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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Jg. 11, Heft 7 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Jg. 11, Heft 7 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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11. Jahrgang Schönwalde-Glien, 13. August 2015 Nr. 7

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.7.2015 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.7.2015 ... 4

Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung ... 7

3. Änderungssatzung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ... 8

Bekanntmachungsanordnung zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönwalde-Glien zum 01.01.2011 ... 9

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 9

1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015 ... 11

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser ‐und Bodenverbandes „Schnelle Havel“... 14

NICHTAMTLICHER TEIL ... 15

Elternbrief 40: 6 ½ Jahre: Vor sexuellem Missbrauch schützen ... 15

Blutspendetermine im Havelland ... 16

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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3 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 7 vom 13.8.2015

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.7.2015

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. DR 097/2015

Genehmigung einer Dienstreise nach Süderschmedeby zur Unterzeich- nung des Partnerschaftsvertrages der Freiwilligen Feuerwehr OT Grünefeld mit der Freiwilligen Feuerwehr Süderschmedeby in Schles- wig-Holstein

Folgenden Abgeordneten wird unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reise-kostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Bran- denburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise am 8. August 2015 anlässlich der Unterzeichnung des Partner- schaftsvertrages der Freiwilligen Feuerwehr OT Grünefeld mit der Freiwil- ligen Feuerwehr Süderschmedeby in Schleswig-Holstein genehmigt:

1. Siegfried Spallek 2. Dr. Uta Krieg-Oehme 3. Bodo Oehme

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 048/2015

Genehmigung einer Dienstreise in die Partnerstadt Wagrowiec/Polen anlässlich "Wagrowiec Tage" vom 24. bis 26. Juli 2015

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Stadt Wagrowiec in Polen wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reise-kostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702- 03) eine Dienstreise in der Zeit vom 24.07.2015 bis 26.07.2015 anlässlich der „Wagrowiec Tage“ genehmigt:

1. Bodo Oehme 2. Siegfried Spallek 3. Dr. Uta Krieg-Oehme

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 107/2015

Genehmigung einer Dienstreise in die Partnergemeinde Muggen- sturm/Baden-Württemberg vom 18. bis 20. Juli 2015 anlässlich des 65.

Volks- und Heimatfestes

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Gemeinde Muggensturm in Baden-Württemberg wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvor- schrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise in der Zeit vom 18.07.2015 bis 20.07.2015 anlässlich des 65. Volks- und Heimatfestes genehmigt:

1. Manuel Gürnth 2. Hans-Joachim Mund 3. Dr. Uta Krieg-Oehme 4. Brigitte Römer 5. Bodo Oehme 6. Siegfried Spallek

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 106/2015

Antrag des Abgeordneten Herrn Seiring zur Flüchtlingsunterbringung in Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung fordert das zuständige Sozialamt auf, die vorgese- hene Zuweisung von mehr als 400 Flüchtlingen für den Standort Schönwal- de-Dorf/Erlenbruch mit dem Ziel zu überprüfen, nur die Hälfte vorzusehen und damit einen zweiten Standort einzuplanen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 102/2015

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne/Familie/Forum zur Unterbringung von Asyl-Suchenden in der Gemeinde Schönwalde- Glien

Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung beauftragt, sich mit der Kreisverwaltung des Landkreises Havelland in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen für eine umfängliche Betreuung der im Erlenbruch durch den Landkreis zukünftig anzusiedelnden Flüchtlinge.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 105/2015

Antrag Nr. 004/2015 der Fraktion Grüne/Familie/Forum zum Einsetzen einer Rundbuslinie zur besseren Versorgung der Einwohner und der Verbesserung der Infrastruktur im unmittelbaren Gemeindegebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien, der Stadt Falkensee und der Gemeinde Brieselang, auch im Hinblick auf die bessere Integrierung der unterge- brachten Asylsuchenden

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit dem Landkreis Havelland die Aufnahme einer neuen Buslinie „Rundbuslinie“ von Schönwalde-Glien über Falkensee – Brieselang – Paaren im Glien – Perwenitz – Pausin – Wansdorf – Bötzow – Schönwalde-Dorf – Schönwalde-Siedlung – Falkensee zu erörtern. Ziel ist es, diese Linie in den Nahverkehrsplan des Landkreises Havelland aufzunehmen.

