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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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6. Jahrgang Schönwalde-Glien, 1. Juli 2010 Nr. 5

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen

19. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.5.2010

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Vergabe Öffentliche Spielplätze "Unterdorf" und "Oberdorf" OT Perwenitz

- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und Lieferung der Spielgeräte S. 2 Öffentlicher Spielplatz, Richard-Dehmel-Straße, OT Schönwalde-Siedlung

- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten S. 2

19. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.5.2010

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Vorstellung Planung Straßenbau Strandallee, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz“,

OT Schönwalde-Siedlung

- Abwägung S. 2

Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung - weitere Änderung des Beschlusses

der Gemeindevertretung vom 15.10.2009 zur Drucksachen-Nr. 165/2009 S. 2 Bebauungsplan Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung

- Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 15.10.2009 zur Drs. Nr. 166/2009 S. 3 3. Änderungssatzung der „Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-

Glien“ S. 3

Beschluss zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“

Nauen S. 3

Fördermittelantrag für Um- und Ausbau Rathaus, Berliner Allee 7 (Fassade, Dach,

Fenster, Türen) S. 4

Fördermittelantrag für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der

Berliner Allee 7 S. 4

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Evangelischen Kirchengemeinde

Perwenitz S. 4

Schulhofgestaltung mit Schulwegsicherung der Grundschule „Menschenskinder“ S. 4 Antrag Ortsbeirat Grünefeld vom 06.04.2010

Bau eines Radweges von der Grünefelder Dorfstraße in Grünefeld bis zur Grünefel-

der Straße in Börnicke S. 4

Antrag Ortsbeirat Grünefeld vom 06.04.2010

Bau eines Radweges von der Paarener Straße in Grünefeld bis zur Chaussee in

Paaren S. 4

Antrag OB Schönwalde-Siedlung vom 23.03.2010

auf zusätzliche finanzielle Mittel für die Instandsetzung der beschädigten Buswarte-

häuschen. S. 4

Antrag OB Schönwalde-Siedlung vom 23.03.2010

auf zusätzliche finanzielle Mittel für die Behebung von Straßenschäden S. 4 Antrag der CDU-Fraktion zum Erhalt der Polizeistruktur für unseren Gemeindebe-

reich S. 4

überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6100.6550 Überarbeitung des

Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4 Dienstreisegenehmigung und Ermächtigung zur Benutzung des privaten Pkw`s für

Dienstfahrten des Bürgermeisters S. 4

Vergabe Beauftragung Planung Schulhofgestaltung der Grundschule „Men-

schenskinder“ S. 5

Honorarangebot zur 4. Auslegung und Abwägung Bebauungsplan „Gartenweg“, OT

Pausin S. 5

20. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.6.2010

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 5

Finanzierungsvertrag zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C für die ehrenamtlichen

Feuerwehrangehörigen S. 5

Vergabe der Bauleistung: Instandsetzung Friedhofsweg im OT Siedlung S. 5

20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.6.2010

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 5

Vorstellung der Planung Außenanlage Schulaula und Zufahrt Grundschule, OT

Schönwalde-Siedlung S. 5

Bestellung des Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit des OT Wansdorf S. 5 Bestellung des stellvertretenden Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit des

OT Wansdorf S. 5

Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 5 Straßenbau Strandallee im OT Schönwalde-Siedlung auf der Grundlage der

vorliegenden Planung S. 5

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2010

Objekt „Alter Rathaus“ - Nachnutzung als Mehrgenerationenhaus S. 5 Vergabe „Fassadendämmung Gebäudeteil A“, Grundschule, OT Schönwalde-

Siedlung S. 6

Vergabe der Spielgeräte, II. BA am Öffentlichen Spielplatz Richard-Dehmel-Straße,

OT Schönwalde-Siedlung S. 6

Fördermittelantrag des SSV 53 e.V. S. 6

Zahlungserinnerung S. 6

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennut- zungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der

frühzeitigen Beteiligung S. 7

3. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde

Schönwalde-Glien S. 7

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbei- träge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer

Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen S. 10

Sonstige Mitteilungen

Aus der Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer

Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen S. 11

Impressum S. 11

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 93/2010

Vergabe Öffentliche Spielplätze "Unterdorf" und "Oberdorf" OT Perwenitz - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und Lieferung der Spielgeräte Bzgl. der Sanierung der Öffentlichen Spielplätze „Am Anger“ und „An der Kirche“ im OT Perwenitz stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswer- tungen des Planungsbüros Benninghoff zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten die Fa. Riedrich GmbH, Döberitzer Str. 51 aus 14612 Falkensee und mit der Lieferung der Spielgeräte die Fa. Hammer, Rietzer Berg 15, 14797 Kloster Lehnin / OT Rietz zu beauftragen.

