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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 04 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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7. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. Juni 2011 Nr. 4

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.4.2011

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange und der Bürger S. 2

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien

1. Berichtigung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung

„Am Anger 3-4“, OT Pausin S. 2

1. Änderung des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ OT Pausin

Auslegungsbeschluss & Bekanntmachung S. 2

Bebauungsplan „Hasenwinkel“, OT Pausin Aufstellung zum Änderungsbe-

schluss S. 2

Vergabe Straßenbau 3. BA Brandenburgische Str. und Nordmärkische Str.,

OT Schönwalde-Siedlung S. 2

Vergabe der Bauleistung LOS 11 HLS FFw Grünefeld S. 2 Änderung der Prioritätenliste Straßenbau des Ortsbeirates Schönwalde-

Siedlung S. 2

Instandsetzung der Bushaltestelle Sachsenweg /Schule

- Antrag aus dem Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung S. 3 Fußweg EDEKA

- Antrag aus dem Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung S. 3 Umbau Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Leistungserhöhungen von Leistungen im Hochbau LOS 2, in der Kältetech-

nik LOS 16, im Elektrogewerk LOS 13, in der Aufzugstechnik LOS 17 S. 3 Bauantrag Zum Erlenbruch 6, OT Schönwalde-Dorf

Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die

Dachform S. 3

Bauantrag SW 23-11-V, Zum Erlenbruch 1, OT Schönwalde-Dorf Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die

Dachneigung S. 3

Bauantrag SW 02-11-B, Zeigsteig 15B, OT Schönwalde-Siedlung Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die maximal zulässige

Grundfläche Bauhauptkörper S. 3

Bauantrag Fliegersiedlung 2, OT Schönwalde-Dorf

Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die zulässige Dachnei-

gung S. 3

Beauftragung für die Erstellung des spezifizierten Bauantrages „Sportanlage

Erlenbruch“, OT Schönwalde-Dorf (Sportplatz und Umkleidekabinen) S. 3 Beauftragung eines Schallgutachtens für den Bolzplatz WBG „Am Kindergar-

ten“ OT Grünefeld S. 3

Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V., OT Schönwalde-

Siedlung S. 3

Aufstellung von Gedenkstelen für Mauertote im Gemeindegebiet

- OT Schönwalde-Siedlung S. 3

33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.5.2011

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 4

Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnah- me eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde

Schönwalde-Glien (Kita-Satzung) S. 4

Annahme der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 S. 4 Entwurf – Vereinbarung Umlandgemeinden (Stadt Falkensee, Gemeinde

Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Schönwalde-Glien und Gemeinde Wustermark) zur gegenseitigen Unterstützung zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches

- Einrichtung einer Personalstelle im IT-Bereich S. 4 Kündigung des Verwaltervertrages über Miet- und Pachtgrundstücke mit der

LEICHTER HAUSVERWALTUNG zum 31.12.2011 S. 4

Vergabe Straßenbeleuchtung 3. BA Brandenburgische Str. und Nordmärki-

sche Str., OT Schönwalde-Siedlung S. 4

Vergabe Bauüberwachung Straßenbau Brandenburgische Str. / Nordmärki-

sche Straße, OT Schönwalde-Siedlung S. 4

Umbau/Ausbau Rathaus, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Glien - Einbau eines Natursteinbelages im Eingangsbereich und Treppenaufgang - Einbau eines Informationsterminals im Eingangsbereich des Rathauses

- Vergabe der Bauleistung LOS 26 Naturstein/Fußboden S. 4 Antrag der Kontakt- und Informationsstelle für Freiwilliges Engagement auf

kostenlose Nutzung des kleinen Büro`s am Gemeindesaal, Berliner Allee 3,

OT Schönwalde-Siedlung S. 5

Vorschlag/Antrag von Firma Metzeler zur Wiederherstellung der abgestorbe- nen Bäume und Sträucher aus Ersatzmaßnahmen für den Netto-Markt, OT

Schönwalde-Siedlung S. 5

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes zum Bebauungs- plan „Hasenwinkel“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-

Glien für den Ortsteil Pausin S. 6

Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer

Einrichtung der Gemeinde Schönwalde-Glien (Kita – Satzung) S. 7

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Teil-

Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-

Glien S. 10

Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von

Bodenreformgrundstücken S. 11

Impressum S. 16

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Seite 2

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 70/2011

Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bürger

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf zum Teil-Flächennutzungsplan

„Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien einschließlich Erläute- rungsbericht in der Fassung März 2011.

Der Entwurf mit Erläuterungsbericht ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 95/2011

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien

1. Berichtigung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwick- lung „Am Anger 3-4“, OT Pausin

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Berichtigung des Flächennut- zungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwick- lung „Am Anger 3-4“, Ortsteil Pausin. Der Flächennutzungsplan (Stand 2006) wird so berichtigt, dass der nördliche Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes in Anlehnung an den südlichen Teil zukünftig als ge- mischte Baufläche dargestellt und damit an die sich südlich angrenzende Flächendarstellung angeschlossen wird.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur 1. Berichtigung ortsüblich bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 82/2011

1. Änderung des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ OT Pausin Auslegungsbeschluss & Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Hasenwinkel“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde- Glien in der Fassung von März 2011 für den OT Pausin.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan „Hasenwinkel“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 6.

Beschluss Nr. 81/2011

Bebauungsplan „Hasenwinkel“, OT Pausin Aufstellung zum Änderungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ im Ortsteil Pausin.

