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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 07 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 30. Juli 2009 Nr. 7

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.6.2009

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde/Polozentrum“ („Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“) OT Schönwalde-Dorf

- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.08.2006 zur Drs. Nr. 168/2006 S. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reit-sport- und

Tourismuszentrum“, OT Schönwalde-Dorf

- Aufstellungsbeschluss S. 2

- Auslegungsbeschluss S. 2

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin

- Aufstellungsbeschluss S. 2

- Auslegungsbeschluss S. 2

Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“, OT

Schönwalde-Siedlung - Auslegungsbeschluss S. 2

Umbau Rathausbau, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Friedhof im OT Schönwalde-Siedlung, Erneuerung der rückwärtigen Einfriedung zur Verhinderung weiterer Schäden durch Schwarzwild - Antrag zur Genehmigung einer

überplanmäßigen Ausgabe S. 3

Vergabe VHG, OT Schönwalde-Siedlung, Errichtung eines Mehrzweckgebäu-

des/Aula - Vergabe der Bauleistungen der Haustechnik - Elektroinstallationsarbeiten S. 3

10. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.7.2009

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 3

Planung Straße „Zum Leegefeld“ Gemeinde Schönwalde-Glien,

OT Grünefeld S. 3

Fördermittelantrag für Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses

in der Berliner Allee 7 S. 3

Entscheidung Fassadengestaltung Schulaula, OT Schönwalde-Siedlung S. 3 Fördermittelantrag für Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der

Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Errichtung eines Mehrzweckgebäudes/Aula Diskussion und Beschluss Vergabe

Heizungsinstallationsarbeiten S. 3

10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.7.2009

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 3

Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung

- Abwägungsbeschluss S. 3

- Änderung von Text-Bebauungsplan in einfachen Bebauungsplan S. 3

- Auslegungsbeschluss S. 4

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung

- Abwägung S. 4

- Änderung von Text-Bebauungsplan in einfachen Bebauungsplan S. 4 Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung

- Abwägung S. 4

- Auslegungsbeschluss S. 5

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung

- Abwägung S. 5

- Auslegung S. 5

Bebauungsplan Nr. 5 “Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf” der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Wansdorf

- Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 18.03.2004 S. 5

- Änderungsbeschluss S. 5

- eingeschränkte Betroffenen- und Behördenbeteiligung S. 5

präzisierte Beschlussfassung zum Umbau FFw-Gebäude, OT Grünefeld mit

Antragstellung für einen Fördermittelantrag S. 6

Fördermittelantrag für Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses

in der Berliner Allee 7 S. 6

Fördermittelbeantragung für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in

der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung S. 6

Prioritätenliste , OT Grünefeld S. 6

Prioritätenliste Ortsteil Wansdorf S. 6

Antrag aus dem Ortsbeirat zur Instandsetzung der Buswartehäuschen im Ortsteil

Schönwalde Siedlung S. 6

Antrag aus dem Ortsbeirat betreff Aufgabe/n einer/es Kinderbeauftragten für die

Gemeinde Schönwalde-Glien S. 6

Bauantrag PAU 02-09-B, Hasenwinkel 14A, OT Pausin

Gestattung einer Befreiung S. 6

Abschluss eines Darlehensvertrages mit der SG Paaren e.V.,

OT Paaren im Glien S. 6

Umschuldung eines Kredites S. 6

Entscheidung zu selbstschließenden Rauchabschlüssen von den Fluren zu den

Treppenhäusern in der VHG, OT Schönwalde-Siedlung S. 6

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.

23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde

Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf S. 7

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil

Pausin S. 7

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil

Schönwalde-Siedlung S. 8

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ OT Paaren im Glien

Satzungsbeschluss S. 9

8. Änderung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-

Glien für den Ortsteil Paaren im Glien S. 9

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 9 Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ der

Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S.10 Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 11

Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen zum 17. Deutschen

Bundestag und zum 5. Landtag Brandenburg am 27. September 2009 S. 11 Gemeinsame Wahlbekanntmachung zu den Wahlen des 17. Deutschen Bundesta-

ges und 5. Landtages Brandenburg am 27. September 2009 nach § 48 Abs. 1 BWO und § 45 Abs. 1 BbgLWahlV - Gemeinsame Wahlbekanntmachung S. 13

Amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung 15

Sonstige Mitteilungen

Aus der Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptka-

nal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen S. 16

Impressum S. 16

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Gr ü nef e ld, Pa a r e n im Glie n, Pa us in , Pe r we nitz , Schönwalde-Dorf, Schönwa lde-Siedlung, W ansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 101/2009

Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde/Polozentrum“ („Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“) OT Schönwalde-Dorf - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.08.2006 zur Drs. Nr. 168/2006

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss zur Aufstellung des Bebau- ungsplanes „Schloss Schönwalde/Polozentrum“ zur Drucksache Nr.

