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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 01 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 01 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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7. Jahrgang Schönwalde

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtliche Mitteilungen

28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.12.2010 Beschlüsse der Gemeindevertretung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien, Verfahren zur 2. Änderung im Bereich der OT Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung Auslegungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport Tourismuszentrum“, OT Schönwalde-Dorf - Abwägungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung - Änderungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ OT Schönwalde-Siedlung Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

Stellung eines Fördermittelantrages über den Bau eines öffentlichen Markt Parkplatzes im OT Schönwalde-Siedlung / Berliner Allee / Rathausstandort Entscheidung über die Miethöhe der Gewerberäume im Rathaus Entscheidung Vermietung der Gewerberäume im Rathaus überplanmäßige Ausgabe auf der HH-Stelle 4648.5100

überplanmäßige Ausgabe auf der HHSt. 4640.7120 Kostenausgleich für Fremdb treuung

überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 (Grundschule Schönwalde/ Reinigungskosten)

überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 (Grundschule Perwenitz/ Reinigungskosten)

überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5800.5100 (Grünflächenpflege) 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.1.2011

Beschlüsse der Gemeindevertretung

Diskussion und Beschluss zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Freileitung Neuenhagen - Hennigsdorf - Wustermark (380-kV-Nordring Berlin)“

Stellungnahme der Gemeinde

Beantragung von Fördermitteln für den 3. BA Ausbau Bruchweg im OT Pausin Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau und die Sanierung der Kita im OT Pausin

Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau des Sportgebäudes des TSV Perwenitz 1950 e.V.

Beantragung von Fördermitteln für den Neubau einer Sportanlage im Erlenbruch des OT Schönwalde-Dorf

Besetzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundige/m/r Einwohner/in

Überplanmäßige Ausgabe im Kinder- und Jugendbereich 2010 HHSt. 4640.7120 Kostenausgleich für Fremdbetreuung Überplanmäßige Ausgabe im Kinder- und Jugendbereich 2010 HHSt. 4540.7600 Aufwandsentschädigung Tagespflegepersonen Überplanmäßige Ausgabe im Kinder- und Jugendbereich 2010 HHSt. 4600.7180 Personalkostenzuschuss für Jugendklubs Antrag auf überplanmäßige Ausgabe

HHSt: 6750.5400 Straßenreinigung Winterdienst

Vorstellung der Bewerberin für die Ausschreibung der Stelle der Leiterin der Kämmerei - Besetzung der Stelle

Vergabe Kälteanlage Rathaus, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung 26. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.1.2011

Beschlüsse des Hauptausschusses

Schließzeiten 2011 der Sporthalle, OT Schönwalde-Siedlung

Korrektur eines fehlerhaft abgedruckten Beschlusses im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 10 Jahrgang 6

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde

mit den Ortsteilen:

Schönwalde-Glien, 10. Februar 2011

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

S. 2 Glien, Verfahren zur 2. Änderung im

Auslegungsbeschluss S. 2 Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und

S. 2 und Sportlandheim“, OT

S. 2 S. 3 Stellung eines Fördermittelantrages über den Bau eines öffentlichen Markt- und

Rathausstandort S. 4

S. 4 S. 4 S. 4 Kostenausgleich für Fremdbe-

S. 4 S. 4 S. 4 (Grünflächenpflege) S. 4

S. 4 Diskussion und Beschluss zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „380-kV-

Nordring Berlin)“ -

S. 4 Beantragung von Fördermitteln für den 3. BA Ausbau Bruchweg im OT Pausin S. 4

ie Sanierung der Kita S. 4 und Ausbau des Sportgebäudes des

S. 4 Beantragung von Fördermitteln für den Neubau einer Sportanlage im Erlenbruch des

S. 5 Besetzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus mit

S. 5 S. 5 S. 5 S. 5 S. 5 Vorstellung der Bewerberin für die Ausschreibung der Stelle der Leiterin der

S. 5

Siedlung S. 5

S. 5 Korrektur eines fehlerhaft abgedruckten Beschlusses im Amtsblatt für die Gemeinde

S. 5

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Fläch nutzungsplans der Gemeinde Schönwalde

Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde Beteiligung

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde

- Umlegungsausschuss - Umlegungsverfahren „U 02 Forstgebiet“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde Steuer- und Abgabenbescheiden 2011

Öffentliche Bekanntmachung - Berufung als Ersatzperson

Sonstige Mitteilungen

Information der Waldbauernschule Branden Weiterbildung für Waldbesitzer

Impressum

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

Nr. 1

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächen- nutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der

Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der

S. 6

Gemeinde Schönwalde-Glien

Umlegungsverfahren „U 02 Forstgebiet“ S. 6

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den

und Abgabenbescheiden 2011 S. 7

Berufung als Ersatzperson S. 7

nformation der Waldbauernschule Brandenburg e.V.

