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4. M ETHODISCHES V ORGEHEN

4.1 Forschungsdesign und Forschungsablauf

Die Erhebung der Daten soll der Beantwortung folgender Forschungsfragen dienen:

• Welche Rolle spielt Digitalisierung bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen in sozialwirtschaftlichen Organisationen in der Wiener Wohnungslosenhilfe?

• In welcher Form wird Digitalisierung in sozialwirtschaftlichen Organisationen in der Wiener Wohnungslosenhilfe aktuell zur Erweiterung des bestehenden Angebots eingesetzt?

• Was muss ein neues Dienstleistungsangebot bereithalten, um Zielgruppen zu erreichen und entsprechend angenommen/genutzt zu werden?

wurden zehn strukturierte Leitfadeninterviews mit Expert*innen geführt. Diese wurden anschließend für die Auswertung semantisch-inhaltlich transkribiert. Zur Auswertung wurde die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) gewählt, das Material damit reduziert und Kategorien gebildet. Dabei wurde induktiv vorgegangen. Die Kategorien und Subkategorien werden im Anschluss bei der Darstellung der Ergebnisse in Form von Kapiteln und Unterkapiteln diskutiert.

Das Basisdesign der empirischen Studie ist eine Momentaufnahme, in der Expert*innenwissen erhoben wird, das aktuell im gewählten Feld existiert. Trotz der Möglichkeit, dass historische Beispiele ein Teil des erhobenen Wissens sind, ist der Fokus dennoch auf eine Zustandsbeschreibung in der Gegenwart gelegt und nicht auf die Rekonstruktion von Prozessen (vgl. Flick 2011: 255).

4.1.1 Das Expert*inneninterview – das strukturierte Leitfadeninterview

Das Expert*innen-Interview stellt eine spezielle Anwendungsform des Leitfadeninterviews dar, in welchem der/die Expert*in in seinem/ihrem Handlungsfeld eine Gruppe repräsentiert (vgl. Flick 2011: 214).

„Die Antwort auf die Frage, wer oder was „Experten“ sind, fällt in Abhängigkeit vom Untersuchungsgegenstand und darauf bezogenem theoretisch-analytischen Forschungsansatz ganz unterschiedlich aus. […] Als Experten könnte man diejenigen Personen bezeichnen, die in Hinblick auf einen interessierenden Sachverhalt als „Sachverständige“ in besonderer Weise kompetent sind.“ (Deeke 1995: 7, zit.n. Flick 2011: 214)

Als Expert*in wird eine Person bezeichnet, die über besondere Wissensbestände verfügen und somit einem limitierten Personenkreis angehört – Expert*innen haben detailliertes und spezialisiertes Wissen über ihren Fachbereich und wissen auch um dessen Grenzen (vgl. Kühl et al. 2009: 33).

Expert*inneninterviews sind eine Methode, um das Wissen von Expert_innen für die Forschung zu erschließen (vgl. Gläser/Laudel 2004: 10). Ein Expert*inneninterview bezeichnet eine spezielle Anwendungsform des Leitfadeninterviews, in welchem der Experte bzw. die Expertin im Handlungsfeld eine Gruppe repräsentiert und spezifisches Wissen aufweist. Dabei geht es dezidiert um das Wissen der Expert*innen, nicht um ihre Person oder Biographie (vgl. Flick 2011: 214).

Das Expert*inneninterview eignet sich besonders, um spezifisches Fachwissen von Expert*innen zu einem abgesteckten Themenbereich abzufragen. Ursprünglich wurde das Expert*inneninterview als narratives Interview zur Befragung von Kommunalpolitiker*innen entwickelt. Aufgrund des Zeitdrucks, unter dem Expert*innen durch ihre berufliche Tätigkeit stehen können, werden Expert*inneninterviews jedoch in der Regel nicht als narrative Interviews, sondern als Leitfaden-Interviews durchgeführt. (vgl. Flick 2011: 215). So auch im Rahmen der vorliegenden Arbeit.

Das Ziel von Expert*inneninterviews kann folgendermaßen beschrieben werden:

„Es kann zur Exploration eingesetzt werden, zur Orientierung in einem neuen Feld, um darüber das „Untersuchungsfeld thematisch zu strukturieren und Hypothesen zu generieren“ (Bogner, Menz 2005: 46). Die thematische Ausrichtung der Forschungsfrage muss natürlich zum Wissensgebiet der Expert*innen passen.

Die Befragten in solchen Interviews sind Expert*innen in ihrem Gebiet, was sie nicht als Merkmalsträger*innen, sondern als Wissensträger*innen auszeichnet. Dies ermöglicht einerseits detaillierte, qualitativ hochwertige und genaue Informationen über das Thema des Interviews, schränkt andererseits aber den Personenkreis deutlich ein, was insbesondere dann schwierig wird, wenn es zu Themenkomplexen nur wenige Expert*innen gibt. Diese sind nicht einfach zu ersetzen und können bei Nichtverfügbarkeit für die Forschung fatal sein (vgl. Köhler 1992: 328). Die Auswahl der Expert*innen ist im Vergleich zu anderen Interviewformen aufwändiger und sollte genau geplant werden und unter klaren Kriterien stattfinden (vgl. ebd).

