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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 06 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 06 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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10. Jahrgang Schönwalde-Glien, 30. April 2014 Nr. 6

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 67. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.4.2014 ... 3

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 7

Bodenrichte des Landkreises Havelland Stichtag 31.12.2013 ... 7

Aufhebung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ... 8

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ... 8

Zahlungserinnerung ... 10

NICHTAMTLICHER TEIL ... 11

Große Technik in Aktion erleben: Rund 700 Aussteller und Züchter auf der Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung .... 11

KoiExpo Germany & German Young Koi Show Deutschlandweit einmalige Koi-Messe im MAFZ Erlebnispark ... 12

Der Weg zum Topf beginnt im Kopf: Elternbrief 17 – 1 Jahr, 10 Monate ... 12

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 67. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.4.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 62/2014

1. Änderung zum Stellenplan 2014 der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die 1. Änderung zum Stellenplan 2014 der Gemeinde Schönwalde-Glien.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 56/2014

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Aufhebung der Vergnü- gungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Der Bürgermeister wird angewiesen, die Satzung der Gemeinde Schönwal- de-Glien über die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf Seite 7.

Beschluss Nr. 60/2014

Annahme des Geschäftsberichtes 2011 über die Verwaltung der Wohn- und Pachtgrundstücke der Gemeinde Schönwalde-Glien durch die Hausverwaltung Leichter

Die Gemeindevertretung stimmt dem Geschäftsbericht 2011 der Hausver- waltung Leichter, 2. Geänderter Geschäftsbericht 2011, vorgelegt am 26.03.2014, über die Verwaltung der Wohn- und Pachtgrundstücke der Gemeinde Schönwalde-Glien zu.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 59/2014

Kaufantrag für Flurstück 241, Flur 2, Gemarkung Schönwalde, OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde veräußert das Flurstück 241 der Flur 2 zum Preis von 45,00 €/qm an den Antragsteller. Vertragskosten trägt der Käufer. Das Grundstück ist entbehrlich.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 65/2014

Anfrage Nr. 001/2014 des Forum Schönwalde- Glien Thema: Steinerne Brücke, OT Schönwalde-Siedlung

Die Anfrage Nr.001/2014 des Forum Schönwalde-Glien ist zurückzuweisen und an die Verwaltung zur Beantwortung weiterzuleiten.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anlagen zum Beschluss Nr. 65/2014:

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Auszug aus dem Potsdamer Kommentar – Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg / § 16 BbgKVerf

Beschluss Nr. 66/2014

Anfrage Nr. 002/2014 des Forum Schönwalde-Glien zum Bauvorhaben der Straßen Dorfstraße und Am Gut, OT Schönwalde-Dorf

Die Anfrage Nr.002/20014 des Forum Schönwalde-Glien ist zurückzuwei- sen und an die Verwaltung zur Beantwortung dem Grunde nach weiterzulei- ten.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anlagen zum Beschluss Nr. 66/2014:

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Beschluss Nr. 67/2014

Wiederherstellung der Katersteige im OT Schönwalde-Siedlung Die „Katersteige“ sind wieder herzurichten, um sie für alle Bürger begehbar zu machen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 58/2014

Beantragung von Mitteln für das Errichten eines Schwalbenbaumes einschließlich einer außerplanmäßigen Ausgabe für dieses Vorhaben Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die Errichtung eines Schwalbenbaumes, zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Mehl- schwalben und Mauerseglern. Die Kosten in Höhe von 10.000,00 € sind in den Haushaltsplan für das Jahr 2015 einzustellen.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 75/2014

Antrag der Abgeordneten Frau Zock zur Öffnung der Steinernen Brücke

Dem Antrag der Abgeordneten Frau Ines Zock zur Steinernen Brücke wird nicht zugestimmt.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Anlagen zum Beschluss Nr. 75/2014:

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Beschluss Nr. 71/2014

Beauftragung der Planungsgesellschaft Hensel-Klose mbH für die Planungsleistungen (LPH 2-8 ) gemäß HOAI für die Gewerke Sanitär, Heizung und Lüftung zum Um- und Ausbau des Sozialgebäudes am Sportplatz im OT Perwenitz

Für den weiteren Um- und Ausbau des Vereinsgebäudes des TSV Perwenitz 1950 e.V. im OT Perwenitz wird das Planungsbüro Hensel-Klose mbH für die Planungsleistungen (LPH 2-8) gemäß HOAI für die Gewerke Sanitär, Heizung und Lüftung beauftragt.