S. 8

S. 8

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Siedlung, Wansdorf

(2)

Seite 2

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 256/2010

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien, Verfahren zur 2.

Änderung im Bereich der OT Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung billigt den geänderten Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung einschließlich Erläuterungsbericht in der Fassung November 2010.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbericht ist nach

§ 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich zur Einsicht- nahme auszulegen; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der Beteiligung erfolgt auf der Seite 6.

Beschluss Nr. 257/2010

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reit- sport- und Tourismuszentrum“, OT Schönwalde-Dorf - Abwägungsbe- schluss

1. Die von den berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismus- zentrum“ (Planfassung Entwurf April 2010 aktualisiert August 2010) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 1 LUGV Brandenburg

TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Forst Brandenburg, Alt Ruppin, Oberförsterei Finkenkrug

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren berücksichtig werden, äußerten:

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanungsabteilung TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband

TÖB Nr. 11 Kreishandwerkerschaft Osthavelland TÖB Nr. 12 Brandenburgisches Landesamt für

Denkmalpflege u. archäolog. Landesmuseum TÖB Nr. 18 E.ON edis AG

TÖB Nr. 20 WGI – Westfälische Gesellschaft f. Geoinformation u. Ingenieurleistung

TÖB Nr. 22 OWA GmbH

e) Keine Antwort äußerten:

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 5 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft u. Flurneuordnung

TÖB Nr. 38 BSGM (Öffentlichkeit - Flächeneigentümer)

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 239/2010

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung - Änderungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Antrag des SSV 53 e.V. für den Geltungsbereich mit den Flurstücken 42, 43, 44, 45 (tlw.), 46, 47, 48/2, 49/2 und 51 der Flur 22 sowie den Flurstücken 1 (tlw.) und 6 (tlw.) der Flur 24 die 1. Änderung des Bauungsplanes Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung.

Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der bisher lediglich im Bestand zu sichernden Gebäude und Nutzungen sowie Neuerrichtung weiterer Gebäu- de und Nutzungsmöglichkeiten insbesondere auf den als Wald festgesetz- ten Flächen (Flur 22, Flurstücke 46 und 49/2).

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 28. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 16.12.2010

(3)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Honorarkosten durch Einholung eines Kostenangebots vom Büro IGF in Nauen zu ermitteln. Es wird auch be- stimmt, dass die Verwaltung vor Beauftragung des Planungsbüros die Durchführbarkeit des Vorhabens mit Landkreis, Forstbehörde und Landes- amt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz abklärt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 258/2010

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ OT Schönwalde-Siedlung Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Antrag der Grundstückseigentümer Falkenseer Str. 29, 31, 33 und 35 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 „Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung.

Die Änderung beinhaltet die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flurstücke 233, 234, 235 und 236 der Flur 29 und deren Festsetzung als Baugrundstücke.

Die Kosten für das Planänderungsverfahren sind von den Antragstellern zu übernehmen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(2 Ja- und 16 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Ausschnitt

(4)

Seite 4

Beschluss Nr. 247/2010

Stellung eines Fördermittelantrages über den Bau eines öffentlichen Markt- und Parkplatzes im OT Schönwalde-Siedlung / Berliner Allee / Rathaus- standort

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt einen Fördermittelantrag beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung für den Bau eines öffentlichen Markt- und Parkplatzes. Die Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung 436.408,90 € Brutto. Eine Zuwendung in Höhe von 275.047,62 € (75% der Nettokosten 366.730,16 €) ist für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 267/2010

Entscheidung über die Miethöhe der Gewerberäume im Rathaus

Die Miethöhe für die erstmalig zu vermietenden Gewerberäume im Erdge- schoss des Rathauses beträgt 8,50 € / m² (Nettokaltmiete).

