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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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10. Jahrgang Schönwalde-Glien, 2. Oktober 2014 Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.9.2014 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.9.2014 ... 4

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld .. 7

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „WA I – südliche Erweiterung“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf ... 10

4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) ... 11

Einladung der Jagdgenossenschaft Schönwalde - Jagdnotvorstand – zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 28.10.2014 ... 12

Widmungsverfügung - Parkplatz Sachsenweg - ... 12

Bekanntmachung gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG i.V.m. § 80 Abs. 1 BbgKWahlV über den Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf eine Ersatzperson ... 13

Stellenausschreibung: Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum 01.01.2015 eine/n Sachbearbeiter/in für das Bauamt im Bereich Tiefbau im gehobenen Verwaltungsdienst. ... 13

NICHTAMTLICHER TEIL ... 14

Sicher auf dem Schulweg: Elternbrief 37 (5 Jahre, 10 Monate) ... 14

Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz: Führungszeugnis und Auskünfte aus Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen ... 14

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.9.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 143/2014

Vergabe der Lieferung und Montage der Buswartehallen Falkenseer Straße im OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Lieferung und Montage von 3 Buswartehallen an der Falken- seer Straße an die Firma Ziegler Metallbearbeitung AG mit einer Bruttoan- gebotssumme von 17.711,51 €.

- Nachvollziehung

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 180/2014

Änderung der Vermögenseigenschadenversicherung sowie den Abschluss einer Kommunal-Straf-Rechtschutzversicherung und Dienstreise- Rechtsschutzversicherung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beauftragt den Bürgermeister, die Versi- cherungssumme der bestehende Vermögenseigenschadenversicherung auf 300.000,00 € aufzustocken.

Des Weiteren wird der Bürgermeister beauftragt, eine Kommunal-Straf- Rechtschutzversicherung und Dienstreise-Rechtsschutzversicherung abzu- schließen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 185/2014

Bestätigung der Nutzung des Markt- und Parkplatzes am 21. Septem- ber 2014 durch den Regionalpark Osthavelland-Spandau e.V.

Der Regionalpark Osthavelland-Spandau e.V. nutzt am 21. September 2014 den Markt- und Parkplatz für die Durchführung der Veranstaltung „Picknick ohne Grenzen“.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Bürgermeister Bodo Oehme weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

- ENDE DER SITZUNG -

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4

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.9.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 137/2014

Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“, OT Grünefeld

Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

(Abwägungsbeschluss)

1. Die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie von einem Bürger vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“(Vorentwurfsfassung Juni 2013) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

TÖB Nr. 4 Landkreis Havelland

TÖB Nr. 5 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmal- pflege u. Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege

TÖB Nr. 8 Zentraldienst der Polizei; Kampfmittelbesei- tigungsdienst

TÖB Nr. 14 Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (WGI GmbH)

TÖB Nr. 15 E.DIS AG

TÖB Nr. 16 Deutsche Telekom Technik GmbH

TÖB Nr. 17 OWA GmbH

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B1

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

d) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, keine Planände- rung erforderlich:

TÖB Nr. 2 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 11 Landesamt für Bauen und Verkehr

TÖB Nr. 13 HAW

e) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen oder Hinweise von:

TÖB Nr. 6 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmal- pflege u. Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege

TÖB Nr. 9 Landesbetrieb Forst Brandenburg – untere Forstbehörde

TÖB Nr. 10 Landesbetrieb Straßenwesen

TÖB Nr. 18 Wasser- und Bodenverband „GHHK-HK- Havelseen“

TÖB Nr. 19 GDMcom mbH

TÖB Nr. 20 50Hertz Transmission GmbH TÖB Nr. 25 Stadt Hennigsdorf

TÖB Nr. 27 Stadt Nauen

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 138/2014

Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“, OT Grünefeld

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange

(Auslegungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf (Stand Juli 2014) zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ für den OT Grünefeld (Grundstück Flur 1, Flurstück 160, Gemarkung Grünefeld) mit Begründung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszule- gen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld erfolgt auf Seite 7.

