13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 19. Januar 2017 Nr. 1
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
2
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 13 Nr. 1 vom 19.01.2017
Inhaltsverzeichnis
AMTLICHER TEIL ... 3
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3
Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.12.2016 ... 3
Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 18. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.12.2016 ... 3
Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 ... 3
NICHTAMTLICHER TEIL ... 4
Erstspender auf DRK- Blutspendeterminen erhalten Informationsheft „Meine Blutspende“ ... 4
Blutspendetermine im Havelland ... 4
Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 4
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de
rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de
Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.
Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff
„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.
3 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 13 Nr. 1 vom 19.01.2017
AMTLICHER TEIL
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.12.2016
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 174/2016
Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln zur Errichtung der Seegaststätte im Rahmen der Vorhaben der Dorfentwicklung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Gemeindevertretung beschließt, dass beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung auf der Grundlage der Variante IV der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der KUBUS Kommunalbera- tung und Service GmbH (Bertha-von-Suttner-Str. 5, 19061 Schwerin) ein Antrag auf Förderung für die Neuerrichtung der Seegaststätte im OT Schön- walde-Siedlung gestellt wird. Dem Antrag ist die Kostenschätzung mit Wohnung des Ingenieurbüros Sandor Farkas in Höhe der Gesamtkosten von 1.090.000,00 € zugrunde zu legen. Es ist ein Zuschuss in Höhe von 300.000,00 € zu beantragen.
(12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 18. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.12.2016
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 178/2016
Beschluss zur Vergabe der Ersatzpflanzung Straßenbau L20, Ortsdurch- fahrt Schönwalde-Siedlung
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Ersatzpflanzung für den Straßenbau L20, Ortsdurchfahrt Schönwalde-Siedlung, an die Firma GA- WENDA Garten-und Landschaftsbau GmbH mit einer Bruttoangebotssumme von 37.756,86 €.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 181/2016
Genehmigung der Eilentscheidung zum Abschluss des Vertrages mit der IKVS für 2016 bis 2019
Der Hauptausschuss beschließt, die vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung vom 28.11.2016 gem. § 58 BbgKVerf zur Genehmigung des Abschlusses des Vertrages mit der IKVS für 2016 bis 2019 zu genehmigen.
(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2016
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 159/1/2016
Antrag der SPD-Fraktion bzgl. Beschlussfassung zur Planung Straßen- bau Eichstädter Weg 1. BA im OT Pausin
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, den Bau der Straße in 3 Varianten auszuschreiben: 1. Alles in Asphalt, 2. Alles in Pflaster, 3. Gemischt wie geplant.
(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 159/2016
Beschlussfassung zur Planung Straßenbau Eichstädter Weg 1. BA im OT Pausin
Die Gemeindevertretung stimmt der Planung zum Straßenbau im Eichstädter Weg 1. BA zu.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 180/2016 Jugendklub-Arbeit in der Gemeinde
Die Gemeindevertretung beschließt, der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem ASB einen Kooperations-Vertrag abzuschließen. Die Gemeinde soll als Träger in Kooperation mit dem ASB als erfahrenem Jugendhilfeträger gemeinsam mit den Jugendlichen ein Konzept erarbeiten. Dazu sollen die Jugendlichen der Gemeinde zu den inhaltlichen Schwerpunkten und den gewünschten Öffnungszeiten befragt werden.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 023/2016
Genehmigung einer Dienstreise in die Partnerstadt Wagrowiec/Polen anlässlich des 50. Schuljubiläums vom 20.01. bis 21.01.2017
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der kommunalen Partner- schaft mit der Stadt Wagrowiec in Polen wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise in der Zeit vom 20.01. bis 21.01.2017 anlässlich des 50. Schuljubiläums genehmigt:
1. Bodo Oehme 2. Uta Krieg-Oehme
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- ENDE DER SITZUNG -
Ende amtlicher Teil
4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 13 Nr. 1 vom 19.01.2017
NICHTAMTLICHER TEIL
Erstspender auf DRK- Blutspendetermi- nen erhalten Informationsheft „Meine Blutspende“
Ab Februar 2017 heißt der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost seine Erstspenderinnen und Erstspender mit dem Informations- heft „Meine Blutspende“ beim DRK herzlich willkommen und bedankt sich damit gleichzeitig für das Engagement als Le- bensretter.
Das informative Booklet stellt einen wichtigen Begleiter bei den ersten Blutspenden dar und soll den Neuspendern einen optimalen Einstieg in dieses lebenswichtige Thema geben.
Erstspender erhalten mit dem Heft unter anderem Informatio- nen über die Verteilung der Blutgruppen in Deutschland und über den Weg des Blutes nach einer Blutspende.
Darüber hinaus hält der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost mit dem Infoheft für die ersten zwei Blutspenden innerhalb von zwölf Monaten als Dankeschön eine kleine Überraschung bereit. Wer eine dritte Blutspende in diesem Zeitraum leistet, erhält zudem einen Gesundheitscheck, bei dem zusätzliche Blutwerte untersucht werden, über die Untersuchungsergebnis- se wird der Spender informiert (regulär für jeden Blutspender bei drei Spenden in zwölf Monaten).
Erstspender erhalten außerdem drei bis vier Wochen nach der Spende ihren Blutspendeausweis, der auch die Information über die eigene Blutgruppe enthält. Er vereinfacht bei jeder folgenden Blutspende die Spenderanmeldung. Bei jeder Blut- spende wird das Blut kontrolliert und auf Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Hepatitis untersucht. Sollten Blutwerte außerhalb der Normwerte liegen, wird der Spender umgehend benachrichtigt.
Blut spenden kann man ab dem 18. bis zum vollendeten 72.
Lebensjahr, als Erstspender sollte man nicht älter als 65 Jahre sein. Wer Blut spenden möchte, muss mindestens 50 Kilo- gramm wiegen. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft
Alle DRK- Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kos- tenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Blutspendetermine im Havelland
Januar 2017
23.01.17 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13,14662 Friesack
24.01.17 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Europaschule Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude), Am Mühlenweg 16,
14669 Ketzin
26.01.17 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr
Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien
Februar 2017
07.02.17 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13,14641 Nauen
10.02.17 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr
HavelPark Dallgow (2. Etage),Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz
17.02.2017 in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr
Grundschule „Otto-Lilienthal“,Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark
20.02.2017 Sonderakt. in Falkensee, von 13.30 bis 18.00 Uhr
Straße der Einheit 122 (bei SELGROS),14612 Falkensee