• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 3 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 3 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. März 2017 Nr. 3

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

2

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.02.2017 ... 3

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017 ... 5

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 in der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 7

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde... 7

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Perwenitz ... 8

NICHTAMTLICHER TEIL ... 9

Elternbrief 43: 7 Jahre, 3 Monate: „Schreiben lernen – Schritt für Schritt“... 9

Mit einer guten Tat ins Osterwochenende starten: DRK bietet Sonderblutspendetermine am Ostersamstag ... 9

Blutspendetermine im Havelland ... 10

Umwelttag 2017 in der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 11

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 12

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

(3)

3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.02.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 013/2017

Beschluss zur Benennung der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt: Die bisherige Seniorenbeauftragte der Gemeinde Schönwalde-Glien, Frau Marianne Fiebig, wird mit Wirkung zum 31.01.2017 abberufen. Gleichzeitig benennt die Gemeindevertretung Frau Brigitte Römer ab 01.02.2017 zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde Schönwalde-Glien gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Brigitte Römer weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 014/2017

Bestellung einer neuen Ortswehrführung der örtlichen Feuerwehreinheit Grünefeld

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung vom 16.02.2017 Herrn Christian Schröder, geb. 15.03.1983, Paarener Straße 4b, zum Ortswehrführer,

Herrn Olaf Ernst geb. 17.08.1960, Grünefelder Dorfstraße 16, zum 1. Stellvertreter des Ortswehrführers und Frau Claudia Plümke zur 2.

Stellvertreterin des Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit Grüne- feld. Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunden beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 015/2017

Bestellung einer neuen Ortswehrführung der örtlichen Feuerwehreinheit Perwenitz

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung vom 16.02.2017 Herrn Roberto Zahn geb. 28.06.1958, Perwenitzer Dorfstraße 54, zum Ortswehrführer, Herrn Uwe Nagel geb. 08.11.1966, Am alten Bahndamm 1, zum 1. Stellvertreter des Ortswehrführers und Herrn Frank Schönefeld, geb. 29.06.1962, Perwenitzer Dorfstraße 83, zum 2. Stellvertreter des Ortswehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit Perwenitz. Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunden beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 110/2017

Beratung über die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Schönwalde- Glien

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen.

(14 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf Seite 5.

Beschluss Nr. DR 021/2017

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs- stellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Ordnungs- behördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonde- ren Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 in der Gemeinde Schönwalde-Glien.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 in der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf Seite 7.

Beschluss Nr. DR 006/2017

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "WA I - südliche Erweite- rung", OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans

„WA I – südliche Erweiterung“ ab. Sie befürwortet aber die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 223 der Flur 4 von Wansdorf. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vorauszahlungs- und Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde und der Grundstückseigen- tümerin, in dem diese sich zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 008/2017

Antrag auf Gestattung einer Befreiung hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 6.1. im Bebauungsplan "WA I - In den Hufen", OT Wansdorf für das Grundstück Wansdorfer Dorfstr. 110 A

Die Gemeindevertretung gestattet abweichend zur textlichen Festsetzung Nr.

6.1. im Gebiet des Bebauungsplans „WA I – In den Hufen“, OT Wansdorf für das Grundstück Wansdorfer Dorfstr. 110 A die Ausführung der Wohnhaus- fassade antragsgemäß als Klinkerfassade.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 009/2017

Antrag auf Gestattung einer Befreiung hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 6.2. im Bebauungsplan "WA I - In den Hufen", OT Wansdorf für das Grundstück Wansdorfer Dorfstr. 110 A

Die Gemeindevertretung gestattet abweichend zur textlichen Festsetzung Nr.

6.2. im Gebiet des Bebauungsplans „WA I – In den Hufen“, OT Wansdorf für das Grundstück Wansdorfer Dorfstr. 110 A die Dacheindeckung antragsge- mäß mit schwarzen Tonziegeln oder Betondachsteinen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 018/2017

Beschluss zur Vorstellung der Planung Straßenbau Ulmenallee

Die Gemeindevertretung beschließt, der durch das Planungsbüro Angela Just vorgestellten Planung zum Straßenbau in der Ulmenallee zuzustimmen.

