd. 2005).

5.2.6 Psychotherapie nach verschiedenen Methoden

„Psychotherapie versucht mit psychologischen Mitteln Abweichungen von gesunden, funktionell normalen Zustand des Menschen zu behandeln. Diese Behandlung bein-haltet Beziehung und Prozess. Mit Hilfe verschiedener psychotherapeutischen Me-thoden wird der Versuch unternommen Persönlichkeitsstörungen und Störungen in der Beziehungsinterpretation zu behandeln bzw. zu korrigieren“ (ebd. 2005).

5.2.7 Psychologische Begleitung

„Bei der Psychologischen Begleitung wird eine psychologische Hilfe durch eine lang-fristige Beziehung zum Kind bzw. Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie angebo-ten. Es wird der Versuch unternommen, die Entwicklung des Klienten positiv zu be-einflussen. Die Grundlage dazu bildet eine emotional positive Beziehung. In dieser Dynamik stehen Mechanismen der Identifizierung und emotionalen Bindung im Vor-dergrund. Auf diesem Wege sollen neue Verhaltens-, Begreifens- und Beurteilungs-muster angeboten und internalisiert werden“ (ebd. 2005).

5.2.8 Sensomotorische Wahrnehmungsförderung

„Im Rahmen einer Sensomotorischen Wahrnehmungsförderung soll den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, in einer `vorbereiteten Umgebung`, Unsicherheiten und Schwächen in einem oder mehreren Wahrnehmungsbereichen abzubauen, Defizite aufzuholen und Erlerntes zu festigen. Diese gezielten pädagogischen Maßnahmen sind nur in der Einzelförderung des betreffenden Kindes möglich, um die spezifische

Auswahl des Fördermaterials, die Angemessenheit der Leistungsanforderung und des Arbeitstempos optimal auf das Kind abstimmen zu können“ (ebd. 2005).

5.2.9 Sozialpsychologisches Training

„Sozialpsychologisches Training beruht auf persönlichen Erlebniserfahrungen. In ei-ner kleinen Gruppe und mit Hilfe verschiedeei-ner Techniken und Übungen werden in mehreren Trainingseinheiten spezifische soziale Fähigkeiten entwickelt bzw. korri-giert. Ganz wesentliche Faktoren sind dabei die Vorgabe klarer Strukturen in einem emotional stabilen Rahmen“ (ebd. 2005).

5.3 Pädagogische Schwerpunkte

Beim sozialpädagogischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sehr belas-tenden und für ihre Entwicklung katastrophalen Lebenserfahrungen ausgesetzt wa-ren, können diese biografischen Vorerfahrungen nicht ungeschehen gemacht werden.

Häufig begleiten sie die Kinder und Jugendlichen wie ein Schatten, so dass es trotz organisierter „normaler“ Lebensbedingungen sehr lang zu skurillen und bizarren Ver-haltensauffälligkeiten kommt. Kurzfristige pädagogische Behandlungserfolge sind bei sozialpädagogischen Problemstellungen nicht zu erwarten (vgl. Petersen 1999, S.

367).

5.3.1 Trainingsprogramme gegen Teilleistungsschwächen

Der Fokus der Trainingsprogramme liegt in der Behebung von Teilleistungsschwä-chen im auditiven, visuellen und taktil/kinästhetisTeilleistungsschwä-chen Bereich. Eine genaue Abgren-zung von eventuellen Blockaden aufgrund von emotionalen Belastungen oder man-gelnder Konzentrationsfähigkeit ist im Vorfeld unabdingbar.

5.3.2 Suchtprävention als „Peer-Projekt“

„Suchtprävention zielt darauf ab, Jugendliche gegen die Gefahr einer Suchterkran-kung zu stärken (PRIMÄRPRÄVENTION) bzw. bereits Gefährdete oder `Probierer`

vor einem tiefen Abgleiten in eine Sucht zu bewahren (SEKUNDÄRPRÄVENTION).

Zur Suchtprävention gehören personenbezogene Massnahmen der

Persönlichkeits-bildung und sachgerechte Information über Sucht und deren Entstehung“ (Schulheim Josefinum 2005).

5.3.3 Zirkus Kuddelmuddel

„Eingebettet in ein spielpädagogisches Konzept werden verschiedenste circensische Fähigkeiten vermittelt. In der Zirkusschule werden das Jonglieren (mit Tüchern, Beanbags, Riesenbällen, Keulen, Ringen, Devil-Sticks, Diabolos, Klobürsten, Was-serbomben, rohen Eiern usw.), der Hochstelzenlauf und das Einradfahren bis zur Perfektion trainiert.

