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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 12 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 12 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 14. Dezember 2017 Nr. 12

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2017 ... 3

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2018 ... 6

Bauabgangsstatistik 2017 Land Brandenburg ... 8

Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz Verfahrensnummer: 5-001-X ... 13

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf ... 13

Amtsgericht Nauen: Aufgebot Herr Günter Karl Rudolf Philipp ... 16

Öffentliche Bekanntmachung Änderung zum Naturschutzgebiet (NSG) „Tegeler Fließtal“ ... 17

NICHTAMTLICHER TEIL ... 18

Elternbrief 2: 2 Monate: „Zwillinge – Glück im Doppelpack“ ... 18

Blutspendetermine im Havelland... 19

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 20

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 20

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 136/2017

Bebauungsplan "Dorf Nord", OT Schönwalde-Dorf: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag der Grundstückseigentümer die Änderung des Bebauungsplans „Dorf Nord“ im Bereich der Flurstücke 163, 279 und 281 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde, gelegen am Lilienthalweg im OT Schönwalde-Dorf.

Die Antragsteller haben die vollständige Übernahme der entstehenden Kosten erklärt.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 161/2017

Städtebaulicher - und Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der TAMAX GmbH Berlin zur Entwicklung des BBPL "Lange Enden" OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung beschließt unter Vorbehalt folgender Punkte:

1. Klärung Rücktrittsrecht vom Vertrag 2. Termin Datum 01.03.2018 nicht akzeptabel 3. Klärung Grunderwerb

4. Ausschreibung analog der gemeindlichen Forderungen 5. Treuhandkontomodell mit nachvollziehbarer Rechnungslegung

6. Rücktritt wegen Erschließungsrecht der nicht im Eigentum befindlichen Grundstücke

7. Wohnfolgekosten

8. farbliche Kennzeichnung (Alte Gartenstraße ist nicht Bestandteil der Planung)

den Städtebaulichen Vertrag (Anlage 1) und den Erschließungsvertrag (Anlage 2) im Anhang zu diesem Beschluss. Der Bürgermeister wird beauftragt beide Verträge mit der TAMAX GmbH für die Entwicklung des BBPL „Lange Enden“ OT Schönwalde-Dorf schlusszuverhandeln und zu unterzeichnen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 165/2017

Diskussion und Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für die Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland:

"Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Pausin"

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland eine Projektskizze für die Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Pausin eingereicht wird. Bei Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 121.968,50 €.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 153/2017

Antrag zur Liquidierung der Glien GmbH zum 31.12.2017

Die Gemeindevertretung beschließt die Liquidierung der Glien GmbH zum 31.12.2017 auf Antrag des Geschäftsführers (siehe Anlage)

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 160/2017

Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten im Feuerwehrdepot Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Erneuerung der Elektroinstallation im Feuerwehrdepot in 14621 Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma m-plus Elektro GmbH, Breitscheidstr. 46, 16321 Bernau bei Berlin (geprüfte Angebotssumme brutto 28.943,42 €).

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 162/2017

Beschluss zur Vergabe der Straßenbaumaßnahme Ulmenallee im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß §70 BbgKVerf eine überplanmäßige Auszahlung von 41.300,00 € für die Investitionsmaßnahme 54100 16004 Ulmenallee auf dem Produktkonto 54100 0961200 im Haushaltsjahr 2017. Die Gemeinde Schönwalde-Glien, vertreten durch den Bürgermeister, beauftragt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die

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4

Firma Baugesellschaft Rhinow mbH Straßen & Tiefbau mit dem Bau der Ulmenallee im OT Schönwalde-Siedlung mit einem Auftragswert von 490.456,19 €.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 163/2017

Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Buchenallee im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß BbgKVerf eine überplanmäßige Auszahlung von 26.000,00 € für die Investitionsmaßnahme 54100 16003 Buchenallee auf dem Produktkonto 54100 0961200 im Haushaltsjahr 2017.