Hierbei handelt es sich um folgende Änderungen:

- Erweiterung des Baufensters im WA 2 auf das Flurstück 40/2 - Verlängerung des angrenzenden Weges um 5m

- Verringerung der Mindestgröße im WA 2 von bisher 900m² auf 750m² Die Änderung sind in den textlichen Festsetzungen in der Begründung und in der Planzeichnung aufzunehmen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 87/2011

Vergabe Straßenbau 3. BA Brandenburgische Str. und Nordmärkische Str., OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Brandenburgische Str 3.BA und Nordmärkische Straße an die Firma PST-Petermann, Straßen und Tiefbau GmbH Kyritz mit einer Brutto Angebotssumme von 537.460,72 €.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 93/2011

Vergabe der Bauleistung LOS 11 HLS FFw Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrde- pots im OT Grünefeld“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Heizung und Sanitär Norbert Pritzkow, Grünefelder Straße 29, 14641 Nauen (geprüfte Ange- botssumme brutto 36.518,49 €) zu beauftragen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 100/2011

Änderung der Prioritätenliste Straßenbau des Ortsbeirates Schönwalde- Siedlung

Änderung der Prioritätenliste Straßenbau Ortsteil Schönwalde Siedlung 1. Finkensteig 10. Kastanienallee

2. Fontanestraße 11. Waldkauz/Rotkehlchensteig 3. Gotenweg 12. Wachtelsteig

4. Langobardenweg 13. Havelländische Str.

5. Mozartstraße 14. Sebastian-Bach- Str.

6. Cheruskerweg 15. Normannenweg 7. Pausiner Straße 16. Richard-Wagner Str.

8. Veltener Straße 17. Am Südhang 9. Buchenallee

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 32. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 28.4.2011

(3)

Seite 3 Beschluss Nr. 101/2011

Instandsetzung der Bushaltestelle Sachsenweg /Schule - Antrag aus dem Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung

Die Bushaltestelle an der Grundschule Schönwalde-Siedlung soll mit farbigen Metallplatten und einer Sitzbank wieder hergerichtet werden.

Anfrage an Schule zur Gestaltung.

(11 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 102/2011 Fußweg EDEKA

- Antrag aus dem Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Bau der fußläufigen Zuwegung zum EDEKA-Markt vom Radweg Berliner Allee über die Blumenrabatte in Richtung Parkplatz (Einkaufswa- genhäuschen), erneut zu verhandeln.

(11 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 94/2011

Umbau Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Leistungserhöhungen von Leistungen im Hochbau LOS 2, in der Kältetech- nik LOS 16, im Elektrogewerk LOS 13, in der Aufzugstechnik LOS 17 Die Gemeinde stimmt der Leistungserhöhungen von Leistungen (Nachtrag) bei der Baumaßnahme „Umbau eines Geschäftshauses zum Rathaus mit Gewerberäumen“ in den Gewerken:

5. LOS 2 Hochbau mit 15.411,18 € 6. LOS 16 Kältetechnik mit 12.333,02 € 7. LOS 13 Elektrotechnik mit 26.707,77 € 8. LOS 17 Aufzugstechnik mit 2.590,04 € zu.

Die Leistungserhöhung (Nachtragskosten) beträgt insgesamt 57.042,01 €.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Nachträge zu bestätigen.

Die Untersetzung der Nachtragskosten sind im Sachbericht und den Anlagen zu diesem Beschluss dargestellt.

(12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 85/2011

Bauantrag Zum Erlenbruch 6, OT Schönwalde-Dorf

Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die Dachform

Die Gemeindevertretung gestattet auf Antrag für das Grundstück Zum Erlenbruch 6 die Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung“ OT Schönwalde-Dorf festgesetzten Dachform für die Errichtung einer Leichtbauhalle mit einem Tonnendach.

(1 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 97/2011

Bauantrag SW 23-11-V, Zum Erlenbruch 1, OT Schönwalde-Dorf Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die Dachneigung

Die Gemeindevertretung gestattet auf Antrag zur Bauvoranfrage SW 23-11- V für das Grundstück Zum Erlenbruch 1 im OT Schönwalde-Dorf die Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung“

festgesetzten Dachneigung:

Die geplante Industriehalle darf mit einem Satteldach bei 10° Neigung errichtet werden.

(1 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 98/2011

Bauantrag SW 02-11-B, Zeigsteig 15B, OT Schönwalde-Siedlung

Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die maximal zulässige Grundfläche Bauhauptkörper

Die Gemeindevertretung gestattet für den Bauantrag SW 02-11-B, Grund- stück Zeisigsteig 15B im OT Schönwalde-Siedlung die Befreiung von der Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 4 im Bebauungsplan Nr. 06 „In den Steigen “. Das Wohnhaus darf mit beantragtem Anbau eine Grundflä- che von insgesamt 80m² haben.

(0 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 99/2011

Bauantrag Fliegersiedlung 2, OT Schönwalde-Dorf

Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung für die zulässige Dachnei- gung

Die Gemeindevertretung gestattet für den Bauantrag Grundstück Flieger- siedlung 2 im OT Schönwalde-Dorf die Befreiung von der unter der textli- chen Festsetzung Nr. 4 im Bebauungsplan „Dorf Nord“ geregelten Aus- nahme für die Dachform und Dachneigung.

Der geplante Wohnhausanbau darf abweichend mit einem Satteldach bei einer Dachneigung von 45° errichtet werden.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 86/2011

Beauftragung für die Erstellung des spezifizierten Bauantrages „Sportanla- ge Erlenbruch“, OT Schönwalde-Dorf (Sportplatz und Umkleidekabinen) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erstellung des Bauantrages für den Kunstrasensportplatz, für das Funktionsgebäude mit den Umkleidekabinen sowie für die Stellplätze einschließlich Zuwegung für die „Sportanlage Erlenbruch“ im OT Schönwalde-Dorf auf der Grundlage des Konzeptes zu beauftragen.

