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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 5 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 5 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 27. April 2017 Nr. 5

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2017 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 35. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.03.2017 ... 3

Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel vom 21.03.1017 ... 6

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse aus der Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde vom 18.04.2017 ... 8

SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN ... 9

Wahlhelfer gesucht, Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger ... 9

NICHTAMTLICHER TEIL ... 10

Elternbrief 19: 2 Jahre, 2 Monate: „Abschied von der Windel“ ... 10

14. Internationaler Weltblutspendertag: DRK ehrt am 14. Juni wieder ehrenamtliche Helfer und aktive Blutspender aus ganz Deutschland in Berlin ... 10

Blutspendetermine im Havelland ... 11

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 12

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 029/2017

Beschluss zur Fortführung der Planungsleistung nach HOAI für den Bau des 1. BA Eichstädter Weg in den Leistungsphasen 5-9

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung nach HOAI für den Ausbau des Eichstädter Weges 1. BA in den Leistungsphasen 5-9 und der örtlichen Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Dr. Löber mit einem Bruttohonorar von 19.390,62 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 031/2017

Vergabe der Sommerreinigung auf Rad- und Gehwegen Schönwalde- Siedlung

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Sommerreinigung auf den Rad- und Gehwegen, Rinnstein- und Gullyreinigung incl. der Verkehrsinseln in der Falkenseer Straße, Berliner Allee, Fehrbelliner Straße, Unter den Linden, Strandallee und Straße der Jugend in Schönwalde-Siedlung an die Firma Objektservice Lindemann, Berliner Allee 7 mit einer rechn. geprüften Angebotssumme i.H.v. Brutto 17.652,75 €.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 032/2017

Beschluss zur Vergabe der Baumfällarbeiten für den Straßenbau in der Ulmenallee und Buchenallee

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Baumfällarbeiten in der Buchenallee und Ulmenallee an die Firma Mathias Schener aus Nauen mit einer Bruttoangebotssumme von 12.197,50 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 038/2017

Entscheidung über Stundungsantrag eines Gewerbemieters

Der Hauptausschuss beschließt der beantragten Stundung stattzugeben und der Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum 30.04.2017 zuzustimmen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 35. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.03.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 035/2017

Beschluss zur Vorstellung der Planung Straßenbau Obotritenweg

Die Gemeindevertretung beschließt, der durch das Planungsbüro Dr. Löber vorgestellten Planung zum Straßenbau im Obotritenweg zuzustimmen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 025/2017

Beschluss über den Kaufvertrag zur Entwicklung des 2. Bauabschnittes BBPL "Am Schmiedeweg" OT Paaren-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage zu diesem Beschluss befindlichen Kaufvertragsentwurf und beauftragt den Bürgermeister mit der notariellen Unterzeichnung.

(12 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 026/2017

Beschluss über den Städtebaulichen- und Erschließungsvertrag zur Entwicklung des 2. Bauabschnittes BBPL "Am Schmiedeweg" OT Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage 2 befindlichen Städte- baulichen und Erschließungsvertrag für den 2. BA des BBPL „Am Schmie- deweg“ OT Paaren im Glien. Der Bürgermeister wird mit der notariellen Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(13 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 044/2017

Aufhebung des Beschlusses Nr.: Dr. 043/2016 "Bebauungsplan Nr. 09

"Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf: Beschluss über die Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan"

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. Dr.

043/2016 "Bebauungsplan Nr. 09 "Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf:

Beschluss über die Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan".

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 045/2017

Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf gem. § 2 Abs. 1 Baugesetz- buch.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie mit der Umweltprüfung zu beginnen.

3. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Plan: „Grenze des räumli- chen Geltungsbereiches“ Bebauungsplanes Nr. 09 „Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf dargestellt (Anlage 1).

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4. Der Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf soll vollständig aufgehoben werden. Der räumliche Geltungsbereich des auf- zuhebenden Bebauungsplans entspricht damit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09 „Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf. Der Be- bauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan ist mit Mängel behaftet, da die Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 200a Bau GB nicht im Einklang mit § 1a Abs. 3 BauGB festgesetzt wurden.

Die Realisierung der Ersatzmaßnahmen ist nicht gesichert. Es ist wahr- scheinlich, dass der Bebauungsplan deswegen unwirksam ist. Zudem hat sich die Erschließung des Bebauungsplanes als nicht realisierbar erwie- sen, weil die Gemeinde nicht über die dafür benötigten Flächen verfügt.

