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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.09, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 17. Oktober 2013 Nr. 9

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 60. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.9.2013 ... 3

Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Nr. 1, 43b Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz für die 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (527/529/528), Abschnitt Mast 189 – Portal UW Wustermark, Az.: 27.2-1-31 Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 6. September 2013... 5

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Managementplanes für die FFH-Gebiete „Leitsakgraben“ und „Leitsakgraben Ergänzung“ ... 7

Vorläufiges Zwischenergebnis Bundestagswahl 22. September 2013 - Erststimme - für die einzelnen Wahlbezirke in der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Vorläufiges Zwischenergebnis Bundestagswahl 22. September 2013 - Zweitstimme - für die einzelnen Wahlbezirke in der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 9

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Wasser‐ und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ... 10

NICHTAMTLICHER TEIL ... 11

Pressemitteilung des Landkreises Havelland vom 30. August 2013 Sportbefragung 2013 Wie wichtig ist den Havelländern Sport? Für den Landkreis Havelland wird ein Sportstättenentwicklungsplan erarbeitet ... 11

Kartoffelchampion gefunden - Erfolgreicher 1. Tag der Regionen im MAFZ - Erlebnispark ... 11

Gemeinde Schönwalde-Glien nimmt an der Werbeaktion "maerkensWert 2013" des Landes Brandenburg teil ... 12

Sitzungstermine Oktober bis November ... 12

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 60. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.9.2013

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 130/2013

Abrufvertrag zur Beschaffung der Digitalfunktechnik für die Freiwillige Feuerwehr Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abrufvertrag für die Beschaffung der Digitalfunktechnik im Zuge der Landesausschreibung mit einer Bruttosum- me von 73.091,50 € zu.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung des Abrufvertrages für die Lieferung der Digitalfunktechnik im Jahre 2014 für die Freiwillige Feuerwehr Schönwalde-Glien.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 141/2013

3. Stufe des Touristischen Wegeleitsystems der Gemeinde Schönwalde- Glien i.V.m. der Knotenpunktwegweisung des LK HVL

Der erste Vorschlag der Knotenpunktwegweisung für den Landkreises Havelland, erarbeitet durch den BUS e.V. und die abgestimmte 3. Stufe des Touristischen Wegeleitsystems der Gemeinde Schönwalde-Glien, erarbeitet durch das Planungsbüro IPG aus Potsdam, wird bestätigt.

Die finanzielle Umsetzung dieser Maßnahme ist im Haushaltplan 2013 gesichert. Der Vorschlag des BUS e.V. und die abgestimmte 3. Stufe des Touristischen Wegeleitsystems der IPG sind Grundlage dieses Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 112/2013

Nachtrag Straßenbau Fliegersiedlung

Die Gemeindevertretung beschließt das Nachtragsangebot der Firma Straßen- und Tiefbau Baatz GmbH in Höhe von 19.203,53 € brutto zum Straßenbau Fliegersiedlung im OT Schönwalde-Dorf.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 142/2013

Nachtrag Ausbesserungsmaßnahmen Amselsteig im OT Schönwalde- Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt das Nachtragsangebot der Firma Baugesellschaft Rhinow-GmbH in Höhe von 25.012,40 € brutto zur Ausbesserung des Amselsteigs im OT Schönwalde-Siedlung.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 133/2013

Kaufantrag für das Grundstück, Brandenburgische Straße 17, in Schönwalde-Glien (Flur 23, Flst. 173/50)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien verkauft das gemeindeeigene Grundstück Brandenburgische Straße 17 (Flur 23, Flst. 173/50) im OT Schönwalde- Siedlung nicht an Makler.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 134/2013

Kaufantrag für das Grundstück Mozartstraße 11 in Schönwalde- Siedlung (Flur 8, Flst. 16)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Verkauf des Grundstücks Mozartstraße 11 in Schönwalde-Siedlung (Flur 8, Flurstück 16) nicht zu.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 132/2013

Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 61100.5372000 Kreisumlage Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 19.939,36 € für das Produktkonto 61100.5372000 Kreisumlage im Haushaltsjahr 2013 zu.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 136/2013

Antrag auf außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 11104.7821000 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 13.509,69 € für das Produktkonto 11104.7821000 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken (Beiträge für Straßenausbau Fontanestraße für 4 gemeindeeigene Grundstücke) im Haushaltsjahr 2013 zu.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 131/2013

Antrag der Evang. Kirchengemeinde Schönwalde auf Gewährung eines zinslosen Darlehens zur Generalsanierung der historischen Wagner- Orgel in der Dorfkirche Schönwalde

Die Gemeinde Schönwalde-Glien vergibt im Haushaltsjahr 2014 an die evangelischen Kirchengemeinde Schönwalde ein zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000,00 € für die Generalsanierung der historischen Wagner-Orgel in der Dorfkirche Schönwalde.

Das Darlehen wird nur im Zusammenhang mit dem Nachweis von Kosten ausgezahlt, frühestens 2 Wochen vor deren Fälligkeit. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren, in 5 T€-Jahresraten, beginnend in 2015 zurückzu- zahlen.

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden Darle- hensvertrages mit der evangelischen Kirchengemeinde Schönwalde beauf- tragt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Bürgermeister Bodo Oehme weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

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4

Beschluss Nr. 139/2013

Antrag auf außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2013 für das Produktkonto 12600.7821000 (Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden) Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt für das Haushaltsjahr 2013 eine außerplanmäßige Auszahlung für das Produktkonto 12600.7821000 (Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden) in Höhe von 12.000,00 € für den Ankauf einer Teilfläche zur Erweiterung des Grundstücks der Ortsfeuerwehr Wansdorf.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 140/2013

Antrag auf überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2013 für das Produktkonto 54100.7821000 (Grund und Boden des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen) Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt für das Haushaltsjahr 2013 eine überplanmäßige Auszahlung für das Produktkonto 54100.7821000 (Grund und Boden des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen) in Höhe von 15.000,00 € für den Erwerb von Straßenland.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Nr. 1, 43b Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz für die 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf

(527/529/528), Abschnitt Mast 189 – Por- tal UW Wustermark, Az.: 27.2-1-31 Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 6. September 2013

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (Planfeststellungsbehörde) vom 20.08.2013, Aktenzeichen: 27. 2-1-31, ist der Plan der 50Hertz Transmission GmbH (50HzT) für das oben genannte Vorhaben gemäß § 43 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 43b Nr. 1 EnWG sowie § 74 VwVfG in Verbindung mit dem VwVfGBbg mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Anordnungen und Vorbehalten auf der Grundlage des Antrages vom 19. Juli 2012 festge- stellt worden.

Der Trägerin des Vorhabens wurden Auflagen erteilt.

Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen entschieden worden, über die bei der Erörte- rung keine Einigung erzielt wurde.

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlus- ses lautet:

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsge- richt, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, erhoben werden.

Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form erhoben werden. Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungs- gericht und beim Bundesfinanzhof vom 26.11.2004 (BGBl. I S. 3091) entsprechen.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage

dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben (§ 43e Abs. 3 S. 1 EnWG).

Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteilig- ten, außer im Prozesskostenverfahren, durch Prozessbevoll- mächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, zugelassen.

Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.

Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbe- schluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG). Der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungs- klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann gemäß § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundes- verwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, gestellt und begründet werden.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfs- belehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit

7. Oktober 2013 bis 21. Oktober 2013

in folgenden Ämtern bzw. Stadtverwaltungen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus:

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Fachbereich IV Bau- und Grünflächendienste,

- Rathausaußenstelle -, 2. Obergeschoss, Vorraum, Oranien- burger Str. 44, 16540 Hohen Neuendorf

Dienstgebäude des Bürgerservice der Stadtverwaltung Velten, Rathausstraße 17, 16727 Velten

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6

Gemeinde Oberkrämer, Bauamt (Zimmer 9), Eichstädt, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer

Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt – Zimmer 2.15, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien

Stadt Nauen, Rathausplatz 1, Flurbereich Zi. 14, 1. OG, 14641 Nauen

Gemeinde Brieselang, FB Gemeindeentwicklung/Bauwesen, Zimmer 4.4, Am Markt 3, 14656 Brieselang

Gemeinde Wustermark, Rathaus / Zimmer 203, Hoppenra- der Allee 1, 14641 Wustermark

Stadt Kremmen, Bauamt, Zimmer 301, Eingang Mühlen- straße 1, 16766 Kremmen

Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegen- über den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG).