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 268/2010

Entscheidung Vermietung der Gewerberäume im Rathaus

Die zur Verfügung stehenden Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Alle 7 werden an folgende Gewerbetreibende vermietet:

1. Herrn Uwe Schatz

2. Arztpraxis Dr. med. Uta Krieg 3. Frau Peggy Wagner

Die Hausverwaltung ist mit dem Abschluss der Mietverträge zu beauftra- gen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 259/2010

überplanmäßige Ausgabe auf der HH-Stelle 4648.5100

Die Gemeinde stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.214,73 € auf der HH-Stelle 4648.5100 zu.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 270/2010

überplanmäßige Ausgabe auf der HHSt. 4640.7120 Kostenausgleich für Fremdbetreuung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 4640.7120 (Kostenausgleich für Fremdbetreuung) in Höhe von 39.010 € zu.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 269/2010

überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 (Grundschule Schönwalde/ Reinigungskosten)

Die Gemeindevertretung stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 in Höhe von 19.750,00 € für Reinigungskosten der Grundschule Schönwalde-Siedlung zu.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 271/2010

überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 (Grundschule Perwenitz/ Reinigungskosten)

Die Gemeindevertretung stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 in Höhe von 4.500,00 € für Reinigungskosten der Grundschule Perwenitz zu.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 273/2010

überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5800.5100 (Grünflächenpflege)

Die Gemeindevertretung stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5800.5100 in Höhe von 14.658,30 € für Grünflächenpflege zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 08/2011

Diskussion und Beschluss zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben

„380-kV-Freileitung Neuenhagen - Hennigsdorf - Wustermark (380-kV- Nordring Berlin)“ - Stellungnahme der Gemeinde

Zum Vorhaben der 50Hertz Transmission GmbH für den „Neubau einer 380-kV-Freileitung Neuenhagen - Wustermark - Hennigsdorf (380-kV- Nordring Berlin)“ im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erteilt die Gemeinde Schönwalde-Glien ihre Zustimmung nur, wenn

1. ein größtmöglicher Abstand zu Wohnbebauung und Aufenthaltsorten von Menschen/ Arbeitsstätten eingehalten wird;

2. die Landwirtschaftsflächen nicht weiter zersiedelt werden, sondern an Gräben gegangen wird, wo keine Wohnbebauung o.ä. vorhanden ist;

3. die 110-kV-Leitung unter die 220-kV-Leitung gehängt wird, um das Magnetfeld zum großen Teil zu absorbieren.

4. Die erhöhten Kosten für die Einführung des BOS sind aufgrund der Störungen bei Rettungsdiensten und Feuerwehren zu übernehmen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 01/2011

Beantragung von Fördermitteln für den 3. BA Ausbau Bruchweg im OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Ausbau des Bruchweges, 3. Bauabschnitt, im OT Pausin. Die geschätzten Kosten betragen 191.590,00 € (Brutto). Es ist eine Zuwen- dung in Höhe von 120.750,00 € (75 % von den Netto-Kosten in Höhe von 161.000,00 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstel- lung beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 02/2011

Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau und die Sanierung der Kita im OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Um- und Ausbau und die Sanierung der Kita „Waldmäuse“ im OT Pausin. Die geschätzten Kosten betragen 1.093.225,60 € (Brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 689.007,74 € (75 % von den Netto-Kosten in Höhe von 918.676.98 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 03/2011

Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau des Sportgebäu- des des TSV Perwenitz 1950 e.V.

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Fördermittelantrag beim Lande- samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung für die Sanierung des Sozialgebäudes auf dem Sportplatz im OT Perwenitz zu stellen. Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 196.666,64 €

Ende der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.12.2010

Beschlüsse der 29. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 20.1.2011

(5)

Brutto (165.266,08 € Netto, davon 75% förderfähig, das entspricht 123.949,56 €; Eigenanteil der Gemeinde = 72.717,08 €). Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 10/2011

Beantragung von Fördermitteln für den Neubau einer Sportanlage im Erlenbruch des OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den „Neubau einer Sportanlage im Erlenbruch des OT Schönwalde- Dorf“. Die geschätzten Kosten für Planung und Herstellung betragen insgesamt 2.402.496,30 € (Brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 1.514.178,34 € (=75 % der Netto-Kosten in Höhe von 2.018.904,45 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung für die Förder- jahre 2011 und 2012 beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 17/2011

Besetzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundige/m/r Einwohner/in

1. Herr Uwe Venzke wird als sachkundiger Einwohner im Aus- schuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Touris- mus abberufen.