Die Verfügbarkeit von Expert*innen erwies sich in vorliegender Studie aufgrund der Situation mit der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 als herausfordernd. Viele Expert*innen waren beruflich stark in die Bewältigung der Situation eingebunden und standen nicht oder nur eingeschränkt für Interviews zur Verfügung. Dennoch wurde die Entscheidung für die Erhebungsmethode beibehalten.

Expert*inneninterviews eignen sich besonders, wenn der Stand der Forschung nicht ausreichend ist, um die Forschungsfrage zu beantworten.

Im Falle der Forschungsfrage der vorliegenden Masterarbeit reicht die vorhandene Literatur aufgrund des Forschungsinteresses und der spezifischen Fragestellung nicht aus, um die Rolle von Digitalisierung für die Erarbeitung neuer Dienstleistungen in der Wiener Wohnungslosenhilfe zu diskutieren. Es wurde daher entschieden, das Wissen von Expert*innen zu sammeln, um die Beantwortung der Forschungsfrage zu forcieren. Da Informationen erhoben wurden, die nur von einem kleinen Personenkreis bereitgestellt werden konnten, wurde das Expert*inneninterview als geeignete Methode festgelegt.

Nach der eingehenden Beschäftigung mit der Forschungsliteratur wurde ein Leitfaden für die Interviews generiert. Der Leitfaden ist eine zur Gestaltung des Interviewablaufs generierte und systematisch angewandte Vorgabe. Er enthält vorformulierte Fragen und schränkt bewusst die maximale Offenheit aus Gründen des Forschungsinteresses ein (vgl. Helfferich 2019: 670). Die Fachliteratur bot hierbei die theoretische Grundlage, um die Themenblöcke einzugrenzen und auf Basis des aktuellen Diskurses zu definieren.

4.1.2 Pretest

Im Vorfeld zu den Befragungen wurde zur Schulung der Interviewerin ein Pretest durchgeführt. Ein Pretest wird durchgeführt, um zu eruieren, ob die Konzeption des Leitfadens brauchbar für die Beantwortung der Forschungsfrage ist. Weiters wird getestet, ob die Fragen verständlich und offen gestaltet sind. Suggestivfragen sind ein häufig vorkommender Fehler bei Interviews und jedenfalls zu vermeiden (vgl.

Friedrichs 1990: 235).

Die Person, mit der der Pretest durchgeführt wurde, beschäftigt sich auf strategischer Ebene mit der Wiener Wohnungslosenhilfe. Sie ist somit kein Teil des verwendeten Samples, hat aber praktische Erfahrungen als Sozialarbeiter*in in der

Wohnungslosenhilfe und kennt den Bereich gut. Für die Auswertung war das Interview jedoch nicht geeignet, da die befragte Person nicht den genauen Vorgaben des Samplings entsprach.

Das Ziel des Pretests war es herauszufinden, ob die Fragen formuliert sind oder ob sie eine Veränderung bzw. Nachschärfung benötigen. Des Weiteren wurde darauf geachtet, wie lange die Interviews dauern werden. Nach der Absolvierung des Pretests wurde der Leitfaden entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse geringfügig angepasst (in Form von Nachschärfung einzelner Formulierungen), bevor die Expert*inneninterviews durchgeführt wurden.

4.1.3 Sampling

Nach Festlegung der Erhebungsmethode und der Erstellung und Testung des Leitfadens wurde das Sample definiert und die Samplegröße festgelegt.

Die Befragtengruppe für die empirische Studie ergibt sich aus der Grundgesamtheit der Einrichtungsleitungspersonen in der Wiener Wohnungslosenhilfe. Auf Basis der Grundgesamtheit kann die Stichprobe ausgewählt werden (vgl. Merkens 2013:

291). Die Sample-Struktur wurde vorab festgelegt und Interviewpartner*innen per Stichprobenziehung ermittelt. Stichprobenziehungen müssen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt sein (vgl. Flick 2011: 155), die im Folgenden dargelegt werden.

Ausgewählt wurden Personen aus der mittleren Leitungsebene der WWH, die über strategische Entscheidungsbefugnis für ihre Einrichtung verfügen und Einrichtungsleiter*innen in der WWH sind. Die Auswahl des Samples begründet sich darin, dass diese Leitungspersonen einerseits in strategische Entscheidungen involviert sind bzw. diese selbst federführend treffen. Andererseits sind sie aber noch direkt in den Einrichtungen tätig und in das tägliche Geschehen eingebunden und - wenn auch in einer leitenden Position – das heißt „nahe dran“ an den Mitarbeiter*innen und den Klient*innen.

