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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 26. November 2009 Nr. 9

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

12. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.10.2009

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Vergabe der Bauleistungen für die Herstellung von selbstschließenden, rauchdichten Türen zwischen den Treppenhäusern und Fluren in der VHG, OT Schönwalde-

Siedlung S. 2

Vergabe Bestuhlung Aula Grundschule, OT Schönwalde-Siedlung S. 2

12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.10.2009

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Vergabe Bestuhlung Aula Grundschule, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Bebauungsplan Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung -

Änderung nach § 8 Abs. 3 BauGB S. 2

Antragstellung Bau/Erweiterungsbau Spielplatz S. 3

überarbeiteter Entwurf des Umbaus Feuerwehranbau, OT Grünefeld mit Fördermit-

telbeantragung S. 3

weitere Mitgliedschaft im Förderverein Regionalpark Krämer Forst e.V. S. 3 Antrag zur Diskussion und Beschluss zur Prioritätenliste im OT Schönwalde-

Siedlung S. 3

Antrag auf Aufnahme Durchführung einer Einwohnerfragestunde in die Geschäfts- ordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, in die Hauptsat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien und in die Einwohnerbeteiligungssatzung der

Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3

Erweiterung der Nutzungsentgelte für gemeindeeigene Räume – Kita- und Schul-

räume S. 3

Antrag des TSV Schönwalde 03 e. V. an die Gemeinde auf finanzielle Unterstützung für die Sicherung von Eigenanteilen bei förderfähigen Investitionsvorhaben am

Vereinsgebäude und an den Außenanlagen S. 3

Beschlussfassung zur Antragstellung - Bau eines Minispielfeldes auf dem Gelände

der Grundschule im OT Perwenitz S. 3

Vergabe zum Bau von Löschwasserbrunnen in allen Ortsteilen unserer Gemeinde S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezent-

rum Wansdorf“ OT Wansdorf - Satzungsbeschluss S. 4

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezentrum Wans-

dorf“ S. 4

Vorstellung und Wahl zur Besetzung der Stelle des Stellvertreters des Vorsitzenden

der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 5

Öffentliche Bekanntmachung – Mitteilung Verfahren nach dem Bodensonderungs-

gesetz - BoSoG - Sonderungsplan Nr. 5/07 S. 6

weitere amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren

teilnehmen S. 10

Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde-Glien S. 11

Impressum S. 11

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Gr ü nef e ld, Pa a r e n im Glie n, Pa us in , Pe r we nitz ,

Schönwalde-Dorf, Schönwa lde-Siedlung, W ansdorf

(2)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 184/2009

Vergabe der Bauleistungen für die Herstellung von selbstschließenden, rauchdichten Türen zwischen den Treppenhäusern und Fluren in der VHG, OT Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Ingenieurbüros Burow zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Fa. Metallbau Ehrecke, Bredo- wer Straße 7c aus 14656 Brieselang, OT Zeestow mit der Lieferung und Montage von selbstschließenden Feststellanlagen an den Türen zwischen den Treppenhäusern und Fluren in der VHG, OT Schönwalde-Siedlung, zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 185/2009

Vergabe Bestuhlung Aula Grundschule, OT Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Büro-Informations- Kommunikations-service / BIK-Köhler, Birkenallee 31 aus 14621 Schönwal- de-Glien mit der Lieferung der Stühle und Tische in der kratzfesten und schwer entflammbaren Version zu beauftragen.

B1 (schwer entflammbar) zuzüglich 2 € Netto pro Stuhl (7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 165/2009

Flächenutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Dorf und OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die Änderung des am 19.07.2006 rechtskräftig gewordenen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien, nach § 8 (3) BauGB, in den Bereichen der Ortsteile Schönwalde-Siedlung und Schönwalde-Dorf, auf der Grundlage der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 25 „Fehrbelliner Straße, Jugendclub und Bolzplatz“, dem Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport und Tourismuszentrum“ sowie dem Bebauungsplan Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“ OT Schönwalde- Siedlung.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Bauleitplanung an die geplante Nutzung angepasst werden.