(4 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 92/2010 Vergabe des II. BA

Öffentlicher Spielplatz, Richard-Dehmel-Straße, OT Schönwalde-Siedlung - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Bzgl. der Rekonstruktion des Öffentlichen Spielplatzes „Richard-Dehmel- Straße“ im OT Siedlung, II. Bauabschnitt, stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Benninghoff zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten die Fa. Riedrich GmbH, Döberitzer Str. 51 aus 14612 Falkensee (geprüfte Angebotssumme brutto 10.481,76 €) zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 100/2010

Vorstellung Planung Straßenbau Strandallee, OT Schönwalde-Siedlung Der vorgestellten Planung des Büro Just für den Ausbau der Strandallee 2.BA wird zugestimmt.

(18 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 90/2010

Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz“, OT Schönwalde-Siedlung

- Abwägung

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 25

„Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz“ (Planfassung November 2009) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Es sind keine Stellungnahmen betroffener Bürger einge- gangen.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanungsabteilung

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. 4 Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Forst Brandenburg, Alt Ruppin TÖB Nr. 13 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmalpflege,

Bodendenkmalpflege TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

d) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen oder Hinweise von:

TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband

TÖB Nr. 21 GDMcom c/o Verbundnetz Gas AG, Leipzig

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 165/2/2009/2010

Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung

- weitere Änderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.10.2009 zur Drucksachen-Nr. 165/2009

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt eine weitere Korrektur des Beschlusses vom 15.10.2009 zur Drucksache Nr. 165/2009 im Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Unter Berück- sichtigung dieser Korrektur, des Beschlusses vom 25.02.2010 zur Drucksache Nr. 165/1/2009/2010 sowie unter Berücksichtigung notwen- diger Überarbeitungen infolge der laufenden Bauleitplanverfahren lautet der Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung wie folgt:

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf der Grundlage der Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugend-

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 19. Sitzung des

Hauptausschusses vom 11.5.2010

Ende der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.5.2010

Beschlüsse der 19. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 27.5.2010

(3)

club und Bolzplatz“, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ sowie aufgrund der aktuellen Planungen im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 14

„Wohnen und Mischnutzung Schönwalde Erlenbruch“ die Änderung des am 19.07.2006 rechtskräftig gewordenen Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in den Bereichen der Ortsteile Schönwalde-Siedlung und Schönwalde- Dorf. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Bauleitpla- nung an die dort vorgesehene Nutzung angepasst werden.

Das Plangebiet des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz“, OT Schönwalde-Siedlung befindet sich nördlich der „Fehrbelliner Straße“ zwischen dem Friedhof und der ehemaligen Mülldeponie in der Flur 1, Flurstück 279 in einer Größe von insgesamt 4.602m². Hier soll die Änderung der jetzigen Darstellung von Wald im Bereich unmittelbar an der Fehrbelliner Straße in eine Fläche für Gemeinbedarf gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 1.200m²) und in öffentliche Grünfläche (ca. 3.400m²) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB erfolgen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich die Grenze des Land- schaftsschutzgebietes „Nauen – Brieselang – Krämer“ gemäß rechtskräf- tigen Verlaufs korrigiert.

Das Plangebiet des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ befindet sich im Ortsteil Schönwalde-Dorf direkt an der „Dorfstraße“ (Flur 28, Flurstücke 37 teilw., 40 teilw., 41, 42, 43, 45, 249, 251, 257 und 258 teilw.) mit einer Größe von 15ha. Hier soll die Änderung der jetzigen Darstellung von Gemischter Baufläche, Wald, Grünflächen und Landwirt- schaftsflächen in Sondergebiet „Reitsport und Tourismus“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauNVO, in Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB, in Wald und in Landwirtschaftsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB erfolgen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnen und Misch- nutzung Schönwalde Erlenbruch“ im OT Schönwalde-Dorf wird die Flächenausweisung im nordöstlichen Planbereich von Wohnbaufläche in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB und im südlichen Planbereich von Wohnbaufläche in Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB geändert.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet weiterhin folgen- de Flächenausweisungen für den Bereich des Ortsteiles Schönwalde- Siedlung:

- Änderung der derzeitigen Nutzungsdarstellung Wohnbaufläche mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude am „Al- ten Wansdorfer Weg“ (ehemalige KITA „Zwergenhaus“) in Wohnbau- fläche mit der Zweckbestimmung Einzelhandel.

- Darstellung der in der gemischten Baufläche liegenden Fläche des neues Rathauses, Berliner Allee 7 als gemischte Baufläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Verwaltung.

- Änderung von einzelnen als Wald dargestellten Grundstücken ent- sprechend den Stellungnahmen der zuständigen Forstbehörde als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen und Fläche für Gemeinbedarf so- wie Änderung von Wohnbauflächen in als Wald dargestellte Grundstücke.

- Änderung der als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Flächen nördlich des verlängerten „Gimpelsteigs“ - Flur 5, Flurstücke 111 und 112 mit einer Größe von 3,17 ha (Anlage 1) sowie der Flächen nörd- lich des „Fasanensteigs“ - Flur 5, Flurstücke 256, 222 - 229, 259, 261 und 263 mit einer Größe von insgesamt ca. 21 ha (Anlage 2) als Auf- forstungsflächen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt auf der Seite 7.