Die Planungskosten gemäß Kostenschätzung vom 31.01.2014 und der HOAI in gültiger Fassung für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung belaufen sich auf 26.803,03 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 73/2014

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Hauptstraße West im OT Paaren im Glien

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Hauptstraße (West), OT Paaren im Glien an die Firma Baugesellschaft Rhinow mbH mit einer Bruttoange- botssumme von 47.823,62 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 74/2014

Vergabe des Straßenbaus Am Südhang, Cheruskerweg, Alemannenweg, 1.BA Keltenweg, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung von 81.000 € für die Investitionsmaßnahme 54100 13011

„Am Südhang“ auf dem Produktkonto 54100 0961200 im Haushaltsjahr 2014 zu.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien, vertreten durch den Bürgermeister, beauftragt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Firma Matthäi Bauunternehmen Velten mit dem Bau der Straßen Am Südhang, Cherusker- weg, Alemannenweg, 1.BA Keltenweg, OT Schönwalde-Siedlung mit einem Auftragswert von 1.097.880,27 €.

Im Haushaltsjahr 2014 wird die Straße Am Südhang mit einem Auftragswert von 442.664,73 € hergestellt. Der Bau und die Finanzierung der Straßen Cheruskerweg, Alemannenweg und 1. BA Keltenweg erfolgt 2015.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 70/2014

Vergabe der Beschaffung eines VW Transporters -T 5 für die Verwaltung

Der Auftrag zur Beschaffung eines VW Transporters -T 5 für die Verwal- tung ist an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, dem Auto-Center-Berg aus Falkensee mit einer Bruttoangebotssumme i.H.v. 16.000,00 € zu vergeben.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 72/2014

Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Maßnahme „100-Stellen- Programm“ im Ortsteil und der Kirchengemeinde Paaren im Glien Dem Antrag des Ortsvorstehers OT Paaren im Glien vom 14.04.2014 auf Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinde Schönwalde-Glien für eine Maßnahme über die Fördermöglichkeit „100-Stellen-Programm“ in Höhe von 75,00 €/Monat für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2015 für eine Arbeitskraft für den OT Paaren im Glien einschließlich evangeli- scher Kirchengemeinde wird zugestimmt.

Antragsteller und Träger für die Maßnahme ist die evangelische Kirchenge- meinde Paaren im Glien.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 76/2014

Antrag auf überplanmäßige Auszahlung für die Bauüberwachung und über die Vergabe der Bauüberwachung Straßenbau „Am Südhang“, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung in Höhe von 15.000 € für die Investitionsmaßnahme 5410013011 Straßenbau „Am Südhang“ auf dem Produktkonto 54100 0961200 im Haushaltsjahr 2014 zu.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien, vertreten durch den Bürgermeister, beauftragt das Planungsbüro Angela Just mit der Bauüberwachung des Straßenbaus „Am Südhang“

Bruttoangebotssumme 13.943,94 €

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 68/2014

Vergabe des Vertrages einer Assessorin / eines Assessors (jur.)

Die ausgeschriebene Tätigkeit eines Assessors / einer Assessorin (jur.) für die Gemeinde Schönwalde-Glien wird an Herrn / Frau Susanne Kosche vergeben. Der Vertag ist für die Dauer von 3 Jahr/en abzuschließen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Aufhebung der

Vergnügungssteuersatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBL I/07 Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBL I Nr. 7) hat die Gemein- devertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Sit- zung am 17.04.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die am 18.03.2004 in Kraft getretene Vergnügungssteuer- satzung vom 29.01.2004 wird zum 01.01.2007 aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Schönwalde-Glien, 17.04.2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bodenrichte des Landkreises Havelland Stichtag 31.12.2013

Gemäß § 193 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gut- achterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havel- land die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 31.

Dezember 2013 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte sind im Brandenburg-Viewer veröffent- licht und für jedermann unter

www.geobasis-bb.de/bb- viewer.htm kostenfrei einsehbar.

Gleichzeitig weise ich auf das Recht hin, von der Geschäfts- stelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Boden- richtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Sitz der Geschäftsstelle:

Waldemardamm 3, 14641 Nauen, Telefon: 03321/403 6171

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

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Aufhebung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 24.04.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Jahrgang 10 Nr. 5, wird hiermit aufge- hoben.

