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Arbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung . Die Ausbildung der Arbeitslosen Die Ausbildung der Arbeitslosen

öffentlichen deutschen Arbeitsnachweise

37. Arbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung . Die Ausbildung der Arbeitslosen Die Ausbildung der Arbeitslosen

Aussichtsreiche Vorbereitungen einer Mobilmachung des Arbeits-marktes im Falle der militärischen Mobilisierung sind nur möglich bei enger Fühlungnahme zwischen der Militärverwaltung und der Leitung der Arbeitsmarkt-Organisationen. Es wäre von wesentlicher Bedeu-tung für die VorbereiBedeu-tungen der Arbeitsnachweise, wenn ihre maßge-benden Vertreter in einem wirtschaftlichen Kriegsrat vertraulich dar-über unterrichtet würden, wo und in welchem Umfange die Militär-verwaltung glaubt, ihnen eine erfolgreiche Offensive mit entsprechen-der Offenhaltung entsprechen-der Arbeitsgelegenheiten ins Aussicht stellen zu können, wo etwa mit einer zum mindesten vorläufigen Defensive auf zurückgezogenem Posten zu rechnen wäre. Aufgabe und Aussichten der Arbeitsnachweis-Mobilisierung würden natürgemäß in nicht ge-ringem Umfange von der Beantwortung dieser Fragen abhängen.

(…)

Der Arbeitsnachweis in Deutschland. 1. Jahrgang, Nr. 9, 15. Juni 1914, S. 221-223.

37. Arbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung

. Die Ausbildung der Arbeitslosen

Paul Frank

Die Gefahr längerer Arbeitslosigkeit ist nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch moralischer Natur. Der ständige nutzlose Aufenthalt in den Arbeitsnachweisen, das Herumlaufen auf der Straße, das vergebli-che und deshalb mit der Zeit demütigende Anbieten der Arbeitskraft, die Gleichstellung mit Elementen, denen man sich in normalen Zeiten fernhalten würde, die stets wachsende Sorge um das Wohl der Ange-hörigen und der eigenen Person, die Erbitterung, meist schuldlos in diese Lage gekommen zu sein, werden und müssen oft von

demorali-sierendem Einflusse sein. Mag diese Gefahr in der jetzigen Zeit all-gemeiner Not auch geringer als in den sonstigen Tagen sein, so sollte sie doch bei den Erörterungen über Arbeitslosenfürsorge nicht ausge-schaltet bleiben.

„Jeder unversorgte Arbeitslose ist eine genau so große öffentliche Ge-fahr wie jeder nicht isolierte Scharlachkranke“, sagen die beiden Webb im „Problem der Armut“ und entwerfen dann einen großzügi-gen Plan zur Beseitigung dieser Gefahren. Die Zeit der Arbeitslosig-keit sollte nach ihrer und anderer Sozialpolitiker Rat eine Zeit der Ausbildung werden. „Läßt sich im ganzen Lande kein Posten für sie (die Arbeitslosen) auffinden, so bleibt der Gesellschaft nichts Nützli-cheres zu tun, als die erzwungene Muße dieser Leute im höchsten Sinne produktiv zu machen, das heißt: sie für deren Ausbildung zu verwerten.“

Kann dies nun auch in jetziger Zeit geschehen? Die Vorbedingung für diese Vorschläge ist natürlich eine wirtschaftliche Arbeitslosenfürsor-ge von Staats weArbeitslosenfürsor-gen und zwar mit wirklich ausreichenden Sätzen.

Ferner ein gut wirkender Reichsarbeitsnachweis.

Wenn nun auch in den jetzigen Kriegszeiten, in denen in erster Reihe bei der Arbeitslosenfrage an die wirtschaftliche Notlage gedacht wer-den muß, keine Rede von einer allgemeinen Ausbildungspflicht der Arbeitslosen sein kann, so könnte doch mit Hilfe von Staat und Ge-meinde, noch mehr aber durch die Berufsorganisationen, Gewerk-schaften, Innungen, Handels- und Handwerkskammern usw. eine frei-willige Fort- und Ausbildung der Arbeitslosen ermöglicht und geför-dert werden.

