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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 02 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 02 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 26. Februar 2009 Nr. 2

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.1.2009 Beschlüsse der Gemeindevertretung

S. 2 Beschluss zur Änderung der Beschlüsse zur Prioritätenliste Straßenbau des

Ortsbeirates Grünefeld S. 2

Änderung der Beschlüsse zur Prioritätenliste Straßenbau des Ortsbeirates

Schönwalde-Siedlung S. 2

Antrag „Präzisierung des Beschlusses Dr.-Nr. 267/2008 zur Errichtung eines

Bolzplatzes auf dem Schafstallgelände, OT Schönwalde-Siedlung“ S. 2 Außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 3410.7185 (Zuschuss an örtliche Vereine, Verbände im Rahmen der gemeindlichen Förderrichtlinie) S. 2 Antragstellung Neubau Umkleidekabinen SG Paaren e.V., OT Paaren im Glien S. 2 Antrag auf Erstaufforstungsgenehmigung in der Gemarkung Grünefeld S. 2 Petition der Gemeinde Glienicke/Nordbahn zu „Tempo 30 vor Schulen und Kitas“ S. 3 Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und eines Ingenieurvertra-

ges zur Sanierung der Altdeponie OT Schönwalde-Siedlung – Nachvollzie-

hung Beschluss aus dem Hauptausschuss S. 3

Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw.

Einzugsverfahren teilnehmen S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im OT

Schönwalde-Siedlung - Satzungsbeschluss S. 4 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wans- dorfer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den

Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 4

Vorhabensbezogener Bebauungsplan WAN 01/2005

„Wansdorfer Dorfstraße 98A“ im OT Wansdorf - Satzungs-

beschluss S. 5

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Vorhabensbezogener Bebauungsplan WAN 01/2005

„Wansdorfer Dorfstraße 98A“ der Gemeinde Schönwalde-

Glien für den Ortsteil Wansdorf S. 5 Bekanntmachungen des Amtsgerichtes Nauen S. 6-13 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Strategischen Umwelt- prüfung zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 26 Abs.

7 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) bzw.

§ 4, Abs. 2 des Brandenburgischen Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) S. 14 Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der Bewirt-

schaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 26 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen

Wassergesetzes (BbgWG) S. 14

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Schön-

walde im Bereich der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 15

Impressum S. 15

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 09/2009

Beschluss zur Änderung der Beschlüsse zur Prioritätenliste Straßenbau des Ortsbeirates Grünefeld

Die Prioritätenliste wird in der Form geändert, dass die Liste von ILE 2005 genommen wird, aber zum ersten Rang der Weg „Zum Leegefeld“ nach oben gezogen wird, vorbehaltlich der Förderung. Die GV stimmt zu, dass der Haushaltsrest vom Bäckerweg aufgelöst und zugunsten

des Weges „Zum Leegefeld“ verwendet wird.

(15 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 10/2009

Änderung der Beschlüsse zur Prioritätenliste Straßenbau des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung

1 a) Straßenbau b) Beleuchtung

-Gehweg Schulallee (1.Abschnitt bereits fertig) -Brandenburg. Str.(1.Abschnitt bereits fertig) -Strandallee

-Langobardenweg -Gotenweg 2 a) Bolzplatz

b) Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche c) Mülldeponie

d) öffentlicher Personennahverkehr e) Schulgebäude

3 Parkplatz am Friedhof

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 267/I/2008/2009

Antrag „Präzisierung des Beschlusses Dr.-Nr. 267/2008 zur Errichtung eines Bolzplatzes auf dem Schafstallgelände, OT Schönwalde-Siedlung“

Der Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung hat in seiner Sitzung am 18.11.2008 beschlossen, den nachfolgenden Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen:

„Die Gemeinde Schönwalde-Glien soll mit dem Landkreis Havelland ein Pachtverhältnis über 5 Jahre über eine Fläche von ca. 30m x 30m zum Zwecke der Errichtung eines Ballspielplatzes anpachten und alle rechtl. und sonstigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieser möglichst Zeitnah dort eröffnet werden kann.“

