• Keine Ergebnisse gefunden

Die Chewra Kadischa – die Beerdigungsbrüderschaft

9. Das jüdische Vereinswesen in Hildesheim

9.2 Die Chewra Kadischa – die Beerdigungsbrüderschaft

Die Chewra Kadischa, der 'heilige Verein', gehörte seit langem wie zum Beispiel Synagoge oder Mikwe zu den üblichen Einrichtungen einer jeden jüdischen Gemeinde.

Im Talmud wird die Bezeichnung zwar noch nicht verwandt. Entsprechende Einrichtungen waren allerdings geläufig.6 Die Hildesheimer Chewra konnte auf eine lange Tradition zurückblicken. Gegründet 1668, war sie eine der ältesten in Europa ur-kundlich nachweisbaren überhaupt.7 Wahrscheinlich gab es eine ähnliche Institution in Hildesheim 8 schon vorher – wie im übrigen auch an anderen Orten.

Aufgabe der Chewra Kadischa war vor allem der Beistand für Kranke und Sterbende sowie die rituelle Vorbereitung und Durchführung der Bestattung.9 Das Erfüllen dieser Pflichten entspricht einem zentralen Gebot jüdischer Religion.10 In der Einleitung zu den alten Statuten der Hildesheimer Chewra von 1668 ist bereits darauf hingewiesen.11 Einen Satz aus dem Talmud zitierend, wird betont, die Welt stehe, beziehungsweise ruhe auf drei Dingen: auf der Gesetzeslehre [beziehungsweise der Thora als geoffenbartem Gesetz, J. S.], dem Gottesdienst und auf den Liebeswerken.12

Wie in anderen Gemeinden auch13 oblag der Hildesheimer Chewra darüber hinaus die Aufsicht über den jüdischen Friedhof. Diese Aufgabe besaß sie nicht erst für den neuen

Wahrscheinlich handelt es sich hier um eine Folgeorganisation des älteren Vereins. Ein weiterer Verein im Bereich der Wohlfahrtspflege war der 'Israelitische Unterstützungsvereins zur Beseitigung der Hausbettelei' (Jüdische Presse v. 10.4.1878; vgl. auch Stiftung 'Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum', Archiv (CJA), (Gesamtarchiv der deutschen Juden), 75C Ge1, Nr.

96).

Diese Vereine - wie die in der Folge genannten - dürften bei der Entwicklung einer jüdischen Subkultur in Hildesheim einen erheblichen Beitrag geleistet haben.

6 Artikel 'Chewra Kadischa'. In: Encyclopaedia Judaica. Das Judentum in Geschichte und Gegenwart. Bd. 5. Berlin 1930, Sp. 430f.

7 Ebenda, Sp. 434.

8 Vgl. die ähnliche Einschätzung zu Hildesheim u.a. M[ayer] Landsberg: Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde Hildesheim und des annoch bestehenden wohlthätigen Vereins [...].

Hildesheim 1868, S. 3; Z. Asaria: Die Juden in Niedersachsen, S. 340.

9 M. Grunewald: Artikel 'Chewra Kadischa', Sp. 430.

10 Vgl. hierzu auch Pina Navé Levinson: Einführung in die rabbinische Theologie. 3., erw. A.

Darmstadt 1993, S. 70ff., bes. S. 71.

11 Vgl. den Abdruck bei M. Landsberg: Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde Hildesheim, S. 9.

12 Vgl.: Aboth, I, 2. In: Der babylonische Talmud. Mit Einschluß der vollständigen Misnah. Hg. v.

[...] Lazarus Goldschmidt. Bd. 7. Berlin 1903.

