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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.12, Heft 8 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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12. Jahrgang Schönwalde-Glien, 15. September 2016 Nr. 8

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.08.2016 ... 3

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung . 4 Öffentliche Bekanntmachung des Wasser ‐und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ ... 5

NICHTAMTLICHER TEIL ... 6

Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: „Schulkleidung muss etwas aushalten“ ... 6

Ernährungstipps für Blutspender: Eisenhaltige Nahrungsmittel können helfen, den Hämoglobinwert stabil zu halten ... 6

Blutspendetermine im Havelland ... 7

Information der Waldbauernschule: Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte ... 7

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.08.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 119/2016

Beschluss zur Erweiterung der Ausstattung von zwei Büroräumen im Rathaus

Die Gemeindevertretung beschließt

die Angebotsannahme des Unternehmens „Wahl Büro + Objekt“ zur Erweiterung der Ausstattung von zwei Büroräumen im Rathaus mit einer Summe von insgesamt 13.739,50 € brutto.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 120/2016

Beschlussfassung über das Erschließungsangebot gem. § 124 BauGB für das Baugebiet "Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung nimmt das Erschließungsangebot der Fa. TAMX GE Havelland GmbH vom 01.08.2016 auf Grundlage des § 124 BauGB für Das Baugebebiet „Lange Enden“ an.

(0 Ja- und 16 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 121/2016

Bauantrag SW 42-16-B, Habichtsteig 2, OT Schönwalde-Siedlung Beschlussfassung über eine Befreiung von einer Festsetzung im BP Nr. 08

"Straße A" (Überschreitung der Baugrenze für die Errichtung einer Garage)

Die Gemeindevertretung erteilt unter Gestattung der Überschreitung des im Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ festgesetzten sog. Baufensters sowie zu Abweichungen nach Bauordnung und nach Garagen- und Stellplatzverord- nung ihr Einvernehmen zum Bauantrag zum Az. SW 42-16-B, Habichtsteig 2, OT Schönwalde-Siedlung für die Errichtung einer Garage.

(0 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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4

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Beschluss Nr. 167/2014

aus Gemeindevertretersitzung vom 13.11.2014

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“: Satzungsbeschluss

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwal- de-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanen- steig“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begrün- dung mit Umweltbericht für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 - 220/8, 220/11 - 220/44 sowie den Flurstücken 267 - 285, und 219/1 (tlw.) der Flur 5.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 17.09.2008 (GVBI. I/08 [Nr. 14]) S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.11.2010 (GVBl. I/10 [Nr. 39]) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der vorliegenden Zustimmung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasa- nensteig“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt. Der Umweltbericht ist Be- standteil der Begründung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begrün- dung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingese- hen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebau- ungsplan in Kraft.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.11.2014 unter der Drucksache Nr. 167/2014 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung für das ca. 3,0073 ha große, im nordöstlichen Randbereich der Ortslage Schönwalde-Siedlung gelegene Plangebiet mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285, 219/1 Tfl. und 236 Tfl. der Flur 5 in der Gemarkung Schön- walde (Katasterstand der Plangrundlage April 2006) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschl. Umweltbericht, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung wegen eines Fehlers bei der Ausfertigung erneut bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ incl. Planwerk und Begründung (in der endgültigen Planfassung Oktober 2014) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bau- amt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde- Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausge- nommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntma- chung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

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5 Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel

begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebau- ungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 29. August 2016

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser

‐und Bodenverbandes „Schnelle Havel“

Verbandssitz: 16559 Liebenwalde, Mittelstraße 12 Telefon: 033054/209980; Fax: 033054/2099819 E-Mail: mail@wbv-schnelle-havel.de

In der Zeit von August 2016 bis Februar 2017 führt der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel" die planmäßi- gen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Im Sinne der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsar- beiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 des Brandenburgischen Wasser- gesetzes (BbgWG), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauf- tragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Räumgut ablegen und auf den Grundstücken eineb- nen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächenei- gentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstrei- fen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und - entwicklung nicht beeinträchtigt wird!

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II.

Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landein- wärts.

In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.B. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Unterhaltungsstreifen heraus gesetzt werden.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflan- zungen) in und an Gewässern oder dem vorgenannten Uferbe- reich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerun- terhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrlei- tungs- oder Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zu- sammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband

„Schnelle Havel", 16559 Liebenwalde, Mittelstraße 12.

Liebenwalde, den 17.08.2016 Gez.

Frodl

Geschäftsführer

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate:

„Schulkleidung muss etwas aushalten“

Nicht ohne Grund stehen in vielen Schulen große Kästen herum, in denen Kleidungsstücke und Turnschuhe gesammelt werden: Kaum ein Kind schafft es, jeden Tag alle seine Siebensachen bei sich zu behalten und wieder mit nach Hause zu bringen. Jacken, Pullover, Mützen und Schals landen auf dem Boden, in einer Ecke, dann im Sammelkasten, dann womöglich bei einem anderen Schulkind, das die grüne Mütze für seine hält... Vermutlich werden Sie in den nächsten Jahren zahlreiche Mützen, Handschuhe, Pullover verbrauchen. Es ist zu empfehlen, alle Dinge, die Ihrem Kind gehören, mit Namen zu versehen. Und achten Sie auf robuste Kleidung: Zwar spielt Ihr Kind jetzt nicht mehr den ganzen Tag im Sandkasten, aber in der Hofpause wollen Kinder sich nach Herzenslust bewe- gen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interes- sierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a- ne@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder..

