• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 02 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 02 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 23. Februar 2012 Nr. 2

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

40. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.1.2012 Beschlüsse der Gemeindevertretung

Vorstellung der Planung „Markt- und Parkplatz“ Rathaus durch das Planungsbüro

Neumann Gusenburger S. 2

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde- Glien - Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

- Abwägungsbeschluss S. 2

- Auslegungsbeschluss S. 2

Beantragung von Fördermitteln für die Herstellung der Außenanlage der Kita

„Waldmäuse“ im OT Pausin S. 2

Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Hauptausschusses

(Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 30.12.2011) S. 2

Allgemeine Dienstreiseangelegenheiten S. 2

innerdienstliche Angelegenheiten des Bürgermeisters S. 3

Vergabe Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Rathaus Berliner Allee 7,

OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Abschluss eines Servicevertrages zur Absicherung von Aufgaben auf dem Gebiet

des IT-Bereiches S. 3

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Finkensteig S. 3

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für die Vergütung Tagespflege, Produktkonto 36120.5331010 für das Haushaltsjahr 2012 S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde

Schönwalde-Glien S. 4

Bekanntmachung über die Abwahl der Ortsvorsteherin, Frau Ines Zock,

des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung S. 4

Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers, Herrn Hans-

Joachim Mund, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung S. 4 Öffentliche Zustellung des Ergebnisses einer Grenzermittlung S. 5 Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Tietzow S. 6

Impressum S. 6

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 09/2012

Vorstellung der Planung „Markt- und Parkplatz“ Rathaus durch das Pla- nungsbüro Neumann Gusenburger

Der vorgestellten Planung zur Gestaltung des „Markt- und Parkplatzes am Rathaus“ im OT Schönwalde-Siedlung durch das Büro Neumann Gusen- burger wird zugestimmt.

(11 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 01/2012

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schön- walde-Glien - Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Abwägungsbeschluss

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie Bürgern zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand März 2011) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg und Berlin

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming

TÖB Nr. 4 Landesbetrieb Straßenwesen TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Forst Brandenburg,

Betriebsteil Alt Ruppin

TÖB Nr. 11B Brandenburgisches Amt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt.

Bodendenkmalpflege TÖB Nr. 21 Zentraldienst der Polizei,

Kampfmittelbeseitigung TÖB Nr. 25 DB Services Immobilien GmbH TÖB Nr. 27 Wehrbereichsverwaltung Ost

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg TÖB Nr. 15 Landkreis Havelland, FB Bauordnung,

SG Bauleitplanung

TÖB Nr. 17 50Hertz Transmission GmbH Bürger B1

Bürger B2

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 18 WGI GmbH

d) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen oder Hinweise von:

TÖB Nr. 11D Brandenburgisches Amt für Denkmalpflege und Archäologisches Landes-

museum, Abt. Denkmalpflege TÖB Nr. 16 E.ON edis AG

TÖB Nr. 19 GDMcom (Verbundnetz Gas AG) TÖB Nr. 20 OWA GmbH

TÖB Nr. 26 Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg TÖB Nr. 32 Stadt Hennigsdorf

TÖB Nr. 33 Landkreis Oberhavel TÖB Nr. 35 Stadt Nauen

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen TÖB und Bürger/Firmen, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 02/2012

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schön- walde-Glien - förmliche Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentli- cher Belange und der Öffentlichkeit

- Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung billigt den geänderten Entwurf Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Fassung Dezember 2011.

Der Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 163/1/2011/2012

Beantragung von Fördermitteln für die Herstellung der Außenanlage der Kita „Waldmäuse“ im OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für die Außenanlage der Kita „Waldmäuse“ im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen 241.948,12 € (brutto).

Es ist eine Zuwendung in Höhe von 152.488,31 € (75 % der Netto-Kosten in Höhe von 203.317,75 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 11/2012

Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Hauptausschusses (Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 30.12.2011)

Folgender Gemeindevertreter und dessen Stellvertreterin werden als Mitglied für den Sitz der Fraktion „DIE LINKE“ des Hauptausschusses bestellt:

Anzahl Mitglieder Stellvertreter

1 Manfred Bittner Ingeburg Behrendt

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 05/2012

Allgemeine Dienstreiseangelegenheiten

1. Der Beschluss Nr. 104/2010 vom 27.05.2010 wird aufgehoben.

2. Für die Durchführung von Dienstreisen innerhalb des gesamten Bundes- gebietes im Sinne des § 2 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) wird dem Bürgermeister eine generelle pauschale Dienstreisegenehmigung für die laufende Amtsperiode erteilt. Für Fahrten zum Zwecke der Städtepart- nerschaft nach Wagrowiec in Polen gilt Satz 1 entsprechend. Es wird ein dauerhaftes und ein erhebliches dienstliches Interesse festgestellt.

Bei Abrechnungen von Dienstreisen durch den Bürgermeister ist darauf Bezug zu nehmen. Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt, seinen privaten Pkw für diese Dienstreisen zu benutzen und gemäß BRKG diese Kosten gegenüber der Gemeinde abzurechnen. Der Bürgermeister hat ein Fahrtenbuch zu führen, dabei wird auf die Angabe von Einzelfahrtkilome- tern bei mehreren Kurzfahrten am Tag verzichtet. Darüber hinausgehende Dienstreisen sind durch die Gemeindevertretung gesondert zu genehmigen.