Schönwalde-Glien, den 28. April 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

- Wahl zum Europäischen Parlament - Wahl des Kreistags

- Wahl der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien - Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen:

Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 1. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 05.05.2014 bis 09.05.2014 bei der

Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien, Meldestelle Zi. 1.18

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.

Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden wie folgt möglich:

Montag

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag

in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

2. Wer seine Angaben im Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfristen, spätestens bis zum 09.05.2014, bei der zuständigen Wahlbehörde Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen

sind, erhalten bis zum 04.05.2014 eine Wahlbenachrichti-

gung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet

sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Wer in

einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahl-

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schein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.1. Auf Antrag werden für die Wahl zum Europäischen Parlament in das Wählerverzeichnis eingetragen Wahlbe- rechtigte

4.1.1. nach § 6 Abs. 1 Europawahlgesetzes

- die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahl- gebiet sonst gewöhnlich aufhalten,

- die in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

- die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entspre- chenden Einrichtung befinden und nicht nach Absatz 1 Nr. 4 EuWO von Amts wegen in das Wählerver- zeichnis einzutragen sind,

4.1.2. nach § 6 Abs. 2 Europawahlgesetzes i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes, die nicht nach Absatz 1 Nr. 1 EuWO von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind.

4.2. Auf Antrag werden für die Kommunalwahlen in das Wählerverzeichnis eingetragen:

- wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung au- ßerhalb des Wahlgebietes liegt, am Ort der Neben- wohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben, - wahlberechtige Personen, die ohne eine Wohnung

innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und

- wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Melde- pflicht unterliegen

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Erklärung zur Niederschrift bis spätes- tens am 04. Mai 2014 für die Wahl zum Europäischen Parlament und spätestens am 10.05.2014 für die Kommu- nalwahlen bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat.

Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise eingeteilt ist, nur in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, oder durch Briefwahl wählen.

6.1. Einen Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament erhält auf Antrag

a) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter,

b) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

- wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach

§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Eu- ropawahlordnung bis zum 04. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- verzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europa- wahlordnung bis zum 09. Mai 2014 ver- säumt hat,

- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europa- wahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder die Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Euro- pawahlordnung entstanden ist,

- wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfah- ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis- ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde ge- langt ist.

6.2. Einen Wahlschein für die Kommunalwahlen erhält auf Antrag

a) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter,

b) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

- wenn er nachweist, dass er ohne ihr Ver- schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 10. Mai 2014 versäumt hat,

- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis entstanden ist,

- wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfah- ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis- ses zur Kenntnis der Wahlbehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-

genen Wahlberechtigten zu den unter Pkt. 1 genannten

Dienststunden beantragt werden. Bis zwei Tage vor der

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In den Fällen nach Pkt. 6 a) und b) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragt werden. Glei- ches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlbe- rechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftli- chen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

7. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich:

- einen Stimmzettel für jede Wahl,

- einen Stimmzettelumschlag für jede Wahl,

- einen Wahlbriefumschlag für jede Wahl mit der An- schrift des Wahlleiters/der Wahlleiterin,

- ein Merkblatt für jede Wahl.

Bei der Briefwahl für die Europawahl und für die Kommu- nalwahlen sind jeweils gesonderte Wahlbriefe abzusenden.

8. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Für die Wahl zum Europäischen Parlament gilt, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf;

dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes- tens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne beson- dere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Schönwalde-Glien, den 28. April 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für

- die Grundsteuer A, - die Grundsteuer B, - die Hundesteuer,

- die Zweitwohnungssteuer und die

- Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“

für das Jahr 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre oder 2013 und Folgejahre oder 2014 und Folgejahre gilt,

für das II. Quartal 2014 zum 15. Mai 2014 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2014 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2014 und 15. November 2014.

Schönwalde-Glien, den 24. April 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Große Technik in Aktion erleben:

Rund 700 Aussteller und Züchter auf der Brandenburgischen Landwirtschaftsaus- stellung

Vom 29. Mai bis zum 1. Juni findet im MAFZ-Erlebnispark in Paaren im Glien (Havelland) die Brandenburgische Landwirtschaftsausstellung (BraLa) statt. Sie ermöglicht den unmittelbaren Kontakt von Erzeugern und Verbrauchern. Die Besucher bekommen Antwort auf ihre Fragen rund um die Tierhaltung und das Leben auf dem Land. Sie sammeln Ausflugstipps oder lassen sich einen guten Rat für den eigenen Garten geben.

