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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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7. Jahrgang Schönwalde-Glien, 21. Juli 2011 Nr. 5

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

30. Sitzung des Hauptausschusses vom 14.6.2011

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Verkehrsberuhigung Eichenweg, OT Pausin S. 2

Vergabe Straßenausbesserung befestigte Straßen Gemeindegebiet S. 2 Beschluss (Nachvollziehung) Vergabe Socceranlage, OT Perwenitz S. 2 Vergabe Rathaus Außenanlage Regenentwässerung, Berliner Allee 7, OT Schönwal-

de-Siedlung S. 2

Vergabe Honorarvertrag Regenentwässerung, Umbau Rathaus Berliner Allee 7, OT

Schönwalde-Siedlung S. 2

34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.6.2011 Beschlüsse der Gemeindevertretung

Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen S. 2

Ermächtigungsbeschluss für den Bürgermeister zum Abschluss eines Kreditvertra- ges in Verlängerung des bestehenden Kredites zur Finanzierung des Neubaus der

Kita Sonnenschein S. 2

Widmung Birnenrondell, OT Grünefeld S. 2

Vergabe Bolzplatz, OT Pausin S. 2

Jugendclub Siedlung - Vergabe der Außenanlagen, 1. BA, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Vergabe der Metallbauarbeiten / Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT

Grünefeld S. 2

Tourismusterminal Rathausbau OT Schönwalde-Siedlung S. 3 Bauantrag SW 02-11-B, Zeisigsteig 15B, OT Schönwalde-Siedlung: Anhörung zur

rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens S. 3 Antrag auf Bebauung des Grundstücks Am Südhang 17, 19, 21, OT Schönwalde-

Siedlung S. 3

Antrag bzgl. der vorhandenen Bebauung des Grundstücks Frankenweg 18,

OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Grundstücksteilung Amselsteig 51, OT Schönwalde-Siedlung / Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig“ S. 3

Bauantrag SW 35-11-B, Dorfstr. 31, OT Schönwalde-Dorf S. 4 Erweiterung Beschlussfassung Darlehen für Sanierung Fassade, Ausbau einer

Patronatsloge Kirche, OT Wansdorf S. 4

Antrag auf Untervermietung der Räumlichkeiten Objekt Waldschule Krämer Tfl. Flst.

91/2,Flur 5, OT Pausin S. 4

Zahlungserinnerung an Steuer- und Gebührenpflichtige S. 4

Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2011 S. 5

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde

Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 8

Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt

für Wehrverwaltung S. 9

Widmungsverfügung – Birnenrondell im OT Grünefeld S. 10

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses S. 11

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entschei-

dung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge S. 12

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des hauptamt- lichen Bürgermeisters am 11. September 2011 S. 13

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht ab dem

1. August 2011 Freiwillige für den Bundesfreiwilligendienst S. 15

Impressum S. 16

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 127/2011

Verkehrsberuhigung Eichenweg, OT Pausin

Für die Verkehrsberuhigung des Eichenweges im OT Pausin sind Parkflä- chen zur Einengung der Fahrbahn mittels Markierungen herzustellen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 124/2011

Vergabe Straßenausbesserung befestigte Straßen Gemeindegebiet Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbesserung der befestigten Straßen (Schlaglochflickung) im Gemeindegebiet an die Firma COLD Asphalt aus Stahnsdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 14.631,24 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 118/2011

Beschluss (Nachvollziehung) Vergabe Socceranlage, OT Perwenitz Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Just bei der Baumaßnahme „Errichtung eines Minispielfeldes / Soccerarena im OT Perwenitz“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten die Firma „Haus & Garten Baubetrieb M. Reinhardt, Am Amselhang 1a, 16348 Wandlitz OT Basdorf“ (gepr. Angebotssumme brutto 23.656,12 €) zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 122/2011

Vergabe Rathaus Außenanlage Regenentwässerung, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsge- sellschaft Hensel-Klose mbH „Außenanlage Regenwasser“ bei der Bau- maßnahme „Umbau eines Geschäftshauses zum Rathaus mit Gewerbe- räumen“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Fa. Berkenkamp und Wüllner GmbH & Co. KG Nauen, Schwanebecker Weg 1a, 14641 Nauen (gepr.

Angebotssumme brutto 22.040,11 €) mit der Bauleistung zu beauftragen.