13 M. Grunewald: Artikel 'Chewra Kadischa'. In: Encyclopaedia Judaica. Bd. 5. Sp. 433.

Friedhof an der Peiner Landstraße,14 sondern bereits für den alten an der Teichstraße ge-legenen – zumindest ab 1884.15

Vermutlich haben sich in der Folge die Tätigkeitsfelder der Chewra erweitert. In den 1920er Jahren gehörte nämlich zu ihren Aufgaben auch die "Unterstützung Hilfsbedürftiger".16 Dies war zwar eine ihrer traditionellen Pflichten.17 Doch inzwischen war sie mit dem 'Frauenverein' und dem 'Verein zur Unterstützung Kranker und Bedürftiger',18 deren Hauptgewicht auf dem Felde der Wohltätigkeitsarbeit lag, in der 'Arbeitsgemeinschaft der Wohltätigkeitsvereine der Synagogengemeinde Hildesheim' zu-sammengeschlossen.19 Möglicherweise geschah dies lediglich aus der Notwendigkeit heraus, ihre vielfältigen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen.20 Möglich ist aber auch, daß sich das Engagement der Chewra auf diesem Gebiet nicht mehr nur auf die Hilfe in individuellen Notlagen beschränkte, sondern ihre Arbeit sich an den Grundsätzen allge-meiner Sozialarbeit orientierte und nun 'professioneller' war. Eine ähnliche Entwicklung wird noch im Falle des Frauenvereins näher zu schildern sein.

Für ihre Tätigkeit stand der Chewra ein relativ kleiner Etat zur Verfügung: Im Jahre 1926 standen Einnahmen von 1.930 RM, Ausgaben von 832 RM gegenüber. Die Finanzlage schien in dieser Zeit also recht günstig gewesen zu sein. Die Zahl der Fürsorgefälle betrug in diesem Jahr sieben.21

14 Vgl. Friedhofs-Ordnung für den an der Peiner Landstraße belegenen jüdischen Friedhof zu Hildesheim. Hildesheim [1892].

15 Friedhofs-Ordnung für den jüdischen Friedhof an der Teichstraße. Hildesheim 1884.

Die Aufgaben der Chewra waren nach beiden Friedhofs-Ordnungen weitgehend gleich, jedoch betonte die von 1892 deutlicher, daß ihr die Aufsicht nur auf Widerruf vom Vorstand der Synagogengemeinde übertragen war, dem die Verwaltung des Friedhofs oblag: "Die Verwaltung der Friedhofsangelegenheiten geschieht durch den Vorstand der Synagogen-Gemeinde, jedoch wird die Aufsicht über denselben im Allgemeinen, so insbesondere die Anordnung der Reihenfolge der Gräber, als auch die Ueberwachung beim Setzen der Leichensteine, dem Vorstande der Chebra Kadischa (Beerdigungs-Verein) bis auf Widerruf übertragen.

Beschwerden über den fraglichen Verein unterliegen der Entscheidung des Gemeinde-Vorstandes." (Friedhofs-Ordnung § 3, S. 3).

In der Friedhofsordnung von 1892 heißt es über die Aufgaben der Chewra bei der Verwaltung des Friedhofes: "Ueber die Reihenfolge der Gräber, sowie über die reservirten Grabstätten und Erbbegräbnisse ist ein genaues Verzeichniß zu führen, was dem Vorstande der Chebra Kadischa bis auf Weiteres übertragen werden soll." (vgl. Friedhofs-Ordnung § 17, S. 7) Paragraph 19 der Statuen führte weiter aus: "Die Unterbringung von Leichen in der Leichenhalle darf nur mit Erlaubniß des Vorstandes der Synagogen-Gemeinde und unter Aufsicht der vom Vorstande beauftragten Chebra Kadischa geschehen." (vgl. Friedhofs-Ordnung § 19, S. 7).

16 Führer durch die jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland 1928/29, S. 79.

17 Jacob Segall: Die Chewra kadischa in Deutschland. In: Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden 2. Halbj. 1925, Nr. 2, S. 12f.

18 Führer durch die jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland 1928/29, S. 79.

19 Ebenda, S. 78.

20 Vgl. zu solchen Tendenzen der Zentralisierung in anderen Gemeinden auch J. Toury: Soziale und politische Geschichte der Juden, S. 231f.

