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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Jg. 11, Heft 9 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Jg. 11, Heft 9 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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11. Jahrgang Schönwalde-Glien, 12. November 2015 Nr. 9

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.10.2015 ... 3

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „WA I – südliche Erweiterung“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf ... 6

Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ... 8

Zahlungserinnerung ... 9

NICHTAMTLICHER TEIL ... 10

Elternbrief 45: 7 Jahre, 9 Monate: „Gesundheit“ ... 10

Blutspende trotz Grippeschutzimpfung ohne Sperrfrist möglich: DRK bittet auch während der bevorstehenden Impfperiode um Blutspenden ... 10

Blutspendetermine im Havelland ... 11

Neugründung des Vereins SWiB - Sozialer Wohnungsbau in Brandenburg e.V. - in Cottbus ... 11

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 12

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.10.2015

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 116/2015

Bebauungsplan "WA I - südliche Erweiterung", OT Wansdorf:

Änderung des Geltungsbereiches

In Änderung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung Schön- walde-Glien vom 13.12.2012 zur Drucksache Nr. 150/2012 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „WA I – südliche Erweiterung“ im OT Wansdorf geändert. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Flurstü- cke 501, 226 und 224 der Flur 4 in der Gemarkung Wansdorf.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 117/2015

Bebauungsplan "WA I - Südliche Erweiterung", OT Wansdorf:

Abwägungsbeschluss

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan „WA I – südliche Erweiterung“ OT Wansdorf (Vorentwurf Mai 2014) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen nicht vor.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 5 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum,

Abt. Bodendenkmalpflege

TÖB Nr. 17 NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg TÖB Nr. 18 E.DIS AG

TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband „GHHK-HK-Havelseen“

TÖB Nr. 21 Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

TÖB Nr. 4 Landkreis Havelland TÖB Nr. 8 Zentraldienst der Polizei,

Kampfmittelbeseitigungsdienst TÖB Nr. 20 OWA

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

- keine TÖB

d) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren wird erteilt von (keine Planänderung er- forderlich):

TÖB Nr. 1 Gemeinsame Landesplanung Brandenburg und Berlin TÖB Nr. 9 Landesbetrieb Forst Brandenburg

TÖB Nr. 10 Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg TÖB Nr. 11 Landesamt für Bauen und Verkehr TÖB Nr. 13 HAW

TÖB Nr. 16 Deutsche Bahn AG TÖB Nr. 23 50hertz Transmission GmbH TÖB Nr. 26 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 27 Stadt Kremmen TÖB Nr. 28 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 30 Stadt Nauen

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 118/2015

Bebauungsplan "WA I - südliche Erweiterung"; OT Wansdorf:

Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf (Stand Oktober 2015) des Bebauungsplans „WA I – südliche Erweiterung“, OT Wansdorf einschließlich Begründung, Umweltbericht und Eingriffsregelung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Eingriffsregelung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berühr- ten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.

2 BauGB zu beteiligen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan

„WA I – südliche Erweiterung“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf erfolgt auf Seite 6.

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Beschluss Nr. DR 131/2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum", OT Schönwalde-Dorf:

Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2014 zur Drucksache Nr.

175/1/2013/2014 über die Grundsatzentscheidung für die Änderung der Satzung

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2014 zur Drucksache Nr. 175/1/2013/2014 über die Grundsatzent- scheidung zur Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ OT Schönwalde-Dorf.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 132/2015

Verfahren zur 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 "Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismus- zentrum", OT Schönwalde-Dorf:

Änderung einer zeichnerischen Festsetzung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1.

Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“, OT Schönwalde- Dorf. Ziel ist die Änderung der Festsetzung des Geh- und Radweges. Die 1.

Planänderung erfolgt als Textbebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf mit Stand September und bestimmt ihn zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf erfolgt auf Seite 8.

Beschluss Nr. DR 134/2015

Bebauungsplan "Am Schmiedeweg", OT Paaren im Glien

Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 9.3 (Einfriedungsfestsetzung) Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 9.3 zur Einfriedung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans „Am Schmiedeweg“, OT Paaren im Glien:

Die Festsetzung wird dahin gehend verändert, dass die Art der Einfriedung gestrichen und die Höhe der Einfriedung zwischen den einzelnen Baugrund- stücken mit 1,50 m maximiert wird. Die Höhe der Einfriedung zwischen dem Baugrundstück und dem Straßenflurstück wird mit einer Höhe von max. 1,20 m beibehalten.

(12 Ja- und 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 136/2015

Antrag auf Sportförderung für das Jahr 2016 - Antrag des SSV 53 e.V.

Abteilung Fußball vom 29.08.2015

Der SSV53 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 29.8.2015 im Haushaltsjahr 2016 eine Zuwendung in Höhe von: 22.130,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 137/2015 Antrag auf Sportförderung 2016

– Antrag der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. vom 29. Juni 2015 Die Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. erhalten auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend ihrem Antrag auf Unterstützung vom 29.Juni 2015 Im Haushaltsjahr 2016 eine Zuwendung in Höhe von: 3.390,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 138/2015 Antrag auf Sportförderung 2016

– Antrag des TSV Perwenitz 1950 e.V. vom 13. Juli 2015

Der TSV Perwenitz 1950 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entspre- chend seinem Antrag auf Unterstützung vom 13. Juli 2015 im Haushaltsjahr 2016 eine Zuwendung in Höhe von: 8.920,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Knut Leitert weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 139/2015

Regionalbahnanbindung auf der Hamburger Bahn

Die Gemeindevertretung unterstützt den Ausbau der Hamburger Bahn auf der Strecke zwischen Nauen und Berlin Spandau mit hoher Priorität, um die Regionalanbindung zwischen dem Osthavelland und Berlin zu verbessern.