Des Weiteren soll die Taktung der Buslinie 671 erhöht werden.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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4

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.7.2015

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. DR 115/2015

Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt die von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister am 13.07.2015 festgestellte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Schönwalde-Glien einschließlich ihrer Anlagen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachungsanordnung zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönwalde-Glien zum 01.01.2011 einschließlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 erfolgt auf Seite 9.

Beschluss Nr. DR 112/2015 Nachtragssatzung Haushalt 2015

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zum Haushalt 2015 gemäß § 68 Kommunalverfassung Land Brandenburg.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt auf Seite 11.

Beschluss Nr. DR 080/2015

Energiekonzept und zum energiepolitischen Leitbild der Gemeinde Schönwalde-Glien 2030

Die Gemeindevertretung beschließt

1. Das „Energiepolitische Leitbild der Gemeinde Schönwalde-Glien 2030“, welches dann Bestandteil des Energiekonzeptes der Ge- meinde Schönwalde-Glien ist.

2. Das Energiekonzept der Gemeinde Schönwalde-Glien, Endbe- richt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 095/2015

Erweiterung des Aufgabengebietes des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Energiekonzeptes

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgaben, die der gemäß dem Energiepolitischen Leitbild der Gemeinde Schönwalde-Glien 2030 zu gründende Klimabeirat erfüllen soll, zunächst dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft zu übertragen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 082/2015

Bebauungsplan "Strandbad Schönwalde" Verfahren zur 2. Änderung, OT Schönwalde-Siedlung:

Abwägungsbeschluss

Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und von den Bürgern zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteili- gung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan

„Strandbad Schönwalde“ OT Schönwalde-Siedlung, Verfahren zur 2.

Änderung (Vorentwurf Stand Oktober 2014) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Forst Brandenburg

TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband

„GHHK-HK-Havelseen“

TÖB Nr. 21 Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst Bürger B6

Bürger B20 Bürger B21 Bürger B22 Bürger B23 Bürger B24

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

TÖB Nr. 15 Landkreis Havelland Bürger B1

Bürger B2 Bürger B3 Bürger B4 Bürger B5 Bürger B7 Bürger B8 Bürger B9 Bürger B10 Bürger B11 Bürger B12 Bürger B13 Bürger B14 Bürger B15 Bürger B16 Bürger B17 Bürger B18 Bürger B19 Bürger B25 Bürger B26 Bürger B27 Bürger B29 Bürger B30 Bürger B31 Bürger B32 Bürger B33 Bürger B34 Bürger B35 Bürger B36 Bürger B37

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

kein TÖB / kein Bürger

d) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren erteilen:

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg und Berlin

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 4 Landesbetrieb Straßenwesen NL West / Potsdam TÖB Nr. 9 Wasser- und Bodenverband

„Schnelle Havel“

TÖB Nr. 11 Kreishandwerkerschaft Havelland TÖB Nr. 16 E.dis AG

TÖB Nr. 17 50Hertz Transmission GmbH, TG Netzbetrieb

TÖB Nr. 25 Deutsche Bahn AG

TÖB Nr. 26 Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg TÖB Nr. 30 Stadt Hennigsdorf

(13 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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5 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 7 vom 13.8.2015

Beschluss Nr. DR 083/2015

Bebauungsplan "Strandbad Schönwalde" Verfahren zur 2. Änderung, OT Schönwalde-Siedlung:

Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf (Stand Juli 2015) des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“, OT Schönwalde- Siedlung, Verfahren zur 2. Änderung, einschließlich der Begründung.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt das Planände- rungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umwelt- prüfung unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- lung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(13 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung erfolgt auf Seite 7.

Beschluss Nr. DR 092/2015

Beteiligung zum Regionalplan "Freiraum und Windenergie" (Stand April 2015) der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel Die Belange der Gemeinde Schönwalde-Glien werden durch die Ausweisung des Windeignungsgebietes Nr. 35 „Autobahndreieck Havelland“ im Entwurf des Regionalplans „Freiraum und Windenergie“ (Stand April 2015) der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel nicht berührt.

Die Zustimmung zur Ausweisung des Windeignungsgebietes Nr. 35 erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Belange, die sich u.a. aus der Überlagerung des ausgewiesenen Eignungsgebietes mit dem 10km-Schutzabstand zu zwei Kranich-Rastplätzen (östliche Randlage) ergeben.