21 Führer durch die jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland 1928/29, S. 79.

Seinem Status nach war der Verein keine eigentliche Gemeindeeinrichtung, sondern eine private Institution.22 Faktisch jedoch stand die Chewra unter der Verwaltung des Gemeindevorstandes.23 So war lange Zeit stets einer der beiden Gemeindevorsteher zugleich Vorsitzender der Chewra wie G. Sabel24 und A. Rehfeld.25

Soweit Angaben über die Zahl der Mitglieder vorliegen, die alle aus den 1920er Jahren stammen, betrug diese stets 90.26 Vermutlich war es kein Zufall, wenn es genau 90 waren und die Anzahl über Jahre gleich blieb. Um eines symbolischen Bezuges willen könnte sie genau festgeschrieben gewesen sein. Das Wort für 'achtzehn' im Hebräischen ergibt in umgestellter Buchstabenfolge das Wort 'lebendig'.27 In manchen Gemeinden war es daher üblich, die Mitgliederzahl solcher Vereine auf 18 oder ein Vielfaches davon zu begrenzen.28 Doch neben der über Jahre unveränderten Mitgliederzahl spricht noch ein weiteres Argument für den bewußten Umgang der Chewra mit dieser Tradition:

Offenbar bestand nämlich der Brauch, jenen symbolischen Bezug zu beachten, in Hildesheim in ununterbrochener Folge. Bereits in den Statuten von 1668 wurde auf diesen Wert gelegt: Der Verein hatte 18 Mitglieder, die Statuten selbst bestanden aus 18 Artikeln.29

Der Einwand, die Zahl sei zufällig bedingt gewesen oder man sei der Tradition wo-möglich gar unbewußt gefolgt, ist nicht stichhaltig. Dagegen spricht eindeutig die Schwierigkeit und der notwendige Aufwand, die Mitgliederzahl über Jahre konstant zu halten. Ohne triftigen Grund ist das nicht denkbar. Daraus ist eine Konsequenz über das Interesse innerhalb der Gemeinde an der Chewra abzuleiten: Da die Zahl gleich blieb, hat es offenbar wenig Probleme bereitet, ausreichend Interessierte für den Verein zu gewin-nen. Wahrscheinlich ist also der Kreis derer, die einer Aufnahme in der Chewra zuneig-ten, größer gewesen als in der tatsächlichen Mitgliederzahl zum Ausdruck kam.

Abgesehen davon war sie bei einer Gemeindegröße von etwa 600 Menschen an sich

22 Schreiben der Synagogengemeinde an den Magistrat vom 13.1.1895 (StA Hildesheim Best. 102, Nr. 9119).

23 Vgl. etwa Handbuch der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege 1911, S. 74.

24 Vgl. Der Gemeindebote. Beilage zur 'Allgemeinen Zeitung des Judenthums'. 73. Jg., Nr. 23 v.

4.6.1909, S. 2.

25 Vgl. etwa zusammen Handbuch der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege 1924/25, S. 55; Führer durch die jüdische Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege in Deutschland. 1932-1933, S. 140.

26 Handbuch der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege 1924/25, S. 55.

Führer durch die jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland 1928/29, S. 79.

27 M. Grunewald: Artikel 'Chewra Kadischa', Sp. 432.

28 Ebenda.

29 Vgl. hierzu insgesamt den Abdruck der Statuten bei M. Landsberg: Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde Hildesheim, S. 8ff.

schon beträchtlich, heißt es doch, daß ein Großteil der männlichen, erwachsenen Bevölkerung sich in dem Verein engagierte.

