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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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6. Jahrgang Schönwalde

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtliche Mitteilungen

24. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.11.2010 Beschlüsse des Hauptausschusses

Antrag des SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für eine Stelle im Rahmen Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ab 11/2010

Schließtage der gemeindlichen Kindertagesstätten 2011 / 2012 Vergabe Dachinstandsetzung Grundschule, OT Perwenitz

Vergabe der Bauleistungen „Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V., OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe Beschaffung von Ausrüstung und Geräten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien

Vergabe der Architektenleistungen für den Umbau des Feuerwehrdepots, OT Grünefeld

Antrag des Fördervereins auf Übernahme eines Traktors mit Hänger, OT Pausin 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.11.2010

Beschlüsse der Gemeindevertretung

öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde Schönwalde-Glien (Kita-Satzung)

Neubesetzung des Hauptausschusses

Neubesetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr

Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwir schaft

Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus

Neubesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft

Beantragung von Fördermitteln für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Typ LF 10/6

Fördermittelantrag Förderverein Dorfkirche Wansdorf e.V.

Vergabe Dachinstandsetzung Grundschule, OT Perwenitz

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde

mit den Ortsteilen:

Schönwalde-Glien, 16. Dezember 2010

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

S. 2 Antrag des SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für eine Stelle im Rahmen

S. 2 S. 2 S. 2 Vergabe der Bauleistungen „Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V.,

S. 2 die Freiwillige Feuerwehr der

S. 2 Vergabe der Architektenleistungen für den Umbau des Feuerwehrdepots, OT

S. 2 Antrag des Fördervereins auf Übernahme eines Traktors mit Hänger, OT Pausin S. 2

S. 2 rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde

S. 2 S. 3 S. 3 Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirt-

S. 3 Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und

S. 3 S. 3 Beantragung von Fördermitteln für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Typ

S. 3 S. 3 S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße club und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde

Schönwalde-Siedlung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwal

zentrum“ der Gemeinde Schönwalde Dorf

Weitere amtliche Mitteilungen

Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für den „Zensus 2011“

Impressum

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Öffentliche Bekanntmachungen

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugend- club und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil

S. 4 e öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen

gsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismus- zentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-

S. 7

mtliche Mitteilungen

S. 8 S. 8

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Siedlung, Wansdorf

(2)

Seite 2

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 237/2010

Antrag des SSV 53 e.V. auf finanzielle Unterstützung für eine Stelle im Rahmen Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ab 11/2010

Dem Antrag des SSV 53 e.V. vom 18.10.2010 auf weitere finanzielle Unterstützung für die Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, beginnend ab 11/2010, mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 110,00 € wird zugestimmt.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 235/2010

Schließtage der gemeindlichen Kindertagesstätten 2011 / 2012

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt für das Jahr 2011 folgende Schließtage in den kommunalen Kindereinrichtungen:

Kinder- einrichtung

Schließtag Freitag

nach Himmel-

fahrt

Konzepti- ons-tag für Erarbeitung im gesam-

ten Team

Schließtage Sommer und Aus-

weich

Schließzeit Weihnachten

und Jahres- wechsel

Waldeck

Dorf 03.06.2011 25.03.2011 keine 23.12.2011 - 01.01.2012 Sonnenschein

Siedlung 03.06.2011 Keinen

Schließtag keine 23.12.2011 - 01.01.2012 Storchennest

Wansdorf 03.06.2011 30.09.2011

25.07.

- 05.08.

Sonnen- schein

23.12.2011 - 01.01.2012

Waldmäuse

Pausin 03.06.2011 04.02.2011

04.07.

- 15.07.

Frechdachs

23.12.2011 - 01.01.2012 Frechdachs

Paaren im Glien

03.06.2011 18.03.2011

18.07.

29.07. - Waldmäuse

23.12.2011 - 01.01.2012 Schloss

Fröhlichhau- sen Perwenitz

03.06.2011 18.03.2011

04.07.

- 15.07.

Sonnen- schein

23.12.2011 - 01.01.2012

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 240/2010

Vergabe Dachinstandsetzung Grundschule, OT Perwenitz

Mit der Dachinstandsetzung am Stützpunkt der Technischen Dienste (verlängerte Schulaula) im OT Perwenitz wird der wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Dachdeckerei Ulf Wessner, Finkenkruger Straße 47 aus 14612 Falkensee beauftragt.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 218/2010

Vergabe der Bauleistungen „Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V., OT Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss beschließt, den „Austausch der Fenster“ am Gebäude des TSV 03 e.V., OT Schönwalde-Siedlung“ in der Variante alle Fenster ohne Außenrollläden, im Saal Verglasung in Schallschutzklasse (SSK) 4, restliche Fenster in SSK 3 (Angebotssumme brutto 10.207,11 €) ausführen zu lassen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Tischler GmbH mit den Leistungen zu beauftragen.