(7 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 109/2015

Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet Erlenbruch" OT Schönwalde- Dorf, Verfahren zur 3. Änderung:

Abwägungsbeschluss

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 16

„Gewerbegebiet Erlenbruch“, 3. Änderung (Entwurf Februar 2015) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis ge- prüft. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen.

a) Ohne erforderliche Planänderung zur Kenntnis genommen wer- den die Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

b) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen oder Hinweise von:

TÖB Nr. 1 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin / Brandenburg

TÖB Nr. 2 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 4 Landkreis Havelland

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(11 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 110/2015

Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet Erlenbruch" OT Schönwalde- Dorf, Verfahren zur 3. Änderung:

Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf über den Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ 3. Änderung (Stand der Satzungsfassung Juli 2015), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen für das Gebiet mit den Flurstücken 404 – 406, 408 - 414, 415 – 428, 431, 432, 434 – 449, 455 – 457, 460 – 462, 556, 557, 582 - 584 der Flur 2 in der Gemarkung Schönwalde.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekannt- machung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S.

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindever- tretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlen- bruch“ 3. Änderung erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Be- kanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingese- hen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(11 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Die Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf erfolgt auf Seite 8.

Beschluss Nr. DR 098/2015

Vergabe der Winterdienstleistung auf Fahrbahnen im Gemeindegebiet Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung auf öffentlichen Fahrbahnen im Gemeindegebiet an die Firma HAW Havelländi- sche Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, Schwanebecker Weg 4 in 14641 Nauen mit einer rechn. geprüften Angebotssumme i.H.v. 41.745,47 € inklusive Mehrwertsteuer.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 113/2015

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten (Wegebau) auf dem Friedhof im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt:

der Zuschlag für die Landschaftsbauarbeiten / Wegebau IX. und X. BA auf dem Friedhof im OT Schönwalde-Siedlung erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Sportstätten & Landschaftsbau Thomas Riedel, Lieber- mannstr. 82 in 13088 Berlin–Weißensee (rechn. geprüfte Angebotssumme brutto 24 934,43 €).

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 114/2015

Vergabe Elektroarbeiten - Erneuerung der Hauptverteilung mit Wand- lermessung und Kompensationsanlage - in der Grundschule im Glien, Turmstraße 1, 14621 Schönwalde-Glien, OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung stimmt der Vergabe bezüglich der Erneuerung der Hauptverteilung mit Wandlermessung und Kompensationsanlage in der Grundschule im Glien, Turmstraße 1, 14621 Schönwalde-Glien, OT Perwenitz an die Firma Industrie Service Elektro & Elektronik GmbH aus 14712 Rathenow mit einer rechn. geprüften Angebotssumme i.H.v.

29.580,45 € inklusive 19 % MwSt. zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

6

Beschluss Nr. DR 108/2015

Ankauf des Grundstückes Fl. 6, Flst. 11/7 und des Gebäudes der Fa.

Energiepark Brandenburg im Gewerbegebiet, Am Rosengarten 11a, in 14621 Schönwalde- Glien, OT Wansdorf

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Grundstück mit Büro- und Lagerge- bäude inkl. u.a. Blockheizkraftwerk und Photovoltaikanlage von Herrn Thomas Wetzel, Geschäftsführer der Fa. Energiepark Brandenburg Erneu- erbare Energien Vertriebs GmbH im Gewerbegebiet, Am Rosengarten 11a, in 14621 Schönwalde-Glien, OT Wansdorf zu einem Kaufpreis von 324.609,59 € zzgl. Nebenkosten zu erwerben.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 101/2015

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Nachtigal- lensteig 61 in 14621 Schönwalde-Glien und Aufhebung des Beschlusses Nr. 169/2012 vom 13.12.2012

Die Gemeindevertretung schließt mit dem Antragsteller einen Erbbaurechts- vertrag über 99 Jahre für das Grundstück Nachtigallensteig 61 in Schönwal- de-Glien (Gemarkung Schönwalde, Flur 14, Flurstück 24) zur Schaffung von altersgerechtem Wohnraum zur gewerblichen Weitervermietung.