Der Preisspiegel der Anbieter und die Empfehlung der Planungsgesell- schaft Hensel – Klose mbH ist Anlage dieses Beschusses.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 123/2011

Vergabe Honorarvertrag Regenentwässerung, Umbau Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Honorarangebot der Planungsgesellschaft Hensel-Klose an die Gemeinde Schönwalde-Glien, für die Planung der Regenentwässerung bei der Baumaßnahme „Umbau eines Geschäftshau- ses zum Rathaus mit Gewerberäumen“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Planungsgesellschaft Hensel- Klose mbH, Burgunderweg 19,14621 Schönwalde-Glien (Angebotssumme brutto 5.422,39 €) zu beauftragen. Das Honorarangebot ist Anlage dieses Beschlusses.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 108/2011

Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen.

(10 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2011 erfolgt auf der Seite 5.

Beschluss Nr. 129/2011

Ermächtigungsbeschluss für den Bürgermeister zum Abschluss eines Kreditvertrages in Verlängerung des bestehenden Kredites zur Finanzierung des Neubaus der Kita Sonnenschein

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister von Schönwalde- Glien, mit dem Kreditinstitut, das ein Angebot als wirtschaftlichster Bieter abgibt, einen Kreditvertrag für die Verlängerung des bestehenden KfW- Kredites zur Finanzierung des Neubaus der Kita „Sonnenschein“ über den 15.08.2011 hinaus abzuschließen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 126/2011

Widmung Birnenrondell, OT Grünefeld

Die Straße - Birnenrondell (Flur 1, Flurstück 569, Gemarkung Grünefeld) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kindergarten“ im OT Grünefeld werden gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Widmungsverfügung erfolgt auf der Seite 10.

Beschluss Nr. 125/2011 Vergabe Bolzplatz, OT Pausin

Vergabe der Baumaßnahme Bolzplatz im OT Pausin an die Firma Michael Schob, Garten-und Landschaftsbau aus Brieselang mit einer Bruttoange- botssumme von 31.853,92 €.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 131/2011

Jugendclub Siedlung - Vergabe der Außenanlagen, 1. BA, OT Schönwalde- Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros Benninghoff bei der Baumaßnahme „Neubau eines Jugendclubs im OT Siedlung“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten die Friedrich Scharf GmbH, Gatower Straße 145 aus 13595 Berlin (gepr.

Angebotssumme brutto 70.009,89€) zuzüglich Pos. 5.7.5.3. 2.427,60 € (Rasenpflege) zu beauftragen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 132/2011

Vergabe der Metallbauarbeiten / Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld“ zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 30. Sitzung des Hauptausschusses vom 14.6.2011

Ende der 30. Sitzung des Hauptausschusses vom 14.6.2011

Beschlüsse der 34. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 23.6.2011

(3)

in 14612 Falkensee (gepr. Angebotssumme brutto 31.678,99 €) zu beauf- tragen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 133/2011

Tourismusterminal Rathausbau OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros ABW Planung und Bauleitung GmbH bei der Baumaßnahme „Umbau eines Kaufhauses zum Rathaus mit Gewerbeeinheiten“ für den Ankauf und den Einbau eines Tourismusterminal zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Fa. Büro Data. Thiede, Fritz Zubeilstraße 14, 14482 Potsdam mit dem Ankauf und den Einbau im Eingangsbereich des Rathauses (gepr. Angebotssumme brutto 9.673,99 €) zu beauftragen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 98/1/2011

Bauantrag SW 02-11-B, Zeisigsteig 15B,

OT Schönwalde-Siedlung: Anhörung zur rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

Im Ergebnis der Anhörung durch den Landkreis Havelland zur rechtswidri- gen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag SW 02- 11-B, Grundstück Zeisigsteig 15B im OT Schönwalde-Siedlung (Beschluss vom 28.04.2011 zur Drucksache Nr. 98/2011) stimmt die Gemeindevertre- tung dem Bauvorhaben nunmehr zu.

(1 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 119/2011

Antrag auf Bebauung des Grundstücks Am Südhang 17, 19, 21, OT Schön- walde-Siedlung

Für das Grundstück Gemarkung Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 65, 66 und 67 wird gemäß § 8 Absatz 2 BauGB die Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans „Am Südhang 17,19,21“ beschlossen. Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung und Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO (WA) mit dem Ziel der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Grundfläche von max. 295 m² geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im nord-westlichen Bereich der Siedlung Schönwalde. Es hat eine Größe von 2.755m². Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss ist die Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme durch den Investor für die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und für die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 „Germani- sche Stämme“, OT Schönwalde-Siedlung.

