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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 04 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 04 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 30. April 2009 Nr. 4

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

5. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.3.2009 Beschlüsse des Hauptausschusses

S. 2 Ein Schließtag je Kita zur Konzeptionserarbeitung S. 2 veränderte Schließzeiten der Kitas Zum Jahreswechsel 2009 / 2010 S. 2 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Errichtung eines Wasserwander-

rastplatzes, OT Schönwalde-Siedlung S. 2

6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.3.2009 Beschlüsse der Gemeindevertretung

S. 2 Aufhebung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde

Schönwalde-Glien S. 2

Bebauungsplan „Hasenwinkel“, OT Pausin

Betreff: Beschluss zur Durchführung einer Bodenordnung durch den Umlegungsaus-

schuss S. 2

Bauantrag SW 08-09-B (Befreiung), Straße der Jugend 102, OT Schönwal-

de-Siedlung S. 2

außerplanmäßige Ausgabe auf der HHSt 6100.6561 (Bebauungsplan Nr. 02

„Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung) S. 2

außerplanmäßige Ausgabe auf der HHSt 6100.6562 (Bebauungsplan Nr. 03

„Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung) S. 2

überplanmäßigen Ausgabe auf der HHSt 67500.5400 (Straßenreinigung und

Winterdienst) S. 3

Bebauungsplan „Gartenweg“ OT Pausin

Betreff: Beschluss zur Durchführung einer Bodenordnung durch den

Umlegungsausschuss S. 3

Antrag B90/Die Grünen, Herr Michael Laarß, vom 11. März 2009 – Einwoh-

nerfragestunde in Sitzungen des Hauptausschusses S. 3

Pachtvertrag (Sportplatz) zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der

SG Paaren e.V. S. 3

Antrag 100-Stellen-Programm gemäß Verwaltungsvorschrift Landkreis Havelland in 2009/2010 - Antrag für Tourismusbüro Verein kreativ e.V. S. 3

Zuwendung an Verein Buch & Co. e.V. S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wäh- lerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die

Wahl zum Europäischen Parlament S. 4

Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises

Havelland – Stand 01.01.2009 S. 6

Öffentliche Bekanntmachung des Landesbetrieb Forst Brandenburg Betriebsteil Alt Ruppin - Am 04. Mai.2009 erfolgt ein aviochemischer Einsatz gegen den Eichenpro-

zessionsspinner. S. 6

Impressum S. 7

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 41/2009

Ein Schließtag je Kita zur Konzeptionserarbeitung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien als Träger der Kindertagesstätten (Kita) in den Ortsteilen Schönwalde-Dorf, Wansdorf, Pausin, Paaren im Glien und Perwenitz gewährt jeder Kita einen individuellen Schließtag zur Konzepti- onserarbeitung.

Eine Ausweich-Kita wird in jedem Fall angeboten.

Möglichst Brückentage o.ä.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 42/2009

Veränderte Schließzeiten der Kitas Zum Jahreswechsel 2009 / 2010

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt folgenden Kindereinrichtungen zwei zusätzliche Schließtage am 21.12. und 22.12.2009:

Kita Waldeck OT Schönwalde-Dorf Kita Storchennest OT Wansdorf Kita Waldmäuse OT Pausin

Kita Frechdachs OT Paaren im Glien Kita Schloß Fröhlichhausen OT Perwenitz

Als Ausweich-Kita wird vom 21. - 23.12.2009 die Kita Sonnenschein angeboten.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 53/2009

Vergabe der Ingenieurleistungen für die Errichtung eines Wasserwander- rastplatzes, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Ingenieurbüro AbTiWa (Werlseestr. 37, 15537 Grünheide) den in der Anlage beigefügten Ingeni- eurvertrag (LPH 2-4), zur Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes am Ufer des Havelkanals km 6,0 linkes Ufer, in Höhe von 19.926,42 € ab.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 57/2009

Aufhebung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom 20.11.2006 (Beschluss-Nr. 254/2006 vom 16.11.2006) wird aufgehoben.

Für die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen (VOL) und Leistungen (VOB) sowie von Beauftragungen auf der Grundlage der HOAI ist der § 25a der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung vom 26. Juni 2002, GVBl.

II S. 414) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 40/2009

Bebauungsplan „Hasenwinkel“, OT Pausin

Betreff: Beschluss zur Durchführung einer Bodenordnung durch den Umlegungsausschuss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die Beauftragung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Schönwalde-Glien mit der

Durchführung der Bodenordnung zum Geltungsbereich des Bebauungspla- nes „Hasenwinkel“ im OT Pausin.

