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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 12 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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10. Jahrgang Schönwalde-Glien, 27. November 2014 Nr. 12

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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2

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 4.11.2014 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.11.2014 ... 4

Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung ... 7

Zahlungserinnerung ... 8

Bekanntgabe der Schiedspersonen der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

NICHTAMTLICHER TEIL ... 10

Großeltern sind etwas ganz Besonderes: Elternbrief 7: 7 Monate ... 10

Blutgruppen – ein wichtiges Merkmal bei der Blutspende / Termine ... 10

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 4.11.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 171/2014

Wahl der Stellvertretung des Vorsitzenden des Hauptausschusses Als stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses wird Herr Siegfried Spallek gewählt.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 163/2014

Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen

Die Gewerbesteuern und die Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer für die Jahre 2005 bis 2012 einer Firma in Höhe von insgesamt 611.653,60 € werden unbefristet niedergeschlagen.

Die Säumniszuschläge auf o.g. Forderungen werden gem. AEAO zu § 240 AO in Höhe von 50% erlassen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.11.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 169/2014

Bericht über die Organisationsuntersuchung des Bauhofes und den Antrag der SPD-Fraktion auf Einstellung von Gemeindearbeitern Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die Organisationsuntersu- chung des Bauhofes der KUBUS Service und Kommunalberatung GmbH zur Kenntnis.

Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung der Empfehlungen der KUBUS GmbH, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 beauftragt.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 199/2014

Vorstellung der Planung Straßenbau der Dorfstraße und der Straße Am Gut

Der durch das Planungsbüro Hauer vorgestellten Planung in der Standardva- riante zum Straßenbau in der Dorfstraße und in der Straße Am Gut wird zugestimmt.

(13 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 197/2014

Vergabe 1. Nachtrag zur Erstellung des gemeindlichen Energiekonzep- tes: Leistungserweiterung Öffentlichkeitsarbeit

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, für die Vergabe der Leistungserweiterung Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Erstellung des gemeindlichen Energiekonzeptes an die seecon Ingenieure GmbH in 2015 die angebotene Brutto-Summe von 20.991,60 EUR in den Haushaltsplan 2015 einzustellen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 200/2014

Vergabe Ersatzpflanzungen Straßenbau Brandenburgische Straße 3.

BA, Nordmärkische Straße, OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Zuge des Straßenbaus Brandenburgische Straße 3. BA sowie Nordmärkische Straße an die Firma Ketziner Baumschulen GmbH, Ketzin/Havel zur Bruttoangebotssumme von 12.650,65 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 166/2014

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägung nach Offenlage und Behördenbeteiligung

- Abwägungsbeschluss

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie einem Bürger zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebau- ungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ (Entwurf in der Fassung vom Juli 2014) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

keine TÖB

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B1

d) Keine Einwände gegen die Planung, aber Anregungen und Hin- weise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten:

TÖB Nr. 1 Gemeinsame Landesplanungsabteilung TÖB Nr. 2 Regionale Planungsgemeinschaft

Havelland-Fläming

TÖB Nr. 4 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West TÖB Nr. 5 Wasser- und Bodenverband

„Schnelle Havel“

TÖB Nr. 6 OWA

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TÖB sowie den Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

5 Beschluss Nr. 175/2014

Bebauungsplan „Strandbad Schönwalde“, Verfahren zur 2. Änderung, OT Schönwalde-Siedlung

frühzeitige Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf (Stand Oktober 2014) des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ Verfahren zur 2. Änderung, OT Schönwalde-Siedlung einschließlich Begründung.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt das Planände- rungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umwelt- prüfung unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- lung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(9 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ der Gemeinde Schön- walde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung mit Übersichtsplan erfolgt auf Seite 7.