2. Frau Angela Krys wird als sachkundige Einwohnerin in den Aus- schuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Touris- mus berufen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 11/2011

Überplanmäßige Ausgabe im Kinder- und Jugendbereich 2010 HHSt. 4640.7120 Kostenausgleich für Fremdbetreuung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 4640.7120 (Kostenausgleich für Fremdbe- treuung) in Höhe von 2.061 € zu.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 12/2011

Überplanmäßige Ausgabe im Kinder- und Jugendbereich 2010 HHSt. 4540.7600 Aufwandsentschädigung Tagespflegepersonen

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 4540.7600 (Aufwandsentschädigung Tagespflegepersonen) in Höhe von 9.124 € zu.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 13/2011

Überplanmäßige Ausgabe im Kinder- und Jugendbereich 2010 HHSt. 4600.7180 Personalkostenzuschuss für Jugendklubs

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 4600.7180 (Personalkostenzuschuss für Jugendklubs 2010) in Höhe von 14.139,79 € zu.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 16/2011

Antrag auf überplanmäßige Ausgabe

HHSt: 6750.5400 Straßenreinigung Winterdienst

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 6750.5400 in Höhe von 48.000,00 € für die Straßenreinigung Winterdienst zu.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 260/2010/2011

Vorstellung der Bewerberin für die Ausschreibung der Stelle der Leiterin der Kämmerei - Besetzung der Stelle

Frau Katrin Liesegang wird ab 01.04.2011 als Beschäftigte gemäß Tarifver- trag öffentlicher Dienst (TVöD) eingestellt.

Frau Liesegang übernimmt ab 01.01.2012 die Leitung der Kämmerei.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 19/2011

Vergabe Kälteanlage Rathaus, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde -Glien, auf der Grundlage der Auswertung der öffentlich beschränkten Ausschreibung des Planungsbüros Zabel, für die Bauleistung LOS 16 Klima – Kältetechnik bei der Baumaßnahme „Umbau eines Ge- schäftshauses zum Rathaus mit Gewerberäumen“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Firma:

BB Klima Service Innovation GmbH, Plauener Straße 163 –165 Haus 2, 13053 Berlin (gepr. Angebotssumme brutto 128.838,50€) mit der Bauleis- tung des LOS 16 zu beauftragen.

Da, nach Aussage des Planungsbüros Zabel mit Schreiben vom 13.01.2011, aus technischer Sicht eine Klimatisierung der innen liegenden Warte – und Anmeldungsbereiche nicht zwingend erforderlich ist, wird die Leistung aus dem Angebot herausgelöst. Die Einsparung dieser Leistung beträgt 5.438,30 € und wird optional an die Firma BB Klima Service Innova- tion GmbH vergeben.

(13 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 04/2011

Schließzeiten 2011 der Sporthalle, OT Schönwalde-Siedlung

An folgenden Tagen ist die Sporthalle Schönwalde-Siedlung geschlossen:

vom 31.01. bis 05.02.2011 Winterferien vom 22.04. bis 30.04.2011 Osterferien am 01.05.2011 Maifeiertag

vom 02.06. bis 03.06.2011 Himmelfahrt / Ferientag vom 11.06. bis 13.06.2011 Pfingsten

vom 11.07. bis 06.08.2011 Sommerferien

am 03.10.2011 Tag der Deutschen Einheit vom 10.10. bis 14.10.2011 Herbstferien

am 31.10.2011 Reformationstag vom 23.12. bis 31.12.2011 Weihnachtsferien (6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Korrektur des veröffentlichten Beschlusses Nr. 246/2010 im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 10 Jahrgang 6 vom 16.12.2010 Beschluss Nr. 246/2010

Neubesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz SPD Bärbel Eitner André Barkowski 2. Mitglied CDU Siegfried Spallek Margot Anker

3. Mitglied CDU Uta Krieg Margot Anker

4. Mitglied DIE LINKE Ingeburg Behrendt Manfred Bittner (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.1.2011

Beschlüsse der 26. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.1.2011

Ende der 26. Sitzung des

Hauptausschusses vom 11.1.2011

(6)

Seite 6

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der Beteiligung

Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung (Stand Novem- ber 2010) einschließlich Erläuterungsbericht wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16.12.2010 unter der Drucksache Nr. 256/2010 gebilligt und nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.02.2011 bis einschließlich 21.03.2011 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schön- walde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 11.01.2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Siegel)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

- Umlegungsausschuss -

Umlegungsverfahren „U 02 Forstgebiet“

Drucksachen-Nr. SUA-0034

Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:

Der Umlegungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 10.01.2011 beschlossen:

Der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.10.2010 (Be- schluss-Nr. SUA 1 / 2010, Drucksachen-Nr. SUA-0024) im Umlegungsverfahren „U 02 Forstgebiet“ ist mit Ablauf des 22.11.2010 unanfechtbar geworden.

