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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.12, Heft 11 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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12. Jahrgang Schönwalde-Glien, 15. Dezember 2016 Nr. 11

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 13. Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2016 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2016 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.07.2016 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 17. Sitzung des Hauptausschusses vom 08.11.2016 ... 4

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.11.2016 ... 4

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien (Hebesatzsatzung) ... 8

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“ ... 8

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2017 ... 9

Ausschreibung Ausbildung Verwaltungsfachangestellte ... 11

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland zur Aufstallung von Geflügel und zum Ausstellungsverbot vom 14.11.2016 ... 12

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet zum Wasserwerk Pausin. Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Havelland vom 05.12.2016 ... 14

NICHTAMTLICHER TEIL ... 15

Elternbrief 17: 1 Jahr, 10 Monate: „Mit Kindern feiern“ ... 15

Blutspendetermine im Havelland: ... 16

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 16

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 13. Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 012/2016

Nachvollziehung der Vergabe Jahresvertrag für Baumpflegearbeiten 2016

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe von einem Jahresvertrag für Baumarbeiten an Straßenbäumen in Höhe von max. 20.000,00 €. Die Vergabe erfolgt an den günstigsten Bieter, die Firma Baumdienst Loeffler aus Falken- see.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 084/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Buchenallee im Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung in den Leistungsphasen 1-9 für den Straßenbau und für die Beleuchtung in der Buchenallee an das Ingenieurbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 41.282,78 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der bereits veröffentlichte Beschluss (Amtsblatt Jahrgang 12 Nr. 10) wird aufgrund einer Korrektur erneut bekannt gemacht.

Beschluss Nr. DR 085/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Ulmenallee im Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung in den Leistungsphasen 1-9 für den Straßenbau und für die Beleuchtung in der Ulmenallee an das Ingenieurbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 42.846,58 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der bereits veröffentlichte Beschluss (Amtsblatt Jahrgang 12 Nr. 10) wird aufgrund einer Korrektur erneut bekannt gemacht.

Beschluss Nr. DR 083/2016

Nachtragsauftrag für den Erdabtransport vom Bauhof OT Wansdorf

Der Hauptausschuss beschließt den Nachtrag für die Bauleistung Erdabtrans- port vom Bauhof OT Wansdorf, zur Errichtung einer Kalthalle, in Höhe von 11.852,40 €. Auftragnehmer für den Erdabtransport ist die Firma Jörg Meyer Erdbau.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 092/2016

Vergabe der Bauarbeiten für das Bauvorhaben Neubau einer Fußgänger Lichtsignalanlage (F-LSA) in der Straße der Jugend in Schönwalde-Glien

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Bauarbeiten für das Bauvor- haben Neubau einer Fußgänger Lichtsignalanlage in der Straße der Jugend mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 29.452,96 an die Firma SAG GmbH.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.07.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 105/2016

Vergabe des Ingenieurvertrages für TGA zum Bauvorhaben "Seegast- stätte", OT Schönwalde-Siedlung

Auf der Grundlage der öffentlichen Ausschreibung vom 02.05.2016 bis 13.05.2016 für die HLS Technik zum Bauvorhaben “Seegaststätte“ OT Schönwalde-Siedlung wird die TGA Leistung an das Z&R Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung GmbH, Neuruppin mit 28.849,76 € (Brutto) vergeben. Der Ingenieurvertrag ist Anlage dieses Beschlusses.

(6 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 106/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Obotritenweg

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung Lph 1-4 Straßenbau Obotritenweg an das Planungsbüro Dr. Löber mit einer Bruttoho- norarsumme von 19.668,83 €.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 108/2016

Beschluss zu Vergabe der Herstellung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Kindergarten

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Herstellung der Straßenbe- leuchtung in der Straße Am Kindergarten an die Firma Lange aus Hohen Neuendorf mit einer Bruttoangebotssumme von 19.993,19 €.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 101/2016

Beschluss zum Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Grünefeld auf Kostenerstattung anlässlich der Partnerschaftstreffen mit der Feuerwehr Süderschmedeby im Juni und September 2016

Die Hauptausschuss beschließt die Erstattung der beantragten Kosten der FFw Grünefeld anlässlich der Partnerschaftstreffen der Feuerwehren Grünefeld und Süderschmedeby im Rahmen der Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen in Höhe von insgesamt 1.900,00 € durch die Gemeinde Schönwalde-Glien.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(4)

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Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 17. Sitzung des Hauptausschusses vom 08.11.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 156/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Turmstraße OT Perwenitz in den Leistungsphasen 5-9

Die Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau in der Turmstraße im Ortsteil Perwenitz Leistungsphasen 5-9 an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von 28.997,12 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 112/2016

Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Arbeitskraft in der evangelischen Kirchengemeinde Grünefeld

Dem Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Grünefeld vom 27.06.2016 auf finanzielle Unterstützung einer Arbeitskraft für die evangelische Kirchen- gemeinde Grünefeld vom 01.06.2016 bis zum 31.05.2017 in Höhe von monatlich 75,00 € wird entsprochen.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 114/2016

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf Sportförderung 2017 - Antrag des TSV Perwenitz 1950 e.V. vom 22.06.2016

Der TSV Perwenitz erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 22.06.2016 im Haushaltsjahr 2017 eine Zuwendung in Höhe von:

7.637,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(4 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.11.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 152/2016

Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schön- walde-Glien - Hebesatzsatzung

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien – Hebesatzsatzung.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Schön-walde-Glien (Hebesatzsatzung) erfolgt auf Seite 8.

