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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.12, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.12, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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12. Jahrgang Schönwalde-Glien, 24. November 2016 Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2016 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.10.2016 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.10.2016 ... 4

Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung ... 6

Zahlungserinnerung ... 7

NICHTAMTLICHER TEIL ... 8

Elternbrief 28: 4 Jahre: Fernsehen mit Kindern –aber wie?“ ... 8

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 084/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Buchenallee im Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Planungsleistung in den Leistungsphasen 1-9 für den Straßenbau und für die Beleuchtung in der Buchenallee an das Ingenieurbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 41.282,78 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 085/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Ulmenallee im Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Planungsleistung in den Leistungsphasen 1-9 für den Straßenbau und für die Beleuchtung in der Ulmenallee an das Ingenieurbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 42.846,58 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 088/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Eichstädter Weg im Ortsteil Pausin

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Eichstädter Weg im Ortsteil Pausin an das Planungsbüro Dr. Löber mit einer Bruttohonorarsumme von 30.669,65 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 089/2016

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Bötzower Straße im Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung Ausbau der Bötzower Straße im Ortsteil Schönwalde-Dorf an das Planungsbüro Dr. Löber mit einer Bruttohonorarsumme von 18.103,57 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 086/2016

Vergabe der Bauarbeiten zur Dimmung der Straßenbeleuchtung im Nachtigallensteig und im Großen Ring im Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Dimmung der Straßenbeleuchtung im Nachtigallensteig und im Großen Ring im OT Schönwalde-Siedlung an die Firma Elektroinstallation Erich Lange mit einer Bruttoangebotssumme von 26.597,69 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.10.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 147/2016

Abschluss eines Vertrages zur Vermietung der Gaststätte "Zum Kegler", Hauptstr. 21, in 14621 Schönwalde-Glien OT Paaren

Der Hauptausschuss beschließt das Gebäudemanagement zu beauftragen, einen Vertrag per 01.11.2016 mit dem Bewerber zur Vermietung der Gaststät- te „Zum Kegler“ abzuschließen. Die Nettokaltmiete soll 200,00 € monatlich betragen, es wird eine Kaution i.H.v. 600,00 € vereinbart. Der Vertrag wird für 3 Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre abge- schlossen. Über die Miethöhe kann nach einem Jahr neu verhandelt werden.

Der Mieter wird die Küche in Eigenleistung umbauen und in diesem Zuge einen Fettabscheider einbauen. Die Kosten für den Einbau und die Fachab- nahme i.H.v. 2.000,00 € werden dem Mieter nach Umsetzung der Maßnahme erstattet.

(5 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 116/2016

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf Sportförderung 2017 - Antrag des SSV 53 e.V. Abteilung Cheerleader vom 27.06.2016

Der SSV 53 e.V., Abteilung Cheerleader erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 27.06.2016 im Haushaltsjahr 2017 eine Zuwendung in Höhe von:

7.410,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(4 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 117/2016

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf Sportförderung 2017 - Antrag der Judo Elche Swe-Glien 04 e.V. vom 25.06.2016

Die Judo Elche Swe-Glien 04 e.V. erhalten auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entspre- chend ihrem Antrag auf Unterstützung vom 25.06.2016 im Haushaltsjahr 2017 eine Zuwendung in Höhe von:

3.405,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen

(4 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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4

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.10.2016

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 142/2016

Votum der Gemeindevertretung für die Errichtung eines Schulhortes in der Grundschule im Glien Perwenitz

Die Gemeinde Schönwalde-Glien errichtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schulhort im Gebäude der Grundschule im Glien im Ortsteil Perwenitz.

Nach Eröffnung besuchen alle Hortkinder der Grundschule Perwenitz diesen Schulhort.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 126/2016-1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig", OT Schönwalde-Siedlung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“, OT Schönwalde-Siedlung in der Fassung vom 09.09.2016, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließ- lich der Begründung (Fassung 09.09.2016) mit Umweltbericht und Eingriffs- regelung (Stand Dezember 2015) für das Gebiet in der Gemarkung Schön- walde, Flur 15, Flurstück 4 Tfl. und Flurstück 5 Tfl.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.

1722) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeinde die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erlassen.