Der Bürgermeister wird ebenfalls beauftragt, den Honorarvertrag mit dem Planungsbüro AHNER BREHM, Landschaft- und Freiraumplanung Königs Wusterhausen, zu unterzeichnen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 103/2011

Beauftragung eines Schallgutachtens für den Bolzplatz WBG „Am Kinder- garten“ OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Angebot der Ingenieurgesellschaft BBP Bau- consulting mbH zur Erstellung einer Schallimmissionsprognose am Standort Wohnungsbaugebiet „Am Kindergarten“ OT Grünefeld für die mögliche Errichtung eines Bolzplatzes, in Höhe von 1.868,00 €, zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt das Angebot der Fa. Ingenieurgesell- schaft BBP Bauconsulting mbH Wolfener Straße 36, 12681 Berlin vom 27.04.2011 (gepr. Angebotssumme brutto von 1.868,00 €) auszulösen.

Zur Erfüllung der Forderung im o.g. Angebot, einen Lageplan bereit zu stellen, werden darüber hinaus 800,00 € aus dem Hauhalt bereit gestellt.

Der Standort des Bolzplatzes im Wohnungsbaugebiet „Am Kindergarten“

OT Grünefeld wurde durch Vertreter des Ortsbeirates und des Jugendclubs OT Grünefeld in der Bauausschusssitzung am 18.04.2011 vorgestellt und beantragt und ist in der Anlage auf der Karte zu entnehmen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 96/2011

Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V., OT Schönwalde- Siedlung

Der Beschluss Dr.Sach.Nr. 218/2010 „Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V., OT Schönwalde-Siedlung“ in der Variante 2 „alle Fenster ohne Außenrollläden, im Saal Verglasung in Schallschutzklasse (SSK) 4, restliche Fenster in SSK 3 (Angebotssumme brutto 10.207,11 €) wird auf Antrag des TSV 03 e.V. (Schreiben vom 21.03.2011 an den Bürgermeister) erweitert.

Die 3 Fenster im Saal/Kursraum werden mit Außenrollläden gebaut. Der Mehraufwand beträgt ca. 740,00 €. Die Gesamtkosten betragen 11.884,05 €.

Die Finanzierung des Vorhabens sowie eventuellen Mehrkosten erfolgt aus dem Hausverwalterkonto.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 92/2011

Aufstellung von Gedenkstelen für Mauertote im Gemeindegebiet - OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien genehmigt die Aufstellung von 2 Gedenk- stelen für Maueropfer im Ortsteil Schönwalde-Siedlung. Die vorgesehenen Standorte befinden sich auf dem gemeindeeigenen Flurstück 224/2 der Flur 3 (Altarm des Niederneuendorfer Kanals) in Nähe des Mauerweges. Für die

(4)

Seite 4

Gemeinde Schönwalde-Glien entstehen durch Aufstellung und spätere Unterhaltung keine Kosten.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 89/2011

Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruch- nahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde Schönwalde-Glien (Kita-Satzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die vorliegende Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde Schönwalde- Glien (Kita-Satzung) rückwirkend zum 01.01.2011.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 7.

Beschluss Nr. 84/2011

Annahme der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010

Die Gemeindevertretung nimmt die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 110/2011

Entwurf – Vereinbarung Umlandgemeinden (Stadt Falkensee, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Schönwalde-Glien und Gemeinde Wustermark) zur gegenseitigen Unterstützung zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches

- Einrichtung einer Personalstelle im IT-Bereich

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt die in der Anlage beigefügte Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches mit der Stadt Falkensee und den Ge- meinden Brieselang, Dallgow-Döberitz und Wustermark ab. Der Bürger- meister wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 111/2011

Kündigung des Verwaltervertrages über Miet- und Pachtgrundstücke mit der LEICHTER HAUSVERWALTUNG zum 31.12.2011

Der Verwaltervertrag mit der LEICHTER HAUSVERWALTUNG vom 31.01.2002/04.02.2002 ist zum 31.12.2011 zu kündigen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 115/2011

Vergabe Straßenbeleuchtung 3. BA Brandenburgische Str. und Nordmärki- sche Str., OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Brandenburgische Str 3.BA und Nordmärkische Straße an die Firma Erich Lange aus Hohen Neuendorf mit einer Bruttoangebotssumme von 35.423,93 €.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 116/2011

Vergabe Bauüberwachung Straßenbau Brandenburgische Str. / Nordmärki- sche Straße, OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Bauüberwachung für den Straßenbau Brandenburgische Straße 3.BA und Nordmärkische Straße im OT Schönwalde-Siedlung an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von 14.108,34 €.

(12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 113/2011

Umbau/Ausbau Rathaus, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Glien

Einbau eines Natursteinbelages im Eingangsbereich und Treppenaufgang Im Eingangsbereich und dem Treppenaufgang des Rathauses Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung, soll für die Fußbodenverlegung ein Natursteinbelag verwendet werden.

(12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 114/2011

Umbau/Ausbau Rathaus, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Glien Einbau eines Informationsterminals im Eingangsbereich des Rathauses Im Rahmen des touristischen Wegeleitkonzeptes der Gemeinde Schönwal- de-Glien wird der Einbau eines Informationsterminals im Eingangsbereich des Rathauses beschlossen. Die Anschaffungskosten werden mit 12.000,00 € eingeschätzt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 40/2011

Vergaben Um- und Ausbau Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde- Siedlung

Vergabe der Bauleistung LOS 26 Naturstein/Fußboden

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü-

Ende der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.4.2011

Beschlüsse der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.5.2011

Todesort Dietmar Schwietzer gewünschter Standort

Gedenkstele Dietmar Schwietzer

Todesort Ulrich Steinhauer

gewünschter Standort Gedenkstele Ulrich Steinhauer

(5)

Seite 5 ros Riebschläger, für die Herstellung und Lieferung LOS 26 Natur-

stein/Fußboden bei der Baumaßnahme „Umbau eines Geschäftshauses zum Rathaus mit Gewerberäumen“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Fa. Fliesenbau Bade u. Co.