Die Gemeinde Schönwalde Glien, vertreten durch den Bürgermeister, beauftragt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Firma Baugesellschaft Rhinow mbH Straßen Tiefbau mit dem Bau der Buchenallee im OT Schönwalde-Siedlung mit einem Auftragswert von 472.933,39 € (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 140/2017

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung LPh 1-4 Straßenbau Langobardenweg im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Planungsleistung in den Leistungsphasen 1-4 für den Straßenbau im Langobardenweg im OT Schönwalde-Siedlung an das Planungsbüro Dr. Löber mit einer Bruttohonorarsumme von 14.993,13 €.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 152/2017

Beschluss zur Änderung der Nutzungsentgelte für Turnhallen, Sportplätze und gemeindliche Einrichtungen und Räume

Die Gemeindevertretung beschließt

1. Auf der Grundlage des Beschlusses (Dr.-Nr. 87 II/2004) vom 06.07.2004 über die Nutzungsentgelte für Turnhallen, Sportplätze, gemeindliche Einrichtungen und Räume sowie der Änderungen und Ergänzungen durch die Beschlüsse Dr.-Nr. 05/2005 vom 20.01.2005, Dr.-Nr. 186/2009 vom 15.10.2009 und Dr.-Nr. 18/2012 vom 14.02.2012 wird für die Arbeit der Beiräte und Beauftragten auf der Grundlage des § 19 BbgKVerf (Seniorenbeauftragter, Behinderten- beauftragter gemäß §§ 6 und 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien) für die Nutzung kein Nutzungsentgelt erhoben.

2. Der Beschluss, Dr.-Nr. 05/2005, vom 20.01.2005 über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Nutzung der Heimatstube in der

Dorfstraße 7 wird wie folgt erweitert:

„f) Nutzung durch Kinder- Jugendgruppen aus Schönwalde-Glien unter Anleitung Erwachsener: unentgeltlich“

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 154/2017

Beschluss zum Antrag des Gemeindewehrführers zur kostenfreien Nutzung des Sportraumes in der KITA Wansdorf

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des Gemeindewehrführers der Gemeinde Schönwalde-Glien auf kostenfreie Nutzung des Sportraumes in der KITA Wansdorf wird stattgegeben.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 149/2017

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKV für das Produkt 36508.5493000 (Betreuung in auswärtigen Kitas) periodenfremde Aufwendung für das HHJ 2017

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 44.500 € für das Produktkonto 36508.5493000 (Betreuung in auswärtigen Kitas / periodenfremde ordentliche Aufwendungen) für die Kostenübernahme Kita- /Hortkinder für 2016 und Vorjahre im HHJ 2017 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 148/2017

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKV für das Produkt 36508.5312000 (Betreuung in auswärtigen Kitas) für das HHJ 2017

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 46.500 € für das Produkt 36508.5312000 (Betreuung in auswärtigen Kitas/Zuweisungen an Gemeinden/GV) für das HHJ 2017 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 166/2017

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf Schließtage in den kommunalen Kindertagesstätten 2018

Kinderein- richtung

Konzep- tions - Tag Kita Team

Brücken- tag vor 01. Mai

Brücken- tag nach Himmel-

fahrt

Schließ- zeiten Sommer-

ferien

Schließ- tage Weih- nachten /

Jahres- wechsel

Waldeck Schönwalde- Dorf

21.09.

2018 30.04.

2018 11.05.

2018 keine

Schließzeit

24.12.

2018 bis 04.01.

2019

Sonnenschein Schönwalde- Siedlung

kein Schließtag

dafür

30.04.

2018

11.05.

2018

keine Schließzeit

24.12.

2018 bis 02.01.

2019

Storchennest

Wansdorf 19.10.

2018 30.04.

2018 11.05.

2018

23.07. – 03.08.

3.+4.

Fe.Woche

24.12 .2018 bis 02.01.

2019

Waldmäuse

Pausin 09.02.

2018 30.04.

2018 11.05.

2018

06.08. – 17.08.

5.+6.

Fe.Woche

24.12.

2018 bis 02.01.

2019

Frechdachs Paaren im Glien

01.02.

2018

30.04.

2018

11.05.

2018

30.07. – 10.08.

4.+5.

Fe.Woche

24.12.

2018 bis 04.01.

2019

Fröhlichhausen Perwenitz

04.05.

2018

30.04.

2018

11.05.

2018

30.07. – 10.08.

4.+5.

Fe.Woche

24.12.

2018 bis 02.01.

2019

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

(5)

5

Beschluss Nr. DR 159/2017

Genehmigung einer Dienstreise in die Partnergemeinde Muggensturm/

Baden-Württemberg vom 7. bis 8. Dezember 2017 anlässlich der feierlichen Neuverpflichtung und Amtseinführung des Bürgermeisters Herrn Dietmar Späth

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Gemeinde Muggensturm in Baden-Württemberg wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise in der Zeit vom 07.12.2017 bis 8.12.2017 anlässlich der feierlichen Neuverpflichtung und Amtseinführung des Bürgermeisters Herrn Dietmar Späth genehmigt:

1. Bodo Oehme 2. Uta Krieg-Oehme 3. Brigitte Römer 4. Siegfried Spallek

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 146/2017

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Am Südhang 8 in 14621 Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung schließt mit der Antragstellerin einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück Am Südhang 8 in Schönwalde-Glien.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2018

Abgabenfestsetzung für das Kalenderjahr 2018 Die nachstehenden Abgaben für das Kalenderjahr 2018 werden in der Gemeinde Schönwalde-Glien durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Grundsteuer A und B

Nach der Vorschrift des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.2794), wird für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Grundsteuer durch schriftliche Steuerbescheide die Grundsteuer 2018 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2013 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.

November 2018 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch machen, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2018 fällig.

Kleinbeträge bis zu 15,00 € werden am 15.08.2018 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 € am 15.02.2018 und 15.08.2018 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2018 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Hundesteuer

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004

(GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) wird für diejenigen Hundesteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Steuer durch schriftliche Steuerbescheide die Hundesteuer 2018 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2010 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November 2018 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Steuerpflichtige eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Hundesteuer in einem Betrag am 01.07.2018 fällig. Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2018 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Zweitwohnungssteuer

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) wird für diejenigen Zweitwohnungssteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Steuer durch schriftliche Steuerbescheide die Zweitwohnungssteuer 2018 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2013 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Zweitwohnungssteuer wird vierteljährlich am 15.

Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Steuerpflichtige eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Zweitwohnungssteuer in einem Betrag am 01.07.2018 fällig. Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw.

Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2018 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

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7 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Umlage der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) wird für diejenigen Umlageschuldnern, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Umlage der Verbandsbeiträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Umlage der Verbandsbeiträge durch schriftliche Bescheide die Umlage der Verbandsbeiträge 2018 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2014 des Wasser- und Bodenverbandes

„Schnelle Havel“ und ab dem Kalenderjahr 2017 des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ veranlagten Höhe festgesetzt. Die Umlage der Verbandsbeiträge wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.

November 2018 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig.

Hat der Umlageschuldner eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Umlage der Verbandsbeiträge in einem Betrag am 01.07.2018 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen - Umlagemaßstab - ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2018 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Umlagefestsetzung treten für die Umlagepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Allgemeine Hinweise

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt. Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung

erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.schoenwalde- glien.de unter der Rubrik BÜRGER/Vordrucke/

Einzugsermächtigung-SEPA Lastschriftmandat bereit. Diese Einzugsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Kämmerei/Steuern Sprechzeiten

Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr Donnerstag 07.30-12.00 Uhr

Auskunft erteilt: Frau Bol Telefon: 03322 24 84 16 Telefax: 03322 24 84 40

E-Mail: kaemmerei@gemeinde-schoenwalde- glien.de

Internet: www.schoenwalde-glien.de Schönwalde-Glien, 14.11.2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

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Bauabgangsstatistik 2017 Land Brandenburg

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12

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Öffentliche Bekanntmachung Unter- nehmensflurbereinigung Vehlefanz Verfahrensnummer: 5-001-X

Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Vehlefanz wurde die Wertermittlung abgeschlossen.

Die Bewertung der Grundstücke im Verfahrensgebiet bildet unter anderem die Grundlage für die Einlagewertberechnung der Grundstücke jedes Teilnehmers, die Zuteilung neuer Grundstücke, die Bemessung der Beiträge zu den Ausführungskosten, die Berechnung von Landbeiträgen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen und für benötigte Flächen des Vorhabensträgers sowie für die Festsetzung von Geldausgleichen für Mehr- oder Minderausweisungen.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens in der Teilnehmerversammlung am 11.12.2017 in der Sporthalle Vehlefanz erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungskarten) werden in der Zeit

