• Keine Ergebnisse gefunden

Ein Wort für den paritätischen Arbeitsnachweis

öffentlichen deutschen Arbeitsnachweise

40. Ein Wort für den paritätischen Arbeitsnachweis

Richard Freund

In Nr. 11 der „Deutschen Wirtschaftszeitung“ hat Herr Geheimer Kommerzienrat Ziese über die von den Gewerkschaften angestrebte

„Monopolisierung der Arbeitsvermittlung“ einen Artikel veröffent-licht, der nicht unwidersprochen bleiben darf. Der Artikel enthält schwere, durchaus unbegründete Angriffe gegen die Organisation der öffentlichen Arbeitsnachweise im allgemeinen und gegen die paritäti-schen Arbeitsnachweise im besonderen. Ich bin von jeher für die Be-gründung einer paritätischen Verwaltung der Arbeitsnachweise unter dem Gesichtspunkte eingetreten, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das gleiche Interesse an der Verwaltung der Arbeitsnachweise haben, und dass keine der beiden Parteien einen Anspruch auf überwiegende Einflussnahme in dieser Verwaltung erheben darf. Insbesondere er-scheint es durchaus ungerecht, die Arbeitnehmer aus der Verwaltung der Arbeitsnachweise auszuschliessen, da es sich um ihre eigensten, wichtigsten Interessen handelt. Die Behauptung, die paritätischen und öffentlichen bürokratischen Arbeitsnachweise liefen auf eine Stärkung der Sozialdemokratie hinaus, ist durchaus unbegründet. Wenn in man-chen paritätisman-chen Arbeitsnachweisen die Vertreter der Arbeitnehmer einen allzu grossen Einfluss besitzen und denselben mit aller Energie zur Geltung bringen, so liegt das lediglich an der Gleichgültigkeit der Arbeitgeber. Wenn in der paritätischen Organisation Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleiche Stimmenzahl haben und dem unparteiischen Vorsitzenden ein Stimmrecht nicht zusteht, sondern demselben nur eine vermittelnde Tätigkeit obliegt, wenn ferner immer nur die gleiche Anzahl Arbeitgeber und Arbeitnehmer abstimmen darf, so können Be-schlüsse gegen den Willen der einen oder anderen Gruppe überhaupt nicht zustande kommen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kön-nen in einer solchen Organisation eikön-nen überragenden Einfluss aus-üben. Geschieht dies dennoch, so liegt dies eben an der schwächlichen Haltung einer der beiden Parteien. In meiner langen praktischen Tä-tigkeit auf diesem Gebiete habe ich genugsam Erfahrungen nach die-ser Richtung hin machen können. Nun habe ich gerade bei der Bera-tung der von den Gewerkschaften angestrebten Arbeitsnachweis-Gesetzgebung im Gewerkschaftshause zu Berlin ausgeführt, dass

viel-fach die Errichtung von paritätischen Arbeitsnachweisen aus dem Ge-sichtspunkte angestrebt wurde, dass diese paritätische Verwaltung ei-ne unparteiische Handhabung des Arbeitsnachweisbetriebes gewähr-leistet. Ich gebe nun durchaus zu, dass auch in einer paritätischen Verwaltung die Unparteilichkeit des Arbeitsnachweisbetriebes ge-fährdet sein kann, dass andererseits ein Arbeitgebernachweis die volle Unparteilichkeit gewährleisten kann. Man braucht also keineswegs grundsätzlich jede andere als die paritätische Verwaltung abzulehnen.

Das wichtigste Moment bleibt die unparteiliche Handhabung des prak-tischen Arbeitsnachweisbetriebes. Diese unparteiliche Handhabung wird bei den paritätischen Arbeitsnachweisen am besten dadurch ge-wahrt werden, dass die Träger des öffentlichen Arbeitsnachweises, die Stadtgemeinden, die Kreisverbände, die Anstellung der Arbeitsnach-weisbeamten besorgen, so dass diese Beamten bezüglich ihrer Ge-schäftsführung lediglich der Anstellungsbehörde und nicht den Orga-nisationen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer verantwortlich sind.

Herr Geheimrat Ziese wendet sich mit besonderer Schärfe gegen den angeblichen Grundsatz der paritätischen Arbeitsnachweise, die sich meldenden Arbeitslosen nach der Reihenfolge ihrer Meldung in Arbeit zu bringen, ohne Rücksicht darauf, ob sich die betreffende Person für die betreffende Arbeitsstellung besonders eignet. Es ist richtig, dass in manchen Gewerkschaften früher der Grundsatz des sogenannten Nummernzwanges eifrig verfochten wurde. Dieser Grundsatz ist aber fallen gelassen worden. Schon auf dem Hamburger Arbeitsnachweis-Kongress, welchem ich präsidierte, sprach der Vorsitzende des Deut-schen Holzarbeiter-Verbandes von dem „blöden Nummerzwang“. Auf den bereits erwähnten Verhandlungen im Gewerkschaftshause bestä-tigten die Gewerkschaften diese ihre Stellungnahme. Die Ausführun-gen des Herrn Geheimrat Ziese geAusführun-gen diesen Grundsatz sind daher gegenstandslos.