In den Tierzelten werden an vier Ausstellungstagen die besten Zuchttiere der Verbände und deren Nachkommen gezeigt.

Hier können kleine und große Besucher sehen, wie Tiere gefüttert und gepflegt werden und wie sie ihre Jungen aufziehen. Eine Attraktion sind in diesem Jahr die Technik- vorführungen, bei denen die Bauern ihre Traktoren, Saatmaschinen und Pflüge in Aktion zeigen.

Erwartet werden wieder über 700 Aussteller und Züchter mit ihren Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Geflügel in großer Rassevielfalt. Höhepunkt im Programm sind die täglich stattfin- denden Tierschauen und die Traktorenparaden mit alter und neuer Landtechnik. Die Zuschauer wählen den schönsten Traktor-Oldie und können dabei gewinnen.

Auch eine Gartenanlage mit Musterpflanzungen und einem Pflanzenver- kauf gehört zum Ausstellungsgelände. Sie bietet den Gartenfreunden rund 300 Kräuter von verschiedenen Saatgutbetrieben, aber auch Bee- renobst, Gemüse und Blumen in größter Vielfalt.

Eröffnet wird die Landwirt- schaftsausstellung mit der Ras- sepräsentation der Tierzucht- verbände im Großen Ring und der Krönung der neuen Bran- denburgischen Milchkönigin Julia Kopitzsch. Die 22-jährige Landwirtin kommt aus Strem- men (Landkreis Oder-Spree).

Landluft schnuppern heißt auch genießen. An zahlreichen Ständen wer- den Spezialitäten aus der Region angeboten. So gibt es Obst und Gemü- se, fangfrischen Fisch aus Brandenburger Seen, saftige Schinken vom Fleischermeister und warmes, duftendes Brot aus dem Holzbackofen.

Highlights 2014 Ganz in Familie

Das Kinderland auf der BraLa bietet Unterhaltung, eine Bastelstraße und zahlreiche Spiele. Tiere dürfen gestreichelt werden, Ponys und Esel stehen für Ausritte bereit. Besuchermagnet ist auch der Familien- und

Rasse des Jahres

Die BraLa zeigt seltene Tierrassen. In diesem Jahr wird das Kaninchen

„Blaugrauer Wiener“ als Rasse des Jahres präsentiert.

Die BraLa stellt Grüne Berufe vor. Angehende Landwirte präsentieren ihre Tiere. Höhepunkt für sie ist der Jungzüchterwettbewerb am Sonn- tag.

INFO

Preise: Tageskarten: Eintritt 7,- Euro / ermäßigt 4,- Euro / Kinder bis zu 6 Jahren frei. Familienticket (zwei Erwachsene + 2 Kinder bis 14 Jahren) 17,- Euro, Dauerkarte (gilt alle 4 Tage): 20,- Euro

Pkw: Berliner Autobahnring A10 Abf. Falkensee oder A24 Abf.

Kremmen. Parken kostenfrei.

ÖPNV: Bus 671 ab Bhf. Berlin-Spandau, Bus 649 ab Bhf. Wustermark bzw. Bhf. Brieselang. Den Bhf. Nauen verbindet ein Bus-Shuttle mit dem BraLa-Gelände (pro Fahrt 1 Euro).

(Fotograf: Stefan Specht)

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KoiExpo Germany & German Young Koi Show

Deutschlandweit einmalige Koi-Messe im MAFZ Erlebnispark

Mit Riesen Schritten zur ersten KoiExpo Germa- ny & German Young Koi Show am 17. / 18. Mai 2014 bei Berlin. So lautet derzeit die Devise der Veranstalter. Viel hat sich seit der letzten Ausgabe des Koi Kurier getan. Nahezu täglich erhöht sich die Anzahl der Aussteller. Das für 2014 verfügbare Außengelände mit über 600 m² ist mittlerweile komplett ausgebucht und auch das Angebot der Stände im Indoor-Bereich neigt sich so langsam dem Ende. Ganz besonders Stolz sind die Veranstalter auf die hohe Qualität der Fachausteller. Eine Messe zu organisieren, die dem König der Gartenteiche gerecht wird, die den Charme japanischer Gartenkultur vermittelt, gleichzeitig aber auch Grundlagenwissen zum Thema Teichbau jeglicher Art vermittelt und die entsprechenden Angebote und Anbieter für die Besucher bereit hält. Das war das Ziel. Und inzwischen kann zweifellos behauptet werden, dass man diese Zielstellung auch erfüllen kann.