Jeder Handwerksmeister klagt heute über den Mangel an tüchtigen Gesellen. Ließen sich denn nicht für die Arbeitslosen, von denen sich viele ihrer mangelnden Kenntnisse und Fähigkeiten gewiß voll bewußt sind, im Anschluß an die bestehenden Fortbildungs- und Fachschulen, die im Besitze der nötigen Hilfsmittel sind, neue Ausbildungsstätten schaffen? Wir kennen so und so viele „überholte Berufe“, deren tüch-tige und früher gutverdienenden Angehörigen sich jetzt dem großen Heere der ungelernten Arbeiter zugesellen müssen. Wir wissen ganz

genau, in welchen Berufen ein Überangebot von Arbeitskräften vor-handen ist, und wir können mit einiger Gewißheit voraussehen, in welchen Berufen nach dem Kriege und auch schon während desselben ein Arbeitermangel eintreten wird.

(…)

Aber auch aus sozial-pädagogischen Gründen müßte der Bevölkerung zu zeigen versucht werden, daß, wenn einmal das Gleichmaß unserer Tage - wie jetzt - gestört wird, unsere Pflichten nicht aufhören. Kann man nicht durch regelmäßige Arbeit für sich und die Angehörigen sorgen, so versuche man wenigstens, durch Benutzung der bestehen-den Einrichtungen seine Ausbildung zu vergrößern und seine Fertig-keiten zu vervollkommnen. Dieser Gedanke wird sicherlich auch auf-gegriffen werden, denn nichts wird von der handarbeitenden Bevölke-rung - und an die denkt man ja zunächst, wenn man von den Arbeits-losen spricht - schmerzlicher empfunden als die Unmöglichkeit, trotz besten Willens ihrer Ansicht nach ungerecht zur Arbeitslosigkeit ver-urteilt zu sein. Und wenn auch sachliche Ausbildung nicht als ein ge-gen Arbeitsverlust wirkendes Allheilmittel bezeichnet werden kann, so wird doch ein großer Teil unserer Arbeiterschaft gern die Mittel benutzen, die ein besseres berufliches Fortkommen ermöglichen.

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Soziale Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt. 24. Jahrgang, Nr. 8, 19.November 1914, Sp. 187-190.

38. Der gesetzliche Ausbau der Arbeitsvermittlung in Deutschland

ist eine Aufgabe, deren Lösung nach der Überzeugung aller einsichti-gen Fachkreise der Gewerbewelt, der Arbeitsnachweisverwaltung und der Sozialpolitik unbedingt schon während des Krieges und zwar so bald wie möglich in Angriff genommen werden muß, damit wir in Deutschland den starken Erschütterungen des Arbeitsmarktes, die beim Friedensschluß nach der einen oder der anderen Richtung eintre-ten werden, besser vorbereitet gegenüberstehen, als es beim Ausbruch des Krieges angesichts der plötzlichen starken Stockungen und

Be-darfsverschiebungen der Fall war. Gewiß haben unsere Arbeitsnach-weise auch für die Verteilung der Arbeitskräfte in den ersten Kriegs-monaten und selbst ohne die improvisierte Reichszentrale für Arbeits-vermittlung Erhebliches geleistet und ihre Leistungen durch Anpas-sung im Laufe der Monate noch gesteigert, aber gerade die kundigsten Arbeitsnachweispolitiker geben es zu, daß wir bei vollkommenerer Organisation unseres öffentlichen und gemeinnützigen Arbeitsnach-weiswesens doch noch viel Besseres in aller Ruhe hätten leisten kön-nen. Kein Mensch kann nun zwar beurteilen, wie der Arbeitsmarkt beim Friedensschlusse sich gestalten wird, wie und innerhalb welcher Fristen das Zurückfluten der Soldaten in die heimatliche Arbeitswelt sich vollziehen wird, welche Gewerbezweige den Übergang von der Kriegsarbeit zu den Friedensaufträgen am raschesten und umfassends-ten vornehmen werden, welche Jahreszeiteinflüsse und Außenhan-delsverhältnisse dabei mitspielen werden - das eine aber stets fest: ei-ne starke Krisis wird beim Friedensschlusse den Arbeitsmarkt durch-zucken, und darauf müssen wir uns beizeiten planmäßig rüsten unter Nutzbarmachung der Beobachtungen der Kriegswirtschaft sowie der breiten und gründlichen Einzelerfahrungen, Studien und Gesetzesvor-schläge, die gerade in den letzten Friedensjahren sehr eifrig von den Theoretikern und Praktikern des Arbeitsnachweises gesammelt und erörtert worden sind.