Die Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsregelung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 10 Abs. 3 BauGB die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsregelung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ in Kraft.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf Seite 6.

Beschluss Nr. DR 149/2016

Vergabe der Sanierungsarbeiten Havelland-Radwanderweg im Abschnitt Dorfstraße bis Wansdorfer Dorfstraße

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Sanierungsarbeiten Havelland-Radwanderweg im Abschnitt Dorfstraße – Wansdorfer Dorfstraße an die Firma Rausch, Tief- und Straßenbau GmbH, mit einer Bruttoange- botssumme von 55.880,77 €.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 143/2016

Verlängerung der Rückzahlungstermine der seit 2006 an die Glien GmbH gewährten Darlehen

Die Gemeindevertretung beschließt die jeweils in den Darlehnsverträgen bzw.

Auszahlungsbeschlüssen unter Dr. Sach.Nr. 209/2009, 38/2010, 251/ 2010 und 252/2010, 47/2015 und 127/2016 zwischen der Gemeinde Schönwalde- Glien und der Glien GmbH festgesetzten Rückzahlungstermine werden bis zum 31.12.2019 verlängert bzw. festgesetzt. Die übrigen in den abgeschlosse- nen und noch zu vollziehenden Darlehnsverträgen und deren Ergänzungen getroffenen Vereinbarungen und Festlegungen gelten unverändert weiter.

(14 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 145/2016

Antrag der Glien GmbH auf Darlehnserhöhung im Haushaltsjahr 2017 für den Ausbau des "Apfelrondells" WBG Am Kindergarten OT Grünefeld

Die Gemeindevertretung beschließt zur finanziellen Absicherung für den Endausbau des Apfelrondells im Wohnungsbaugebiet „Am Kindergarten“ OT Grünefeld für das Jahr 2017 wird das durch die Glien GmbH bei der Gemein- de beantragte Darlehn um 45.000,00 € erhöht. Für den Endausbau des Apfelrondells stellt die Gemeinde der Glien GmbH damit im Haushaltsjahr 2017 eine Bausumme von insgesamt 75.000,00 € zur Verfügung.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 154/2016

Bauantrag zum Az SW 57-16-B zur "Errichtung einer Unterstandanla- ge", Gemarkung Schönwalde, Flur 31, Flurstück 23 (OT Schönwalde- Siedlung)

Die Gemeindevertretung erteilt unter Berücksichtigung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan ihr Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Unterstandanlage auf dem Grundstück im Außenbereich Flur 31, Flurstück 23 im Ortsteil Schönwalde-Siedlung (gemeindliches Aktenzeichen SW 57-16-B).

(3 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 155/2016

Bauantrag zum Az SW 60-16-B zur "Errichtung einer Wohnanlage für Asylbewerber in Containerbauweise", Eichenallee 1, OT Schönwalde- Siedlung

Die Gemeindevertretung erteilt vorbehaltlich der Ausräumung naturschutz- rechtlicher Belange gemäß § 246 Abs. 13 Nr. 1 BauGB ihr Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Wohnanlage für Asylbewerber in Container- bauweise auf dem Grundstück Eichenallee 1 im OT Schönwalde-Siedlung (gemeindliches Aktenzeichen SW 60-16-B).

(2 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 146/2016

Beschluss zum Antrag der Fa. WSG Wildauer Service GmbH über den Umbau der Grundschulküche und einer Küchenerweiterung im OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag der Firma WSG Wildauer Service GmbH vom 19.09.2016 an die Gemeinde Schönwalde-Glien zum Umbau und Nutzung der vorhandenen Küche in der Grundschule Perwenitz wird zugestimmt. Für den Bedarfsfall einer Erweiterung oder Erneuerung der Küchenkapazität stimmt die Gemeindevertretung schon jetzt dem Ausbau der Räumlichkeiten der „alten Aula“ (ehemals Bauhoflager) zu.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

5 Beschluss Nr. DR 148/2016

Genehmigung einer Dienstreise in die Partnergemeinde Muggen- sturm/Baden-Württemberg vom 11. bis 13. Januar 2017 zum Neujahrs- empfang

