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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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10. Jahrgang Schönwalde-Glien, 31. Juli 2014 Nr. 8

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

2

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.6.2014 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.7.2014 ... 5

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf eine Ersatzperson ... 9

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf eine Ersatzperson ... 9

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Grünefeld auf eine Ersatzperson ... 9

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf eine Ersatzperson ... 9

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Wansdorf vom 17.06.2014 ... 9

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Schönwalde-Siedlung vom 24.06.2014 ... 10

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Schönwalde-Dorf vom 01.07.2014 ... 10

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Perwenitz vom 01.07.2014 ... 11

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Pausin vom 01.07.2014 ... 11

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Grünefeld vom 03.07.2014 ... 12

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Paaren im Glien vom 02.07.2014 ... 12

Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien, Verfahren zur 9. Änderung ... 13

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung ... 14

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Landtag Brandenburg am 14. September 2014 ... 16

Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz Verf.-Nr.: 5-001-X Einladung zur Vorstandswahl ... 18

Zahlungserinnerung ... 19

NICHTAMTLICHER TEIL ... 20

Immer in Bewegung: Elternbrief 25 (3 Jahre, 3 Monate) ... 20

Impressum ... 20

(3)

3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der konstituie- renden Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.6.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 97/2014 Bildung von Ausschüssen

Es werden die vier folgenden ständigen Ausschüsse der Gemeindevertretung gebildet:

1. Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr

2. Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft 3. Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus 4. Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 98/2014 Vorsitz des Hauptausschusses

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Bürgermeister den Vorsitz des Hauptausschusses führt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 99/2014

Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses

Die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter, die Mitglied des Haupt- ausschusses sind, wird auf 6 Mitglieder und dem Bürgermeister als stimm- berechtigtes Mitglied festgelegt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 100/2014

Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses

Folgende Gemeindevertreter und deren Stellvertreter werden als Mitglieder des Hauptausschusses bestellt:

Lfd. Nr. Mitglied Stellvertreter Sitz / Fraktion

1 Bodo Oehme Stellvertreter des

Bürgermeisters

2 Siegfried Spallek Jörg Lindemann CDU

3 Brigitte Römer Lothar Lüdtke CDU

4 Manuel Gürnth Hans-Joachim Mund CDU

5 Bärbel Eitner André Barkowski SPD

6 Prof. Wilfried Seiring SPD

7 Ingeburg Behrendt Sergio Coppola LINKE/

GRÜNE/

FAMILIE (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 101/2014

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr

Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird wie folgt besetzt:

Anzahl der

Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz CDU Lothar Lüdtke Manuel Gürnth 2. Mitglied CDU Brigitte Römer Siegfried Spallek 3. Mitglied SPD Jörg Meyer Olaf Radzik 4. Mitglied LINKE/

GRÜNE/

FAMILIE

Knut Leitert Sergio Coppola

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 102/2014

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft

Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz LINKE/

GRÜNE/

FAMILIE

Sergio Coppola Ingeburg Behrendt

2. Mitglied CDU Manuel Gürnth Lothar Lüdtke 3. Mitglied CDU Nicole Kowohl Brigitte Römer 4. Mitglied SPD André Barkowski Olaf Radzik

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 103/2014

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz SPD Prof. Wilfried Seiring Bärbel Eitner 2. Mitglied CDU Hans-Joachim Mund Manuel Gürnth 3. Mitglied CDU Dr. med. Uta Krieg-Oehme Nicole Kowohl 4. Mitglied LINKE/

GRÜNE/

FAMILIE

Sergio Coppola Ingeburg Behrendt

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

(4)

4

Beschluss Nr. 104/2014

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der

Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz CDU Siegfried Spallek Hans-Joachim Mund 2. Mitglied CDU Jörg Lindemann Dr. med. Uta Krieg-Oehme 3. Mitglied SPD Bärbel Eitner Prof. Wilfried Seiring 4. Mitglied LINKE/

GRÜNE/

FAMILIE

Knut Leitert Ingeburg Behrendt

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 105/2014

Bestellung der Vertreter in den Trink- und Abwasserzweckverband

„Glien“

In den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ werden als Vertreter der hauptamtliche Bürgermeister und 6 weitere Vertreter sowie ihre Stellvertre- ter bestellt.