Eine Übersichtskarte in der das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil des Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 43/2009

Bauantrag SW 08-09-B (Befreiung), Straße der Jugend 102, OT Schönwalde- Siedlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag SW 08-09-B für die nachträgliche Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Straße der Jugend 102, OT Schönwalde-Siedlung, wird erteilt. Das Einvernehmen beinhaltet die Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. II.2 im Be- bauungsplan Nr. 15 „Brandenburger Straßen“ sowie die Abweichung von der Bauordnung § 6 Absatz 10.

(0 Ja- und 17 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 44/2009

außerplanmäßige Ausgabe auf der HHSt 6100.6561 (Bebauungsplan Nr. 02

„Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung)

Die Gemeindevertretung stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.500 EUR auf der HH-Stelle 6100.6561 - Planungskosten für den Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“ im OT Schönwalde-Siedlung - im Haushaltsjahr 2009 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 45/2009

außerplanmäßige Ausgabe auf der HHSt 6100.6562 (Bebauungsplan Nr. 03

„Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung)

Die Gemeindevertretung stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.000 EUR auf der HH-Stelle 6100.6562 - Planungskosten für den Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ im OT Schönwalde-Siedlung - im Haushaltsjahr 2009 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 5. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.3.2009

Ende der 5. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.3.2009

Beschlüsse der 6. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 19.3.2009

(3)

Beschluss Nr. 38/2009

überplanmäßigen Ausgabe auf der HHSt 67500.5400 (Straßenreinigung und Winterdienst)

Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € auf der HHST 67500.5400 - Straßenreinigung / Winterdienst wird zugestimmt.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 39/2009

Bebauungsplan „Gartenweg“ OT Pausin

Betreff: Beschluss zur Durchführung einer Bodenordnung durch den Umlegungsausschuss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die Beauftragung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Schönwalde-Glien mit der Durchführung der Bodenordnung zum Geltungsbereich des Bebauungspla- nes „Gartenweg“ im OT Pausin.

Eine Übersichtskarte in der das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil des Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 59/2009

Antrag B90/Die Grünen, Herr Michael Laarß, vom 11. März 2009 – Einwoh- nerfragestunde in Sitzungen des Hauptausschusses

Dem Antrag von B90/Die Grünen, Herrn Michael Laarß, vom 11. März 2009 auf Einführung einer Einwohnerfragestunde in Sitzungen des Hauptaus- schusses wird zugestimmt.

(2 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 52/2009

Pachtvertrag (Sportplatz) zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der SG Paaren e.V.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt den in der Anlage beigefügten Pachtvertrag (Sportplatz, Teilfläche des Flurstücks 540, Flur 4) mit der SG Paaren e.V. ab. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 60/2009

Antrag 100-Stellen-Programm gemäß Verwaltungsvorschrift Landkreis Havelland in 2009/2010 - Antrag für Tourismusbüro Verein kreativ e.V.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt einen Antrag gemäß Verwaltungs- vorschrift Landkreis Havelland 100-Stellen-Programm in 2009/2010 zur Förderung eines Arbeitsnehmers für das Tourismusbüro im Verein kreativ e.V. für den Zeitraum von 12 Monaten. Der Eigenanteil von maximal 5.000,00 € wird in den Haushalt der Gemeinde eingestellt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 54/2009

Zuwendung an Verein Buch & Co. e.V.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gibt an den Verein „Buch & Co. e.V. „ OT Schönwalde-Siedlung eine Mittelzuführung in Höhe von 5.200,00 € für die Erfüllung der anstehenden Aufgaben.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 6. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 19.3.2009

(4)

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)
(6)

Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland

– Stand 01.01.2009

Gemäß § 193 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die in der Bodenrichtwertkarte und den zugehöri- gen Nebenkarten angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachter- ausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fas- sung zum Stichtag 1. Januar 2009 ermittelt.

Die Bodenrichtwertkarte hängt vom 04. Mai bis 05. Juni 2009 im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung im OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 öffent- lich aus und kann während der Sprechzeiten - jeweils Dienstags von

09.00 bis 12.00 Uhr und

15.00 bis 19.00 Uhr und

Donnerstags von

07.30 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Gleichzeitig weise ich auf das Recht hin, auch außerhalb dieser Zeiten von der Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Sitz der Geschäftsstelle: Waldemardamm 3, 14641 Nauen, Telefon: 03321/403 6181

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Betriebsteil Alt Ruppin , den 27.04.2009

Öffentliche Bekanntmachung

Am 04. Mai.2009 erfolgt ein aviochemischer Einsatz gegen den Eichenprozessionsspinner.