Der Spass steht im Vordergrund, der Phantasie und der Kreativität sind in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt“ (ebd. 2005).

5.3.4 Kunstpädagogische Förderung

Ziel der Kunstpädagogischen Förderung ist die Motivation für künstlerisch-kreative Tätigkeiten zu aktivieren, sowie die Vermittlung der entsprechenden Techniken unter Anleitung eines Kunstpädagogen.

In Rahmen verschiedener Workshops wird einzeln oder in Gruppen mit namhaften Kärntner Künstlern gearbeitet. Als Materialien werden Holz, Ton, Metall, Textilien und Kunststoff verwendet (vgl. ebd. 2005).

Theoretische Grundlagen in Bezug auf Aggression und Gewalt

6 Aggression und Gewalt

Jeder einzelne von uns kennt die Neigung in bestimmten Situationen schädigende Handlungen durchzuführen, die entweder gegen Menschen oder auch gegen Sachen gerichtet sind. Wird diese Neigung zum Schädigen tatsächlich ausgelebt, kann die Aggressivität in Aggression umschlagen. In welchem Ausmaß und auf welche Art sich die Aggressivität in tatsächlicher Aggression zeigt, scheint nicht genetisch anlegt zu sein, sondern ist stark von Umwelteinflüssen und Sozialisationseffekten ge-prägt, die ein Mensch vor allem in der frühen Kindheit und im Jugendalter erfahren hat (vgl. Hurrelmann/Bründel 2007, S. 11).

Aggressives Verhalten bezeichnet Verhaltensweisen, die mit einer Schädigungsab-sicht auf Sachen und Personen gerichtet sind. Das Verhalten kann direkt beobacht-bar sein, wie z.B. bei offenen körperlichen oder verbalen Angriffen, aber auch ver-deckt ablaufen, wie als Ächtung, soziale Ausgrenzung, Manipulation oder Zerstörung von Beziehungen u.a.m. Es kann sich zwischen zwei oder mehreren SchülerInnen abspielen oder zwischen SchülerInnen und LehrerInnen (vgl. Strohmeier 2007, S.

783).

Wenn der Begriff Gewalt verwendet wird, muss ein asymmetrisches Kräfteverhältnis, also ein Ungleichgewicht der Kräfte vorliegen: Ein Schüler oder eine Schülerin ist einer negativen Handlung ausgesetzt, kann sich nicht selbst verteidigen und ist hilf-los gegenüber seinem/ihren Kontrahenten (vgl. Olweus 2006, S. 23).

Gewalt und Aggression von Kindern und Jugendlichen werden als großes Problem in unserer Gesellschaft wahrgenommen. Zahllose Berichte in den Medien, öffentliche Diskussionen und viele Reportagen widmen sich dieser Problematik. Schenkt man dem Tenor dieser Diskussionen Glauben, so ist gewalttätiges Verhalten unter Kin-dern nicht nur weit verbreitet, sonKin-dern in den letzten Jahren dramatisch angestiegen oder hat zumindest an Brutalität zugenommen (vgl. Beelmann/Raabe 2007, S. 11).

Als Ursachen und Erklärungsansätze dieser unheilvollen Entwicklung werden Erzie-hungsfehler, mangelnder Erziehungseinfluss der Eltern, familiäre Probleme, wie etwa

extreme Formen der Vernachlässigung oder Gewalt, die steigende Zahl von Schei-dungen und Trennungen, sozial-strukturelle Ungerechtigkeiten, die Vorbildwirkung durch Computer-Spiele oder Gewaltvideos und vieles mehr genannt (vgl. ebd. 2007, S.11).

Gewalt wird natürlich auch, aber nicht in erster Linie, durch Sprache, verursacht.

Sprache ist ein Mittel, Gewalt und Aggression vorzubereiten, diese umzusetzen oder auch im Nachhinein zu legitimieren. Entsprechende Sprachgebräuche wie etwa „ I bring di um!“ oder „Schlag ihn nieda!“ kann in physische Gewalt umschlagen. Der Übergang von der sprachlichen Äußerung zur physischen Gewalt ist ein Kontinuum

Sprache ist ein Mittel, Gewalt und Aggression vorzubereiten, diese umzusetzen oder auch im Nachhinein zu legitimieren. Entsprechende Sprachgebräuche wie etwa „ I bring di um!“ oder „Schlag ihn nieda!“ kann in physische Gewalt umschlagen. Der Übergang von der sprachlichen Äußerung zur physischen Gewalt ist ein Kontinuum