Die Gemeinde prüft die Möglichkeit, einen neuen Bebauungsplan aufzu- stellen, in dem die baulichen Nutzungen unter Berücksichtigung der zeit- gemäßen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen, die insbesondere die Errichtung von Einfamilienhäusern vorsieht, festgesetzt werden. Das mögliche neue Bebauungsplankonzept kann nur in einem neuen Bebau- ungsplan festgesetzt werden. Auch deshalb ist der Bebauungsplan Nr. 09

„Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf aufzuheben.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 027/2017

Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre im Bereich des Bebau- ungsplans Nr. 09 "Lange Enden" der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09 „Lange Enden“ OT Schönwalde- Dorf, der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Rechtsgrundlage:

- § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007(GVBl. I S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.Juli 2014 (GVBl. I/14 (Nr. 32)

- §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.

September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 G v.

20.102015 (BGBl. I 1722)

§ 1

Zu sichernde Planung

In ihrer Sitzung am 23.03.2017 hat die Gemeindevertretung unter Nr.: DR 045/2017 den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf gefasst. Die Planungsabsichten der Gemeinde für dieses Gebiet sind im Aufhebungsbeschluss Nr.: DR 45/2017 GV vom 23.03.2017 formuliert worden.

Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet

„Lange Enden“ eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstü- cke 494 (teilw.) Gartenstraße, 212/1 und 213/1 (L 20), 212/2, 213/2, 217/9, 220/2 (teilw.), (Graben), 232/14/(teilw.), 232/16, 279 bis 333, 387 (teilw.), 504, 505, 506 und 593 der Flur 2 in der Gemarkung Schönwalde (Kataster- stand vom 15.03.2017).

Der räumliche Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes „Lange Enden“. Die Planzeichnung dieses Bebauungsplanes ist Bestandteil der Satzung (Anlage 1).

§ 3

Rechtswirksamkeit der Veränderungssperre

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen gem. § 14 Abs. 1 BauGB:

(a) Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

(b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstü- cken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht geneh- migungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann gemäß

§ 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden gemäß § 14 Abs. 3 BauGB von der veränderungssperre nicht berührt.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

(1) Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 09

„Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntma- chung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien in Kraft.

(2) (2) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung aus gerechnet, außer Kraft, wenn sie nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BauGB verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in

§ 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Schönwalde-Glien, den 27.04.2017

Bodo Oehme Der Bürgermeister

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 037/2017

Beschluss gemäß §70 BbgKVerf zu einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung auf dem Produktkonto 54700.0461000 für den Bau von Bushaltestellen in den Ortsteilen Paaren im Glien und Wansdorf

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 70 BbgKVerf außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Produktkonto 54700.7853000 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 27.000,00 € für den Bau von Bushaltestellen in den Ortsteilen Paaren im Glien und Wansdorf.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 030/2017

Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzung im BBPL "Strand- bad Schönwalde" OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt aus der Zeichnerischen (Teil A) und Textlichen Festsetzung (Teil B) des am 05.12.2002 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ OT Schönwalde-Siedlung, die Befreiung im Teil A Punkt 1 (2) nach §16 Abs. 2 BauNVO i.V.m. § 20 BauNVO und Teil B § 9 Abs. 1 BauGB und gestattet die Zahl der Vollge- schosse von festgesetzten 2 auf 3 Vollgeschosse als Höchstmaß für das Gaststättengebäude zu erhöhen.

(14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 020/2017

Diskussion und Beschluss zum Antrag Nr. 013/2017 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger Hier: Leitfaden zum Straßeninvestitions- und Erhaltungsplan

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, bis zum 30.06.2017 eine beschlussfähige Vorlage „Leitplan zum Investitions- und Erhaltungsplan“ der Gemeindevertretung vorzulegen.

(15 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 039/2017

Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Arbeitskraft für den Verein Eselfreunde im Havelland e.V.

Dem Antrag des Vereins Eselfreunde im Havelland e.V. vom 27.02.2017 auf finanzielle Unterstützung für eine Arbeitskraft vom 01.05.2017 bis 31.10.2018 in Höhe von insgesamt 10.800 € wird entsprochen.