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfest- stellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Dez. 32, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, schriftlich angefordert werden.

Im Auftrag

gez. Schroschk

Rechtsgrundlagen

- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Ener- giewirtschaftsgesetz - EnWG) v. 7. Juli 2005 (BGBl. I S.

1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 97 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)

- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010

(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)

- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 262, 264), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I Nr. 18)

- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)

- Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekannt- machung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533)

(7)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Managementplanes für die FFH-Gebiete „Leitsakgraben“ und „Leit- sakgraben Ergänzung“

Für die vom Land Brandenburg an die Europäische Kommis- sion gemeldeten FFH-Gebiete „Leitsakgraben“ und „Leit- sakgraben Ergänzung“ als Teile des europäischen Schutzge- bietssystems „NATURA 2000“ wurde entsprechend Artikel 6 (1) und (2) der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ein Managementplan mit folgenden Inhalten erstellt:

• Gebietsbeschreibung

• Bestandserfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen

• Formulierung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen

• Erarbeitung von Maßnahmen zur Erhaltung und Ent- wicklung

• Zeit- und Kostenplanung

• Vorschläge zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle

Der Managementplan stellt eine Angebotsplanung dar. Die Umsetzung der Maßnahmen ist das fachliche Ziel der Ma- nagementplanung, aber für Eigentümer und Nutzer nicht bindend.

Verschiedene För- derprogramme der EU und des Landes unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen. Die konkrete Lage der FFH-Gebiete ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Zu Beginn erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung der Planung im Amtsblatt Nr. 5 für die Ge- meinde Schönwalde-

Glien vom

10.5.2012.

Eine projektbeglei- tende regionale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Ver-

waltung, Verbänden und interessierten Bürgern traf sich am 24. April 2012, 14. Februar 2013 und 16. Oktober 2013.

Von März bis September 2013 wurden Abstimmungsgesprä- che mit den betroffenen Nutzern in den FFH-Gebieten durchgeführt.

Interessierte Bürger haben vom 21. Oktober bis 15. No- vember 2013 die Möglichkeit, im Bürgerservicebüro Nauen (Hamburger Straße, Hauseingang Nr. 4; Behindertenzugang Nr. 3; Tel: 03321 / 403 – 5888; buergerser- vice@havelland.de) während der Öffnungszeiten in den Entwurf des Managementplanes Einsicht zu nehmen.

Als Ansprechpartner für Rückfragen und Hinweise steht der Naturschutzfonds Brandenburg, Herr Berhorn (Tel. 0331/

97164 866,

E-Mail: frank.berhorn@naturschutzfonds.de sowie das Planungsbüro Natur und Text Herr Terasa jen- drik.terasa@naturundtext.de 033708 / 920110 zur Verfü- gung.

Potsdam, den 7. Oktober 2013

Übersichtskarte mit Lage der FFH-Gebiete (Kartengrundlage: DTK 1:100.000; Nutzung mit Genehmigung des LGB Brandenburg) rote Schraffur: FFH-Gebiet Leitsakgraben; lila Schraffur: FFH-Gebiet Leitsakgraben Ergänzung (Salzstelle Nauen)