Die sich auf Grund der Vorschläge der Fraktion ergebene Sitzverteilung sowie die Benennung der Vertreter sowie ihrer Stellvertreter wird wie folgt festgestellt:

Vertreter und Stellvertreter im Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“

Lfd. Nr. Vertreter Stellvertreter Fraktion

1. Bodo Oehme Stellvertreter des

Bürgermeisters

2. Siegfried Spallek Hans-Joachim Mund CDU

3. Manuel Gürnth Nicole Kowohl CDU

4. Dr. med. Uta Krieg-Oehme Brigitte Römer CDU

5. Kurt Hartley SPD

6. Bärbel Eitner SPD

7. Sergio Coppola Knut Leitert LINKE/

GRÜNE/

FAMILIE (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 107/2014

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“, Verfahren zur 9. Änderung, OT Paaren im Glien

Abwägung nach Offenlage und Behördenbeteiligung (Abwägungsbe- schluss)

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hin- weise zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“, Verfahren zur 9. Ände- rung, OT Paaren im Glien (Entwurfsfassung März 2014) hat die Gemeinde- vertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Bürger haben sich nicht am Verfahren beteiligt.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 5 Brandenburgisches Landesamt für Denk- malpflege u. Archäolog. Landesmuseum TÖB Nr. 8 Zentraldienst der Polizei Brandenburg,

Kampfmittelbeseitigungsdienst

TÖB Nr. 19 OWA

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Gemeinsame Landesplanungsabteilung TÖB Nr. 4 Landkreis Havelland

TÖB Nr. 17 E.DIS AG

c) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, keine Planände- rung erforderlich:

TÖB Nr. 2 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming

TÖB Nr. 3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

TÖB Nr. 7 Landesamt für Bergbau, Geologie und Roh- stoffe

TÖB Nr. 9 Landesbetrieb Forst Brandenburg TÖB Nr. 11 Landesamt für Bauen und Verkehr

TÖB Nr. 13 HAW

TÖB Nr. 16 Netzgesellschaft Berlin Brandenburg TÖB Nr. 20 Wasser- und Bodenverband „GHHK-HK-

Havelseen“

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 108/2014

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“, Verfahren zur 9. Änderung, OT Paaren im Glien

Satzung über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss)

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“, Verfahren zur 9. Änderung (Stand der Satzungsfassung Mai 2014), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen für das ca. 12,5 ha große Gebiet mit den Flurstücken 215/1, 217/1, 221, 347, 348, 350, 351, 359-366, 369-388, 393- 396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462-464, 476, 478, 563, 564, 568- 573, 580, 586-600, 604, 610-612 der Flur 4 in der Gemarkung Paaren.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekannt- machung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S.

2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Satzung über die 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Be- kanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingese- hen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiede- weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien, Verfahren zur 9. Änderung erfolgt auf Seite 13.

Beschluss Nr. 95/2014

Vergabe der Straßenbeleuchtung Am Südhang im OT Schönwalde- Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Baumaßnahme Straßen- beleuchtung Am Südhang im OT Schönwalde-Siedlung an die Firma SAB aus Neuruppin mit einer Bruttoangebotssumme von 36.930,46 €.

(13 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 96/2014

Vergabe der Rissesanierung der Straßen im Gemeindegebiet Schönwal- de-Glien

Die Vergabe der Baumaßnahme Rissesanierung der befestigten Straßen im gesamten Gemeindegebiet erfolgt an die Firma Cold Asphalt GmbH aus Stahnsdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 13.860,82 €.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

5 Beschluss Nr. 110/2014

Vergabe der Bauleistung LOS 6 Sanitäranlage zum

BV: Sanierung eines vorhandenen Gebäudes „Am Sportplatz“ OT Perwenitz“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen vom Planungsbüro Hensel – Klose mbH für die Bauleistung LOS 6 Sanitäranlage zum BV Sanierung eines vorhandenen Gebäudes „Am Sportplatz“ OT Perwenitz zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma ALZA Haustechnik GmbH, Am Silberberg 3, 14621 Schönwalde-Glien (gepr. Angebotssumme brutto 38.837,26 €) mit den Leistungen zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag der Planungsgesellschaft Hensel - Klose mbH sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 109/2014

Genehmigung einer Dienstreise in die Partnergemeinde Muggen- sturm/Baden-Württemberg vom 19. bis 22. Juli 2014 anlässlich des Volksfestes