Beschluss Nr. DR 176/2016

Antrag Nr. 011/2016 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger zur Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien, Hebesatzung

Die Gemeindevertretung beschließt entgegen der Beschlussvorlage Nr.

152/2016, die Satzung über die Hebesatzung für die Realsteuern der Gemein-

de Schönwalde-Glien nicht unverändert zu lassen, sondern diese dem Durchschnitt des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2015 (Grund- steuer A 295 %, Grundsteuer B 395 % und Gewerbesteuer 320 %) anzupassen und somit zu senken bzw. bei der Gewerbesteuer gleich zu lassen.

(2 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 153/2016

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen" und "Schnelle Havel"

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“.

Der Bürgermeister wird mit der Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände

„Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

erfolgt auf Seite 8.

Beschluss Nr. DR 158/2016

Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 173/2016

Rücknahme der Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen Finanzausgleichs für das Haushaltsjahr 2013

Die Gemeindevertretung beschließt, die Klage gegen das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen wegen Finanzausgleichs, Aktenzeichen VG 1 K 2997/13 zurück zu nehmen. Der Bürgermeister wird mit der Klagerücknahme beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 163/2016

Beschluss der Risiko- und Gefahrenanalyse und des Gefahrenabwehrbe- darfsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand 2016)

Die Gemeindevertretung beschließt das Dokument „Risiko- und Gefahrenana- lyse/ Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien 2016- 2025“.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 162/2016

Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln für ein kombiniertes Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus im OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von Fördervor- haben der Leader-Region Havelland die überarbeitete Projektskizze für ein

„Kombiniertes Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus“ im OT Perwenitz eingereicht wird. Bei Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 125.960,91 €. Es ist ein Zuschuss in Höhe von 94.470,00 € (75% der Gesamtkosten) zu beantragen.

Der Beschluss-Nr. 161/2015 vom 12.11.2015 wird aufgehoben.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

(5)

5 Beschluss Nr. DR 161/2016

Beschluss zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm - Feuerwehrinf- rastruktur für den Ausbau des Feuerwehrhauses im OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 272.317,75 € (60% der Gesamtkosten in Höhe von 453.862,92 €) aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm – Feuerwehrinfrastruk- tur für den Aus- und Umbau des Feuerwehrhauses im OT Perwenitz gestellt wird.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 164/2016

Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gem. § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Artikel 8 Abs. 2 i.V.m. Artikel 7 Abs. 2 sowie Artikel 8a Abs. 2 des Landesplanungsvertrages

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Stellungnahme:

Im Interesse der Stärkung der Hauptstadtregion Berlin - Brandenburg ist es wichtig wirtschaftliche, soziale und ökonomische Ziele der Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam zu formulieren und zu realisieren.

Wir gehen davon aus, dass die Gemeinden im Berlin nahen und fernen Raum bei der Formulierung dieser Ziele in der wirtschaftlichen Entwicklung direkt mitwirken werden um ein abgestimmtes regionales Entwicklungskonzept für räumliche und sektorale Schwerpunkte bei effektivem und konzentriertem Einsatz der öffentlichen Fördermitteln erzielen zu können.

Überprüft werden müssen die Bevölkerungsprognosen bis in das Jahr 2030, in der das Berliner Umland (LEP HR Seite 75 Z 5.7) Stichtag 31.12.2018 wachsen sollen, obwohl schon jetzt der tatsächliche Zuzug das Gegenteil beweist. Die Art und Weise künftiger Einwohnerzahlen ist wegen der in der Vergangenheit festzustellenden Abweichungen zu hinterfragen.

Immer mehr Menschen ziehen in das Berliner Umland, weil Berlin keinen Wohnraum bzw. Wohngebiete schaffen kann. Der Entwurf des LEP HR sieht das Land Brandenburg in 2 Strukturräume vor. Der weitere Metropolenraum benötigt aber differenzierte Betrachtungen. Der Stopp der Abwanderung in die alten Bundesländer und das Wachstum in vielen Teilen um Berlin wurden nicht aufgegriffen. In der Zweckdienlichen Unterlage Nr. 3 „Steuerung der Siedlungsentwicklung“ wurde durch die Gemeinsame Landesplanung im LEP HR auf die Ergebnisse der Wohnraumpotential-

analyse bis 2030 durch die StadtUm in Zusammenarbeit mit der SEN Stadt über die Bebauungspotentiale (Seite 66 Tab. 9 und S. 67) zwar eingegangen, aber mit wesentlich geringeren Wohnraumbedarfsansätzen (283 WE) aus der baulichen Verdichtung und den rechtskräftigen Bebauungsplänen in der Gemeinde Schönwalde-Glien weitergerechnet. Der Planansatz im Entwurf des LEP HR mit 283 WE entspricht nicht der Realität der ermittelten Wohnraum- potentiale mit 1619 WE in Schönwalde-Glien bis zum Jahr 2030. Wir sprechen uns auch gegen die Festsetzung Z. 5.7 Abs.2 Satz 2 LEP HR aus, da auf der Grundlage des rechtkräftigen Flächennutzungsplanes unserer Gemein- de die bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne auch ab 01.01.2019 in die Bevölkerungsentwicklung einbezogen werden und nicht angepasst werden müssten.