Beschluss Nr. 139/2014

Bebauungsplan „WA I – Südliche Erweiterung“, OT Wansdorf Vorauszahlungs- und Erschließungsvertrag

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt den Vorauszahlungs- und Erschließungsvertrag (in der Fassung vom 05.09.2014) zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und den Vorhabenträgern, Herrn Rainer Kletke, Velten, und Herrn Mike Assmann, Schönwal-de-Glien, zum Bebauungsplan „WA I – Südliche Erweiterung“ für den OT Wansdorf.

Der Bürgermeister und der Allgemeine Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 140/2014

Bebauungsplan „WA I – Südliche Erweiterung“, OT Wansdorf frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf (Stand Mai 2014) des Bebauungsplans „WA I – südliche Erweiterung“ OT Wansdorf einschließlich Begründung und Umweltbericht und Eingriffsrege- lung.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im regulären Verfahren mit Umweltprü- fung und unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- lung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „WA I – südliche Erweiterung“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf erfolgt auf Seite 10.

Beschluss Nr. 176/2014

4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhe- bung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schön- walde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 4.

Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

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5 Der Bürgermeister wird angewiesen, die 4. Änderungsatzung der Gemeinde

Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreini- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensat- zung) bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) erfolgt auf Seite 11.

Beschluss Nr. 175/1/2013/2014

Grundsatzentscheidung für die Änderung der Satzung zum vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ für den OT Schönwalde-Dorf vom 24.01.2013 zur Drs.-Nr. 14/2013

In Grundsatzentscheidung zum weiteren Verfahren beschließt die Gemeinde Schönwalde-Glien:

a) gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ für den OT Schönwalde-Dorf.

Ziel ist die Änderung der festgesetzten „Privaten Grünfläche mit Zweckbe- stimmung Parkanlage“, die Änderung der Festsetzung des Geh-und Radwe- ges, die Änderung der Fläche für Nebenanlagen und Stellplätze sowie die Verschiebung der Waldumwandlung auf das Baugenehmigungsverfahren Poloplatz und

b) die Anpassung des Durchführungsvertrages zwischen der Ge- meinde und der Vorhabenträgerin.

Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 146/2014

Öffentlich rechtlicher Vertrag Landkreis Havelland/ Gemeinde Schön- walde-Glien zur Einhaltung und Überprüfung des BbgVergG

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Einhaltung und Überprüfung des BbgVergG wird zugestimmt.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist Anlage zu diesem Beschluss.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 177/2014

Widmung des neu gebauten Parkplatzes an der VHG „Menschenskin- der“ im OT Schönwalde-Siedlung

Der neu entstandene Parkplatz im Sachsenweg an der VHG Grundschule

„Menschenskinder“ (Flur 1, Flurstück 397 teilweise, Gemarkung Schön- walde-Siedlung) wird gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung erfolgt auf Seite 12.

Beschluss Nr. 182/2014

Vergabe der Baumaßnahme Sanierung des Havelland-Radweges von der Steinernen Brücke bis zur Tankstelle, OT Schönwalde-Siedlung Vergabe der Baumaßnahme Sanierung des Havelland-Radweges von der Steinernen Brücke bis zur Tankstelle im OT Schönwalde-Siedlung an die Firma Rausch aus Falkensee mit einer Bruttoangebotssumme von 33.176,19 €.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 183/2014

Vergabe der Baumaßnahme Gehwegbau an der Perwenitzer Dorfstraße von der Kirche bis Ortsausgang, OT Perwenitz

Die Ausschreibung Gehwegbau an der Perwenitzer Dorfstraße von der Kirche bis Ortsausgang im OT Perwenitz wird wegen unangemessenen hohen Preisen aufgehoben.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 187/2014