Beschluss Nr. 85/2010

Bebauungsplan Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“,

OT Schönwalde-Siedlung - Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 15.10.2009 zur Drs. Nr. 166/2009

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 15.10.2009 zur Drucksache Nr. 166/2009 über die Änderung des Bebau- ungsplanes Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 84/2010

3. Änderungssatzung der „Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien“

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 3.

Änderungssatzung der „Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien“.

Der Bürgermeister wird angewiesen, die 3. Änderungssatzung der „Straßenrei- nigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien“ bekannt zu machen.

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung der „Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien“ erfolgt auf der Seite 7.

Beschluss Nr. 74/2010

Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban- des „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Schönwalde- Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes

„Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban-des „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“

Nauen erfolgt auf der Seite 10.

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Beschluss Nr. 137/1/2009/2010

Fördermittelantrag für Um- und Ausbau Rathaus, Berliner Allee 7 (Fassade, Dach, Fenster, Türen)

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Fördermittelantrag beim Lan- desamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung für die Sanierung/Rekonstruktion der Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung, zu stellen.

Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 1.006.419,00 € brutto (Netto 845.730,25 €, davon 75% Förderung = 634.297,68 €). Um bis zu 20.000,00 € brutto darf sich dieser Betrag für die Errichtung des Rathaus- Turmes erhöhen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beauftragt.

(18 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 138/1/2009/2010

Fördermittelantrag für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Allee 7

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Fördermittelantrag beim Lan- desamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung, zu stellen. Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 323.666,02 € brutto (Netto 271.988,25 €, davon 75%

Förderung = 203.991,18 €). Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuord- nung beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 43/2010

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Evangelischen Kirchenge- meinde Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage beigefügte Nut- zungsvereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde Perwenitz abzuschließen. Der Bürgermeister und der Allgemeine Stellvertreter werden mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 61/2010

Schulhofgestaltung mit Schulwegsicherung der Grundschule „Men- schenskinder“

Dem vorliegenden Planungsentwurf zur Schulhofgestaltung mit Schulweg- sicherung der Grundschule „Menschenskinder“ wird die Zustimmung mit folgenden Maßgaben erteilt:

1. die Außenanlage der Schulaula ist im Jahr 2010 2. die Zufahrt zur Schulaula ist im Jahr 2010 herzustellen (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 77/2010

Antrag Ortsbeirat Grünefeld vom 06.04.2010

Bau eines Radweges von der Grünefelder Dorfstraße in Grünefeld bis zur Grünefelder Straße in Börnicke

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass ein Radweg von der Grünefelder Dorfstraße in Grünefeld bis zur Grünefelder Straße in Börnicke in der Gemarkung Schönwalde-Glien gebaut werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Land Brandenburg diesen Radweg entlang der L16 selbst aus eigenen Mitteln bzw. die Gemeinde mit Förder- mitteln bauen kann. Die Gemeindevertretung und der Ortsbeirat ist über die Ergebnisse zu informieren. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsdiskussion ist über die entsprechenden Mittel zu entscheiden.

(3 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 78/2010

Antrag Ortsbeirat Grünefeld vom 06.04.2010

Bau eines Radweges von der Paarener Straße in Grünefeld bis zur Chaus- see in Paaren

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass ein Radweg von der Paarener Straße in Grünefeld bis zur Chaussee in Paaren in der Gemar- kung Schönwalde-Glien gebaut werden soll. Die Verwaltung wird beauf- tragt zu prüfen, inwieweit das Land Brandenburg diesen Radweg entlang

der L16 selbst aus eigenen Mitteln bzw. die Gemeinde mit Fördermitteln bauen kann. Die Gemeindevertretung und der Ortsbeirat ist über die Ergebnisse zu informieren. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsdiskussion ist über die entsprechenden Mittel zu entscheiden.

(3 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 102/2010

Antrag OB Schönwalde-Siedlung vom 23.03.2010

auf zusätzliche finanzielle Mittel für die Instandsetzung der beschädigten Buswartehäuschen.

Der Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung beantragt, dass die Gemeindevertre- tung zusätzliche finanzielle Mittel für die Instandsetzung der im OT Siedlung beschädigten Buswartehäuschen in den Nachtragshaushalt 2010 einstellt bzw. als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt. Es sollen alle Buswartehäu- schen instand gesetzt werden. Das bereits begonnene Projekt der künstle- rischen Gestaltung der Buswartehäuschen soll fortgesetzt werden.

(3 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 103/2010

Antrag OB Schönwalde-Siedlung vom 23.03.2010

auf zusätzliche finanzielle Mittel für die Behebung von Straßenschäden Der Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung beantragt, dass die Gemeindevertre- tung zusätzliche finanzielle Mittel für die Behebung von Straßenschäden im OT Schönwalde-Siedlung in den Nachtragshaushalt 2010 einstellt bzw. als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt.

(3 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 97/2010

Antrag der CDU-Fraktion zum Erhalt der Polizeistruktur für unseren Ge- meindebereich

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeindevertretung Schön- walde-Glien die Brandenburgische Landesregierung auffordert, die für uns zuständige Polizeiwache in Falkensee nicht nur im 24-Stunden-Betrieb zu erhalten, sondern auch auszubauen.

