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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 11 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 11 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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10. Jahrgang Schönwalde-Glien, 23. Oktober 2014 Nr. 11

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.10.2014 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.10.2014 ... 4

Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Nr. 1, 43b Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz, Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380kV-Nordring Berlin), Abschnitt Portal UW Neuenhagen b. Berlin – Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf, der 50 Hertz Transmission GmbH... 7

Einladung zur Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ ... 9

NICHTAMTLICHER TEIL ... 10

Sicher auf dem Schulweg: Elternbrief 28 (4 Jahre) ... 10

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember: DRK-Blutspendedienste würdigen Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer... 10

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.10.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 152/2014

Vergabe der Sanierung Straßenbefestigung und Regenentwässerungsan- lagen Amselsteig in Höhe Amselsteig 73/75

Die Vergabe der Sanierung Straßenbefestigung und Regenentwässerungsan- lagen in Höhe Amselsteig 73/75 erfolgt an die Firma Baatz GmbH aus Kyritz mit einer Bruttoangebotssumme von 18.933,74 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 147/2014

Arbeiten zur Erneuerung der sanitären Rohrleitungen und Objekte sowie Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung im Wohnhaus Nachtigallensteig 57, 14621 Schönwalde-Glien

Die Baumaßnahmen zur Erneuerung der sanitären Rohrleitungen und Objekte sowie die Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung im Wohnhaus Nachtigallensteig 57, 14621 Schönwalde-Glien werden an die Firma Haustechnik Nauen Sanitär- und Heizungs GmbH, Schützenstr. 38, 14641 Nauen mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 10.863,27 € vergeben.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.10.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 154/2014

Nachbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Hauptausschusses Folgendes Mitglied der Gemeindevertretung wird für Ingeburg Behrendt als stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses bestellt:

Herr Karl-Heinz Kordt (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 155/2014

Nachbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr

Folgendes Mitglied der Gemeindevertretung wird für Herrn Knut Leitert als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr bestellt:

Herr Karl-Heinz Kordt (17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 156/2014

Nachbestellung eines Mitglieds des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft

Folgendes Mitglied der Gemeindevertretung wird für die Fraktion LINKE/GRÜNE/FAMILIE als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft bestellt:

Herr Karl-Heinz Kordt (17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 157/2014

Nachbestellung eines Mitglieds des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus

Folgendes Mitglied der Gemeindevertretung wird für die Fraktion LINKE/GRÜNE/FAMILIE als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus bestellt:

Herr Karl-Heinz Kordt (17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 158/2014

Nachbestellung eines Vertreters in den Trink- und Abwasserzweckver- band „Glien“

Folgendes Mitglied der Gemeindevertretung bzw. der Verwaltung wird für die Fraktion LINKE/GRÜNE/FAMILIE als Mitglied in den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ bestellt:

Herr Karl-Heinz Kordt (17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 159/2014

Wahl zur Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien

Für die Besetzung der Stelle des Vorsitzes der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien wird Herr Peter Blaudszun gewählt.

Abstimmung: 14 Stimmen für Herrn Peter Blaudszun 4 Stimmen für Herrn Lutz Breddin

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Karl-Heinz Kordt weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Für die Besetzung der Stelle der Stellvertretung des Vorsitzes der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien wird Frau Frau Marlies Miericke-Soelch gewählt.

Abstimmung: 12 Stimmen Frau Marlies Miericke-Soelch 6 Stimmen für Herrn Lutz Breddin

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Karl-Heinz Kordt weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 150/2014

Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15“, OT Pausin

Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung und Offenlage des Planentwurfs (Abwägungsbeschluss)

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur förmlichen öffentlichen Auslegung und Behördenbeteili- gung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan

„Brieselanger Str. 15“ OT Pausin (Entwurfsfassung November 2013) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 9 Landkreis Havelland

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

kein TÖB

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

kein TÖB

d) Der Planung wird zugestimmt, eine Abwägung ist somit nicht er- forderlich zu folgenden TÖB:

TÖB Nr. 1 Landesamt f. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabt. West TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Ber-

lin / Brandenburg

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 10 E.ON edis Energie Nord AG, Regionalzentrum Falkensee TÖB Nr. 11 50Hertz Transmission GmbH