(Bemerkung: Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf hat Bodo Oehme, Bürgermeister, weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitge- wirkt.)

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 40. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 26.1.2012

(3)

Beschluss Nr. 262/1/2010/2012

innerdienstliche Angelegenheiten des Bürgermeisters

Es wird vereinbart, dass der hauptamtliche Bürgermeister eine monatliche Pauschale von 8,00 € für private Telefonate, welche er über sein Dienst- handy führt, an die Verwaltung begleicht.

(Bemerkung: Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf hat Bodo Oehme, Bürgermeister, weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitge- wirkt.)

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 06/2012

Vergabe Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Büros KCGM Ralf Kalsow, Waldstraße 2,14550 Groß Kreutz, zur Vergabe der Unter- halts-, Grund- und Glasreinigung Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde- Siedlung zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Fa. SDM System Dienstleistun- gen Marten GmbH & Co Betriebs KG, Wendtpromenade 31, 14612 Falken- see (gepr. Angebotssumme Brutto 30.255,88 €) mit der Reinigungsleistung des Rathauses zu beauftragen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 04/2012

Abschluss eines Servicevertrages zur Absicherung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches

Der Beschluss Nr. 110/2011 (Vereinbarung Umlandgemeinden (Stadt Falkensee, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Schönwalde-Glien und Gemeinde Wustermark) zur gegenseitigen Unter- stützung zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches - Einrichtung einer Personalstelle im IT-Bereich) vom 17.05.2011 wird aufgehoben.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf zum Abschluss eines Servicevertrages in der Variante 3 mit der Firma avado Systems Binder & Weber GbR, Klosterstraße 2 aus 15344 Straußberg.

Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 10/2012

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Finkensteig

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Finkensteig im OT Schönwalde- Siedlung an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von 15.877,78 €

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 13/2012

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für die Vergütung Tagespflege, Produktkonto 36120.5331010 für das Haushaltsjahr 2012

Die Gemeindevertretung stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für die Vergütung der Tagespflege, Produktkonto 36120.5331010 in Höhe von 115.000 € für das Haushaltsjahr 2012 zu.

Als Deckung dient der Ansatz 36120.5019000 in gleicher Höhe.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 40. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 26.1.2012

(4)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum sachlichen

Teil-Flächennutzungsplan „Windener- gie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien

Der Entwurf zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan

„Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand Dezember 2011) einschließlich Begründung mit Umweltbe- richt wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.01.2012 unter der Drucksache Nr. 02/2012 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt;

die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 12.03.2012 bis zum 13.04.2012 öffentlich im Bauamt der Gemeinde

Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 30.1.2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Siegel)

Bekanntmachung

über die Abwahl der Ortsvorsteherin, Frau Ines Zock, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde- Glien am 10.01.2012 gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf in Ver- bindung mit § 40 BbgKVerf.

Für die Abwahl als Ortsvorsteherin stimmten mit:

Ja: 5

Nein: 4

Schönwalde-Glien, den 12.01.2012

Bekanntmachung

über die Wahl des Ortsvorstehers, Herrn Hans-Joachim Mund, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 07.02.2012 gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit § 40 BbgKVerf.

Für die Wahl zum Ortsvorsteher stimmten mit:

Ja: 5

Nein: 4

Schönwalde-Glien, den 09.02.2012

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)
(6)

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Tietzow

Die Versammlung der Jagdgenossen findet

am Samstag, dem 14. April 2012 um 17.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Tietzow (Dorfmitte)

statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende der Jagdgenossenschaft

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

4. Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft für das Jagdjahr 2011 / 2012

5. Kassenbericht des Jagdjahres 2011 / 2012 6. Revisionsbericht des Jagdjahres 2011 / 2012 7. Diskussion

8. Entlastung der Kassenführerin und des Vorstandes für das Jagdjahr 2011 / 2012

9. Vorschläge zur Änderung der Satzung

10. Diskussion über die Vorschläge der Satzungsänderung 11. Beschlussfassung

12. Ausführungen der Jagdpächter 13. Sonstiges

Für die Auszahlung der Jagdpacht ist ein aktueller Grund- buchauszug bei der Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Tietzow, Frau Karin Beuster beizubringen.

gez. Karin Beuster

Vorsitzende der Jagdgenossenschaft

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

I m p r e s s u m

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemein- deverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal- de-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an hauptamt@gemeinde-schoenwalde- glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

(7)
(8)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1. 266), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 20.12.2010 (GVBl.I/10, [Nr.47]), gestattet der Landkreis Havelland die Ausbringung des Biozides Dipel ES mittels

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gründet auf der Grundlage der §§ 91 und 92 BbgKVerf ein kommunales Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH zum Betrieb der

(1) Diese Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung - tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in

Einrichtung einer Chronik auf der Homepage der Gemeinde der für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnete Bürgerinnen und Bürger Dem Antrag der Gemeindevertreterin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Um- und Ausbau der

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes PAA 09/2009 „Hauptstraße Teil II“ für den OT Paaren im Glien. Durch das

114/2008 vom 19.06.2008 gebilligt und nach § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten