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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 30. Mai 2013 Nr. 5

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

55. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.4.2013

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 3

Berufung einer/eines stellvertretenden Wahlleiterin/Wahlleiters S. 3 Bestellung des Stellvertreters des Ortswehrführers der örtlichen Feuer-

wehreinheit des OT Wansdorf S. 3

Genehmigung einer Dienstreise zur Partnergemeinde Wagrowiec

anlässlich der Europa Tage S. 3

Städtebaulicher Vertrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

„Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“, OT Paaren im Glien S. 3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“, OT Paaren im Glien

- Aufstellungsbeschluss S. 3

Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ 2. Änderung, OT Schönwalde-Dorf

- Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vom 24.01.2013 S. 4 - Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2013 S. 4 Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Gemarkung

Schönwalde, Flur 28, Flst. 66/4) S. 4

Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Gemarkung

Schönwalde, Flur 4, Flst. 14/3) S. 4

Antrag auf überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für das Fördervorha- ben Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz S. 4 Vergabe der Bauhauptarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des

Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“ S. 4

Vergabe der Tischlerarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des

Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“ S. 4

Vergabe der Heizung-, Lüftung- und Sanitärarbeiten für das Bauvorhaben

„Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“ S. 4 Vergabe der Estricharbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des

Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“ S. 5

Vergabe der Elektroarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des

Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“ S. 5

Vergabe der Trockenbauarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau

des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“ S. 5

Beauftragung der Bauleistung LOS 6 Tischlerarbeiten Fenster – Türen zum

„Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 5

Beauftragung der Bauleistung LOS 8 Estricharbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 5

Beauftragung der Bauleistung LOS 9 Malerarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ S. 5 Beauftragung der Bauleistung LOS 10 Bodenbelagsarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanla-

ge“ S. 5

Beauftragung der Bauleistung LOS 11 Tischlerarbeiten Innentüren zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und

Gestaltung der Außenanlage“ S. 5

Beauftragung der Bauleistung LOS 12 Fliesenarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 5

Beauftragung der Bauleistung LOS 13 Fassadenarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 6

Beauftragung der Bauleistung LOS 14 Schlosserarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 6

Beauftragung der Bauleistung LOS 16 Heizung zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ S. 6 Beauftragung der Bauleistung LOS 19 Elektroarbeiten zum „Um-

und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 6

Vergabe des Straßenbaus Fontanestraße, OT Schönwalde-Siedlung S. 6 Bauantrag SW 19-13-B, Ackerstr. 58, OT Schönwalde-Dorf S. 6 Bauantrag SW 21-13-B, Kurmärkische Str. 57, OT Schönwalde-Siedlung S. 6 Antrag der MAFZ Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH Paaren zur

Verwendung der Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien und des

Ortsteils Paaren im Glien S. 6

Antrag der artevent GmbH auf zeitweilige Umwandlung einer Waldfläche

am Kiessee Grünefeld zur Errichtung eines Zeltplatzes S. 6 Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid über die Kreisumlage 2012 S. 6

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012 S. 7

Einladung Jagdgenossenschaft Pausin S. 7

Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen S. 7 Einladung Jagdgenossenschaft Schönwalde S. 8

Impressum S. 2

I m p r e s s u m

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemein- deverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal- de-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde- glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

(3)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 42/2013

Berufung einer/eines stellvertretenden Wahlleiterin/Wahlleiters

Auf der Grundlage des § 15 BbgKWahlG beruft die Gemeindevertretung den Bediensteten der Gemeinde Schönwalde-Glien, Herrn Steffen Schmunk, wohnhaft Hofweg 1, 14641 Nauen, OT Kienberg, zum stellver- tretenden Wahlleiter der Gemeinde Schönwalde-Glien. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Karla-Veronika Ehl, weist den stellvertre- tenden Wahlleiter auf seine unparteiische Wahrnehmung seines Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 31/2013

Bestellung des Stellvertreters des Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit des OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung vom 18.04.2013 Herrn René Wosnitza, geb. 17.03.1983, Rotdornallee 6, zum Stellvertreter des Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit Wansdorf.

Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 59/2013

Genehmigung einer Dienstreise zur Partnergemeinde Wagrowiec anlässlich der Europa Tage

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Stadt Wagrowiec in Polen

wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rund- schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise in der Zeit vom 03.05.2013 bis 05.05.2013

anlässlich der Europa Tage in Wagrowiec genehmigt:

1. Dr. Uta Krieg-Oehme 2. Bodo Oehme 3. Lothar Lüdtke 4. Hans-Joachim Mund

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 43/2013

Städtebaulicher Vertrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

„Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“, OT Paaren im Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Landkreis Havelland den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ im Ortsteil Paaren im Glien ab.

Der Bürgermeister und der Stellvertreter werden mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 36/2013

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstel- lungs- und Freizeitzentrum 2006“, OT Paaren im Glien

- Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2006

„Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ für den OT Paaren im Glien.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung des Bebauungspla- nes an die neuesten Entwicklungen und Vorstellungen für die Weiterent- wicklung des MAFZ.

Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Kosten für das Änderungsverfahren übernimmt der Vorhabenträger.

Dazu wird ein städtebaulicher und Erschließungsvertrag zwischen Gemeinde und Investor abgeschlossen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 55. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 18.4.2013

(4)

Beschluss Nr. 45/2013

Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ 2. Änderung, OT Schönwalde-Dorf

- Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vom 24.01.2013

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hebt den Abwägungsbe- schluss zum Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ 2.

Änderung, OT Schönwalde-Dorf zur Drucksache Nr. 06/2013 vom 24.01.2013 auf.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 46/2013

Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ 2. Änderung, OT Schönwalde-Dorf

- Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2013

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hebt den Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ 2.

Änderung, OT Schönwalde-Dorf vom 24.01.2013 zur Drucksache Nr.

07/2013 auf.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 34/2013

Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Gemar- kung Schönwalde, Flur 28, Flst. 66/4)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt der Eintragung einer beschränk- ten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Velten zu. Diese Dienstbarkeit berechtigt die Stadt Velten, eine Abwasserleitung und die dafür notwendigen sonstigen Armaturen auf dem in der Anlage gekenn- zeichneten Teil des gemeindeeigenen Flurstücks 66/4, die Flur 28, Gemarkung Schönwalde zu errichten und zu betreiben.

Dieses Leitungsrecht wird durch Vertrag (Eintragungsbewilligung) geregelt und anschließend als Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetra- gen. Der anliegende Vertragstext als Bestandteil des Beschlusses ist wie folgt zu ändern:

• 1. Satz: „…Stadt Velten (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), nach- folgend Eintragungsberechtigter genannt, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Fredrich, der OWA GmbH als Betriebs- führer für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten, nachgewiesen durch Vollmacht vom …“

• Regelung b.): „Entschädigungen für Nachteile, die sich aus dem Vorhandensein der Anlage oder der Ausübung der Dienstbarkeit für die Nutzung des Grundstücks ergeben, werden nicht abgegolten.“

• Regelung f.): „Anfallende Nebenkosten, die hervorgerufen werden durch Stellen von Anträgen bei den zuständigen Ämtern sowie Notar- kosten, werden durch den Eintragungsberechtigten übernommen.“

Der Bürgermeister und sein Allgemeiner Stellvertreter werden mit der Vertragsabwicklung und der anschließenden Antragsstellung zur Grund- bucheintragung, beim Amtsgericht Nauen beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 35/2013

Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Gemar- kung Schönwalde, Flur 4, Flst. 14/3)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt der Eintragung einer beschränk- ten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Velten zu. Diese Dienstbarkeit berechtigt die Stadt Velten, eine Abwasserleitung und die dafür notwendigen sonstigen Armaturen auf dem in der Anlage gekenn- zeichneten Teil des gemeindeeigenen Flurstücks 14/3, die Flur 4, Gemar- kung Schönwalde zu errichten und zu betreiben.