168/2006 vom 17.08.2006 bzw. den Änderungsbeschluss in Bebauungs- plan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ zur Drucksache Nr. 197/2006 vom 21.09.2006 auf.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 102/2009

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reit- sport- und Tourismuszentrum“, OT Schönwalde-Dorf

- Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt gemäß § 8 Absatz 2 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ für den OT Schönwalde- Dorf.

Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraus- setzungen zur Entwicklung und Sicherung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum gemäß § 11 BauNVO geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich von Schönwalde-Dorf.

Es umfasst die Flurstücke 37 (teilweise), 40 (teilweise), 41, 42, 43, 44, 45, 249 und 251 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde und hat eine Größe von ca. 15ha.

Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 7.

Beschluss Nr. 103/2009

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reit- sport- und Tourismuszentrum“, OT Schönwalde-Dorf

- Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ für den OT Schönwalde- Dorf in der Fassung vom Juni 2009 für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 37 (teilweise), 40 (teilweise), 41, 42, 43, 44, 45, 249 und 251 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde wird einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 7.

Beschluss Nr. 105/2009

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin - Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt gemäß § 13a BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4“ für den OT Pausin.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge- führt werden. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Durch das Bebauungsplanverfahren soll eine städtebauliche Ordnung und Schaffung von Baurecht der Innenentwicklung geschaffen werden. Mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahren ist der Abschluss eines Städte- baulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger notwendig.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Landesstraße L 16, direkt im Dorfanger. Es umfasst das Flurstück 55/4 der Flur 5 in der Gemarkung Pausin mit einer Größe von 4.661,0 m².

Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 8.

Beschluss Nr. 106/2009

Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin - Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Fassung von April 2009, für den OT Pausin.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 7.

Beschluss Nr. 104/2009

Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“, OT Schönwalde-Siedlung

- Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugend- club und Bolzplatz“ für den OT Schönwalde-Siedlung in der Fassung vom Mai 2009 für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit dem Flurstück 279 der Flur 1 wird einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 8.

Beschluss Nr. 107/2009

Umbau Rathausbau, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Entwürfe der Archi- tekten Herrn Farkas und Herrn Riebschläger für die Grundrisse des Erdge- schoss, Obergeschoss und Dachgeschoss sowie die vorgestellte Fassa- dengestaltung (laut Ansichten) mit Aufstockung über den Blumenladen und Gauben im Dachbereich der Berliner Allee und Amselsteig für das neue Rathaus Berliner Allee 7. Im Erdgeschoss sind vorwiegend Gewerberäume, im Obergeschoss und Dachgeschoss ist der Sitz der Verwaltung geplant.

Die aus dieser Planung durch die Architekten ermittelte Kostenschätzung nach DIN 276 wird bestätigt und soll Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln sein. Die Architekten werden beauftragt den Bauantrag auf der o.g. Grundlage zu stellen.

Die vorgestellten Entwürfe und die Kostenschätzung sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Protokollvermerk: Die Außenanlage ist hierbei nicht enthalten. Sie wurde heute vorgestellt und kostet ca. 400 – 500 T€.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 9. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 18.6.2009

(3)

Beschluss Nr. 115/2009

Friedhof im OT Schönwalde-Siedlung, Erneuerung der rückwärtigen Einfriedung zur Verhinderung weiterer Schäden durch Schwarzwild Antrag zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Die Gemeinde stimmt dem Antrag einer überplanmäßigen Ausgabe für die Erneuerung der linken und rückwärtigen Einfriedung auf dem Friedhof im OT Siedlung zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 114/2009

Vergabe VHG, OT Schönwalde-Siedlung, Errichtung eines Mehrzweckge- bäudes/Aula - Vergabe der Bauleistungen der Haustechnik - Elektroinstalla- tionsarbeiten