Diese allgemeine Überzeugung hat auch den Anstoß zur Veranstal-tung einer Sachverständigentagung gegeben, welche die General-kommission der Gewerkschaften auf den 10. Februar in ihr Berliner Gewerkschaftshaus zur Beratung der Frage: „Regelung des Arbeits-nachweises“ eingeladen hatte; und in der starken Beschickung der Ta-gung durch Vertreter aller Lager bekundete sich die lebhafte Teilnah-me, welche die Fachkreise einem entschlossenen Lösungsversuche ge-rade jetzt entgegenbringen.

Es waren auf der Tagung neben den Vorständen einiger 40 der Gene-ralkommission angeschlossenen Zentralverbände und der Berliner Gewerkschaftskommission das Reichsamt des Innern, das Kaiserliche Statistische Amt, der Deutsche Städtetag, der Verband deutscher Ar-beitsnachweise, der Verband märkischer ArAr-beitsnachweise, die Ge-sellschaft für Soziale Reform, das Bureau für Sozialpolitik, die

Zent-ralstelle für Volkswohlfahrt durch je einen oder zwei zuständige Per-sönlichkeiten vertreten. Ferner waren der Gesamtverband der christli-chen Gewerkschaften (mit drei Vertretern), der Verband der deutschristli-chen Gewerkvereine (H.=D.) und die polnische Berufsvereinigung der Ein-ladung der Generalkommission gefolgt, die selbst 23 Vertreter zu der Beratung entsandt hatte.

Der Vorsitzende der Generalkommission Legien begrüßte mit sichtli-cher Genugtuung die freundliche Aufnahme seiner Einladung und er-blickte darin einen Beweis für die weitverbreitete Tatbereitschaft, die Arbeitsnachweisorganisation, die ohne Nebenzwecke nur der wirk-samsten Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Arbeitskräften die-nen soll, durch eine großzügige Ausgestaltung eidie-nen erheblichen Schritt vorwärts zu bringen. Die der Tagung unterbreiteten Leitsätze, die einen von der Generalkommission für gangbar erachteten Weg schilderten, bezeichnete er als unverbindliche Vorschläge und Anre-gungen für die Aussprache.

Reichstagsabgeordneter Robert Schmidt, Mitglied der Generalkom-mission, legte in einem längeren klaren und überzeugenden Vortrag die Tatsachen und den Gedankengang dar, die zur Aufstellung dieser Leitsätze geführt haben. Wir brauchen eine vollkommenere, ein-wandsfreiere statistische Übersicht über den Arbeitsmarkt und die Ar-beitslosen, wir brauchen eine bessere Verbindung der Arbeitsnachwei-se untereinander zum wirksamen Ausgleich der örtlichen Spannungs-unterschiede im Arbeitsmarkte, wir brauchen eine vom Vertrauen der Arbeitgeber und vor allem auch der Arbeiter getragene Verwaltung der Arbeitsnachweise, die ohne Tendenz gegen die organisierten Ar-beiter wirkt, die fachlichen und sachlichen Interessen zur alleinigen Richtschnur nimmt und der Lohndrückerei keinen Vorschub leistet.

Robert Schmidt glaubt nicht, daß durch die freie Organisationsarbeit des Verbandes der gemeinnützigen Arbeitsnachweise im freien Spiel der Konkurrenz mit allen möglichen privaten Interessentennachweisen das große Ziel neutraler, voll leistungsfähiger, zentralisierter Arbeits-vermittlung erreicht werden kann, sondern daß die Gesetzgebung hier nachhelfen muß, und zwar, damit wir rascher vorankommen, im Wege einer Kriegsnotverordnung des Bundesrats. Der Vortrag Robert Schmidts berührte dann im einzelnen noch eine Reihe wichtiger

prak-tischer Punkte der Arbeitsnachweisverwaltung und -benutzung, auch die viel erörterten Fragen des Obligatoriums, des Verhältnisses zum Tarifvertrag, zu den Arbeitskammern, zum Krankenkassenmeldewe-sen, und gab so eine vielseitige anregende Einleitung zu den Verhand-lungen der Tagung.