Beschluss Nr. 165/2014

Antrag auf Schließtage in den kommunalen Kindereinrichtungen im Jahr 2015

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt für das Jahr 2015 folgende Schließtage in den kommunalen Kindereinrichtungen:

Kindereinrichtung Schließtag im Frühjahr Freitag nach Himmelfahrt

Konzeptionstag für Erarbeitung im gesamten Team

Waldeck

Dorf 15.05.2015 Fr. 25.09.2015

Sonnenschein

Siedlung 15.05.2015 kein Schließtag

Storchennest

Wansdorf 15.05.2015 Fr. 16.10.2015

Waldmäuse

Pausin 15.05.2015 Fr. 06.02.2015

Frechdachs

Paaren im Glien 15.05.2015 Fr. 13.02.2015

Fröhlichhausen

Perwenitz 15.05.2015 Fr. 06.02.2015

Kindereinrichtung

Sommer-Ferien als Ausweich-Kita

Sonnenschein

Weihnachten und Jahreswechsel Waldeck

Dorf Keine Schließzeit 21.12. – 31.12.15

Sonnenschein

Siedlung Keine Schließzeit 23.12. – 31.12.15 Storchennest

Wansdorf

03.08. – 14.08.15

(3.+4. Ferien-Woche) 23.12. – 31.12.15 Waldmäuse

Pausin 17.08. – 29.08.15

(5.+6. Ferien-Woche) 23.12. – 31.12.15 Frechdachs

Paaren im Glien

10.08. – 21.08.15

(4.+5. Ferien-Woche) 23.12. – 31.12.15 Fröhlichhausen

Perwenitz 10.08. – 21.08.15

(4.+5. Ferien-Woche) 23.12. – 31.12.15

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 170/2014

Wirtschaftsplan 2015 der Waldschule Pausin GmbH

Der der Beschlussvorlage beigefügte Wirtschaftsplan 2015 der Waldschule Pausin GmbH wird auf der Grundlage der Brandenburgischen Kommunal- verfassung (BbgKVerf) § 96 Abs.1 Nr. 6 in Verbindung mit § 7 Eigenbe- triebsverordnung (EigV) festgestellt.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Anlage zu Beschluss Nr. 170/2014

Waldschule Pausin GmbH

Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2015

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsver- ordnung in Verbindung mit § 96 Absatz 1 Nummer 6 der Kommunalverfas- sung des Landes Brandenburg hat die Gemeindevertretung durch Be- schluss vom 13.11.2014 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:

1. Es betragen

1.1. im Erfolgsplan

die Erträge 200.000 €

die Aufwendungen 196.500 €

der Jahresgewinn 3.500 €

der Jahresverlust 0 €

1.2. im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit 4.500 € Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus der Investitionstätigkeit -20.000 € Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus der Finanzierungstätigkeit 0 €

2. Es werden festgesetzt

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 € 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf 0 €

2.3. die Verbandsumlage (nur bei

Zweckverbänden) 0 €

Schönwalde-Glien, 17.11.2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss Nr. 201/2014

Vergabe Ersatzpflanzungen Schwarzer Weg, OT Wansdorf sowie Kienberger Weg und Hauptstraße, OT Paaren im Glien

Die Ausschreibung Ersatzpflanzungen Schwarzer Weg, OT Wansdorf sowie Kienberger Weg und Hauptstraße in Paaren im Glien wird wegen unange- messen hohen Preisen aufgehoben.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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6

Beschluss Nr. 179/2014

Antrag auf überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf für das Produkt 36507.5493000 (Defizitausgleich für ASB Kita-Betreuung Grünefeld)

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der überplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung auf dem Produktkonto 36507.5493000 als periodenfremde ordentliche Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 28.879,98 € zu.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 173/2014

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Nauen und der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Wahrnehmung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Nauen Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Nauen und der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Wahrnehmung der Rechnungsprüfung ab dem 01.01.2015 durch das Rechnungsprüfungsamt Nauen zu.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 198/2014

Nachbesetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr mit einem sachkundigen Einwohner

Herr Michael Laarß wird als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr abberufen.

