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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 11 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 11 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. November 2017 Nr. 11

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.10.2017 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.10.2017 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2017 ... 5

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien... 6

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Perwenitzer Dorfstraße 40, 42, 44“, OT Perwenitz der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Zahlungserinnerung ... 10

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Paaren im Glien ... 10

NICHTAMTLICHER TEIL ... 11

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 11

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 11

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.10.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 121/2017

Vergabe der Leistung Lieferung und Montage einer Heiztherme für die Waldschule Pausin GmbH

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung und Montage einer neuen Heiztherme im Mietobjekt Am Anger 18a, Waldschule Pausin GmbH an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Norbert Pritzkow (rechn. geprüfte Angebotssumme brutto 14.969,55 €).

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 130/2017

Beschluss zur Vergabe der Dimmung der Straßenbeleuchtung im OT Wansdorf mittels Dimmlightsystem

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Dimmung der Straßenbeleuchtung in der Wansdorfer Dorfstraße im OT Wansdorf an die Firma Dimm Light KD-Elektroniksysteme GmbH mit einer Buttoangebotssumme von 13.988,40 €.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.10.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 111/2017

Beschluss über den Städtebaulichen und Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der Lindemann/van Amstel GbR für den 2.BA Wohnungsbaugebiet "Am Kindergarten" OT Grünefeld Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Städtebaulichen und Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der Lindemann/van Amstel GbR für den 2.BA Wohnungsbaugebiet "Am Kindergarten" OT Grünefeld. Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag mit der Lindemann/van Amstel GbR notariell abzuschließen. Der Städtebauliche und Erschließungsvertrag ist Anlage dieses Beschlusses.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 122/2017

Beschluss zur Beantragung einer Zuwendung aus dem Landesinvestitionsprogramm "Kindertagesbetreuung 2018-2019" für die Erweiterung und den Umbau der Kita "Frechdachs" im OT Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung beschließt, dass auf der Grundlage des Landesinvestitionsprogrammes „Kindertagesbetreuung 2018-2019“ bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein Förderantrag für die Sanierung und Erweiterung der Kita „Frechdachs“ im OT Paaren im Glien mit 6 zusätzlichen Plätzen gestellt wird. Die Gesamtkosten betragen laut der Kostenberechnung 242.500,00 €. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 105.000,00 € beantragt.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 143/2017

Beschluss zur Vergabe der Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Dienstkleidung und Geräte/ Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der o. g. Leistungen in 3 Losen. Los 1 und 2 mit einer Gesamtbruttosumme von 10.476,55 € an die Fa.

G.B.S. Handelsgesellschaft mbH zu vergeben.

Das Los 3 an die Fa. Albert Ziegler GmbH, mit einer Angebotsbruttosumme von 1.169,46 €, zu vergeben.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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Beschluss Nr. DR 144/2017

Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistung gemäß HOAI zum Bauvorhaben Brandschutzsanierung Grundschule im Glien, OT Perwenitz

Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel beschließt die Gemeindevertretung die Vergabe der Planungsleistung (LP 3 und 5-8) für das Bauvorhaben Brandschutzsanierung Grundschule im Glien, OT Perwenitz an das Architekturbüro pha design aus Potsdam/ Nauen mit einer Angebotssumme in Höhe von 66.105,92 € (brutto).

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 145/2017

Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistung gemäß HOAI zum Bauvorhaben Brandschutzsanierung VHG "Menschenskinder", OT Schönwalde-Siedlung

Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel beschließt die Gemeindevertretung die Vergabe der Planungsleistung (LP 3 und 5-8) für das Bauvorhaben Brandschutzsanierung VHG „Menschenskinder“, OT Schönwalde-Siedlung an das Architekturbüro pha design aus Potsdam/ Nauen mit einer Angebotssumme in Höhe von 98.999,56 € (brutto).

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 134/2017

Bauantrag WAN 06-17-B, Wansdorfer Dorfstr. 108 A, OT Wansdorf:

Antrag auf Gestattung von Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans "WA I - In den Hufen"

Die Gemeindevertretung beschließt die Gestattung der mit Bauantrag zum Az.

WAN 06-17-B beantragten Befreiungen bzgl. der zeichnerischen Festsetzung der Baugrenze und der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 (Dachform und Dacheindeckung) des Bebauungsplan „WA I – In den Hufen“ auf dem Grundstück Wansdorfer Dorfstr. 108 A im OT Wansdorf.

(0 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 139/2017

Bauvoranfrage zum Aktenzeichen SW 56-17-V, Falkenseer Str. 71, OT Schönwalde-Siedlung: Anhörung zur rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 71 Abs. 2 BbgBO

Die Gemeindevertretung erteilt im Verfahren wegen rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid Az.: SW 56-17-B für das Grundstück Falkenseer Str. 71 im OT Schönwalde- Siedlung ihre Zustimmung.