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8

Vorläufiges Zwischenergebnis Bundestagswahl 22. September 2013 - Erststimme -

für die einzelnen Wahlbezirke in der Gemeinde Schönwalde-Glien

Wahlbezirk

Wahlberechtigte Wähler /-innen Petzold, H. (DIE LINKE) Krüger-Leißner, A. (SPD) Feiler, U. (CDU) Dr. Neubauer, G. (FDP) Heider, M. (GRÜNE/B 90) Appel, D. (NPD) Domscheit-Berg, A. (PIRATEN) Heck, P. (FREIE WÄHLER) ller, B. (DKP)(- - -) Peschel, E. (- - -)

OT Schönwalde-Siedlung, Gemeindesaal 833 548 66 12,4%

143 26,8%

258 48,4%

5 0,9%

28 5,3%

10 1,9%

13 2,4%

8 1,5%

1 0,2%

1 0,2%

OT Schönwalde-Siedlung, Kita Sonnenschein 825 570 83 15,1%

137 24,9%

246 44,6%

0 0,0%

49 8,9%

9 1,6%

17 3,1%

5 0,9%

2 0,4%

3 0,5%

OT Schönwalde-Siedlung, Rathaus 782 507 85 17,4%

113 23,1%

219 44,8%

3 0,6%

32 6,5%

8 1,6%

16 3,3%

10 2,0%

2 0,4%

1 0,2%

OT Schönwalde-Siedlung, Grundschule 812 506 73 14,8%

136 27,5%

208 42,1%

3 0,6%

31 6,3%

11 2,2%

18 3,6%

10 2,0%

1 0,2%

3 0,6%

OT Schönwalde-Siedlung, Jugendclub 793 527 83 15,9%

123 23,6%

249 47,7%

7 1,3%

33 6,3%

8 1,5%

11 2,1%

5 1,0%

0 0,0%

3 0,6%

OT Schönw-Dorf, Kita Waldeck 731 480 64 13,6%

139 29,6%

204 43,4%

6 1,3%

12 2,6%

25 5,3%

8 1,7%

8 1,7%

3 0,6%

1 0,2%

OT Wansdorf, Gemeinderaum 735 474 69 14,8%

141 30,2%

187 40,0%

7 1,5%

16 3,4%

22 4,7%

13 2,8%

8 1,7%

4 0,9%

0 0,0%

OT Pausin, Waldschule Krämer 679 431 79 18,9%

132 31,7%

147 35,3%

5 1,2%

18 4,3%

14 3,4%

11 2,6%

9 2,2%

1 0,2%

1 0,2%

OT Paaren im Glien, Jugendclub 528 351 62 18,3%

106 31,3%

139 41,0%

2 0,6%

9 2,7%

12 3,5%

5 1,5%

2 0,6%

2 0,6%

0 0,0%

OT Perwenitz, Grundschule 392 264 49 18,9%

99 38,2%

81 31,3%

3 1,2%

8 3,1%

11 4,2%

6 2,3%

2 0,8%

0 0,0%

0 0,0%

OT Grünefeld, Feuerwehr 390 240 45

19,4%

67 28,9%

86 37,1%

3 1,3%

7 3,0%

17 7,3%

4 1,7%

3 1,3%

0 0,0%

0 0,0%

Schönwalde-Glien Briefwahl - 891 100 11,4%

235 26,9%

375 42,9%

22 2,5%

73 8,3%

20 2,3%

19 2,2%

18 2,1%

7 0,8%

6 0,7%

(9)

Vorläufiges Zwischenergebnis Bundestagswahl 22. September 2013 - Zweitstimme -

für die einzelnen Wahlbezirke in der Gemeinde Schönwalde-Glien

Wahlbezirk Wahlberechtigte Wähler /-innen DIE LINKE SPD CDU FDP GRÜNE/B 90 NPD PIRATEN REP MLPD AfD pro Deutschland FREIE WÄHLER

