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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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7. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. Oktober 2011 Nr. 8

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen

32. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.9.2011 Beschlüsse des Hauptausschusses

Vergabe der Haustechnikplanung KITA „Waldmäuse“, OT Pausin S. 2 Vergabe zur Erstellung von Löschwasserbrunnen im Gemeindegebiet S. 2 Vergabe der Beschilderung im Rahmen des „Touristischen Wegeleitkonzeptes der

Gemeinde Schönwalde-Glien“ S. 2

36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.9.2011 Beschlüsse der Gemeindevertretung

1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 2 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von

Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenrei-

nigungsgebührensatzung) S. 2

Widmung Apfelrondell, OT Grünefeld S. 2

Vergabe der Planung und Bauüberwachung für den Ausbau des Markt- und

Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde-Siedlung S. 2

Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau der Kita „Waldmäuse“ OT

Pausin S. 2

Beantragung von Fördermitteln für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“ OT

Pausin S. 2

Bereitstellung der Eigenanteile für die Um- und Ausbauarbeiten Kita „Waldmäuse“

OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013 S. 3

Bereitstellung der Eigenanteile für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“ OT

Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013 S. 3

Antrag des SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für den Bundesfreiwilligen-

dienstler (Bufdi) S. 3

Antrag der GEPA Geschäftsführung S. 3

Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides vom 26.07.2011, Dr.-Nr. 31/2011 für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien des SSV 53 e.V. S. 3 Eintragung eines Leitungsrechts in der Straße „Am Rosengarten“ ,OT Wansdorf S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde

Schönwalde-Glien S. 4

1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhe- bung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schön-

walde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) S. 4 Widmungsverfügung – Apfelrondell (Gemarkung Grünefeld) S. 5

Stellenausschreibung - Stelle Gebäudemanagement -

Sachbearbeiter/in auf dem Gebiet Gebäudemanagement ab 01.01.2012 S. 5

Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin- Brandenburg – Information zum Abschluss des Raumordnungsverfah- rens (ROV) für das Vorhaben „380-kV-Freileitung Neuenhagen - Wus-

termark - Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin)“ S. 6

Impressum 8

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Seite 2

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 157/2011

Vergabe der Haustechnikplanung KITA „Waldmäuse“, OT Pausin

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung der Angebote für die Haustechnikplanung der KITA „Waldmäuse“ OT Pausin zur Erreichung der Baugenehmigung zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Haustechnikerbüros: Planungs- gesellschaft Hensel – Klose mbH, Burgunderweg 19,14621 Schönwalde- Glien, für die HLS Planung (gepr. Honorarangebotssumme brutto 12.157,63 €) und ABW Planung und Bauleitung GmbH & Co. KG , Im Bärenfang 3, 14822 Borkheide für die Elektroplanung (gepr. Angebots- summe brutto 5.647,90 €) für die Leistungsphasen 1-4 der HOAI zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 155/2011

Vergabe zur Erstellung von Löschwasserbrunnen im Gemeindegebiet Die Gemeinde Schönwalde-Glien beauftragt im Rahmen einer beschränk- ten Ausschreibung die Firma Daugs GmbH mit der Erstellung von mehreren Löschwasserbrunnen (Auftragssumme max. 11.500 €) in folgenden Ortstei- len:

1. OT Schönwalde-Siedlung 2. OT Wansdorf; Gewerbegebiet

Nach Fertigstellung der Brunnen und noch zur Verfügung stehender finanzieller Mittel wird im Ortsteil Pausin ein weiterer Brunnen erstellt.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 156/2011

Vergabe der Beschilderung im Rahmen des „Touristischen Wegeleitkonzep- tes der Gemeinde Schönwalde-Glien“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros ipg Potsdam , Burgstraße 30, 14467 Potsdam zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Herstellungs- und Aufstellarbeiten der Schilder, Tafeln und Wegweiser die Firma Werbewerkstatt Krüger GbR, Alte Pots- damer Straße 4, 14947 Ruhlsdorf (gepr. Angebotssumme brutto 42.595,57

€) zu beauftragen.

Ein Pfeil am Standort für den Betrachter ist nötig. Der grüne Punkt muss markanter gestaltet werden.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 148/2011

1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien. Der Bürgermeister wird angewiesen, die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Entschädigungssat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 154/2011

1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

Der Bürgermeister wird angewiesen, die 1. Änderungsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreini- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensat- zung) bekannt zu machen.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwal- de-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 159/2011

Widmung Apfelrondell, OT Grünefeld

Die Straße - Apfelrondell (Flur 1, Flurstück 568, Gemarkung Grünefeld) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kindergarten“ im OT Grünefeld wird gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung erfolgt auf der Seite 5.