Die Lage des Bolzplatzes ist der beiliegenden Karte zu entnehmen. Die Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(1 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 11/2009

Außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 3410.7185 (Zuschuss an örtliche Vereine, Verbände im Rahmen der gemeindlichen Förderrichtlinie) Die Gemeindevertretung stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.348,14 EUR auf der HH-Stelle 3410.7185 - „Zuschuss an örtliche Vereine, Verbände im Rahmen der gemeindlichen Förderrichtlinie“ - im Haushaltsjahr 2009 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 04/2009

Antragstellung Neubau Umkleidekabinen SG Paaren e.V., OT Paaren im Glien Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt der SG Paaren e.V. für die Errichtung eines Funktionsgebäudes mit Umkleide- und Sanitäranlagen für die Jahre 2009/2010 ein Darlehen in Höhe von insgesamt 60.000,00 €. Die Gesamtkosten betragen ca. 180.000,00 €. Der Darlehensvertrag ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Darlehen wird nur bei Gewährung der Fördermittel, dem Abschluss eines Pachtvertrages mit der Gemeinde / Landkreis Havelland und der Vorlage einer entspre- chenden Baugenehmigung ausgereicht.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 06/2009

Antrag auf Erstaufforstungsgenehmigung in der Gemarkung Grünefeld Der Variante 2 des Antrages auf Erstaufforstungsgenehmigung für ca.

13.700 m² Ackerland in der Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstücke 282 tlw., 446 tlw. und 444 tlw. (s. anl. Karten) wird zugestimmt. Die Variante 1 in der Gemarkung Grünefeld, Flur1, Flurstück 446 tlw. wird erneut abge- lehnt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 4. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 22.1.2009

(3)

Beschluss Nr. 08/2009

Petition der Gemeinde Glienicke/Nordbahn zu „Tempo 30 vor Schulen und Kitas“

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt sich der Petition der Gemeinde Glienicke/ Nordbahn an und unterstützt die Forderung an den Landtag des Landes Brandenburg zur gesetzlichen Anordnung der Geschwindigkeitsbe- schränkung auf 30 km /h vor allen Schulen und Kitas im Land Brandenburg.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 05/2009

Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und eines Ingenieurver- trages zur Sanierung der Altdeponie OT Schönwalde-Siedlung – Nachvoll- ziehung Beschluss aus dem Hauptausschuss

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Ingenieurbüro TERRA URBANA Umlandentwicklungsgesellschaft mbH den in der Anlage beige- fügten Geschäftsbesorgungsvertrag und Ingenieurvertrag zur Sanierung der Altdeponie „Siedlungsabfalldeponie Schönwalde“ in Schönwalde-Siedlung ab. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Verträge beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havel- ländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folge- jahre oder 2008 und Folgejahre gilt,

für das I. Quartal 2009 zum 15. Februar 2009 zu überwei- sen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2009 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. Mai 2009, 15. August 2009 und 15. November 2009.

Schönwalde - Glien, den 12. Februar 2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der 4. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 22.1.2009

(4)

Beschluss Nr. 191/2008 aus Gemeindevertretersitzung vom 16.10.2008 Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im OT Schönwalde-Siedlung - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 16.07.2003 (GVBI. I.S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2008 (GVBl I/08, S. 172) den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet mit den Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 bis 76, 77/2, 81/1, 81/2, 81/3, 84, 85, 86/2, 87 bis 93, 98, 166 (tlw.), 109 (Tlw.), 188 bis 190, 192 bis 194, 204 und 205 in der Flur 29 der Gemarkung Schönwalde.

als Satzung:

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(16 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.10.2008 unter der Drucksache Nr. 191/2008 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 24 "Alter Wansdorfer Weg" für das Gebiet mit den Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 bis 76, 77/2, 81/1, 81/2, 81/3, 84, 85, 86/2, 87 bis 93, 98, 166 (tlw.), 109 (Tlw.), 188 bis 190, 192 bis 194, 204 und 205 in der Flur 29 der Gemarkung Schönwalde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ incl.