OT Schönwalde-Siedlung,

Gemeindesaal 833 548

46 8,5%

128 23,7%

242 44,9%

20 3,7%

33 6,1%

7 1,3%

10 1,9%

0 0,0%

0 0,0%

43 8,0%

6 1,1%

4 0,7%

OT Schönwalde-Siedlung,

Kita Sonnenschein 825 570 69 12,4%

132 23,7%

227 40,8%

9 1,6%

44 7,9%

10 1,8%

14 2,5%

0 0,0%

0 0,0%

42 7,5%

3 0,5%

7 1,3%

OT Schönwalde-Siedlung,

Rathaus 782 507

91 18,2%

83 16,6%

201 40,2%

16 3,2%

39 7,8%

3 0,6%

6 1,2%

0 0,0%

0 0,0%

54 10,8%

1 0,2%

6 1,2%

OT Schönwalde-Siedlung,

Grundschule 812 506

63 12,8%

109 22,1%

199 40,4%

10 2,0%

37 7,5%

12 2,4%

11 2,2%

0 0,0%

0 0,0%

47 9,5%

1 0,2%

4 0,8%

OT Schönwalde-Siedlung,

Jugendclub 793 527

74 14,1%

118 22,6%

217 41,5%

19 3,6%

29 5,5%

3 0,6%

11 2,1%

1 0,2%

0 0,0%

46 8,8%

2 0,4%

3 0,6%

OT Schönw-Dorf, Kita

Waldeck 731 480

49 10,3%

123 25,9%

184 38,8%

12 2,5%

20 4,2%

22 4,6%

10 2,1%

1 0,2%

0 0,0%

49 10,3%

2 0,4%

2 0,4%

OT Wansdorf, Gemeinderaum 735 474 59 12,6%

113 24,2%

176 37,7%

16 3,4%

27 5,8%

15 3,2%

8 1,7%

0 0,0%

1 0,2%

45 9,6%

2 0,4%

5 1,1%

OT Pausin, Waldschule

Krämer 679 431

64 15,2%

108 25,7%

143 34,0%

11 2,6%

20 4,8%

15 3,6%

6 1,4%

1 0,2%

0 0,0%

40 9,5%

4 1,0%

8 1,9%

OT Paaren im Glien, Jugend-

club 528 351

45 13,3%

93 27,4%

146 43,1%

7 2,1%

12 3,5%

11 3,2%

4 1,2%

1 0,3%

1 0,3%

18 5,3%

0 0,0%

1 0,3%

OT Perwenitz, Grundschule 392 264 44 16,8%

78 29,8%

93 35,5%

4 1,5%

14 5,3%

9 3,4%

6 2,3%

0 0,0%

0 0,0%

11 4,2%

0 0,0%

3 1,1%

OT Grünefeld, Feuerwehr 390 240 41 17,7%

53 22,9%

90 39,0%

1 0,4%

8 3,5%

15 6,5%

2 0,9%

0 0,0%

0 0,0%

18 7,8%

1 0,4%

2 0,9%

Schönwalde-Glien Briefwahl - 891 85 9,7%

212 24,1%

341 38,8%

40 4,6%

85 9,7%

13 1,5%

10 1,1%

4 0,5%

0 0,0%

72 8,2%

5 0,6%

11 1,3%

(10)

10

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Wasser‐ und Bodenverbandes „Gro- ßer Havelländischer Hauptkanal – Ha- velkanal - Havelseen“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Verbandssitz: 14641 Nauen, Brandenburger Straße 38 Telefon: 03321-454641; Fax: 03321-454898;

E-Mail: info@wbv-nauen.de

In der Zeit vom 02.09.2013 bis zum 31. März 2014 führen der Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“ und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsar- beiten an den Gewässern I. und II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Im Sinne der Regelung des § 84 Abs. 4 des Brandenburgi- schen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchfüh- rung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungs- berechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächenei- gentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerschutz- streifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Die Breite der Gewässerschutzstreifen (Uferbereiche) beträgt bei Gewässern

II. Ordnung 5,0 Meter und an Gewässern I. Ordnung 10,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts.

In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, den freien Zugang zum Gewässer zu gewäh- ren, indem z.B. ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Unterhaltungsstreifen heraus gesetzt werden.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflan- zungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbe- reichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises bzw. der kreisfreien/amtsfreien Städte genehmi- gungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungs- oder Drän- einläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband

„Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havel- seen“, 14641 Nauen, Brandenburger Straße 38.