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Gemeinde Muggensturm in Baden-Württemberg wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvor- schrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise der Zeit vom 11.01.2017 bis 13.01.2017 anlässlich des Neujahrsempfangs nach Muggensturm genehmigt:

1. Frau Brigitte Römer 2. Frau Dr. Uta Krieg-Oehme 3. Herr Bodo Oehme 4. Herr Hans-Joachim Mund

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(6)

6

Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerech- tes Wohnen Gimpelsteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde- Siedlung

Die von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 20.10.2016 unter der Drucksache DR 126/2016-1 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung in der Fassung vom 09.09.2016, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung (Fassung 09.09.2016) mit Umweltbericht und Eingriffsregelung Stand Dezember 2015) für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde, Flur 15, Flurstück 4 Tfl. wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnen und altersgerechtes Wohnen Gimpelsteig“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, OT Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittags- pause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä- chennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs inner- halb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögens- nachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlö- schen von Entschädigungsansprüchen wird hinge- wiesen.

Schönwalde-Glien, 25. Oktober 2016 gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(Dienstsiegel)

(7)

7

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA- Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für

das IV. Quartal 2016 am 15. November 2016 fällig sind:

- die Grundsteuer A - die Grundsteuer B - die Gewerbesteuer - die Hundesteuer

- die Zweitwohnungssteuer

- die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband

- „Schnelle Havel“ Liebenwalde

- die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband

- „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal- Havelseen“ Nauen

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 26. Oktober 2016 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende amtlicher Teil

(8)

8

NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 28: 4 Jahre:

Fernsehen mit Kindern –aber wie?“

Anne und Gregor sehen gerne fern, deshalb schauen sie mit ihrem Sohn Philipp auch täglich eine halbe Stunde gemein- sam. Marias Eltern suchen bestimmte Sendungen für sie heraus, etwas anderes darf sie nicht sehen. Emma sieht über- haupt nie fern und vermisst auch nichts. Darf Ihr Kind fernse- hen? Wie wählen Sie die Sendungen aus? Wie lange erlauben Sie ihm, vor dem Fernseher zu sitzen? In vielen Familien gehört Fernsehen zum Leben dazu. Viele Eltern sind außer- dem froh, wenn sie ihr Kind eine halbe Stunde vor den Fern- seher setzen können, um Zeit für Erledigungen oder eine Verschnaufpause zu haben. Kinder im Vorschulalter brauchen aber kein Fernsehen. Die oft wechselnden Bilder und Geräu- sche sind Reize, die sie überfordern. Natürlich gibt es auch Sendungen, die für Vorschulkinder gemacht sind, zum Bei- spiel die „Sendung mit der Maus“. Wenn Ihr Kind die span- nenden Experimente, die in den „Sachgeschichten“ gezeigt werden, zu Hause selbst mal ausprobieren kann, hat es mehr davon, als einfach nur zuzuschauen. Auch die Sprachfähigkeit wird durch Fernsehen nicht optimal verbessert. Kinder –ob mit deutscher oder anderer Muttersprache – lernen Deutsch am besten von Menschen, die sie mögen und mit denen sie sich verständigen wollen. Antwortet der Bildschirm etwa, wenn Ihr Kind etwas fragt? Nimmt er es beim Sprechen in den Arm? Um sich gesund zu entwickeln, um zu lernen und sich am Leben zu freuen, müssen Kinder rennen, springen, klet- tern, fallen, im Matsch wühlen. Sie können nur das vollständig und nachhaltig begreifen, was sie mit allen Sinnen wahrneh- men – sehen, hören, fühlen, riechen und schmecken. Das spricht nicht grundsätzlich dagegen, dass Sie es sich mit Ihrem Vierjährigen ab und zu mal vor der „Glotze“ gemütlich machen. Auf die Regeln kommt es an:

Lassen Sie Ihr Kind nicht allein fernsehen. Seien Sie zumindest im gleichen Raum.

Lassen Sie Ihr Kind immer nur jeweils eine Sendung sehen.

Lassen Sie Ihr Kind nicht unmittelbar vorm Zubett- gehen fernsehen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interes- sierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.

V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006- 35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie

selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbei- rat.

Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren.

Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

Elternbriefe Brandenburg

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