Bzgl. der Errichtung des Mehrzweckgebäudes/der Schulaula wird der Bürgermeister bevollmächtigt, mit den Elektroarbeiten die Fa. Elektro- Brecht aus 14612 Falkensee zu beauftragen

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 134/2009

Planung Straße „Zum Leegefeld“ Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Grünefeld

Der vorliegenden Planung des Planungsbüros Richter vom Juni 2009 zum Ausbau der Straße „Zum Leegefeld“ im OT Grünefeld wird zugestimmt.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 137/2009

Fördermittelantrag für Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses in der Berliner Allee 7

Der Hauptausschuss beschließt den in der Anlage beigefügten Fördermit- telantrag für die Sanierung/Rekonstruktion der Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde- Siedlung, zu stellen.

Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 1.071.521,59 € brutto (Netto 900.437,47 €, davon 75% Förderung = 675.328,10 €).

Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beauftragt.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 112/2009

Entscheidung Fassadengestaltung Schulaula, OT Schönwalde-Siedlung

Bzgl. der Fassadengestaltung – Farbgebung Außenfassade, Fenster und Türen - für die Schulaula stimmt die Gemeinde dem Farbvorschlag des Lehrergremiums zu.

Die Fassade wird farblich der Turnhalle angepasst, die Fenster, Außentüren und Eckpfeiler werden verschiedenfarbig gestaltet.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 138/2009

Fördermittelantrag für Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss beschließt den in der Anlage beigefügten Fördermit- telantrag für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung, zu stellen.

Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 216.706,02 € brutto

(Netto 182.105,90 €, davon 75% Förderung = 136.579,42 €).

Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beauftragt.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 140/2009

Errichtung eines Mehrzweckgebäudes/Aula Diskussion und Beschluss Vergabe Heizungsinstallationsarbeiten

Mit den Heizungsinstallationsarbeiten für die Errichtung der Schulaula wird die Fa. Hausig und Keller GmbH aus 16727 Bötzow beauftragt.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 124/2009

Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Text-Bebauungsplan Nr. 02

„Nordmärkische“ (Planfassung Dezember 2007) hat die Gemeindevertre- tung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Bürger haben sich nicht an der Planung beteiligt.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

d) Keine Einwände gegen die Planung, aber Anregungen und Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten:

TÖB Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg TÖB Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft, Außenstelle Borgsdorf

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die TÖB und die Bürger, die Anre- gungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 10.

Beschluss Nr. 125/2009

Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung Änderung von Text-Bebauungsplan in einfachen Bebauungsplan

Das unter der Drs. Nr. 123/96 vom 15.08.1996 eingeleitete Verfahren zum Text-Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“ wird als einfacher Bebau- ungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“ für den OT Schönwalde-Siedlung nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB weitergeführt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 10.

Ende der 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.6.2009

Beschlüsse der 10. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.7.2009

Ende der 10. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.7.2009

Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.7.2009

(4)

Beschluss Nr. 126/2009

Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 "Nordmärkische" für den OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 677, 678/1 der Flur 19, den Flurstücken 8 - 39, 42 - 110, 113 - 171, 210 - 215, 218, 219, 221, 224 - 230, 235, 235/40 der Flur 21, den Flurstücken 1 - 41 der Flur 22 und den Flurstücken 1 - 20, 23 - 28, 30 - 34, 35/1, 35/2, 41, 42/1, 42/2, 43 - 49, 51, 53 - 76, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 90 - 95, 98 - 139, 141 -148, 149/1, 149/2, 150, 151, 153, 154 (tlw.), 156/1, 156/2, 157, 158, 159 (tlw.), 160 - 162, 163 (tlw.), 164 (tlw.) 165 -170, 172, 173/50, 174/89, 175/21, 176, 177, 178/81 der Flur 23 wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Stellung zu nehmen.

Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 9.

Beschluss Nr. 127/2009

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägung

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vorge- brachten Anregungen und Hinweise zum Text-Bebauungsplan Nr. 03

„Havelländische“ (Planfassung Dezember 2007) hat die Gemeindevertre- tung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Bürger haben sich nicht an der Planung beteiligt.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West TÖB Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft, Außenstelle Borgsdorf

TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

d) Keine Einwände gegen die Planung, aber Anregungen und Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten:

TÖB Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 128/2009

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung Änderung von Text-Bebauungsplan in einfachen Bebauungsplan

Das unter der Drs. Nr. 124/96 vom 15.08.1996 eingeleitete Verfahren zum Text-Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ wird als einfacher Bebau- ungsplan Nr. 03 „Havelländische“ für den OT Schönwalde-Siedlung gemäß

§ 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB weitergeführt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Anlage zu den Beschlüssen Nr. 126/2009 und Nr. 127/2009

Beschluss Nr. 130/2009

Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägung

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie von den Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ (Planfassung 18.09.2008) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B2 Bürger B3 Bürger B4

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B1.1 Bürger B1.2

e) Keine Einwände gegen die Planung, aber Anregungen und Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten:

TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TÖB sowie die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 11.

