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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 24. Oktober 2013 Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 49. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.10.2013 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 61. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.10.2013 ... 3

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ... 6

Öffentliches Auslegungsverfahren zur Neuregelung der Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Havelland ... 7

NICHTAMTLICHER TEIL ... 8

Film „Schönwalde-Glien – Gemeinde mit Charme und Vielfalt“ auf DVD im Tourismusbüro erhältlich ... 8

Sitzungstermine Oktober bis November ... 8

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 49. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.10.2013

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 145/2013

Vergabe der Beratungsleistung zur Herstellung der Prüfungsbereitschaft Eröffnungsbilanz an einen Wirtschaftsprüfer

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mit der Erbringung von Beratungsleistungen zu beauftragen, um die Prüfungsbereitschaft der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönwalde-Glien herzustellen.

Die Auftragssumme in Höhe von 12.664,58 € umfasst 11 Beratertage zu einem Beratertagessatz von 900,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. 7,5%

Auslagen- und Reisekostenpauschale.

Die Beauftragung erfolgt aufgrund des Vergabevorschlages der Kämmerin.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 151/2013

Antrag auf Auflösung des Gewerbemietvertrages für die Geschäftsräu- me (Verkaufsstelle) „Hauptstraße 37“, OT Paaren im Glien

Der unbefristete Gewerbemietvertrag vom 19.04.1993 für die Verkaufsstelle in der Hauptstraße 37, OT Paaren im Glien, wird entsprechend des Antrages des Mieters zum 15.10.2013 beendet. Der Bürgermeister und die Verwal- tung werden mit der Vertragsauflösung beauftragt.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 144/2013

Umbau der Heizung in den Wohnungen und der Verkaufseinheit im Objekt Hauptstraße 37, 14621 Schönwalde-Glien, OT Paaren

Die Baumaßnahme zum Umbau Heizung in den Wohnungen sowie in der Verkaufseinheit im Objekt Hauptstraße 37, 14621 Schönwalde-Glien wird an die Firma Sanitär-Heizung Norbert Pritzkow aus Nauen (OT Börnicke) mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 21.785,22 € vergeben.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 143/2013

Austausch der Fenster und Außentüren im MFH Falkenseer Straße 41, 14621 Schönwalde-Glien

Die Baumaßnahme zum Austausch der Fenster und Außentüren im MFH Falkenseer Straße 41, 14621 Schönwalde-Glien wird an die Firma E.

Pritzkow Fensterbau GmbH aus Nauen mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 13.260,17 € vergeben.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 159/2013

Vergabe der Errichtung des Holzlagers auf dem Markt- und Parkplatz am Rathaus, OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme zur Errichtung des Holzlagers auf dem Markt- und Parkplatz am Rathaus an die Firma Zimmerei & Dachbau Machel GmbH aus Falkensee mit einer Bruttoangebotssumme von 24.228,40 €.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 61. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.10.2013

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 146/2013

Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters auf der Grundlage des § 15 BbgKWahlG i.V.m. § 2 BbgKWahlV

Die Gemeindevertretung beruft auf der Grundlage des § 15 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 14, S. 326), geändert durch Gesetz vom 01.02.2012 (GVBl. II, Nr. 10) in Verbindung mit § 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung vom 04.02.2008 (GVBl. II/08, Nr. 04, S. 38), geändert durch Verordnung vom 25.11.2009 (GVBl. II/09, Nr.41) zum

Wahlleiter Herrn Kurt Hartley und zum

Stellvertretenden Wahlleiter Herrn Steffen Schmunk (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 147/2013

Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien bildet auf der Grundlage der §§ 20 und 21 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgK-

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WahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl.

I/09, Nr. 14, S. 326), geändert durch Gesetz vom 01.02.2012 (GVBl. II, Nr. 10), für das Wahlgebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien einen Wahl- kreis.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 156/2013

Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf - Abwägung (Abwägungsbeschluss)

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf (Entwurfsfassung Mai 2013) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Es sind keine Stellungnahmen betroffener Bürger eingegangen.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

(kein TÖB)

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 4 Landkreis Havelland

c) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, keine Planände- rung erforderlich:

TÖB Nr. 3 Landesamt f. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabt. West TÖB Nr. 5 Landesamt für Bergbau,

Geologie und Rohstoffe

TÖB Nr. 6 Landesamt für Bauen und Verkehr, Außen- stelle Cottbus

TÖB Nr. 7 DB Services Immobilien GmbH TÖB Nr. 8 Landkreis Havelland, UNB

d) Keine Abwägung erforderlich, da keine Einwände oder Hinweise geäußert wurden:

TÖB Nr. 1 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Ber- lin / Brandenburg

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf Seite 6.