Beschluss Nr. 161/2011

Vergabe der Planung und Bauüberwachung für den Ausbau des Markt- und Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag der Bauverwaltung zu, für den Ausbau des Markt- und Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde- Siedlung, in den Leistungsphasen 5 - 9 der HOAI, das Landschaftspla- nungsbüro Neumann Gusenburger, Heerstraße 80, 14055 Berlin mit der Angebotssumme von 36.250,41 € (Brutto) zu beauftragen.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt mit dem Landschaftsplanungsbüro Neumann Gusenburger, Heerstraße 80, 14055 Berlin den Honorarvertrag entsprechend der Angebotssumme abzuschließen.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 02/1/2011

Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau der Kita „Wald- mäuse“ OT Pausin

1. Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt im Rahmen des Investitionspro- gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ über den Landkreis Havelland bei der ILB Potsdam einen Fördermittelantrag zum Um- und Ausbau der Kita

„Waldmäuse“ im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen insgesamt 1.274.222,00 € (brutto). Es sind Fördermittel in Höhe von 100.000,00 € zu beantragen. Das entspricht 90 % der veran- schlagten Kosten in Höhe von 111.111,11 € (brutto).

2. Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Um- und Ausbau der Kita „Waldmäuse“ im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen insgesamt 1.274.222,00

€ (brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 733.053,08 € (75 % der Netto-Kosten in Höhe von 977.404,11 €; 1.274.222,00 € (brutto) – 111.111,11 € (brutto) = 1.163.110,89 € (brutto), das entspricht 977.404,11 € (netto)) zu beantragen.

Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 163/2011

Beantragung von Fördermitteln für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“

OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“ im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen 131.935,00 € (brutto).

Es ist eine Zuwendung in Höhe von 83.152,31 € (75 % der Netto-Kosten in Höhe von 110.869,75 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 32. Sitzung des

Hauptausschusses vom 13.9.2011

Ende der 32. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.9.2011

Beschlüsse der 36. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 22.9.2011

(3)

Beschluss Nr. 164/2011

Bereitstellung der Eigenanteile für die Um- und Ausbauarbeiten Kita „Wald- mäuse“ OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt auf der Grundlage des Beschlusses (Dr.-Nr. 02/1/2011) der Gemeindevertretung vom 22.09.2011 zur Beantra- gung von Fördermitteln beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, für den Um- und Ausbau der Kita

„Waldmäuse“ im OT Pausin, einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 441.168,92 € in die Haushaltspläne der Haushaltsjahre 2012 und 2013 ein (Gesamtkosten laut Kostenberechnung 1.274.222,00 € (brutto); Höhe der Zuwendung 833.053,08 € = 100.000,00 € + 733.053,08 €).

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 165/2011

Bereitstellung der Eigenanteile für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“

OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt auf der Grundlage des Beschlusses (Dr.- Nr. 163/2011) der Gemeindevertretung vom 22.09.2011 zur Beantragung von Fördermitteln beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“ im OT Pausin, einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 48.782,69 € in die Haushaltspläne der Haushaltsjahre 2012 und 2013 ein (Gesamtkosten laut Kostenberechnung 131.935,00 € (brutto); Höhe der Zuwendung 83.152,31 €).

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 158/2011

Antrag des SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für den Bundesfreiwil- ligendienstler (Bufdi)

Dem Antrag des SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für den Einsatz eines Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst ab dem 01.10.2011 wird mit einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 166,23 € entsprochen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 166/2011

Antrag der GEPA Geschäftsführung

Dem Vorschlag aus der Gesellschafterversammlung der GEPA GmbH vom 26.07.2011 an die Gemeinde Schönwalde-Glien, die Gesellschafteranteile der einzelnen Gesellschafter an die Gemeinde Schönwalde-Glien zu übertragen, wird nicht entsprochen. Dem Vorschlag des Rechtsanwaltes und Notar Fiedler, der den Ankauf der Grundstücke von der GEPA GmbH vorschlägt, wird gefolgt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien wird durch die Ge- meindevertretung bevollmächtigt, die Verhandlungen mit der Geschäftsfüh- rung der GEPA GmbH zum Ankauf der Grundstücke sowie mit der Kommu- nalaufsicht das Gespräch zum benannten Vorhaben zu führen und den Stand der Verhandlung zur nächsten Gemeindevertretersitzung vorzutra- gen.

(14 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 162/2011

Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides vom 26.07.2011, Dr.-Nr. 31/2011 für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien des SSV 53 e.V.