Die Revierstation in Schönwalde-Glien ist zu erhalten und stets regelmäßig zu besetzen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 99/2010

überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6100.6550 Überarbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6100.6550 in Höhe von 10.000,00 € für die beschlossene 2.

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien zu.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 104/2010

Dienstreisegenehmigung und Ermächtigung zur Benutzung des privaten Pkw`s für Dienstfahrten des Bürgermeisters

Für die Durchführung von Dienstreisen innerhalb des gesamten Bundesge- bietes Im Sinne des § 2 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) wird dem Bürgermeister eine generelle pauschale Dienstreisegenehmigung für die laufende Amtsperiode erteilt.

Für Fahrten betreffs Städtepartnerschaft mit der Stadt Wagrowiec/Polen gilt Satz 1 entsprechend.

Es wird ein dauerhaftes und ein erhebliches dienstliches Interesse festge- stellt.

Bei Abrechnungen von Dienstreisen durch den Bürgermeister ist darauf Bezug zu nehmen.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung erteilt im Auftrag der Gemeinde- vertretung die pauschale Dienstreisegenehmigung für das gesamte Bun- desgebiet.

Die Genehmigung von Auslandsdienstreisen des Bürgermeisters obliegt dem Hauptausschuss. In seinem Auftrag nimmt die Vorsitzende der Gemeindevertretung die Zeichnungsvollmachten wahr.

(5)

Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt, seinen privaten Pkw für diese Dienstreisen zu benutzen und gemäß BRKG diese Kosten gegenüber der Gemeinde abzurechnen.

Der Bürgermeister hat ein Fahrtenbuch zu führen, dabei wird auf die Angabe von Einzelfahrtkilometern bei mehreren Kurzfahrten am Tag verzichtet.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 106/2010

Vergabe Beauftragung Planung Schulhofgestaltung der Grundschule

„Menschenskinder“

Das Planungsbüro Neumann Gusenburger wird mit der Planung und Bauleitung der Außenanlagen der Aula und der Zuwegung zur Aula (Anlie- ferung Küche, Ver- und Entsorgung) unter nachstehenden Bedingungen beauftragt:

1. Honorarermittlung gemäß §§ 38, 39 HOAI, Honorarzone II, Mindest- satz, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9.

2. Anrechenbare Netto-Baukosten: 55.000,00 € (Terrasse 25.000 €, Anlieferung 30.000,00 €)

3. Honorar bei 94 % Leistungsumfang: 7.752,94 € (8.247,80 € = 100 %) zzgl 5 % Nebenkostenpauschale (387,65 €) und zuzüglich 19 % MwSt (1.473,06 €)

4. Zu zahlendes Honorar: 9.613,65 €

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen entspre- chenden Honorarvertrag abzuschließen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 101/2010

Honorarangebot zur 4. Auslegung und Abwägung Bebauungsplan „Garten- weg“, OT Pausin

Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe gem.

dem Honorarangebot vom Büro Neumann & Gusenburger für den Bebau- ungsplan „Gartenweg“ auf der HH-Stelle 6100.6551 in Höhe von 4.500,00

€. Zur Deckung der Ausgabe wird die HH-Stelle 6100.6554 (B-Plan Haupt- straße Teil II) in Anspruch genommen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 112/2010

Finanzierungsvertrag zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C für die ehren- amtlichen Feuerwehrangehörigen

Dem in der Anlage beigefügten Finanzierungsvertrag zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C wird die Zustimmung erteilt. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit bis zu 16 Kameradinnen / Kameraden diesen Finanzie- rungsvertrag abzuschließen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 107/2010

Vergabe der Bauleistung: Instandsetzung Friedhofsweg im OT Siedlung Bzgl. der Instandsetzung des Friedhofsweges auf dem Friedhof im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Richter zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Riedrich GmbH, Döberitzer Str.

51 aus 14612 Falkensee (geprüfte Angebotssumme brutto 10.370,48 €) zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 123/2010

Vorstellung der Planung Außenanlage Schulaula und Zufahrt Grundschule, OT Schönwalde-Siedlung

Der Ausführungsplanung der Außenanlagen an der Aula und der Zuwegung zur Aula (Anlieferung Küche, Ver- und Entsorgung) des Planungsbüro Neumann Gusenburger wird zugestimmt.

Die fehlenden Mittel in Höhe von rd. 38 T€ werden aus der Rücklage entnommen.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 110/2010

Bestellung des Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit des OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung zum 01.09.2010 für die Dauer von sechs Jahren Herrn Marco Poetsch, geboren am 15.05.1981, Wansdor- fer Dorfstraße 15, 14621 Schönwalde-Glien, zum Ortswehrführer der örtlichen Feuerwehreinheit des Ortsteils Wansdorf. Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Urkunde beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 111/2010

Bestellung des stellvertretenden Ortswehrführers der örtlichen Feuer- wehreinheit des OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung zum 01.09.2010 für die Dauer von sechs Jahren Herrn Martin Twardetzka, geboren am 11.02.1974, Schwarzer Weg 2D, 14621 Schönwalde-Glien, zum stellvertretenden Ortswehrführer der örtlichen Feuerwehreinheit des Ortsteils Wansdorf. Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Urkunde beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 115/2010

Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien Der Gemeindevertretung beschließt die "Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien" zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine, im Wettkampfsport auf Landesebene.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 116/2010

Straßenbau Strandallee im OT Schönwalde-Siedlung auf der Grundlage der vorliegenden Planung

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Straßenbau der Strandallee im OT Schönwalde- Siedlung auf der Grundlage der vorliegenden Planung ausgeschrieben und beauftragt wird.

Die Finanzierung des Straßenbaus wird im Nachtragshaushalt als Ausgabe eingestellt und vorab durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert.

(14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 122/2010

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2010

Objekt „Alter Rathaus“ - Nachnutzung als Mehrgenerationenhaus Neu formulierter Beschlusstext zum Antrag der SPD-Fraktion:

Die Gemeindevertretung spricht sich für eine Begegnungsstätte für mehrere Generationen aus.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob das Objekt „altes Rathaus“

dafür geeignet ist.

Der Antrag wird in die Ausschüsse verwiesen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 19. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.5.2010

Beschlüsse der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.6.2010

Ende der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.6.2010

Beschlüsse der 20. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 17.6.2010

(6)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 94/2010

Vergabe „Fassadendämmung Gebäudeteil A“, Grundschule, OT Schönwal- de-Siedlung

Bzgl. der Fassadendämmung des Gebäudeteils A der Grundschule im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes auf der Grundlage der Auswertungen der Angebote durch das Planungsbüros IGF wie folgt zu:

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Dämmarbeiten die Baufirma Lothar Lüdtke GmbH, Am Silberberg 3 aus 14 aus 14621 Schönwalde- Glien, OT Dorf (geprüfte Angebotssumme brutto 97.902,82 €),

Dachklempnerarbeiten den Dachdeckereibetrieb Gulich & Sohn, Gotenweg 30b aus 14621 Schönwalde-Glien, OT Siedlung (geprüfte Angebotssumme brutto 6.311,76 €),

Schornsteinarbeiten die Fa. Heizung & Sanitär N. Pritzkow, Grünefelder Straße 24 aus 14641 Börnicke (geprüfte Angebotssumme brutto 2.685,59), zu beauftragen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 121/2010

Vergabe der Spielgeräte, II. BA am Öffentlichen Spielplatz Richard-Dehmel- Straße, OT Schönwalde-Siedlung

Bzgl. der Rekonstruktion des Öffentlichen Spielplatzes „Richard-Dehmel- Straße“ im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswer- tungen des Planungsbüros Benninghoff zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit der Lieferung der Spielgeräte die Fa. Ziegler Freizeitanlagen, Am Dreieck 10 aus 04828 Zeititz, (gepr.

Angebotssumme brutto 27.835,29 €) zu beauftragen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 124/2010 Fördermittelantrag des SSV 53 e.V.

Der SSV 53 e.V. erhält auf der Grundlage der Förderrichtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 15.3.2010 präzisiert am 9. Juni 2010, eine Zuwendung in Höhe von 20.660,00€ für das Jahr 2010, die gleichzeitig als außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 3410.7188 beschlossen wird.

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die jährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfah- ren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

und die Zweitwohnungsteuer

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre gilt, für das Jahr 2010 zum 01. Juli 2010 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2010 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2010 und 15. November 2010.

Schönwalde-Glien, den 14. Juni 2010

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der 20. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 17.6.2010

(7)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Ände- rung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 15.10.2009 zur Drucksache Nr. 165/2009 und vom 25.02.2010 zur Drucksa- che Nr. 165/1/2009/2010 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.05.2010 zur Drucksache Nr.

165/2/2009/2010 gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung beschlossen.

Der Planentwurf einschließlich des Erläuterungsberichtes wurde in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitpla- nung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 12.07.2010 bis einschließlich 12.08.2010 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schön- walde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 03.06.2010

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

3. Änderungssatzung

der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Lan- des Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I S.

286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBI. I S. 202, 207) sowie des Brandenburgi- schen Straßengesetzes in der Bekanntmachung der Neu- fassung vom 28.07.2009 (GVBI. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13.04.2010 (GVBI. I S. Nr.

17), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.05.2010 folgende 3. Änderungssatzung der Straßenreini- gungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom 21.10.2004, zuletzt geänderten durch die 2.

Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Ge- meinde Schönwalde-Glien vom 15.11.2007 (Beschluss-Nr.:

222/2007) wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. (1) Satz 1 werden nach den Begriffen „Geh- wegsverbindungen“ die Worte:

„und zum Gehen geeignete Randstreifen“

hinzugefügt

2.) Nach § 3 Abs. (2) Satz 1 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 neu eingefügt:

„Des weiteren gehört zur regelmäßigen Reinigung auch die Beseitigung von Gras- und Pflanzenwuchs auf Gehwegen.