Im LEP HR wird zwar von einem gemeinsamen Planungsraum durch ein Netz zentraler Orte im Bereich der Versorgung der Bevölkerung ausgegan- gen, vernachlässigt wird aber, diesen Raum als wirtschaftliche Einheit darzustellen.

Auf Grund der Daseinsvorsorge ein höheres Wachstum nur im stärksten Ort (z.B. Falkensee) zu zulassen geht gegen die heute erwartete und notwendige Daseinsvorsorge im Umland von Berlin. Nach unserer Auffassung wird der richtig angedachte Entwicklungstrend nicht konsequent bis zu Ende gedacht und verfolgt. Angesichts der im Berlin nahen Raum nachweislichen Zuwäch- se im Zeitraum von 1994 bis 2016 von Einwohnern und von Gewerbebetrie- ben die sich in Gewerbegebieten im engen Verflechtungsraum um Berlin angesiedelt haben, im Vergleich zum Berlin ferneren Raum, ist es für die Gemeinde Schönwalde - Glien nicht nachvollziehbar, warum innerhalb dieser Wirtschaftsregion zusätzlich zentrale Orte geschaffen werden sollen.

Wir schlagen vor, das Ost - Havelland als Wachstumsregion zu stärken und nicht einzelne Orte mit einer zentralen Rolle zu versehen. Die Stärkung der Region bedingt, dass sich Städte und Gemeinden in dieser Region in allen Belangen abstimmen und unterstützen. In unserem Bereich besteht die Möglichkeit, dass sich die Orte Dallgow - Döberitz, Wustermark, Brieselang, Falkensee und Schönwalde - Glien zu einer Wachstumsregion zusammen- schließen (Verweis KAG Ost Havelland). Dieser Zusammenschluss von Gemeinden zu einer Wirtschaftsregion entspricht zudem auch den Vorstellun- gen im LEP HR, den wir in den angedachten Ansätzen insbesondere der Nutzung vorhandener Potentiale in dieser Region, in Abstimmung einer städtebaulichen Entwicklung und Einordnung raumbedeutsamer Vorhaben,

Siedlungsflächenentwicklung und Sicherung von Freiräumen mit dem Ziel eines gegenseitigen Interessenausgleiches jeder einzelnen Gemeinde, sehr begrüßen.

Die Gemeinde Schönwalde - Glien fordert die gemeinsame Landesplanung auf, die im LEP HR entwickelten Planungsvorstellungen in der o.g. Textli- chen Festsetzung zu präzisieren, um die Wachstumsregion und die interkom- munale und regionale Kooperation im Berlin nahen Raum zu stärken und die Siedlungsschwerpunktentwicklung Zentraler Orte im Berlin fernen Raum zu entwickeln. Der Bereich Brieselang, Dallgow - Döberitz, Falkensee, Schön- walde-Glien und Wustermark ist als Wachstumsregion entsprechend Z 5.7.

Seite 74 auszuweisen. Einbezogen werden muss auch das „Erlenbruchgelän- de" als Konversionsfläche G 5.8 Seite 76. Die Freiraumentwicklung G 6.1wird unter der Vorrausetzung begrüßt, dass die vorhandene Raumentwick- lung und Planung behördenverbindlich bestehen bleibt (Vertrauensschutz).

Der Freiraumverbund ist als Verbindungsglied zwischen den Achsenschwer- punkten zu sehen. Dies trifft insbesondere für Z 7.1 Verkehrsverbund und G 7.4 nachhaltige lnfrastrukturentwicklung zu.

Auf Grund der einseitigen Belastung der Achsenschwerpunkte durch erhöhte Ansiedlungen (Wohnungen, Handel und Gewerbe) und das damit verbundene steigende Verkehrsaufkommen sind die Verbindungselemente im Achsenfrei- raum zwischen den Achsen zwingend notwendig zu entwickeln. Dazu gibt es im Planwerk keine Ausführungen. Es fehlt zudem an P+R Plätzen, die ein Umsteigen außerhalb der Entwicklungsachsen ermöglichen (Umsteigepunk- te), um in die Hauptstadt zu gelangen.

Insbesondere im Bereich Falkensee sind der Verkehrsausbau und der Bahnbe- trieb mit hoher Taktfrequenz (z.B. S-Bahn) mit Zubringern in die Achsenfrei- räume notwendig.