Vergabe Abriss Gebäude Erlenbruch

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen der Angebote, für den Abriss der Gebäude Erlenbruch, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Gertner & Fettback GmbH, Am Pappeltor 2, 14548 Schwielowsee (Brutto 57.089,48 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Angebote und der Vergabevorschlag sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses

(12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 113/2014

Petition Forum Schönwalde-Glien e. V. zur Besetzung Steuerungsgruppe

Zur Petition des Forum Schönwalde-Glien e. V. „Arbeit der Steuerungs- gruppe zur Umsetzung des Kommunalen Energiekonzeptes (KEK) in der Gemeinde Schönwalde-Glien“ vom 22.06.2014 (Anlage 1) soll dem Petenten nachfolgender Text mitgeteilt werden:

Bisher gibt es keine Beschlussfassung zur Besetzung der Steuerungsgruppe, diese wird erst nach Beratung im Hauptausschuss durch die Gemeindevertre- tung erfolgen. Inwieweit die Steuerungsgruppe öffentlich tagt, kann erst nach Beschlussfassung mitgeteilt werden.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

(6)

6

Beschluss Nr. 188/2014

Besetzung der Steuerungsgruppe zur Erarbeitung des Energiekonzeptes Die Steuerungsrunde zur Erarbeitung des Energiekonzeptes setzt sich ab sofort zusammen aus:

- Vertretern der beauftragten seecon Ingenieure GmbH - Vertretern der Verwaltung (u. a. Herr Koch)

- dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Si- cherheit und Landwirtschaft

- Herrn Kraatz - Frau Spangenberg

Nach Bedarf sollen Fachleute sowie Vertreter von Firmen wie z. B. E.ON Edis hinzugezogen werden.

(12 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 192/2014

Bauantrag SW 40-14-B, Germanenweg 56, OT Schönwalde-Siedlung Unter Gestattung der Befreiung von der Einhaltung der textlichen Festset- zung II.1 im Bebauungsplan Nr. 12 „Germanische Stämme“ wird das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag SW 40-14-B für das Grundstück Germanenweg 56, OT Schönwalde-Siedlung erteilt.

(3 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 184/2014

überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgK- Verf für die Befestigung des Bolzplatzes auf dem Pausenhof der Grund- schule „Menschenskinder“, OT Schönwalde-Siedlung“

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung in Höhe von 2.167,71 € für die Investitionsmaßnahme 2110114001 / Bolzplatz auf dem Produktkonto 21101.785300 zu.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 186/2014

überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgK- Verf für notwendige Mehrausgaben in einigen Jugendclub- Einrichtungen der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 28.000,00 € auf dem Produktkonto 36601.5211000 zu.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 181/2014

Antrag auf überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme Außen- anlagen Parkplatz und Schulzugangsweg Grundschule „Menschenskin- der“, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung in Höhe von 25.000,00 € für die Investitionsmaßnahme 2110110002 Außenanlagen Parkplatz und Schulzugangsweg Grundschule

„Menschenskinder“ auf dem Produktkonto 21101 0961300 im Haushaltsjahr 2014 zu.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(7)

7

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ im Ortsteil Grünefeld für das 2.530 m² große Plangebiet südwestlich der Ortslage Grünefeld (Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 160 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 138/2014 vom 14.08.2014 in der Entwurfsfassung Juli 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Geltungsbereich wurde verändert: Er umfasst jetzt das gesamte Flurstück 160 statt ehemals Flurstück 160 teil- weise.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Umweltthemen Stichwortartige Beschreibung Urheber / Quelle Auswirkungen auf das Schutzgut

Tiere einschließlich

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- keine Vertreter der Roten-Liste Deutschlands im Planbereich vorgefunden

Auswirkung:

- Veränderte Habitatstruktur durch Aufgabe der Landwirtschaft, stattdessen Gartennutzung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landkreis Havelland

Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen einschließlich

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- Vegetationsdecke aus Süßgräsern - keine Gehölze vorhanden - keine geschützten Biotope im Planbereich

Auswirkungen:

- Veränderte Strukturen durch Aufgabe der Landwirtschaft, stattdessen Gartennutzung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden einschließlich

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- keine Altlasten und Kampfmittel vorhanden

- Böden allg. Funktions- ausprägung

- keine Bodendenkmale bekannt Auswirkung:

- Versiegelung=Verlust aller Bodenfunktionen

- Umwandlung Landwirt- schaftsfläche in Garten = kein Nährstoffeintrag mehr

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landkreis Havelland - Zentraldienst der Polizei

- Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und

Archäologisches Landesmuseum – Abteilung Bodendenkmalpflege

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser einschließlich

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- Grundwasserschutzfunktion - Grundwasserneubildungs-

funktion

- Oberflächenwasserschutz- funktion

- Abflussregulations- und Retentionsfunktion Auswirkung:

- Versiegelung = Erschwerte Versickerung des Niederschlags- wassers

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz, Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH

(8)

8

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- Schadstoffimmission Auswirkung:

- versiegelte Flächen = allg. sehr geringe Temperaturerhöhung (Wärmespeicherung in Gebäuden, Verkehrswegen) - vermehrtes, regelmäßiges

Verkehrsaufkommen der Anwohner = minimale Beeinträchtigung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- unerhebliche Auswirkung - Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen

- Erholungs- und Freizeitfunktion Auswirkung:

- keine Überschreitung schalltechnischer Orientierungswerte - keine Beeinträchtigung zu

erwarten

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- keine bekannten Bodendenkmale, keine

bekannten Kultur- und Sachgüter innerhalb des Planbereichs

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und

Archäologisches Landesmuseum – Abteilung Bodendenkmalpflege Auswirkungen auf das Schutzgut

Landschaft

- geringfügige Auswirkungen durch Umgestaltung des Plangebietes von landwirt- schaftlicher Fläche zu privater Wohnnutzfläche und Garten- nutzung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

Darstellungen von

Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen

- Landschaftsplan Gemeinde Oberkrämer

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landschaftsplan Gemeinde Oberkrämer

Weitere umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

- Umweltbericht und Eingriffsregelungen zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, Ortsteil Grünefeld

- Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schönwalde-Glien - Landschaftsplan (LP) der Gemeinde Schönwalde-Glien

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterla- gen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.10.2014 bis einschließlich 13.11.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

(9)

9 Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Nieder-

schrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bauleit- plan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwal- tungsgerichtsordnung ist unzuläs- sig, soweit mit ihm Einwendun- gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23. September 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Siegel)

(10)

10

Bekanntmachung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungs- plan „WA I – südliche Erweiterung“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „WA I – südliche Erweiterung“ im Ortsteil Wansdorf für das 5.930 m² große Plangebiet am südlichen Siedlungsrand des östlichen Teils von Wansdorf (Gemarkung Wansdorf, Flur 4, Flurstücke 501 sowie 224 (tlw.) und 226 (tlw.) - siehe Karte des räumli- chen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 140/2014 vom 14.08.2014 in der Vorentwurfsfassung Mai 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informati- onen vor:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation und Tierwelt, Kultur und sonsti- ge Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.10.2014 bis einschließlich 13.11.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten

zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschlie- ßende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Dar- über hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 19. September 2014

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(11)

11

4. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die

Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Straßenreinigungsgebührensatzung)

Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 4. Änderungssat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

1. §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.

Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl. I Nr. 18)

2. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.01.2013 (GVBl. I. Nr. 3)

3. §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.12.2013 (GVBl. I Nr. 40).

