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Die Allokations-Varianten

Im Dokument 17 07 (Seite 132-137)

Abkürzungsverzeichnis

7 Der Makroplan (DIW Berlin)

7.2 Varianten der Makroplanung auf Sektorebene 51

7.2.1 Die Allokations-Varianten

Von wesentlicher Bedeutung sind die Kriterien, nach denen die Allokation auf der Makroebe-ne vorgenommen werden soll. Nach der EU-Richtlinie kommt es bei der Allokation der Emis-sion vor allem auf Objektivität und Transparenz sowie auf eine Orientierung an der Minimie-rung der gesamtwirtschaftlichen Kosten an. Eine kostenminimale sektorale Allokation ver-langt eine Zuweisung von Emissionszielen derart, dass die Kosten der Zielerfüllung für die letzte Maßnahme der Emissionsvermeidung („Grenzvermeidungskosten“) für alle Sektoren gleich sind. Methodisch können hierzu kostenoptimierende Energiesystemmodelle

herange-zogen werden. Weitere relevante Kriterien sind die technische und politische Umsetzbarkeit sowie schließlich die Praktikabilität und Akzeptanz.

In einem ersten Schritt sah die Vorgabe des Auftraggebers vor, dass bei der Festlegung des Emissionsbudgets für die Gesamtheit der Emissionshandels-Sektoren die Vereinbarung zwi-schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutzwi-schen Wirtschaft zur Min-derung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000 (KWK/SVE-Vereinbarung) zu berücksichtigen sei. Da-nach soll durch die Energiewirtschaft und die Industrie bis zum Jahr 2010 im Vergleich zu 1998 eine Emissionsreduktion von insgesamt bis zu 45 Mio. t CO2 erreicht werden. Hierin sind allerdings auch Emissionen der nicht am Emissionshandel beteiligten Bereiche enthalten und entsprechend zu berücksichtigen.

Für die weiteren Überlegungen wird unterstellt, dass diese dem Emissionshandel nicht unter-worfenen Emissionen rund 10 Mio. t ausmachen (vgl. hierzu als Exkurs weiter unten das Ka-pitel 7.2.2) und dann den entsprechenden Nicht-ET-Sektoren zugerechnet werden können, so dass ohne Berücksichtigung von Reserven für Neuemittenten sowie ohne Einbeziehung einer

„Kernenergie-Ausstiegsreserve“

a) die ET-Sektoren in diesem Selbstverpflichtungs-Szenario bis 2010 eine Minderung um 35 Mio. t CO2 p.a. (2005-2007: 20 Mio. t CO2 p.a.) im Vergleich zum Jahr 1998 übernehmen müssen.

Bezieht man sich nicht auf die Selbstverpflichtungserklärungen, so sind des Weiteren für die Berechnung des Gesamtbudgets folgende Alternativen zur Allokation auf der Makroebene denkbar:

b) Gleichmäßige (proportionale) Verteilung der gegenüber 2000-2002 notwendigen Re-duktion bis 2005-2007 bzw. 2008-2012 auf alle Emittenten, d.h. auf die ET-Sektoren wie auf die Nicht-ET-Sektoren (Proportionalitäts-Szenario). Dabei werden für die Basisperiode 2000-2002 einerseits die unbereinigten, andererseits die temperaturbe-reinigten Durchschnittswerte zugrunde gelegt. Dieses Szenario geht von der Überle-gung gleicher relativer Lasten aller Sektoren unabhängig von den sektoral unter-schiedlichen Reduktionspotenzialen.

c) Festhalten der Emissionen in der Gesamtheit der NichtETSektoren auf dem (nicht -temperaturbereinigten) Niveau im Durchschnitt der Jahre 2000-2002 (Stabilisierungs-Szenario Nicht-ET-Sektor). In diesem (Stabilisierungs-Szenario werden die Anpassungslasten im We-sentlichen von den Emissionshandelssektoren getragen.

d) Festhalten der Emissionen in der Gesamtheit der ETSektoren auf dem (nicht -temperaturbereinigten) Niveau im Durchschnitt der Jahre 2000-2002 (Stabilisierungs-Szenario ET-Sektor). Umgekehrt zu dem vorstehend skizzierten (Stabilisierungs-Szenario werden hier die Anpassungslasten im Wesentlichen von den Nicht-Emissionshandelssektoren ge-tragen.

e) Festlegung des Emissionsbudgets auf der Basis von Optimierungsmodellen (Kosten-effizienz-Szenario), hierfür wurde das IKARUS-Modell und dessen Anwendung für das im Rahmen des Vorhabens „Politikszenarien III beschriebene

„Reduktions-130

Szenario I“ zugrunde gelegt. Dieses Szenario geht von einer Kostenminimierungsstra-tegie im volkswirtschaftlichen Sinne aus – die Emissionsminderung wird danach dort vorgenommen, wo es gesamtwirtschaftlich am kostengünstigsten ist.