Dabei ist die Anwendung von Herbiziden nicht erlaubt.

Wildkraut, Laubfall sowie sonstiger Unrat dürfen nicht in Straßenrinnen, Straßenabläufen, Gräben und Mulden ge- kehrt werden, sondern sind nach Beendigung der Reinigung aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen.“

3.) Nach § 3 Abs. (3) Satz 1 wird folgender Satz 2 neu eingefügt:

„Das gilt auch für begehbare Seitenstreifen, also zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze, wenn auf keiner Stra- ßenseite ein Gehweg vorhanden ist.“

4.) Der bisherige Satz 2 in § 3 Abs. (3) wird nunmehr Satz 3 und es werden nach den Worten „entlang der“ die Worte:

„Grundstücksgrenze für den Fußgängerverkehr zu beräu- men und abzustumpfen.“

hinzugefügt

Öffentliche Bekanntmachungen

(8)

5.) Nach § 3 Abs. (3) Satz 3 wird folgender Satz 4 neu eingefügt:

„Dabei ist darauf zu achten, dass sich daraus eine durchge- hende Anlage aller Grundstücke ergibt.“

6.) Der bisherige Satz 3 in § 3 Abs. (3) wird nunmehr Satz 5 und es werden nach den Worten „vorhanden sind, ist“ die Worte:

„diese ab dem Straßebord bis zur Fahrbahnmitte freizuhal- ten.“

ersetzt

7.) Nach § 3 Abs. (3) werden am Ende nunmehr 3 Sätze neu eingefügt:

„Schnee und Eis dürfen weder auf die Fahrbahn geschafft werden noch dort verbleiben. Sie sind an die Grundstücks- grenze (zum Grundstück hin) zu verbringen und dort zu lagern. Schnee vom eigenen Grundstück ist auf diesem zu lagern und dürfen nicht auf den öffentlichen Straßenbereich geschafft werden.“

8.) Nach § 3 Abs. (5) letzter Satz wird 1 Satz neu eingefügt:

„Das Winterstreugut ist nach Erfüllung seines Zweckes durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke aufzunehmen und zu beseitigen.“

9.) Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien wird im vollem Umfang wie folgt geän- dert:

„Straßenverzeichnis der Gemeinde Schönwalde-Glien

Straße Reinigungspflichtiger

im Winterdienst

Fahrbahn Fahrbahn Geh-/Radweg Geh-/Radweg

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

OT Grünefeld

Am Kindergarten X

Am Spring X X

Am Wald X X

Am Wiesengrund X

Bäckerweg X

Grünefelder Dorfstr. X X

Kienberger Str. X X

Paarener Str. X X

Staffelder Weg X

Tietzower Weg X X

Ziethener Weg X

Zum Leegefeld X

Zur Kiesgrube X X

OT Paaren im Glien

Am Friedhof X

Am Schmiedeweg X X

Am Stägehaus X

Straße Reinigungspflichtiger

im Winterdienst

Fahrbahn Fahrbahn Geh-/Radweg Geh-/Radweg

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Bäckerstege X

Chaussee X X

Gartenstraße X X

Hauptstraße X X

Kienberger Weg X X

Kirschallee

* bis letzte Bebauung von Kienberger Weg X *

Perwenitzer Weg X X

OT Pausin

Am Anger X

Am Krämerwald X

An der Eichheide X

Bahndamm X

Birkenweg X

Brieselanger Straße X X

Chausseestraße X X

Eichenweg X

Eichholzweg X

Eichstädter Weg

* bis Kindergarten X* X*

Gartenweg X

Hasenwinkel X

Krugweg X

Mühlenweg X

Siedlungsgasse X

Waldstraße X

Wansdorfer Weg X

OT Perwenitz

Alte Nauener Chaussee X X

Am alten Bahndamm X

Am Eichholz X X

Am Triftberg X

An der Feuerwache X

Duettchens Höh X

Im Glien X

Judenweg X

Märkische Straße X

Paarener Chaussee X

Perwenitzer Dorfstraße X X

Reckinweg X

Steege X

Turmstraße X

Weg zum Sportplatz X

Ziegeleiweg X

OT Wansdorf

Ahornweg X

Am Rosengarten X X

Bahnstraße X

Berliner Winkel X

Fichtenweg X

Grabenweg X

Kiefernweg X

Kirschweg X

Mittelstraße X

Pausiner Weg X

Robinienallee X X

Rotdornallee X

Schmiedeweg X

Schulwinkel X

Schwarzer Weg X

Wansdorfer Dorfstraße X X

(9)