(5)

Beschluss Nr. 131/2009

Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Auslegungsbeschluss

Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 "Straße A" (Planfassung Juni 2009) für den OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 1 bis 79 der Flur 5 wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur Auslegung bestimmt, die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 10.

Beschluss Nr. 132/2009

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägung

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie von den Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ (Planfassung 18.09.2008) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB / keine Bürger

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland Bürger B3

Bürger B5 Bürger B6

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B1 Bürger B2.1 Bürger B2.2 Bürger B4

d) Keine Einwände gegen die Planung, aber Anregungen und Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten:

TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TÖB sowie die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 11.

Beschluss Nr. 133/2009

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Auslegung

Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fasanensteig" (Planfassung Juni 2009) für den OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in der Gemar- kung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 - 220/8, 220/11 - 220/44 sowie den Flurstücken 267 - 285, 236 (tlw.) und 219/1 (tlw.) der Flur 5 wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur Auslegung bestimmt, die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 Fasanensteig der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 11.

Beschluss Nr. 118/2009

Bebauungsplan Nr. 5 “Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf” der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Wansdorf

Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 18.03.2004

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ OT Wansdorf vom 18.03.2004 unter der Drucksache Nr. 61 / 2004.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 119/2009

Bebauungsplan Nr. 5 “Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Wansdorf

Änderungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die nachfolgend aufgeführten Änderungen gem. § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5

„Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ im OT Wansdorf.

1. geringfügige Anpassung der Baugrenzen anhand der vollzogenen Grundstücksteilungen. Dies betrifft die Flurstücke 438, 439 und 440.Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 120/2009

Bebauungsplan Nr. 5 “Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf” der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Wansdorf

eingeschränkte Betroffenen- und Behördenbeteiligung

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf zur Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnbebauung Gemeindezentrum Wansdorf“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den OT Wansdorf ein- schließlich der Begründung in der Fassung von Juni 2009.

Die durch die Planung der Gemeinde berührten Eigentümer der betroffenen Grundstücke und der Landkreis Havelland sind nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu beteiligen (eingeschränkte Betroffenen- und Behördenbeteili- gung).

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

Beschluss Nr. 262/1/2008/2009

präzisierte Beschlussfassung zum Umbau FFw-Gebäude, OT Grünefeld mit Antragstellung für einen Fördermittelantrag

Die Gemeindevertretung beschließt, beim Landesamt für Verbraucher- schutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Umbau des Feuerwehrdepots im OT Grünefeld zu stellen. Die Gesamt- kosten betragen laut Kostenschätzung 237.082,08 € (brutto). Es wird für das Jahr 2009 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.900,00 € beschlossen. Für das Jahr 2010 sind in den Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 225.182,08 € einzustellen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt. Die Baugenehmigung ist zu beantragen. Mit den Baumaßnahmen darf nur mit entsprechendem Zuwendungsbescheid begonnen werden.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 137/2009

Fördermittelantrag für Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses in der Berliner Allee 7

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Förder- mittelantrag für die Sanierung/Rekonstruktion der Außenhülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen) des Rathauses in der Berliner Allee 7, OT Schön- walde-Siedlung, zu stellen. Die Gesamtkosten betragen gemäß Kosten- schätzung 1.071.521,59 € brutto (Netto 900.437,47 €, davon 75% Förde- rung = 675.328,10 €). Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beauftragt.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 138/2009

Fördermittelbeantragung für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Förder- mittelantrag für den Um- und Ausbau der Gewerberäume im Rathaus in der Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung, zu stellen. Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 216.706,02 € brutto (Netto 182.105,90 €, davon 75% Förderung = 136.579,42 €). Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung beauftragt.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 146/2009 Prioritätenliste , OT Grünefeld

Der Prioritätenliste des Ortsbeirates Grünefeld für Investitionsvorhaben 2009 wird zugestimmt.