Der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung betrifft die nachstehend aufgeführten Grundstücke (Bezeichnungen nach dem Liegenschaftskataster):

Alter Bestand Neuer Bestand

Gemarkung Wansdorf, Flur 6, Flurstück 11/6

Gemarkung Schönwalde, Flur 29, Flurstück 231 + Gemarkung Wansdorf, Flur 2, Flurstücke 49, 51, 53,

55 Gemarkung Schönwalde,

Flur 29, Flurstück 166 + Gemarkung Wansdorf, Flur 2, Flurstücke 1/3, 4/13,

25, 39

Gemarkung Schönwalde, Flur 29, Flurstück 232 + Gemarkung Wansdorf, Flur 2, Flurstücke 50, 52, 54,

56 +

Gemarkung Wansdorf Flur 6, Flurstück 11/6

Mit dieser Bekanntmachung wird der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung in Kraft gesetzt. Mit der Bekannt- machung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgese- henen neuen Rechtszustand ersetzt (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung kann ins- besondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Schönwalde-Glien, Geschäftsstelle, Dipl.-Ing. Uwe Nedeß, ÖbVI, Friedrich- Engels-Allee 71-73, 14612 Falkensee, von jedem eingese- hen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Umlegungsausschuss der Gemeinde Schönwalde-Glien,

Geschäftsstelle, Dipl.-Ing. Uwe Nedeß, ÖbVI, Friedrich-

Engels-Allee 71-73, 14612 Falkensee, schriftlich einzulegen

oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Wider-

spruchsfrist bleibt auch gewahrt, wenn der Widerspruch

innerhalb der festgesetzten Frist bei der Gemeinde Schön-

Öffentliche Bekanntmachungen

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walde-Glien, Sebastian-Bach-Straße 10-16, 14621 Schön- walde-Glien eingelegt oder erklärt wird. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt. Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet.

Schönwalde-Glien, den 10.01.2011

gez. Axel Grzesik

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den

Steuer- und Abgabenbescheiden 2011

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 versandten Steuer- und Abgabenbescheide

zur Grundsteuer A und B, zur Zweitwohnungsteuer und zur Hundesteuer

auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.

Sie erhalten somit Anfang Januar 2011 für die vorgenannten Steuern und Abgaben keine neuen Steuer- und Abgabenbe- scheide für das Kalenderjahr 2011.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt wer- den. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Be- scheid zugegangen wäre.

Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festge- setzten Jahressteuer zu entrichten.

Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszah- lung Gebrauch gemacht haben, wird der entsprechende Betrag am 01.07.2011 fällig.

Ansonsten werden die Vierteljahresbeträge jeweils am 15.

Februar 2011,

15. Mai 2011, 15. August 2011 und 15. November 2011 fällig.

Kleinbeträge bis zu 15,00 EURO werden am 15.08.2011 mit ihrem Jahresbetrag,

Kleinbeträge bis zu 30,00 EURO am 15.02.2011 und 15.08.2011 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig.

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automa- tisch das Mahnverfahren einsetzt.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Lastschriftver- fahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Home- page www.gemeinde-schoenwalde-glien.de unter der Rubrik BÜRGER/Vordrucke bereit.

Diese Abbuchungsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Gemeinde Schönwalde-Glien beabsichtigt, die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban- des des „Großen Havelländischen Hauptkanal- Havelseen“ Nauen im Jahr 2011 zu ändern.

Nach Vorliegen des Beschlusses der Satzung in der Gemeindevertretung erhalten Sie im Jahr 2011 einen neuen Steuer- und Abgabenbescheid.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf

Herrn Wilhelm Franke

ein Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien übergegangen ist.

Herr Wilhelm Franke hat den Sitz für die Christlich Demokra- tische Union Deutschlands (CDU) übernommen.

Schönwalde-Glien, den 08.12.2010

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

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Seite 8

Information der Waldbauernschule Branden- burg e.V. - Weiterbildung für Waldbesitzer

Am 04. und 05. März 2011 veranstaltet die Waldbauern- schule Brandenburg e.V. im Großraum Nauen eine Weiter- bildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen.

Schulungsthemen sind Forstrecht, forstwirtschaftliche Zu- sammenschlüsse, Betriebswirtschaft: Förderung, Holzernte, Forsttechnik, Arbeitsschutz sowie Waldbau Douglasie.

Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald- Exkursion zu praktischen Fragen.

Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen.

Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben.

Die Schulungen finden am 04.03.2011 von 16:00-19:30 Uhr sowie am 05.03.2011 von 8:30-15:30 Uhr im Landhaus Börnicke, Grünfelder Straße 15 in 14641 Nauen OT Börni- cke statt.

Da die Veranstaltung nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden kann, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter 033 920-506 10, per E-Mail waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförs- terei.

Sonstige Mitteilungen

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12,

14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Ge- meindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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