Aus dem bis hierher Angeführten ergibt sich: Es existierte innerhalb der Gemeinde ein größerer Personenkreis, für den eben jüdische Tradition und das persönliche Leisten von Wohltätigkeit dieser Art einen hohen religiös-sittlichen Wert darstellte.30

Zumindest die Mehrheit des religiös bewußten Teils der Gemeinde scheint die Tradition des Vereins mit Stolz erfüllt zu haben. Seine Bedeutung wurde nämlich anläß-lich großer Jubiläen seines Bestehens zum Beispiel mit einem Festgottesdienst unterstri-chen.31 In einem an die 'Allgemeine Zeitung des Judenthums' von der Gemeinde einge-sandten Bericht heißt es:

"Am 19. Elul (31. August) waren es 225 Jahre, daß in der hiesigen altehr-würdigen Synagogengemeinde eine Chewra-Kadischa (Beerdigungsverein) besteht, eine Vereinigung wie sie wohl nur im Schooße des Judenthums er-wachsen kann. Angesichts der überaus wichtigen Bedeutung eines solchen Vereins wurde denn auch die 225jährige Jubelfeier desselben in der würdigsten Weise begangen."32

Im Mittelpunkt dieses feierlichen Gottesdienstes stand die Predigt des Landrabbiners A. Lewinsky und, "[n]achdem mehrere geeignete Psalmen von Vorbeter und Gemeinde

30 Einen - jedoch nicht vollständig überzeugenden Hinweis - gibt es, daß die traditionellen Tätigkeitsfelder zumindest bis 1918 allein die Aufgaben der Chewra ausmachten, deren Ausweitung also erst danach vorgenommen wurde. Zur Feier 1918 heißt es u.a.: "Unser Herr Landrabbiner Dr. L e w i n s k y rief der derzeitigen Verwaltung [der Chewra Kadischa, J. S.]

gelegentlich seiner allsabbatlichen Schrifterklärung ein Chasack! von der Kanzel herab zu. [...]

so legte er den Vorstehern der Chewra Kadischa ans Herz, standhaft und stark zu bleiben in der Erhaltung der Liebespflichten dieses Vereins, um auch in der Folge ohne Rücksicht auf Zeitströmungen ihr Liebeswerk in der altherkömmlichen, traditionellen Weise den Verstorbenen angedeihen zu lassen." (Der Gemeindebote. Beilage zur 'Allgemeinen Zeitung des Judenthums'.

82. Jg., Nr. 37 vom 13.9.1918, S. 2).

Dies spricht einerseits dafür, daß die Hauptaufgabe in traditioneller Weise noch die Betreuung Sterbender und die Bestattung Verstorbener war, andererseits aber auch dafür, daß es offenbar Tendenzen in der Gemeinde gab, die den religiösen Werten und Tätigkeiten der Chewra distanziert gegenüberstand.

31 1868 veröffentliche Landrabbiner A. Landsberg aus Anlaß des 200jährigen Bestehens eine Schrift über die Geschichte der Synagogengemeinde (vgl. M. Landsberg: Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde Hildesheim). Landrabbiner A. Lewinsky veröffentlichte zum 225jährigen Jubiläum ebenfalls eine kleine Schrift, die allerdings nirgendwo überliefert ist (Abraham Lewinsky: Rede zur Feier des 225jährigen Bestehens des Chewra Kadischa (Beerdigungs-Verein) der Synagogengemeinde Hildesheim am 19. Elul. 5653 (31. August. 1893). Hildesheim 1893).

In Jahre 1918 gab es keine größere Feier. Davon wurde angesichts der "ernsten, schweren Zeit"

(Der Gemeindebote. Beilage zur 'Allgemeinen Zeitung des Judenthums'. 82 Jg., Nr. 37 vom 13.9.1918, S. 2) - gemeint ist natürlich die durch den Krieg bedingte Situation - Abstand genom-men.

