• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 07 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 07 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. September 2012 Nr. 7

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

39. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.8.2012

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Fontanestraße S. 2 Vergabe der Reparatur/ Erneuerung Regenwasserleitung Perwenitzer

Dorfstraße 15 / 17, OT Perwenitz S. 2

Vergabe der Errichtung Straßenbeleuchtung Finkensteig, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 S. 2 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.8.2012

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Antrag auf Feststellung besonders erhaltenswerter Bausubstanz S. 2 Benennung eines sachkundigen Einwohners / einer sachkundigen Einwohnerin im

Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft S. 2 zur Vergabe der Dachdeckungsarbeiten inkl. Dämm- und Klempnerarbeiten für das

EFH Zeisigsteig 17, OT Siedlung, in 14621 Schönwalde-Glien S. 2 Präzisierung der Vergabe des Straßenbaus Finkensteig, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Antrag auf außerplanmäßige Auszahlung Umbau/Ausbau Rathaus S. 2 Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 S. 2 Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Falkensee zur

Aufhebung der Exklave Falkensee, Flur 52, Flst. 99/1 S. 2

Öffentliche Bekanntmachungen

Berufung als Ersatzperson (Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung) S. 6

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht ab Januar 2013 Freiwillige für

den Bundesfreiwilligendienst S. 6

Weitere amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung an Steuer- und Gebührenpflichtigen S. 7

nichtamtliche Mitteilungen

Regionalbüro für Fachkräftesicherung Nordwest-Brandenburg informiert S. 7

Waldbauernschulung Herbst S. 8

Impressum S. 8

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen:

Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 93/2012

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Fontanestraße

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Fontanestraße im OT Schön- walde-Siedlung an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von 44.508,64 €

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 94/2012

Vergabe der Reparatur/ Erneuerung Regenwasserleitung Perwenitzer Dorfstraße 15 / 17, OT Perwenitz

Vergabe der Reparatur und der teilweisen Erneuerung der Regenwasserlei- tung in der Perwenitzer Dorfstraße 15 / 17 an die Firma ESBE Rohrlei- tungsbau GmbH mit einer Bruttoangebotssumme von 29.517,34 €.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 95/2012

Vergabe der Errichtung Straßenbeleuchtung Finkensteig, OT Schönwalde- Siedlung

Vergabe der Errichtung der Straßenbeleuchtung im Finkensteig an die Firma Erich Lange aus Hohen Neuendorf mit einer Bruttoangebotssumme von 11.734,89 €

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 92/2012

Antrag auf Feststellung besonders erhaltenswerter Bausubstanz

Die Gemeinde Schönwalde-Glien bestätigt den Status „besonders erhal- tenswerte Bausubstanz“ für die Objekte Wansdorfer Dorfstr. 40 im OT Wansdorf und für Paarener Str. 10 im OT Grünefeld.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 83/2012

Benennung eines sachkundigen Einwohners / einer sachkundigen Einwoh- nerin im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft

Herr Volker Haiden wird als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft berufen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 99/2012

zur Vergabe der Dachdeckungsarbeiten inkl. Dämm- und Klempnerarbeiten für das EFH Zeisigsteig 17, OT Siedlung, in 14621 Schönwalde-Glien

Vergabe der Dachdeckungsarbeiten inkl. Dämm- und Klempnerarbeiten für das EFH Zeisigsteig 17, OT Siedlung in 14621 Schönwalde-Glien an die Firma Dachdeckerei Klaus und Simone Arndt GbR, Alte Nauener Chaussee 1, OT Perwenitz in 14621 Schönwalde-Glien, mit einer geprüften Bruttoan- gebotssumme von 18.752,67€.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die genannte Firma zu beauftragen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 81/1/2012

Präzisierung der Vergabe des Straßenbaus Finkensteig, OT Schönwalde- Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Finkensteig, OT Schönwalde- Siedlung an die Firma Straßen-und Tiefbau Baatz GmbH aus Kyritz mit einer Bruttoangebotssumme

von 154.798,01 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 98/2012

Antrag auf außerplanmäßige Auszahlung Umbau/Ausbau Rathaus

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer außerplan- mäßigen Auszahlung in Höhe von 155.000,00 € für die Investitionsmaß- nahme 1110209001 „Um- und Ausbau Rathaus“ auf dem Produktkonto 11102.7851000 im Haushaltsjahr 2012 zu.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 90/2012