Planwerk und Begründung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach- Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück-

sichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Be- kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge- meinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 26.01.2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Beschluss Nr. 212/2008 aus Gemeindevertretersitzung vom 20.11.2008 Vorhabensbezogener Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstra- ße 98A“ im OT Wansdorf - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 16.07.2003 (GVBI. I.S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2008 (GVBI I/08, S. 172) den Vorhabensbezo- genen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A“ für das Gebiet in der

Flur 4, den Flurstücken 203/2 und 212/1 (teilw.) der Gemarkung Wans- dorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vorhabensbezogenen Bebauungs- plan ortsüblich bekannt zu machen.

Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Vorhabensbezogene Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabensbezogene Bebauungsplan in Kraft.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Vorhabensbezogener Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 20.11.2008 unter der Drucksache Nr. 212/2008 als Satzung beschlossene Vorhabensbezogene Bebau- ungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A“ für das Gebiet in der Ortslage Wansdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca.

1.559 m² große Gemeindegebiet am östlichen Dorfrand“, wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan

WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A“

ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach- Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwal- de-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüche wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 21.01.2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

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(7)
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(14)

prüfung zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 26 Abs. 7 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) bzw. § 4, Abs. 2

des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (BbgUVPG)

Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 12. Dezember 2008 Die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß- nahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmen- richtlinie der Europäischen Union (EU)) stellt Umweltziele für die Oberflä- chengewässer und das Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union auf. Zur rechtlichen Umsetzung dieser Richtlinie in Deutsch- land dienen das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie die Wassergesetze der Länder, im Land Brandenburg das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG).

Um die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind bis zum 22. Dezember 2009 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die in § 1b des WHG genannten Flussgebietseinheiten aufzustellen.

Brandenburg gehört zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.

Nach § 4 Absatz 1 BbgUVPG unterliegen die Maßnahmenprogramme der Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung, bei der ein Umweltbericht zu erstellen ist. Nach § 26 Abs. 7 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit § 14 i des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG) ist die Öffentlichkeit bei der Strategischen Umwelt- prüfung zu beteiligen. Hierfür werden die Entwürfe der Maßnahmenpro- gramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder und die beiden dazugehörigen Umweltberichte öffentlich ausgelegt, so dass sich die betroffene Öffentlichkeit dazu äußern kann.

Die Entwürfe der Maßnahmenprogramme für die beiden Flussgebietseinheiten und die dazugehörigen Umweltberichte werden ab 22. Dezember 2008 an folgenden Stellen veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

- Im Internet unter der Adresse http://www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl - im Landesumweltamt Brandenburg

Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Haus 4, Zimmer 027 Tel.: 033201 / 442-289

werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache - im Ministerium für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz Lindenstraße 34a

14467 Potsdam Zimmer 143 B Tel.: 0331 / 866 7212

werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache.

- in den unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten.

Zum Bereich der Flussgebietseinheit Elbe gehören im Land Brandenburg alle Landkreise und kreisfreien Städte (vollständig oder teilweise), zum Bereich der Flussgebietseinheit Oder gehören Teile der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).

Zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder und zu den beiden Umweltberichten kann sich die betroffene Öffentlichkeit bis zum 22. April 2009 äußern.

Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden bei

dem Landesumweltamt Brandenburg Referat Ö4

Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam

dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucher- schutz

Referat 62 Lindenstraße 34a 14467 Potsdam

den unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

oder per E-Mail an die Adresse

SUPMassnahmenprogramm@lua.brandenburg.de.

schaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 26 Abs. 4 und 5 des

Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbrau- cherschutz des Landes Brandenburg vom 12. Dezember 2008

Die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU)) stellt Umweltziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf. Zur rechtlichen Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland dienen das Wasser- haushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie die Wassergesetze der Länder, im Land Brandenburg das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG).

Um die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind bis zum 22. Dezember 2009 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die in § 1b des WHG genannten Flussgebietseinheiten aufzustellen.

Brandenburg gehört zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.