Das Plangebiet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „Fehrbelliner Straße, Jugendclub und Bolzplatz“ befindet sich nördlich an der Fehrbelliner Straße im Ortsteil Schönwalde - Siedlung zwischen dem Friedhof und der ehemaligen „Mülldeponie“ der Flur 1 Flurstück 279 einer Größe von 4.602 m². Hier soll die Änderung der jetzigen Nutzungsart von Wald in ein Son- dergebiet (SO) bzw. in „Flächen für Gemeinbedarf, Sport- und Spielanla- gen“ § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB erfolgen.

Das Plangebiet des Entwurfs des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23„Schloss Schönwalde, Reitsport und Tourismuszentrum“ befindet sich im Ortsteil Schönwalde-Dorf direkt an der Schönwalder Dorfstraße der Flur 28 Flurstücke 37(teilw.), 40 (teilw.), 41 bis 45, 249 und 251 mit einer Größe von 15 ha.

Hier soll die Änderung der jetzigen Nutzungsart von „Wald“ in „Grünfläche mit sportlicher Nutzung“ erfolgen.

Das Plangebiet des am 19.07.2006 rechtkräftig gewordenen Bebauungs- plan Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“ befindet sich am südlichen Ortsrand des OT Schönwalde – Siedlung der Flur 22, Flurstücke 42 bis 44, 45 (teilw.), 46,47,48/2,49/2 u. 51, Flur 24 Flurstück 1 (teilw.) und 6 (teilw.)mit einer Größe von 5,406 ha. Geändert werden soll nach § 3 BauGB:

die Festsetzung Nr.9 „private Grünfläche Zweckbestimmung Trainingsplatz“

§ 9 Abs. 1 Nr.15 BauGB in „Flächen für Gemeinbedarf, Sport- und Spielan- lagen“ § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB auf der Flur 22 Flurstück 51, OT Schönwalde- Siedlung.

Geändert werden soll auch:

- die derzeitige Nutzungsart von „Sozialen Zwecken dienenden Gebäuden“

ehem. KITA, in „Einzelhandel“ (SO) (NETTO Markt) am Alten Wansdorfer Weg, die Ausweisung der Fläche des neues Rathauses an der Berliner Allee 7 im Bereich OT Siedlung von „WA“ in „Öffentliche Verwaltung“ und - die Änderung der Nutzung auf Einzelgrundstücken im OT Schönwalde – Siedlung von „Wald“ in WA (Allg. Wohngebiet) entsprechend den Stellung- nahmen des Forstamtes,

- die neuen Aufforstungsflächen nördlich Fasanensteig Flur 5, Flurstücke 256,222- 229, 259, 261 und 263 mit einer Größe von 21 ha und nördlich des verlängerten Gimpelsteig Flur 5, Flurstücke 111 u. 112 mit einer Größe von 3,17 ha, Ein Übersichtsplan, in dem die Plangebiete der neuen Auffors- tungsflächen kenntlich gemacht sind, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 166/2009

Bebauungsplan Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde- Siedlung - Änderung nach § 8 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien am 19.07.2006 rechts- kräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Schul- und Sportlandheim“, OT Schönwalde-Siedlung nach § 8 Abs. 3 BauGB:

Änderung der zeichnerischen Festsetzung Nr. 9 „private Grünfläche - Zweckbestimmung Trainingsplatz“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB in „Fläche für den Gemeinbedarf sowie Sport- und Spielanlagen“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB auf dem Flurstück 51 der Flur 22 von Schönwalde.

Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist erforderlich.