Der Behandlungszeitraum ist von Witterungsbedingungen abhängig und wird bei Änderung durch das Aufstellen von Sperrschildern ersichtlich sein.

Es sind insgesamt 713,05 ha in der Oberförsterei Borgs- dorf, Revier Krämerpfuhl und Oberkrämer sowie in der Oberförsterei Finkenkrug, Revier Pausin betroffen.

Die Einsatzfläche ist auf der beiliegenden Karte dargestellt.

Die Behandlung der Waldgebiete gegen die Forstschadin- sekten wird auf Grundlage des § 19 Waldgesetz des Lan- des Brandenburg (LWaldG) in der Fassung vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom

19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367) durchgeführt.

Es kommt das Mittel Dipel zum Einsatz und es wird mit Hubschrauber beflogen.

Die zu behandelnden Flächen werden gekennzeichnet.

Es sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

Das Betreten der Waldflächen ist während der Bekämp- fung grundsätzlich untersagt.

Den Weisungen der Forstbediensteten ist Folge zu leisten.

Bei dem Einsatz von Dipel ES ist eine Karenzzeit ohne Bedeutung.

Die Karenzzeit bei Beeren und Pilzen ist durch die Vegetationszeit abgedeckt, die sich aus Anwendung des Mittels und einer Ernte ergibt.

B. Juhre SB Hoheit

Zum geplanten Pflanzenschutzmitteleinsatz im Wald Ziel: Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners Die Raupen des Schmetterlings fressen die Blätter der einheimi- schen Eichen. Mehrmaliger starker Fraß kann zum Absterben der Eichen führen. Deshalb sollen zum Schutz der Bestände Pflan- zenschutzmittel eingesetzt werden. Für den Einsatz von Insektizi- den im Wald vom Hubschrauber aus bestehen Auflagen u. a. zu Sicherheitsabständen zu Ortslagen, Oberflächengewässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Da aber die Gifthaare die Rau- pen durch eine starke alllergene Wirkung (Reizungen der Haut, der Augen, der Atemwege) auch für den Menschen gefährlich werden können, sollten möglichst auch diese Randbereiche, insbesondere in Ortsnähe, mitbehandelt werden. Außerdem würde von ausgesparten Randbereichen aus der Wald kurzfristig wieder besiedelt werden.

Eingesetzt wird ein biologisch wirksames Insektizid:

Dipel ES

Es beinhaltet Toxine und Sporen eines Bakteriums, Bacillus thuringiensis. Diese Art ist ein geographisch sehr weit verbreitetes

(7)

Bakterium. Es ist auf allen Kontinenten zu finden und konnte sogar in der Antarktis nachgewiesen werden.

Bacillus thuringiensis-Produkte stehen im Pflanzenschutz seit ca.

20 Jahren zur Verfügung.

Sie wirken sehr spezifisch auf Larven von Schmetterlingen.

Der Wirkstoff besteht aus zwei Komponenten:

a) Toxine (Delta-Endotoxinkristalle) von Bacillus thuringiensis b) Dauersporen von Bacillus thuringiensis

Diese Wirkstoffkombination wirkt ausschließlich über die Aufnah- me beim Fraß. Die Toxine greifen die Darmwand an, wodurch die anschließende Keimung und das Eindringen der Sporen gefördert wird. Zunächst tritt ein sofortiger Fraßstopp ein. Zum Absterben der Raupen kommt es erst nach einigen Tagen.

Das Mittel darf keine säugetier- oder bienenpathogenen Mikroor- ganismen enthalten, ist also nicht säugetier- und bienengefährlich.

Zur Beachtung:

Bei direktem Kontakt sind Reizungen der Haut oder der Augen möglich. Da die noch sehr kleinen Raupen sehr empfindlich sind, müssen nur 3 Liter Mittel in 50 Liter Wasser pro ha Wald ausge- bracht werden. Es ist davon auszugehen, dass mindestens 60 % des Mittels in den Kronen hängen bleiben. Die Abdrift ist bei Ausbringung mit dem Hubschrauber in der Regel sehr gering.

Während der Ausbringung ist das Einsatzgebiet aus Sicher- heitsgründen zu verlassen.

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Kurt Hartley

Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk

Schönwalde-Siedlung

Sebastian-Bach-Straße 10-12 www.schoenwalde-glien.de

14621 Schönwalde-Glien hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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