Zusammenfassend bedeutet das:

1. Die Art und Weise der Ermittlung künftiger Einwohnerzahlen ist wegen der in der Vergangenheit festzustellenden Abweichungen zwischen den bereits mit den Gemeinden (Wohnraumpotentialanalysen) festgestellten Einwohnerzahlen und im LEP HR aufgeführten Einwohnerzahlen zu hinterfragen. Im Bereich unserer Gemeinde wurden nicht unerhebliche Abweichungen der Bevölkerungsprognosen (Landes- und tatsächliche Entwicklung) festgestellt (siehe Zweckdienliche Unterlage Nr. 3 Seite 66) 2. Brandenburg sollte nicht nur in 2 Strukturräumen betrachtet werden. Der weitere Metropolenraum benötigt differenziertere Betrachtungs- und Handlungsansätze. Für das Berliner Umland müssen andere Strukturmo- delle als geboten geschaffen werden. Die einseitige Fokussierung des LEP HR auf Berlin trifft keine zukunftsweisenden Entscheidungen im Umland.

3. Die Entwicklung von Gewerbegebieten sollte weniger restriktiv behan- delt werden. Insbesondere muss auch in den nicht zentralen Orten ansäs- sige Unternehmen eine weitere Entwicklung der Gewerbegebiete möglich sein.

4. Wenn keine Grundzentren möglich sein können, muss eine Mitglied- schaft für alle Gemeinden (Mitspracherecht) in den Regionalversamm- lungen ermöglicht werden, um grundfunktionale Schwerpunkte setzen zu können. Wir sprechen uns deshalb für Grundzentren aus.

5. Der örtliche Bedarf einer Gemeinde darf sich nicht ausschließlich auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung beschränken. Auch außerhalb der Mittelzentren sind Wanderungsgewinne anzustreben. Zentrales Thema muss die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum auch im Achsen- freiraum sein.

6. Die Ermittlung von Reichweite und Wirkungen des Freiraumverbundes für die konkreten gemeindlichen Planungen kann dem LEP HR 2016 nicht entnommen werden.

7. Bei Umsetzung des LEP HR ist der Nahverkehr, insbesondere im Achsenfreiraum, stärker auszubauen. Für die Bündelung und Stärkung der Achsenräume ist neben der Bahn (S-Bahn/Regio), insbesondere auf Grund der Daseinsfürsorge und Bevölkerungszuwächse, auch das Stra- ßenverkehrsnetz (Umgehungsstraßen) auszubauen. Dafür sind in den Haushalten der kommenden Jahre in Berlin und Brandenburg zusätzlich finanzielle Mittel bereit zu stellen und nicht wie gegenwärtig zu kürzen.

8. Z 7.1 Verkehrsverbund und G 7.4 nachhaltige lnfrastrukturentwicklung sind im Achsenfreiraum stärker zu aktivieren.

9. Um eine verkehrliche Überlastung der Achsenschwerpunktregion, bei steigenden Einwohnerzahlen zu vermeiden, sind Verbindungen zwischen den Achsen über die Achsenfreiräume zu schaffen. Hierbei ist an die Ak- tivierung des „Berliner Außenring“ (S Bahn/Regio) gedacht. Dabei ist der Bahnhof Schönwalde wieder zu funktionalisieren. Entlastung ist durch weitere Bereitstellung von P+R Plätzen im Bereich des Achsenfrei- raumes, entlang des „Berliner Außenringes“ zu erzielen.

10. Wir sprechen uns gegen die Festsetzung Z. 5.7 Abs.2 Satz 2 LEP HR aus, da rechtsverbindliche Bebauungspläne auch ab 01.01.2019 in die Bevöl- kerungsentwicklung einbezogen werden müssen und nicht angepasst werden.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

6

Beschluss Nr. DR 169/2016

Teilnahme der Gemeinde Schönwalde-Glien am Kommunalen Energieef- fizienz-Netzwerk der Energie Mark Brandenburg (EMB-KEEN) und beauftragt den Bürgermeister, den in der Anlage befindlichen Vertrag bei der Mindestteilnahme der Akteure zu unterschreiben.

Die Gemeindevertretung beschließt die Teilnahme der Gemeinde Schönwal- de-Glien am Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk der Energie Mark Brandenburg (EMB-KEEN)

(11 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 157/2016

Aufhebung des Beschlusses DR. Nr.25/2016 zur Abschnittsbildung im Fasanensteig

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses DR. Nr.

25/2016 zur Abschnittsbildung im Fasanensteig.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 170/2016

Vergabe eines Auftrags zum Erwerb der Lizenzen für das Projekt Workflow (elektronisches Rechnungseingangsbuch) und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 BbgKVerf

Die Gemeindevertretung beschließt den Erwerb der Lizenzen, der Einrichtung und Schulung für das Projekt Workflow (elektronisches Rechnungseingangs- buch) an die Firma H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH mit einer Bruttoangebotssumme von maximal 20.408,50 € zu vergeben und stimmt einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 BbgKVerf in dieser Höhe zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 172/2016

Beschluss zur Vergabe "Installation eines Notstromaggregates" und einer außerplanmäßigen Auszahlung

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Das Ingenieur-Fachbüro für Elektrotechnische Anlagen, vertreten durch Jörg Scholze, wird gemäß Honorarangebot vom 15.11.2016 mit den Pla- nungsleistungen und Leistungen zur Objektüberwachung zur Installation eines Notstromaggregates für das Rathaus in Schönwalde-Glien beauf- tragt. Das vereinbarte Honorar beträgt 13.397,50 € (Brutto).