(12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

(4)

4

Beschluss Nr. DR 019/2017

Beschluss zur Vorstellung der Planung Straßenbau Buchenallee

Die Gemeindevertretung beschließt der durch das Planungsbüro Angela Just vorgestellten Planung zum Straßenbau in der Buchenallee zuzustimmen.

(13 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 011/2017

Diskussion und Beschluss zum Antrag Nr. 012/2017 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, ab dem Jahr 2016 für alle gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung ein Kontrollinstrument zur Überwachung der gefassten Beschlüsse der Gemein- devertretung zu installieren. Die Beschlusskontrolle hat zu jeder Gemeinde- vertretersitzung unter TOP 5 „Bericht des Bürgermeisters“ zu erfolgen. Die Dokumentation hat wie in der Anlage zu erfolgen und ist aktuell zu o.g. TOP der TO beizulegen und ist im Allris entsprechend einzustellen. Auf der Homepage der Gemeinde ist diese jeweils nach der Gemeindevertretersitzung aktualisiert und gesondert zu veröffentlichen.

(3 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 012/2017 Stromausschreibung 2018-2020 Die Gemeindevertretung beschließt

1. Aufhebung der Beschlüsse vom 27.02.2014, DR 26/2014 Beschluss zur gemeinsamen Ausschreibung für die Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2015.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung über die Zusam- menarbeit auf dem Gebiet der Ausschreibung und Vergabe von Stromlie- ferungen sowie die Anwendungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausschreibung und Vergabe von Stromlieferungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 abzuschließen.

3. Die Gemeinde Schönwalde-Glien überträgt die Aufgabe der Ausschrei- bung und Vergabe der Stromlieferung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf die Gemeinde Milower Land als federführenden Einkaufspartner.

Dies umfasst auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Abwägung hinsichtlich der Neuausschreibung oder Verlängerung von bestehenden Stromlieferverträgen.

4. Es soll im Rahmen der Ausschreibung „Normalstrom“ beschafft werden.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 016/2017

Vergabebeschluss im Bieterverfahren zum Verkauf des 2. BA "Am Schmiedeweg" OT Paaren im Glien an einen Investor

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage der Auswertung der Bewertungskriterien und Preisangebote von 6 Bewerbern für den Ankauf des 2. BA „Am Schmiedeweg„ im OT Paaren im Glien erfolgt der Verkauf an die Morgenstern, Chamier & Mayer Grundstücksentwicklung GbR aus Berlin.

Der Bürgermeister wird beauftragt den notariellen Kaufvertrag zu erarbeiten und abzuschließen. Der Städtebauliche- und Erschließungsvertrag mit Folgemaßnahmen, Erschließungskosten, Vorgaben für den Straßenausbau, finanzielle Sicherheitsleistungen usw. zwischen der Morgenstern, Chamier &

Mayer Grundstücksentwicklung GbR aus Berlin und der Gemeinde, wird in einer Gemeindevertretersitzung gesondert beschlossen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(5)

5

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 16.133.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 16.542.500,00 €

außerordentlichen Erträge auf 87.600,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 15.200,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 17.468.000,00 €

Auszahlungen auf 19.246.800,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushal- tes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 14.992.500,00 € Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 14.726.100,00 €

Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf 2.475.500,00 € Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf 4.363.400,00 €

Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf 157.300,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung

von Liquiditätsreserven 0,00 €

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjah- ren wird auf 830.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in gesonderter Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Be- deutung angesehen werden, wird auf

50.000,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszah- lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß- nahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf

20.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmä- ßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf

10.000,00 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlas- sen ist, werden bei:

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 250.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ein- zelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 250.000,00 €

festgesetzt.

§ 6 Entfällt.