(0 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Antrag bzgl. der vorhandenen Bebauung des Grundstücks Frankenweg 18, OT Schönwalde-Siedlung

Für das Grundstück Gemarkung Schönwalde, Flur 27, Flurstück 36 wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans „Frankenweg 18“ beschlossen. Durch das Bebauungsplanver- fahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung und Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO (WA) mit dem Ziel der Errichtung zweier Wohngebäude mit einer Gesamtgrund- fläche von max. 190 m² geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich der Siedlung Schönwal- de. Es hat eine Größe von 907m². Ein Übersichtsplan, in dem das Plange- biet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss ist die Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme durch den Investor für die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und für die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 „Germani- sche Stämme“, OT Schönwalde-Siedlung.

(0 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 121/2011

Grundstücksteilung Amselsteig 51, OT Schönwalde-Siedlung / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig“

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 5.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig“ für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde

mit den Flurstücken 81 bis 93, 94/1, 94/2, 95 bis 104, 105/1, 105/2, 106 bis 108, 110, 111 tw., 252 bis 255, 264 bis 266 in der Flur 5,

mit den Flurstücken 1, 149 tw., 170, 171 in der Flur 6 sowie

mit den Flurstücken 5, 11 bis 13, 15/1, 15/2, 18,19, 161, 165 bis 167, 169, 171, 173 bis 175, 177 bis 180, 182, 190 bis 202, 207, 209, 211, 213, 214, 215 bis 224 in der Flur 15.

(4)

Die Änderung betrifft die Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 2.1 wie folgt: „Die allgemeine Größe der Grundstücke beträgt mindestens 600 m².“

Die Regelungen zu Ausnahmen von dieser allgemeinen Mindestgrund- stücksgröße unter Pkt. 2.1a und 2.1b bleiben bestehen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(0 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 130/2011

Bauantrag SW 35-11-B, Dorfstr. 31, OT Schönwalde-Dorf

Für das Bauvorhaben zum Aktenzeichen der Gemeinde SW 35-11-B

„Neubau eines Betriebsgebäudes als Kopfbau an einem Pferdestall“ auf dem Grundstück Dorfstr. 31 im OT Schönwalde-Dorf werden die beantrag- ten drei Befreiungen von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismus- zentrum“ gestattet:

Der Kopfbau kann mit einem Walmdach anstelle eines Krüppelwalmdaches, einer Grundfläche von 199m² anstatt 195m² errichtet werden. Der anschlie- ßende Teil des vorhandenen Pferdestalles kann mit einem Flachdach anstatt mit einem Satteldach weiter geführt werden.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 253/1/2010/2011

Erweiterung Beschlussfassung Darlehen für Sanierung Fassade, Ausbau einer Patronatsloge Kirche, OT Wansdorf

1. Der Beschluss-Nr. 253/2010 vom 18.11.2010 wird aufgehoben.

2. Die Gemeinde Schönwalde-Glien vergibt an den Förderverein Dorfkirche Wansdorf e.V. ein zinsloses Darlehen in Höhe von 60.000,00 € für die Sanierung der Fassade, Anbau einer Patronatsloge und die Rekonstrukti- on der Außenanlagen der evangelischen Kirche Wansdorf. Sollte auf Grund von veränderten Förderrichtlinien nur die evangelische Kirchen- gemeinde antragsberechtigt sein, so erklärt sich die Gemeinde bereit, das Darlehen an die evangelische Kirchengemeinde zu vergeben. Das Darle- hen wird nur im Zusammenhang mit der Gewährung der beantragten Zuwendung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ausgezahlt. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jah- ren zurückzuzahlen. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrages mit dem Förderverein Dorfkirche Wansdorf e.V. oder der evangelischen Kirchengemeinde beauftragt.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 68/2011

Antrag auf Untervermietung der Räumlichkeiten Objekt Waldschule Krämer Tfl. Flst. 91/2,Flur 5, OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erklärt ihr Einvernehmen zu einer weite- ren Verpachtung der Waldschule Krämer, Am Anger 18a, 14621 Schönwal- de-Glien OT Pausin an den Förderverein Waldschule Krämer e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Simone Döring und an eine Verpachtung bzw.

Unterverpachtung der Räumlichkeiten der Waldschule Krämer, Am Anger 18a, 14621 Schönwalde-Glien OT Pausin, an das Gemeinschaftshaus Krämer-Wald w.V. (UG), vertreten durch die Vorsitzende Frau Bärbel Eitner. Mit der Ausarbeitung der erforderlichen Pachtverträge ist die Partnerschaftsgesellschaft LOH Rechtsanwälte, Jägerstraße 59 in 10117 Berlin zu beauftragen.