2. Die Vergabe der Lieferung und Installation eines Notstromaggregats erfolgt an die Firma Gering-Elektro GmbH, vertreten durch Thomas Ge- ring, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 61.854,71 €.

3. Genehmigt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 75.252,21 € für das Produktkonto 12800.0961300/7853000 (Anlagen im Bau) gemäß § 70 BbgKVerf.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 160/2016

Geschäftsführung Waldschule Pausin GmbH

Die Gemeinde Schönwalde-Glien ist der alleinige Gesellschafter der Firma Waldschule Pausin GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 26082P.

Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung wird eine Gesellschafter- versammlung abgehalten und folgender Gesellschafterbeschluss gefasst:

1. Die Geschäftsführerin Frau Katrin Liesegang wird mit Wirkung zum 31.12.2016 abberufen. Ihr wird Entlastung erteilt.

2. Zur neuen Geschäftsführerin wird mit Wirkung zum 01.01.2017 Frau Simone Döring, geb. am 20.12.1967 berufen.

Sie vertritt die Gesellschaft allein.

Sie ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Danach wurde die Gesellschafterversammlung geschlossen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 165/2016

Änderungsbeschluss zur DR 079/2015 Fortführung Pachtvertrag Paintballanlage, Änderung Punkt 4 des Beschlusses vom 09.06.2015:

Erschließung des Pachtgrundstücks

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Beschlusses 079/2015 zu Punkt 4 – Erschließung des Pachtgrundstückes – Das Grundstück ist mit einer Zuwegung aus Recycling in einer Dicke von 30 cm zu erschließen. Die Recyclingschicht ist oberflächlich auf den vorhandenen Baugrund aufzutra- gen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist die Zuwegung durch den Pächter auf eigene Kosten fachgerecht zurück zu bauen und zu entsorgen. Die Pächterin trägt die Erschließungskosten für alle auf dem Pachtgrundstück notwendigen Medien ab Grundstücksgrenze.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 151/2016

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Nordmärki- sche Straße 11 in 14621 Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Antragstellern einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück Nordmärkische Straße 11 in 14621 Schönwalde-Glien (Gemarkung Schönwalde, Flur 23, Flurstück 73). Ausgehend von einem Grundstückswert in Höhe von 89.910,- € beträgt der Erbbauzins 4.045,95 €/Jahr.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 167/2016

Anhörung zur rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einverneh- mens zur Voranfrage SW 62-16-V für das Grundstück Falkenseer Str.

71, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung erteilt im Zusammenhang mit der Anhörung wegen rechtswidriger Versagung des Einvernehmens zur Bauvoranfrage SW 62-16- V auf dem Grundstück Falkenseer Str. 71 im OT Schönwalde-Siedlung ihr Einvernehmen.

(2 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 175/2016

Antrag auf Befreiung von der Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr.5 im Bebauungsplan "Mühlenweg", OT Pausin Grundstück Krugweg 4 A

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zum Antrag auf Befreiung von der Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 5 im Bebauungsplan

„Mühlenweg“ für das Grundstück Krugweg 4 A (Flur 5, Flurstück 282) im OT Pausin.

(1 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 132/2016

Antrag Nr. 008/2016 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger in der Gemein- devertretung Schönwalde-Glien zu Beschlussvorlagen für die Sitzungen der Gemeindevertretung, hier: Kosten, Folgekosten, Finanzierung

Der Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde Schönwalde-Glien wird beauftragt, den Gemeindevertretern zu Beschlussvorlagen, die finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde haben, zur Beschlussfassung ein Mehr an Informationen zu Kosten, Folgekosten, Finanzierung etc. zur Verfügung zu stellen. Die pauschale Nennung eines Produktkontos mit dem entsprechenden Mittelansatz gemäß der Haushaltsplanung ist nicht ausrei- chend. Bei dem geforderten Mehr an Informationen handelt es sich um:

 Haushaltsposition/Produktkonto (Nachvollziehbarkeit des durch die Gemeindevertretung genehmigten Haushalts) nebst Mittelansatz

 bereits verausgabte Mittel mit möglicher Verpflichtungsermächtigung (VE) aus der Haushaltsposition

 Aussagen zu etwaigen Restmitteln aus dem Haushaltsansatz bei bereits erfolgter Inanspruchnahme

(7)

7

 bei über mehrere Jahre laufenden Maßnahmen/Projekte (bspw. Trimm- pfad), die Angabe der Gesamtkosten mit den in den Folgejahren erforder- lichen Mitteln unter Nennung der bereits verausgabten Mittel – Finanzie- rungsplan –

 bei Investitionen die Finanzierung der Abschreibung (Werteverzehr und ROI ⌠Return on Investment⌡)

 Angabe, ob eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorliegt, wenn nein, ist eine Begründung hierfür erforderlich.

