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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 10. Juli 2008 Nr. 9

Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

48. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.6.2008

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Antrag SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für ein Freiwilliges Soziales

Jahr im Sport (FSJ) vom 28.05.2008 S. 2

S. 2 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.6.2008

Beschlüsse der Gemeindevertretung

S. 2 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

a) Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 2 b) Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange und Bekanntmachung S. 2 Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum

2006“ der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 2 Bebauungsplan „Hasenwinkel“:

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 3 Beschluss zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über den

Bau, die Instandsetzung, die Unterhaltung und den Winterdienst der Straße

„Neue Erschließungsstraße MAFZ“, OT Paaren im Glien S. 3 Beschluss zum Antrag – die entsprechenden Halteverbotsschilder für

Fahrbahn und Seitenstreifen Bötzower Straße zu setzen S. 3 Beschluss zur Empfehlung des Bildungsausschusses und Hauptausschusses zur Benennung der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3 Beschluss zur Vergabe einer Bezeichnung für Planstraßen im Wohnbauge-

biet „Am Kindergarten“, OT Grünefeld S. 3

Beschluss zum Fördermittelantrag Renaturierung Schönwalder Fließ

„Gimpelsteig bis Fehrbelliner Straße“, OT Schönwalde-Siedlung S. 4

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin über die Inventurstudie des Bundes und eine Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg S. 5 Bekanntmachung

Der öffentlichen Auslegung des Entwurfes 1. Änderung zum Flächennut-

zungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 5

Sonstige amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung für alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine jährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw.

Einzugsverfahren teilnehmen S. 7

Impressum S. 7

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glie n, Pausin, Per wenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Antrag SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ) vom 28.05.2008

Dem Antrag des SSV 53 e.V. vom 28.05.2008 auf finanzielle Unterstützung für die Durchführung eines weiteren Freiwilligen Sozialen Jahres, begin- nend ab 01.08.2008, mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 80,00 Euro wird zugestimmt.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 82/2008

1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 10.12.2007 bis 16.01.2008 und Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum 1. Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland – Fläming Nr. 19 Landkreis Havelland

Nr. 38 Landkreis Oberhavel

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen

Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft

Nr. 14 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege Wünsdorf Nr. 15 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege Brieselang Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission

Nr. 22 WGI – Westfälische Gesellschaft für Geoinformation Nr. 23 Verbundnetz Gas AG

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei Nr. 35 Stadtamt Falkensee Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 39 Senatsverwaltung Berlin Nr. 40 Stadt Nauen

e) Keine Stellungnahme gaben ab:

Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft & Flurneuordnung Nr. 20 E.ON e.dis AG

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

dung und den Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Fassung von April 2008, für den OT Paaren im Glien.

Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes mit Begründung und dem Umweltbericht sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berühr- ten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien mit Übersichtskarte zum Geltungsbereich erfolgt auf der Seite 5.

Beschluss Nr. 80/2008 Bebauungsplanes 09/2006

„Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteili- gung am Entwurf des Bebauungsplanes 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ der Gemeinde Schön- walde-Glien hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit fol- gendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 22 WGI- Westfälische Gesellschaft f. Geoinformation Nr. 26 Deutsche Telekom AG

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt – Ruppin

Nr. 19 Landkreis Havelland Nr. 38 Landkreis Oberhavel

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanung Nr. 6 Landesbetrieb für Straßenwesen

Nr. 14 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Wünsdorf Nr. 15 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege, Brieselang Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH

Nr. 23 Verbundnetz Gas AG

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 35 Stadt Falkensee

Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 40 Stadt Nauen

e) Keine Stellungnahme gaben ab:

Nr. 7 Amt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Nr. 20 E.ON edis

Nr. 27 Havelbus Verkehrsgesellschaft Nr. 39 Bezirksamt Spandau

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 48. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.6.2008

Beschlüsse der 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.6.2008

(3)

Beschluss Nr. 111/2008 Bebauungsplan „Hasenwinkel“

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteili- gung in der Zeit vom 11.02.2008 bis 14.03.2008 am Entwurf Bebau- ungsplan „Hasenwinkel“ hat die Gemeindevertretung Schönwalde- Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen

Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Bürger 2

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 19 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger 1

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten:

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland Fläming Nr. 14 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Praktische Denkmalpflege

Nr. 15 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege

Nr. 21 Vattenfall Europe Nr. 22 WGI GmbH

Nr. 23 Verbundnetz Gas AG Nr. 26 Deutsche Telekom Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel e) Keine Antwort gaben:

Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft & Flurneuordnung Nr. 20 E.ON e.dis AG

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 35 Stadtamt Falkensee

Nr. 40 Stadt Nauen

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kennt- nis zu setzen.

3. Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stel- lungnahmen und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 110/2008

Beschluss zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über den Bau, die Instandsetzung, die Unterhaltung und den Winterdienst der Straße

„Neue Erschließungsstraße MAFZ“, OT Paaren im Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Landkreis Havelland den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Bau, die Unterhaltung, die Instandsetzung und den Winterdienst der Gemeindestra- ße „Neue Erschließungsstraße MAFZ“ ab. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 124/2008

Beschluss zum Antrag – die entsprechenden Halteverbotsschilder für Fahrbahn und Seitenstreifen Bötzower Straße zu setzen

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Halteverbotsschilder für Fahrbahn und Seitenstreifen (Zeichen 286, Zusatzschild 1052-37) in der Bötzower Straße zu setzen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 118/2008

Beschluss zur Empfehlung des Bildungsausschusses und Hauptausschusses zur Benennung der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeinde Schönwalde-Glien bestellt Frau Marianne Fiebig zu ihrer Seniorenbeauftragten.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 117/2008

Beschluss zur Vergabe einer Bezeichnung für Planstraßen im Wohnbauge- biet „Am Kindergarten“, OT Grünefeld

Die Gemeindevertretung beschließt für die Benennung der drei verbleiben- den Erschließungsstraßen innerhalb des Wohnbaugebietes „Am Kindergar- ten“ im OT Grünefeld folgende Bezeichnungen:

1. für die Planstraße A „Am Sandbogen“

2. für die Planstraße B „Apfelrondell“

3. für die Planstraße C „Birnenrondell“.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(4)

Beschluss Nr. 248/1/2007/2008

Beschluss zum Fördermittelantrag Renaturierung Schönwalder Fließ

„Gimpelsteig bis Fehrbelliner Straße“, OT Schönwalde-Siedlung

Für die Renaturierung des Schönwalder Fließes „Gimpelsteig bis Fehrbelli- ner Straße“ sind Fördermittel gemäß Anlage zu beantragen. Die Gesamt- kosten betragen 262.973,97 €. Für das Haushaltsjahr 2008 sind Ausgaben in Höhe von 95.836,23 € in den Nachtragshaushalt einzustellen. Der Eigenanteil beträgt 35.435,24 €. Im Haushaltsjahr 2009 sind Gesamtkosten in Höhe von 165.947,74 € (Eigenanteil 61.358,84 €) einzustellen. Im Haushaltsjahr 2010 sind Gesamtkosten in Höhe von 1.190,00 € (Eigenanteil 440,00 €) einzustellen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.6.2008

(5)

Bekanntmachung

des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin über die Inventurstudie des Bundes und eine Zwi-

scheninventur des Waldes im Land Brandenburg

Vom 2. Juni 2008

Es ist die Durchführung einer Inventurstudie des Bun- des und einer Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg gemäß § 30 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vorgesehen.

Die oben genannte Inventur ist eine Waldinventur nach § 1 Abs. 2 der Waldinventurverordnung (Wal- dInv V). Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2 WaldInv V.