§ 7

Der Höchstbetrag der Kassenkredite/Liquiditätskredite wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

Schönwalde-Glien, den 20.02.2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(6)

6

Aufstellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwal- de-Glien für das Haushaltsjahr 2017 wurde mit den dazugehö- rigen Anlagen aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde-Glien, den 19.01.2017

gez.

Katrin Liesegang Kämmerin

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwal- de-Glien für das Haushaltsjahr 2017 wurde mit den dazugehö- rigen Anlagen festgestellt und der Gemeindevertretung zuge- leitet.

Schönwalde-Glien, den 19.01.2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwal- de-Glien für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen wurde von der Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 16.02.2017 unter der Beschlussnummer 110/2016 beschlossen.

Der Beschluss wird dem Landkreis Havelland als untere Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwal- de-Glien für das Haushaltsjahr 2017 wird

gemäß § 3 Absatz 3 und § 67 Absatz 5 der Kommunalverfas- sung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich bekannt gemacht.

Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haus- haltssatzung und ihre Anlagen nehmen kann. Die Haushalts- satzung und ihre Anlagen liegen in der Verwaltung der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Schönwalde-Glien, 20.02.2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(7)

7

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen so- wie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus be- sonderen Anlässen an Sonn- und Feierta- gen für das Jahr 2017 in der Gemeinde Schönwalde-Glien

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöff- nungsgesetzes (BbgLöG), geregelt im Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten vom 27. November 2006 (GVBl. I Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2010 (GVBl. I Nr. 46) und des § 26 des Branden- burgischen Ordnungsbehördengesetzes (BbgOBG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.

I/96, [Nr. 21], S.266) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.02.2017 folgende ordnungsbe- hördliche Verordnung gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG beschlos- sen:

§ 1 Begriffsbestimmungen

Der Begriff „Verkaufsstellen“ bestimmt sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgLöG.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Schönwalde-Glien.

§ 3 Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen

Abweichend von den in § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgi- schen Ladenöffnungsgesetzes genannten Ladenschlusszeiten dürfen an den unten aufgeführten Sonntag Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstel- len durchgeführt werden.

am Ereignis in der Zeit von

10.12.2017 Weihnachtsmarkt 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, 20.02.2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Jagdgenossenschaft Schönwalde

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde

Einladung aller Eigentümer

landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher genutzter Grundflächen sowie aller übrigen Flächen, die zum gemein- schaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schönwalde

gehörenden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf

zur Genossenschaftsversammlung am 18. April 2017 um 19:00 Uhr in das Kreativ,

Dorfstraße 7 in 14621 Schönwalde-Glien.

Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bestimmung des Verantwortlichen für die Nieder- schrift

4. Änderungsanträge zur Tagesordnung; Beschluss der Tagesordnung

5. Bericht des Jagdvorstehers 6. Bericht der Kassenführerin

7. Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung

8. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers

9. Vorstellung, Diskussion und Beschluss des Haus- haltsplanes 2017/18

9.1 Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages 9.2 Beschlussfassung zur Erhebung von Umlagen 10. Sonstiges

10.1 Stand zur Abgrenzung der Jagdflächen mit den Berli- ner Forsten - Katasteramt

Zur Korrektur/ Ergänzung des Jagdkatasters haben Jagdgenos- sen, die Ihre Flächen der Jagdgenossenschaft noch nicht nachgewiesen haben/ deren Flächenmeldungen nicht (mehr) korrekt sind, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (Urkundenabschriften, Grundbuchauszüge etc.) vorzulegen.

Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen beschlussfähig.

gez. Bodo Oehme Jagdvorsteher

(8)

8

Jagdgenossenschaft Perwenitz

Einladung zur Jagdgenossenschaftsver- sammlung Perwenitz

Die Jagdgenossenschaft Perwenitz lädt alle Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemar- kung Perwenitz am 24.03.2017 um 18:00 Uhr im Gemeinde- raum (Gutshaus Perwenitz) zu einer Vollversammlung ein.