(4 Ja- und 10 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 171/2016

Antrag Nr. 010/2016 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger in der Gemein- devertretung Schönwalde-Glien zur Haushaltsplanung 2017: Fahrplan für die Feststellung der Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen 2011 ff.

Der Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde Schönwalde-Glien wird beauftragt, den Gemeindevertretern zur nächsten Sitzung einen verbindlichen

„Fahrplan“ vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, wann die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2011 ff. sowie die jeweiligen Eröffnungsbilanzen der Gemeindevertretung geprüft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bestehende Unwägbarkeiten/Risiken sind gesondert auszuweisen.

(5 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 9 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 168/2016

Antrag des TSV Schönwalde 03 e.V. auf einen Zuschuss für die Finanzie- rung auf Grund der Vorbereitung auf die Landesmeisterschaft

Dem Antrag des TSV Schönwalde 03 e.V. zuzustimmen und einen Zuschuss in Höhe von 400,00 € für die Finanzierung von Trainingsjacken, Turnier- und Fahrtkosten auf Grund der Vorbereitung auf die Landesmeisterschaft zu gewähren.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 166/2016

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf Schließtage in den kommuna- len Kindertagesstätten 2017

Die Gemeindevertretung beschließt für das Jahr 2017 folgende Schließtage in den kommunalen Kindereinrichtungen:

Kinder- einrichtung

Schließtag im Frühjahr

2017

Konzeption Kita–Team

Brücken- tag

Brücken- tag

Sommer ferien

Weih- nachten Jahres- wechsel Waldeck

Schönwalde Dorf

26.05. bis Freitag nach Himmel-

fahrt

22.09.

Freitag 02.10 Montag

30.10.

Montag Keine Schließzeit

27.12.–01.01.

22.12.

Ausweich

Sonnenschein Schönwalde-

Siedlung

26.05. bis Freitag nach Himmel-

fahrt Kein Schließtag

02.10 Montag

30.10.

Montag Keine Schließzeit

Ausweich

22.12. – 01.01.

Storchennest Wansdorf

26.05. bis Freitag nach Himmel-

fahrt Kein Schließtag

02.10 Montag

30.10.

Montag

07.08.-18.08. 22.12. – 01.01.

Waldmäuse Pausin

26.05. bis Freitag nach Himmel-

fahrt

03.02.

Freitag 02.10 Montag

30.10.

Montag

21.08.-01.09. 22.12. – 01.01.

Frechdachs Paaren im Glien

26.05. bis Freitag nach Himmel-

fahrt

10.02.

Freitag 02.10 Montag

30.10.

Montag

14.08.-25.08. 22.12. – 01.01.

Schloß Fröhlichhausen

Perwenitz

26.05. bis Freitag nach Himmel-

fahrt

03.02.

Freitag 02.10 Montag

30.10.

Montag

14.08.-25.08. 22.12. – 01.01.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 177/2016

Beschluss zur Umbesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirt- schaft mit einem sachkundigen Einwohner der CDU

Die Gemeindevertretung beschließt die Abberufung der sachkundigen Einwohnerin des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft der Gemeinde Schönwalde-Glien, Frau Dr. Eva Maria Huntemann, mit Wirkung zum 30.11.2016. Gleichzeitig wird Herr Oliver Beuchel zum 01.12.2016 zum sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft der Gemeinde Schönwalde-Glien berufen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(8)

8

Satzung über die Festsetzung der Steu- ersätze für Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien (Hebesatzsatzung)

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK- Verf) vom 18.12.2007 (GVBl. I 2007, S. 286) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl I 1973, S. 965) in der derzeit gültigen Fassung und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (Ge- wStG) vom 15.10.2002 (BGBl I 2002, S. 4167) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung vom 24.11.2016 zur Drucksachen-Nr. 152/2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden ab dem Haushalts- jahr 2017 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A 300 v. H.

Grundsteuer B 420 v. H.

Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 2 In Kraft Treten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 25.11.2016

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und

„Schnelle Havel“

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) und des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]), geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 8], S. 174), zuletzt geändert durch

Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr.

32] ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde- Glien in ihrer Sitzung

am 24.11.2016 zur Drucksachen-Nr.: 153/2016 folgende

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde- Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bo- denverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

1. § 1 Allgemeines Abs. (1) wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Gemeinde Schönwalde-Glien ist auf Grund § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbän- den (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S.

14), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05. Dezember 2013 (GVBl. 1/13 [Nr. 39]) gesetzliches Pflichtmitglied der Wasser- und Bodenverbände “Großer Havelländischer Haupt- kanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“. Den Verbänden obliegt innerhalb deren Verbandsgebieten gem.

§79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. 1/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung.“

2. § 5 Umlagesatz Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:

„a) für den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländi- scher Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“

ab dem 01.01.2017 0,001076 €“

Artikel 2

Diese 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Haupt- kanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“ tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 2. Dezember 2016

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(9)

9

Öffentliche Bekanntmachung der Ge- meinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2017

Abgabenfestsetzung für das Kalenderjahr 2017

Die nachstehenden Abgaben für das Kalenderjahr 2017 werden in der Gemeinde Schönwalde-Glien durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Grundsteuer A und B

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat am 24.11.2016 für 2017 die Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien mit Beschluss DR 152/2016 beschlossen und sie tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Die Hebesätze von 2013 gelten bis dahin weiter (Grundsteuer A 300 Prozent, Grundsteuer B 420 Prozent).