TÖB Nr. 14 OWA GmbH

TÖB Nr. 19 Wasser- und Schifffahrtamt Brandenburg TÖB Nr. 21 Gemeinde Oberkrämer

TÖB Nr. 22 Stadt Hennigsdorf

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5 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Der überarbeitete Planentwurf wird zur erneuten Beteiligung des Land- kreises und zur Beteiligung der Grundstückseigentümer im Plangebiet bestimmt. Die Frist zur Beteiligung wird auf 14 Tage beschränkt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 117/2014

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung Antrag privater Grundstückseigentümer auf Eröffnung eines Planände- rungsverfahrens für die Grundstücke Falkenseer Str. 25, 27, 29, 31, 33 und 35, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien befürwortet die Einleitung eines Planver- fahrens zur Einbeziehung der rückwärtigen Grundstückserweiterungen Falkenseer Str. 25 bis 35 im OT Schönwalde-Siedlung. Die Zustimmung zu dieser Verfahrensweise wird gebunden an den Abschluss eines städtebauli- chen Vertrages zwischen der Gemeinde und allen betroffenen Grundstücks- eigentümern.

(1 Ja- und 16 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 194/2014

Pacht-/Kaufantrag für das Grundstück Bahndamm 16, Flur 10, Flst.

54/3, OT Pausin

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Interessenten einen befristeten Pachtvertrag ab dem 01.11.2014 für einen Zeitraum von 5 Jahren. Nach Ablauf der Pachtzeit verkauft die Gemeinde Schönwalde-Glien das Grundstück an die Pächter. Die Ermittlung des Bodenwertes richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses üblichen Bodenricht- wert.

Das Grundstück ist entbehrlich. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsabwicklung beauftragt.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 160/2014 Vergabe einer Fußgängerbrücke

Die Beschlussvorlage Nr. 160/2014 wird aufgehoben und die Vergabe ist neu auszuschreiben.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 151/2014

Anfrage zur in Aussichtstellung eines Befreiungsantrages im Zusam- menhang mit einer Flurstücksvermessung zur Bildung von Teilflächen:

Gemarkung Schönwalde, Flur 15, Flurstück 5

Unter Gestattung der Befreiung von der Einhaltung der zeichnerischen Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 im Bebauungsplan Nr. 11

„Amselsteig“ in der Fassung der 4. Änderung wird das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Teilung des Grundstückes Gemarkung Schönwalde, Flur 15, Flurstück 5 in Aussicht gestellt.

(13 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 148/2014

Antrag der SPD-Fraktion auf Einstellung von Gemeindearbeitern Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.07.2014 auf baldmögliche Einstellung von Gemeindearbeitern im Zuge der Vorstellung des Berichtes über die Bauhoforganisationsuntersuchung, Haushaltsplandiskussion und Verwaltung zu beraten.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 189/2014 Antrag auf Sportförderung

- Antrag des SSV 53 e.V. – Abteilung Fußball vom 25.07.2014

Der SSV53 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 25. Juli 2014 eine Zuwendung in Höhe von: 22.300,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

Kann der Ergebnishaushalt bei der Aufstellung für das Haushaltsjahr 2015 nicht ausgeglichen werden, kann die Förderung gekürzt werden.

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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Beschluss Nr. 190/2014 Antrag auf Sportförderung

- Antrag des SSV 53 e.V. – Abteilung Cheerleader vom 17.07.2014 Der SSV53 e.V.- Abteilung Cheerleader erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 17. Juli 2014 eine Zuwendung in Höhe von: 4.670,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

Kann der Ergebnishaushalt bei der Aufstellung für das Haushaltsjahr 2015 nicht ausgeglichen werden, kann die Förderung gekürzt werden.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 196/2014 Antrag auf Sportförderung

- Antrag der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. vom 28. Juli 2014 Die Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. erhalten auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend ihrem Antrag auf Unterstützung vom 28.Juli 2014 eine Zuwendung in Höhe von: 2.372,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

Kann der Ergebnishaushalt bei der Aufstellung für das Haushaltsjahr 2015 nicht ausgeglichen werden, kann die Förderung gekürzt werden.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 191/2014 Antrag auf Sportförderung

- Antrag des TSV Perwenitz 1950 e.V. vom 23. Juli 2014

Der TSV Perwenitz 1950 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entspre- chend seinem Antrag auf Unterstützung vom 23. Juli 2014 eine Zuwendung in Höhe von: 8.420,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

Kann der Ergebnishaushalt bei der Aufstellung für das Haushaltsjahr 2015 nicht ausgeglichen werden, kann die Förderung gekürzt werden.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 161/2014

überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für notwendige Mehrkosten BV Sanierung eines vorhanden Gebäudes „Am Sportplatz“

im OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung in Höhe von 11.000,00 € auf dem Produktkonto 42400.7851000, Invest-Nr. 4240011002 zu.