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 2020

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 2 Absatz 3 Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung stimmt die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien dem Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 bestehend aus der Textfassung, der Festlegungskarte und den Anhängen 1 (Planungskriterien und weitergehende Erläuterungen) und 2 (Umweltbe- richt) zu.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 204/1/2011/2012

Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Falkensee zur Aufhebung der Exklave Falkensee, Flur 52, Flst. 99/1

Die Gemeinde Schönwalde-Glien genehmigt den, mit der Stadt Falkensee, am 31.01.2012, abgeschlossenen Vertrag über die freiwillige Gebietsände- rung zur Beseitigung der Exklave Falkensee Flur 52, Flst. 99/1.

In diesem Gebietsänderungsvertrag wird die Neuzuordnung der Exklave zum Gemeindegebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien vereinbart.

Der Vertragstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Der Abdruck des Vertragstextes erfolgt ab der Seite 3.

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 39. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.8.2012

Ende der 39. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.8.2012

Beschlüsse der 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.8.2012

Ende der 47. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 16.8.2012

(3)

Anlage zum Beschluss Nr. 204/1/2011/2012

(4)
(5)
(6)

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung gebe ich Ihnen auf Grund der mir übertragenen Aufgaben bekannt, dass auf

Herrn Christian Schakau

ein Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien übergegangen ist.

Herr Christian Schakau hat den Sitz für die SPD übernom- men.

Schönwalde-Glien, den 31.August 2012

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht ab Januar 2013 Freiwillige für den Bundesfreiwilligendienst

Die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 führt auch zu einer Aussetzung des Zivildienstes und zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes.

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend prakti- sche Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.

Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftli- che Engagement von Frauen und Männern aller Generatio- nen. Er fördert damit das lebenslange Lernen; jungen Frei- willigen bietet er die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chance des Ein-

stiegs in ein geregeltes Berufsleben. Ältere Freiwillig werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiter zu vermitteln. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendiens- tes erfolgt arbeitsmarktneutral.

Freiwilliges Engagement lohnt sich.

Machen Sie mit!

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten im sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet.

Wer kann mitmachen?

Alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können sich im Bundefreiwilligendienst engagieren.

Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulab- schlusses spielen dabei keine Rolle. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich insbesondere an Menschen, die

- nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen, - Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll

überbrücken möchten,

- noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruf- lich gehen soll und neue Arbeitsgebiete kennen lernen möchten,

- berufstätig sind, aber sich umorientieren möchten, - ohne Druck Arbeitserfahrung sammeln möchten, - im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen

tun möchten oder

- sich nach dem Berufsleben für das Gemeinwohl enga- gieren möchten

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie im Internet unter www.bundesfreiwilligendienst.de oder in der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Schön- walde-Glien, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

(7)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Hundesteuer,

die Zweitwohnungsteuer und die

Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folge- jahre oder 2012 und Folgejahre gilt,

für das III. Quartal 2012 zum 15. August 2012 zu über- weisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2012 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächste Fälligkeit für eine Quartalszahlung ist der

15. November 2012.

Schönwalde-Glien, den 30. August 2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Regionalbüro für Fach- kräftesicherung Nord- west-Brandenburg

Die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros für Fachkräftesiche- rung der LASA Brandenburg GmbH beraten Sie zu allen Fragen der betrieblichen Fachkräftesicherung – unabhängig, kostenfrei und vor Ort.

Unsere Leistungen:

 Wir geben Orientierung zur strategischen Personalent- wicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Im Ge- spräch identifizieren wir mit Ihnen gemeinsam Stärken und Schwächen der bisherigen Personalarbeit und helfen Ihnen, Ziele für eine nachhaltige Fachkräftesicherung zu formulieren und umzusetzen.

 Wir informieren Sie zur Fachkräftesituation in Ihrer Regi- on oder Branche.

 Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln der betrieblichen Aus- und Weiterbildung des Landes Brandenburg, welche vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Eu- ropäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt werden:

 Betriebliche Weiterbildung: 70 % Förderung für Maß- nahmen der beruflichen Weiterbildung auf Grundlage betrieblicher Qualifikationsbedarfe (max. 3.000 Euro je Teilnehmer und Jahr) für kleine und mittlere Unter- nehmen im Land Brandenburg

 Bildungsscheck Brandenburg: 70 % Förderung für Maßnahmen der individuellen, arbeitsplatzunabhängi- gen beruflichen Weiterbildung (ab einer Kursgebühr von mindestens 715 Euro) für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg

 Verbundausbildung: Förderung der Ausbildungskosten bei einem Kooperationspartner bis zu 2.800 Euro För- derung je Azubi für kaufmännische Berufe und bis zu 6.000 Euro für Azubis in gewerblich-technischen Beru- fen

 Sie möchten vor Ort einen Informationsabend oder einen Workshop zu Fachkräftesicherung durchführen? Wir un- terstützen Sie gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um die Details mit uns zu besprechen.

Ihre Ansprechpartnerinnen für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz- Ruppin und Havelland:

LASA Brandenburg GmbH

Regionalbüro Nordwest-Brandenburg

Melanie Schreiber, Anne Lüdemann Alt Ruppiner Allee 40, 16816 Neuruppin Tel.: 0331 600 2 641 / -640

Fax: 03391 51 216 2

E-Mail: RB_Neuruppin@lasa-brandenburg.de

Internet: www.lasa-brandenburg.de/fachkraeftesicherung

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Weitere amtliche Mitteilungen nichtamtliche Mitteilungen

(8)

Waldbauernschulung Herbst

In den Monaten September, Oktober und November jeweils freitags in der Zeit von 16:00-19:30 Uhr und samstags in der Zeit von 08:30-15:30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e.V. eine Weiterbildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen. Schulungsthemen sind Naturschutz im Wald, Jagd, Waldbau (Buntlaubholz) und Nebennutzung. Abge- rundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite http://www.waldbauernschule-brandenburg.de/

links in der Liste "Schulungen" oder siehe unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchge- führt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebe- ten, per Telefon unter 033 920-506 10, per E-Mail waldbau- ern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei.

Schulungstermine:

21. + 22.09.2012 Großraum Perleberg

(Gasthof Lübzower Schweiz, Lübzow 24, 19348 Groß Linde)

28. + 29.09.2012 Großraum Nauen

(Gasthof "Zur Tenne", Wolfslaker Weg 10, 16766 Staffelde)

05. + 06.10.2012 Großraum Rathenow

(Landgasthof "Märkisch - Ceres", Bergstr. 38, 14789 Vehlen) 19. + 20.10.2012 Großraum Wittstock

(Gasthof "Scharfenberger Krug", Scharfenberg 28,16909 Scharfenberg) Großraum Belzig

(Gaststätte "Zur Erholung", Dorfstr. 1, 14806 Werbig)

26. + 27.10.2012 Großraum Beelitz

(Gaststätte "Zum Kirschbaum", Dorfstr.

20, 14547 Körzin) 02. + 03.11.2012 Großraum Kloster Lehnin

(Hotel Markgraf & Gästehaus Kloster Lehnin, Friedenstr. 13, 14797 Kloster Lehnin)

I m p r e s s u m

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemein- deverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal- de-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an hauptamt@gemeinde-schoenwalde- glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung der Angebote durch das Architekturbüro Herrn Riebschläger für

Gemeinde Schönwalde-Glien Wahlbekanntmachung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. Am 11.September 2011 findet die oben genannte Wahl statt. Das Wahlgebiet

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsge- sellschaft Hensel-Klose mbH

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die vorliegende Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen,

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros Riebschläger, für die Bauleistung LOS

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt einen Fördermittelantrag beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung für den Bau eines

Änderung Bebauungsplan „Dorf Nord“ (Planfassung Februar 2010) hat die Gemein- devertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Es sind keine Stellungnahmen