In der Aussprache kamen zunächst auf besonderen Wunsch des Vor-sitzenden die Vertreter der außerhalb der freien Gewerkschaften ste-henden Körperschaften zum Worte, um ihren allgemeinen und grund-sätzlichen Standpunkt zu den Grundgedanken der Veranstaltung und der Leitsätze zu kennzeichnen. Diese Erklärungen lauteten überein-stimmend günstig für das ganze Beginnen und seinen Zweck, wenn sich auch die Herren Stegerwald (Christliche Gewerkschaften), Klein (Deutsche Gewerkvereine H.=D.), Riemer (Polnische Berufsvereini-gung) und Prof. Dr. Francke (Gesellschaft für Soziale Reform) auf die Einzelheiten der Leitsätze nicht festlegen konnten, da sie sie erst mit ihren Vereinsvorständen zu Hause durchsprechen müssen. Auch Lan-desrat Dr. Freund, der in längeren Ausführungen die Wirksamkeit des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise auf den im Vortrag umschrie-benen Gebieten schilderte und manche Vorschläge der Leitsätze mit Genugtuung begrüßte, behielt sich die endgültige Stellungnahme sei-nes Verbandes noch vor. Alle diese Sprecher aber sagten gleichzeitig die Mitwirkung ihrer Gruppen an der Förderung der Beratungszwecke gern zu. Stadtrat Dr. Luther vom Deutschen Städtetage bekundete das natürliche Interesse der Stadtgemeinden an diesen Dingen, wenn es seines Erachtens auch weit über die ihnen vor allen zugedachte finan-zielle Rolle hinausgeht.

Aus den Reihen der freigewerkschaftlichen Zentralverbände brachten die Vorstandsmitglieder des Holz- und des Metallarbeiterverbandes Leipart und Cohen eine Fülle praktischen Erfahrungsstoffes aus der Arbeitsvermittlung bei, der für die künftige Ausgestaltung des Ar-beitsnachweiswesens nutzbar gemacht werden müsse, um bisherige Unzulänglichkeiten und Reibungen zu verhüten.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Legien beschloß die Zusammen-kunft, ihre Einzelberatungen im Rahmen eines engeren Ausschusses fortzusetzen, an dessen Arbeit jede der zur Mitarbeit bereiten Gruppen mit einer gleichen Vertreterzahl (je 3) sich beteiligen soll. Die 4

Ge-werkschaftsrichtungen werden also 12 Vertreter, die Gesellschaft für Soziale Reform 3 stimmberechtigte Vertreter entsenden. Der Verband Deutscher Arbeitsnachweisverbände und die Reichsämter werden zu beratender Teilnahme eingeladen. Angesichts dieses Ausganges der ersten Zusammenkunft konnte der Vorsitzende Legien im Schlußwort mit Genugtuung das Vorhandensein eines einmütigen guten Willens feststellen, der die Gewähr für einen greifbaren guten Erfolg in sich trägt. Alle Beteiligten aber, so betonte Legien nochmals, sollen die Überzeugung mitnehmen, daß die Gewerkschaften den Arbeitsnach-weis nur mehr von dem Standpunkt aus betrachten, daß er eine neutra-le Anstalt sein muß, die Angebot und Nachfrage auf dem Arbeits-markt rein sachlich ohne irgendwelche Nebeninteressen zu einem volkswirtschaftlich gesunden Ausgleich bringen soll.

Leitsätze

Die Erfahrungen in der Arbeitsvermittlung, besonders seit dem Kriegsausbruch, haben große Mängel des Arbeitsnachweises dargetan, die eine energische Reform im Interesse unserer gesamten heimischen Volkswirtschaft auch schon während des Krieges, notwendig erschei-nen lassen.

Der Arbeitsnachweis wird seine Aufgaben nur dann erfüllen können, wenn er Angebot und Nachfrage auf dem gesamten Arbeitsmarkt re-gelt. Außer dieser seiner wichtigsten Aufgabe wird er die Unterlage schaffen müssen für eine zuverlässige Arbeitslosenzählung und der Arbeitslosenversicherung durch Staat und Gemeinde als wichtige Kontrolleinrichtung und Hilfsorganisation zu dienen haben.

Die Vorbedingung für eine ersprießliche Tätigkeit des Arbeitsnach-weises wird eine einheitliche Organisation sein, die unter Berücksich-tigung der Berufsverhältnisse örtlich gegliedert sein muß. Die örtli-chen Organisationen müssen zu Bezirksverbänden zusammengefaßt sein, die wiederum in Verbindung mit einer Reichszentrale stehen. In einer solchen Organisation läßt sich der wechselnde Anspruch des Ar-beitsmarkts erkennen und lassen sich die in unserem heutigen Wirt-schaftssystem notwendigen Verschiebungen der Arbeitskräfte dirigie-ren.