(14 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 12. Sitzung des

Hauptausschusses vom 6.10.2009

Ende der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.10.2009

Beschlüsse der 12. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 15.10.2009

(3)

Beschluss Nr. 168/2009

Antragstellung Bau/Erweiterungsbau Spielplatz

Die Gemeindevertretung möge beschließen, beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen Fördermittelantrag für den Umbau und die Erweiterung der Öffentlichen Spielplätze „Richard-Dehmel-Straße“ im OT Siedlung und „Am Dorfanger“ im OT Perwenitz gemäß dem Förderprogramm „Schaffung von Spielplätzen und Bewegungsräumen mit Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen“ zu stellen. Die Gesamtkosten sind im Haushalt 2010 einzustellen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 262/2/2008/2009

überarbeiteter Entwurf des Umbaus Feuerwehranbau, OT Grünefeld mit Fördermittelbeantragung

Der Beschluss Dr.-Nr. 262/2008 wird aufgehoben. Der Beschluss Dr.-Nr.

262/1/2008/2009 zur Stellung eines Fördermittelantrages beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung für den Umbau des Feuerwehrdepots im OT Grünefeld wird bestätigt. Die Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung 237.400,00 € (brutto). Der Grundriss und das Raumkon- zept mit Stand vom 13.08.2009 (Anlage 1) und die Ansicht Süd (Anlage 2) sind die Grundlage für die Erarbeitung der Genehmigungsplanung. Die Baugeneh- migung ist zu beantragen. Mit dem Architektur- und Ingenieurbüro „Bauplanung Plessow“ ist zur Erstellung der Genehmigungsplanung (Leistungsphasen I-IV gem. §§ 33 und 34 Abs. 1 HOAI, Tragwerksplanung § 64 HOAI) ein Honorarver- trag in Höhe von 7.366,17 € brutto abzuschließen. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

Mit den Baumaßnahmen darf nur mit entsprechendem Zuwendungsbescheid begonnen werden.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 151/2009

weitere Mitgliedschaft im Förderverein Regionalpark Krämer Forst e.V.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Schönwalde-Glien die Mitgliedschaft im Förderverein Regionalpark Krämer Forst zum Jahres- ende aufhebt.

(13 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 192/2009

Antrag zur Diskussion und Beschluss zur Prioritätenliste im OT Schönwal- de-Siedlung

Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage „Diskussion und Beschluss zur Prioritätenliste (Rankingliste), OT Schönwalde-Siedlung“ in den OBR Schönwald-Siedlung am 22.092009 zur Beschlussfassung eingereicht.

Der Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung beschließt die nachfolgende Prioritä- tenliste:

1. ...

2. ...

3. ...

4. ...

5. ...

Der Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung hat folgende aktualisierte Prioritätenliste (Rankingliste) für Straßenausbau in Schönwalde-Siedlung beschlossen:

1. Strandallee

2. BA Brandenburgische Straße + Nordmärkische Straße 3. Gotenweg

4. Langobardenweg 5. Mozartstraße 6. Finkensteig 7. Cheruskerweg 8. Pausiner Straße 9. Veltener Straße 10. Buchenallee 11. Kastanienallee

12. Waldkauzsteig + Rotkelchensteig 13. Wachtelsteig

14. Havelländische Straße 15. Sebastian-Bach-Straße 16. Normannenweg 17. Fontanestraße 18. Richard-Wagner-Straße 19. Straße Am Südhang

Abstimmungsergebnis 6/0/3 Die Prioritätenliste (Rankingliste) für Straßenausbau in Schönwalde- Siedlung ist damit mehrheitlich angenommen.

Die Gemeindevertretung möge folgende aktualisierte Prioritätenliste (Rankingliste) für den Straßenausbau beschließen. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.01.2009 bleibt so erhalten, nur die Reihenfolge der Straßenbaumaßnahme unter 1a entspricht dem Beschluss des OBR Siedlung vom 22.09.09.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 191/2009

Antrag auf Aufnahme Durchführung einer Einwohnerfragestunde in die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde- Glien, in die Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien und in die Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Durchführung einer Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien unter § 5 für die Ortsbeiräte mit geregelt sein soll;

und/ oder

die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Durchführung einer Einwohnerfragestunde in der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien für die Ortsbeiräte mit geregelt sein soll.

und/ oder

die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Durchführung einer Einwohnerfragestunde in der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für die Ortsbeiräte mit geregelt sein soll.