7.2.2 Exkurs zum Selbstverpflichtungs-Szenario: KWK-Vereinbarung vom 25. Juni 2001

Am 25. Juni 2001 paraphierten die Verbände der Wirtschaft sowie die Bundesregierung die

„Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000“.

„Unter Bezugnahme und aufbauend auf dieser Vereinbarung besteht zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft Ein-vernehmen, daß im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vom 18. Oktober 2000 (5. Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“) durch die Energiewirtschaft eine Emissionsreduktion von insgesamt bis zu 45 Mio. t CO2/Jahr bis zum Jahr 2010 erreicht wird.

Dieser Beitrag soll durch Erhalt, Modernisierung und Zubau von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) (einschließlich kleiner Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Markteinfüh-rung von Brennstoffzellen) mit einem MindeMarkteinfüh-rungsziel (Basis 1998) von insgesamt möglichst 23 Mio. t CO2/Jahr, jedenfalls nicht unter 20 Mio. t CO2/Jahr in 2010 erreicht werden. Des weiteren soll eine CO2-Minderung bis zu 25 Mio. t/Jahr in 2010 über andere Maßnahmen er-folgen, die in den die Selbstverpflichtung der Wirtschaft konkretisierenden Einzelerklärungen der Energiewirtschaftsverbände näher ausgeführt werden...

Die Unterzeichner unterstützen den Erhalt, die Modernisierung und den Zubau von Anlagen der KWK unter Berücksichtigung des anliegenden Maßnahmenpakets (Anlagen: KWK/ Nah- und Fernwärme/ BHKW und Brennstoffzellen sowie Förderung von BHKW-Anlagen bis zu 2 MWel und Brennstoffzellen) und damit das Ziel, einen Minderungsbeitrag in einer Größen-ordnung von 10 Mio. t CO2/Jahr bis 2005 (Zwischenziel) bzw. insgesamt möglichst 23 Mio. t CO2/Jahr, jedenfalls nicht unter 20 Mio. t CO2/Jahr bis 2010 zu erreichen.

Die Bundesregierung und die unterzeichnende Energiewirtschaft gehen ferner davon aus, daß sonstige CO2-Minderungsmaßnahmen (Anlage: Sonstige CO2-Minderungsmaßnahmen) die Emissionsvolumina im Jahre 2005 um 10 Mio. t CO2/Jahr und bis zum Jahr 2010 um bis zu 25 Mio. t CO2/Jahr senken. Bei diesen CO2-Minderungen sind die infolge der Kernenergie-Verständigung möglichen CO2-Emissionserhöhungen nicht berücksichtigt (siehe 5. Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“).“

Insgesamt beinhaltet diese Vereinbarung damit ein Minderungsvolumen von 20 Mio. t CO2

bis 2005 sowie mindestens 45 Mio. t CO2 bis zum Jahr 2010. Andere Treibhausgase werden von der Vereinbarung nicht erfasst.

Eine Analyse der Vereinbarung zeigt zunächst, dass die Selbstverpflichtung sowohl Maßnah-men in Sektoren nennt, die vom Emissionshandel erfasst werden, als auch solche, die definitiv

nicht in den Geltungsbereich der Emissionshandelsrichtlinie fallen. Eine Quantifizierung die-ser Anteile ist auf Grundlage des Vereinbarungstextes jedoch nicht möglich. Es existieren je-doch Dokumente, die im Vorlauf der Vereinbarung entstanden und in denen die Einzelbeiträ-ge differenzierter darEinzelbeiträ-gestellt werden.

Tabelle 7-3 Quantitative Bewertung der Maßnahmen aus der KWK-Vereinbarung vom 25. Juni 2001 für den Zeithorizont 2010

ET-Sektor Anmerkungen 2004/2005 2009/2010

A A1

A1a 2,5 2,5 ja

A1b - 2,5 ja

A1c 0,5 0,5 ja

A2 ca.1,4 ca. 1,7 ja

A3 ca. 2,7 4,6 ja

A4

A4a ja

A4b ja

A4c ja

A4d nein

A4e ja

A4f ja

A5 2,5 9,0 ja

A6

A6a nein

A6b nein

A6c nein

B

B1 4,0 4,0 - 6,0 ja KWK-Gesetz

B2 2,5 5,0 ja KWK-Gesetz

B3 1,0 2,0 nein

B4 0,3 1,0 nein

C C1 C2

- 49,6 - 51,6 ca. 24,0 44,6 - 46,1 ca. 19,0 ca. 34,6 - 36,6 Anmerkungen: * Garzweiler-Klausel beachten; ** Klausel heutiger Ordnungsrahmen beachten

Neubau von Kraftwerken

Wirkungsgradsteigerungen Stillegung und Umstrukturierung

sonstige

BOA-1 Niederaussem*

BOA-2*

Windkraftwerke**

Joint Implementation

Clean Development Mechanism

Summe ET-relevant

k.A. (derzeit)

nein

ggf. nur unter der Voraussetzung, dass diese im ET-System anerkannt werden können

Summe ohne additive internationale Maßnahmen Additive internationale Maßnahmen

Biomassekraftwerke und Biogasanlagen**

Nutzung von Umgebungswärme über Wärmepumpe

Müllverbrennung

Einsatz von Ersatzbrennstoffen (z.B.