(3 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

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5 Beschluss Nr. DR 043/2017

Beschluss zum Antrag Nr. 014/2017 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger zur Errichtung eines temporären Hotspots

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, zeitnah einen temporären Hotspot zur stabilen Internetanbindung für die Dauer der Sitzung der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse zu realisie- ren.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 034/2017

Beschluss über die Vergabe der Planungsleistungen LPh 1-9 HOAI für den Umbau zum Kombinierten Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus der FFW OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der LPh 1-9 für den Umbau zum Kombinierten Feuerwehr- und Dorfgemein- schaftshaus der FFW OT Perwenitz in Höhe von (Brutto) 85.694,38 € an das Architekturbüro pha disign aus Nauen/Ribbeck.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 036/2017

Beschluss zur Vergabe der Leistung Bau von Bushaltestellen in den Ortsteilen Paaren im Glien und Wansdorf (tiefbautechnischer Teil)

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Leistung Bau von Bushaltestellen im OT Paaren im Glien und im OT Wansdorf an den wirt- schaftlichsten Bieter an die Firma Baatz GmbH aus Kyritz mit einer Brutto- angebotssumme von 55.263,64 €.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 040/2017

Vergabe Austausch Sporthallenboden - Sporthalle Grundschule im Glien, Turmstraße 1, 14621 Schönwalde-Glien, OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe Austausch Sporthallenboden in der Sporthalle Grundschule im Glien, OT Perwenitz an die Fa. Top Sport GmbH aus 33397 Rietberg mit einer geprüften Angebotssumme brutto i.H.v.

30.350,00 €.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 041/2017

Beschluss zur Vergabe der Bauleistung Straßenbau im Fasanensteig 2.

BA Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung Straßenbau im Fasanensteig 2. BA an die Firma Straßen- und Tiefbau Baatz GmbH aus Kyritz mit einer Bruttoangebotssumme von 132.900,34 €.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 023/2017

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Kurmärki- sche Straße 92 in 14621 Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Antragstellern einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück in der Kurmärkischen Straße 92 in Schönwalde-Siedlung (Gemarkung Schönwalde, Flur 21, Flurstück 125). Der Beschluss 002/2016 wird aufgehoben.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 024/2017

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Branden- burgische Straße 81 in 14621 Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Antragstellern einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück in der Brandenburgi- schen Straße 81 in Schönwalde- Glien (Gemarkung Schönwalde, Flur 22, Flurstück 28).

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(6)

6

Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstal-

lung von Geflügel vom 21.03.1017

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7

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8

Bekanntmachung über gefasste Beschlüs- se aus der Jagdgenossenschaftsversamm- lung der Jagdgenossenschaft Schönwalde vom 18.04.2017

Beschluss 1 - 2017/2018 der Jagdgenossenschaft

Beschluss zur Rechnungsprüfung

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt die Annahme des Berichtes der Rech- nungsprüfung für das Haushaltsjahr 2016/2017.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 293,21 ha

Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Vertretene Fläche: 293,21 ha

Schönwalde-Glien, den 18.4.2017

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 2 - 2017/2018 der Jagdgenossenschaft

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenfüh- rers für das Haushaltsjahr 2016/2017

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Haushaltsjahr 2016/2017.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 293,21 ha

Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Vertretene Fläche: 293,21 ha

Schönwalde-Glien, den 18.4.2017

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 3 - 2017/2018 der Jagdgenossenschaft

Beschluss Haushaltsplan 2017/2018

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt den Haushaltsplan 2017/2018 in vorlie- gender Fassung und mit der nachfolgenden Festsetzung für den Reinertrag.

Der Reinertrag für das Jagdjahr 2016/2017 wird auf 2,64€/ha festgesetzt. Der Reinertrag wird ausgezahlt.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 293,21 ha

Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Vertretene Fläche: 293,21 ha

Schönwalde-Glien, den 18.4.2017

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

(9)

9

SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN

Wahlhelfer gesucht,

Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger

Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 werden für die Wahllokale in Schönwalde-Glien noch Wahlhelfer gesucht. Jede/r interessierte Bürger/Bürgerin kann sich schriftlich bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Wahlbehörde, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien als Wahlhelfer/in anmelden. Auch ist die telefonische Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in bei:

Frau A. Knuth, 0 33 22 / 24 84 23 oder Herr Hartley, 0 33 22 / 24 84 70 möglich.

Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit

gez. Kurt Hartley Wahlleiter

--- ---

Postanschrift:

Gemeinde Schönwalde-Glien Frau A. Knuth

Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

Absender:

__________________________

__________________________

__________________________

__________________________

Bundestagswahl 2017

Hiermit erkläre ich mich bereit, folgende Aufgabe im Wahlvorstand am 24. September 2017 zu übernehmen:

□ Wahlvorsteher/in

□ stellvertretende/r Wahlvorsteher/in

□ Schriftführer/in

□ Beisitzer/in

________________________

Datum, Unterschrift

--- ---

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 19: 2 Jahre, 2 Monate:

„Abschied von der Windel“

Mit zwei bis zweieinhalb Jahren werden viele Kinder trocken.