(5 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 131/2017

Antrag auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund der Abschlussbuchungen zum Jahresabschluss 2011

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 70 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2011

- außerplanmäßige Aufwendungen für Abschreibungen auf Umlaufvermögen in Höhe von 12.500,81 € für das Produktkonto 11102.5732000 und in Höhe von 59.735,80 € auf das Produktkonto 61100.5732000;

- überplanmäßige Aufwendungen für Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 43.833,86 € für das Produktkonto 11101.5711000, 66.686,57 € für 11102.5711000, 16.512,43 € für 21101.5711000, 20.887,49 € 21102.5711000, 12.251,08

€ für 28100.5711000, 22.499,14 € für 36502.5711000, 56.825,82 € 42400.5711000, 14.354,92 € für 54700.5711000, 26.805,12 für 55101.5711000 und 11.407,87 € für 55300.5711000;

- außer- und überplanmäßige Aufwendungen für die Zuführung zu und Inanspruchnahme von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 24.000,00

€ für das Produktkonto 11102.5494501, 10.185,96 € für 36507.5494900 und 14.461,92 € für 36508.5494900.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 142/2017

Antrag Nr. 018/2017 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger; hier:

Aufhebung des Beschlusses des HA DR 107/2017

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss DR 107/2017 vom 12.09.2017 des Hauptausschusses gem. § 55 BbgKVerf aufzuheben. Es ist ein neuer Beschluss der Gemeindevertretung seitens der Verwaltung vorzulegen, der die in der Begründung genannten Tatsachen berücksichtigt.

(4 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 132/2017

Beschluss zur Neuvermietung der Gewerbeeinheiten 06 und 07 im Objekt Berliner Allee 7

Die Gemeindevertretung beschließt die Verwaltung mit dem Abschluss des Gewerbemietvertrages für die Gewerbeeinheiten 06 und 07 im Objekt Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien mit dem Bewerber zu beauftragen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 129/2017

Antrag des SG Paaren e.V. auf Reduzierung der Tilgung des Darlehens Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt dem SG Paaren e.V. die Reduzierung der Tilgung des Darlehens.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 150/2017

Bebauungsplan "Falkenseer Straße", OT Schönwalde-Siedlung hier:

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.

31 „Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB für das in der Anlage in einer Größe von 7,66 ha dargestellte Gebiet in der Gemarkung Schönwalde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2 bis 7, 218 und 219 der Flur 11, die Flurstücke 1 bis 34, 159, 161/1, 161/2, 180/21, 186 und 187 der Flur 13 sowie die Flurstücke 2 bis 8, 10 bis 20, 236 und 237 der Flur 18.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Lageplan, der als Anlage Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist, dargestellt. Dieser Lageplan wird gemeinsam mit dem Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie mit der Umweltprüfung zu beginnen.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der Karte „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 31 „Falkenseer Straße“ Gemeinde Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung“ erfolgt auf Seite 7

Beschluss Nr. DR 158/2017

Bebauungsplan "Falkenseer Straße", OT Schönwalde-Siedlung hier:

Beschluss über die Veränderungssperre

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2 bis 7, 218 und 219 der Flur 11, die Flurstücke 1 bis 34, 34, 159, 161/1, 161/2, 180/21, 186 und 187 der Flur 13 sowie die Flurstücke 2 bis 8, 10 bis 20, 236 und 237 der Flur 18. Er ist im Lageplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung ist, dargestellt. Dieser Lageplan wird gemeinsam mit der Veränderungssperre bekannt gemacht.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf Seite 6

Beschluss Nr. DR 156/2017

Bebauungsplan "Perwenitzer Dorfstr. 40, 42, 44", OT Perwenitz hier:

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan

„Perwenitzer Dorfstr. 40, 42, 44“, OT Perwenitz gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB für das in der Anlage in einer Größe von 1,25 ha dargestellte Gebiet in der Gemarkung Perwenitz. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 70 bis 74 der Flur 5. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Lageplan, der als Anlage Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist, dargestellt. Dieser Lageplan wird gemeinsam mit dem Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss

öffentlich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie mit der Umweltprüfung zu beginnen.

(9 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Die Abstimmung erfolgte namentlich.

Die öffentliche Bekanntmachung der Karte „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan „Perwenitzer Dorfstraße 40, 42, 44“ Gemeinde Schönwalde-Glien OT Perwenitz“ erfolgt auf Seite 9

Beschluss Nr. DR 157/2017

Bebauungsplan "Perwenitzer Dorfstr. 40, 42, 44", OT Perwenitz hier:

Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Perwenitzer Dorfstr. 40, 42, 44“, OT Perwenitz. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 70 bis 74 der Flur 5. Er ist im Lageplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung ist, dargestellt. Dieser Lageplan wird gemeinsam mit der Veränderungssperre bekannt gemacht.