Nach der Vorschrift des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.2794), wird für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Grundsteuer durch schriftliche Steuerbescheide die Grundsteuer 2017 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2013 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2017 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.

November 2017 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch machen, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2017 fällig.

Kleinbeträge bis zu 15,00 € werden am 15.08.2017 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 € am 15.02.2017 und 15.08.2017 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw.

Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2017 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Hundesteuer

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004

(GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] wird für diejenigen Hundesteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Steuer durch schriftliche Steuerbescheide die Hundesteuer 2017 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2010 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Steuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15.

August und am 15. November 2017 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Steuerpflichtige eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Steuer in einem Betrag am 01.07.2017 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw.

Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2017 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Zweitwohnungssteuer

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] wird für diejenigen Zweitwohnungssteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Steuer durch schriftliche Steuerbescheide die Zweitwohnungssteuer 2017 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2013 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Steuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15.

August und 15. November 2017

mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Steuerpflichtige eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Steuer in einem Betrag am 01.07.2017 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw.

Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2017 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der

Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen

Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein

schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

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10

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Umlage der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

Gilt nur für die Umlageschuldner der Umlage für Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes

„Schnelle Havel“;

Umlageschuldner der Umlage für Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ erhalten Anfang Januar 2017 neue Bescheide.

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] wird für diejenigen Umlageschuldnern, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Umlage der Verbandsbeiträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Umlage der Verbandsbeiträge durch schriftliche Bescheide die Umlage der Verbandsbeiträge 2017 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt ab dem Kalenderjahr 2014 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Umlage der Verbandsbeiträge wird vierteljährlich am 15.

Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Umlageschuldner eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Umlage der Verbandsbeiträge in einem Betrag am 01.07.2017 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen - Umlagemaßstab - ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2017 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Umlagefestsetzung treten für die Umlagepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Einlegung des Widerspruchs befreit nicht von der fristgerechten Zahlung der Abgaben.

Allgemeine Hinweise

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.

Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.schoenwalde-glien.de unter der Rubrik

BÜRGER/Vordrucke/Einzugsermächtigung-SEPA- Lastschriftmandat bereit.

Diese Einzugsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Kämmerei/Steuern Sprechzeiten

Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr Donnerstag 07.30-12.00 Uhr

Auskunft erteilt:

Frau Bol

Telefon: 03322 24 84 16 Telefax: 03322 24 84 41

E-mail: kaemmerei@gemeinde-schoenwalde-glien.de Internet: www.gemeinde-schoenwalde-glien.de

Schönwalde-Glien, 29.11.2016

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

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Ausschreibung

Ausbildung Verwaltungsfachangestellte

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt ein:

Nachwuchskräfte für den Ausbildungsberuf

Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung

Einstellungstermin: 1. August 2017

Mindestvoraussetzungen: Fachoberschulreife (Abschluss der 10. Klasse) sowie gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik

Ausbildungsdauer: in der Regel 3 Jahre

Ausbildungsgang: - Praktische Ausbildung in der Gemeinde Schönwalde-Glien

- Theoretische Ausbildung im Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin (Berufsschule) und dienst- begleitender Unterricht durch die Brandenburgische Kommunalakademie

Unterlagen: - Bewerbungsanschreiben (mit vollständiger Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse) - Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf

- letzte 3 Zeugnisse in Kopie (Halbjahres- und Versetzungszeugnis)

- Nachweise bisheriger Tätigkeiten (Beurteilung von Praktika, Ferienjobs o.Ä.)

Bewerbung an: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

gerne auch per E-Mail an: hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Bewerbungsfrist: bis 3. Februar 2017

Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

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Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland zur Aufstallung von Geflügel und zum

Ausstellungsverbot vom 14.11.2016

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Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet zum Wasserwerk Pausin. Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Havel- land vom 05.12.2016

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks Pausin der Osthavelländischen Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH ein Wasserschutzge-biet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt im Land Brandenburg in der Gemeinde Pausin.

Von der Unterschutzstellung sind die Flur 7, 8, 9 und 10 der Gemarkung Pausin, sowie die Flur 1 der Gemarkung Wansdorf betroffen.

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet wer-den.

Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu-gehörenden genauen Karten werden

vom 18. Januar 2017 bis einschließlich 22. Februar 2017

beim Umweltamt des Landkreises Havelland und in der Gemeinde Schönwalde-Glien während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

1. Landkreis Havelland, Umweltamt, untere Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Zimmer 329, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

2. Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, 2. OG, Zimmer 2.15, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal-de-Glien

Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Am 26. April 2017 um 16:00 Uhr findet im Gemeindesaal Berliner Allee 3, OT Schönwalde-Siedlung, 14621 Schönwalde-Glien die öffentliche mündliche Verhandlung zur geplanten Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Pausin statt.