Altholz, Klärschlamm)**

Neubauanschluss Erdgas Grubengaskraftwerke

Bau neuer KWK-/GuD-Anlagen Heizungs- und Warmwassertechnik

Maßnahmen der Energiewirtschaft auf Basis des bestehenden Ordnungsrahmens

5,0

7,0

5,0

ggf. über zusätzliche Verdrängung fossiler Stromerzeugung

Unter der Annahme, dass diese Maßnahmen ganz überwiegend nicht in ET-Sektoren realisiert werden 4,5

2,5

Umstellung auf Erdgas

CO2-Minderung Mio t

Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien

Summe

Erneuerungsprogramm bestehender, ineffizienter KWK-Anlagen

Erhöhte Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze

Energieeffizienzkampagnen Erdgasfahrzeuge/Brennstoffzelle

Austausch NT- zu BW-Kessel Maßnahmen mit Anschubfinanzierung

Quelle: RWE et al., Berechnungen und Schätzungen des Öko-Instituts

Eine wesentliche Grundlage für die Vereinbarung bildete das am 25. Januar 2001 von den Un-ternehmen RWE, HEW, VEAG, Ruhrgas, EnBW und E.ON vorgelegte "Aktionsprogramm Klimaschutz", mit dem Alternativen zum geplanten KWK-Zertifikatsmodell vorgeschlagen wurden und das eine detaillierte Maßnahmenliste enthält. Diese Maßnahmenliste vom 25.

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nuar 2001 wurde im Zeitablauf noch weiter detailliert und präzisiert.52 Dieses Aktionspro-gramm knüpft an die gemeinsamen Vorschläge der Gewerkschaft IGBCE und des NRW-Wirtschaftsministeriums vom November 2000 an.53 Tabelle 7-3 gibt eine Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen.

Insgesamt ergibt sich bis zum Jahr 2010 ein Minderungsvolumen (Basis 1998) von knapp 50 bis 52 Mio. t CO2, ohne die in den späteren Versionen des Aktionsprogramms Klimaschutz nicht mehr berücksichtigten internationalen Maßnahmen von 45 bis 46 Mio. t CO2. In den Er-läuterungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz werden auch Zwischenziele für den Zeitho-rizont 2004/2005 dokumentiert. Hier beläuft sich die Summe der aufgeführten Maßnahmen auf insgesamt etwa 24 Mio. t CO2.

Die Maßnahmen erstrecken sich über Handlungsfelder, die eindeutig vom Emissionshandel erfassten Sektoren zuzurechnen sind (A1-A4, A5, B154,B2) über solche, für die an einigen Stellen Abgrenzungsprobleme existieren (A4) bis hin zu Aktivitäten, die definitiv nicht rele-vant für den Emissionshandel sind (A6, C).55

Werden diejenigen Maßnahmen berücksichtigt, die eindeutig den vom Emissionshandel er-fassten Sektoren zuzurechnen sind (A4d, A6, B3, B4) so resultiert für 2005 ein Minderungs-volumen von ca. 19 Mio. t CO2 sowie für 2010 eine Bandbreite von 35 bis 37 Mio. t CO2. Eine weitere Frage stellt sich hinsichtlich der Branchenabgrenzung der Minderungszusagen.

Die unterzeichnenden Parteien der Vereinbarung erfassen auf der Industrieseite nicht nur die Verbände der öffentliche Energieversorgung (ARE, VdV, VKU, BGW) sondern auch die an-deren Industriebereiche (BDI, VIK).

Von den in den Bereich des Emissionshandels fallenden Bereichen sind einige Maßnahmen eindeutig der öffentlichen Stromversorgung zuzurechnen (A1, A2, A3, B1, B2). Keine ein-deutige Zuordnung lässt sich für den Bereich der erneuerbaren Energien (A4a, A4b, A4c, A4e, A4f) treffen. Während einige Maßnahmen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eher der öffentlichen Energieversorgung zuzurechnen sind (A4b, A4e), können andere auch für die industrielle Stromversorgung zur Geltung kommen (A4a, A4c, A4f).