1. Ziel und Zweck der Inventur

Zur Absicherung der Klimaberichterstattung der Bun- desregierung ist zum Jahr 2008 eine Eröffnungsbilanz zum Kohlenstoff zu erstellen. Das Bundes ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) führt hierzu eine Inventurstudie nach dem Verfahren der Bundeswaldinventur auf dem 8 x 8 Kilometer–Raster durch. Mit der Inventurstudie soll den Berichten entsprechend dem KYOTO-Protokoll nachgekommen werden. Das Land Brandenburg nutzt die Erstellung der Inventurstudie des Bundes, um Erhebungen an allen Waldtrakten der zweiten Bun- deswaldinventur (BWI2) durchzuführen und damit statistisch belastbare Aussagen, insbesondere zur nachhaltigen Waldentwicklung der Kiefernbestände, zu erhalten. Da die BWI2 eine Erstaufnahme im Land Brandenburg darstellte, können nur über eine Zwi- scheninventur Zuwachsparameter und Veränderungen verlässlich erfasst werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Holznachfrage und der Anfragen aus dem politischen Raum notwendig.

2. Inventurzeitraum und Inventurgebiet

Die Inventur beginnt ab 1. Juli 2008 und endet am 31.

Januar 2009. Der Stichtag der Inventur ist der 1.

Oktober 2008. Das Inventurgebiet ist der Wald im gesamten Bundesland Brandenburg.

3. Zu erhebende Daten und Datenmenge

Die Daten werden im Raster von 4 x 4 Kilometer an den 815 Waldtrakten der BWI2 erhoben. An den Stich- probepunkten werden nachstehende Grunddaten erhoben oder gemessen:

Betriebsart, Eigentumsart, Waldstruktur und Waldrän- der, Baumarten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Geländeformen, Totholz.

Die zu erhebenden Daten sind in der Aufnahmeanwei- sung für die Inventurstudie 2008 des BMELV doku- mentiert. Die Aufnahmeanweisung kann angefordert werden über die Landesforstanstalt Eberswalde, Au- ßenstelle Potsdam, Pappelallee 20, 14469 Potsdam oder ist im Internet unter www.lfe.brandenburg.de einsehbar. Die Erhebung erfolgt an den Stichprobe-

punkten der bei der BWI2 erfassten Waldtrakte. Die Art der zu erhebenden Daten ist in der Aufnahmeanwei- sung für die Inventurstudie 2008 des BMELV doku- mentiert. Personenbezogene Daten werden im Rah- men der Inventur nicht erhoben.

Die Inventur wird entsprechend der Dritten Bundes- waldinventur-Verordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 954) zum Stichtag 1. Oktober 2012 wiederholt werden.

4. Datenhaltung und -weitergabe

Die Daten werden bei folgenden Einrichtungen gehal- ten und auch elektronisch gespeichert:

Johann Heinrich v. Thünen-Institut des

Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Institut für Waldökologie und Waldinventuren Alfred-Möller-Str. 1

16225 Eberswalde sowie

Landesforstanstalt Eberswalde Alfred-Möller-Str. 1

16225 Eberswalde

Bei der Weitergabe der Inventurergebnisse an Dritte bestehen keine Einschränkungen.

5. Betretungsrecht und Beeinträchtigung des Wal- des

Durch die Inventurstudie kommt es zu keiner verfah- rensbedingten Beeinträchtigung des Waldes. Die Forstbehörden oder deren Beauftragte sind befugt, im Rahmen der Inventur Waldgrundstücke aller Eigen- tumsarten zu betreten.

Alt Ruppin, den 16.06.2008

gez. B.Juhre SB Hoheit AfF Alt Ruppin

Bekanntmachung

Der öffentlichen Auslegung des Entwurfes 1. Ände- rung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde

Schönwalde-Glien

Das Gebiet des Flächennutzungsplanes umfasst alle zur Gemeinde Schönwalde-Glien gehörenden Gemarkungen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.655,3 ha (siehe Anlage Kartenausschnitt).

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.06.2008 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien Öffentliche Bekanntmachungen

(6)

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9..00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis

13.00 Uhr), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder

in die weitere Planung mit einfließen.

Schönwalde-Glien, den 24.06.2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(7)

Amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine jährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erin- nern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havel- ländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folge- jahre oder 2008 und Folgejahre gilt,

für das Jahr 2008 zum 01. Juli 2008 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2008 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2008 und

15. November 2008.

Schönwalde - Glien, den 13. Juni 2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Sonstige amtliche Mitteilungen

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt.

Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(8)

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