Es ist durchaus zuzugeben, dass die Organisation der öffentlichen Ar-beitsnachweise noch lange nicht so vollkommen ausgestaltet ist, dass sie in der Lage wären, ihre Aufgabe vollständig zu erfüllen. Aber die öffentlichen Arbeitsnachweise haben gerade in der gegenwärtigen Kriegszeit nicht nur ihre Existenzberechtigung, sondern die absolute Notwendigkeit ihres Vorhandenseins glänzend bewiesen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der öffentliche Arbeitsnachweis in Berlin,

welcher mit grosser materieller Unterstützung der Stadtgemeinde vom Centralverein für Arbeitsnachweis unterhalten wird, nicht weniger als 60.000 gelernte und ungelernte Arbeiter, die durch den Krieg arbeits-los geworden waren, in anderweitige Stellungen, insbesondere für Ar-beiten im Interesse der Heeresverwaltung, untergebracht hat. In letzter Zeit ist dieser Arbeitsnachweis mit grossem Erfolge bemüht gewesen, für wichtige Betriebe, wie z. B. die Kruppschen Werke, die dringend benötigten Arbeiter in grosser Anzahl heranzuschaffen, und so wie in Berlin haben fast alle öffentlichen Arbeitsnachweise und insbesondere die provinziellen und Landesarbeitsnachweis-Verbände eine äusserst segensreiche Tätigkeit während der ganzen Kriegszeit entfalten kön-nen. Dem gegenüber wurde in einer Sitzung des Ausschusses des Verbandes Deutscher Arbeitsnachweise widerspruchslos festgestellt, dass die einseitigen Arbeitgebernachweise gerade während der Kriegszeit bei der Umgruppierung der Arbeitskräfte und im interloka-len Arbeitsmarkt durchaus versagt haben, so dass sich grosse Betriebe und Arbeitgeber-Organisationen, welche früher jede Verbindung mit den öffentlichen Arbeitsnachweisen ablehnten, genötigt sahen, die Hilfe dieser Arbeitsnachweise in Anspruch zu nehmen.

Was die Ausführungen in dem fraglichen Artikel über die Arbeitslo-sen-Versicherung anbelangt, so bedauere ich die Schärfe derselben, welche von einer Versicherung für Nichtstun, von einer Prämie für die Faulheit sprechen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender der Lan-desversicherungsanstalt Berlin habe ich während des Krieges auf dem Gebiete der Arbeitslosen-Fürsorge Erfahrungen sammeln können, da bekanntlich die Landesversicherungsanstalt Berlin kurz nach Beginn des Krieges eine Arbeitslosen-Fürsorge für ihre Versicherten organi-sierte. Ich will durchaus zugeben, dass bei der Durchführung der Ar-beitslosen-Fürsorge sich gezeigt hat, dass ein gewisser Prozentsatz un-ter den Arbeitslosen bestrebt war, in skrupelloser Weise diese Fürsor-ge auszunutzen. Es hat sich auch zweifellos Fürsor-gezeigt, dass die Einfüh-rung einer solchen Fürsorge auf die Arbeitslust der Arbeitslosen hem-mend einwirkt. Das berechtigt aber keineswegs zu dem Schluss, die ganze Einrichtung in Bausch und Bogen zu verwerfen, sie als eine Prämie für die Faulheit hinzustellen. Ganz ausserordentlich zahlreich waren die Fälle, in denen die bereits festgesetzte Arbeitslosen-Unterstützung von den Arbeitslosen abgelehnt wurde, weil sie

inzwi-schen Arbeit erhalten hatten. Gegen die erwähnten Missstände kann eine scharfe zentralisierte Kontrolle und namentlich die engste Ver-bindung der Arbeitslosen-Fürsorge mit der Organisation des Arbeits-nachweises schützen.

Schliesslich möchte ich nicht unterlassen, meinem Bedauern darüber Ausdruck zu geben, dass Herr Geheimrat Ziese gerade in der gegen-wärtigen Zeit, in der man von allen Seiten mit Erfolg bestrebt ist, ins-besondere die Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern möglichst zu mildern, sich veranlasst gesehen hat, in einer derartig schroffen Weise ein Problem zu behandeln, das bei verständigem ge-genseitigen Entgegenkommen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer un-zweifelhaft einer gedeihlichen Lösung wird zugeführt werden können.

Deutsche Wirtschaftszeitung. 11. Jahrgang, Nr. 13, 1. Juli 1915, Sp.

377-380.

41. Zentralauskunftsstellen

Ernst Schindler

Die Frage der Errichtung von Zentralauskunftsstellen steht augen-blicklich im Mittelpunkte des Interesses der Arbeitsnachweisverbän-de. (…) Ausgangspunkt dieser Erwägung bildet wohl überall die Tat-sache, daß in den größeren Städten eine bedauerliche und schwer zu übersehende Zerspitterung der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsvermitt-lung besteht. In Breslau zum Beispiel wurden vor einiger Zeit nicht weniger als 60 verschiedene, meist ohne jede gegenseitige Fühlung mit einander arbeitende Stellen gezählt, die sich der Arbeitsvermitt-lung widmen, ohne daß jedoch diese ZähArbeitsvermitt-lung irgend welchen An-spruch auf Vollständigkeit erheben kann. Darunter befinden sich Ein-richtungen kleinen und allerkleinsten Umfanges, über deren Daseins-berechtigung bei niemanden - mit Ausnahme der zunächst Beteiligten - Zweifel bestehen können.

Dieser Zustand ergab bald nach Beginn des Krieges schwer zu ertra-gende Übelstände. Kreuzungen und Verwirrung waren, zumal bei der sofort stark einsetzenden Vermittlung nach auswärts, gar nicht zu vermeiden, so daß der Gedanke nahe lag, eine Vereinigung oder doch eine Zusammenarbeit dieser zahlreichen, nebeneinander bestehenden Arbeitsnachweise herbeizuführen. Schon im August v. J. regte daher der Arbeitsnachweisverband einen derartigen Zusammenschluß an, der jedoch erst Anfang November als „Arbeitsgemeinschaft Breslauer Arbeitsnachweise“ ins Leben trat.

Vorweg sei ausdrücklich betont, daß es sich - wie auch der Name be-sagt - lediglich um eine Gemeinschaft, nicht etwa um eine Verschmel-zung der beteiligten Arbeitsnachweise handelt. Grundsätzlich ist je-dem Arbeitsnachweis ohne Einschränkung die bisherige Selbständig-keit belassen worden; auch irgend welche Vorschriften über Ge-schäftsgang, Einrichtungen und sonstige innere Angelegenheiten der Arbeitsnachweise sind nicht getroffen worden. Ebensowenig wurden an die Aufnahme in diese Arbeitsgemeinschaft irgend welche weiteren Bedingungen geknüpft als die Zusage, an den Arbeiten der Arbeits-gemeinschaft teilnehmen zu wollen: aufnahmefähig ist also grundsätz-lich jeder Arbeitsnachweis innerhalb der Stadt Breslau, gleichgültig, ob es sich um solche von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern, von In-nungen, gemeinnützigen Vereinen und dergleichen handelt. Eine sehr erhebliche Anzahl von Arbeitsnachweisen, nahezu alle für die Ar-beitsvermittlung der Stadt überhaupt in Betracht kommenden, ist so-fort dieser neu errichteten Arbeitsgemeinschaft beigetreten. Mittel-punkt und geschäftsführende Stelle der Breslauer Arbeitsgemeinschaft ist der Städtische Arbeitsnachweis. Zweimal wöchentlich werden an diesen auf vorgedruckten Karten Mitteilungen über Meldungen arbeit-suchender und offener Stellen gerichtet, die von den Arbeitsnachwei-sen selbst nicht erledigt werden können; daneben stehen diese mit dem Städtischen Arbeitsnachweis in dauernder telephonischer Verbindung.

Der Ausgleich wird von dem Städtischen Arbeitsnachweis ebenfalls im Wege telephonischen Verkehrs herbeigeführt; die Vermittlung selbst bleibt im allgemeinen demjenigen Arbeitsnachweise vorbehal-ten, bei dem die offene Stelle gemeldet ist.

Dieses sehr einfache Verfahren hat sich durchaus bewährt. Da die Ar-beitsgemeinschaft bzw. der Städtische Arbeitsnachweis in dauernder engster Fühlung mit der Geschäftsstelle des Arbeitsnachweisverban-des steht, so ist die Möglichkeit Arbeitsnachweisverban-des Verkehrs von und nach auswärts in ausreichendem Maße gegeben. Im Gegensatz zu der Berliner Zent-ralauskunftsstelle tritt jedoch die Breslauer Arbeitsgemeinschaft im allgemeinen nicht unmittelbar mit außerhalb der Stadt gelegenen Ar-beitsnachweisen in Verbindung, sondern bedient sich dabei regelmä-ßig der Vermittlung der Verbandsgeschäftsstelle.

Dieses ganze hier dargelegte Verfahren hat sich, wie gesagt, bewährt.

Die zahlenmäßigen Ergebnisse sind zufriedenstellend; es ist bereits in Aussicht genommen worden, diese Kriegsgemeinschaft Breslauer Ar-beitsnachweise zu einer dauernden Einrichtung zu machen und durch Einsetzung eines Beirates oder Ausschusses, der den angeschlossenen Arbeitsnachweisen ein ausreichendes Maß von Einfluß auf die Füh-rung der Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft gewährleisten soll, auf eine festere organisatorische Grundlage zu stellen. Es ist ferner in Aussicht genommen, ähnliche Arbeitsgemeinschaften in einigen ande-ren größeande-ren Städten der Provinz sowie für größere, wirtschaftlich zu-sammenhängende Bezirke zu bilden; vielleicht läßt es sich später so-gar ermöglichen, allen diesen Arbeitsgemeinschaften in Gestalt eines besonderen gemeinsamen Ausschusses eine geeignete Vertretung in-nerhalb der Organisation des Arbeitsnachweisverbandes zu gewähren.

Es bedarf kaum besonderer Erwägung, daß derartiger Arbeitsgemein-schaft auf dem Gebiete der Arbeitsvermittlung aller Voraussicht nach schon in naher Zukunft eine recht erhebliche Bedeutung zukommen wird. Sie bedeutet einen sehr wichtigen Schritt vorwärts zu dem Ziele einheitlicher Regelung der Arbeitsvermittlung und gewährt, soweit das zur Zeit überhaupt möglich ist, einen Überblick über die Lage des Arbeitsmarktes einer großen Stadt oder eines wirtschaftlichen Bezir-kes, der auf andere Weise gar nicht zu erreichen wäre. Nachdem die Anzeige- und Meldepflicht für fast alle nicht gewerbsmäßigen Ar-beitsnachweise eingeführt ist, lassen sich derartige Arbeitsgemein-schaften vielleicht auch zu Sammelstellen für derartige Meldungen der Arbeitsnachweise einer Stadt ausgestalten, was ihrer Wirksamkeit er-neut erheblich zugute kommen müßte. Die Arbeitsvermittlung

Kriegs-verletzter sowie die Arbeitsvermittlung unmittelbar nach dem Kriege lassen sich jedenfalls, wie die Verhältnisse mindestens in Preußen nun einmal liegen, ohne gemeinschaftliche Arbeit aller an der Arbeitsver-mittlung beteiligten Faktoren kaum zweckentsprechend durchführen.

Es ist ferner angeregt worden, die Arbeitgeber einer Stadt oder eines Bezirkes zu veranlassen, sämtliche offenen Stellen bei einem der einer solchen Arbeitsgemeinschaft angehörigen Arbeitsnachweise anzumel-den. Wie bekannt, haben zahlreiche Arbeitgeberverbände bezüglich der von ihnen errichteten Arbeitsnachweise eine ähnliche Bestimmung bereits durchgeführt. Sollte es gelingen, diese Anregung zu verwirkli-chen - was allerdings nicht ohne weiteres sicher erscheint - so wäre damit ein weiterer, sehr erheblicher Schritt nach vorwärts getan. -

Wichtiger aber als diese äußeren, zahlenmäßig zu erfassenden Ergeb-nisse solche Arbeitsgemeinschaften scheinen mir die inneren Vorteile zu sein, die den Arbeitsnachweisen und der Sache der Arbeitsvermitt-lung selbst aus derartiger Gemeinschaftsarbeit bei richtiger Leitung erwachsen werden. Es ist ein sehr bedeutender, in seiner Folgeer-scheinung noch gar nicht abzuschätzender Gewinn, wenn es auf dieser Weise den öffentlichen Arbeitsnachweisen gelingt, die bisher fernste-henden anderen Organisationen der Arbeitsvermittlung, insonderheit die einseitigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmernachweise, überhaupt zur Mitarbeit heranzuziehen. Es ist nicht zu bezweifeln, daß bisher die Arbeit der öffentlichen Arbeitsnachweise und der Arbeitsnachweis-verbände darunter gelitten hat, daß die großen Organisationen der Ar-beitgeber und Arbeitnehmer im allgemeinen außerhalb der von den Arbeitsnachweisverbänden geschaffenen Organisationen gestanden und durchaus nicht immer mit Unrecht darauf hingewiesen haben, ih-nen stünde auf die provinziale bzw. bundesstaatliche Organisation der Arbeitsvermittlung kaum Einfluß zu.

(…)

Der Arbeitsnachweis in Deutschland. 2. Jahrgang, Nr. 12, 20. Sep-tember 1915, S. 245-247.

Outline

ÄHNLICHE DOKUMENTE