GmbH, Brunsbüttler Damm 81-85, 13581 Berlin (gepr. Angebotssumme brutto 29.166,55 €) mit der Bauleistung des LOS 26 Herstellung und Lieferung des Natursteinfußbodens zu beauftragen.

(12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 112/2011

Antrag der Kontakt- und Informationsstelle für Freiwilliges Engagement auf kostenlose Nutzung des kleinen Büro`s am Gemeindesaal, Berliner Allee 3, OT Schönwalde-Siedlung

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Kompetenzzentrum für bürgerli- ches Engagement im Landkreis Havelland für die Nutzung des Büro`s am Gemeindesaal, Berliner Allee 3, OT Schönwalde-Siedlung eine Nutzungs- vereinbarung abzuschließen und zu unterzeichnen.

Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 90/2011

Vorschlag/Antrag von Firma Metzeler zur Wiederherstellung der abgestor- benen Bäume und Sträucher aus Ersatzmaßnahmen für den Netto-Markt, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde- Glien stimmt dem Vorschlag von Herrn Metzeler zu, den Ersatz von 141 Bäumen, die im Jahr 2010 infolge von Wassermangel bei extremer Trockenheit/ Wärme nicht angewachsen sind, in 2 Abschnitten (Frühjahr und Herbst 2011) zu leisten.

Weiterhin wird der Reduktion des Stammumfanges der zu ersetzenden Obstbäume von derzeit 12-14 cm auf 10-12 cm nicht zugestimmt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.5.2011

(6)

Seite 6

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des geänderten Ent- wurfes zum Bebauungsplan „Hasenwinkel“

mit Begründung der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Pausin

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Hasenwin- kel“ mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken 33 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 40/1 bis 40/3, 42 teilw., 43/1, 43/3, 54 teilw., 122 bis 125, 128 bis 132, 169 bis 171 und 182 bis 184 der Flur 7 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde – Glien zur Drucksache Nr. 82 / 2011 vom 28.04.2011 gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

27.06.2011 bis einschließlich 28.07.2011

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 17.05.2011

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Öffentliche Bekanntmachungen

(7)

Seite 7

Satzung

zur Erhebung und Höhe von Elternbei- trägen für die Inanspruchnahme eines

Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Kita – Satzung)

Aufgrund der §§ 5 und 35 der Neufassung der Kommunal- verfassung des Landes Brandenburg (GO) vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (GVBl. I S.202), der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31.03.2004, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.05.2009 (GVBl. I S.160), und gemäß Kinder- tagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) vom 27.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2007 (GVBl. I S. 110) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien auf Ihrer Sitzung am 17.05.2011 folgende Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätten (Kita), die sich in Trägerschaft der Gemeinde Schönwalde-Glien be- finden sowie für die Betreuung von Kindern mit Wohnsitz in Schönwalde-Glien in Berliner Kindereinrichtungen.

(2) Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte ist der Abschluss eines Betreuungsver- trages.

§ 2 Aufnahme von Kindern und Abschluss eines Be- treuungsvertrages

(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kinderbe- treuungsangebotes ist die Feststellung des Rechtsan- spruches nach § 1 Kindertagesstättengesetz. Nach Vor- lage entsprechender Nachweise in der Gemeindeverwal- tung (Erwerbsnachweise) wird der Rechtsanspruch ge- prüft und der Bedarf des Betreuungsumfanges in einem gesonderten Rechtsanspruchsprüfungsbescheid festge- setzt.

(2) Die Anmeldung für die Inanspruchnahme eines Kinderta- gesstätten-Platzes erfolgt in der Gemeindeverwaltung bzw. in der Kita der Gemeinde Schönwalde-Glien. Die Eltern / Personensorgeberechtigten schließen mit der Gemeinde einen Betreuungsvertrag zur Nutzung eines Kindertagesstättenplatzes der Gemeinde ab. Die Neu- aufnahme erfolgt zum 1. eines Monats, sofern die Vo- raussetzungen nach § 2 Abs.1 und eine Anmeldung vor- liegen und freie Betreuungskapazitäten in den gemeindli- chen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.

Der Betreuungsvertrag wird in der Kita abgeschlossen.

(3) Für die erste Aufnahme eines Kindes in eine Kita ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Eignung für den Besuch einer Kindereinrichtung erforderlich.

Wurde das Kind innerhalb der letzten vier Wochen vor Aufnahme in einer anderen Kita oder Tagespflegestelle betreut, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich. Es ist

dann eine Information über das Auftreten von melde- pflichtigen Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzge- setzes vorzulegen.

(4) Wurde ein Kind zuvor in einer Kita bzw. Tagespflege eines anderen Ortes betreut, so ist die Kündigungsbestä- tigung für diese Betreuung vorzulegen, um eine Doppel- förderung des zu betreuenden Kindes auszuschließen.

§ 3 Betreuungszeiten

(1) Mit der Rechtsanspruchsprüfung nach § 2 Abs. 1 wird auch der Betreuungsumfang festgelegt, nach diesem richtet sich die Vereinbarung der Betreuungszeit. Eine höhere Betreuungszeit, als in der Rechtsanspruchsprü- fung festgelegt, kann nicht vereinbart werden.

Nach § 1 Absatz 3 Brandenburger Kita-Gesetz ist der Rechtsanspruch mit einer Betreuungszeit von 30 Wo- chenstunden im Vorschulalter und 20 Wochenstunden im Schulalter erfüllt. Diese Mindestbetreuungszeit wird in der Satzung als Kernzeit bezeichnet.