Die Finanzierung des Vorhabens sowie der Mehrkosten erfolgen aus dem Hausverwalterkonto.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 226/2010

Vergabe Beschaffung von Ausrüstung und Geräten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beauftragt im Rahmen einer freihändigen Vergabe nach der Einholung von Angeboten, die Firma Ziegler Feuerwehr- gerätetechnik GmbH & Co.KG mit der Lieferung von Ausrüstung und Geräten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 230/2010

Vergabe der Architektenleistungen für den Umbau des Feuerwehrdepots, OT Grünefeld

Der Architekt David Riebschläger wird mit den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI (Honorarzone III, Mindestsatz, 25% Umbauzuschlag) gemäß dem anliegenden Angebot vom 26.10.2010 für den Um- und Ausbau des Feuerwehrdepots Grünefeld beauftragt. Das Honorar beträgt 21.983,78 €.

Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Architektenvertrages beauftragt.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 232/2010

Antrag des Fördervereins auf Übernahme eines Traktors mit Hänger, OT Pausin

Dem Antrag des Fördervereins Waldschule Krämer e.V. Am Anger 18 a im OT Pausin, auf Übernahme des Traktors, Gutbrot 4200 H, HVL – 487 mit Hänger wird zugestimmt. Der Antrag ist Anlage des Beschlusses.

(4 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 234/2010

öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde Schönwalde-Glien (Kita-Satzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Durchführung der Aufgaben nach dem Kita-Gesetz zu.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.11.2010

Ende der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.11.2010

Beschlüsse der 27. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 18.11.2010

(3)

Beschluss Nr. 242/2010

Neubesetzung des Hauptausschusses

Die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Stellvertreter werden wie folgt bestellt:

Anzahl Mitglieder Stellvertreter

1 Bodo Oehme Stellvertreter des Bürgermeisters

2 Margot Anker Jörg Lindemann

3 Karla-Veronika Ehl Uta Krieg 4 Siegfried Spallek Sven Kraatz

5 Bärbel Eitner André Barkowski

6 Ingeburg Behrendt Manfred Bittner

7 Axel Kees Kai Orzelski

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 243/2010

Neubesetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz CDU Lothar Lüdtke

2. Mitglied CDU Simone Arndt Jörg Lindemann

3. Mitglied SPD Axel Kees Kai Orzelski

4. Mitglied DIE LINKE Knut Leitert Manfred Bittner (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 244/2010

Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft

Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz CDU Sven Kraatz Siegfried Spallek 2. Mitglied CDU Jörg Lindemann Simone Arndt 3. Mitglied SPD André Barkowski Axel Kees 4. Mitglied DIE LINKE Manfred Bittner Ingeburg Behrendt (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 245/2010

Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz CDU Karla-Veronika Ehl Uta Krieg 2. Mitglied CDU Jörg Lindemann

3. Mitglied SPD Kai Orzelski Bärbel Eitner 4. Mitglied DIE LINKE Manfred Bittner Ingeburg Behrendt (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 246/2010

Neubesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz SPD Bärbel Eitner André Barkowski 2. Mitglied CDU Siegfried Spallek Margot Anker

3. Mitglied SPD Uta Krieg Margot Anker

4. Mitglied DIE LINKE Ingeburg Behrendt Manfred Bittner (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 229/2010

Beantragung von Fördermitteln für die Anschaffung eines Feuerwehrfahr- zeuges Typ LF 10/6

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Ministerium des Innern den in der Anlage beigefügten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10/6 (Gesamtkosten 205 T€, Zuwendung in Höhe von 50% = 102,5 T€). Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 253/2010

Fördermittelantrag Förderverein Dorfkirche Wansdorf e.V.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien vergibt an die evangelische Kirchenge- meinde Wansdorf ein zinsloses Darlehen in Höhe von 60.000,00 € für die Sanierung der Fassade, Anbau einer Patronatsloge und die Rekonstruktion der Außenanlagen. Das Darlehen wird nur im Zusammenhang mit der Gewährung der beantragten Zuwendung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ausgezahlt. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrages mit der evange- lischen Kirchengemeinde, vertreten durch den Gemeindekirchenrat, beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 241/2010