(3 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 148/2009 Prioritätenliste Ortsteil Wansdorf

Der Prioritätenliste des Ortsbeirates Wansdorf für Investitionsvorhaben 2009 wird zugestimmt.

1. Rekonstruktion der Dorfkirche 2. Sport und Freizeitanlage 2. Spielplatz in den Hufen 4. Trauerfeierhalle und Weg 5. Ausbau „ Schwarzer Weg“

6. Errichtung Geh- und Radweg zum Gewerbegebiet (15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 149/2009

Antrag aus dem Ortsbeirat zur Instandsetzung der Buswartehäuschen im Ortsteil Schönwalde Siedlung

„Es wird weiter darüber abgestimmt, das begonnene Projekt der künstleri- schen Gestaltung weiterzuführen und die Buswartehäuschen mit Hart- schaumplatten zu bestücken. Dabei soll ein Buswartehäuschen durch einen Profisprayer gestaltet werden und die anderen Buswartehäuschen im Rahmen einer Projektarbeit mit interessierten und begabten Jugendlichen.

Die Verwaltung soll bei der Ausstattung der Buswartehäuschen nach Kosten einsparenden Möglichkeiten in der Art und Weise suchen.“

(11 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 150/2009

Antrag aus dem Ortsbeirat betreff Aufgabe/n einer/es Kinderbeauftragten für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Frau Zock meint, die Aufgaben eines oder einer Kinderbeauftragten müssen genau abgesteckt werden, bevor man einen Kinderbeauftragten benennt.

Herr Laarß schlägt vor, diese Aufgabe an die Gemeindevertreter zu übertragen, da dort ortsübergreifend für Schönwalde-Glien entschieden wird. Der Kinderbeauftragte sollte schließlich nicht nur für Schönwalde- Siedlung da sein, sondern für alle Ortsteile.

(4 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 143/2009

Bauantrag PAU 02-09-B, Hasenwinkel 14A, OT Pausin Gestattung einer Befreiung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan „Hasenwinkel“ Nr. 6.3 (Art der Dacheindeckung) sowie Nr. 7.3+7.4 (passiver Schallschutz) für das Bau- vorhaben PAU 02-09-B auf dem Grundstück Hasenwinkel 14A im OT Pausin wird erteilt.

(9 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 122/2009

Abschluss eines Darlehensvertrages mit der SG Paaren e.V., OT Paaren im Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt den in der Anlage beigefügten Darlehensvertrag mit der SG Paaren e.V. zum Bau eines Funktionsgebäu- des mit Umkleide- und Sanitäranlagen und Sanierungsarbeiten am Sport- platz ab. Die Darlehenssumme beträgt 60.000,00 €. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Darlehensvertrages beauftragt. Das Darlehen wird nur bei Fördermittelzusage durch das Landesamt für Verbraucher- schutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung gewährt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 142/2009 Umschuldung eines Kredites

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, ein Darlehen mit Restvaluta von 294.000 € zum 31.07.2009 umzuschulden und zwar insbesondere, um einen günstigeren Zinssatz zu bekommen. An Stelle des bisherigen Zinssatzes i. H. v. 4,95 % p. a. tritt ab 31.07.2009 ein Zinssatz i. H. v. 2,63

% p. a.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 123/2009

Entscheidung zu selbstschließenden Rauchabschlüssen von den Fluren zu den Treppenhäusern in der VHG, OT Schönwalde-Siedlung

die selbstschließenden Rauchabschlüsse zu den Treppenhäusern in der VHG Schönwalde OT Siedlung sind in der Variante 3

Montage von automatischen Feststellanlagen an den vorhandenen alten Elementen nach Vorliegen des Brandschutzgutachtens und Zustimmung durch den Landkreis

auszuschreiben.

