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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 22. August 2013 Nr. 8

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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2

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 58. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.7.2013 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 48. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.8.2013 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 59. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.8.2013 ... 4

Wahlbekanntmachung ... 7

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 ... 9

Wiederholungsbekanntmachung: Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Hasenwinkel“ ... 11

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld ... 12

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.:Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin... 13

Zahlungserinnerung ... 14

NICHTAMTLICHER TEIL ... 15

Waldbauernschule Brandenburg e.V. informiert ... 15

Sitzungstermine September bis Oktober ... 15

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 58. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.7.2013

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 113/2013

Weiterführung des Ingenieurvertrages

Den weiteren Umbau des Vereinsgebäudes des TSV Perwenitz im OT Perwenitz betreffend beschließt die Gemeindevertretung die außerordentli- che Kündigung des bisher mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Jeschke aus 14621 Schönwalde-Glien.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 114/2013

Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung der Bauantragsunter- lagen sowie zu den damit verbundenen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 42400.0961100

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

für den weiteren Um- und Ausbau des Vereinsgebäudes des TSV Perwenitz 1950 e.V. im OT Perwenitz erfolgt die Beauftragung des Ingenieurbüros Farkas aus Berlin zur Erstellung von Varianten zur Realisierung des Vorhabens.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung der Gemeindevertretung im August 2013 die Varianten vorzustellen. Die Abrechnung der Planungsleis- tungen erfolgt gemäß HOIA.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 110/2013

Vergabe der Straßenbeleuchtung Fontanestraße im OT Schönwalde- Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Baumaßnahme Straßen- beleuchtung Fontanestraße im OT Schönwalde-Siedlung an die Firma Erich Lange aus Hohen Neuendorf mit einer Bruttoangebotssumme von 37.605,98 €.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 105/2013

Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 54100.5221000 Straßenunterhaltung Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 92.000 € für das Produkt- konto 54100.5221000 Straßenunterhaltung im Haushaltsjahr 2013 zu.

Deckung erfolgt durch 61100.4021000.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 111/2013

zum Nachtragsangebot der Firma ESBE zur Havariebeseitigung am Grabendurchlass Perwenitzer Weg, OT Paaren im Glien

(Nachvollziehung)

Die Gemeindevertretung beschließt das Nachtragsangebot der Firma ESBE in Höhe von 11.907,13 € brutto zur Havariebeseitigung am Grabendurchlass im Perwenitzer Weg, OT Paaren im Glien.

(11 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 48. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.8.2013

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 123/2013

Vergabe der Bauleistung „Heizungsumstellung in der Turnhalle im Ortsteil Perwenitz“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros HLS Ingenieur-Service bei der Baumaßnahme „Heizungsumstellung in der Turnhalle im Ortsteil Perwenitz“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Fa. HTN Nauen, Schützenstra- ße 38, 14641 Nauen (gepr. Angebotssumme brutto 17.894,80 €) mit den Bauleistungen zu beauftragen.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 121/2013

Genehmigung der Eilentscheidung gem. § 58 BbgKVerf zur Erhebung der Klage gegen den Bescheid des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg über die Schlüsselzuweisungen für das Haushalts- jahr 2013

Der Hauptausschuss beschließt, die vom Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung vom 30.07.2013 gem. § 58 BbgKVerf zur Erhebung der Klage gegen den Bescheid des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg über die Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2013 zu genehmigen.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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4

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 59. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.8.2013

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 122/2013

1. Änderung zum Stellenplan 2013 der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die 1. Änderung zum Stellenplan 2013 der Gemeinde Schönwalde-Glien.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 117/2013

Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“, OT Grünefeld Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt den städtebaulichen Vertrag (Stand 11.06.2013) zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien, der Vorha- benträgerin, Frau A. Hübner, Nauen und dem Grundstückseigentümer, Herrn K.-H. Hübner, Grünefeld, zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“

im OT Grünefeld.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 118/2013

Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“, OT Grünefeld

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Auslegungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf (Stand Juni 2013) zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ für den OT Grünefeld mit Begründung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungs- plan „Zum Leegefeld 14“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf Seite 12.