Beschluss Nr. 157/2013

Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf - städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien stimmt der Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf zum GV-Beschluss vom 19.04.2012 zwischen dem Vorhabenträger, Herrn Jens Kiese, und der Gemeinde Schönwalde-Glien zu. Die Vertragsergänzung betrifft Regelungen zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, zur Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Plangebietes sowie zu Auflagen aus der LSG-Befreiung.

Der Bürgermeister und der Allgemeine Stellvertreter werden hiermit bevollmächtigt, die Vertragsergänzung nach Beschlussfassung zu unter- zeichnen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf Seite 6.

Beschluss Nr. 158/2013

Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf - Satzung zum Bebauungsplan (Satzungsbeschluss)

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf über den Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ (Stand der Satzungsfas- sung Oktober 2013), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen für das Gebiet mit den Flurstücken 14/5 (tlw.) und 14/8 der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekannt- machung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S.

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Be- kanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingese- hen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf Seite 6.

Beschluss Nr. 114/2013

Beauftragung des Ingenieurbüros Farkas zur Erstellung der Bauan- tragsunterlagen zum Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz im OT Perwenitz sowie Einstellung der geschätzten Baukosten in den Haushalt 2014

Für den weiteren Um- und Ausbau des Vereinsgebäudes des TSV Perwenitz 1950 e.V. im OT Perwenitz wird das Ingenieurbüro Farkas mit der Erstel- lung der Bauantragsunterlagen mit der vom Bauausschuss empfohlenen Variante:

„Um- und Ausbau des Vereinsgebäudes“ mit geschätzten Baukosten incl.

Planungskosten in Höhe von 410.000 € beauftragt.

Die Gemeinde stimmt damit verbindlich zu, 410.000 € in den Haushalt 2014 für die Investitionsmaßnahme einzustellen. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 41/ 2013 vom 18.04.2013 aufgehoben.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 135/2013

Antrag auf Auflösung des Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück

„Unter den Linden 42“, Fl. 9, Flst. 63, OT Schönwalde-Siedlung Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt der Aufhebung des Erbbaurechts- vertrages zur UR-Nr. F 60/2000 vom 18.01.2000 zu.

Die Kosten der notariellen Aufhebung sind von den Erbbaurechtsnehmern zu zahlen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 149/2013

Kaufantrag für das Grundstück „Kurmärkische Straße 92“, Fl. 21, Flst. 125, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung stimmt dem Verkauf des 846 qm großen Grund- stücks „Kurmärkische Straße 92“ zu. Das Grundstück wird im Liegen- schaftskataster als Flur 21, Flurstück 125, Gemarkung Schönwalde, eingetragen im Grundbuchblatt 3421, geführt.

Der Kaufpreis beträgt 54.990,00 €. Die Grundlage für die Berechnung des Kaufpreises bildet ein Quadratmeterpreis von 65,00 €/qm (846 qm x 65,00

€/qm).

Das Grundstück ist entbehrlich.

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsabwicklung beauftragt.

(12 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

(5)

5 Beschluss Nr. 150/2013

Antrag auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück

„Am Südhang 8“, Fl. 12, Flst. 92, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über 99 Jahre für das Grundstück „Am Südhang 8“ zu. Das Grundstück wird im Liegenschaftskataster als Flur 12, Flurstück 92, Gemarkung Schönwalde, eingetragen im Grundbuchblatt 3412, geführt.

Grundlage für die Berechnung des Erbbauzinses ist der Grundstückswert in Höhe von 62.465,00 € (961 qm x 65,00 €/qm). Der Erbbauzins beträgt 2.810,93 €/Jahr (4,5 % vom Grundstückswert 62.465,00 €).

Das Grundstück ist entbehrlich. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsabwicklung beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 161/2013

Vergabe der Geh- und Radwegbeleuchtung Falkenseer Straße im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Baumaßnahme Geh- und Radwegbeleuchtung Falkenseer Straße im OT Schönwalde-Siedlung an die Firma Steinmetz Anlagenbau aus Neuruppin mit einer Bruttoange- botssumme von 75.447,15 €.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 163/2013 Vergabe von Softwarelizenzen

Die für den Betrieb des neuen Hauptrechners (Server) notwendigen Soft- warelizenzen werden zum Preis von 12.479,53 € bei der Comparex AG, Blochstraße 1 aus 04329 Leipzig erworben.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 160/2013

Antrag auf überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 36504.7851000 Um- und Ausbau KITA Waldmäuse, OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 85.000 € für das Produktkonto 36504.7851000 Um- und Ausbau KITA Waldmäuse, OT Pausin im Haushaltsjahr 2013 zu.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ der Gemeinde Schön- walde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17.10.2013 unter der Drucksache Nr. 158/2013 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde- Dorf für das 1.535m² große Gebiet nördlich der Ortslage Schönwalde-Dorf und südöstlich der Bahnlinie Karower Kreuz - Priort an der Gemeindestraße Am Bahnhof in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 14/5 (teilweise) und 14/8, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich Umweltbericht, wird hiermit gemäß § 10 Abs.