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Gemeinde Muggensturm in Baden-Württemberg wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvor- schrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise in der Zeit vom 19.07.2014 bis 22.07.2014 anlässlich des Volksfestes genehmigt:

1. Hans-Joachim Mund 2. Brigitte Römer

3. Lothar Lüdtke 4. Dr. Uta Krieg-Oehme 5. Bodo Oehme 6. Ingeburg Behrendt

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.7.2014

Beschluss Nr. 121/2014

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte (Wahlprüfung)

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 106/2014

Besetzung der KITA-Ausschüsse in der Gemeinde Schönwalde-Glien mit Gemeindevertretern

Die KITA-Ausschüsse werden mit folgenden Gemeindevertretern als Trägervertreter besetzt:

Kita Waldeck OT Dorf Lothar Lüdtke

Kita Sonnenschein OT Siedlung Bodo Oehme, Ingeburg Behrendt Kita Storchennest OT Wansdorf Siegfried Spallek Kita Waldmäuse OT Pausin Jörg Lindemann,

Bärbel Eitner Kita Frechdachs OT Paaren im Glien Nicole Kowohl,

André Barkowski Kita Schloß Fröhlichhausen OT Perwenitz Hans-Joachim Mund,

Jörg Meyer (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 122/2014

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Mitglied

1. Mitglied Regina Deutschländer

2. Mitglied Heinrich Johannsen

3. Mitglied Axel Kees

4. Mitglied Michael Laarß

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 123/2014

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Mitglied

1. Mitglied Dr. Eva-Maria Huntemann

2. Mitglied Michael Soelch

3. Mitglied Yvonne Hartley

4. Mitglied Susanne Krause

(14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

(6)

6

Beschluss Nr. 124/2014

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Mitglied

1. Mitglied Angela Krys

2. Mitglied Ann-Kathrin Mund

3. Mitglied Olaf Sünkel

4. Mitglied Katrin Fröhlich

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 125/2014

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft mit sachkundigen Einwoh- nern/Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Mitglied

1. Mitglied Jörg Schönberg

2. Mitglied Norbert Westdickenberg

3. Mitglied Sven Kraatz

4. Mitglied Elvira Breuer-Solbach (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 100/1/2014

Nachbestellung von Mitgliedern des Hauptausschusses

Folgendes Mitglied der Gemeindevertretung wird für Herrn Prof. Wilfried Seiring als stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses bestellt:

Herr Olaf Radzik (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 105/1/2014

Nachbestellung von Vertreterinnen/Vertretern in den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“

Folgende Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. der Verwaltung werden für Herrn Kurt Hartley und Frau Bärbel Eitner als stellvertretende Mitglie- der in den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ bestellt:

Herr Olaf Radzik Herr Jörg Meyer (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 126/2014

Bestellung einer Vertretung in den Wasser- und Bodenverband „Schnel- le Havel“

Für die Wahrung der Mitgliedsrechte der Gemeinde Schönwalde-Glien im Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ wird

Herr Bodo Oehme

bis auf Widerruf als Vertreter der Gemeinde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf bestellt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 127/2014

Bestellung einer stellvertretenden Vertretung in den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“

Für die Wahrung der Mitgliedsrechte der Gemeinde Schönwalde-Glien im Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ durch den bestellten Vertreter, wird für dessen Verhinderungsfall als stellvertretendes Mitglied

Herr Kurt Hartley

bis auf Widerruf als Vertreter der Gemeinde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf bestellt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 128/2014

Bestellung einer stellvertretenden Vertretung in den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal- Havelseen“

Für die Wahrung der Mitgliedsrechte der Gemeinde Schönwalde-Glien im Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“ durch den bestellten Vertreter, Herrn Bodo Oehme, wird für dessen Verhinderungsfall als stellvertretendes Mitglied

Herr Kurt Hartley

bis auf Widerruf als Vertreter der Gemeinde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf bestellt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 115/2014

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Aufhebung des Satzungsbeschlusses zur Drs.-Nr. 217/2009 vom 19.11.2009

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hebt den Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ OT Schönwalde- Siedlung vom 19.11.2009 zur Drucksache Nr. 217/2009 auf.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 116/2014

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Auslegungsbeschluss)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fasanensteig“ in der Planfassung Juli 2014 für den OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44 sowie 267 bis 285, 236 (tlw.) und 219/1 (tlw.) der Flur 5 (Katasterstand der Plangrundlage April 2006) wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 4a Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf wird in der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hingewiesen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde- Siedlung erfolgt auf Seite 14.