52 Die wesentlichen Dokumente hierfür sind RWE, HEW, VEAG, Ruhrgas, EnBW, E.ON: Aktionsprogramm Klimaschutz (Stand 25. Januar 2001) sowie RWE, HEW, VEAG, EnBW, Ruhrgas, E.ON: Aktionsprogramm Klimaschutz. Neue und zusätzliche Anstrengungen zur Klimavorsorge. Erläuterungen zum Konzept vom 26.

Januar 2001.

53 IGBCE, Wirtschaftsministerium NRW: „Vorsorgender Klimaschutz durch nachhaltige Effizienzsteigerung in allen Bereichen des Energiesystems“. November 2000.

54 Hierzu könnte auch der im KWK-Gesetz mit erfasste Ausbau von BHKW und Brennstoffzellen gezählt wer-den. Das diesbezügliche Volumen liegt jedoch mit unter 1 Mio. t CO2 deutlich im Unschärfebereich.

55 Die in der Tabelle erwähnte Klauseln lauten wie folgt:

Klausel zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen: „Grundlage heutiger Ordnungsrahmen“

Garzweiler-Klausel: „An diese Verpflichtungen sehen wir uns unter der Voraussetzung gebunden, dass das Tagebauvorhaben GARZWEILER II im ersten Halbjahr 1995 genehmigt wird und die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromversorgung, insbesondere der Braunkohleverstromung, mittel- und langfristig erhal-ten bleibt. Wir bestätigen, dass eine Neuverhandlung der Verpflichtungen sowie eine Überprüfung der Ge-nehmigung des Braunkohlenplans GARZWEILER II erfolgt, wenn die Planungsgrundlagen der oben genann-ten Maßnahmen sich in einem Umfang ändern, der eine wettbewerbsfähige Braunkohleverstromung so nach-haltig beeinflusst, dass die Verwirklichung von Teilen der Verpflichtungen gefährdet ist.“

Erhebliche Interpretationsunsicherheiten existieren hinsichtlich des Neubaus von KWK-/GuD-Anlagen. Ausweislich der KWK-Vereinbarung bzw. der Vorläufer-Dokumente handelt es sich zunächst eindeutig um Anlagen der industriellen Strom- und Wärmeversorgung. Diese sollen „für die eigene Strom- und Wärmeerzeugung der Unternehmen sowie im Rahmen von Contracting-Modellen errichtet“ werden, wären also teilweise der öffentlichen Stromversor-gung (Contracting) und teilweise den jeweiligen Industriebranchen direkt zuzuordnen.

Für die Zuordnung der Minderungszusagen ergeben sich vor diesem Hintergrund die folgen-den Schlussfolgerungen56:

• Für den Zeithorizont 2005 sind ca. 13 Mio. t CO2 p.a. und für den Zeithorizont 2010 etwa 21 bis 23 Mio. t CO2 p.a. überwiegend der öffentlichen Energieversorgung zuzu-ordnen. Eine Unschärfe ergibt sich hierbei aus dem Umfang, in dem die Modernisie-rung der industriellen KWK-Stromerzeugung zur EmissionsmindeModernisie-rung beitragen kann (B1).

• Für die industrielle Energiewirtschaft ergibt sich für 2005 ein jährliches Volumen von maximal 5 Mio. t CO2 sowie von 14 Mio. t CO2 bis 2010. Die Unschärfen ergeben sich dabei vor allem aus dem zukünftigen Anteil der öffentlichen Energiewirtschaft bei der Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien sowie der industriellen Stromerzeugung.

• Unter Annahme plausibler Größenordnungen (überwiegende Umsetzung der Projekte bei erneuerbaren Energien und etwa hälftige Umsetzung der Projekte im Bereich der industriellen Stromerzeugung durch die Energieversorger) ergeben für die öffentliche Energieversorgung Minderungsbeiträge von bis zu 17 Mio. t CO2 für 2005 sowie bis zu 30 Mio. t CO2 für 2010. Für die Industrie folgen nach diesem Ansatz jährliche Minderungsbeiträge von ca. 2 Mio. t CO2 bis 2005 sowie von ca. 5 Mio. t CO2 bis 2010.

Im Ergebnis lässt sich aus der am 25. Juni 2001 paraphierten KWK-Vereinbarung eine Band-breite der Minderungsbeiträge (Basis 1998) für die öffentliche Energieversorgung von 13 bis 17 Mio. t CO2 p.a. bis 2005 sowie von 18 bis 30 Mio. t CO2 p.a. für 2010 ermitteln. Für die anderen Industriesektoren verbleibt eine Bandbreite der Minderungsbeiträge von 2 bis 5 Mio.

t CO2 bis 2005 sowie 5 bis 14 Mio. t CO2 bis 2010.

Insgesamt wird für das Selbstverpflichtungs-Szenario ein emissionshandelsrelevantes jährli-ches Minderungsvolumen von 20 Mio. t für 2005 und von 35 Mio. t für 2010 angenommen.

Im Dokument 17 07 (Seite 132-137)