Straße Reinigungspflichtiger im Winterdienst

Fahrbahn Fahrbahn Geh-/Radweg Geh-/Radweg

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

OT Schönwalde-Dorf & Siedlung X

Ackerstraße X

Ahornallee X

Akazienallee X

Alemannenweg X

Alte Gartenstraße X

Alter Wansdorfer Weg

* Zufahrt von L 20 bis Nettomarkt X X* X

Am Bahnhof X

Am Gut X

Amselsteig X

Am Südhang X

Am Waldrand X

Beethovenstraße X

Bernauer Straße X

Am Silberberg X X

Berliner Allee X X

Birkenallee X

Bötzower Landstr. X

Bötzower Straße X X

Brandenburgische Straße X

Buchenallee X

Bussardsteig X

Burgunderweg X

Cheruskerweg X

Cimbernring X

Damsbrücker Straße X

Dorfstraße X X

Drosselsteig X

Eichenallee X

Erlenallee X

Eschenallee X

Falkenhagener Weg X

Falkenseer Straße X

Falkensteig X

Fasanensteig X

Fehrbelliner Str. X X

Finkensteig X

Fliegersiedlung X X

Fontanestr. X

Frankenweg X

Friesenweg X

Germanenweg X

Gimpelsteig X

Goethestr. X

Gotenweg X

Großer Ring X

Habichtsteig X

Hänflingsteig X

Havelländische Str. X

Hebbelstr. X

Heinestr. X

Ikarusweg X

Kastanienallee X

Keltenweg X

Kiebitzsteig X

Kiefernallee X

Kleibersteig X

Kleiststr. X

Kurmärkische Str. X

Kurt-Tucholsky-Str. X

Lärchenallee X

Langobardenweg X

Lilienthalweg X

Lindenallee X

Lorenz-Jacob-Str. X

Luchweg X

Meisensteig X

Mozartstr. X

Straße Reinigungspflichtiger

im Winterdienst

Fahrbahn Fahrbahn Geh-/Radweg Geh-/Radweg

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Nachtigallensteig X

Nauener Str. X

Nordmärkische Str. X

Normannenweg X

Obotritenweg X

Pappelallee X

Pausiner Str. X

Perwenitzer Str. X

Richard-Dehmel-Str. X

Richard-Wagner-Str. X

Rotkehlchensteig X

Rüsternallee X

Sachsenweg X X

Schillerstr. X

Schleuse X

Schulallee X X

Schwalbensteig X

Sebastian-Bach-Str. X

Stieglitzsteig X

Straße der Jugend X X

Strandallee X

Tannenallee X

Thüringer Weg X

Ulmenallee X

Unter den Linden X X

Veltener Str. X

Wachtelsteig X

Waldkauzsteig X

Wiesenweg X

Willibald-Alexis-Straße X

Zaunkönigsteig X

Zeisigsteig X

Zeppelinweg X

Am Silberberg X X

An den Bauernhörsten X

An den Wöhrden X

Grimnitzstraße X

Fliegerhorststraße X

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt mit ihrer Bekanntma- chung in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 28. Mai 2010

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(10)

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Was- ser- und Bodenverbandes „Großer Havel- ländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havel-

seen“ Nauen

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (KommRRefAnpG; GVBl. I/08, S. 202), des § 80 Abs. 2 Bran- denburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I/04, S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 07. Juli 2009 (GVBl.

I/12, S. 262) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Brandenburg vom 27. Mai 2009 (GVBl.

I/07, S. 160) hat die Gemeinde in der Sitzung ihrer Gemeinde- vertretung am 27.05.2010 zur Drucksache - Nr. 74/2010 folgen- de Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havel- kanal - Havelseen“ Nauen beschlossen:

Allgemeines § 1

(1) Die Gemeinde Schönwalde-Glien mit ihren Ortsteilen Grüne- feld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde - Dorf, Schönwalde-Siedlung und Wansdorf ist auf Grund § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95 S. 14), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kom- munalen Versorgungsverband Brandenburg, des Brandenburgi- schen Versorgungsrücklagengesetzes sowie zur Anpassung der Verweisungen an das Kommunalrechtsreformgesetz vom 23.

September 2008 (GVBl. I/12 S. 202) gesetzliches Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen („GHHK - HK - HS“ Nauen) für diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des Bundes, Landes oder einer sonstigen Gebiets- körperschaft stehen. Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585) unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung.

(2) Die Verbandsmitglieder haben gemäß Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „GHHK - HK - HS“ Nauen dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsfüh- rung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen.

§ 2

Gegenstand der Umlage

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an den Wasser- und Bodenverband

„GHHK - HK - HS“ Nauen zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen sonstigen Gebiets- körperschaft stehen, umgelegt werden.

§ 3 Umlageschuldner

(1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gem. § 2 dieser Satzung Eigentümer eines Grundstücks im Gemeindegebiet ist.

Änderungen der Eigentumsverhältnisse im laufenden Kalender- jahr werden bei der Erhebung der Umlage erstmals für das Folgejahr berücksichtigt.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.

(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Umlagemaßstab

(1) Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quad- ratmeter aufgerundete Fläche des Grundstücks zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 dieser Satzung.

Mehrere Flurstücke eines Eigentümers werden flächenmäßig zusammengefasst und in einer Summe veranlagt.