Für die Neuorganisation des Arbeitsnachweises durch ein Reichsge-setz wird folgendes zu fordern sein:

1. Für jede größere Stadt mit ihren Vorortsgemeinden sowie für einen Bezirk von Landgemeinden und kleineren Städten ist ein Ar-beitsamt zu errichten. Die Arbeitsämter sind zu Verbänden für be-stimmte Landesteile (Bezirksarbeitsämtern) zusammenzufassen.

Die Zentrale dieser Organisationen bildet das Reichsarbeitsamt.

2. Dem Arbeitsamt sind alle Arbeitsnachweise in seinem Bezirk zu unterstellen.

3. Das Arbeitsamt wird zu gleichen Teilen zusammengesetzt aus Ver-tretern der Arbeiter und Unternehmer auf Grund einer Verhältnis-wahl. Es steht unter Leitung eines unparteiischen Vorsitzenden.

4. Die gleiche Vorschrift gilt auch für die Verwaltung der Landes- resp. Bezirksämter und für das Reichsarbeitsamt mit der Maßgabe, daß die Verwaltungsmitglieder der örtlichen Arbeitsnachweise die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu den Landes- resp. Be-zirksämtern und diese wiederum die Vertreter zum Reichsar-beitsamt zu wählen haben.

5. Dem Arbeitsamt sind alle An- und Abmeldungen über Eintritt und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis zu melden, es dient zugleich als Meldestelle für die Krankenversicherung.

Dem Arbeitsamt sind für die vom Reichsarbeitsamt geführten Sta-tistiken der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosigkeit durch die Ar-beitsnachweise des Bezirks die geforderten Angaben zu übermit-teln.

Dem Arbeitsamt sind alle im Bezirk von den Arbeitsnachweisen nicht erledigten Anforderungen an Arbeitskräften oder Überange-bot zu melden, um, wenn möglich, einen Ausgleich in anderen Be-zirken herbeizuführen.

6. Im Bezirk des Arbeitsamts sind öffentliche Arbeitsnachweise mög-lichst mit beruflicher Gliederung zu errichten und von den Ge-meinden zu unterhalten.

7. Facharbeitsnachweise, die auf Grund von Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation errichtet werden, sind gleichfalls dem Arbeitsamt zu unterstellen. Die für ihre Tätigkeit erforderlichen Räume sind ihnen unentgeltlich zur Verfügung zu

stellen, die übrigen Kosten haben in der Regel die Vertragschlie-ßenden selbst zu tragen.

8. Die Arbeitsnachweise haben eine Verwaltung einzurichten, die aus Arbeitern und Unternehmern zu gleichen Teilen besteht, die durch eine Verhältniswahl bestimmt werden.

9. Die Arbeitsvermittler sind in fachlichen Arbeitsnachweisen und in der Berufsabteilung des öffentlichen Arbeitsnachweis aus den Be-rufskreisen zu entnehmen, für die der Arbeitsnachweis eingerichtet ist.

Die Wahl der Beamten für den Arbeitsnachweis geschieht durch die Verwaltung des Arbeitsnachweises.

10.Die Arbeitsvermittlung hat unentgeltlich zu geschehen, sie soll un-abhängig sein von der Zugehörigkeit zu einer Organisation. Dage-gen soll bei der Arbeitsvermittlung Rücksicht auf die fachgewerbli-chen Ansprüche genommen werden. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur herangezogen werden, wenn keine Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind.

11.Die Unternehmer (einschließlich der Gemeinde- und Staatsbetrie-be) haben alle offenen Stellen rechtzeitig dem Arbeitsnachweis zu melden, desgleichen müssen alle Arbeitslosen sich in die Liste des Arbeitsnachweises eintragen lassen und sich täglich oder in näher zu bestimmenden Fristen zur Vermittlung bereithalten.

Das Suchen von Arbeit oder die Einstellung von Arbeitskräften un-ter Umgehung des Arbeitsnachweises ist, so weit nicht besondere Ausnahmen vorgesehen sind, nicht zulässig.

12.Sind für ein bestimmtes Gewerbe Tarifverträge abgeschlossen, so kann durch Beschluß der Verwaltung bestimmt werden, daß die Arbeitsvermittlung nur zu den tariflichen Arbeitsbedingungen er-folgt.

Für Arbeitsnachweise, die von Tarifgemeinschaften ins Leben ge-rufen und verwaltet werden, gelten lediglich die von der Tarifge-meinschaft getroffenen Bestimmungen.

(…)

Soziale Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt. 24. Jahrgang, Nr. 21, 18. Februar 1915, Sp. 491-494.

39. Die gesetzliche Regelung der Arbeitsvermittlung

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