Vom 18. Januar 2017 bis einschließlich 26. April 2017 kann jedermann Einwendungen und Anre-gungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Goe-thestraße 59/60, 14641 Nauen, und in der mündlichen Verhandlung vorbringen.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten.

Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemar-kung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Anlage Karte gez. Dr. Kellner

Zweiter Beigeordneter

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 17: 1 Jahr, 10 Monate:

„Mit Kindern feiern“

Ob Geburtstag, Namenstag, Weihnachten, Pessach oder Rama- danfest – die meisten Eltern erinnern sich gerne an die Zeit der Vorfreude, an das Backen und Kochen, das Basteln und die festliche Stimmung mit Kerzen und gutem Essen, an den Gang in die Kirche, Moschee oder Synagoge. Für gläubige wie nicht- gläubige Menschen ist die Erinnerung an Feste verbunden mit dem Gefühl, in einer Gemeinschaft gut aufgehoben zu sein.

Kinder lieben Feste im Familienkreis und wiederkehrende Rituale, auf die man sich jedes Jahr wieder aufs Neue freuen kann. Dazu gehören bestimmte Speisen, Lieder, Geschichten und Geschenke. Erzählen Sie Ihrem Kind von den Festen bei sich zu Hause oder feiern Sie sie mit ihm zusammen. Heute ist Milans großer Tag: Zwei Jahre wird er schon! Staunend steht er vor dem Geburtstagstisch mit den brennenden Kerzen. Ein Dreirad steht da für ihn und ein Polizeiauto, das blinken kann. Am Nachmittag kommen zwei Omas und ein Opa, Tanten, Onkel und die vier Kinder, mit denen er zur Tagesmutter geht, nebst Müttern und Vätern – und alle mit Geschenken! Plötzlich wird es Milan zu viel. Er versteckt sich hinter Papa und will nichts mehr sehen.

Erst als Oma Gisela mit allen Kindern ins Kinderzimmer zum Spielen geht, taut er wieder auf. Im Mittelpunkt zu stehen, kann für ein kleines Kind schön, aber auch ganz schön anstrengend sein.

Laden Sie lieber ein paar Leute weniger ein, damit es nicht zu hektisch wird

Ein Erwachsener sollte sich immer um die Kinder küm- mern; um alleine zu spielen sind sie noch zu klein.

Zu viele Geschenke überfordern Ihr Kind – sprechen Sie sich mit den Geburtstagsgästen ab. Besser ist es, wenn alle zusammenlegen und einen Satz Holzbauklötze, einen Pup- penwagen oder einen Bagger kaufen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Bran- denburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Sozia- les, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V.

www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammel- bestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestel- len. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8.

Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Mit Blutspenden zum Gewinner werden:

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost verlost im Januar und Februar 2017 eine Reise zum Weihnachts-Shopping nach New York

Mit einer Blutspende macht der Spender die Patienten zu Ge- winnern, die oftmals zum Überleben dringend auf Blutpräparate angewiesen sind, die aus dem Blut gesunder Spender hergestellt werden.

Zum Beginn des neuen Jahres haben DRK-Blutspender die Chance, selbst zu glücklichen Gewinnern zu werden. Denn alle Spender, die einen der vom DRK-Blutspendedienst Nord-Ost im Zeitraum zwischen dem 2. Januar 2017 und dem 28. Februar 2017 angebotenen Blutspendetermine für ihre Spende nutzen, können an der Verlosung einer Reise für zwei Personen zum Christmas-Shopping nach New York teilnehmen. Mit etwas Glück können die Gewinner dann noch im Frühjahr Reisepläne schmieden und die Vorweihnachtszeit 2017 in der US-Metropole erleben!

Nach der gerade zurückliegenden Reihe von Feiertagen und dem Jahreswechsel werden Blutspenden besonders dringend benötigt.

Da aus dem halben Liter einer Vollblutspende drei Präparate gewonnen werden, die beispielsweise in der Therapie von Krebserkrankungen, Herzerkrankungen oder auch bei Unfallop- fern eingesetzt werden, hilft ein Spender mit seinem Einsatz bis zu drei Patienten. Darüber hinaus tut jeder Spender sich selbst etwas Gutes: Vor jeder Spende werden Hämoglobinwert, Kör- pertemperatur und Blutdruck gemessen, nach jeder Spende wird das Blut im Labor auf Antikörper und Infektionen getestet. Sollte es Abweichungen von Normwerten geben, wird der Spender hierüber sofort informiert. Das DRK unterstützt damit jeden Blutspender dabei, selbst gesund zu bleiben.

Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Service- telefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Fest- netz).

Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Werden Sie mit Ihrer Blutspende zum Gewinner!

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Blutspendetermine im Havelland:

Dezember 2016

30.12.16 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

Januar 2017

03.01.17 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13, 14641 Nauen

03.01.17 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau), 14612 Falkensee

05.01.17 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule,

Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang

23.01.17 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13, 14662 Friesack

24.01.17 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin,

Am Mühlenweg 16, 14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

26.01.17 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

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finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat.

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