Eine längere Betreuungszeit, die nach § 3 Absatz 3 Brandenburger Kita-Gesetz begründet sein muss, wird in dieser Satzung als Mehrbedarf bezeichnet.

(2) Folgende Betreuungszeiten sind für die Elternbeitrags- Staffelung maßgebend:

• Für Kinder im Vorschulalter

Bis 6 Stunden täglich bzw. Bis 30 Stunden wöchentlich Bis 8 Stunden täglich bzw. Bis 40 Stunden wöchentlich Über 8 Stunden täglich bzw. über 40 Stunden wöchentlich

• Für Hortkinder

Bis 2 Stunden täglich bzw. Bis 10 Stunden wöchentlich Bis 4 Stunden täglich bzw. Bis 20 Stunden wöchentlich Ab 4 Stunden täglich bzw. Ab 20 Stunden wöchentlich (3) Änderungen des Betreuungsumfanges ab dem Folgemo- nat sind mit dem Einrichtungsleiter/In bis zum 10. des Vormonats zu vereinbaren.

(4) Während der Schließtage und der Schließzeiten besteht kein Anspruch auf Betreuung in einer bestimmten Kita.

Die Schließzeiten der Kitas werden durch den Träger rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 4 Entstehung der Gebührenpflicht

(1) Für die Bereitstellung eines Kita-Platzes per Betreuungs- vertrag haben die Gebührenverpflichteten Beiträge zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten (Elternbei- trag) nach dieser Satzung zu entrichten. Die Elternbeiträ- ge werden als Gebühr erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch einen Gebührenbescheid. Die Verpflichtung zur Zahlung des festgesetzten Beitrages gilt unbeschadet der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsplat- zes.

(2) Die Erhebung der Gebühren erfolgt für alle Kinder in 11 gleichen Monatsbeiträgen. Der Monat Juli ist beitragsfrei als Ausgleich für Urlaubs- und Fehlzeiten des Kindes. Er- folgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Kalender- jahres, werden die Gebühren ab dem Aufnahmemonat erhoben. Erfolgt die Aufnahme im Juli , ist in diesem Jahr der Monat Juli zu bezahlen, es sei denn, das Kind wurde bis dahin in einer Tagespflegestelle oder in einer anderen Kita durchgängig betreut. Ein entsprechender Nachweis

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Seite 8

ist durch die Eltern / Personensorgeberechtigten vorzule- gen.

(3) Alle Beiträge werden auf volle Eurobeträge gerundet (kaufmännisch), siehe Tabelle 1 als Bestandteil der Sat- zung.

Für Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kin- dern im Haushalt verringert sich der Elternbeitrag wie folgt:

• 1 Kind (Tabelle 1 – Bestandteil der Satzung)

• 2 Kinder um 20 %

• 3 Kinder um 30 %

• 4 Kinder um 40 %

• 5 Kinder und weitere um 50 %

(4) Gebührenpflichtig und damit Gebührenschuldner sind diejenigen, auf deren Veranlassung das Kind die Kinder- tagesstätte besucht (Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige fürsorgeberechtigte Personen).

(5) Veränderungen der familiären Situation, wie zum Beispiel Trennung der Eltern, Erwerbslosigkeit, Elternzeit usw.

sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(6) Das Kind wird durch den Träger mit einer warmen Mit- tagsmahlzeit am Tag und – wenn vereinbart – zur Kaf- feezeit mit einem Imbiss versorgt, in einigen Einrichtun- gen wird Frühstück angeboten. Im Betreuungsvertrag wird zwischen Kita und Eltern / Personensorgeberechtig- ten die Versorgung vereinbart.

Der Elternbeitrag für die Verpflegung wurde durch den Träger mit Beschluss – Nr. 132 / 2004 am 18.05.2004 festgesetzt.

(7) Bei Abwesenheit des Kindes von mindestens einem Monat kann in begründeten Fällen (zum Beispiel lange Krankheit des Kindes) für diesen Zeitraum auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise der Verpfle- gungsbetrag (Essengeld) nachträglich erlassen werden.

(8) Die Gebührenzahlung sollte vorrangig durch Lastschrift- verfahren erfolgen.

§ 5 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder im Haushalt des zu betreuenden Kindes, dem Alter des Kindes, der Betreu- ungszeit und nach dem Einkommen der Eltern / Perso- nenberechtigten. Die Höhe der Gebühren ist der beige- fügten Tabelle zu entnehmen.

(2) Die Ermittlung des Jahreseinkommens ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte (Gesamtsteuerbruttoeinkom- men zuzüglich sonstiger Einnahmen) abzüglich 15% bei Beamten, bei allen anderen abzüglich 25%. Dazu weisen die Eltern/Personensorgeberechtigten das unter Satz 1 ermittelte Gesamteinkommen des Vorjahres nach.

Als Einkommen zählen:

- Lohn / Gehalt / Bezüge

- Einkommen aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit

- Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft - Einkommen aus Vermietung und Verpachtung - Einkommen aus Kapitalerträgen

- Laufende Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

- Laufende Leistungen des Integrations- und Leistungs- zentrums

- Laufende Leistungen der Krankenkasse - Laufende Leistungen der Rentenkasse - Elterngeld (bereinigt um 300 € monatlich) - Kindesunterhalt

Vom Einkommen abzusetzen ist:

- Festgesetzter und nachweislich gezahlter Kindesun- terhalt an Kinder außerhalb des Haushalts des zu be- treuenden Kindes

(3) Nicht zum Einkommen im Sinne dieser Satzung gehört das Kindergeld.