Nähere Informationen zu Ausstellern etc. findet man im Internet unter www.koiexpo.de.

Bekanntermaßen konnten mit Unterstützung von Hans-Jürgen Ninke, dem Herausgeber des Koi Kurier, drei wirklich sehr namhafte Wertungsrichter aus Japan als Richterteam für die erste German Young Koi Show engagiert werden. Futoshi Mano - Präsident der Dainichi Koi Farm, Manabu Ogata – Präsident der Ogata Koi Farm und Senichi Mano – Präsident der Izumiya Koi Farm und ehemaliger Oberpreisrichter der Shinkokai, werden in dieser Konstellation erstmals gemeinsam den Grand Champion und viele weitere Sonderpreise der German Young Koi Show Berlin küren. Zudem wird Toën Feyen, branchenintern bekannt als ehemaliger Cheforganisator der NVN für die Holland Koi Show und inzwischen Manager der All European Shinko- kai Koi Show, das Benching zur German Young Koi Show übernehmen.

Seine jahrelange Erfahrung, die er bei der Organisation und Durchführung der größten europäischen Koishow gewinnen konnte, wird ganz sicher eine Bereicherung für die KoiExpo Germany sein. Derzeit werden die Becken für die Show produziert, die Filteranlagen gebaut und fleißig an den vielen Details zur Show gearbeitet. Nichts wird dem Zufall überlassen, damit den Koi auf der Show ein entsprechendes Ambiente gewährt wird.

Paul Souren, Jos Aben, Toën Feyen u.a. werden die Besucher mit Vorträ- gen informieren und unterhalten. Auf der Homepage der Veranstaltung unter www.koiexpo.de finden die Besucher sämtliche Informationen zu Ausstellern, Workshops und Vorträgen. Bald ist es soweit. Das Team der KoiExpo Germany ist bereit.

Der Weg zum Topf beginnt im Kopf:

Elternbrief 17 – 1 Jahr, 10 Monate

Fasziniert beobachtet Lara ihre nur wenig ältere Freundin, die ins Töpfchen pinkelt. Ob sie das auch kann? Schon sitzt sie auf dem Topf und schaut erwartungsvoll zwischen ihren Beinen durch. Da! Es tröpfelt, es rauscht!

Lara strahlt übers ganze Gesicht.

Interessiert sich Ihr Kind schon für das Töpfchen? Vielleicht haben Sie von Kindern gehört, die schon mit anderthalb ohne Windeln ausgekommen sind.

Das gibt es. Andere Kinder brauchen mit drei Jahren noch eine Windel, beides ist normal. Sie merken selbst, ob Ihr Kind sich schon für das Töpfchen begeistert oder noch gar nichts damit anfangen kann. Zeigen Sie ihm Töpfchen, Toilette und was man dort macht, so können Sie am besten beurteilen, ob schon Interesse da ist. Wenn Ihr Kind viel mit älteren Kindern zusammenkommt, guckt es sich vielleicht von ihnen ab, wie man aufs Klo geht.

 Der Topf ist ein Angebot, nicht mehr und nicht weniger. Er- zwungene Sitzungen haben keinen Sinn.

 Ständiges Fragen „Musst du mal?“ verunsichert ein Kind. Es lernt von allein, wann es muss. Viele Kinder halten im Spiel inne und sagen „Pipi!“, bevor sie in die Windel pinkeln. Das heißt, das Kind merkt jetzt, dass gleich etwas kommt. Dann kann man fragen, ob es auf den Topf will – und loben, wenn es geklappt hat.

 Der Abschied von der Windel fällt im Sommer besonders leicht:

Wer nackt herumlaufen kann, erlebt seinen Körper ganz direkt.

Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief zu den Themen: „Ich bin ein Mäd- chen! – Ich bin ein Junge!“, „Von Kopf bis Fuß gehör ich mir“, „Mittags- schlaf – nein danke!“, „Von wegen „Gute Nacht!“ und „Mit Kindern feiern“

Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V.

www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abstän- den nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Referenzen

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