Beschluss Nr. 119/2013

Bebauungsplan Wohngebiet „Am Kindergarten“, 2. Änderung, OT Grünefeld

- Abwägung (Abwägungsbeschluss)

1. Die zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur 2.

Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Kindergarten“, OT Grünefeld (Entwurf Stand Oktober 2012) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Es sind keine Stellung- nahmen betroffener Bürger eingegangen.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 17 WGI GmbH / NBB

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 14 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

-

d) Zustimmung zur Planung ohne abwägungsrelevante Anregungen oder Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabt. W.

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg

TÖB Nr. 15 E.ON edis AG TÖB Nr. 18 GDMcom GmbH /

VNG – Verbundnetz Gas AG

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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Beschluss Nr. 124/2013

Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15“, OT Pausin

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange(Auslegungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf (Stand Juli 2013) zum Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15“ für den OT Pausin mit Begründung. Umweltbezogene Daten liegen noch nicht vor.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 BauGB zu beteiligen.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungs- plan „Brieselanger Str. 15“ für den OT Pausin mit Karte des räumlichen Geltungsbe- reiches erfolgt auf Seite 13.

Beschluss Nr. 126/2013

Umgestaltung der Heizungssteuerungsanlage Rathaus, Berliner Allee 7 Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen der Angebote in der beschränkten Ausschreibung durch die Planungsgesellschaft Hensel-Klose mbH, 14621 Schönwalde-Glien, für die Umgestaltung der Heizungssteue- rungsanlage im Rathaus, Berliner Allee 7, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Meier Anlagentechnik, Am Rehweg 19, 14476 Potsdam, (gepr. Angebotssumme brutto 9.028,72€) mit den Arbeiten zu beauftragen. Das Angebot liegt diesem Beschluss in der Anlage bei.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 125/2013

Beitritt der Gemeinde Schönwalde-Glien in den Verein Regionalpark

„Osthavelland-Spandau“

Die Gemeinde Schönwalde-Glien tritt dem Verein Regionalpark „Osthavel- land-Spandau“ bei.

(12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 115/2013

Verwendung von Streusalz im Winter auf den Fahrbahnen im Gemein- degebiet

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt in Abstimmung mit den Ortsbeiräten die nachfolgende Aufteilung der Straßen, auf denen Streusalz oder Splitt ab der Wintersaison November 2013 verwendet wird.

Auf den Fahrbahnen, wo kein Salz zum Einsatz kommt, wird weiter wie bisher die Fahrbahn von Schnee geräumt und dann zukünftig mit Splitt abgestumpft.

OT Grünefeld

- Straßen mit Salz L 16 – Paarener Straße / Grünefelder Dorfstr.

Grünefelder Dorfstraße Kienberger Straße Am Kindergarten - Straßen mit Splitt

keine OT Paaren im Glien

- Straßen mit Salz L 16 – Chaussee Gartenstraße

- Straßen mit Splitt

Perwenitzer Weg teilw.

Hauptstraße Kienberger Weg Kirschallee teilw.

OT Perwenitz

- Straßen mit Salz Alte Nauener Chaussee Perw. Dorfstr. inkl. Buswendeschleife - Straßen mit Splitt

Turmstraße Am Eichholz OT Pausin

- Straßen mit Salz L 16 / Chausseestraße Brieselanger Straße Eichstädter Weg

- Straßen mit Splitt Am Anger OT Wansdorf

- Straßen mit Salz Wansdorfer Dorfstraße Am Rosengarten

- Straßen mit Splitt Robinienallee Rotdornallee Fichtenweg OT Schönwalde-Dorf

- Straßen mit Salz Keine - Straßen mit Splitt

Dorfstraße Fliegersiedlung Bötzower Straße

Alle Straßen im Gewerbegebiet Erlenbruch OT Schönwalde-Siedlung

- Straßen mit Salz Falkenseer Straße Straße der Jugend Berliner Allee Fehrbelliner Straße Germanenweg

Kurmärkische Straße Eichenallee Schulallee Sachsenweg

Alter Wansdorfer Weg (bis Netto) - Straßen mit Splitt

Normannenweg Gotenweg Zeisigsteig Strandallee

(12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 170/1/2012/13

Kauf- und Erbbaurechtsvertrag Grundstück Sebastian-Bach-Straße 10 – 12, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit der Schubert GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Volker Schubert und Frank Schmid, einen Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück Sebastian-Bach-Straße 10-12 im Ortsteil Schönwalde-Siedlung (Fl. 8, Flst. 65 u. 66). Der Erbbaurechtsver- trag soll über 60 Jahre geschlossen werden. Für die Berechnung des jährlichen Erbbauzinses in Höhe von 4,5 % soll ein Grundstückswert von 112.560,00 € zugrunde gelegt werden.

Gleichzeitig verkauft die Gemeinde Schönwalde-Glien das Gebäude auf dem Grundstück Sebastian-Bach-Straße 10-12 an die Schubert GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Volker Schubert und Frank Schmid, zum Angebotspreis von 199.000,00 €.

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6

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsdurchfüh- rung beauftragt.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 127/2013

Vergabe der Bauleistung LOS 22 Freianlagen/Außenanlage zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen der RAI Rheinsber- ger Architekten aus Neuruppin für die Bauleistung LOS 22 Freianla- ge/Außenanlage zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma STieLa UG, Hauptstraße 13, OT Paaren im Glien, 14621 Schönwalde-Glien (gepr. Angebotssumme brutto 184.279,25 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag der RAI Rheinsberger Architek- ten aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 128/2013

Beauftragung der Bauleistung LOS 24 Grundleitung /Außenanlage zum

„Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsgesell- schaft Hensel-Klose mbH, 14621 Schönwalde-Glien, für die Bauleistung LOS 24 Grundleitung/Außenanlage zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Funk & Co Tief -und Rohrleitungsbau GmbH, In der Heide 1, 14469 Potsdam, (gepr. Angebots- summe brutto 57.001,40 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag der Planungsgesellschaft Hensel-Klose mbH sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 129/2013

Vergabe der Bauleistung LOS 23 Ausstattung/ Möbel zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenan- lage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen der RAI Rheinsber- ger Architekten aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 23 Ausstattung Möbel zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma König Möbelwerke GmbH, 56290 Beltheim (gepr. Angebotssumme brutto 23.499,09 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag der RAI Rheinsberger Architek- ten aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Mitteilungs-Nr. 19/2013

Mitteilung zum Erhalt der Scheunen in den Ortsteilen durch vereinfach- te Umwidmung in Wohngebäude (Antrag der SPD-Fraktion)

Die SPD-Fraktion hat per 13.03.2013 einen Antrag an die Gemeindevertre- tung zum „Erhalt der Scheunen in den Ortsteilen der Gemeinde Schönwalde- Glien durch vereinfachte Umwidmung in Wohngebäude“ gestellt.

In den Nachwendejahren sind (bis 2003) in allen Dörfern bzw. (ab 2003) in den Ortsteilen (außer Schönwalde-Siedlung) unter Zustimmung der ehemali- gen Gemeinden bzw. des Bauausschusses der Gemeindevertretung Schön- walde-Glien Umnutzungen von ehemaligen Scheunen oder Ställen für Wohnzwecke erfolgt. Damit sind bereits jetzt Tatsachen geschaffen worden,

wodurch es im Einzelfall planungsrechtlich schwer fallen dürfte, neue Anträge abzulehnen.

Planungsrechtlich unzulässig wäre es allerdings dort, wo ein solches Vorhaben der Darstellung im Flächennutzungsplan oder der Festsetzung eines Bebauungsplanes widerspräche.

Begründung für die Gestattung der Umnutzungen war in der Vergangenheit stets die „sinnvolle Nachnutzung erhaltenswerter Bausubstanz“, die das Ortsbild unserer Dörfer mit prägt und auch ausmacht.

Als „negative Vorbildwirkung“ ist dann hier hinzunehmen, dass zukünftig nicht nur eine Umnutzung vorhandener ehemaliger landwirtschaftlicher Nebengebäude zulässig ist, sondern, wenn es die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB hergibt, auch zunehmend die Neuerrichtung von Wohngebäuden in der sog. 2. Baureihe, wenn es von den Grundstücks- eigentümern so gewollt und beantragt wird.

Votum des BA 3/0/0 vom 21.05.2013: „Verfahren ist bereits gängige Praxis“

Votum OB Pausin 3/0/0 vom 28.05.2013: „Bei der Umnutzung sollte auch stilles Gewerbe mit berücksichtigt werden.“

Votum OB Schönwalde-Dorf 3/0/0 vom 03.06.2013: „Seit 2 Jah- ren wurden Bauanträgen zugestimmt, also besteht ein Recht da- zu.“

Votum OB Grünefeld vom 13.06.2013: 1/1/0

OB Perwenitz vom 19.06.2013: keine Beschlussfähigkeit, aber:

„Ich bin auch der Meinung, dass die Scheunen in den Dörfern umgenutzt werden können, jedoch sollten der Gemeinde keine Kosten durch neue Bebauungspläne entstehen.“

Votum OB Wansdorf 3/0/0 vom 15.07.2013: „In Praxis werden die Scheunen bereits bei Antrag einer Baugenehmigung geneh- migt. Deshalb ist der Entschließungsantrag nicht notwendig.“

Der OB Paaren im Glien hat keine Stellungnahme abgegeben.

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 61/1/2013

Belastungsvollmacht Grundstück, Brandenburgische Straße 21, in Schönwalde-Siedlung

Herrn … und Frau … wird eine Belastungsvollmacht für das Grundstück in der Brandenburgischen Straße 21, Flur 23, Flst. 67, Gemarkung Schönwal- de (siehe Anlage) mit einer Größe von 1.782,00 qm erteilt.

Die Belastungsvollmacht erstreckt sich auf alle Grundpfandrechte bis zur Höhe des Kaufpreises.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 170/2/2012/13

Kauf- und Erbbaurechtsvertrag Grundstück Sebastian-Bach-Straße 10 – 12, OT Schönwalde-Siedlung

Der Firma …, vertreten durch die Geschäftsführer …, wird eine Belastungs- vollmacht für das Grundstück in der Sebastian-Bach-Straße 10 - 12, Flur 8, Flst. 65 und 66, Gemarkung Schönwalde mit einer Größe von 1876,00 qm erteilt.

Die Belastungsvollmacht erstreckt sich auf alle Grundpfandrechte bis zur Höhe des Kaufpreises.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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Wahlbekanntmachung

1. Am 22. September 2013 findet die

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde Schönwalde-Glien ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlbezirk 0001: OT Schönwalde-Siedlung, Gemeindesaal

Wahlraum: Berliner Allee 3, 14621 Schönwalde-Glien (Ausgewählter Wahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik) Wahlbezirk 0002: OT Schönwalde.-Siedlung,

Kita Sonnenschein Wahlraum: Straße der Jugend 1A,

14621 Schönwalde-Glien Wahlbezirk 0003: OT Schönwalde-Siedlung,

Rathaus

Wahlraum: Berliner Allee 7, Raum-Nr. 2.19, 14621 Schönwalde-Glien

Wahlbezirk 0004: OT Schönwalde-Siedlung, Grundschule

Wahlraum: Sachsenweg 24,

14621 Schönwalde-Glien (Ausgewählter Wahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik) Wahlbezirk 0005: OT Schönwalde-Siedlung,

Jugendclub

Wahlraum: Fehrbelliner Straße 10, 14621 Schönwalde-Glien Wahlbezirk 0006: OT Schönwalde-Dorf,

Kita Waldeck Wahlraum: Fliegersiedlung 20,

14621 Schönwalde-Glien Wahlbezirk 0007: OT Wansdorf,

Gemeinderaum

Wahlraum: Wansdorfer Dorfstraße 37, 14621 Schönwalde-Glien

Wahlbezirk 0008: OT Pausin, Waldschule Krämer Wahlraum: Am Anger 18 A,

14621 Schönwalde-Glien Wahlbezirk 0009: OT Paaren im Glien,

Jugendclub Wahlraum: Hauptstraße 37,

14621 Schönwalde-Glien Wahlbezirk 0010: OT Perwenitz,

Grundschule Wahlraum: Turmstraße 1,

14621 Schönwalde-Glien Wahlbezirk 0011: OT Grünefeld,

Feuerwehr

Wahlraum: Paarener Straße 21, 14621 Schönwalde-Glien

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech- tigten in der Zeit vom 15. August 2013 bis 31. August 2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Brief- wahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Berliner Allee 7, Rathaus, Zi. 1.23, 14621 Schönwalde-Glien zusam- men.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit den amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstim- me.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

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b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewer- ber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis ge- setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu- tig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetz- tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem be- sonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Je- dermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- bezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettel- umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so

rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe- nen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundes- wahlgesetzes)

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld- strafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schönwalde-Glien, den 15. August 2013

gez. Bodo Oehme

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

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Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wäh- lerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Schönwalde-Glien

wird in der Zeit vom 02. September 2013 bis 06. Sep- tember 2013

während der allgemeinen Dienststunden Montag

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mittwoch

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag

in der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

im Rathaus in der Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien, Räume 1.18 (Meldestelle, barrierefrei) und 1.19 (Meldestelle, barrierefrei)

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Dateien überprüfen. Sofern ein Wahlbe- rechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso- nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu ma- chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Da- ten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrah- mengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landes- meldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge- tragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- dig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,

spätestens am 06.September 2013 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde im Rathaus in der Berliner Alle 7, 14621 Schönwalde-Glien, Räume 1.18 und 1.19 Ein- spruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten bis spätestens zum 01. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis 58 Oberhavel – Havelland II

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- berechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschul- den die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wäh-

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lerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundes- wahlordnung (bis zum 01. September 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- zeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlord- nung (bis zum 06. September 2013) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Ein- spruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl- ordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- getragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt wer- den.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl- schein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c an- gegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stel- len.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

 einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

 einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

 einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

 ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die be- vollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang- nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Ver- langen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und den Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich be- fördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angege- benen Stelle abgegeben werden.

Schönwalde-Glien, den 15. August 2013

gez. Bodo Oehme

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

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Wiederholungsbekanntmachung:

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin über die 1. Ände- rung des Bebauungsplans „Hasenwinkel“

(Stand der Satzungsfassung Mai 2012), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet mit den Flurstücken 33 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 40/1 bis 40/3, 42 (tlw.), 43/1, 43/3, 54 (tlw.), 122 bis 125, 128 bis 132, 169 bis 171 und 182 bis 184 der Flur 7 in der Gemarkung Pausin.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan „Hasenwinkel“ – 1. Ände-

rung erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begrün- dung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekannt- machung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungs- plan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Satzung zum Bebauungsplan wurde im Amtsblatt für die Ge- meinde Schönwalde-Glien Nr. 6 Jahrgang 8 am 28.6.2012 gemäß Hauptsatzung erstmalig bekanntgemacht. Wegen eines Ausferti- gungsfehlers ist die Bekanntmachung zu wiederholen.

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Bekanntmachung der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“

im Ortsteil Grünefeld für das ca. 1.500 m² große Plangebiet südwestlich der Ortslage Grünefeld (Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 160 (Tfl.) - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begrün- dung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 118/2013 vom 15.08.2013 in der Vorentwurfsfassung Juni 2013

gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir- kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.09.2013 bis einschließlich 02.10.2013 öffent- lich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde- Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststun- den für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause

von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienst- zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht

abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 20. August 2013

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

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Bekanntmachung der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15“

im Ortsteil Pausin für das ca. 5.400 m² große Plangebiet südwestlich der Ortslage Pausin (Gemarkung Pausin, Flur 5, Flurstücke 189 (tlw.) und 43 (tlw.) - siehe Karte des räumli- chen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließ-

lich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Druck- sache Nr. 124/2013 vom 15.08.2013 in der Vor- entwurfsfassung Juli 2013 gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB zur frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange bestimmt.

Umweltbezogene Daten liegen noch nicht vor.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.09.2013 bis einschließlich 02.10.2013 öffent- lich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde- Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststun- den für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause

von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienst- zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-

nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 20. August 2013

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

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14

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Hundesteuer,

die Zweitwohnungssteuer und die

Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bo- denverband „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“

2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre, oder 2013 und Folgejahre gilt,

für das III. Quartal 2013 zum 15. August 2013 zu überwei- sen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2013 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächste Fälligkeit für Quartalszahlung ist zum 15.

November 2013.

Schönwalde-Glien, den 5. August 2013

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

(15)

NICHTAMTLICHER TEIL

Waldbauernschule Brandenburg e.V.

informiert

In den Monaten Oktober und November jeweils freitags in der Zeit von 16:00-19:30 Uhr und samstags in der Zeit von 08:30-15:30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Bran- denburg e.V. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesit- zer.

Schulungsthemen sind Waldschutz, Leitungsrechte, Verbiss- monitoring, Holzmarkt, Förder-RL, Waldbau Lärche, neue RVR Laubholz, Nadel-Werksortierung und Holzernte von A- Z. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald- Exkursion zu praktischen Fragen.

Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Schulungs- termine finden Sie im Internet auf der Seite http://www.waldbauernschule-brandenburg.de oder unten.

Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmel- dung gebeten, per Telefon unter 033920-50610, per E-Mail waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförs- terei.

Schulungstermine:

11. + 12.10.2013 Großraum Perleberg

(Gaststätte Lübzower Schweiz, Dorfstr. 24, 19348 Lübzow) 11. + 12.10.2013 Großraum Beelitz

(Cafè „Zum Kirschbaum",Körzin 20, 14547 Körzin) 18. + 19.10.2013 Großraum Nauen

(Gaststätte „Havelland", Grünefelder Dorfstr. 8, 14621 Grünefeld)

18. + 19.10.2013 Großraum Belzig

(Gaststätte „Zur Erholung", Werbiger Dorfstr. 1, 14806 Werbig)

25. + 26.10.2013 Großraum Wittstock

(Gasthof „Scharfenberger Krug", Scharfenberg 28, 16909 Scharfenberg)

08. + 09.11.2013 Großraum Rathenow (Landgasthof "Märkisch - Ceres", Bergstr. 38, 14789 Vehlen)

08. + 09.11.2013 Großraum Lehnin

(Hotel Markgraf, Friedenstr. 13, 14797 Lehnin)

Sitzungstermine September bis Oktober

Datum Art der Sitzung

09.09.2013 Ortsbeiratssitzung Schönwalde-Dorf 10.09.2013 49. Sitzung des Hauptausschusses 19.09.2013 60. Sitzung der Gemeindevertretung

24.09.2013 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Tourismus

26.09.2013 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (Finanzausschuss)

08.10.2013 50. Sitzung des Hauptausschusses 17.10.2013 61. Sitzung der Gemeindevertretung 29.10.2013 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und

Wirtschaft (Finanzausschuss)

29.10.2013 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Tourismus

Änderungen vorbehalten!

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