(4) In den Fällen, wo eine Ermittlung des aktuellen Einkom- mens nicht möglich ist, wird das Einkommen des voran- gegangenen Kalenderjahres bei der Berechnung der Ge- bührenhöhe zugrunde gelegt. Ist auch dies nicht möglich, insbesondere, wenn bei Selbständigen noch kein aktuel- ler Einkommenssteuerbescheid vorliegt, erfolgt die Be- rechnung aufgrund des letzten Bescheides bzw. zu er- wartenden Einkommens (Einkommensselbsteinschät- zung).

(5) Sofern die Gebührenschuldner keinen Einkommens- nachweis erbringen möchten bzw. kein Nachweis der Einkommensverhältnisse erfolgt, wird der höchste El- ternbeitrag festgesetzt.

(6) Jährlich zum 31.03. ist das Einkommen des Vorjahres unaufgefordert und vollständig nachzuweisen (z.B. Lohn- schein von Dezember). Die Neuberechnung erfolgt jähr- lich zum 01.08. des laufenden Jahres (01.08. = Beginn des Kindergartenjahres).

§ 6 Festsetzung der Gebühren, Auskunftspflichten (1) Der jeweilige Höchstbetrag für die Gebühren nach dieser

Satzung gilt solange, bis die Gebührenschuldner einen vollständigen Nachweis eines geringeren Einkommens erbracht haben.

(2) Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, jederzeit eine Überprüfung des jeweiligen Einkommens vorzunehmen.

Sofern sich hieraus eine Abweichung von dem bislang zugrunde gelegten Einkommen ergibt, ist die Gemeinde den Gebührenschuldnern gegenüber zur Neufestsetzung berechtigt. Dieses Recht gilt auch rückwirkend.

(3) Die Gebührenschuldner sind bei der Überprüfung nach Abs. 2 zur Mitwirkung verpflichtet. Kommen sie dieser Mitwirkungspflicht zur Beibringung geeigneter Einkom- mensnachweise trotz Aufforderung mit Fristsetzung von mindestens einem Monat nicht nach, gilt bis zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht für den von ihnen nicht nachge- wiesenen Zeitraum Absatz 1 Satz 1.

(4) Auf Antrag der Gebührenschuldner, nach Änderung der Betreuungszeit und / oder

der Kategorie (Kinder bis zum vollendeten 3.Lebensjahr, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung und Kinder im Hort) und bei einer wesentlichen Veränderung der Ein- kommensverhältnisse erfolgt eine Neuberechnung des Kita-Beitrages.

(5) Die Gebührenschuldner haben die Pflicht, alle Verände- rungen der familiären Situation, die zu einer Veränderung des Elternbeitrages führen, der Gemeinde unverzüglich

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Seite 9 mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so ist die Ge-

meinde auch rückwirkend berechtigt, Elternbeiträge neu festzusetzen.

§ 7 Sonstige Regelungen

(1) In begründeten Fällen können Gastkinder in der kommu- nalen Einrichtung der Gemeinde Schönwalde-Glien auf- genommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Kindertagesstätte. Der Elternbeitrag wird mit 5 € / Tag für Kinder im Vorschulalter und 3 € / Tag für Kinder im Schulalter erhoben. In diesem Betrag sind Verpflegungs- kosten nicht enthalten.

(2) Zur Neuberechnung des Elternbeitrages nach Vollen- dung des dritten Lebensjahres des Kindes stellen die El- tern / Personensorgeberechtigten einen Antrag mit voll- ständigem Einkommensnachweis. Der Elternbeitrag für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr wird ab dem Monat gültig, der auf den dritten Geburtstag folgt.

Eine automatische Neuberechnung erfolgt nicht.

(3) Der Rechtsanspruch für den Besuch einer Kindertages- stätte endet mit der Versetzung in die fünfte Schuljahr-

gangsstufe. Bestehen die Voraussetzungen für einen er- weiterten Rechtsanspruch auch in der fünften und sechs- ten Schuljahrgangsstufe, so haben die Eltern / Perso- nensorgeberechtigten hierfür rechtzeitig einen neuen Rechtsanspruchsprüfungsbescheid zu beantragen.

§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

(2) Mit dieser Satzung tritt die Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes in einer Einrichtung der Ge- meinde Schönwalde-Glien vom 23.09.2010, Beschluss- Nr. 161/2010 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, den 18.05.2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Tabelle 1

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Seite 10

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Teil-Flächennutzungsplan

„Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien

Der Vorentwurf zum Teil-Flächennutzungsplan „Windener- gie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand März 2011) einschließlich Begründung mit Umweltbericht wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.04.2011 unter der Drucksache Nr. 70/2011 gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 1 BauGB zu beteiligen.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2011 bis einschließlich 29.07.2011 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwal- de-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 10.06.2011

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

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Seite 11

Ministerium der Finanzen

Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von Bodenreformgrundstücken

Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die Gemeinde Schönwalde-Glien für die Gemeinde nachfolgend aufgeführte Bodenreformeigentümer und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke:

Gemeinde Schönwalde-Glien

zuletzt eingetragener Eigentümer vor Eintragung des

Landes Brandenburg Grundbuch von GBBl-Nr. Gemarkung Flur Flurstück BBG-Az.

