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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 01 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 01 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 14. Februar 2013 Nr. 1

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

Planfeststellungsverfahren gem. §§ 43 Nr. 1, 43b Nr. 1b) Energiewirt- schaftsgesetz Neubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf 527/529/ 528 (Nordring Berlin), Abschnitt Mast 189 – Portal

UW Wustermark der 50Hertz Transmission GmbH S. 3

Kaufpreisfestlegung S. 3

52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.1.2013

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 3

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstel- len sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufs- stellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr

2013 S. 3

Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum, Schönwalde-Dorf S. 3 Bestellung eines Geschäftsführers für die „Waldschule Pausin GmbH“ S. 4 Einstellung von Arbeitskräften für die „Waldschule Pausin GmbH“ S. 4

Mietvertrag Objekt „Am Anger 18A“, OT Pausin S. 4

Vergabe Reinigungsleistung KITAs S. 4

Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau Cheruskerweg,

Alemannenweg und Straße Am Südhang S. 4

Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 für die Nacherhebung Anschlussbei- trag des TAZV Glien für das Grundstück Grundschule Perwenitz, Turm-

straße, OT Perwenitz S. 4

Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto 36508.5312000 (Kosten für Fremdbe-

treuung unserer Kinder) S. 4

Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 aus dem Produktkonto 54100.041100 (Grund und Boden des Infrastrukturvermögen – Vermessungskosten

Fasanensteig) S. 4

Verkauf des Grundstücks Cimbernring 2, Flst. 114, Flur 13, Gemarkung

Schönwalde S. 4

Erteilung einer Belastungsvollmacht für das Grundstück Alter Wansdorfer

Weg 28 S. 4

Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 S. 5

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an

Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 S. 7

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan

Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den

Ortsteil Schönwalde-Dorf S. 8

Jugendschöffenwahl 2013 S. 9

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum 01.05.2013 eine/n Sachbearbeiter/in für das Gebäudemanagement für den mittleren

Verwaltungsdienst S. 9

Sonstige Mitteilungen

Pressemitteilung der Waldbauernschule e.V.

Landesweite Schulungsrunde für Privatwaldbesitzer S. 10

Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am

Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen S. 10

Impressum S. 10

(3)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 151/2012

Planfeststellungsverfahren gem. §§ 43 Nr. 1, 43b Nr. 1b) Energiewirt- schaftsgesetz Neubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf 527/529/ 528 (Nordring Berlin), Abschnitt Mast 189 – Portal UW Wustermark der 50Hertz Transmission GmbH

Im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren „Neubau einer 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380-kV- Nordring Berlin)“ der 50Hertz Transmission GmbH verweist die Gemeinde Schönwalde-Glien auf ihre Stellungnahme vom 07.02.2011 zum Raum- ordnungsverfahren.

Unter Berücksichtigung der darin aufgeführten Punkte wird die Zustim- mung zum Vorhaben unter der Bedingung erteilt, dass die Trasse im Bereich der Ortslage Wansdorf entweder erdverkabelt wird oder die Trasse der Freileitung gemäß Anlage 1 geführt wird (Vorschlag des Ortsbeirates Wansdorf zur Trassenführung im Raumordnungsverfahren:

Trassenverlauf parallel zur Streckenführung 393-394-398 Wolmirstedt- Teufelsbruch (50Hertz) bis zur Querung der Oberleitung DB an Schön- walde-Dorf; Weiterführung der Freileitung parallel zur Bahnstrecke Richtung Hennigsdorf. Südlich von Velten würde die neue 380-kV- Freileitung dann auf die vorhandene Trasse der 2 110-kV-Freileitungen und der 220-kV-Freileitung treffen und könnte dann auf dieser Trasse weitergeführt werden).

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 170/2012 Kaufpreisfestlegung

Zu der Kaufpreisfestlegung für die Sebastian-Bach-Straße 10-12:

Der Berechnung des jährlichen Erbbauzinses von 4,5% des Grundstück- wertes soll ein Bodenrichtwert von 60,00 €/m² zugrunde gelegt werden.

Für das Gebäude soll ein Verkaufspreis von 226.000,00 Euro angesetzt werden.

Neben der Option auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages kann auch die Abgabe eines Kaufangebotes möglich sein. Dazu ist ein gesondertes Angebot abzugeben. Der Verkaufspreis für den Boden beträgt 112.560,00 Euro.

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsdurchfüh- rung beauftragt.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 09/2013

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstel- len sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstel- len aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013. Der Bürgermeister wird ange- wiesen, diese Ordnungsbehördliche Verordnung bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verord- nung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 erfolgt ab Seite 7.

Beschluss Nr. 14/2013

Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum, Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) die Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ für den OT Schönwalde-Dorf.

Ziel ist die Änderung des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin hinsichtlich der fehlenden terminlichen Regelung zur Waldumwandlung/Ersatzaufforstung im Durchführungsvertrag und der Beschränkung der Anzahl von Großveranstaltungen auf dem Poloplatz.

Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestand- teil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Amtliche Mitteilungen

weitere Beschlüsse der 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2012

Ende der 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2012

Beschlüsse der 52. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 24.1.2013

(4)

Beschluss Nr. 03/2013

Bestellung eines Geschäftsführers für die „Waldschule Pausin GmbH“

Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Gesellschafter folgenden Be- schluss zur Bestellung eines Geschäftsführers für die „Waldschule Pausin GmbH“ zu fassen:

1. Frau Katrin Liesegang (Leiterin der Kämmerei) wird mit soforti- ger Wirkung zum Geschäftsführer der Gesellschaft (Waldschule Pausin GmbH) bestellt. Sie vertritt die Gesellschaft allein.

2. Frau Katrin Liesegang wird nicht von den Beschränkungen des

§ 181 BGB befreit.

3. Mit Frau Katrin Liesegang wird eine Erweiterung zum beste- henden Arbeitsvertrag durch den Bürgermeister geschlossen.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat die Abgeordnete Frau Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 12/2013

Einstellung von Arbeitskräften für die „Waldschule Pausin GmbH“

Die Gemeindevertretung empfiehlt der Geschäftsführung der Waldschule Pausin GmbH zur Sicherung des fortwährenden Betriebs der Waldschule, bereits vor der Feststellung des Wirtschaftsplanes der „Waldschule Pausin GmbH“ folgende Anzahl von Arbeitskräften einzustellen:

1. Eine Arbeitskraft als Vollbeschäftigte (40h/Woche) 2. Bis zu 5 Beschäftigte als geringfügig Beschäftigte

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat die Abgeordnete Frau Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 10/2013

Mietvertrag Objekt „Am Anger 18A“, OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit der Waldschule Pausin GmbH i.G., vertreten durch den unter Dr.-Nr. 03/2013 bestellten Ge- schäftsführer/in, einen unbefristeten Gewerbemietvertrag zum 01.01.2013 zum Betrieb der Waldschule im OT Pausin.

Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Der mit dem Förderverein Waldschule Krämer e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Simone Döring, bestehende Pachtvertrag vom 31.07.2003 wird zum 31.12.2012 beendet.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 171/2012/2013 Vergabe Reinigungsleistung KITAs

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwald-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Büros KCGM Ralf Kalsow aus Groß Kreutz, für die Reinigungsleistung und dem Küchendienst in den KITAs der Ortsteile Perwenitz, Wansdorf, Schönwalde-Dorf und Paaren im Glien, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma SDM Marten, Sys- temdienstleistungen Marten GmbH & Co. Betriebs KG, Wendtpromena- de 31, 14612 Falkensee (gepr. Angebotssumme brutto 73.851,31 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die zusammengefasste Auswertung und der Vergabevorschlag des Büros KCGM Ralf Kalsow ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 05/2013

Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau Cheruskerweg, Alemannenweg und Straße Am Südhang

Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau Cheruskerweg, Alemannenweg und Straße Am Südhang im OT Schönwalde-Siedlung vorbehaltlich der genehmigten Haushaltssatzung an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von 86.035,37 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 08/2013

Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 für die Nacherhebung Anschlussbei- trag des TAZV Glien für das Grundstück Grundschule Perwenitz, Turm- straße, OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt für das Haushalts- jahr 2012 eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für das Produktkonto 21102.5493000 (Grundschule Perwenitz; Periodenfremde ordentliche Aufwendungen) für die Nacherhebung des Schmutzwasser- anschlussbeitrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien für das Grundstück Grundschule Perwenitz, Turmstraße, OT Perwenitz in Höhe von 30.853,80 €.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 13/2013

Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto 36508.5312000 (Kosten für Fremdbe- treuung unserer Kinder)

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der überplanmä- ßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 800 € auf dem Produkt- konto 36508.5312000 für das HHJ 2012 zu.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 11/2013

Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 aus dem Produktkonto 54100.041100 (Grund und Boden des Infrastrukturvermögen – Vermessungskosten Fasanensteig)

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt für das Haushalts- jahr 2012 eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für das Produktkonto 54100.041100 (Grund und Boden des Infrastrukturvermö- gens) für die Vermessung von Straßenflächen im Fasanensteig, Ankauf von Straßenflächen im Fasanensteig, Zaunkönigsteig und Alter Wansdor- fer Weg in Höhe von 12.915,31 €.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 02/2013

Verkauf des Grundstücks Cimbernring 2, Flst. 114, Flur 13, Gemarkung Schönwalde

Der Antrag von den Erbbauberechtigten zum Kauf ihres Erbbaugrundstü- ckes Cimbernring 2, Gemarkung Schönwalde, Flur 13, Flst. 114, mit einer Fläche von 1.017,00 qm wird abgelehnt.

Der abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag zum o. g. Grundstück bleibt bestehen.

(12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 04/2013

Erteilung einer Belastungsvollmacht für das Grundstück Alter Wansdorfer Weg 28

Dem Käufer wird eine Belastungsvollmacht für seine am 09.01.2013 erworbene und noch zu vermessende Teilfläche mit einer Größe von 366,00 qm des Grundstücks Alter Wansdorfer Weg 28 (Gemarkung Schönwalde, Flur 29, Flst. 193) erteilt. Die Belastungsvollmacht erstreckt sich auf alle Grundpfandrechte jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises nebst 20% Zinsen und 10% einmaliger Nebenleistungen zugunsten eines oder mehrerer Finanzinstitute.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 52. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 24.1.2013

(5)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.11.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 13.273.200,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 13.692.300,00 € außerordentlichen Erträge auf 122.500,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 122.500,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 15.986.100,00 €

Auszahlungen auf 17.356.700,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus- haltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 12.480.000,00 € Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 12.387.600,00 €

Einzahlungen aus der Investiti-

onstätigkeit auf 3.206.100,00 €

Auszahlungen aus der Investiti-

onstätigkeit auf 4.785.000,00 €

Einzahlungen aus der Finanzie-

rungstätigkeit auf 300.000,00 €

Auszahlungen aus der Finanzie-

rungstätigkeit auf 184.100,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung

von Liquiditätsreserven 0,00 €

Auszahlungen an Liquiditätsre-

serven 0,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finan- zierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen erforderlich ist, wird auf

300.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haus- haltsjahren wird auf

504.500,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haus- haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von we- sentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

50.000,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazu- stellen sind, wird auf

20.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außer- planmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf

10.000,00 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 250.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzli- chen Einzelaufwendungen oder Einzelauszah- lungen auf 250.000,00 €

festgesetzt.

Öffentliche Bekanntmachungen

(6)

§ 6 Entfällt.

§ 7

Der Höchstbetrag der Kassenkredite/Liquiditätskredite wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

Schönwalde-Glien, 15.11.2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Aufstellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 wurde mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde-Glien, 12.11.2012

gez.

Katrin Liesegang Kämmerin

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 wurde mit den dazugehörigen Anlagen festgestellt und der Gemeindever- tretung zugeleitet.

Schönwalde-Glien, 12.11.2012

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen wurde von der Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 15.11.2012 unter der Beschlussnummer 136/2012 be- schlossen.

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Havelland hat am 30.01.2013, Aktenzeichen 15.1.1.10.13, die auf- sichtsbehördliche Genehmigung für die Haushaltssatzung erteilt.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 wird

gemäß § 3 Absatz 3 und § 67 Absatz 5 der Kommunalver- fassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen in der Ver- waltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) - in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung enthalten oder erlassen worden sind, zustande gekommen ist, so ist diese Verlet- zung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntma- chung verletzt worden sind.

Schönwalde-Glien, 01.02.2013

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(7)

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen

Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöff- nungsgesetzes (BbgLöG), geregelt im Artikel 1 des Geset- zes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten vom

27. November 2006 (GVBl. I Nr. 15, S. 158), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 20.12.2010 (GVBl. I Nr. 46) und des

§ 26 des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (BbgOBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. S. 266) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2010 (GVBl I Nr. 47) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer öffentlichen Sit- zung am 24.01.2013 folgende ordnungsbehördliche Verord- nung gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG beschlossen:

§ 1 Begriffsbestimmungen

Der Begriff „Verkaufsstellen“ bestimmt sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgLöG.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Schönwalde-Glien.

§ 3 Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen

Abweichend von den in § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgi- schen Ladenöffnungsgesetzes genannten Ladenschlusszei- ten dürfen an den unten aufgeführten Sonntag Verkaufsstel- len aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen durchgeführt werden.

am 08.12.2013 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, 25. Januar 2013

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(8)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ der Gemeinde

Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ im Ortsteil Schönwalde-Dorf für das 1.514m² große Plan- gebiet nördlich der Ortslage Schönwalde-Dorf am ehemali- gen Bahnhof (Gemarkung Schönwalde, Flur 4, Flurstück 14/8) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Be- schluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 149/2012 vom 15.11.2012 in der Vorent- wurfsfassung Oktober 2012 gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die Planung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.02.2013 bis einschließlich 25.03.2013 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwal- de-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter-

einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 8. Januar 2013

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(9)

Jugendschöffenwahl 2013

Am 31.01.2013 endet die Amtsperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten in Nauen und Rathenow und beim Landgericht Potsdam. Für die nächste Amtsperiode 2014-2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durchzuführen.

Mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Potsdam vom 14.12.2012 und durch das Ministerium des Innern sind wir bereits informiert worden, dass die Vorschlagslisten für die Jugendschöf- fen vom Jugendamt des Landkreises Havelland vorbereitet werden.

Gesucht werden für den Amtsgerichtsbezirk Nauen insgesamt 39 Jugendschöffen. Für den Amtsgerichtsbezirk Rathenow werden insgesamt 32 Jugendschöffen benötigt.

Wer sich für die Tätigkeit als Jugendschöffe interessiert, kann sich bis zum 1. März 2013 beim Landkreis Havelland bewerben.

Für die Bewerbungen sollten auf jeden Fall die Bewerbungsformu- lare genutzt werden. Diese können über den Landkreis Havelland (Tel.: 03385/551-2427,

stefanie.petzold@havelland.de) angefordert oder direkt als PDF- Datei auf den Seiten des Jugendamtes heruntergeladen werden.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Landkreis Havelland, Jugendamt, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow

Oder per Fax an: 03385/551-32427

Oder per E-Mail an: stefanie.petzold@havelland.de Auskunft erteilt Frau Petzold: 03385/551-2427

Nähere Informationen über das Schöffenamt und die Vorausset- zungen zur Wahl erhalten Sie auch unter www.schoeffen-bb.de.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum 01.05.2013 eine/n Sachbearbeiter/in für das Gebäudemanagement für den mitt- leren Verwaltungsdienst

Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle, vorerst befristet für ein Jahr, mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 6 gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet.

Wir erwarten ein sicheres, korrektes und freundliches Auftreten gegenüber Mietern, Pächtern, Eigentümern und Mitarbeitern sowie Sorgfalt, Selbständigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungs- bewusstsein bei der Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben.

Aufgabengebiet:

Betreuung/Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Pachtgrundstücken sowie gemeindeeigener öffentlicher Liegen- schaften im kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Bereich

- Vermietung

(Objektbesichtigungen, Vertragsmanagement, Objekte überge- ben und abnehmen)

- allgemeine Verwaltungstätigkeiten

(objekt- und mieterbezogene Stammdaten erfassen, pflegen und überprüfen, Zusammenarbeit mit Mietern, Pächtern, Eigen- tümern sowie allgemeine Korrespondenz mit allen Beteiligten, Nebenkostenabrechnungen und Widerspruchsbearbeitung, Grundlagen des Wohnungseigentums)

- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

(Rechnungen aller Art prüfen und erstellen, Zahlungsverkehr abwickeln und überwachen, Buchungstätigkeiten, Miet- kautionen, Budget und Wirtschaftsplanung)

- Mahnwesen

(Kündigung von Vertragsverhältnissen, Erstellen von Mahnun- gen/Mahnbescheiden und Vorbereiten von Räumungsklagen)

- Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Sanierung des Immobilienbestandes

(Pflege des Immobilienbestandes, Kontrolle/ Überwachung von Dienstleistern, Überwachung des baulichen Zustands der Im- mobilie, Planung, Abstimmung und Steuerung von Bau- maßnahmen, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen)

Anforderungen:

- Eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder als Immobilien- kauffrau/-kaufmann

- Nachweislich mehrjährige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft

- Gute Kenntnisse in der branchenspezifischen Softwareanwen- dung (Archikart und H&H) sowie im Umgang mit MS-Office- Programmen

Informationen zur Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie im Internet unter www.gemeinde-schoenwalde-glien.de.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterla- gen bis zum 28.02.2013 an:

Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Hauptamt, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-

Glien oder per E-Mail an:

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der Be- werbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen ausrei- chend frankierten Rückumschlag bei.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

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Pressemitteilung der Waldbauernschule e.V.

Landesweite Schulungsrunde für Privatwaldbesitzer

Im Monat März jeweils Freitags in der Zeit von 16:00-19:30 Uhr und Samstags in der Zeit von 08:30-15:30 Uhr veranstaltet die Wald- bauernschule Brandenburg e.V. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer.

Schulungsthemen sind aktuelle Fragen, Forstschutz, Verkehrssi- cherung, Waldbau Kiefer, Kulturpflege und ökonom. Betrachtungen zur Waldwirtschaft. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen.

Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite www.waldbauernschule- brandenburg.de oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei min- destens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter 033920-50610, per E-Mail waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei.

Schulungstermine:

01. + 02.03.2013 Großraum Nauen

(Gasthof „Zur Tenne“, Wolfslaker Weg 10, 16766 Staffelde)

01. + 02.03.2013 Großraum Wittstock

(Gasthof "Scharfenberger Krug", Scharfenberg 28, 16909 Scharfenberg)

08. + 09.03.2013 Großraum Belzig

(Gasthof "Zur Erholung", Werbiger Dorfstr.1, 14806 Werbig)

15. + 16.03.2013 Großraum Beelitz

(Gasthof „Zum Kirschbaum“, Dorfstr. 20, 14547 Körzin)

15. + 16.03.2013 Großraum Perleberg

(Gasthof Lübzower Schweiz, Dorfstr. 24, 19348 Lübzow)

15. + 16.03.2013 Großraum Rathenow

(Landgasthof "Märkisch - Ceres", Bergstr. 38, 14789 Vehlen)

22. + 23.03.2013 Großraum Lehnin

(Hotel Markgraf, Friedenstr. 13, 14797 Lehnin)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Last- schrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für

die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Hundesteuer,

die Zweitwohnungssteuer und die

Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenver- band

„Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“,

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejah- re oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejah- re oder 2013 und Folgejahre gilt, für das I. Quartal 2013 zum 15.

Februar 2013 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-und Abgabenbescheid für das Jahr 2013 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. Mai 2013, 15. August 2013 und 15. November 2013.

Schönwalde-Glien, den 28. Januar 2013

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Sonstige Mitteilungen

I m p r e s s u m

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemein- deverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal- de-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde- glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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