Vergabe Dachinstandsetzung Grundschule, OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt, die Instandsetzung des Daches der Grundschule im OT Perwenitz in der Variante 2 = Reparatur mit zusätzli- cher 120mm Dämmung ausführen zu lassen und die Mehrkosten in Höhe von 6.100,00 € im Rahmen einer überplanmäßige Ausgabe in den Haushalt aufzunehmen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Dachdeckerei Klaus und Simone Arndt, Alte Naue- ner Chaussee 01, 14621 Schönwalde-Glien, OT Perwenitz (gepr. Ange- botssumme brutto 28.890,50 €) mit den Leistungen zu beauftragen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 27. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 18.11.2010

(4)

Seite 4

Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“

Beschluss Nr. 191/2010 aus Gemeindevertretersitzung vom 23.9.2010

Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 25

„Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“, OT Schönwalde-Siedlung

Betreff: Satzungsbeschluss

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwal- de-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ (Stand der endgültigen Planfassung September 2010), bestehend aus Planzeich- nung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet mit dem Flurstück 279 der Flur 1 in der Gemar- kung Schönwalde.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Sat- zung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 2 BauGB den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungs- behörde (Landkreis Havelland) zur Genehmigung zu bean- tragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich be- kannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begrün- dung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekannt- machung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungs- plan eingesehen werden kann. Mit dem Tag der Bekannt- machung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugend- club und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.09.2010 unter der Drucksache Nr. 191/2010 beschlosse- ne Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz“ der Gemeinde Schön- walde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung wurde mit Verfügung der höheren Genehmigungsbehörde, dem Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehör- de – Dez. IV, Bauordnungsamt SG 63.3 Genehmigungsver- fahren/Bauleitverfahren vom 18.11.2010 mit Aktenzeichen 63.3-03340-10 genehmigt.

Der ausgefertigte Bebauungsplan für das Gebiet mit dem Flurstück 279 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwalde (Fehrbelliner Str. 10) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugend- club und Bolzplatz“ incl. Planwerk und Begründung (in der endgültigen Planfassung Mai 2010) tritt am Tag der Be- kanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im

Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Be- kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge-

meinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.

gez.

Schönwalde-Glien, 24.11.2010 Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

(6)

Seite 6

(7)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Erneute öffentliche Auslegung des Ent- wurfs zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwal- de, Reitsport- und Tourismuszentrum“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reit- sport- und Tourismuszentrum“ Ortsteil Schönwalde-Dorf (Planfassung Stand November 2010) einschließlich Begrün- dung und Umweltbericht für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde, Flur 28, Flurstücke 37 teilweise, 40 teilweise, 41, 42, 43, 45, 249, 251, 257 und 258 teilweise wird gemäß

§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteili- gen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Folgende Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs wurden im Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgenommen:

Festsetzung der bisher als Landwirtschaftsflä- che festgesetzten Flächen als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Pferdetraining und Pferde- weide“

Festsetzung von Waldflächen gemäß Mitteilung der Forstbehörde

Beschränkung der Verkaufsfläche für die im Sondergebiet zulässigen Läden auf 150m² (text- liche Festsetzung Nr. 1)

Konkretisierung der entlang der Dorfstraße fest- gesetzten Heckenpflanzung (textliche Festset- zung Nr. 11)

Umweltbezogene Informationen liegen in Form der geänder- ten und ergänzten Begründung mit Umweltbericht vor, mit den darin enthaltenen Informationen zu Tieren und Pflanzen einschließlich dem besonderen Artenschutz, Boden, Was- ser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgütern und Immissionsschutz.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 03.01.2011 bis einschließlich 17.01.2011 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwal-

de-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gel- tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wur- den, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23.11.2010

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(8)

Seite 8

Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für den „Zensus 2011“

„Zensus 2011“ – so heißt die Erhebung, die in allen Ländern der Europäischen Union im kommenden Jahr durchgeführt wird. Auch in Deutschland werden 2011 statistische Daten zu den Einwohnern und ihren Lebensumstän- den erhoben. Dazu werden Erhebungsbeauf- tragte gesucht.