Mitzubringen sind Unterlagen der Eigentumsverhältnisse und bei Vertretung eine gültige Vollmacht.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstands

3. Rechenschaftsbericht des Kassenführers sowie des Kassenprüfers

4. Verwendung des Reinertrags 5. Verschiedenes

Jagdvorsteher gez. M. Bierstedt

Ende amtlicher Teil

(9)

9

NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 43: 7 Jahre, 3 Monate:

„Schreiben lernen – Schritt für Schritt“

Neuerdings schreibt Henry Tagebuch – jeden Abend hält er fest, was am Tag passiert ist. Das war nicht seine Idee, son- dern ein Wunsch seiner Lehrerin: Jeden Tag mindestens ein Satz, lautet ihr Motto. „Heute war ich mit Luis ferabredet; es war schön“ ist ein typischer Eintrag, oder: „Heute haben wier im Hort Fogel Heuser gebastelt“. Henry malt sorgfältig Buchstaben für Buchstaben, radiert einzelne wieder weg, wenn sie ihm nicht schön genug erscheinen, freut sich über ein besonders gelungenes F und legt seinen Finger hinter jedes Wort, bevor er weiterschreibt, um den nötigen Abstand hinzubekommen. Ganz verkrampft wirkt er manchmal auf seine Mutter, wie er da mit zusammengebissenen Lippen vor sich hinarbeitet – aber er hat ja auch eine schwierige Aufgabe!

Was uns so leicht von der Hand geht, ist in Wahrheit ein komplizierter Vorgang. Es reicht ja nicht, sich den Laut vorzusprechen und in einen Buchstaben umzusetzen. Henry muss sich auch darauf konzentrieren, den Stift richtig zu halten. Das Papier darf nicht wegrutschen. Aber er ist stolz, wenn seine Lehrerin ihm einen bunten Aufkleber unter seine Tagebuch-Einträge klebt: „So gut kann ich schon schreiben!“

Seine Eltern dagegen wundern sich, dass Henrys Lehrerin die Einträge einfach so lässt, wie sie sind, anstatt die Fehler zu korrigieren. Beim nächsten Elternabend bringen sie das Thema zur Sprache. Die Lehrerin erklärt, dass die Recht- schreibung ein wichtiges Ziel ist, aber im Moment noch nicht im Vordergrund steht.

Lesen Sie mehr zu den Themen: „Manchen fällt es besonders schwer“, „Keine fünf Minuten bei der Sache“, „Das erste Zeugnis“, „Schule ist nicht alles“ und „Ruhiger Tagesaus- klang“ in diesem Elternbrief.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersent- sprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Mit einer guten Tat ins Osterwochenende starten: DRK bietet Sonderblutspende- termine am Ostersamstag

Krankheiten machen keine Pause, die Behandlung der Patien- ten in Kliniken und anderen medizinischen Versorgungszen- tren geht auch in Ferienzeiten weiter! Zahlreiche Patienten, die oftmals zum Überleben dringend Blutpräparate benötigen, die aus dem Blut gesunder Spender hergestellt werden, ver- trauen auf das Engagement ihrer gesunden Mitmenschen – an 365 Tagen im Jahr. Es ist besonders wichtig, dass auch rund um Feiertage und in Urlaubszeiten stets genügend Blutspen- den geleistet werden.

Der DRK-Blutspendedienst bietet deshalb zusätzlich zu den regulär an allen Werktagen (auch am Gründonnerstag, 13.04.) stattfindenden Spendeterminen am Ostersamstag, 15.04.

zusätzlich Sonderblutspendetermine an. Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf diesen Terminen mit einer Blut- spende für schwerkranke oder verletzte Mitmenschen einset- zen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön für ihr Engagement.

Alle DRK-Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Bitte zur Blut- spende den Personalausweis mitbringen!