4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schön- walde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stra- ßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 20.03.2014, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien, Nr. 3 vom 27. März 2014 wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:

für Rad- und Gehwege 0,54 Euro/Frontmeterlänge“

2.) § 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:

für Rad- und Gehwege 1,33 Euro/Frontmeterlänge“

3.) Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Sommerdienst „Reinigung Rad- und Gehwege“

OT Schönwalde-Siedlung

1.) Falkenseer Straße 4.470 m

2.) Straße der Jugend 4.460 m

3.) Fehrbelliner Straße 1.290 m

4.) Berliner Allee 1.550 m

5.) Unter den Linden 1.796 m

6.) Strandallee 840 m

Summe 14.406 m

„Winterdienst „Reinigung Rad- und Gehwege“

OT Schönwalde-Siedlung

1.) Falkenseer Straße 4.470 m

2.) Straße der Jugend 4.460 m

3.) Fehrbelliner Straße 1.290 m

4.) Berliner Allee 1.550 m

5.) Unter den Linden 1.796 m

6.) Strandallee 840 m

Summe 14.406 m“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebüh- rensatzung) tritt am 01.11.2014 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 24. September 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(12)

12

Einladung der Jagdgenossenschaft Schönwalde - Jagdnotvorstand – zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 28.10.2014

Jagdgenossenschaft Schönwalde Jagdnotvorstand

Einladung

Hiermit lade ich alle Eigentümer landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie aller übrigen Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Jagdgenossenschaftsversammlung

am Dienstag, den 28.10.2014 um 19.00 Uhr im Vereinshaus des Kreativ e. V., Dorfstraße 7, 14621 Schönwalde-Glien

herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bestimmung des Verantwortlichen für die Niederschrift 4. Wahl des neuen Jagdvorstandes

5. Sonstiges

Anmerkung: Für juristische Personen handeln ihre verfas- sungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Zur Korrektur/Ergänzung des Jagdkatasters haben Jagdge- nossen, die ihre Flächen der Jagdgenossenschaft noch nicht nachgewiesen haben/deren Flächenmeldungen nicht (mehr) korrekt sind, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (Urkundenabschriften, Grundbuchauszüge etc.) vorzulegen.

Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der er- schienenen Jagdgenossen beschlussfähig.

i.V. K. Hartley

Bodo Oehme

Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien als Jagdnotvorstand

Widmungsverfügung - Parkplatz Sachsenweg -

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekannt- machung der Neufassung des Brandenburgischen Straßenge- setzes vom 28.07.2009 erhält folgender Platz in der Gemar- kung Schönwalde die Eigenschaft einer öffentlichen Straße / Platzes und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung: Platzname:

Gemarkung Schönwalde, Flur 1 - Parkplatz Sachsenweg- Flurstück 397 tlw.

Klassifizierung:

Der vorstehende Platz ist ein öffentlicher Platz gemäß § 2 und 3 BbgStrG

Funktion:

Parkplatz

Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Schönwalde-Glien Widmungsbeschränkung:

ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspru- ches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Schönwalde-Glien den 24.09.2014

i.V. K. Hartley Bodo Oehme

Bürgermeister Siegel

(13)

13

Bekanntmachung gemäß

§ 60 Abs. 7 BbgKWahlG i.V.m.

§ 80 Abs. 1 BbgKWahlV

über den Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf eine Ersatzperson

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf

Herrn Karl-Heinz Kordt

ein Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien übergegangen ist. Herr Karl-Heinz Kordt hat den Sitz für die BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN über- nommen.

Herr Sergio Coppola (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) ist zurückgetreten. Er verliert dadurch seinen Sitz gemäß

§ 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG.

Schönwalde-Glien, den 29.09.2014 Kurt Hartley

Wahlleiter

Stellenausschreibung:

Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum 01.01.2015 eine/n Sachbearbeiter/in für das Bauamt im Bereich Tiefbau im gehobenen Verwaltungsdienst.

Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle, vorerst befristet für ein Jahr, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 9 gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet.