Die Nervenbahnen, die dem Gehirn melden, dass die Blase voll ist, sind allmählich ausgereift, und die Kinder können ihren Schließmuskel beherrschen. Ihr Kind merkt, wenn es mal muss.

Nehmen Sie Ihr Kind mit zur Toilette, wenn Sie selbst mal müssen. Ihr Kind kann sich so abgucken, was dort passiert.

Kaufen Sie einen Toilettenaufsatz plus Hocker oder ein Töpfchen. Das Töpfchen hat den Vorteil, dass es für Ihr Kind leichter zu erreichen ist.

Wenn Sie Ihrem Kind Hosen mit Gummizug anziehen, kann es sie selbst leicht runter- und hochziehen.

Walids Oma Adile rät, den Kleinen ein paar Tage lang ohne Hosen herumlaufen zu lassen. Bei den ersten warmen Sonnen- strahlen startet das Experiment – mit gutem Erfolg. Egal wie:

Am besten, Sie machen nicht viel Aufhebens um die ganze Geschichte.

Manche Kinder gehen von heute auf morgen auf die Toilette, bei anderen dauert es etwas länger. Bei den meisten Kindern vollzieht sich der Prozess in Stufen: Erst kann man die Windel in den Wachzeiten weglassen, dann auch beim Mittagsschlaf.

Manchmal dauert es bis ins Vorschulalter, bis auch nachts keine mehr gebraucht wird. Wenn Ihr Kind noch keine Lust hat, auf die Toilette zu gehen – drängen Sie es nicht! Die Hälfte aller Kinder erledigt das Thema bis zum dritten Ge- burtstag, die meisten anderen folgen bald danach. Bleiben Sie also gelassen, wenn mal was in die Hosen geht.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interes- sierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a- ne@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

14. Internationaler Weltblutspendertag:

DRK ehrt am 14. Juni wieder ehrenamt- liche Helfer und aktive Blutspender aus ganz Deutschland in Berlin

Weltweit finden am Internationalen Weltblutspendertrag, der jährlich am 14. Juni – dem Geburtstag von Karl Landsteiner (1868-1943) - begangen wird, Veranstaltungen zum Thema Blutspende statt. Der Mediziner Landsteiner entdeckte das AB0-System der Blutgruppen und erhielt 1930 den Nobelpreis für Medizin. Landsteiners Entdeckungen bilden bis heute die Grundlagen der modernen Transfusionsmedizin.

Statistisch gesehen spenden jeden Tag ca. 15.000 Spender deutschlandweit ca. 7.500 Liter Blut für die Versorgung in ihrer jeweiligen Heimatregion beim DRK. Zahlreiche Patien- ten sind täglich zum Überleben auf das Engagement ihrer Mitmenschen angewiesen, denn die Blutpräparate, die aus dem Blut gesunder Spender hergestellt werden, sind bei der Behandlung schwerer Krankheiten oder bei Unfällen und anderen medizinischen Notfallsituationen nach wie vor häufig unverzichtbar.

Bei der Durchführung von DRK-Blutspendeaktionen bundes- weit sind der Einsatz der aktiven Blutspender genauso wie auch die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Helferin- nen und Helfer notwendig. Auch auf deren Engagement soll mit den Aktionen zum Weltblutspendertag aufmerksam gemacht werden. Stellvertretend für sie alle ehrt das DRK 65 Blutspenderinnen und -spender aus ganz Deutschland im Rahmen eines Festaktes in Berlin.

Auch am diesjährigen Weltblutspendertag ruft das DRK wieder bundesweit auf Spendeterminen zur Blutspende auf, um die Patientenversorgung mit oftmals überlebenswichtigen Blutpräparaten sicherstellen zu können.

Termine und Informationen zur Blutspende unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland ankli- cken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

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Blutspendetermine im Havelland

Mai 2017

02.05.2017 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13,

14641 Nauen

05.05.17 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

Juni 2017

06.06.2017 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13,

14641 Nauen

08.06.2017 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Kulturhaus „Johannes R. Becher“,

Havelländer Weg 67, 14612 Falkensee

12.06.17 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13,

14662 Friesack

13.06.17 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau),

14612 Falkensee

16.06.17 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

22.06.17 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule,

Karl-Marx-Str. 130,

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

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www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie

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