3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ incl. Planwerk und Begründung (in der Satzungsfassung Oktober 2013) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.

2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögens- nachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 22.Oktober 2013

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

(7)

7

Öffentliches Auslegungsverfahren zur Neuregelung der Unterschutzstellung von Natur- denkmalen im Landkreis Havelland

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 21. Oktober 2013

Der Landkreis Havelland als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt im Rahmen eines förmlichen Verfahrens gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 8 Abs.1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) für das gesamte Kreisgebiet eine Rechtsverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen zu erlassen.

Mit dieser Rechtsverordnung soll der Schutz der Naturdenkmale im Landkreis Havelland neu geregelt werden. Ziel ist eine Neuordnung der Denkmale und Rechtssicherheit für jedermann zu schaffen.

Der Entwurf der Verordnung über Naturdenkmale im LK HVL wird im Zeitraum

vom 18. November 2013

bis einschließlich 18. Dezember 2013

bei folgender Stelle während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Auslegungsort Kontakt

Gebietskörperschaft Organisationseinheit

Raum Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon

Gemeinde

Schönwalde-Glien 1.14 Berliner Allee 7 14621

Schönwalde-Glien 03322/248411 Der Verordnungsentwurf kann in oben genanntem Zeitraum ebenso im Internet unter der Homepage des Landkreises Havel- land: http://www.havelland.de/Untere-Naturschutzbehoerde.1267.0.html eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können nach § 8 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den obigen Aus- legungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemar- kung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an sind nach § 8 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsge- setzes in Verbindung mit § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung, jedoch längs- tens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern (Veränderungssperre). Die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung und rechtmäßige Ausübung der Jagd bleibt gemäß § 8 Abs. 3 des Brandenburgischen Natur- schutzausführungsgesetzes von der Veränderungssperre unberührt.

Schönwalde-Glien, den 21. Oktober 2013

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

(8)

NICHTAMTLICHER TEIL

Film „Schönwalde- Glien – Gemeinde mit Charme und Vielfalt“ auf DVD im Tourismusbüro er- hältlich

Die Uraufführung des Films

„Schönwalde-Glien - Gemeinde mit Charme und Vielfalt" am 11. Oktober 2013 im Schwa- nenkrug war ein voller Erfolg. Der Saal füllte sich bis auf den letzten Platz mit neugierigen Zuschauern sowohl aus der Gemeinde als auch aus Nachbarkommunen. Aussagen zufol- ge verging die Zeit der Aufführung wie im Fluge. Eine interessante und sehr kurzweilige Zusammenstellung aller Ortsteile der Gemeinde Schönwalde-Glien. An dieser Stelle sei Frau Heide Gauert für die mühevolle Arbeit gedankt.

Wer nun den Film auf DVD für 20,- € käuflich erwerben möchte kann dies im

Tourismusbüro des Rathauses

Büro Nr. 0.05 (im Eingangsbereich rechts) Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

zu den Sprechzeiten der Tourismusbeauftragten, Frau Margret Kordas, gerne tun.

Sprechzeiten Tourismusbüro:

Dienstag von 15 bis 18.30 Uhr Donnerstag von 13 bis 15:30 Uhr

Selbstverständlich kann auch nach vorheriger telefonischer Absprache unter (0 33 22) 24 84 80 der Film außerhalb der Sprechzeiten erworben werden.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der DVD.

Sitzungstermine Oktober bis November

Datum Art der Sitzung

29.10.2013 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Tourismus

(Bildungsausschuss)

29.10.2013 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (Finanzausschuss)

04.11.2013 Ortsbeiratssitzung Schönwalde-Dorf 05.11.2013 50. Sitzung des Hauptausschusses 14.11.2013 62. Sitzung der Gemeindevertretung

26.11.2013 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Tourismus

(Bildungsausschuss)

28.11.2013 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (Finanzausschuss)

Änderungen vorbehalten!

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