Behr, Valerius Perwenitz 252 Perwenitz 004 00061/000 631036

Behr, Valerius Perwenitz 252 Perwenitz 005 00165/000 631036

Behrens, Herbert Schönwalde 2617 Schönwalde 003 00144/000 631083

Bendler, Wladislawa Schönwalde 2679 Schönwalde 003 00084/000 631017

Bertram, Alfred Schönwalde 2789 Schönwalde 003 00190/000 631077

Beth, Walter Schönwalde 2688 Schönwalde 003 00074/000 631047

Bialeck, Hans Schönwalde 2759 Schönwalde 003 00216/000 631094

Bialeck, Wilhelm Schönwalde 2697 Schönwalde 003 00056/000 6310103

Bilges, Frieda Schönwalde 2618 Schönwalde 003 00143/000 631097

Binder, Hildegard Perwenitz 235 Perwenitz 001 00094/000 6310134

Binder, Hildegard Perwenitz 235 Perwenitz 004 00092/000 6310134

Bohn, Hans Perwenitz 256 Perwenitz 004 00095/000 6310131

Bohn, Hans Perwenitz 256 Perwenitz 005 00161/000 6310131

Böttcher, Ernst Perwenitz 267 Perwenitz 004 00091/000 631006

Böttcher, Ernst Perwenitz 267 Perwenitz 005 00150/000 631006

Böttcher, Otto Perwenitz 262 Perwenitz 004 00097/000 631022

Böttcher, Otto Perwenitz 262 Perwenitz 005 00153/000 631022

Bree, Wilhelm Perwenitz 321 Perwenitz 005 00203/000 631016

Budack, Wilhelm Schönwalde 2768 Schönwalde 003 00188/000 631084

Carow, Willi Schönwalde 2814 Schönwalde 003 00180/000 631071

Corte, Erich Perwenitz 278 Perwenitz 001 00103/000 6310155

Corte, Erich Perwenitz 278 Perwenitz 004 00085/000 6310155

Dopichei, Josef Perwenitz 257 Perwenitz 004 00062/000 631032

(12)

Seite 12

Gemeinde Schönwalde-Glien

zuletzt eingetragener Eigentümer vor Eintragung des

Landes Brandenburg Grundbuch von GBBl-Nr. Gemarkung Flur Flurstück BBG-Az.

Dopichei, Josef Perwenitz 257 Perwenitz 005 00160/000 631032

Dorn, Otto Schönwalde 2812 Schönwalde 003 00176/000 631070

Drews, Wilhelm Schönwalde 2646 Schönwalde 003 00104/000 631028

Eckert, Kurt Schönwalde 2746 Schönwalde 003 00009/000 631013

Eggert, Emil Schönwalde 2772 Schönwalde 003 00197/000 6310118

Eichhorst, Wilhelm Perwenitz 263 Perwenitz 004 00093/000 631018

Eichhorst, Wilhelm Perwenitz 263 Perwenitz 005 00152/000 631018

Fenger, August Perwenitz 362 Perwenitz 001 00167/000 631030

Fenger, August Perwenitz 362 Perwenitz 004 00140/000 631030

Feuerstake, Fritz Schönwalde 2579 Schönwalde 028 00020/000 6310156

Fielbrandt, Elisabeth Schönwalde 2753 Schönwalde 003 00149/000 6310119

Freudenberg, Ernst Schönwalde 2757 Schönwalde 003 00214/000 6310105

Friesicke, Albert Schönwalde 2777 Schönwalde 003 00211/001 631059

Friesicke, Albert Schönwalde 2777 Schönwalde 003 00211/002 631059

Ganz, Erna Schönwalde 2774 Schönwalde 003 00201/000 631085

Garbe, Wilhelm Schönwalde 2745 Schönwalde 003 00006/000 6310104

Gärtner, Fritz Schönwalde 2645 Schönwalde 003 00107/000 631057

Greif, Ottilie Perwenitz 327 Perwenitz 005 00197/000 6310154

Gricks, Paul Schönwalde 2763 Schönwalde 003 00220/000 631063

Gummelt, Karl Perwenitz 276 Perwenitz 001 00105/000 6310124

Gummelt, Karl Perwenitz 276 Perwenitz 004 00084/000 6310124

Güttner, Otto Schönwalde 2634 Schönwalde 003 00126/000 6310157

Hanke, Alfons Perwenitz 265 Perwenitz 004 00073/000 6310137

Hanke, Alfons Perwenitz 265 Perwenitz 005 00155/000 6310137

Hause, Richard Schönwalde 2717 Schönwalde 003 00036/000 631066

Hausmann, Fritz Perwenitz 363 Perwenitz 001 00168/000 6310151

Hausmann, Fritz Perwenitz 363 Perwenitz 004 00141/000 6310151

Henke, Edith Schönwalde 2708 Schönwalde 003 00060/002 631073

Henkel, Kurt Schönwalde 2748 Schönwalde 003 00015/000 6310108

Hensler, Paul Schönwalde 2701 Schönwalde 003 00047/000 631048

Hofer, Herbert Schönwalde 2682 Schönwalde 003 00089/000 631010

Hoffeins, Margarete Perwenitz 253 Perwenitz 004 00065/000 6310140

Hoffeins, Margarete Perwenitz 253 Perwenitz 005 00154/000 6310140

Homuth, Adolf Schönwalde 2747 Schönwalde 003 00011/000 631099

Hosang, Fritz Schönwalde 2658 Schönwalde 003 00100/000 631046

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Seite 13 Gemeinde Schönwalde-Glien

zuletzt eingetragener Eigentümer vor Eintragung des

Landes Brandenburg Grundbuch von GBBl-Nr. Gemarkung Flur Flurstück BBG-Az.