(9 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Perwenitzer Dorfstraße 40, 42, 44“, OT Perwenitz der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt aud Seite 8

Beschluss Nr. DR 147/2017

Antrag auf Vorbescheid PER 03-17-V, Perwenitzer Dorfstr. 44 Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid mit dem gemeindlichen Aktenzeichen 63 31 PER 03-17-V zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern in sog. zweiter Baureihe auf dem Grundstück Perwenitzer Dorfstr. 44 im OT Perwenitz.

(3 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Die Abstimmung erfolgte namentlich.

- ENDE DER SITZUNG -

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Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 31

„Falkenseer Straße“, OT Schönwalde- Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 07.11.2017 folgende Satzung beschlossen:

Rechtsgrundlagen:

- § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14 [Nr. 32]),

- §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert

worden ist.

§ 1 Zu sichernde Planung

In ihrer Sitzung am 07.112017 hat die Gemeindevertretung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31

„Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung gefasst (Drucksache 150/2017).

Die Planungsziele für dieses Gebiet sind im Aufstellungsbeschluss formuliert worden. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet

„Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung“ eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 2 bis 7, 218 und 219 der Flur 11, die Flurstücke 1 bis 34, 34, 159, 161/1, 161/2, 180/21, 186 und 187 der Flur 13 sowie die Flurstücke 2 bis 8, 10 bis 20, 236 und 237 der Flur 18 in der Gemarkung Schönwalde in den folgenden Grenzen:

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Lageplan, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt. Dieser Lageplan wird gemeinsam mit der Veränderungssperre bekannt gemacht.

§ 3 Rechtswirksamkeit der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen gemäß § 14 Abs. 1 BauGB

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden gemäß § 14 Abs. 3 BauGB von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

(1) Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 31 „Falkenseer Straße“, OT Schönwalde-Siedlung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien in Kraft.

(2) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung aus gerechnet, außer Kraft, wenn sie nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BauGB verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Schönwalde-Glien, den 8. November 2017 gez.

Bodo Oehme Der Bürgermeister

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Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Perwenitzer Dorfstraße 40, 42, 44“, OT Perwenitz der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 07.11.2017 folgende Satzung beschlossen:

Rechtsgrundlagen:

- § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14 [Nr. 32]),

- §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.

§ 1 Zu sichernde Planung

In ihrer Sitzung am 07.112017 hat die Gemeindevertretung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans

„Perwenitzer Dorfstr. 40, 42, 44“, OT Perwenitz gefasst (Drucksache DR 156/2017).

Die Planungsziele für dieses Gebiet sind im Aufstellungsbeschluss formuliert worden. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet

„Perwenitzer Dorfstraße 40, 42, 44“, OT Perwenitz eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 70, 71, 72, 73, 74 der Flur 5 in der Gemarkung Perwenitz in den folgenden Grenzen:

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Lageplan, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt. Dieser Lageplan wird gemeinsam mit der Veränderungssperre bekannt gemacht.

§ 3 Rechtswirksamkeit der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen gemäß § 14 Abs. 1 BauGB

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden gemäß § 14 Abs. 3 BauGB von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

(1) Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Perwenitzer Dorfstraße 40, 42, 44“, OT Perwenitz tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien in Kraft.

(2) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung aus gerechnet, außer Kraft, wenn sie nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BauGB verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Schönwalde-Glien, den 8. November 2017 gez.

Bodo Oehme Der Bürgermeister

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Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA- Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das IV. Quartal 2017 am 15. November 2017 fällig sind:

- die Grundsteuer A - die Grundsteuer B - die Gewerbesteuer - die Hundesteuer

- die Zweitwohnungssteuer

- die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde

- die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“ Nauen

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 23. Oktober 2017 Bodo Oehme

Bürgermeister

Jagdgenossenschaft Paaren im Glien

Einladung zur Jagdgenossenschafts- versammlung Paaren im Glien

Hiermit lade ich alle Eigentümer landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie alle übrigen Flächen, die Bestandteil des Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Paaren im Glien sind, zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

Donnerstag, 14.12.2017 um 17 Uhr

im Stägehaus in Paaren im Glien, Hauptstraße 35, 14621 Schönwalde-Glien

herzlich ein.

Tagesordnung

- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit der Mitglieder sowie Beschlussfähigkeit

- Feststellung der Tagesordnung

- Protokoll der letzten Mitgliederversammlung - Bericht des Vorstandes

- Finanzbericht des Kassenführers - Prüfbericht des Kassenprüfers

- Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers - Bericht der Jäger

- Sonstiges

Paaren im Glien, 26.10.2017 Stephan Otten

Vorstand der Jagdgenossenschaft Paaren im Glien

Im Anschluss an den offiziellen Teil wird ein Abendessen gereicht.

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien

Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde- Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt

Gemeinde Schönwalde-Glien

Referenzen

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