Ausgehend von einem Grundstückswert in Höhe von 101.595,- € beträgt der Erbbauzins 6.095,70 €/Jahr.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.

169/2012 vom 13.12.2012 über den Verkauf des Grundstücks Nachtigallen- steig 61 in Schönwalde-Glien.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 111/2015

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Berliner Winkel 2 in 14621 Schönwalde-Glien OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung schließt mit den Antragstellern einen Erbbau- rechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück Berliner Winkel 2 in Schönwalde-Glien OT Wansdorf (Gemarkung Wansdorf, Flur 4, Flst.

110/5). Ausgehend von einem Grundstückswert in Höhe von 26.110,- € beträgt der Erbbauzins 1.174,95 €/Jahr.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 094/2015

Bauantrag SW 72-14-B, An den Bauernhörsten 2, OT Schönwalde-Dorf:

Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, erneute Vorlage nach Anhörung wegen rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einver- nehmens

Die Gemeindevertretung erteilt im Genehmigungsverfahren zum Antrag nach BImSchG (Aktenzeichen der Gemeinde 6331 SCH2014 SW 72-14-B) ihr Einvernehmen zur „zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen“ auf dem Grundstück An den Bauernhörsten 2, OT Schönwalde-Dorf.

(0 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 096/2015

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Gemarkung Perwenitz, Flur 1, Flurstücke 243 Tfl., 281, 285

Die Gemeindevertretung befürwortet die Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans für das Grundstück Gemarkung Perwenitz, Flur 1, Flurstücke 309, 285, 281. Die Zustimmung wird gebunden an den Ab- schluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger.

(0 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(7)

7 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 7 vom 13.8.2015

Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schön- walde“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strand- bad Schönwalde“ im Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das ca. 7,37 ha große Plangebiet am südlichen Ortsrand des Ortsteils Schönwalde-Siedlung (Gemarkung Schönwalde, Flur 20, Flurstücke 1 und 2) - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage - einschließlich der Begrün- dung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 83/2015 vom 23.07.2015 in der Entwurfsfassung Juli 2015 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Anlass der 2. Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbes- serung der sportlichen und freizeittechnischen Mög- lichkeiten innerhalb des Plangebietes. Ziel ist die Förderung der Erholungsnutzung und die Anpassung der vorhandenen Sport- und Spielanlagen an den aktuellen Bedarf.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfüg- bar und können eingesehen werden:

- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz - Lärmimmissionsprognose

- Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schön- walde-Glien

- Landschaftsplan (LP) der Gemeinde Schönwalde- Glien

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitpla- nung wird die öffentliche Auslegung der Planunterla- gen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 31.08.2015 bis einschließlich 01.10.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die

anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 26. Juli 2015 gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(8)

8

3. Änderungssatzung des Bebauungs- plans Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlen- bruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.07.2015 unter der Drucksache DR 110/2015 beschlossene 3. Änderungssatzung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbe- gebiet „Erlenbruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Dorf für das insgesamt ca. 12,31 ha große, östlich der Landesstraße L 20 gelegene Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich Umwelt- bericht, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Das Plangebiet wird im Norden begrenzt durch den Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 Wohnen und Mischnutzung „Erlenbruch“ sowie östlich und südlich durch vorwiegend landwirtschaftlich genutz- te Flächen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 404 – 406, 408 - 414, 415 – 428, 431, 432, 434 – 449, 455 – 457, 460 – 462, 556, 557, 582 - 584 der Flur 2 in der Gemarkung Schönwalde.

Der Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlen- bruch“ in der Satzungsfassung der 3. Änderung incl. Planwerk und Begründung (Stand Juli 2015) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zim- mer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Be- kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen.

Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögens-

nachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 26. Juli 2015 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

(9)

Bekanntmachungsanordnung zur

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönwalde-Glien zum 01.01.2011

Gemäß § 85 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind der Beschluss über die Eröff- nungsbilanz sowie die Eröffnungsbilanz öffentlich bekannt zu machen.