Herr Mario Baartz, Tannenallee 18, wird in den Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr berufen.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 202/2014

Bewerbung um die Ausrichtung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes

Die Gemeinde Schönwalde-Glien bewirbt sich um die Ausrichtung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2015 im OT Paaren im Glien.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 174/2014

Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid über die Kreisumlage 2014 Die Gemeinde Schönwalde-Glien erhebt keine Klage gegen den Wider- spruchsbescheid des Landkreises Havelland zur Kreisumlage 2014.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 162/2014

Aufhebung des Beschlusses Nr. 93/2014 zur Aufhebung eines Erbbau- rechtsvertrages

Die Gemeinde Schönwalde-Glien hebt den Beschluss Nr. 93/2014 zur Aufhebung eines Erbbaurechtsvertrages ein Grundstück in Schönwalde- Siedlung betreffend, auf.

(10 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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7

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schön- walde“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans

„Strandbad Schönwalde“ im Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das ca. 7,37 ha große Plangebiet am südlichen Ortsrand des Ortsteils Schönwalde-Siedlung (Gemarkung Schönwalde, Flur 20, Flurstücke 1 und 2 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begrün- dung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 175/2014 vom 13.11.2014 in der Vorentwurfsfassung November 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 1

BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzei- tigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Anlass der 2. Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der sportlichen und freizeittechni- schen Möglichkeiten innerhalb des Plangebietes.

Ziel ist die Förderung der Erholungsnutzung und die Anpassung der vorhandenen Sport- und Spielan- lagen an den aktuellen Bedarf.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 08.01.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde- Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststun- den für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzei- ten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 18.11.2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Siegel)

(8)

8

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für

die Grundsteuer A,

die Grundsteuer B,

die Hundesteuer,

die Zweitwohnungssteuer und

die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“

für das Jahr 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre oder 2013 und Folgejahre oder 2014 und Folgejahre gilt,

für das IV. Quartal 2014 zum 15. November 2014 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2014 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Schönwalde-Glien, den 11. November 2014

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntgabe der Schiedspersonen der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde- Glien

Mit Beschluss Nr. 159/2014 der Sitzung der Gemeindever- tretung vom 16.10.2014 wurden die Schiedspersonen (Vor- sitz und Stellvertretung) der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien gewählt und mit Schreiben des Amtsge- richtes Nauen vom 27.10.2014 bestätigt:

 Als Vorsitzender der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien

wurde Herr Peter Blaudszun, wohnhaft im

OT Schönwalde-Siedlung, Germanenweg 12, berufen.

 Als Stellvertreterin des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien

wurde Frau Marlies Miericke-Soelch, wohnhaft im OT Grünefeld, Am Spring 4 A, berufen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Der Abdruck „Bestätigung der Schiedsperson“ durch das Amtsgericht Nauen erfolgt auf Seite 9)

(9)

9

Ende amtlicher Teil

(10)

10

NICHTAMTLICHER TEIL

Großeltern sind etwas ganz Besonderes:

Elternbrief 7: 7 Monate

Opa Uli ist zu Besuch – und der Mittagsschlaf des kleinen Emil längst überfällig. Doch der denkt gar nicht daran, ins Bett zu gehen. Allein auf dem Boden spielen ist allerdings auch nicht angesagt. Stattdessen möchte Emil herumgetragen werden: im Wohnzimmer alle Bücher im Regal bestaunen, den Vögeln zusehen, die auf dem Balkon herumhüpfen, die seltsamen Gerätschaften betasten, die über der Arbeitsplatte in der Küche hängen. Für Opa kein Problem! Geduldig läuft er mit Emil auf dem Arm in der Wohnung herum und erklärt ihm, was es da alles zu sehen gibt. „Deine Geduld ist echt bewundernswert“, seufzt Mama Kirsten, die dank Opa endlich Zeit hat, die Wäsche aufzuhängen.