32 Der Gemeindebote. Beilage zur 'Allgemeinen Zeitung des Judenthums'. 57. Jg., Nr. 37 v.

15.9.1893, S. 2.

in recitativer Weise vorgetragen waren, schloß diese erhebende Feier unter Absingung eines Chorals, womit sie auch begonnen hatte."33

Die Liturgie hat große Ähnlichkeit mit jener des Festgottesdienstes anläßlich des Synagogenjubiläums34 einige Jahre später.35 Offenbar maß man also dem Jubiläum der Chewra eine ähnlich hohe Bedeutung zu. Daß die Chewra innerhalb der Gemeinde auch noch später hohes Ansehen genoß,36 belegt die Teilnahme ihrer Vertreter an der Begrüßungszeremonie einer für die Gemeinde außergewöhnlichen und ehrenvollen37 Veranstaltung – nämlich einer Rabbinertagung in Hildesheim im Jahre 1931:

"Am Sonntag, dem 8. Februar, hielt der Nordwestdeutsche Rabbinerverband seine Tagung in Hildesheim ab. Die von Herrn Rabbiner Bamberger (Wandsbek) geleitete Sitzung wurde durch Begrüßungsansprachen des Herrn Rechtsanwalt Dr. Berg für den Vorstand der Gemeinde, ferner der Abgesandten der Hillel-Loge und ihres Schwesternbundes, des Frauenvereins und der Chewra eröffnet, aus deren Worten der Stolz auf die ehrwürdige Gemeinde Hildesheim sprach."38

Die Chewra Kadischa hatte wohl darüber hinaus auch für das jüdisch-gesellige Leben in Hildesheim zumindest am Anfang des 20. Jahrhunderts39 eine nicht unwesentliche Bedeutung. Indiz dafür ist eine Äußerung des Landrabbiners A. Lewinsky in einem Vorwort zu einem Band von Dichtungen eines Hildesheimer Gemeindemitgliedes, näm-lich Louis Böhms, die das 'jüdisches Milieu' zum Gegenstand hatten. Dort schreibt er, der Autor hätte "des öfteren mit seinen jüdisch-humoristischen Dichtungen bei den

33 Ebenda.

34 Vgl. Hildesheimer Zeitung; Hildesheimer Tageblatt; Hildesheimer Kurier und Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 13.11.1899; vgl. aber auch Der Gemeindebote. Beilage zur Allgemeinen Zeitung des Judentums. 63. Jg. Nr. 46 vom 17.11.1899.

35 Vgl. StA Hildesheim Best. 806, Nr. 14/ 5; vgl. hierzu auch die identischen Berichte in Hildesheimer Zeitung; Hildesheimer Tageblatt; Hildesheimer Kurier und Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 13.11.1899; Der Gemeindebote. Beilage zur Allgemeinen Zeitung des Judentums. 63. Jg. Nr. 46 vom 17.11.1899.

36 Das Ansehen der Chewra wurde auch durch die Innengestaltung der noch heute stehenden Leichenhalle auf dem jüdischen Friedhof an der Peiner Straße unterstrichen. H.-J. Hahn schreibt hierzu: "Im Inneren zentriert sich alles auf die aus dem Jahre 1868 stammende dreigegliederte hölzerne Tafel zu Ehren der 'Chewra kadischa' [...]" (H.-J. Hahn: Der jüdische Friedhof an der Peiner Straße, S. 165).

37 Stolz führte man auch die Kunstschätze der Gemeinde vor - so etwa den damals über 200 Jahre alten herrlichen Thoravorhang (Nachrichtenblatt. Jüdische Wochenzeitung. Amtliches Organ für die Synagogen-Gemeinden Hannover und Braunschweig vom 20.2.1931).

38 Ebenda.

39 Nur für diese Zeit liegt überhaupt eine Quelle vor.

schiedenen geselligen Veranstaltungen hiesiger Vereine",40 darunter eben auch der Chewra, "lebhaften Beifall gefunden"41 .

Die Chewra Kadischa war also ein Verein, der die Erfüllung religionsgesetzlicher Gebote zum Ziele hatte. Im 20. Jahrhundert scheinen sich jedoch seine Tätigkeitsfelder über die ursprünglichen hinaus erweitert zu haben. Wahrscheinlich gehörten seine Mitglieder zu dem traditionsbewußten Teil der Gemeinde – und das war gemessen an den Mitgliederzahlen ein nicht unerheblicher Kreis. Der Verein war auch durch seine gesellschaftlichen Unternehmungen ein wichtiger Integrationsfaktor innerhalb der Gemeinde.