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Ernährungstipps für Blutspender:

Eisenhaltige Nahrungsmittel können hel- fen, den Hämoglobinwert stabil zu halten

Gerade in den Herbstferien ist das DRK wieder auf zahlreiche engagierte Menschen angewiesen, die mit ihrer Blutspende einen Beitrag zur Sicherstellung der kontinuierlichen Patien- tenversorgung mit Blutpräparaten leisten. Durch ihren Einsatz wirken sie möglichen Versorgungsengpässen in Ferienzeiten entgegen. Und wer regelmäßig Blut spendet, kennt die Abläu- fe: Vor jeder Spende steht die Messung des Hämoglob- in(Blutfarbstoff)-Wertes. Das Hämoglobin gibt den roten Blutkörperchen ihre Farbe. Es enthält als lebensnotwendiges Spurenelement Eisen. Das im Blutfarbstoff gebundene Eisen ermöglicht im Körper unter anderem den Sauerstofftransport von der Lunge in alle Körperzellen.

Ist der Hämoglobinwert zu niedrig, so muss ein potentieller Spender zu seinem eigenen Schutz von der Blutspende zu- rückgestellt werden. Zwar kann der Körper zur Nachbildung der roten Blutkörperchen seine eigenen Eisenreserven nutzen, eine eisenreiche Ernährung kann jedoch dazu beitragen, den Hämoglobin-Wert dauerhaft stabil zu halten.

Der tägliche Eisenbedarf ist unter anderem abhängig von Alter, Geschlecht und Lebensumständen eines Menschen. Als Richtwert empfiehlt sich die Aufnahme von 10 mg pro Tag für Männer und 15 mg pro Tag für Frauen. In Fleisch- und Fleischprodukten enthaltenes Eisen kann besonders gut vom menschlichen Körper aufgenommen werden, aber auch pflanzliche Lebensmittel sind Eisenlieferanten. Die gleichzei- tige Aufnahme von Vitamin C, beispielsweise in Obstsäften wie Orangensaft, verbessert die Aufnahme des Eisens im Körper.

Besonders eisenhaltig sind zum Beispiel Schweineleber (14,7 mg/100 g) oder Kalbsleberwurst (7,3 mg/100 g). Gemüse wie Spinat (2,9 mg/100 g) oder Mangold (2,0 mg/ 100 g) sind ebenfalls gute Eisenlieferanten. Auch Haselnüsse, Erdnüsse und Mandeln tragen zu einer eisenreichen Ernährung bei.

Informationen zum Thema „Was tun bei Eisenmangel“ finden Sie auch unter http://www.blutspendenordost.de/_files/

blutspende/spenderservices/infomaterial-broschueren/Flyer- Eisenmangel-Nord.pdf

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7 Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte

das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Blutspendetermine im Havelland

September 2016

23.09.2016 in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“, Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

Oktober 2016

04.10.16 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13, 14641 Nauen

07.10.16 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr Havel Park Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

13.10.16 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr

Robinson-Grundschule, Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang 18.10.2016 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststraße 15 (Neubau), 14612 Falkensee 21.10.2016 Sonderaktion in Falkensee, von 13.30 bis 18.00 Uhr

Sonderaktion in den Herbstferien bei

SELGROS, Straße der Einheit 122, 14612 Falkensee

27.10.16 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde

Information der Waldbauernschule:

Schulungen für Waldbesitzer und Inte- ressierte

Der Waldbauernverband Brandenburg e.V. wird von der EU und dem Land Brandenburg gefördert und bietet im Zeitraum vom 16./17.09. bis zum 25./26.11.2016 erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an.

Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.

Die Schulungen werden brandenburgweit an über 20 Schu- lungsorten durchgeführt.

Die aktuellen Themen sind:

• Aktuelles: Holzmarkt, Beratungsförderung, Waldbewertung/

Verkehrswertentwicklung

• Waldbau Kiefer

• Betriebswirtschaft

• Steuern

• Recht

• Exkursion

Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Teilnehmerbeitrag beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 / 50610 oder waldbauern@t-online.de.

Schulungstermine Nord-West:

Region (Referent)

Veran-

staltungsort Temin Anschrift Perleberg

(Meyer)

Gaststätte Lübzower Schweiz

23.09./

24.09.

19348 Perleberg OT Lübzow Dorfstraße 24

Belzig (Schmitt)

Gaststätte Zur Erholung

23.09./

24.09.

14806 Bad Belzig OT Werbig

Werbiger Dorfstraße 1

Nauen (Meyer)

Gasstätte Havelland

07.10./

08.10.

14621 Schönwalde-Glien OT Grünefeld

Grünefelder Dorfstr.8

Wittstock (Nowak)

Gasthof Scharfenber- ger Krug

04.11./

05.11.

16909 Wittstock OT Scharfenberg Scharfenberg 28

Lehnin (Schmitt)

Hotel Markgraf

04.11./

05.11.

14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

Friedenstraße 13

Branden- burg (Nowak)

Gasthaus Dorotheenhof

11.11./

12.11.

14778 Beetzsee OT Woltersdorf Zum Dorotheenhof 1

Beelitz (Schmitt)

Café Zum Kirschbaum

11.11./

12.11.

14547 Beelitz OT Körzin Körzin 20

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbei- rat.

Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren.

Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

Referenzen

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