vom 08.01.2018 bis zum 19.01.2018

im Bürgersaal des Gemeindehauses der Gemeinde Oberkrämer - Eichstädt, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer (Eichstädt) jeweils Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr jeweils Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr jeweils Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und bei der Teilnehmergemeinschaft der Unternehmens- flurbereinigung Vehlefanz (Ansprechpartner und Vorstandsvorsitzender: Herr Jürgen Ebel), Perwenitzer Chaussee 2, 16727 Oberkrämer (Vehlefanz) jeweils Montag- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Weiterhin kann die Darstelllung der Wertermittlung auf der Internetseite www.vlf-brandenburg.de eingesehen werden (unter: Mitglieder und Verfahren → Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz; Karten im Kartenviewer über Menü: Auswahl → Wertermittlung) Am 09.01.2018 von 13:00 – 18:00 Uhr (in der Gemeindeverwaltung Oberkrämer) und am 16.01.2018 von 8:00 bis 12:00 (Büro Ebel, Perwenitzer Chaussee 2, 16727 Oberkrämer) wird je ein Bediensteter des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung zu den genannten Öffnungszeiten anwesend sein, um Fragen zu beantworten und die Wertermittlung bei Bedarf erläutern.

Während der Auslegung können schriftliche Einwendungen beim:

Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg

Herr Karsten Barth (Projektleiter) Berliner Straße 8 in

16278 Angermünde vorgebracht werden.

Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft die Ergebnisse der Wertermittlung fest. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht und kann durch Widerspruch angefochten werden.

Vehlefanz, den 20.10. 2017 gez. Jürgen Ebel

Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung Neuenhagen- Wustermark-Hennigsdorf (380-kV- Nordring Berlin) vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf

Az.: 27.2-1-110 hier: 1. Planänderung

I.

Die 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, beantragte mit Schreiben vom 02. Juli 2014 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gemäß § 43 S. 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V.

m. § 1 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) sowie § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) vom Portal UW Neuenhagen bis zum Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist die für das Verfahren zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Für das beantragte Vorhaben wurde zum Zwecke der Planfeststellung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 43b Nr. 1 EnWG i. V. m. § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der alten Fassung (a. F.) durchgeführt. Dazu wurden die

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Planunterlagen in der Zeit vom 06. November 2014 bis einschließlich 17. Dezember 2014 sowie ein weiteres Mal in der Zeit vom 03. Februar 2015 bis einschließlich 16. März 2015 öffentlich ausgelegt.

Diese für die Beteiligung der Öffentlichkeit bereits ausgelegten Planunterlagen wurden nunmehr geändert.

Anlass hierfür war, dass unter Berücksichtigung der zu den Planunterlagen eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen die Trassierung auf zwei Teilabschnitten überarbeitet wurde:

- ein ca. 6 km langer Abschnitt zwischen Mast 84 und Mast 100 (Umtrassierung 2016) sowie

- ein ca. 1,7 km langer Abschnitt zwischen Mast 100 und Mast 105 (Anpassung Birkenwerder 2017).

Neben umweltrechtlichen Auswirkungen der Umtrassierung bzw. Trassenanpassung wurden im Rahmen der Planänderung Ergänzungen und Aktualisierungen der umweltrechtlichen Unterlagen, die sich aus dem Anhörungsverfahren ergaben, berücksichtigt. In den eingereichten geänderten Planfeststellungsunterlagen sind die entsprechenden Änderungen in blauer Schriftfarbe kenntlich gemacht worden. Zudem enthält die Unterlage 0 N eine zusammenfassende Erläuterung der Planänderung.

Die beantragte Planfeststellung entfaltet gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 EnWG enteignungsrechtliche Vorwirkung. Für den Fall, dass ein zwangsweiser Zugriff auf die für das Vorhaben benötigten Grundflächen erforderlich ist, ist der Planfeststellungsbeschluss dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend, ohne dass es einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf.

II.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe stellte gemäß § 3a UVPG a. F. fest, dass das Vorhaben gemäß § 3b UVPG a. F. i. V. m. Nr. 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a. F. UVP-pflichtig ist.

Da die Unterlagen nach § 6 UVPG in der bis dahin geltenden Fassung dieses Gesetzes vorgelegt wurden, wird das Verfahren entsprechend § 74 Abs. 2 UVPG n. F. nach der Fassung dieses Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt, zu Ende geführt.