(2) Soweit eine katasteramtliche Größenfeststellung nicht nach- gewiesen werden kann, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde.

§ 5 Umlagesatz

Die Umlage beträgt 0,000805 € je Quadratmeter der nach § 4 ermittelten Grundstücksfläche für das Kalenderjahr 2010.

§ 6 Kleinbeträge

Umlagebeträge bis zu 2,50 € je Bescheid werden nicht erhoben.

§ 7

Fälligkeit der Umlage

(1) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit Beginn eines jeden Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist und wird nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverband „GHHK - HK - HS“ Nauen gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Kalender- jahr festgesetzt.

Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig.

(2) Die Festsetzung gilt für die Folgejahre und zwar so lange, bis ein neuer Bescheid der Gemeinde Schönwalde-Glien über eine geänderte Bemessung ergeht.

§ 8

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die vorliegende Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Schönwalde- Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal, Havel- kanal, Havelseen“ (GHHK, HK, HS) vom 17. Oktober 2005 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, den 28. Mai 2010 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(11)

Aus der Arbeit

des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen

Der Jahresanfang begann mit dem lang anhaltenden Winter, der die reguläre Gewässerunterhaltung so gut wie unmög- lich machte. Da jedoch im Grabensystem des Verbandsge- biets umfangreiche Gehölzschnittmaßnahmen offen waren, wurde fast das gesamte Personal hierfür eingesetzt. Alle Motorsägen waren im Einsatz. Dadurch wurden viele Kilo- meter Gräben für die Gewässerunterhaltung aufbereitet. Im März konnten nach erfolgter Ausnahmegenehmigung durch die Unteren Naturschutzbehörden die Maschinen doch noch für kurze Zeit in die Krautung gehen. Im Ergebnis dessen wurden 70 Prozent der sonstigen Leistung im Grabensystem erbracht. Folge davon war, dass im Rahmen der Gewässer- schauen, die in der Zeit vom 12. April bis 09. Juni 2010 stattfanden, festgelegt wurde, dass die nicht unterhaltenen Gräben demnächst zuerst bearbeitet werden. Insgesamt wurde dem Verband jedoch eine gute Leistung bescheinigt.

Die Witterung war auch Ursache dafür, dass sich die Abar- beitung von Projekten im Rahmen des Förderprogramms

„Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts“ verzöger- te. So musste der Abriss des Schöpfwerks „Kaniner Luch“

unterbrochen werden. Diese Maßnahme wird bis Ende Juni erledigt sein.

So hat sich auch die Umsetzung des Projekts „Grabenin- standsetzung in der Gemeinde Paulinenaue“ entsprechend verzögert. Insgesamt werden dafür ca. 193,0 T€ eingesetzt.

Die Förderung liegt in diesem Programm bei 75 Prozent der Kosten.

Geplant sind in 2010 noch der Bau einer Sohlschwelle als Ergebnis der „AEP-Emster“ unterhalb des Ablaufs des Gohlitzsees sowie einer Sohlschwelle im Randgraben am Haveldeich zwischen Roskow und Zachow. Die Sanierung von diversen Stauanlagen in den Gemarkungen Götz, Deetz und Groß Kreutz ist ebenfalls geplant.

Im Herbst steht die Realisierung einer Ersatzpflanzung in der Nähe des Schöpfwerks Garlitzer Kreuz zur Realisierung an. Zuvor sind windbruchgefährdete Pappeln gefällt worden.

Im sogenannten „Moorschutzprogramm“ wird sich der Verband Anfang 2011 betätigen. Durch den Umbau des Schöpfwerks Wildpark-West und entsprechender Entschlammungsmaßnahmen wird es möglich sein, den Entenfängerteichen, die im Sommer regelmäßig Gefahr laufen, trocken zu fallen, genügend Wasser aus der Havel zuzuführen. Weitere Vorhaben für dieses Programm, das zu 100 Prozent gefördert wird, sind vorgesehen.

Die „Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung“

(UVZV) des Landes Brandenburg sieht vor, dass die Was-

ser- und Bodenverbände wasserwirtschaftliche Aufgaben übernehmen, die Kosten dafür trägt das Land. Für unseren Verband bedeutet das vorerst, den Abriss des alten Schöpf- werks Buchow-Karpzow am Havelkanal sowie die Sanierung der Wehranlage im Nieder Neuendorfer Kanal bei Alt Briese- lang zu realisieren.

Kommunale Gewässer sind von dieser Richtlinie ausge- nommen. Insgesamt hat sich das Aufgabenspektrum für die Verbände in den letzten Jahren erweitert. Bedingt durch die

„Fremdfinanzierung“ dieser zusätzlichen Verpflichtungen liegt der Finanzierungsanteil der Beiträge der Mitglieder am Haushalt unter 50 Prozent.

Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung in kommunalen Gewässern werden jedoch nicht vernachlässigt, sondern bilden weiterhin die Hauptaufgabe des Verbandes.

Jorgas

Geschäftsführer Sonstige Mitteilungen

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Redaktion: Kurt Hartley

Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsvorsteher/ -innen zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(12)

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