Der ausgearbeitete Pachtvertrag / Unterpachtvertrag ist mit der entspre- chenden Pachthöhe, vor Unterzeichnung durch die Vertragspartner, der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die jährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

und die Zweitwohnungsteuer

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejah- re oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre gilt,

für das Jahr 2011 zum 01. Juli 2011 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2011 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegen- den Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2011 und 15. November 2011.

Schönwalde-Glien, den 07. Juli 2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der 34. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 23.6.2011

(5)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 10.816.300,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf 12.428.100,00 €

außerordentlichen Erträge auf 450.000,00 €

außerordentlichen Aufwendun- gen auf

450.000,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 14.319.200,00 €

Auszahlungen auf 17.120.400,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 9.920.100,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.969.000,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.839.100,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.403.300,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 560.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 748.100,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 €

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

Öffentliche Bekanntmachungen

(6)

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

50.000,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investiti- onsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf

20.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf

10.000,00 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 250.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszah- lungen auf 250.000,00 €

festgesetzt.

(7)

Aufstellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2011 wurde mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde-Glien, den 23.06.2011

gez.

M. Walter

Amtsleiterin der Kämmerei

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2011 wurde mit den dazugehörigen Anlagen festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.

Schönwalde-Glien, den 23.06.2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntmachungsrege- lung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt gemacht.

Schönwalde-Glien, den 28.06.2011

gez. gez.

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung

Siegel

Gemäß § 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit den Anlagen in der

Verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Straße 10-12, Zimmer 20 zu den

Sprechzeiten zur Einsichtnahme ausliegt.

(8)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde Schönwal- de-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.11.2009 unter der Drucksache Nr. 217/2009 beschlosse- ne Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung für das 8,73 ha große Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 1 bis 79 der Flur 5, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ incl. Planwerk und Begründung (in der endgültigen Planfassung 19. November 2009) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Be- kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge- meinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 9.6.2011 Bodo Oehme Bürgermeister (Dienstsiegel)

Beschluss Nr. 217/2009

Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwal- de-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textli- chen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 1 bis 79 der Flur 5.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGB l. I S. 3018) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 17.

September 2008 (GVBI. I S. 226) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der vorliegenden Zustimmung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Stra- ße A“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt. Der Umweltbericht ist Be- standteil der Begründung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begrün- dung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekannt- machung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungs- plan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(9)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetz „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“

Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname, 2. Vornamen,

3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes wider- sprochen haben.

Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Daten- übermittlung nach § 38 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Nach § 62 des Wehrpflichtgesetzes ist die Datenübermitt- lung nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes so vorzunehmen, dass die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörig- keit, die im Jahr 2012 volljährig werden, bereits bis zum 31.Oktober 2011 zu übermitteln.

Um Betroffenen die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts zu ermöglichen, erfolgt die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrpflicht in diesem Jahr nicht vor dem 31. August 2011.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schönwalde-Glien,

14621 Schönwalde-Glien, Meldebehörde, Sebastian-Bach-

Str. 10, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

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Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgi- schen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgen- de Verkehrsfläche in der Gemarkung Grünefeld die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfü- gung gestellt:

Lagebezeichnung:

Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 569

Straßennamen:

- Birnenrondell

Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG

Funktion:

Anliegerstraße

Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung: ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Schönwalde-Glien den 11. Juli 2011

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister Siegel

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Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht ab dem

1. August 2011 Freiwillige für den Bundesfreiwilligendienst

Die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 führt auch zu einer Aussetzung des Zivildienstes und zur Einführung des Bun- desfreiwilligendienstes.

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.

Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen. Er fördert damit das lebenslange Lernen; jungen Freiwilligen bietet er die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachtei- ligte Jugendliche die Chance des Einstiegs in ein geregeltes Be- rufsleben. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vor- handenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiter zu vermitteln. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral.

Freiwilliges Engagement lohnt sich.

Machen Sie mit!

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten im sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeits- feldern zu engagieren – sozialversichert und professionell beglei- tet.

Wer kann mitmachen?

Alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können sich im Bunde- freiwilligendienst engagieren.

Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich insbesondere an Men- schen, die

- nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen, - Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll

überbrücken möchten,

- noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll und neue Arbeitsgebiete kennen lernen möch- ten,

- berufstätig sind, aber sich umorientieren möchten, - ohne Druck Arbeitserfahrung sammeln möchten,

- im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen tun möchten oder

- sich nach dem Berufsleben für das Gemeinwohl engagie- ren möchten

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie im Internet unter

www.bundesfreiwilligendienst.de oder in der

Gemeinde Schönwalde-Glien.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Schönwalde- Glien, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

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Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12,

14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amts- blatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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