Die nachfolgende Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönwal- de-Glien wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23.07.2015 unter der Beschlussnummer 115/2015 be- schlossen und wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 115/2015 öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss Nr. 115/2015:

„ Die Gemeindevertretung beschließt die von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister am 13.07.2015 festge- stellte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Schönwalde-Glien einschließlich ihrer Anlagen.“

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönwalde-Glien zum 01.01.2011 und ihre Anlagen nehmen kann. Die Eröffnungs- bilanz der Gemeinde Schönwalde-Glien zum 01.01.2011 mit ihren Anlagen liegt in der Verwaltung der Gemeinde Schön- walde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprech- zeiten zur Einsichtnahme aus.

Schönwalde-Glien, 24.07.2015 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Schönwalde-Glien

Bezeichnung 01.01.2011

in € A K T I V A

1. Anlagevermögen 50.961.542,43

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.159,67

1.2. Sachanlagevermögen 49.779.995,21

1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.194.669,58 1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 15.384.576,70 1.2.3. Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen 25.670.533,78

1.2.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00

1.2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 3.766,78

1.2.6. Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 1.264.166,95

1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 175.583,18

1.2.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.086.698,24

1.3. Finanzanlagevermögen 1.163.387,55

1.3.1. Rechte an Sondervermögen 0,00

1.3.2. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00

1.3.3. Mitgliedschaft in Zweckverbänden 1.036.021,46

1.3.4. Anteile an sonstigen Beteiligungen 95.124,24

1.3.5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00

1.3.6. Ausleihungen 32.240,85

1.3.6.1. an Sondervermögen 0,00

1.3.6.2. an verbundene Unternehmen 1,00

1.3.6.3. an Zweckverbände 0,00

1.3.6.4. an sonstige Beteiligungen 0,00

1.3.6.5. Sonstige Ausleihungen 32.239,85

2. Umlaufvermögen 4.069.147,60

2.1. Vorräte 0,00

2.1.1. Grundstücke in Entwicklung 0,00

2.1.2. Sonstiges Vorratsvermögen 0,00

2.1.3. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 710.600,80

2.2.1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 673.932,23

2.2.1.1. Gebühren 8.953,80

2.2.1.2. Beiträge 373.321,13

2.2.1.3. Wertberichtigungen auf Gebühren und Beiträge -24.091,85

2.2.1.4. Steuern 267.267,81

(10)

10

Bezeichnung 01.01.2011

in €

2.2.1.5. Transferleistungen 50.725,00

2.2.1.6. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 68.017,35

2.2.1.7. Wertberichtigungen auf Steuern, Transferleistungen und sonstige öffentlich-

rechtliche Forderungen -70.261,01

2.2.2. Privatrechtliche Forderungen 36.668,57

2.2.2.1. gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Bereich 61.497,32

2.2.2.2. gegen Sondervermögen 0,00

2.2.2.3. gegen verbundene Unternehmen 0,00

2.2.2.4. gegen Zweckverbände 0,00

2.2.2.5. gegen sonstige Beteiligungen 0,00

2.2.2.6. Wertberichtigungen auf privatrechtliche Forderungen -24.828,75

2.2.3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00

2.3. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00

2.4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.358.546,80

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 66.682,66

BILANZSUMME AKTIVA 55.097.372,69

Bezeichnung 01.01.2011

in € P A S S I V A

1. Eigenkapital 31.703.128,98

1.1. Basis-Reinvermögen 28.344.582,18

1.2. Rücklagen aus Überschüssen 3.358.546,80

1.2.1. Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.358.546,80 1.2.2. Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00

1.3. Sonderrücklage 0,00

1.4. Fehlbetragsvortrag 0,00

1.4.1. Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis 0,00

1.4.2. Fehlbetrag aus außerordentlichem Ergebnis 0,00

2. Sonderposten 19.275.167,97

2.1. Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 12.487.222,84

2.2. Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen 6.308.904,66

2.3. Sonstige Sonderposten 479.040,47

3. Rückstellungen 1.636.552,08

3.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 646.944,13

3.2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00

3.3. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 18.000,00

3.4. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00

3.5. sonstige Rückstellungen 971.607,95

4. Verbindlichkeiten 2.230.338,74

4.1. Anleihen 0,00

4.2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-

rungsmaßnahmen 2.005.269,66

4.3. Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0,00

4.4. Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich

gleichkommen 0,00

4.5. Erhaltene Anzahlungen 0,00

4.6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 180.396,71

4.7. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.794,00

4.8. Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 0,00

4.9. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00

4.10. Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden 0,00

4.11. Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen 0,00

4.12. Sonstige Verbindlichkeiten 28.878,37

5. Passive Rechnungsabgrenzung 252.184,92

BILANZSUMME PASSIVA 55.097.372,69

(11)

1. Nachtragshaushaltsatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.07.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträge festge-

setzt auf

EUR EUR EUR EUR

im Ergebnisplan

ordentliche Erträge 14.298.700 126.500 0 14.425.200

ordentliche Aufwendungen 15.063.900 126.500 0 15.190.400

außerordentliche Erträge 0 0 0 0

außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0

Im Finanzhaushalt

die Einzahlungen 15.779.000 126.500 0 15.905.500

die Auszahlungen 17.233.600 486.500 60.000 17.660.100

davon bei den:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.490.900 126.500 0 13.617.400 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.604.500 126.500 0 13.731.000

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.288.100 0 0 2.288.100

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.445.700 360.000 60.000 3.745.700

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 183.400 0 0 183.400

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsre-

serven 0 0 0 0

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 0 0 0

§ 2 Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

(12)

12

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird von bisher 50.000 EUR auf 50.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird von bisher 20.000 EUR auf 20.000 EUR festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zu- stimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird von bisher 10.000 EUR auf 10.000 EUR festgesetzt.

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrags von bisher 250.000 EUR auf 250.000 EUR und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen von bisher 250.000

EUR auf 250.000 EUR festgesetzt.

§ 6 Entfällt.

§ 7 Höchstbetrag der Kassenkredite/Liquiditätskredite bleibt unverändert.

Schönwalde-Glien, den 24.07.2015

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

Aufstellungsvermerk

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015 wurde aufge- stellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde-Glien, den 10.07.2015

gez.

Katrin Liesegang Kämmerin

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015 wurde festge- stellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.

Schönwalde-Glien, den 13.07.2015

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(13)

13 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 7 vom 13.8.2015

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015 mit ihren Anlagen wurde von der Gemeindevertretung auf ihrer Sit- zung am 23.07.2015 unter der Beschlussnummer 112/2015 beschlossen.

Der Beschluss wird dem Landkreis Havelland als untere Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß §§

3 Absatz 3, 67 Absatz 5 und 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich bekannt gemacht.

Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die 1.

Nachtragshaushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen kann.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und ihre Anlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnah- me aus.

Schönwalde-Glien, 24.07.2015

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(14)

14

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für

das III. Quartal 2015 am 15. August 2015 fällig sind:

- Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer - Hundesteuer

- Zweitwohnungssteuer

- Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde - Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und

Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptka- nal-Havelkanal-Havelseen“ Nauen

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntma- chung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 24. Juli 2015

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser ‐und Bodenverbandes

„Schnelle Havel“

(Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Verbandssitz: 16559 Liebenwalde, Mittelstraße 12 Telefon: 033054/209980; Fax: 033054/2099819 E-Mail: mail@wbv-schnelle-havel.de

In der Zeit von August 2015 bis Februar 2016 führen der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel" und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhal- tungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch.

In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Im Sinne der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungs-

arbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benut- zung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 des Brandenburgischen Wasser- gesetzes (BbgWG), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauf- tragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, das Räumgut ablegen und auf den Grundstücken einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächenei- gentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrand- streifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird!

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante land- einwärts.

In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.B. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Gewässerrandstreifen heraus gesetzt werden.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflan- zungen) in und an Gewässern oder dem vorgenannten Ufer- bereich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerun- terhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrlei- tungs- oder Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband

„Schnelle Havel", Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde.

Liebenwalde, den 16.07.2015

gez.

Frodl

Geschäftsführer

Ende amtlicher Teil

(15)

15 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 7 vom 13.8.2015

NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 40: 6 ½ Jahre:

Vor sexuellem Missbrauch schützen

Wenn Ihr Kind daran gewöhnt ist, dass Sexualität etwas ist, worüber es mit Ihnen sprechen kann, ist es weniger in Gefahr, sexuell missbraucht zu werden.