Ihr Expert*innenstatus generiert sich dadurch, dass sie sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich ihrer Organisation Kenntnisse über die aktuelle Situation und die Entwicklungen haben. Alle befragten Führungskräfte sind mehreren Jahren im für diese Forschung relevanten Handlungsfeld Wohnungslosenhilfe tätig (zwischen drei und 34 Jahren im Handlungsfeld, davon

zwischen eineinhalb und 13 Jahren in Leitungsposition) und haben zumeist selbst als Sozialarbeiter*innen bzw. Betreuer*innen in der Basis begonnen.

Bei der Auswahl der Interviewpartner*innen wurde darauf geachtet, dass die Heterogenität der Wiener Wohnungslosenhilfe repräsentiert wird. Es wurden Interviewpartner*innen aus dem niederschwelligen, dem mobilen und dem stationären Bereich ausgewählt. Der Großteil der Einrichtungsleiter*innen ist für eine Einrichtung zuständig, es gibt jedoch auch ein paar wenige Leitungspersonen, die mehr als eine Einrichtung leiten. Insgesamt kommt die WWH so auf rund 100 Einrichtungsleiter*innen. Für die empirische Studie wurden zehn Personen, also 10% des Samples interviewt.

Die Aufteilung der Interviewpartner*innen aus den Bereichen „stationär“,

„niederschwellig“ und „mobil“ wurde analog zur Verteilung der Angebotsstruktur der WWH vorgenommen. In der Angebotsstruktur zeigt sich, dass der größte Teil der Einrichtungen dem stationären Bereich zuzuordnen ist, gefolgt vom niederschwelligen Bereich und dem noch recht kleinen mobilen Bereich. Somit wurden fünf Interviews mit Leitungspersonen aus dem stationären Bereich, vier aus dem niederschwelligen Bereich und eines aus dem mobilen Bereich geführt. Um durch das Sampling eine maximale Variation zu erhalten (vgl. Merkens 2013: 291), wurden die Interviewpartner*innen – nur eingeschränkt durch die vordefinierten Bereiche der WWH – zufällig ausgewählt. Es wurde nicht darauf geachtet, in welchem Ausmaß die Bereiche bzw. die Interviewpartner*innen bereits mit Digitalisierung konfrontiert sind.

4.1.4 Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme zu den Interviewpartner*innen erfolgte im Vorfeld per E-Mail und es wurden ab Februar 2020 Termine zur Durchführung der Interviews in den jeweiligen Einrichtungen vereinbart. Durch die Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden besonderen Belastungen für alle Beteiligten ab März 2020 sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung mussten die Interviews vorerst abgesagt werden. Es fand deshalb eine zweite Kontaktaufnahme per Mail zu einem späteren Zeitpunkt – Mitte April 2020) statt. Die endgültige Auswahl der Interviewpartner*innen musste schlussendlich auch von der

Zugänglichkeit abhängig gemacht werden (vgl. Helfferich 2005: 155), die Vorgaben des Samplings wurden dabei aber eingehalten.

4.1.5 Durchführung der Interviews

Die Durchführung der Interviews fiel mitten in die Covid-19 Pandemie, was zu einer deutlichen Verzögerung des Forschungsprozesses führte. Gleichzeitig wurde eine wochenlang andauernde Anordnung seitens der Bundesregierung erlassen, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Interviewführung im persönlichen Gespräch war daher nicht möglich. Passend zum Thema der vorliegenden Arbeit war es nötig, auf digitale Kommunikationsmittel auszuweichen, um die Interviews durchführen zu können.

Das veränderte die Interviewführung. Es wurde auch schwieriger, Aufzeichnungen darüber zu führen, welche Besonderheiten im Gespräch neben dem Inhalt zutage traten. Es wurde überlegt, die Interviews telefonisch oder via Videochat zu führen, schlussendlich fiel die Entscheidung auf den Videochat-Anbieter Jitsi, da dieser einem persönlichen Gespräch ähnlicher ist als ein Telefonat.

Die interviewten Expert*innen wurden per E-Mail direkt kontaktiert. Obwohl es nicht einfach war, an Termine für Interviews zu kommen, da alle Expert*innen durch die Covid-19-Pandemie stark beansprucht waren, konnten schlussendlich Termine zu einem Zeitpunkt vereinbart werden, als die Maßnahmen rund um die Corona-Krise schon seit mehreren Wochen bestanden und die Einrichtungen der WWH nicht mehr so stark beansprucht waren wie zu Beginn des Lockdowns. Normalität war in den Einrichtungen dennoch nicht wiederhergestellt – für den ganzen Zeitraum der empirischen Erhebung galten Sicherheitsvorkehrungen und die interviewten Expert*innen waren über Monate hinweg besonders gefordert. Konkret wurden die Interviews zwischen 16.4. und 06.08.2020 durchgeführt.