Blutspenden ist einfach. Jeder Spender leistet mit seiner Spende dreifache Hilfe. Denn aus dem halben Liter einer Spende können bis zu drei Präparate gewonnen werden, die bereits 24 Stunden nach der Blutspende für die Patienten bereit stehen. Darunter sind auch Thrombozytenkonzentrate, die häufig im Rahmen der Behandlung von Krebserkrankun- gen zum Einsatz kommen und lediglich vier bis fünf Tage haltbar sind. Nur wenn an jedem Tag möglichst viele Men- schen eine Blutspende leisten, kann die Patientenversorgung kontinuierlich sichergestellt werden.

(10)

10

Blutspendetermine im Havelland

März 2017

24.03.17 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

28.03.17 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau),

14612 Falkensee

30.03.17 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule,

Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang April 2017

03.04.17 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13,

14662 Friesack

04.04.2017 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13,

14641 Nauen

11.04.17 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin,

Am Mühlenweg 16,

14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

13.04.17 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien

24.04.16 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90,

14612 Falkensee

28.04.2017 in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“,

Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

(11)

11

Umwelttag 2017 in der Gemeinde Schönwalde-Glien

„Wir sind das 14.mal alle dabei . . .

. . . beim Umwelttag am Sonnabend, den 25. März 2017 in Schönwalde-Glien“

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Jungen und Mädchen aus Schönwalde-Glien,

es ist wieder soweit: wir treffen uns alle – egal ob jung oder alt – zum jährlichen Frühjahrsputz unserer Großgemeinde Schönwalde- Glien. In diesem Jahr zum 14.mal in allen Ortsteilen!

Dabei geht es nicht nur darum, achtlos weggeworfene Flaschen, Papier und sonstigen Müll aufzusammeln. Wir wollen auch Spiel- plätze erneuern, Fahrradwege herrichten, Pflanzungen vornehmen, im Gemeindewald aufräumen und Schönwalde „Frühjahrs-fein“

machen. Jeder Ortsteil hat über die Ortsvorsteher und Vereinsvorstände einige Projekte zusammengestellt, die es umzusetzen gilt.

Es gibt eine Menge zu tun! Und weil wir das ohne Hilfe nicht schaffen, bitten wir Sie, uns alle am

Sonnabend, den 25. März 2017 tatkräftig zu unterstützen.

Für das leibliche Wohl wird gesorgt – Mittagessen sowie Getränke werden ab 12.30 Uhr ausgegeben.

Treffpunkte und Essensausgaben für alle großen und kleinen Helfer sind:

Beginn Treffpunkt und Essenausgabe Essen ab:

Grünefeld 8.30 Uhr Feuerwehrhaus 12.30 Uhr

Paaren im Glien 8.30 Uhr Jugendclub 12.30 Uhr

Pausin 8.30 Uhr Feuerwehrhaus 12.30 Uhr

Perwenitz 8.30 Uhr Feuerwehrhaus 12.30 Uhr

Schönwalde-Dorf 8.30 Uhr Feuerwehrhaus 12.30 Uhr

Schönwalde-Siedlung 8.30 Uhr Kita Sonnenschein 12.30 Uhr

Wansdorf 8.30 Uhr Feuerwehrhaus 12.30 Uhr

Kommen Sie und helfen mit! Zweckmäßige Kleidung ist mitzubringen.

Rückfragen bitte an:

Herrn Bodo Oehme Bürgermeister Tel.: 03322/ 24 84 11 / 0172/ 3174799 Herrn Dirk Tschäpe Technischer Dienst Tel.: 0172/ 3147038

Herrn Matthias Koch Ordnungsamt Tel.: 03322/ 24 84 36 / 0171/ 3146951

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(12)

12

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbei- rat.

Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren.

Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Vollzug des Akteneinsichts-

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den

April 2016, findet die Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Havelland (Wahlgebiet) statt. Eine etwaige Stichwahl findet am 24. Die Gemeinde Schönwalde-Glien

4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind der Beschluss über die Eröff- nungsbilanz sowie die Eröffnungsbilanz öffentlich bekannt zu machen. Die

durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und

Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwands- entschädigungen, den Ersatz von Auslagen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der