Denn Unwissen und Angst spielen mit, wenn Kinder Über- griffe zunächst geschehen lassen und dann nicht wagen, darüber zu reden. Kinder, die körperliche Kontakte - Umar- men, Drücken, Küssen - selbst bestimmen und ablehnen dürfen, wenn sie ihnen unangenehm sind, werden sich auch Übergriffe weniger leicht gefallen lassen. Kinder, die zu Erwachsenen nein sagen, wenn ihnen etwas nicht passt, wagen das auch eher, wenn ihnen jemand körperlich zu nahe tritt.

In den meisten Fällen sind es Verwandte oder Bekannte, die ein Kind sexuell missbrauchen, selten Fremde. Ihr Kind sollte aber wissen,

 dass es nie zu einem Fremden ins Auto steigen, ihm nie in einen Hof, Park, Keller, in seine Wohnung folgen darf;

 dass es auch dann nicht mit einem Fremden mitge- hen soll, wenn der behauptet, Sie hätten ihn gebe- ten, es mitzunehmen;

 dass es sich auch nicht verführen lassen soll durch versprochenes Spielzeug, Geld oder niedliche Tiere;

dass es weder Taschen in Wohnungen tragen noch für einen Fremden die Kellertür öffnen soll, weil der da angeblich etwas suchen will.

Sagen Sie Ihrem Kind, wie es sich in solchen Fällen helfen kann: Laut und entschieden nein sagen, und wenn das nicht reicht: Passanten ansprechen, wegrennen oder in das nächste Geschäft oder Café laufen und dort um Hilfe bitten.

Erklären Sie Ihrem Kind, warum es sich so verhalten soll.

Begnügen Sie sich nicht mit vagen Andeutungen. Aber dramatisieren Sie das Ganze auch nicht. Ihr Kind soll ja keine Angst kriegen, sondern Sicherheit gewinnen und nicht in jedem, der es freundlich anspricht, einen Verbrecher sehen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Dies ist ein Auszug aus dem Elternbrief Nr. 42. Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a- ne@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen.

Die insgesamt 46 Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Blutspenden verbindet: Mitmach-Aktion des DRK-Blutspendedienstes wird von zahlreichen Spendern und Interessierten genutzt

„Was uns verbindet - Blutspenden in unserer Region“ lautet der Slogan der aktuellen Mitmach-Aktion des DRK- Blutspendedienstes. Auf der Aktionswebsite www.blutspenden-verbindet.de hat jeder Spender die Mög- lichkeit, seine persönliche Spendergeschichte oder – Motivation darzustellen. Die Geschichte hinter der Geschich- te findet dort in Fotos, Videos oder kurzen Texten Raum und kann geherzt oder in anderen Social Media Kanälen geteilt werden. Die Verbindung zum Patienten, zum Mitspender oder zum DRK-Helfer in der eigenen Region zeigt sich auf jedem Bild in einem roten Band, das sich in allen Fotos wiederfinden soll. Die Mitmach-Aktion findet großen Zu- spruch und der Besuch auf der Website lohnt sich!

www.blutspenden-verbindet.de Hashtag #blutspendenverbindet

Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Für viele Erkrankungen sind aus menschlichem Blut gewon- nene Präparate oft die einzige Behandlungs- oder Heilungs- möglichkeit. Blut ist nicht künstlich herstellbar und nur kurz haltbar (35-42 Tage). Die Versorgung mit Spenderblut kann nur gemeinschaftlich mit den vielen Menschen, die mit ihrer Blutspende beim DRK Verantwortung für schwerkranke oder verletzte Mitmenschen in ihrer Region übernehmen sicherge- stellt werden. Mit jeder Blutspende von einem halben Liter kann man bis zu drei Patienten dabei helfen, gesund zu werden, denn aus jeder Blutspende werden bis zu drei lebensnotwendige Blutpräparate hergestellt.

Wer darf Blut spenden?

Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.

Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht über- schritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin

(16)

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geprüft. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbrin- gen!

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Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de

Blutspendetermine im Havelland

August 2015

14.08.15 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

17.08.15 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Kulturhaus „Johannes R. Becher“, Havelländer Weg 67, 14612 Falkensee

17.08.15 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13, 14662 Friesack

24.08.15 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr

DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90, 14612 Falkensee

September 2015

01.09.15 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Nauen, Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen

(jeden 1. Dienstag im Monat)

01.09.15 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin, Am Mühlenweg 16,

14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude) 17.09.15 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule, Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang

24.09.15 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde, Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien

25.09.15 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

Referenzen

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