Nauen, den 22.08.2013

Hacke

Geschäftsführer

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Pressemitteilung des Landkreises Havelland vom 30. August 2013 Sportbefragung 2013

Wie wichtig ist den Havelländern Sport?

Für den Landkreis Havelland wird ein Sportstättenentwicklungsplan erarbeitet

„Hand auf’s Herz: Bewegen Sie sich gern? Treiben Sie auch gern Sport? Wenn ja: Was schätzen Sie an dieser Art der Betätigung? Wo sehen Sie, speziell in Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihrem Amt, noch Reserven? - Falls nein: Was hindert Sie daran, sich mehr und öfter körperlich zu betäti- gen? Oder welche Wünsche und Vorstellungen in Sachen Sport und Bewegung haben Sie?“

Diese und weitere Fragen sind Bestandteil eines Fragebo- gens, der am 06. September an verschiedene Haushalte im Havelland per Zufallsauswahl verschickt wird. Mithilfe dieser Befragung soll das Sportverhalten der Bürgerinnen und Bürger sowie die Situation der Sportvereine, Schulen und Kitas ermittelt werden. Ausgewertet werden die Frage- bögen beim Kooperationspartner des Landkreises, der Universität Potsdam.

Auf Basis der Daten erarbeitet das Forschungsteam der Universität Potsdam Empfehlungen für die künftige Sport- entwicklung im Havelland. Diese dienen der bedarfsgerech- ten Unterstützung der Sportvereine und Kommunen durch die kreisliche Sportförderung. Ziel des Projektes ist es, Menschen zu einer aktiveren Lebensgestaltung zu bewegen und durch eine bedarfsorientierte Planung tragfähige Grund- lagen für vielfältige sportliche Betätigungen in den Kommu- nen zu schaffen. Die Sportentwicklungsplanung soll dafür als Steuerungsinstrument dienen. Es kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entstehen. Der Landkreis bittet daher alle, die einen Fragebogen erhalten, diesen so umfas- send wie möglich auszufüllen.

Zusätzlich zu den versandten Fragebögen liegen in jeder Verwaltung der 13 Städte, Gemeinden und Ämter des Land- kreises weitere aus. „Erzählen Sie Freunden, Nachbarn und Bekannten davon, jeder kann sich in seiner Verwaltung vor Ort an der Befragung beteiligen. Denn je mehr Bürgerinnen und Bürger mitmachen, desto genauer können ihre tatsächli- chen Bedürfnisse und Wünsche in der Sportentwicklungspla- nung berücksichtigt werden“, so der Sportdezernent des Landkreises, Andreas Ernst. Die gesammelten Daten werden völlig anonym und streng vertraulich nur für den genannten Zweck erhoben und verwendet.

In den Jahren 1993/1994 und 1999/2000 wurden mit Hilfe der Kommunen alle Sportstätten landesweit erfasst. Auf der Grundlage dieser Daten erarbeitete der Landkreis Havelland 2001 den derzeit aktuellen Sportentwicklungsplan. 2010 und

2011 wurden mit Unterstützung der Städte und Gemeinden die aktuellen Sportstätten im Landkreis erfasst. All dies wird nun durch die geplante umfassende, wissenschaftlich fundier- te und zukunftsfähige Sportentwicklungsplanung der Univer- sität Potsdam aktualisiert und ergänzt.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg unterstützt die Maßnahme und beteiligt sich finanziell am Verfahren.

Stephanie Reisinger

Das Team hinter der Sportstättenentwicklungsplanung: (v.l).:

Nadine Maurer, Michael Barsuhn (Universität Potsdam); Referatsleiter Sport des Landkreises Havelland, Bruno Kämmerling; Prof. Dr. Jürgen Rode von der Uni Potsdam; Sportdezernent Andreas Ernst und Eckhard Wilke, Sachbearbeiter Sport vom Landkreis.

