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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 15. November 2012 Nr. 9

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

49. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.10.2012

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

2. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbands- beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-

Havelkanal-Havelseen“ Nauen S. 2

5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-

Glien S. 2

2. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenrei-

nigungsgebührensatzung) S. 2

Bebauungsplan Wohngebiet „Am Kindergarten“, 2. Änderung, OT Grünefeld

- Abwägung S. 2

- Auslegung und Behördenbeteiligung S. 2

Beantragung von Fördermitteln für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes im

„Erlenbruch“, OT Schönwalde-Dorf S. 2

Beantragung von Fördermitteln für den Bau eines Mehrgenerationen-Sport-Spiel-

Freizeitzentrums im „Erlenbruch“, OT Schönwalde-Dorf S. 3 überplanmäßige Auszahlung Straßenbau Steege, OT Perwenitz S. 3 Bildung eines Ausschusses zur Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkei-

ten für die Kostenüberschreitung beim Um- und Ausbau des Rathauses, Berliner

Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Errichtung von Fahrbahnschwellen im verkehrsberuhigten Bereich des Sachsenwe- ges, OT Schönwalde-Siedlung zur weiteren Beruhigung des Individualverkehrs

- Antrag des Abgeordneten Herrn Michael Laarß vom 07.09.2012 S. 3 Antrag Schließtage in den kommunalen Kindertagesstätten im Jahr 2013 S. 3

Weitere amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen S. 15

Impressum S. 15

Öffentliche Bekanntmachungen

2. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal -

Havelkanal - Havelseen“ Nauen S. 4

5. Änderungssatzung

der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4 2. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Straßenreinigungsgebührensatzung) S. 5

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungs- plans Wohngebiet „Am Kindergarten“ der Gemeinde Schönwalde-Glien

für den Ortsteil Grünefeld S. 6

Widmung - Rathausplatz - S. 8

Vertrag über die freiwillige Gebietsänderung zur Beseitigung der Exklave Falkensee Flur 52, Flst. 99/1

- Genehmigungsbescheid des Landkreises Havelland

S. 9 S. 13

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 123/2012

2. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländi- scher Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ Nauen

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung der Gemein- de Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal- Havelseen“ Nauen.

Der Bürgermeister wird mit der Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung beauftragt.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes

„Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 126/2012

5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 5.

Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien. Der Bürgermeister wird angewiesen, die 5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Der Abdruck der Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt ab Seite 4.

Beschluss Nr. 127/2012

2. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 2.

Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

Der Bürgermeister wird angewiesen, die 2. Änderungsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreini- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensat- zung) bekannt zu machen.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) erfolgt ab Seite 5.

Beschluss Nr. 131/2012

Bebauungsplan Wohngebiet „Am Kindergarten“, 2. Änderung, OT Grünefeld - Abwägung

1. Die zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohnge- biet „Am Kindergarten“, OT Grünefeld (Vorentwurf September 2011) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Es sind keine Stellungnahmen betroffener Bürger eingegangen.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabt. West

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanung Brandenburg und Berlin

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. 14 Landkreis Havelland

TÖB Nr. 15 E.ON edis AG TÖB Nr. 17 WGI GmbH / NBB

TÖB Nr. 18 GDMcom GmbH / VNG – Verbundnetz Gas AG TÖB Nr. 21 Deutsche Telekom

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

d) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen oder Hinweise von:

TÖB Nr. 4 Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Forst Brandenburg,

Oberförsterei Finkenkrug TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband TÖB Nr. 10 Kreishandwerkerschaft Havelland TÖB Nr. 16 50Hertz Transmission GmbH TÖB Nr. 19 OWA Osthavelländische Wasser- und

Abwasserbehandlung GmbH TÖB Nr. 24 DB Services Immobilien GmbH

TÖB Nr. 25 Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg TÖB Nr. 26 Wehrbereichsverwaltung Ost

TÖB Nr. 28 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 29 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 30 Landkreis Oberhavel

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Der Abdruck der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite7.

Beschluss Nr. 132/2012

Bebauungsplan Wohngebiet „Am Kindergarten“, 2. Änderung, OT Grünefeld - Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf (Planfassung Oktober 2012) zur 2. Änderung des Bebauungs- planes Wohngebiet „Am Kindergarten“, Ortsteil Grünefeld für das 6,89ha große Plangebiet zwischen der Wohnbebauung an der Straße Am Kinder- garten im Norden, der Wohnbebauung an der Straße Zum Leegefeld im Osten, der Grünlandbrache im Süden und dem Landschaftsschutzgebiet

„Nauen-Brieselang-Krämer“ im Westen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Der Abdruck der Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien bzgl. der Öffent- lichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Kindergarten“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt ab Seite 6.

Beschluss Nr. 55/2012

Beantragung von Fördermitteln für den Neubau eines Multifunktionsgebäu- des im „Erlenbruch“, OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den „Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Erlenbruch des OT Schönwalde-Dorf“. Die geschätzten Kosten für Planung und Herstellung betragen insgesamt 960.362,52 € (Brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 605.270,49 € (= 75 % der Netto-Kosten in Höhe von 807.027,33 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung für das Förder- jahr 2013 beauftragt.

(0 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 49. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.10.2012

(3)

Beschluss Nr. 56/2012

Beantragung von Fördermitteln für den Bau eines Mehrgenerationen-Sport- Spiel-Freizeitzentrums im „Erlenbruch“, OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Bau eines Mehrgenerationen-Sport-Spiel-Freizeitzentrums „Erlen- bruch“, OT Schönwalde-Dorf. Die geschätzten Kosten für Planung und Herstellung betragen insgesamt 1.233.600,53 € (Brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 777.479,32 € (= 75 % der Netto-Kosten in Höhe von 1.036.639,10 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antrag- stellung für das Förderjahr 2013 beauftragt.

(0 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 135/2012

überplanmäßige Auszahlung Straßenbau Steege, OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmä- ßigen Auszahlung in Höhe von 42.000 € für die Investitionsmaßnahme 5410010004 Straßenbau Steege im OT Perwenitz auf dem Produktkonto 54100.0961200 im Haushaltsjahr 2012 zu.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 128/2012

Bildung eines Ausschusses zur Untersuchung der Ursachen und Verant- wortlichkeiten für die Kostenüberschreitung beim Um- und Ausbau des Rathauses, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Es wird der Ausschuss zur Untersuchung der Ursachen und Verantwortlich- keiten für die Kostenüberschreitung beim Um- und Ausbau des Rathauses, Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung gebildet.

Die Gemeindevertretung beschließt eine andere Verteilung der Sitze und Ausschussvorsitze, als nach § 43 Absätze 2 und 5 BbgKVerf vorgesehen.

(1 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 134/2012

Errichtung von Fahrbahnschwellen im verkehrsberuhigten Bereich des Sachsenweges, OT Schönwalde-Siedlung zur weiteren Beruhigung des Individualverkehrs

- Antrag des Abgeordneten Herrn Michael Laarß vom 07.09.2012

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im verkehrsberuhigten Bereich des Sachsenweges, zur weiteren Beruhigung des Individualverkehrs, Fahrbahnschwellen aufgebracht werden.

(2 Ja- und 7 Nein-Stimmen, 7 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 125/2012

Antrag Schließtage in den kommunalen Kindertagesstätten im Jahr 2013

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt für das Jahr 2013 folgende Schließtage in den kommunalen Kindereinrichtungen:

Kindereinrichtung Schließtag im Frühjahr Freitag nach Himmelfahrt

1.

Schließtag im Herbst Freitag nach

Tag der dt.

Einheit

2.

Schließtag im Herbst Freitag nach Reformations-

tag

Konzeptionstag für Erarbeitung im gesamten

Team

Sommer-Ferien

als Ausweich-Kita Sonnenschein

Weihnachten und Jahreswechsel

Waldeck

Dorf 10.05.2013 04.10.2013 01.11.2013

kein

Schließtag Keine Schließzeit 23. – 31.12.2013 Sonnenschein

Siedlung 10.05.2013 04.10.2013 01.11.2013

kein

Schließtag Keine Schließzeit 23. – 31.12.2013 Storchennest

Wansdorf 10.05.2013 04.10.2013 01.11.2013 27.09.2013 08.07. – 19.07. 23. – 31.12.2013 Waldmäuse

Pausin 10.05.2013 04.10.2013 01.11.2013 08.02.2013 22.07. – 02.08. 23. – 31.12.2013 Frechdachs

Paaren im Glien 10.05.2013 04.10.2013 01.11.2013 08.02.2013 22.07. – 02.08. 23. – 31.12.2013 Fröhlichhausen

Perwenitz 10.05.2013 04.10.2013 01.11.2013 08.02.2013 22.07. – 02.08. 23. – 31.12.2013

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Ende der 49. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.10.2012

(4)

2. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträ- ge des Wasser- und Bodenver- bandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havel- seen“ Nauen

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.03.2012 (GVBl. I, Nr. 16), des § 80 Abs. 2 Brandenburgi- sches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I, Nr. 20) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetze vom 13.03.2012 (GVBl. I, Nr. 16) hat die Gemeinde in der Sitzung ihrer Gemeindevertretung am 18.10.2012 zur Drucksache-Nr. 123/2012 folgende

2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländi- scher Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen

Die Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes

„Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal –

Havelseen“ Nauen (Beschluss Nr. 74/2010 vom 27.05.2010) wird wie folgt geändert:

§ 5 Umlagesatz wird wie folgt gefasst:

„ Die Umlage beträgt ab dem 01.01.2013 kalenderjährlich 0,001071 € je Quadratmeter

der nach § 4 ermittelten Grundstücksfläche.“

Artikel 2

Die 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal – Havelseen“ Nauen tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssat- zung vom 28.02.2011 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, den 19.10.2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

5. Änderungssatzung der Straßen- reinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Lan- des Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I S.

286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.01.2012 (GVBI. I Nr. 16) sowie des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 28.07.2009 (GVBI. I S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2011 (GVBI. I Nr. 24), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.10.2012 folgende 5. Ände- rungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom 27.10.2004, zuletzt geänderten durch die 4.

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Ge- meinde Schönwalde-Glien vom 22.10.2010 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Nr. 9 vom 11.11.2010) wird wie folgt geändert:

1.) Das in der Anlage befindliche Straßenverzeichnis der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien wird wie folgt geändert:

a) Die Kopfzeile in der Tabelle wird wie folgt gefasst:

b) Die Zeile „Strandallee“ in der Tabelle wird wie folgt gefasst:

“ Strandallee X X „

c) Die Zeile „Fichtenweg“ in der Tabelle wird wie folgt gefasst:

“ Fichtenweg X „

d) Die Zeile „Rotdornallee“ in der Tabelle wird wie folgt gefasst:

“ Rotdornallee X „

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 19.10.2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

2. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebüh- ren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Straßenreinigungsgebühren- satzung)

Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 2. Änderungs- satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhe- bung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Ge- meinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensat- zung).

1. §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.01.2012 (GVBl. I Nr. 16)

2. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2011 (GVBl. I. Nr. 24)

3. §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 16).

4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwal- de-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stra- ßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 04.10.2011, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien, Nr. 8 vom 20.10.2011 wird wie folgt geändert:

Straße Reinigungspflichtiger

(6)

1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:

für Rad- und Gehwege 0,48 Euro/m“

2.) § 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:

für Rad- und Gehwege 1,36 Euro/m“

3.) Die Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage 1

Sommerdienst „Reinigung Geh- und Radwege“

OT Schönwalde-Siedlung

1.) Straße der Jugend 4.460 m

2.) Fehrbelliner Straße 1.290 m

3.) Berliner Allee 1.550 m

4.) Unter den Linden 1.796 m

5.) Strandallee 840 m

Summe 9.936 m

Winterdienst „Reinigung Geh- und Radwege“

OT Schönwalde-Siedlung

1.) Straße der Jugend 4.460 m

2.) Fehrbelliner Straße 1.290 m

3.) Berliner Allee 1.550 m

4.) Unter den Linden 1.796 m

5.) Strandallee 840 m

Summe 9.936 m “

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreini- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreini- gungsgebührensatzung) tritt am 01.11.2012 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 19.10.2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet

„Am Kindergarten“ der Ge- meinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld

Der Entwurf (Stand Oktober 2012) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Kindergarten“ für den Ortsteil Grünefeld für das 6,89ha große Plangebiet zwischen der Wohnbebauung an der Straße Am Kindergarten im Norden, der Wohnbebauung an der Straße Zum Leegefeld im Osten, der Grünlandbrache im Süden und dem Land- schaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“ im Westen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Be- schluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 132/2012 vom 18.10.2012 gebilligt und nach

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Betei- ligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.11.2012 bis einschließlich 27.12.2012 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwal- de-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

(7)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 6.11.2012

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(8)

Widmung - Rathausplatz -

Beschluss Nr. 115/2012 aus Gemeindevertretersitzung vom 20.9.2012 Widmung des Parkplatzes am Rathaus, OT Schönwalde-Siedlung

Der Parkplatz am Rathaus OT Schönwalde-Siedlung (Flur 15, Flurstücke 157/5 tlw. und 156 tlw., Gemarkung Schönwalde) wird gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung Widmungsverfügung

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Be- kanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgender Platz in der Gemarkung Schönwalde die Eigenschaft einer öffentli- chen Straße / Platzes und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung: Platzname

Gemarkung Schönwalde, Flur 15 - Rathausplatz - Flurstück 157/5 tlw. und 156 tlw.

Klassifizierung:

Der vorstehende Platz ist ein öffentlicher Platz gemäß § 2 und 3 BbgStrG

Funktion:

Markt- und Parkplatz

Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung:

ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Wider- spruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Schönwalde-Glien den 10.10.2012

Bodo Oehme

Bürgermeister Siegel

(9)
(10)
(11)
(12)
(13)
(14)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(15)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

Zweitwohnungsteuer

und die Umlagen der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband

sofern Sie einen Steuer- und Abgabenbescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folge- jahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre gilt, für das IV. Quartal 2012 zum 15. November 2012 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer- und Abgabenbescheid für das Jahr 2012 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Schönwalde-Glien, den 22. Oktober 2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Weitere amtliche Mitteilungen

I m p r e s s u m

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemein- deverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal- de-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an hauptamt@gemeinde-schoenwalde- glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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