Dieses Leitungsrecht wird durch Vertrag (Eintragungsbewilligung) geregelt und anschließend als Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetra- gen. Der anliegende Vertragstext als Bestandteil des Beschlusses ist wie folgt zu ändern:

• 1. Satz: „…Stadt Velten (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), nach- folgend Eintragungsberechtigter genannt, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Fredrich, der OWA GmbH als Betriebs- führer für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten, nachgewiesen durch Vollmacht vom …“

• Regelung b.): „Entschädigungen für Nachteile, die sich aus dem Vorhandensein der Anlage oder der Ausübung der Dienstbarkeit für die Nutzung des Grundstücks ergeben, werden nicht abgegolten.“

• Regelung f.): „Anfallende Nebenkosten, die hervorgerufen werden durch Stellen von Anträgen bei den zuständigen Ämtern sowie Notar- kosten, werden durch den Eintragungsberechtigten übernommen.“

Der Bürgermeister und sein Allgemeiner Stellvertreter werden mit der Vertragsabwicklung und der anschließenden Antragsstellung zur Grund- bucheintragung, beim Amtsgericht Nauen beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 41/2013

Antrag auf überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für das För- dervorhaben Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz

Da die im Haushalt 2013 verfügbaren Mittel in Höhe von 206 T€ für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz, OT Perwenitz nicht ausreichen, sind - um das Vorhaben abschließend fertig stellen zu können - maximal 75 T€ abzüglich Eigenleistungen und Nachlässe im Haushalt 2014 verbindlich aufzunehmen.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. haben die Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke und Herr André Barkowski weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 62/2013

Vergabe der Bauhauptarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“

Für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sport- platz im OT Perwenitz“ stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Jeschke zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Bauhauptarbeiten die Firma Baufirma Lothar Lüdtke, Am Silberberg 3 aus 14621 Schönwalde- Glien OT Schönwalde-Dorf (gepr. Angebotssumme brutto 39.525,08 €) zu beauftragen.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 63/2013

Vergabe der Tischlerarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Aus- bau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“

Für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sport- platz im OT Perwenitz“ stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Jeschke zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Tischlerarbeiten die Tischlerei Düring, Steege 2, 14621 Schönwalde-Glien, OT Perwenitz (gepr. Angebotssumme brutto 16.799,23 €) zu beauftragen.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr André Barkowski weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 64/2013

Vergabe der Heizung-, Lüftung- und Sanitärarbeiten für das Bauvor- haben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwe- nitz“

Für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sport- platz im OT Perwenitz“ stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Jeschke zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Heizung-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten die Firma HTN Nauen, Schützenstraße 38, 14641 Nauen (gepr. Angebotssumme brutto 54.365,47 €) zu beauftragen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

Beschluss Nr. 65/2013

Vergabe der Estricharbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“

Für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sport- platz im OT Perwenitz“ stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Jeschke zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Estricharbeiten die Firma Baufirma Lothar Lüdtke, Am Silberberg 3 aus 14621 Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Dorf (gepr. Angebotssumme brutto 5.464,55 €) zu beauftragen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 66/2013

Vergabe der Elektroarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“

Für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sport- platz im OT Perwenitz“ stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Jeschke zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Elektroarbeiten die Elektro Dienst Rogge GmbH, Feldstraße 17, 16727 Oberkrämer, OT Bötzow (gepr. Angebotssumme brutto 15.209,28 €) zu beauftragen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 67/2013

Vergabe der Trockenbauarbeiten für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz Perwenitz“

Für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sport- platz im OT Perwenitz“ stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Jeschke zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Trockenbauarbeiten die Zimmerei Jeschke, Am alten Bahndamm 9, 14621 Schönwalde-Glien OT Perwenitz (gepr. Angebotssumme brutto 17.270,35 €) zu beauftragen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 48/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 6 Tischlerarbeiten Fenster – Türen zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 6 Tischlerarbeiten Fenster – Türen zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Fenster Schröder GmbH, Conrader Weg 36a, 19063 Schwerin-Mueß (gepr. Angebotssum- me brutto 75.805,38 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 49/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 8 Estricharbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außen- anlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung Los 8 Estricharbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma MG bauen GmbH, Landsberger Straße 13,06112 Halle (gepr. Angebotssumme brutto 22.084,88 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 50/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 9 Malerarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außen- anlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 9 Malerarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Malermeister Eckhard Voss GmbH, Wartiner Straße 4, 16303 Schwerin (gepr. Angebotssumme brutto 23.086,89 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 51/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 10 Bodenbelagsarbeiten zum

„Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 10 Bodenbelagsarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Ruppiner Ausbau GmbH, Zur Mesche 13, 16816 Neuruppin (gepr. Angebotssumme brutto 24.878,73 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 52/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 11 Tischlerarbeiten Innentüren zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestal- tung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 11 Tischlerarbeiten Innentüren zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Bau und Möbeltischlerei Dähne GmbH, Alte Lindenstraße 16, 39539 Havelberg (gepr. Angebots- summe brutto 22.413,65 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 53/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 12 Fliesenarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 12 Fliesenarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Becker & Partner Baugesellschaft M.B.H., Lichtenhäger Chaussee 10a, 18107 Rostock (gepr. Angebotssumme brutto 21.681,09 €) mit den Arbeiten zu beauftra- gen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

Beschluss Nr. 54/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 13 Fassadenarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 13 Fassadenarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma HAFA Malersanie- rungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 38, 15366 Neuenhagen (gepr.

Angebotssumme brutto 29.254,71 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 55/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 14 Schlosserarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 14 Schlosserarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma MSH Moltzower Service

& Handels GmbH, 17194 Moltzow (gepr. Angebotssumme brutto 7.417,42

€) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 56/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 16 Heizung zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außen- anlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsgesellschaft Hensel-Klose mbH, 14621 Schönwalde-Glien, für die Bauleistung LOS 16 Heizung zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Eurotherm GmbH, Ostendstraße 1-14, 12459 Berlin (gepr. Angebotssumme brutto 65.694,14 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag der Planungsgesellschaft Hensel-Klose mbH sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 47/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 19 Elektroarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außen- anlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Ingenieurbüro Drews Elektrotechnik aus Neubrandenburg, für die Bauleis- tung LOS 19 Elektroarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäu- se im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma ISE Elektro Service GmbH, Curlandstraße 23, 14712 Rathenow (gepr. Angebotssumme brutto 98.164,66 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Drews Elektrotechnik aus Neubrandenburg sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 68/2013

Vergabe des Straßenbaus Fontanestraße, OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Fontanestraße, OT Schönwal- de-Siedlung an die Firma Rausch Straßen- und Tiefbau GmbH aus Falkensee mit einer Bruttoangebotssumme von 399.477,37 €.

Von der Bruttoangebotssumme werden im Haushaltsjahr 2013 maximal 260.000 € gezahlt, die Restzahlung erfolgt 2014.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 73/2013

Bauantrag SW 19-13-B, Ackerstr. 58, OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien erteilt für den Bauantrag SW 19-13-B für das Grundstück Ackerstr. 58 im OT Schönwalde-Dorf ihr Einvernehmen für die „bauliche Änderung und Nutzungsänderung“.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 74/2013

Bauantrag SW 21-13-B, Kurmärkische Str. 57, OT Schönwalde- Siedlung

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien erteilt im nachträglichen Genehmigungsverfahren Bauantrag SW 21-13-B für das Grundstück Kurmärkische Str. 57 im OT Schönwalde-Siedlung ihr Einvernehmen für die „Nutzungsänderung des Schuppens in ein Wohnhaus“.

(0 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 44/2013

Antrag der MAFZ Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH Paaren zur Verwendung der Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien und des Ortsteils Paaren im Glien

Die Verwendung der Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien und des Ortsteils Paaren im Glien für die Außendarstellung der MAFZ Ausstel- lungs- und Freizeitzentrum GmbH Paaren wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und folgenden Auflagen genehmigt:

1. Das Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien ist im Briefkopf der MAFZ Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH Paaren rechts oben zu führen.

2. Das Wappen des Ortsteils Paaren im Glien ist im Briefkopf der MAFZ Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH Paaren auf der rechten Sei- te unterhalb des Wappens von Schönwalde-Glien zu führen.

3. Auf der Homepage, in Werbematerialien und sonstigen Veröffentli- chungen ist die Anordnung der Wappen frei gestellt.

4. Das Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien ist wie in der Haupt- satzung beschrieben zu gestalten: Von Gold und Blau gespalten, vor- ne eine grünes Eschenblatt mit sieben Fiederblättchen; hinten pfahl- weise zwei stürzende silberne Schwäne.

5. Das Wappen des Ortsteils Paaren im Glien ist wie folgt beschrieben zu gestalten: In Grün ein nach rechts geöffneter, sichelförmiger gol- dener Pfahl, rechts oben begleitet von einem schrägrechten goldenen Hufeisen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 58/2013

Antrag der artevent GmbH auf zeitweilige Umwandlung einer Wald- fläche am Kiessee Grünefeld zur Errichtung eines Zeltplatzes

Die Gemeinde Schönwalde-Glien befürwortet die Option der Anlage des

`backstage-Bereiches` beim Nation`s of Gondwana-Festival im gemeind- lichen Wald in Grünefeld.

Auflage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirt- schaft: Alle aus dem Vorgang resultierenden Kosten sind durch die artevent GmbH zu tragen.

Der Veranstalter stellt die Gemeinde von jeglichen Ansprüchen der Verkehrssicherung und jeglicher Haftung egal aus welchem Rechtsgrund frei. Die Beschlussfassung gilt für 5 Jahre.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 71/2013

Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid über die Kreisumlage 2012

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erhebt keine Klage gegen den Wider- spruchsbescheid des Landkreises Havelland zur Kreisumlage 2012.

(9 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Ende der 55. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 18.4.2013

(7)

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012

Gemäß § 193 (5) Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gut- achterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussver- ordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum 31.12.2012 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte sind im Brandenburg-Viewer veröf- fentlicht und gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch für jeder- mann unter www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm kostenfrei einsehbar.

Bei Fragen gibt die

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Havelland Waldemardamm 3

14641 Nauen Auskunft.

Einladung

Jagdgenossenschaft Pausin

Wir laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pausin zur Mitgliederversammlung am Freitag, 07.06.2013 um 19.00 Uhr in die Waldschule Pausin, Am Anger 18A, 14621 Schönwalde-Glien herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfä- higkeit der Jagdgenossenschaft

2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzbericht

4. Bericht über Kassen und Belegführung 5. Diskussion

6. Beschluss über die Verteilung des Reinertra- ges Jagdjahr 2011/2012

7. Finanzplan 2012/2013 8. Entlastung des Vorstandes 9. Schlusswort

10. Schüsseltreiben

Aus Organisationsgründen (Schüsseltreiben) möchten wir sie bitten, die Einladung bis zum 01.06.2013 zu bestätigen unter 033231 – 60221.

gez. Vorsitzender W. Franke

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Hundesteuer,

die Zweitwohnungssteuer und die

Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“

2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre, oder 2013 und Folgejahre gilt,

für das II. Quartal 2013 zum 15. Mai 2013 zu überwei- sen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2013 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2013 und 15. November 2013.

Schönwalde-Glien, den 3. Mai 2013

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

(8)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

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