(14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 193/2014

Antrag der SG Paaren e.V. auf Aufhebung des Pachtvertrages für das Restaurant „Zum Kegler“

Der befristete Pachtvertrag vom 27.09.2004 (Pachtzeit 01.01.2005 - 31.12.2029) mit der SG Paaren e.V. für das Restaurant „Zum Kegler“ wird gemäß vorliegendem Antrag vorzeitig durch Aufhebungsvertrag beendet.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Vergabe sofort vorzubereiten und zu prüfen, inwieweit ein Betrieb durch einen Dienstleister abzusichern ist.

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsabwicklung beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 149/2014

Antrag auf Mietkauf für ein gemeindeeigenes Grundstück, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien lehnt den Antrag auf Vermietung eines Grundstücks für 3 Jahre und den daran anschließenden Verkauf an den Mieter ab.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 153/2014

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages sowie den Verkauf der aufste- henden Gebäude für ein gemeindeeigenes Grundstück ,

OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für ein gemeindeeigenes Grundstück ab. Ausgehend von einem Grundstückswert in Höhe 59.800,00 € beträgt der Erbbauzins 2.691,00

€/Jahr (4,5 % des Grundstückwertes).

Gleichzeitig erwirbt die zukünftige Erbbaurechtnehmerin die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zum Preis von 20.000,00 €. Der Kauf- preis entspricht dem durch Gutachten ermittelten Sachwert der Gebäude.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 195/2014

Antrag des SG Paaren e.V. auf Aufhebung des Darlehensvertrages vom 06.10.2009

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt dem SG Paaren e.V. die Ausset- zung der Tilgung des Darlehens vom 06.10.2009 in Höhe von 3 T€ für das Jahr 2015. Gleichzeitig verlängert sich die Rückzahlung des Darlehens um ein Jahr bis 31.12.2033.

Der Bürgermeister wird mit der weiteren Verfahrensabwicklung beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Nr. 1, 43b Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz, Er- satzneubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380kV- Nordring Berlin), Abschnitt Portal UW Neuenhagen b. Berlin – Mast 189 mit den Ein- schleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf, der 50 Hertz Transmission GmbH

Die 50Hertz Transmission GmbH - Trägerin des Vorhabens - hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 43ff EnWG in Verbindung mit § 74 VwVfG und dem VwVfGBbg bean- tragt.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegeri- schen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen bzw. Ge- meinden in Anspruch genommen:

Neuenhagen bei Berlin; Stadt Altlandsberg; Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin; Blumberg, Lindenberg, Mehrow (Gemeinde Ahrensfelde); Seefeld, Krummensee, Hirschfelde (Stadt Werneuchen); Birkholz, Bernau, Ladeburg (Stadt Bernau b. Berlin); Schwanebeck (Gemeinde Panketal);

Schönerlinde, Basdorf (Gemeinde Wandlitz); Klobbicke (Gemeinde Breydin); Mühlenbeck (Gemeinde Mühlenbecker Land); Borgsdorf, Bergfelde (Stadt Hohen Neuendorf);

Gemeinde Birkenwerder; Falkenhagen Forst (V) (Stadt Velten); Stadt Hennigsdorf; Flatow, Kremmen (Stadt Krem- men); Zootzen (Gemeinde Friesack); Grünefeld (Gemeinde Schönwalde-Glien); Gemeinde Rüthnick; Malchow Gemein- de (Bezirk Lichtenberg von Berlin); Pankow, Weißensee (Bezirk Pankow von Berlin)

Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entschei- dungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt gem. § 43b Nr.1 EnWG i.V.m. § 9 Abs. 3 UVPG

vom 06.11.2014 bis zum 17.12.2014 einschließlich während der Dienststunden von

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im

Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien Zi. 2.15

OT Schönwalde-Siedlung Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann spätestens bis zum

17.12.2014

beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus (Fax: 0355/48640-510) oder bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwen- dung, nicht das Datum des Poststempels. Die Einwendung muss Name und Anschrift des Einwenders enthalten sowie den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträch- tigung erkennen lassen. Nach dieser Frist eingehende Äuße- rungen, Einwendungen und Stellungnahmen sind ausge- schlossen (§ 43b Nr. 1 Satz 2 EnWG).

1. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in ei- nem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öf- fentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendun- gen der Vertreter, werden von dem Termin geson- dert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichti- gungen vorzunehmen, so können sie durch öffentli- che Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausblei- ben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterla- gen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste- hen, werden nicht erstattet.

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3. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entschei- den ist, werden in einem gesonderten Entschädi- gungsverfahren behandelt.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststel- lungsbehörde zur sachgerechten Entscheidungsfin- dung die Trägerin des Vorhabens über die Einwen- dungen unterrichtet.

5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbe- hörde (Landesamt für Bergbau, Geologie und Roh- stoffe des Landes Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Panfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vor- zunehmen sind.

6. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Trägerin des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Rechtsgrundlagen

- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066)

- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zu- letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)

- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009, (GVBl.l/09, [Nr. 12], S.262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]

- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Geset- zes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)

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Einladung zur Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes

„Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich lade Sie hiermit zur Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.

Termin: Mittwoch, der 12. November 2014, um 14:00 Uhr

Ort: WAH Nauen, Sankt-Georgen-Straße 7, 14641 Nauen, Sitzungssaal

Vorläufige Tagesordnung:

1. Öffentlicher Teil:

TOP 1 Eröffnung der Verbandsversammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2 Beschlussfassung über die Tagesordnung der Sitzung TOP 3 Protokollkontrolle der Verbandsversammlung

vom 19.02.2014

TOP 4 Beschlussfassung zur Geschäftsordnung der Verbandsversammlung

TOP 5 Einwohnerfragestunde

TOP 6 Erörterung des geprüften Jahresabschlusses 2013 und Entlastung des Vorstands für das Wirtschafts- jahr

TOP 7 Erörterung und Beschlussfassung zum Beitragssatz für das Jahr 2014

TOP 8 Beschlussfassung zum Nachtrags-Wirtschaftsplan für das Jahr 2014

TOP 9 Erörterung und Beschlussfassung zum Beitragssatz für das Jahr 2015

TOP 10 Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2015

TOP 11 Beschlussfassung Erste Änderung der Neufassung der Satzung

TOP 12 Beschlussfassung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Vorstandes des Wasser- und Bo- denverbandes „GHHK – HK – HS“

TOP 13 Informationen zum Betrieb der Schöpfwerke mit öffentlichem Interesse

TOP 14 Sonstiges

2. Nichtöffentlicher Teil

TOP 15 Anfragen der Verbandsmitglieder TOP 16 Sonstiges

TOP 17 Schlusswort des Verbands- und Vorstandsvorstehers

Hinweis:

Der geprüfte Jahresabschluss kann in der Geschäftsstelle des Verbandes eingesehen werden. Der darin enthaltene Ge- schäftsbericht ist auf unserer Internetseite unter http://www.wbv-nauen.de/aktuelles.html veröffentlicht)

Mit freundlichen Grüßen i. A.

Balmer

Verbandsvorsteher

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Sicher auf dem Schulweg:

Elternbrief 28 (4 Jahre)

Anne und Gregor sehen gerne fern, deshalb schauen sie mit ihrem Sohn Philipp auch täglich eine halbe Stunde gemein- sam. Marias Eltern suchen bestimmte Sendungen für sie heraus, etwas anderes darf sie nicht sehen. Emma sieht überhaupt nie fern und vermisst auch nichts.

Darf Ihr Kind fernsehen? Wie wählen Sie die Sendungen aus? Wie lange erlauben Sie ihm, vor dem Fernseher zu sitzen? In vielen Familien gehört Fernsehen zum Leben dazu. Viele Eltern sind außerdem froh, wenn sie ihr Kind eine halbe Stunde vor den Fernseher setzen können, um Zeit für Erledigungen oder eine Verschnaufpause zu haben.

Kinder im Vorschulalter brauchen aber kein Fernsehen. Die oft wechselnden Bilder und Geräusche sind Reize, die sie überfordern. Natürlich gibt es auch Sendungen, die für Vorschulkinder gemacht sind, zum Beispiel die „Sendung mit der Maus“. Wenn Ihr Kind die spannenden Experimente, die in den „Sachgeschichten“ gezeigt werden, zu Hause selbst mal ausprobieren kann, hat es mehr davon, als einfach nur zuzuschauen. Auch die Sprachfähigkeit wird durch Fernsehen nicht optimal verbessert. Kinder –ob mit deut- scher oder anderer Muttersprache – lernen Deutsch am besten von Menschen, die sie mögen und mit denen sie sich verständigen wollen. Antwortet der Bildschirm etwa, wenn Ihr Kind etwas fragt? Nimmt er es beim Sprechen in den Arm? Um sich gesund zu entwickeln, um zu lernen und sich am Leben zu freuen, müssen Kinder rennen, springen, klettern, fallen, im Matsch wühlen. Sie können nur das vollständig und nachhaltig begreifen, was sie mit allen Sinnen wahrnehmen – sehen, hören, fühlen, riechen und schmecken. Das spricht nicht grundsätzlich dagegen, dass Sie es sich mit Ihrem Vierjährigen ab und zu mal vor der