Huchthausen, Willi Schönwalde 2813 Schönwalde 003 00179/000 631091

Jäckel, Otto Perwenitz 347 Perwenitz 007 00039/000 6308016

Janensch, Gertrud Schönwalde 2758 Schönwalde 003 00215/000 631093

Jüch, Wilhelm Perwenitz 359 Perwenitz 001 00164/000 6310150

Jüch, Wilhelm Perwenitz 359 Perwenitz 004 00137/000 6310150

Kluge, Selma Schönwalde 2741 Schönwalde 003 00003/000 631080

Koch, Herrmann Schönwalde 2781 Schönwalde 003 00207/000 631060

Krüger, Helene Perwenitz 254 Perwenitz 004 00068/000 6310132

Krüger, Helene Perwenitz 254 Perwenitz 005 00163/000 6310132

Krüger, Robert Perwenitz 325 Perwenitz 003 00013/000 6310136

Krüger, Willi Perwenitz 266 Perwenitz 004 00076/000 6310138

Krüger, Willi Perwenitz 266 Perwenitz 005 00164/000 6310138

Kuhl, Otto Perwenitz 280 Perwenitz 001 00101/000 631015

Kuhl, Otto Perwenitz 280 Perwenitz 004 00079/000 631015

Kupke, August Schönwalde 2719 Schönwalde 003 00040/000 6310107

Langner, Ewald Schönwalde 2643 Schönwalde 003 00111/000 1632643

Laube, Elisabeth Perwenitz 368 Perwenitz 001 00191/000 6310152

Laube, Elisabeth Perwenitz 368 Perwenitz 004 00148/000 6310152

Lemphuhl, Ferdinand Schönwalde 2780 Schönwalde 003 00208/000 631064

Loba, Paul Perwenitz 358 Perwenitz 001 00163/000 6310149

Loba, Paul Perwenitz 358 Perwenitz 004 00136/000 6310149

Lübke, Bertha Schönwalde 2671 Schönwalde 003 00066/000 6310110

Manske, Albert Perwenitz 255 Perwenitz 004 00088/000 631008

Manske, Albert Perwenitz 255 Perwenitz 005 00162/000 631008

Marzahn, Frieda Schönwalde 2721 Schönwalde 003 00043/000 631081

Much, Richard Schönwalde 2720 Schönwalde 003 00041/000 6310121

Müller, Anneliese Perwenitz 330 Perwenitz 004 00094/000 6310146

Müller, Bernhard Perwenitz 273 Perwenitz 001 00108/000 6310153

Müller, Bernhard Perwenitz 273 Perwenitz 004 00096/000 6310153

Müller, Herbert Schönwalde 2580 Schönwalde 028 00110/000 631043

Müller, Otto Perwenitz 282 Perwenitz 001 00098/000 6310139

Müller, Otto Perwenitz 282 Perwenitz 004 00072/000 6310139

Münchow, Ernst Schönwalde 2583 Schönwalde 028 00107/000 631041

Nölte, Max Perwenitz 238 Perwenitz 001 00097/000 6310148

Nölte, Max Perwenitz 238 Perwenitz 004 00080/000 6310148

(14)

Seite 14

Gemeinde Schönwalde-Glien

zuletzt eingetragener Eigentümer vor Eintragung des

Landes Brandenburg Grundbuch von GBBl-Nr. Gemarkung Flur Flurstück BBG-Az.

Obst, Leo Perwenitz 250 Perwenitz 004 00075/000 6310141

Obst, Leo Perwenitz 250 Perwenitz 005 00167/000 6310141

Otto, Erna Schönwalde 2796 Schönwalde 003 00174/000 6310106

Paersch, Anna Schönwalde 2644 Schönwalde 003 00108/000 631056

Pardemann, Fritz Schönwalde 2771 Schönwalde 003 00195/000 6310113

Paul, Walter Schönwalde 2754 Schönwalde 003 00235/002 631061

Piasta, Jahn Perwenitz 324 Perwenitz 005 00199/000 6310135

Piosteck, Paul Schönwalde 2663 Schönwalde 003 00110/000 631098

Prier, Gerhard Perwenitz 261 Perwenitz 004 00069/000 6310130

Prier, Gerhard Perwenitz 261 Perwenitz 005 00156/000 6310130

Quander, Johann Schönwalde 2804 Schönwalde 003 00159/000 631088

Radzuweit, Max Schönwalde 2815 Schönwalde 003 00231/003 6310166

Radzuweit, Max Schönwalde 2815 Schönwalde 003 00231/004 6310166

Radzuweit, Max Schönwalde 2815 Schönwalde 003 00234/002 6310166

Rasch, Anna Schönwalde 2581 Schönwalde 028 00109/000 631042

Rettig, Erich Perwenitz 337 Perwenitz 007 00013/002 630125

Rettig, Erich Perwenitz 337 Perwenitz 007 00013/004 630125

Rettig, Erich Perwenitz 337 Perwenitz 007 00013/001 630125

Richter, Wilhelm Schönwalde 2695 Schönwalde 003 00062/002 631090

Rudnicki, Bruno Schönwalde 2799 Schönwalde 003 00168/000 631069

Sachse, Friedrich Schönwalde 2702 Schönwalde 003 00046/000 631067

Scharf, Marianne Schönwalde 2728 Schönwalde 003 00030/000 631011

Schenk, Walter Schönwalde 2650 Schönwalde 003 00095/000 631045

Schermutzki, Paul Schönwalde 2779 Schönwalde 003 00209/001 6310112

Schermutzki, Paul Schönwalde 2779 Schönwalde 003 00209/002 6310112

Schimmelpfennig, Minna Schönwalde 2727 Schönwalde 003 00034/000 6310120

Schmidt, Emil Perwenitz 355 Perwenitz 001 00160/000 631040

Schmidt, Emil Perwenitz 355 Perwenitz 004 00133/000 631040

Schmidt, Wilhelm Schönwalde 2724 Schönwalde 003 00039/000 631068

Schmidt, Willi Schönwalde 2810 Schönwalde 003 00172/000 631092

Schulz, Bertha Schönwalde 2620 Schönwalde 003 00141/000 6310109

Schumann, Paul Perwenitz 366 Perwenitz 001 00171/000 6310143

Schumann, Paul Perwenitz 366 Perwenitz 004 00147/000 6310143

Skurmawitz, Max Schönwalde 2767 Schönwalde 003 00187/002 6310144

Soeder, Herrmann Schönwalde 2782 Schönwalde 003 00206/000 631086

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