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung werden beim Zensus nicht alle Haushalte befragt, sondern vor allem die Verwal- tungsregister zur Datengewinnung genutzt. Ergänzt wird dies durch Befragungen in ausgewählten Haushalten. Die so gewonnen Angaben fließen in die zukünftigen Entscheidungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene der jeweiligen Regionen ein. Für die Vorbereitung und Durchführung des „Zensus 2011“ im Landkreis Havelland ist die Kreisverwaltung zuständig. Sie hat in den Stan- dorten Rathenow und Nauen Erhebungsstellen eingerichtet, von denen aus die Haushaltsbefragungen von Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden. Die Befragungen sollen von 9. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 stattfinden. Dafür werden jetzt 80 Erhebungsbeauf- tragte für die Region Rathenow und 180 für die Region Nau- en/Falkensee gesucht.

In erster Linie sollen die Beauftragten die Befragungen in den stichprobenartig ausgewählten Haushalten in Form eines Inter- views durchführen. Zusätzlich werden sie für Gebäude- und Woh- nungszählungen eingesetzt bzw. bei der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Beauftragter kann jeder deutsche Staatsange- hörige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gültigem Personal- ausweis werden. Angehende Beauftragte werden in einer Schulung auf ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen vorbereitet. Die Teilnahme erfolgt ehrenamtlich, den Beauftragten wird aber eine Aufwandsentschädigung gewährt (z.B. 7,50 Euro für jedes erfolgreich absolvierte Interview).

Interessenten können sich ab sofort für die Tätigkeit schriftlich bewerben. Die Bewerbungen mit einer kurzen Selbstvorstellung sind zu richten an: Zensus 2011, Erhebungsstelle Rathenow 6301, Landkreis Havelland, Bammer Landstraße 10, 14712 Rathenow bzw. an: Zensus 2011, Erhebungsstelle Nauen 6302, Landkreis Havelland, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2011, im Anschluss finden Auswahlgespräche und Schulungen statt. Weitere Informationen erhalten Interessen- ten unter Telefon 03385 / 551 7370 bzw. 03321 / 403 5170 oder im Internet unter www.zensus-berlin-brandenburg.de.

Wir suchen

„150 Erhebungsbeauftragte“

(ehrenamtlich; mit Aufwandsentschädigung)

Wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten, wird im Jahr 2011 in Deutschland eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnraumzäh- lung, der Zensus 2011, durchgeführt. Dabei werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die Haushaltszusammenhänge sowie der Gebäude- und Wohnungsbestand bundesweit flächendeckend erhoben.

Im Rahmen dieser Erhebung wurde in der Landkreisverwaltung des Landkreises Havelland, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet.

Zur Realisierung des Zensus 2011 suchen wir 150 ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die ca. 100 Interviews anhand eines

vorgegebenen Fragebogens in den Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin, Nauen, Schönwalde-Glien und Wustermark durchführen. Die Befragungen decken grundsätz- liche komplette Haushalte ab, die sich aus ca. 2 Personen zusam- mensetzen, so dass jede(r) Erhebungsbeauftragte etwa 50 Termi- ne wahrnimmt. Die Befragung einer Person wird voraussichtlich 10 Minuten dauern.

Voraussetzungen:

Volljährigkeit

gültiger Personalausweis und Wohnort in Deutschland Zielgerichtetes, sympathisches und freundliches Auftreten Teilnahme an Schulung (einmalig)

Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit Flexibilität und Mobilität

gute Deutschkenntnisse

Verpflichtung zur Geheimhaltung der erhobenen Daten (auch nach Beendigung der Erhebungstätigkeit)

Wir bieten:

eine interessante Tätigkeit im Rahmen einer bundeswei- ten Statistikerhebung

eine Aufwandsentschädigung (z. B. 7,50 € für ein erfolg- reiches Interview)

einen Befragungsbezirk in Wohnortnähe aber außerhalb Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft

eine umfassende Schulung und die Bereitstellung aller er- forderlichen Unterlagen

Unterstützung bei Fragen und Problemfällen

eine freie Zeiteinteilung für die Durchführung der Inter- views unter Einhaltung des Erhebungszeitraumes Die Schulung findet im März/April 2011 statt. Der Erhebungszeit- raum umfasst vorrangig die Monate Mai-Juli 2011.

Bei Interesse melden Sie sich ab sofort bis 28.02.2011 unter Tel.

03321 403-5170 oder schriftlich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Beruf) an die o. g.

Adresse. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter www.zensus2011.de.

Weitere amtliche Mitteilungen

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12,

14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Ge- meindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Referenzen

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