(7)

7 Beschluss Nr. 114/2014

Anpassung des Gesellschaftervertrages der Glien GmbH nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Funktion als alleiniger Gesell- schafter die Anpassung des Gesellschaftervertrages vom 05.04.2005 der Glien Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung mbH entspre- chend § 96 Abs.1 BbgKVerf.

Die Ergänzungen zum Gesellschaftervertrag sind in Anlage 1 dieses Beschlusses aufgeführt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 112/2014

Antrag auf Erwerb des Grundstücks Am Wiesengrund 29, Flur 1, Flurstücke 550 + 551, OT Grünefeld

Die Gemeinde Schönwalde-Glien veräußert das Baugrundstück „Am Wiesengrund 29“, Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstücke 550 und 551 zum Bodenrichtwert von 35,00 €/qm an die Antragsteller.

Das Grundstück ist entbehrlich.

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsdurchfüh- rung beauftragt.

(13 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 132/2014

Vergabe der Bauleistung „Fassadendämmarbeiten“ am rechten Gebäu- detrakt der VHG „Menschenskinder“ in 14621 Schönwalde-Glien Bzgl. der Fassadendämmarbeiten (WDVS) am rechten Gebäudetrakt der VHG im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswer- tungen des Planungsbüros Brüch zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Leistungen durch die Fa. MBM TEC Bautechnik GmbH & Co.KG, Goerzallee 57, 12207 Berlin (geprüfte Angebotssumme 157.228,49 € brutto) ausführen zu lassen.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 133/2014

Vergabe der Bauleistung „Gerüstbauarbeiten“ am rechten Gebäude- trakt der VHG „Menschenskinder“ in 14621 Schönwalde-Glien Bzgl. der Gerüstbauarbeiten am rechten Gebäudetrakt der VHG im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Brüch zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Leistungen durch die Fa.

Gerüstbau Dettmann, Neue Straße 18, 17094 Cölpin (geprüfte Angebots- summe 28.346,57 € brutto) ausführen zu lassen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 134/2014

Vergabe der Bauleistung „Sonnenschutz“ am rechten Gebäudetrakt der VHG „Menschenskinder“ in 14621 Schönwalde-Glien

Bzgl. der Sonnenschutzmaßnahmen an der Südseite des rechten Gebäude- traktes der VHG im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevor- schlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Brüch zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Leistungen durch die Fa.

Berkhoff Sonnenschutzsysteme, Im Bruch 59, 59514 Welver (geprüfte Angebotssumme 19.289,96 € brutto) ausführen zu lassen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 135/2014

Vergabe der Bauleistung „Dachdeckerarbeiten“ am rechten Gebäude- trakt der VHG „Menschenskinder“ in 14621 Schönwalde-Glien Bzgl. der Dachdeckerarbeiten am rechten Gebäudetrakt der VHG im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Brüch zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Leistungen durch die Fa.

Fischer Flachdach GmbH, T Maltitz Nr. 92, 02627 Weißenberg (geprüfte Angebotssumme 47.715,85 € brutto) ausführen zu lassen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 129/2014

Vergabe der Baumaßnahme landwirtschaftlicher Wegebau Kienberger Weg West im OT Paaren im Glien - gemäß § 58 BbgKverf

Vergabe der Baumaßnahme landwirtschaftlicher Wegebau Kienberger Weg West im OT Paaren im Glien gemäß § 58 BbgKVerf an die Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co.KG mit einer Bruttoangebotssumme von 104.446,91 €.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 130/2014

Vergabe der Baumaßnahme landwirtschaftlicher Wegebau Schwarzer Weg im OT Wansdorf - gemäß § 58 BbgKverf

Vergabe der Baumaßnahme landwirtschaftlicher Wegebau Schwarzer Weg im OT Wansdorf gemäß § 58 BbgKVerf an die Firma Matthäi Bauunter- nehmen GmbH & Co.KG mit einer Bruttoangebotssumme von 231.450,13 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 111/2014

Vergabe der Reinigung des Geh- & Radweges, sowie Rinnstein- und Gullyreinigung und Mäharbeiten in der Falkenseer Straße

Die Vergabe der Reinigung auf dem Geh- und Radweg, die Pflege des Straßenbegleitgrüns, sowie die Rinnstein- und Gullyreinigung in der Falkenseer Straße an die Firma FAM Hausmeister Dienste, Leipziger Straße 62 in 14612 Falkensee mit den Angebotssummen von Brutto:

2.906,26 € für das Jahr 2014

4.389,84 € jeweils für das Jahr 2015 und 2016.