Angesichts der Umstände zeigte sich im Videochat ein großer Vorteil: die Ortsunabhängigkeit. Damit war es einfacher, kurzfristig Termine zu vereinbaren und durch die nicht notwendigen Anfahrtswege kam es zu einer Zeitersparnis für die Interviewpartner*innen. Es kam ab und an zu Unterbrechungen im Interviewverlauf aufgrund von dringenden Anrufen oder Anfragen, aber dennoch kann die Interviewführung als gelungen bezeichnet werden.

Die Interviews wurden digital aufgezeichnet und acht von zehn Interviews fanden via Jitsi statt. Dieser Videochatdienst ist frei verfügbar und verlangt keine Registrierung. Damit unterscheidet er sich von anderen Anbietern, wie zum Beispiel dem registrierungs- und kostenpflichtigen Zoom, oder Skype, welches zwar kostenlos verfügbar ist, aber die Registrierung und Erstellung eines Accounts verlangt. Da nicht alle Interviewpartner*innen über einen Account bei Zoom oder Skype verfügten und im Falle von Zoom Datenschutzbedenken geäußert wurden, fiel die Wahl auf Jitsi, um einen möglichst einfachen Zugang zu ermöglichen – auch im Angesicht des Zeitdrucks, trotz einer schwierigen Situation vorliegende Masterarbeit fristgerecht fertigzustellen und die durch die Covid-19-Krise besonders eingeschränkten Zeitressourcen der Interviewpartner*innen zu schonen. Für die Durchführung der Interviews wurde den Interviewpartner*innen kurz vor Interviewbeginn ein Link per Mail zugesendet, der direkt in den Videochat führte.

Gegen die Verwendung von Jitsi gab es keine Einwände. Von Seiten der Forscherin wurde darauf geachtet, einen möglichst komplizierten Titel für die Besprechung zu wählen, um zu verhindern, dass andere Nutzer*innen Videochats mit demselben Titel eröffneten.

In einem Fall kam es zu technischen Schwierigkeiten und das Interview musste ohne Bild des/r Interviewten stattfinden, was die Auswertung schwieriger machte.

Da die Person der Interviewerin bekannt ist, konnte sie aufgrund der Stimme erkennen, dass auch tatsächlich die/der Interviewpartner*in die Fragen beantwortete.

Alle anderen Interviews verliefen frei von technischen Störungen. Es wurde allen Interviewpartner*innen regelmäßig versichert, dass sie gut zu hören sind und die Verbindung stabil ist. Es brauchte mehr Interaktion von Seiten der Interviewerin, um die Interviews störungsfrei ablaufen zu lassen.

Zwei Interviews – eines im Juni und eines im August 2020 - wurden persönlich unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands in Büroräumlichkeiten geführt. Dies geschah auf Wunsch der Interviewpartner*innen, die nach vielen Onlinekonferenzen den persönlichen Kontakt bevorzugten.

Vor Beginn der Aufzeichnung wurde den Interviewpartner*innen zugesagt, dass die Interviews anonym aufgezeichnet, transkribiert und ausgewertet werden. Der Name der interviewten Personen und die dazugehörige Einrichtung wird dabei nicht erwähnt. Im Vorfeld wurde weiters abgeklärt, ob sich die Interviewpartner*innen

allein im Raum befanden, um äußere Einflüsse bei der Beantwortung der Fragen zu vermeiden. Störungen durch andere Personen gab es nur einmal, als ein/e Interviewpartner*in angerufen wurde. Dies unterbrach das Interview für wenige Sekunden.

Alle Interviews wurden entweder in Büroräumlichkeiten oder im Home-Office aufgezeichnet. Da Jitsi nicht über eine Aufnahmefunktion verfügt, wurden die Interviews mit einem Smartphone aufgezeichnet. Nachdem die Interviewpartner*innen mündlich der Aufzeichnung des Interviews zugestimmt hatten, wurde die Aufnahme getätigt. Durch die besonderen Umstände der Interviewführung war es nicht möglich, ein schriftliches Einverständnis vor Beginn des Interviews unterschreiben zu lassen. Die Interviewpartner*innen erklärten sich aber zufrieden mit einer mündlichen Vereinbarung.

Bei der Durchführung der Interviews war auffallend, dass die physische Abwesenheit tatsächlich zu einem Informationsverlust bei der Deutung von Mimik, Gestik oder Emotionen der Interviewpartner*innen führte, was Auswirkungen auf die Interpretation der Ergebnisse haben könnte. Da es bis auf den bereits erwähnten Fall keine technischen Schwierigkeiten gab, konnten die Interviews problemlos durchgeführt werden.