(3 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 186/2009

Erweiterung der Nutzungsentgelte für gemeindeeigene Räume – Kita- und Schulräume

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erweitert ihre Nutzungsentgeltfestsetzung aus dem Jahr 2004 um Kita- und Schulräume. Die Entscheidungen über die einzelnen Vermietungen treffen der/die Einrichtungsleiter/In und der Bürgermeister.

Dabei wird festgelegt, dass die Nutzungen inhaltlich dem pädagogischen Konzept der Einrichtung nicht widersprechen und

- Kita-Räume nur vermietet werden, wenn dies zur Bereicherung des Kita- Angebotes geeignet ist (also nur für Kinder mit Betreuungsvertrag) und den Kita – Tagesablauf nicht stört (Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Gemeinde bleiben davon unberührt)

- Schul-Räume nur vermietet werden, wenn die Nutzung nach Schul- schluss und nicht länger als bis 22.00 Uhr stattfinden soll.

Pro Stunde wird ein Nutzungsentgelt von 5 € erhoben.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 180/2009

Antrag des TSV Schönwalde 03 e. V. an die Gemeinde auf finanzielle Unterstützung für die Sicherung von Eigenanteilen bei förderfähigen Investitionsvorhaben am Vereinsgebäude und an den Außenanlagen Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dem TSV Schönwalde 03 e. V.

ein zinsloses rückzahlbares Darlehen für Investitionsmaßnahmen am Vereinsgebäude und auf dem Vereinsgelände in Höhe von 10.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2009 zu gewähren. Voraussetzung der Mittel- bereitstellung ist die Gewährung der vom Verein beantragten Fördermittel unter der Bedingung, dass beantragte Fördermittel gewährt werden; zum Nachweis ist der Gemeinde der Fördermittelbescheid vorzulegen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 194/2009

Beschlussfassung zur Antragstellung - Bau eines Minispielfeldes auf dem Gelände der Grundschule im OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung möge beschließen, einen Antrag auf Fördermittel (aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR /„PMO-Vermögen“) für den Bau eines Minispielfeldes auf dem Schulgelände der Grundschule im OT Perwenitz zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt über ein Architekturbüro baurechtlich und planerisch umzusetzen und die Förderung zu beantragen. Der notwendige Eigenanteil in Höhe von 14.500,00 € ist in den Haushaltsplan 2010 einzustellen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 193/2009

Vergabe zum Bau von Löschwasserbrunnen in allen Ortsteilen unserer Gemeinde

Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Bau von Löschwasser- brunnen in allen Ortsteilen unserer Gemeinde durch die Fa. Hasa GmbH ausführen zu lassen.

Jeder Standort für Löschwasserbrunnen ist mit dem Ortswehrführer zu bestimmen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 12. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 15.10.2009

(4)

Beschluss Nr. 155/2009

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ OT Wansdorf - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5

„Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ für das Gebiet in der Flur 4, den Flurstücken 396, 398, 437 bis 441der Gemarkung Wansdorf, beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Ände- rungssatzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5

„Wohnbebauung Gemeindezentrum Wans- dorf“

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 17.09.2009 unter der Drucksache Nr. 155/2009 als Änderungssatzung beschlossene 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ für das Gebiet in der Ortslage Wansdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 4.500 m² große Gemeindegebiet am östlich Rand des Ortsteils Wansdorf, wird gemäß § 10 Abs.

3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Die 1. Änderung zum Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Änderungssatzung und die dazu- gehörige Begründung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian- Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Änderungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde

Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüche wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 24.09.2009

gez.