Die Angebotssumme bis Vertragsende am 15.11.2016 beträgt insgesamt Brutto 11.685,94 €.

(10 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 131/2014

Vergabe der Schulspeisung Grundschule im Glien, OT Perwenitz Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Vergabevorschlag des Ordnungsamtes Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung KCGM Ralf Kalsow für die Mittagessen-Versorgung der Grundschule im Glien, OT Perwenitz zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Versorgungs- vertrag mit der Wildauer Service Gesellschaft mbH zum 25.08.2014 abzuschließen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(8)

8

Beschluss Nr. 119/2014

Bauantrag WAN 02-14-B, Klärwerksweg 1, OT Wansdorf

Antrag auf Genehmigung nach BImSchG „Ausbau eines vorhandenen BHKW und Einbau eines neuen BHKW“

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erteilt ihr Einvernehmen im immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Antrag WAN 02-14-B „Ausbau eines vorhandenen und Einbau eines neuen Blockheizkraftwerks (BHKW)“

am Standort Klärwerksweg 1 im OT Wansdorf (Flur 2, Flurstück 134).

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 120/2014

Antrag auf Aufstellung einer Werbetafel auf einer gemeindeeigenen Fläche im OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gestattet dem Antragsteller die Nutzung des kommunalen Flurstücks 583 der Flur 2 zum Zwecke der Aufstellung einer beleuchteten Werbeanlage.

Die Gestattung wird unbeschadet der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Werbeanlage erteilt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

- ENDE DER SITZUNG -

(9)

9

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung

Schönwalde-Glien auf eine Ersatzperson

Aufgrund der mir übertragenen Aufgabe gebe ich bekannt, dass Herr Bodo Oehme (Wahlvorschlagsträger CDU), seine Wahl nicht angenommen hat. Der Sitz in der Gemeindever- tretung Schönwalde-Glien geht auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Herrn Hans-Joachim Mund, über.

Schönwalde-Glien, den 02.06.2014

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Schönwalde-

Siedlung auf eine Ersatzperson

Aufgrund der mir übertragenen Aufgabe gebe ich bekannt, dass Frau Ingeburg Behrendt (Wahlvorschlagsträger DIE LINKE), ihre Wahl nicht angenommen hat. Der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung geht auf die erste Ersatzper- son des Wahlvorschlages DIE LINKE, Herrn Mario Bauer, über.

Schönwalde-Glien, den 02.06.2014

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Grünefeld auf eine Ersatzperson

Aufgrund der mir übertragenen Aufgabe gebe ich bekannt, dass Herr Heinrich Johannsen (Wahlvorschlagsträger CDU), seine Wahl nicht angenommen hat. Der Sitz im Ortsbeirat Grünefeld geht auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschla- ges der CDU, Herrn Michael Soelch, über.

Schönwalde-Glien, den 10.06.2014

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Schönwalde-

Siedlung auf eine Ersatzperson

Aufgrund der mir übertragenen Aufgabe gebe ich bekannt, dass Herr Christian Schakau (Wahlvorschlagsträger SPD), seine Wahl nicht angenommen hat. Der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung geht auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD, Frau Ingeborg Kaiser, über.

Schönwalde-Glien, den 10.06.2014

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Wansdorf vom 17.06.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 WAN

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Wansdorf Herrn Siegfried Spallek

zum Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 18. Juni 2014 Bodo Oehme

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 WAN

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Wansdorf Herrn Hans-Joachim Poetsch

zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 18. Juni 2014 Bodo Oehme

Bürgermeister

(10)

10

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Schönwalde- Siedlung vom 24.06.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 SchS

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde- Siedlung

Herr Hans-Joachim Mund

zum Ortsvorsteher gewählt.

(9 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 27.6.2014 Bodo Oehme

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 SchS

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde- Siedlung

Frau Dr. med. Uta Krieg-Oehme

zur stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt.