Kartoffelchampion gefunden -

Erfolgreicher 1. Tag der Regionen im MAFZ - Erlebnispark

Die Veranstalter des Havelländer Kartoffelmarktes haben am letzten Septemberwochenende ordentlich um den Erfolg der Veranstaltung gebangt. Für den Markt rund um die Knolle, mit dem man sich erstmals am bundesweiten „Tag der Regio- nen" beteiligte, wurde eine Menge auf die Beine gestellt. So sorgten allein fünf hochwertige Blaskapellen des Landesblas- musikverbandes von der Bühne herab für gute Laune in der rustikal ausgestalteten Brandenburghalle. Für den Samstag waren die Havelländer Vereine eingeladen sich mit ihren Angebote vorzustellen - es wurden keine Standmieten erhoben und Dienstleistungen (wie Stromanschluss oder die Bereitstel- lung von Tresen) erfolgten durch den Veranstalter gratis.

Gefolgt waren der Einladung nur ganze sechs Vereine. Offen- sichtlich hat man im Havelland keine Nachwuchssorgen.

Entsprechend traurig schauten Besucher drein, die extra gekommen waren um sich zu informieren. Allerdings gab es zahlreiche Alternativangebote, so dass für niemanden die

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12

Anfahrt an diesem Tag umsonst war und auch die angereisten Vereine hatten gute Ideen umgesetzt - sei es die mobile, z.T.

sehr dicht umdrängte Kegelbahn oder die historischen und modernen Seifenkis- ten. Auch die liebevoll gestalteten Stecken- pferde des Lichtblick e.V. fanden ihre Liebhaber. Zeitgleich fanden auf dem Gelände des MAFZ-

Erlebnisparks allerding auch 4 weitere, unterschiedli- che Veranstaltungen statt, so war der Parkplatz immer gut gefüllt und die Händler auf dem Markt konnten nicht klagen. Denn sowohl Kartoffel- bier als auch Kartoffellikör, die diversen Kartoffelgerichte und selbst das Kartoffeleis fanden ihre zahlreichen Abnehmer. Am Sonntag bewies das Konzept der Veranstalter dann seine Tragfähigkeit. Mit einem Kleingärtner-Floh-Markt und der Suche nach der dicksten Kartoffel vergnügten sich weit über 2800 Besucher und genossen den herbstlichen Landausflug von dem viele mit dicken Beuteln und Kartoffelsäcken unter dem Arm den Heimweg antraten. Gewinnerin des diesjähri- gen Kartoffelpokals für die dickste Knolle wurde übrigens Frau Rathmann aus dem Havelland.

Gemeinde Schönwalde-Glien nimmt an der Werbeaktion "maerkensWert 2013"

des Landes Brandenburg teil

Das Dienstleistungsportal www.service.brandenburg.de hat eine Werbeaktion für die Kommunen gestartet:

maerkensWert 2013.

Im Mittelpunkt stehen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg, die in der gleichnamigen Artikelserie vorge- stellt werden.

Unter den Stichworten ehrenWert, sehensWert, liebensWert, wünschensWert und lohnensWert will das Land Brandenburg auf die jeweilige Destination neugierig machen und für die Kommunen werben. Zusammen mit der Gemeinde Schön- walde-Glien wurde ein Artikel erstellt, der unter www.service.brandenburg.de zu lesen ist.

Sitzungstermine Oktober bis November

Datum Art der Sitzung

17.10.2013 61. Sitzung der Gemeindevertretung

29.10.2013 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Tourismus

(Bildungsausschuss)

29.10.2013 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (Finanzausschuss)

04.11.2013 Ortsbeiratssitzung Schönwalde-Dorf 05.11.2013 50. Sitzung des Hauptausschusses 14.11.2013 62. Sitzung der Gemeindevertretung

26.11.2013 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Tourismus

(Bildungsausschuss)

28.11.2013 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (Finanzausschuss)

Änderungen vorbehalten!

©-MAFZ-´13-HVL-Kartoffelmarkt 2013

Referenzen

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