Wir erwarten ein sicheres, korrektes und freundliches Auf- treten gegenüber Einwohnern, Behörden, Unternehmen, Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie Sorgfalt, Selbstständig- keit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a.:

• Verkehrslenkung, Verkehrssicherung

• Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Aufga- benhauptgruppe Bauwesen

• Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfungsangele- genheiten der Aufgabenhauptgruppe Bauwesen

• Bearbeitung finanzieller Zuwendungen

• Mitwirkung bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Bauvorhaben (z.B.

Ingenieurleistungen – Honorarordnung für Architek- ten und Ingenieure (HOAL)

• Straßenbau und Straßenverwaltung

• Mitwirkung bei Baugenehmigungen Anforderungen:

• Ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen

• Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Tiefbau

• Fundierte Kenntnisse der VOB/A, VOB/ B, VOB/C sowie der VOF

• Sicherer Umgang mit der HOAI

• Beherrschung der einschlägigen bautechnischen und rechtlichen Grundlagen

• sicherer Umgang mit MS-Office-Programmen Informationen zur Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie im Internet unter

www.gemeinde-schoenwalde-glien.de.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen bis zum 30.10.2014 an:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Hauptamt

Schönwalde-Siedlung Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

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Elektronischer Personalausweis im Einsatz: Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber (l.) beantragt das erste Führungszeug- nis über das neue Internetportal, neben ihm BfJ-Präsident Heinz- Josef Friehe.

NICHTAMTLICHER TEIL

Sicher auf dem Schulweg:

Elternbrief 37 (5 Jahre, 10 Monate)

Wenn die Schule Ihres Kindes in fußläufiger Entfernung liegt, werden Sie es allmählich darauf vorbereiten, diesen Weg alleine oder mit anderen Kindern zu gehen. Zwar werden Sie es in der ersten Zeit vermutlich begleiten, aber auf Dauer ist der allein bewältigte Schulweg für Ihr Kind ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit. Grundsätzlich gilt:

Der Schulweg sollte nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg sein.

• Suchen Sie die günstigsten Stellen zum Überqueren der Straßen aus. Eine Ampel oder ein Zebrastreifen ist im- mer einen Umweg wert. Wo es das nicht gibt, wählen Sie eine Stelle aus, wo die Straße nach beiden Seiten gut zu überblicken ist.

• Üben Sie immer wieder, dass man nur über die Straße gehen darf, wenn man gut sieht und gut gesehen werden kann. Also: Niemals hinter einem geparkten Auto auf die Straße laufen!

• Üben Sie mit Ihrem Kind, zuerst nach links, dann nach rechts – und noch mal nach links zu schauen, bevor es auf die Straße geht. Suchen Sie zusammen einen Baum, eine Laterne oder ein Geschäft in ausreichendem Ab- stand zu seinem Übergang aus – solange das Auto noch dahinter ist, kann man rübergehen.

Wird Ihr Kind auch an all das denken? Es wird Ihnen beiden Spaß machen, sich eine Zeit lang vom Kind „führen“ zu lassen. Passt es gut auf? Lässt es sich leicht ablenken? Sicher ist es erst, wenn es selbst im eifrigen Gespräch automatisch das Richtige tut: Stehen bleiben, gucken, abwarten, losge- hen. Übrigens: Mit leuchtend farbigen Kleidungsstücken, mit heller Schulmütze und „Katzenaugen“ wird Ihr Kind besser gesehen.

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a- ne@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regel- mäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkin- der.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz: Führungszeugnis und Auskünfte aus Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen

Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behörden- gang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Der Parlamentarische Staats- sekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz- Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.

Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Inter- netportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet, worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte - und dann ist es

auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt. Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz- Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags: „Keine Warteschlange, keine Beschränkun- gen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland."

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elekt- ronische Personalausweis, der für die Online- Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektroni- schen Aufenthaltstitels nutzen.

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15 Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem

Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online- Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszent- ralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichti- ges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreiben- den einschätzen zu können.

Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online-Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträ- ge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantra- gung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträ- ge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden."

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeug- nis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezial- papier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

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