Großeltern sind für ein Kind etwas ganz Besonderes. Denn bei ihnen ist vieles anders als bei den Eltern. Wenn sie mit ihrem geliebten Enkelkind zusammen sind, ist es unbestritten die Hauptperson. Während Mama oder Papa genervt sind, weil sich das Baby zum zehnten Mal die Socken von den Füßchen zieht, klatschen Oma und Opa auch beim elften Mal noch begeistert Beifall.

Nicht jeder hat das Glück, Großeltern in der gleichen Stadt zu haben. Doch auch wenn Oma und Opa weit weg leben:

Halten Sie Kontakt, schicken Sie Fotos vom ersten Brei oder Tonaufnahmen der ersten „lalas“ und „nanas“. Umso größer ist die Vorfreude auf den nächsten Besuch.

Lesen Sie außerdem in diesem Elternbrief: „Was ein Baby schon alles kann“, „Keine Lust auf B(r)eikost“, „Wenn die Großeltern andere Vorstellungen haben“, „Wenn das Baby fremdelt“, „Begegnungen mit anderen Kindern“, „Fürs Töpfchen ist es noch zu früh“.

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de , oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regel- mäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkin- der.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Blutgruppen – ein wichtiges Merkmal bei der Blutspende

In nur 5-10 Minuten fließt ein halber Liter Spenderblut in das geschlossene Beutelsystem. Innerhalb von anderthalb Tagen nach der Entnahme steht die kostbare Flüssigkeit nach Testung auf Infektionskrankheiten und Haltbarmachung danach in den Depots des DRK-Blutspendedienstes den Kliniken zur Anforderung zur Verfügung.

Getestet wird das Spenderblut jedoch vorher nicht nur auf eventuelle Infektionen, sondern auch auf die Blutgruppe. Es muss bei einer Transfusion die jeweils passende Blutgruppe zugeführt werden, da es sonst zu schwersten Abstoßungsre- aktionen kommen kann. Im Notfall kann die Blutgruppe 0 negativ als einzige allen anderen Blutgruppen zugeführt werden.

Die moderne Transfusionsmedizin geht auf die grundlegende Entdeckung des österreichischen Mediziners Karl Landstei- ner zurück. Er entdeckte das AB0-System der Blutgruppen, welches die menschlichen roten Blutkörperchen in die ver- schiedenen Antigen-Eigenschaften A, B und 0 sortiert.

Landsteiner erkannte auch, dass die Bluttransfusion zwischen Personen der gleichen Gruppe nicht zur Zerstörung der Blutzellen führt, wohl aber zwischen Personen verschiedener Blutgruppen. 1907 wurde die erste erfolgreiche, auf seinen Arbeiten basierende, Bluttransfusion durchgeführt. Landstei- ner erhielt für seine Entdeckung 1930 den Nobelpreis für Medizin.

Häufigkeit der Blutgruppen im Bevölkerungsschnitt in Prozent:

A positiv 37 % A negativ 6 %

0 positiv 35 % 0 negativ 6 %

B positiv 9 % B negativ 2 % AB positiv 4 % AB negativ 1 %

Blutspendetermine im Havelland

2.12.14 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Gemeinschaftswerk-Soziale-Dienste,

Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen (jeden 1. Dienstag im Monat)

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11 5.12.14 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr

HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz.

(hier sind wir 8x im Jahr)

12.12.14 in Wustermark, von 15.00 bis 18.00 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“,

Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

15.12.14 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90, 14612 Falkensee

16.12.14 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau), 14612 Falkensee

Januar 2015

02.01.15 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz.

(hier sind wir 8x im Jahr)

06.01.15 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Gemeinschaftswerk-Soziale-Dienste,

Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen (jeden 1. Dienstag im Monat)

08.01.15 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule,

Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang

15.01.15 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien 20.01.15 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin,

Am Mühlenweg 16, 14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

Wer darf Blut spenden?

Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.

Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht über- schritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Weitere Termine und Informationen zur Blutspende unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

DRK-Blutspende-App Kostenloser Download unter www.blutspende-

nordost.de/blutspende/spenderservices/blutspende-app.php

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http://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php

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