Die hiermit eingeleitete Anhörung (§ 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 3 bis 5 VwVfG) zu den geänderten Planunterlagen stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 9 UVPG a. F. dar.

Die von der 50Hertz Transmission GmbH eingereichten Planfeststellungsunterlagen umfassen insbesondere:

- Erläuterungsbericht mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung nach UVPG einschließlich Anlagen, - Lagepläne, die den Verlauf der Trasse zeigen,

- Profil- und Trassenpläne,

- Mast- und Kreuzungslisten einschließlich Angaben zum Flächenbedarf für Schutzgerüste,

- Rechtserwerbspläne, welche die in Anspruch zu nehmenden Grundstücke zeigen,

- Rechtserwerbsverzeichnisse der für die Freileitung einschließlich des Schutzstreifens und des

Arbeitsstreifens sowie der für

Kompensationsmaßnahmen benötigten Grundstücke, - Wald- und Hagpläne,

- Umweltverträglichkeitsuntersuchung Phase II (UVP- Bericht) mit einer Unterlage zur Bewertung avifaunistischer Daten,

- landschaftspflegerischer Begleitplan, - Artenschutzfachbeitrag,

- Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen,

- ergänzende technische Unterlagen mit Untersuchungen zu elektromagnetischen Feldern (EMF-Untersuchung) und einem schalltechnischen Gutachten.

Die geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 15. Januar 2018 bis einschließlich 14. Februar 2018 im

Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien Bauamt, Zimmer 2.15

OT Schönwalde-Siedlung

Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zusätzlich können die Planfeststellungsunterlagen auch im Internet über www.lbgr.brandenburg.de (Hauptmenü:

Genehmigungsverfahren / Planfeststellungsverfahren) aufgerufen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1 und 2 UVPG n. F. während der Auslegung der Planunterlagen und für einen weiteren Monat nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen, spätestens bis einschließlich 14. März 2018, schriftlich (Posteingang) oder zur Niederschrift Äußerungen und Einwendungen gegen den Plan bei der

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister OT Schönwalde-Siedlung

Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

oder

dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus (Anhörungsbehörde und

Planfeststellungsbehörde)

(15)

15 erheben. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form

per E-Mail ist unzulässig.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können gemäß § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist eingehende Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind gemäß

§ 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 4 S. 3 und 6 VwVfG im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen.

Die im laufenden Planfeststellungsverfahren bereits eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen gelten als fristgerecht eingegangen und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen (§ 17 Abs. 1 VwVfG). Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Die Anhörungsbehörde wird gleichförmige Eingaben, welche die geforderten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des § 17 Abs. 1 S. 2 VwVfG nicht entsprechen, gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt lassen. Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde zur sachgerechten Entscheidungsfindung die Trägerin des Vorhabens über die Einwendungen unterrichtet. Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gemäß § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern.

Der Erörterungstermin wird gemäß § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die 50Hertz Transmission GmbH sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gemäß § 73 Abs.

6 S. 3 VwVfG von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und der 50HertzTransmission GmbH mehr als 50

Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese gemäß § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Entschädigungsansprüche werden, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Abgabe von Stellungnahmen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, werden nicht erstattet.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens und die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe entschieden. Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens - ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbestimmungen - durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht.

Der Planfeststellungsbeschluss wird der 50Hertz Transmission GmbH und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Sind außer an die 50Hertz Transmission GmbH mehr als 50 Zustellungen an Einwender und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 74 Abs. 5 S. 1 VwVfG).

III.

Mit dem Beginn der Auslegung des Plans tritt eine Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den von dem Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht der 50Hertz Transmission GmbH nach § 44a Abs. 3 EnWG ab dem Beginn der Auslegung der Planunterlagen ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu.

Schönwalde-Glien, den 5. Dezember 2017 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

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Amtsgericht Nauen: Aufgebot Herr Günter Karl Rudolf Philipp

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung zum Naturschutzgebiet (NSG) „Tegeler Fließtal“

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 2: 2 Monate:

„Zwillinge – Glück im Doppelpack“

Sie sind gleich zweifache Eltern geworden? Doppelten Glückwunsch, denn Ihre Babys sind etwas ganz Besonderes:

Nur etwa 16 von 1000 Geburten sind Zwillingsgeburten. Das

„doppelte Glück“ stellt Eltern aber auch vor die Herausforderung, für zwei Säuglinge gleichzeitig da zu sein.