Nach § 26 Absatz 4 BbgWG sind spätestens ein Jahr vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht, Entwürfe des Bewirtschaftungs- plans zu veröffentlichen, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen kann.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder werden ab 22. Dezember 2008 an folgenden Stellen veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

- Im Internet unter der Adresse http://www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl - im Landesumweltamt Brandenburg

Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Haus 4, Zimmer 027 Tel.: 033201 / 442-289

werktags 9 - 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache

- im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Lindenstraße 34a

14467 Potsdam Zimmer 143 B Tel.: 0331 / 866 7212

werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache.

- in den jeweils zu den Flussgebietseinheiten gehörenden unteren Wasser- behörden der Landkreise und der kreisfreien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten.

Zum Bereich der Flussgebietseinheit Elbe gehören im Land Brandenburg alle Landkreise und kreisfreien Städte (vollständig oder teilweise), zum Bereich der Flussgebietseinheit Oder gehören Teile der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).

Auf Antrag wird nach den Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen auch der Zugang zu Hintergrunddokumenten und - informationen gewährt, die bei der Erstellung der Bewirtschaftungsplanent- würfe herangezogen wurden. Der Antrag ist beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 62, Lindenstraße 34a, 14467 Potsdam, zu stellen.

Zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne können Verbände, Vereine, Körperschaften, Firmen, sonstige Einrichtungen und jede/jeder Interessierte bis zum 22. Juni 2009 schriftlich Stellung nehmen.

Stellungnahmen können schriftlich gerichtet werden an das Landesumweltamt Brandenburg

Referat Ö4 Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam sowie an das

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Referat 62

Lindenstraße 34a 14467 Potsdam oder per E-Mail an die Adresse

bewirtschaftungsplan@mluv.brandenburg.de.

(15)

An denselben Stellen werden für 4 Monate im Rahmen der Öffentlichkeits- beteiligung an der Strategischen Umweltprüfung auch die Maßnahmenpro- gramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder und die dazugehöri- gen Umweltberichte ausgelegt. Nähere Informationen sind einer Bekannt- machung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 12. Dezember 2008 zu entnehmen.

Stellungnahmen zu länderübergreifenden oder internationalen Fragen im Einzugsgebiet der Elbe können auch gegenüber der Flussgebietsgemein- schaft Elbe (Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg; E-Mail:

info@fgg-elbe.de) beziehungsweise gegenüber der Internationalen Kom- mission zum Schutz der Elbe (Fürstenwallstraße 20, 39104 Magdeburg; E- Mail: sekretariat@ikse-mkol.org ) abgegeben werden.

Stellungnahmen zu länderübergreifenden oder internationalen Fragen im Einzugsgebiet der Oder können auch gegenüber den jeweils zuständigen Stellen der beiden anderen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beziehungsweise gegenüber der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (ul. M. Curie – Sklodowskiej 1, 50-381 Wroclaw, Republik Polen; E-Mail: sekretariat@mkoo.pl) abgegeben werden.

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach

§ 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Ge- markung Schönwalde im Bereich

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Firma VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Braunstraße 7 in 04347 Leipzig, hat mit Datum vom 05. März 2008, hier eingegangen am 08.

Dezember 2008, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönli- chen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung eines bereits bestehenden Kabels (STK 1107: KAM Falkensee – KV Hennigsdorf) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonder- anlagen für Grundstücke in der Gemarkung Schönwalde in der Gemeinde Schönwalde-Glien gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 09.53 - 1010 geführt.

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungs- gesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2418), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grund- buchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des

Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5, 4.

Etage), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminverein- barung unter (033203) 36 - 823 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 bis 12.00 Uhr) - bzw.

nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Die Frage, ob ein Grundstück überhaupt (bzw. in welchem Ausmaß) betroffen ist, kann vorab telefonisch geklärt werden.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutz- ten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.

Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3.

Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhande- nen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbaube- rechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Ein eventueller Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grundstücksei- gentümer, Erbbauberechtigter usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann allerdings nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist.

Kleinmachnow, 08. Januar 2009 Im Auftrag

(Grunenberg)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Kurt Hartley

Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk

Schönwalde-Siedlung

Sebastian-Bach-Straße 10-12 www.schoenwalde-glien.de

14621 Schönwalde-Glien hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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