(9 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 27.6.2014 Bodo Oehme

Bürgermeister

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Schönwalde- Dorf vom 01.07.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 SchD

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde- Dorf

Herr Lothar Lüdtke

zum Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 02.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 SchD

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde- Dorf

Frau Regina Deutschländer

zur stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 02.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

(11)

11

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Perwenitz vom 01.07.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 PER

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Perwenitz Herrn Jörg Meyer

zum Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 02.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 PER

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Perwenitz Herrn Matthias Hecht

zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 02.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Pausin vom 01.07.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 PAU

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Pausin Frau Bärbel Eitner

zur Ortsvorsteherin gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 02.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 PAU

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Pausin Herrn Sven Kraatz

zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 02.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

(12)

12

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Grünefeld vom 03.07.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 GRÜ

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Grünefeld Herrn Olaf Radzik

zum Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 14.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 GRÜ

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Grünefeld Herrn Fred Scholz

zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

(Fred Scholz 2 Ja-Stimmen; Michael Soelch 1 Ja-Stimme)

Schönwalde-Glien, den 14.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der gefassten Beschlüs- se der 1. konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteils Paaren im Glien vom 02.07.2014

Beschluss-Nr. 01/2014 PAA

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Paaren im Glien

Herrn André Barkowski

zum Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 04.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss-Nr. 02/2014 PAA

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i.V.m.

§ 40 BbgKVerf hat der Ortsbeirat des Ortsteils Paaren im Glien

Herrn Christian Hartley

zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

(3 Ja- und 0 Nein-Stimmen)

Schönwalde-Glien, den 04.07.2014 i.V. K. Hartley

Bodo Oehme Bürgermeister

(13)

13

Bekanntmachung der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwal- de-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien, Verfahren zur 9. Änderung

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.06.2014 unter der Drucksache Nr. 108/2014 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den OT Paaren im Glien, Verfahren zur 9. Änderung, für das ca. 12,5ha große, am östlichen Ortseingang des Ortsteils Paaren im Glien in der Flur 4 der Gemarkung Paaren gelegene Plangebiet (siehe Karte des räumlichen Geltungs-bereiches), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“

incl. Planwerk und Begründung (in der Satzungsfassung von Mai 2014) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, Orts- teil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mit- tagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbu- ches sind beachtliche Verletzungen der in

§ 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- zeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs.

3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schrift- lich gegenüber der Gemeinde Schönwal- de-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeacht- lich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verlet- zung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprü- chen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 17. Juli 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

(14)

14

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungs- plan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemein- de Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das im nordöstlichen Randbereich der Ortslage Schönwalde-Siedlung gelegene Plangebiet mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285, 219/1 Tfl. und 236 Tfl. der Flur 5 in der Gemarkung Schönwalde (Katasterstand der Plangrundla- ge April 2006) (siehe Karte des räumlichen Geltungsberei- ches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 116/2014 vom 17.07.2014 in der Ent- wurfsfassung Juli 2014 gebilligt und nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchge- führt.

Die Planunterlagen einschließlich den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezoge- nen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.08.2014 bis einschließlich 25.09.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planent- wurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Nieder- schrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwä- gung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Neben dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan in Kapitel 8 der ausliegenden Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen (einschließlich Angaben zur Berücksich- tigung der Belange des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG), Boden, Wasser, Luft/Klima, Land- schaft, Kultur- und Sachgüter sowie möglichen Wechselwir- kungen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern verfügbar und können eingesehen werden:

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie den bisher durchgeführten förmlichen Behördenbeteiligungen zu folgenden Schutzgütern und Themenblöcken:

(15)

15 Schutzgut Boden:

Kompensationsbedarf und geeignete Kompensati- onsmaßnahmen für die Neuversiegelung von Boden, Bodenschutz

Schutzgut Wasser:

Schutz der Oberflächengewässer (Gewässerrand- streifen), Grundwasserneubildung (Niederschlags- versickerung), Schutz des Grundwassers

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Bodendenkmalschutz, Inanspruchnahme landwirt- schaftlicher Flächen für externe Kompensations- maßnahmen, Waldeigenschaft von Flächen (keine)

Gutachterliche Informationen (Fachgutachten) zu folgenden umweltrelevanten Aspekten bzw. The- menblöcken:

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

Artenschutzfachlicher Beitrag (Artenschutzgutach- ten) zum Vorkommen und zur möglichen Betrof- fenheit europäisch geschützter Tier- und Pflanzenar- ten (Anhang zur Begründung)

Schönwalde-Glien, den 29. Juli 2014

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(16)

16

Bekanntmachung der Gemeindebehörde

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Landtag Brandenburg

am 14. September 2014

1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahl- bezirke der Gemeinde Schönwalde-Glien

wird in der Zeit vom 18. August 2014 bis 22. August 2014

während der allgemeinen Dienststunden

Montag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mittwoch in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus in der Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien, Räume 1.18 (Meldestelle, barrierefrei) und 1.19 (Meldestelle, barrierefrei)

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Dateien überprüfen. Sofern ein Wahlbe- rechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso- nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu ma- chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Da- ten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrah- mengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landes- meldegesetze (§ 32b Absatz 1 Brandenburgisches Mel- degesetz) eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge- tragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann in der Zeit vom 18. August 2014 bis spätestens am 22. August 2014 bis 13.00 Uhr, bei der

Gemeindebehörde im Rathaus in der Berliner Alle 7, 14621 Schönwalde-Glien, Räume 1.18 und 1.19 Ein- spruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Hiervon abweichend sind Einsprüche, die die Unvollständigkeit oder Unrich- tigkeit der Eintragungen für die Landtagswahl bemän- geln, bis zum 30. August 2014 möglich.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten bis spätestens zum 17. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

4. Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 6 Havelland II

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein für die Landtagswahl erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-

berechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschul- den die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wäh- lerverzeichnis nach § 14 Abs. 1 der Branden- burgischen Landeswahlverordnung (bis zum 30.

August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (bis zum 30. August 2014) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 14 Abs. 1 der Brandenburgischen Landeswahlver- ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- getragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der

Antrag noch bis 15.00 Uhr am Wahltag (14. September 2014), gestellt werden.

(17)

17 Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der

beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis 15.00 Uhr am Wahltag (14. September 2014), ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c an- gegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines

Wahlscheines noch bis 15.00 Uhr am Wahltag (14. September 2014), stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein (weiß) erhält der Wahlberechtigte

 einen amtlichen weißen Stimmzettel des Wahlkrei- ses,

 einen amtlichen blauen Wahlumschlag,

 einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

 ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech- tigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person aus- zuweisen.

Wer bei der Landtagswahl durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl, einen amtlichen blau- en Wahlumschlag sowie einen amtlichen roten Wahl- briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen weißen Wahlschein für die Landtags- wahl so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an- gegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei dieser Stelle auch abgegeben werden.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich be- fördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief ange- gebenen Stelle abgegeben werden.

Schönwalde-Glien, den 17. Juli 2014

gez.

Bodo Oehme

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

(18)

18

Öffentliche Bekanntmachung

Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz Verf.-Nr.: 5-001-X

Einladung zur Vorstandswahl

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur- neuordnung führt auf der Grundlage des Beschlusses vom 30.04.2014 das zuvor bereits anhängige Bodenordnungsverfahren Vehlefanz/

Beregnungsanlage (Verf.-Nr.: 4129 I) als Unternehmensflurbereinigung

„Vehlefanz“, Verf.-Nr.: 5-001-X, mit erweiterter Gebietskulisse und erweiterter Zielstellung fort.

Das erweiterte Verfahrensgebiet umfasst wesentliche Teile der nachfolgenden Fluren:

Gemarkung Bärenklau Flur 4, 5 Gemarkung Eichstädt Flur 1-3 Gemarkung Neu-Vehlefanz Flur 1-3 Gemarkung Schwante Flur 1-7 Gemarkung Vehlefanz Flur 1-9

Die Flurstücks konkrete Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage zum Beschluss des LELF vom 30.04.2014.

Die Grundstückseigentümer der in das Verfahren einbezoge- nen Flurstücke, die Inhaber von Erbbaurechten sowie Eigen- tümer sonderrechtsfähiger Bebauung im Verfahrensgebiet bilden die Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens. Ihr obliegt die Neugestaltung des Bodenordnungsgebietes zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Interessen aller Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Ein- zelnen und des verfahrensgegenständlichen Straßenbauvorha- bens.