Wenn Gutachten anders dann 2. Variante.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Ende der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.7.2009

(7)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schön- walde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Touris- muszentrum“ einschließlich Begründung und Umweltbe- richt für den Ortsteil Schönwalde-Dorf für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 37 (teilweise), 40 (teilweise), 41, 42, 43, 44, 45, 249 und 251 der Flur 28 wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schön- walde-Glien vom 18.06.2009 zur Drucksache Nr. 103/2009 gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Absatz 1 (BauGB) für die Dauer von 1 Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitpla- nung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis einschließlich 11.09.2009 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwal- de-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr), Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 19.06.2009

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“

mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes „Am Anger 3-4“ mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit dem Flurstück 55/4 der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schön- walde-Glien zur Drucksache Nr. 106/ 2009 vom 18.06.2009 gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

10.08.2009 bis einschließlich 11.09.2009

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße Öffentliche Bekanntmachungen

(8)

10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 23. Juni 2009

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Be- bauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Jugendclub und Bolzplatz“ einschließlich Begründung und Umweltbe- richt für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in

der Gemarkung Schönwalde mit dem Flurstück 279 der Flur 1 wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schön- walde-Glien vom 18.06.2009 zur Drucksache Nr. 104/2009 gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Absatz 1 (BauGB) für die Dauer von 1 Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitpla- nung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis einschließlich 11.09.2009 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwal- de-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 19.06.2009

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(9)

Beschluss Nr. 84/2009 aus Gemeindevertretersitzung vom 14.5.2009 Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ OT Paaren im Glien

Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) die 8. Änderung des Bebauungsplanes

„Am Schmiedeweg“ für das Gebiet in der

Flur 4, den Flurstücken 215/1, 217/1, 212, 347, 348, 350, 351, 359 – 366, 369 – 388, 393 – 396, 400, 403, 440, 441, 453, 457, 462 – 464, 476, 478, 563, 564, 568 – 573, 580, 586, 587, 589, 599, 600, 604, 610 - 612 der Gemarkung Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: 8. Änderung zum Bebauungsplan „Am Schmie- deweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 14.05.2009 unter der Drucksache Nr. 84/2009 als Satzung beschlossene 8. Änderung zum Bebauungs- plan „Am Schmiedeweg“ für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 12,5 ha große Gemeinde- gebiet nördlich der Landesstraße L 16, wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Die 8. Änderung zum Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung der 8. Änderung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwal- de-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde- Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwal- de-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den

Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüche wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 10.06.2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebau- ungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“ der Gemeinde Schön- walde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Nordmärkische“ für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 677, 678/1 der Flur 19, den Flurstücken 8 - 39, 42 - 110, 113 - 171, 210 - 215, 218, 219, 221, 224 - 230, 235, 235/40 der Flur 21, den Flurstücken 1 - 41 der Flur 22 und den Flurstücken 1 - 20, 23 - 28, 30 - 34, 35/1, 35/2, 41, 42/1, 42/2, 43 - 49, 51, 53 - 76, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 90 - 95, 98 - 139, 141 -148, 149/1, 149/2, 150, 151, 153, 154 (tlw.), 156/1, 156/2, 157, 158, 159 (tlw.), 160 - 162, 163 (tlw.), 164 (tlw.) 165 -170, 172, 173/50, 174/89, 175/21, 176, 177, 178/81 der Flur 23 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 126/2009 vom 16.07.2009 gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dabei wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellung-

(10)

nahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgege- ben werden können.

Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffent- liche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis ein- schließlich 10.09.2009 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterein- ander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gele- genheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 17.07.2009

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Be- bauungsplan Nr. 08 „Straße A“ der Gemeinde Schön- walde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 „Straße A“ für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstü- cken 1 bis 79 der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 131/2009 vom 16.07.2009 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der be- rührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dabei wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellung- nahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrele- vanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis einschließlich 10.09.2009 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schön- walde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 17.07.2009

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(11)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Be- bauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fasanensteig“

für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 - 220/8, 220/11 - 220/44 sowie den Flurstücken 267 - 285, 236 (tlw.) und 219/1 (tlw.) der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 133/2009 vom 16.07.2009 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dabei wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrele- vanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis einschließlich 10.09.2009 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwal- de-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 17.07.2009

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Gemeinsame Wahlbekanntmachung zu den

Wahlen des 17. Deutschen Bundestages und 5. Landtages Brandenburg am 27. September 2009

nach § 20 Abs. 1 BWO und § 16 BbgLWahlV

Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerver-

zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag und zum 5. Landtag Brandenburg

am 27. September 2009

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestags- und Landtags- wahl für die

Gemeinde Schönwalde-Glien

wird in der Zeit vom 7. September bis 11. September 2009

während der allgemeinen Öffnungszeiten und am 07.09.

und 09.09.2009 von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, Zimmer 14 und 15

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“

Gemeinde Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung

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