Manches, was bei einem Kind problemlos geht, ist bei zweien nicht so einfach – Füttern nach Bedarf etwa oder das wohlverdiente Nickerchen, wenn das Baby tagsüber ebenfalls schläft. Doch mit der Zeit und einer guten Organisation werden Sie Ihren Alltag in den Griff bekommen und Ihre eigene Routine entwickeln.

 Auch wenn Säuglinge natürlich noch keinen festen Rhythmus haben: Versuchen Sie, einen Arbeits- und Ruheplan zu erstellen, um Ihren Tag zu strukturieren.

Wenn möglich: Füttern Sie beide Zwillinge, auch wenn vielleicht nur einer Hunger hat. Bereiten Sie so viel wie möglich vor, wenn gerade Zeit dazu ist.

 Um beide Babys gleichzeitig zu füttern – egal ob an der Brust oder mit der Flasche – bedarf es einiger Übung.

Wenn Ihnen das noch nicht gelingt, können Sie den wartenden Zwilling recht gut in einer Wippe beruhigen, bis er an der Reihe ist.

 Netzwerke sind für alle Eltern wichtig – für Zwillingseltern ganz besonders. Holen Sie sich Unterstützung, spannen Sie Freunde, Verwandte und Besucher ein. Wie wäre es zum Beispiel, wenn jeder, der zu Besuch kommt, etwas für Sie zu Essen mitbringt?

Eine vernünftige Aufgabenverteilung ist für Zwillingseltern besonders wichtig. Sprechen Sie sich ab, wer welche Arbeiten übernimmt. Und versuchen Sie es so zu organisieren, dass jeder auch mal Zeit für sich hat. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen.

Sabine Weczera M.A.

Elternbriefe Brandenburg

Zur Weihnachtszeit Leben schenken: DRK bittet um Blutspenden rund um Weihnachten und den Jahreswechsel – Patientenversor-gung muss auch an Feiertagen sichergestellt sein

Zusätzlich zu den regulären Spendeterminen im Dezember bietet das DRK auch in diesem Jahr rund um Weihnachten und den Jahreswechsel Sonder-Blutspendetermine an.

Aufgrund der kurzen Haltbarkeit von Blutpräparaten, die teilweise lediglich vier bis fünf, maximal 42 Tage lang einsetzbar sind, ist die Durchführung von Sonderspendeterminen – beispielsweise am zweiten Weihnachtsfeiertag - unbedingt notwendig, um Patienten kontinuierlich mit den überlebenswichtigen Blutprodukten versorgen zu können.

Das DRK appelliert an alle gesunden Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich rund um Weihnachten und den Jahreswechsel eine Stunde Zeit für eine Blutspende zu nehmen und mit diesem Engagement Patienten und deren Familien ein besonderes Geschenk zu machen, nämlich die Hoffnung auf Genesung und Gesundheit. Aus einer Blutspende von einem halben Liter können drei lebensrettende Präparate gewonnen werden:

Erythrozytenkonzentrat (rote Blutzellen), Thrombozytenkonzentrat (Blutplättchen) und Blutplasma.

Auf allen DRK-Spendeterminen zwischen dem 21. und dem 30. Dezember erhalten die Blutspenderinnen und –spender ein kleines Dankeschön, sowie den traditionellen Imbiss nach der Spende.

Informationen zur Blutspende sowie alle DRK- Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

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Blutspendetermine im Havelland

Dezember 2017

22.12.2017 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

23.12.2017in Dallgow-Döberitz, von 12.00 bis 16.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

(jeder Blutspender bekommt einen Dresdner Stollen)

Januar 2018

02.01.2018 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13, 14641 Nauen

04.01.2018 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule,

Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang

09.01.2018 in Falkensee, von 15.00 bis 18.30 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule),

Poststr. 15 (Neubau), 14612 Falkensee

12.01.2018 in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“,

Hamburger Str.

25.01.2018 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde

26.01.2018 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

30.01.2018 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin,

Am Mühlenweg 16,

14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien

Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt

Gemeinde Schönwalde-Glien

Referenzen

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