Der SSV 53 e.V. erhält entsprechend seinem Antrag vom 16.09.2011 von den unter 2. Investitionszuschuss/ für Dünger, Rasensamen und Granulats- ausgleich zur Verfügung stehenden Mittel über 5.266,82 € 3.800,00€

anteilig für den Kauf eines neuen Rasenmähers.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 160/2011

Eintragung eines Leitungsrechts in der Straße „Am Rosengarten“, OT Wansdorf Die Gemeinde Schönwalde-Glien vereinbart mit der Firma ESCO - Verpackungen Streich & Co GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Lübker, ein Leitungsrecht über das gemeindliche Straßen- flurstück Flur 6, Flst. 11/2, eingetragen im Grundbuch von Wansdorf Blatt 437. Mit dieser Vereinbarung soll die Verlegung von 3 Leerrohren zur datenmäßigen Vernetzung der Grundstücke Am Rosengarten 14 und Am Rosengarten 2 gewährleistet werden.

Die Breite des Leitungsrechts beträgt einmal 1,0 m und einmal 2,0 m, die Länge beträgt jeweils 10,0 m.

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsdurchfüh- rung beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anlage zu Beschluss Nr. 160/2011

Ende der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.9.2011

(4)

Seite 4

1. Änderungssatzung

der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde erlässt auf der Grundlage der §§

3, 30 Abs. 4 und 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Geset- zes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 207), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.09.2011 folgen- de 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Artikel 1

Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom 06.01.2009 (Beschluss-Nr. 251/2008 vom 18.12.2008) wird wie folgt geändert:

§ 5 Absatz 8 wird aufgehoben.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 4. Oktober 2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

1. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die

Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 1. Änderungs- satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhe- bung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Ge- meinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensat- zung).

1. §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202)

2. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2010 (GVBl. I. Nr. 17)

3. §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S.

160).

4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde- Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von

Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stra- ßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Nr. 11 vom 22.11.2007) wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3) jährlich: für Rad- und Gehwege 0,48 Euro/m“

2.) § 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3) jährlich: für Rad- und Gehwege 1,41 Euro/m“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreini- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreini- gungsgebührensatzung) tritt am 01.11.2011 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 4. Oktober 2011

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Widmungsverfügung

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Be- kanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgende Verkehrs- fläche in der Gemarkung Grünefeld die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung :

Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 568

Straßennamen - Apfelrondell

Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG

Funktion:

Anliegerstraße

Träger der Straßenbaulast : Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung: ohne;

verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian- Bach Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Schönwalde-Glien den 12. Oktober 2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Siegel

Stellenausschreibung - Stelle Gebäudemanagement -

Sachbearbeiter/in auf dem Gebiet Gebäudema- nagement ab 01.01.2012

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht ab 01.01.2012 eine/n engagierte/n

Kauffrau/ Kaufmann der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft/ Facility Manager/in,

die/der sich entsprechend den Anforderungen eines modernen Dienstleisters einbringen möchte. Die Gemeinde Schönwalde- Glien mit seinen sieben Ortsteilen beabsichtigt

ab 01.01.2012 seine Miet- und Pachtgrundstücke selbst zu bewirtschaften.

Wir erwarten ein sicheres, korrektes und freundliches Auftreten gegenüber Mietern,

Pächtern, Eigentümern und Mitarbeitern sowie Sorgfalt, Selb- ständigkeit und ein hohes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben.

Aufgaben:

- Allgemeine Wohnungsverwaltung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Pachtgrundstücken sowie gemeindeeigenen öffentlichen Liegenschaften

(Zusammenarbeit mit Mietern, Pächtern, Eigentümern, all- gemeiner Schriftverkehr mit allen Beteiligten, Änderungen in Vertragsverhältnissen, Abschluss, Erstellen und Kündigung von Mietverhältnissen, Besichtigungen von Wohnungen und Gewerbeobjekten)

- Mahnwesen (Erstellen von Mahnbescheiden und fristlosen Kündigungen, Vorbereiten von Räumungsklagen

- WEG-Verwaltung (Abrechnungen von Betriebs- und Heiz- kosten, Zahlungsverkehr und Eigentümermanagement, Wi- derspruchsverfahren, Erfassung und Verarbeitung von Stammdaten sowie allgemeiner Schriftverkehr)

- Finanz- und Mietenbuchhaltung (Prüfen der Rechnungen auf sachlich und rechnerische Richtigkeit, Kontieren und Begleichung von Rechnungen aller Art, Überwachen der Zahlungsvorgänge)

- Technische und kaufmännische Gebäudebewirtschaftung

Anforderungen:

- Eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

- Nachweislich mehrjährige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft

- Gute Kenntnisse in der branchenspezifischen Softwarean- wendung sowie Umgang mit MS-Office-Programmen - Eigenständige Arbeitsweise

Unsere Bedingungen:

- Die Stelle ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorerst für die Dauer von einem Jahr befristet,

- die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden,

- die Stelle wird mit der Entgeltgruppe (EG) 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, bis zum 11.11.2011 an:

Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Hauptamt, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(6)

Seite 6

(7)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(8)

Seite 8

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12,

14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde- Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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