Zur Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Interessen wird die Teilnehmergemeinschaft durch einen zu wählenden Vorstand vertreten (§§ 21 ff. FlurbG1 i. V. m. § 5 BbgLEG2). Die Organisation der Vorstandswahl liegt in der Verantwortung des LELF als oberer Flurbereinigungsbehör- de.

Daher lade ich alle Teilnehmer des Verfahrens ein, um im Rahmen einer Teilnehmerversammlung den Vorstand der

1Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)

2Gesetz über die ländliche Entwicklung und zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und des Landwirtschaftsan- passungsgesetzes im Land Brandenburg –BbgLEG- Bran-

denburgisches Landentwicklungsgesetz vom 29. Juni 2004 (GVBl. I/04 S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.

Juli 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 28])

Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereini- gung „Vehlefanz“ zu wählen.

Termin: Montag, den 08.09.2014 um 18.00 Uhr Ort: Turnhalle der Grundschule Vehlefanz

Bärenklauer Straße 22 16727 Oberkrämer

Neben der Wahl des Vorstandes werden weitergehende Informationen zur Verfahrensdurchführung Gegenstand der Teilnehmerversammlung sein.

Hinweise zur Wahl und zur Kandidatur:

Wahlberechtigt sind alle Grundstückseigentümer der in das Verfahren einbezogenen Flurstücke, Inhaber von Erbbaurechten sowie Eigentümer sonderrechtsfähiger Bebauung im Verfahrensgebiet. Die Wahlberechtigung ergibt sich insofern aus der Abgrenzung des Verfahrensgebietes (siehe öffentliche Auslegung des Beschlusses vom 30.04.2014 bei der Flurbereinigungsgemeinde Oberkrämer sowie den angrenzenden Gemeinden:

 Stadt Oranienburg

 Gemeinde Leegebruch

 Stadt Velten

 Stadt Hennigsdorf

 Gemeinde Schönwalde-Glien

 Stadt Nauen

 Stadt Kremmen

Im Falle einer Verhinderung der Teilnahme an der Wahlveranstaltung kann auch eine andere Person für die Wahl bevollmächtigt werden. Die schriftliche Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Jeder Teilnehmer hat – ohne Rücksicht auf den Wert seiner Beteiligung am Verfahren – nur eine Stimme. Dies gilt auch für den Bevollmächtigten, wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben somit nur eine Stimme.

Der Vorstand wird vorzugsweise aus den Reihen der Verfahrensbeteiligten gewählt und soll die wesentlichen Interessenlagen innerhalb der Teilnehmergemeinschaft wiederspiegeln. Gewählt werden können neben den Verfahrensbeteiligten auch andere nicht direkt am Verfahren beteiligte Personen, wenn sich aus der Wahl ergibt, dass diese das Vertrauen innerhalb der Teilnehmergemeinschaft genießen.

Im Vorfeld der Wahl werden hiermit alle Interessenten, insbesondere die Verfahrensbeteiligten aufgefordert zu prüfen, ob sie aktiv bei der Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Interessen der Verfahrensbeteiligten bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes innerhalb des zu

(19)

19 wählenden Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

mitwirken und für die Tätigkeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft kandidieren wollen.

Diejenigen, die Interesse an der Vorstandstätigkeit haben, werden gebeten, sich bereits in Vorbereitung des Wahltermins beim LELF zu melden (Ansprechpartner ist Herr Kapke, Tel.: 03984-718739). Dort erhalten Sie auch ergänzende Informationen zum Umfang und Inhalt dieser Tätigkeit.

Im Auftrag

gez. Benthin

Anlage: - Tagesordnung

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Grundlagen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 3. Durchführung der Vorstandswahl

4. Bekanntgabe der Ergebnisse der Wahl

5. Informationen zur Arbeit des Verbandes für Land- entwicklung und Flurneuordnung im Land Branden- burg

6. Konstituierung des Vorstandes mit 1. Sitzung

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die jährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erin- nern, dass die Zahlungen für

die Grundsteuer A,

die Grundsteuer B,

die Hundesteuer,

die Zweitwohnungssteuer und die

Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folge- jahre oder 2013 und Folgejahre oder 2014 und Folgejahre gilt,

für das Jahr 2014 zum 01. Juli 2014 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2014 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2014 und 15. November 2014.

Schönwalde-Glien, den 23. Juni 2014

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

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