Bodo Oehme, Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Beschluss Nr. 170/2009

Vorstellung und Wahl zur Besetzung der Stelle des Stellvertreters des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien

Für die Besetzung der Stelle des Stellvertreters des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien wird

Marlies Miericke-Soelch gewählt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

(6)
(7)
(8)
(9)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(10)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havel- ländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Steuer- und Abgabenbescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre gilt,

für das IV. Quartal 2009 zum 15. November 2009 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer- und Abgabenbescheid für das Jahr 2009 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Schönwalde-Glien, den 04. November 2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien

- Bürgermeister - Tel.: 03322/ 24 84 - 0

Hauptamt

Amtliche Bekanntmachungen 12

Amtsblatt 13

Öffentlichkeitsarbeit 13

Personalamt 12

Rechtsangelegenheiten 70

Satzungen 70

Sekretariat 10

Zentralverwaltung 10

Zivildienst 12

Kämmerei

Haushaltsplanung 18

Haushaltssatzung 18

Kasse 17

Liegenschaften 31,32,33

Steuerangelegenheiten 16

Vollstreckung 15, 21

Ordnungsamt

An-, Ab- und Ummeldungen 23,24

Ausweise 23,24

Baumfällungen 36

Beglaubigungen 23,24

Bußgeldbescheide 20

Feuerschutz 19

Gewerbeangelegenheiten 23

Kitaangelegeheiten 14

Lohnsteuerkarten 23,24

Wahlen 70

Bauamt

Bauanträge 30

Baugenehmigungen 30

Grünflächenplanung 29

Grünflächenunterhaltung 29

Straßenbau 29

Straßenbeleuchtung 29

Straßenreinigung 28

Wohnangelegenheiten 21

weitere amtliche Mitteilungen

Öffnungszeiten der Verwaltung:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr

(11)

Komm mach mit, wir brauchen dich!

Wann kommst du?

Wir sind schon dabei!

Komm mach mit, die Feuerwehr und die Bevölkerung unserer Gemeinde braucht dich.

Wir, die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer- wehr Schönwalde-Glien, helfen am Tage und in der Nacht, 24 Stunden lang, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr, also rund um die Uhr!

Was wollen wir erreichen ?

Eines vorweg:

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde-Glien werden weder für Übungen noch Einsatzstunden bezahlt (vom Verdienstausfall und einer kleinen Einsatzentschädigung einmal abgesehen).

Man kann in der Feuerwehr also kein Geld „verdienen“.

Wir wollen mit unserer Mitgliederwerbung Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alter zwischen 16 und 35 Jahren ansprechen und sie für den ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr interessie- ren.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Meldungen.

Für Fragen steht Ihnen Gemeindebrandmeister Willi Thoms gerne zur Verfügung.

Gemeinde Schönwalde-Glien Gemeindebrandmeister Sebastian-Bach-Straße 10-12

14621 Schönwalde-Glien Tel.: 0 33 22/ 24 84 19

Oder nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ortswehrführer auf.

Warum diese Mitgliederwerbeaktion?

Ist der Mitgliederbestand der Freiwilligen Feuerwehren noch gesichert?

Die Freiwilligen Feuerwehren haben Nachwuchssorgen!

Die Zahl der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind rückläufig!

Solche oder ähnlich lautende Meldungen kann man immer wieder in der Tagespresse oder in Fachzeitschriften lesen.

Wenn es brennt oder ein Unglücksfall passiert ist, erwartet jeder Mitbürger, dass in kürzester Zeit die Feuerwehr zu Stelle ist und Hilfe leistet. Keiner macht sich Gedanken darüber, wer denn eigentlich die Feuerwehr ist und von wem sie getragen wird.

Bei der heutigen Selbstverständlichkeit wird oft nicht gesehen.

dass es die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind, die ehrenamtlich diese Hilfe leisten, die ihre Arbeitsstelle verlassen, die Nachts aufstehen, die eben 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche bereit sind, anderen zu helfen.

Noch ist eine schnelle Hilfe gewährleistet, aber wenn die Mit- gliederstarke der Freiwilligen Feuerwehren weiter sinkt, dann ist dieses in einigen Jahren nicht mehr gegeben.

Dieses Mitgliederproblem bzw. Nachwuchsproblem ist natürlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde-Glien auch ein ernst zu nehmender Punkt.

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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