„Glotze“ gemütlich machen. Auf die Regeln kommt es an:

 Lassen Sie Ihr Kind nicht allein fernsehen. Seien Sie zumindest im gleichen Raum.

 Lassen Sie Ihr Kind immer nur jeweils eine Sendung sehen.

 Lassen Sie Ihr Kind nicht unmittelbar vorm Zubettgehen fernsehen.

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a- ne@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regel- mäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkin- der.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember: DRK-Blutspendedienste würdigen Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer

DRK sichert mit Hilfe von Blutspenderinnen und Blut- spendern sowie ehrenamtlichen Helfern die Patientenver- sorgung mit Blutpräparaten zum Jahreswechsel

Am 5. Dezember wird international und bundesweit der Tag des Ehrenamtes begangen. Auch bei den DRK- Blutspendediensten, die die Versorgung der Patienten in stationärer und ambulanter ärztlicher Behandlung mit aus Blutspenden hergestellten Blutpräparaten in Deutschland zu gut 75 Prozent sicherstellen, greift eine einzigartige Allianz von rund 1,9 Millionen DRK-Blutspenderinnen und - Blutspendern, rund 3.800 hauptamtlichen und 200.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Blutspende, die sich in allen Bundesländern beim DRK für das Gemeinwohl engagieren.

Das selbstlose Engagement von Blutspenderinnen und Blut- spendern macht deutlich, wie unverzichtbar die Blutspende für die Behandlung schwerkranker Menschen in der moder- nen Medizin bis heute ist. Ihnen zur Seite stehen die ehren- amtlichen Helferinnen und Helfer, die sich in der Vorberei- tung und Bewerbung der Termine engagieren, und sich um die Betreuung und Verpflegung der Blutspender auf dem Blutspendetermin kümmern. Sie teilen die den Grundsätzen

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11 des DRK zugrunde liegende humanitäre Idee, oft gepaart mit

einem jahrelangen Doppel-Engagement auch als uneigennüt- zige Blutspenderinnen und Blutspender beim DRK. Ihrem Engagement, das ein flächendeckendes Angebot an Blutspen- determinen ermöglicht, gilt der besondere Dank der DRK- Blutspendedienste aus Anlass des Internationalen Aktionsta- ges am 5. Dezember.

Denn auch zu Ferienzeiten und an Feiertagen greift diese einzigartige Allianz an uneigennütziger Hilfe. So bietet der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost direkt vor und nach den Feiertagen und in einigen DRK-Blutspendeinstituten auch am Vormittag des 24.12. sowie auf Außenterminen am 26.12., dem zweiten Weihnachtsfeiertag, Sondertermine an.

Blutspendetermine im Havelland

4.11.14 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk-Soziale-Dienste, Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen (jeden 1. Dienstag im Monat)

11.11.14 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin, Am Mühlenweg 16,

14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

14.11.14 in Roskow, von 16.00 bis 19.00 Uhr

Mit der Freiwilligen Feuerwehr in der Dorfbegegnungsstätte, Schwarzer Weg, 14778 Roskow

2.12.14 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk-Soziale-Dienste, Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen (jeden 1. Dienstag im Monat)

5.12.14 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr Havel-Park Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow (hier sind wir 8x im Jahr)

12.12.14 in Wustermark, von 15.00 bis 18.00 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“, Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

15.12.14 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90, 14612 Falkensee

16.12.14 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau), 14612 Falkensee

15.1.15 in Schönwalde-Siedlung, von 16.00 bis 20.00 Uhr Feuerwehrdepot Schönwalde-Siedlung

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien

Wer darf Blut spenden?

Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.

Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht über- schritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Weitere Termine und Informationen zur Blutspende unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland ankli- cken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kosten- los erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

DRK-Blutspende-App Kostenloser Download unter

www.blutspende-nordost.de/blutspende/spenderservices/

blutspende-app.php

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