Eine Verlängerung der S-Bahn über Berlin Spandau hinaus auf Brandenbur- ger Gebiet wird abgelehnt, da sie gemessen an den Nachteilen, die sie für Brandenburger Fahrgäste mit sich bringt, nicht sinnvoll und mithin mit Blick auf die angestrebte Verlagerung der Pendlerverkehre weg von der Straße auf die Schiene nicht vertretbar ist.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wird aufgefor- dert, die erfolgte Anmeldung des dritten Regionalbahngleises (siehe Nr. 72 der Projektvorschläge im Bereich Schiene im Rahmen des Projekts „ABS Hamburg-Büchen-Wittenberge-Berlin“) für die Novellierung des Bundesver- kehrswegeplans aktiv zu unterstützen, u.a. indem es gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf die Dringlichkeit des Vorhabens hinweist und, soweit erforderlich, selbst notwendige Ressourcen für die Durchführung des Planfeststellungsverfah- rens zur Verfügung stellt. Das BMVI soll außerdem auf seine besondere Verantwortung für einen angemessenen SPNV in der Hauptstadtregion hingewiesen werden und für eine auskömmliche Höhe der Regionalisie- rungsmittel sorgen. Außerdem ist auch auf die Vorteile für den Bund hinzuweisen, die vor allem in einer Verstetigung des Güterverkehrs liegen.

Der Landkreis Havelland, die Städte und Gemeinden des Osthavellandes sowie die Landtags- und Bundestagsabgeordneten aus dem Osthavelland werden aufgefordert, das MIL und BMVI auf die besondere Dringlichkeit des Ausbaus der Hamburger Bahn und die hohe Priorität hinzuweisen, die diese Infrastrukturmaßnahmen für das Osthavelland hat.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unverzüglich entsprechende Schreiben an die genannten Empfänger/innen zu richten und die Gemeinde- vertretung darüber im Nachgang zu informieren.

Eine Anbindung an den Nahverkehrsbereich (C-Bereich) für Nauen ist zu prüfen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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5 Beschluss Nr. DR 146/2015

Vorplanung Knotenpunkt B 273 / Kienberger Dorfstraße (Gemarkung Grünefeld)

Der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Merkel Ingenieur Consult zur Neuanlage des Knotenpunktes B273 / Kienberger Dorfstraße im OT Grünefeld wird zugestimmt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 150/2015

Vorstellung der Planung Straßenbau Keltenweg 2. BA

Der durch das Planungsbüro Just vorgestellten Planung zum Straßenbau im Keltenweg 2. BA wird zugestimmt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 156/2015

Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie durch die NEWWAY Handelsbe- ratung GmbH zur Entwicklung eines Dorfladenprojektes im Ortsteil Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung beschließt, die Firma NEWWAY GmbH aus Starnberg-Percha im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für das Projekt

„Ladeninitiative Paaren“ mit der Basisanalyse und der Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung, gemäß ihrem Angebot vom 08.10.2015, in Höhe von 5.569,20 € (3.850 € + 830,00 € = 4.680,00 € Netto + 19% MwSt (889,20 €) = 5.569,20 € Brutto) zu beauftragen. Gleichzeitig beschließt die Gemeindever- tretung die Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 57100.5431007 (Wirtschafts- förderung/ Sachverständigenkosten) in Höhe von 5.569,20 €.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 119/2015

Belastungsvollmacht für das Grundstück Berliner Winkel 2 in Schön- walde-Glien OT Wansdorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erteilt den künftigen Erbbauberechtigten für das Grundstück Berliner Winkel 2 in Schönwalde-Glien OT Wansdorf eine Belastungsvollmacht in Höhe von 220.000,- € zur Finanzierung eines Eigenheims zugunsten eines der deutschen Kreditaufsicht unterliegenden Kreditinstituts.

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss Nr. 111/2015 am 23.07.2015 einstimmig dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit den Antragstel- lern für das zuvor genannte Grundstück zugestimmt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 145/2015

Belastungsvollmacht für das Grundstück Nachtigallensteig 61 in Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung erteilt den künftigen Erbbauberechtigten für das Grundstück Nachtigallensteig 61 in Schönwalde-Siedlung eine Belastungs- vollmacht in Höhe von 400.000,- € zugunsten eines der deutschen Kre- ditaufsicht unterliegenden Kreditinstituts.

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss Nr. 101/2015 am 23.07.2015 einstimmig dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit den Antragstel- lern für das zuvor genannte Grundstück zugestimmt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Jörg Lindemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. DR 086/2015

Kaufantrag für Grundstück Flur 5, Flurstück 45/2, Gemarkung Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt, das Flurstück 45/2 der Flur 5, Gemar- kung Perwenitz an die Antragsteller nicht zu veräußern.

(9 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 133/2015

Bauantrag SW 40-15-B zur "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage" auf dem Grundstück Nachtigallensteig 74/76, OT Schönwalde-Siedlung:

Antrag auf Befreiung auf Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 4 im Bebauungsplan Nr. 06 "In den Steigen"

Die Gemeindevertretung gestattet für das Bauvorhaben zum Az. SW 40-15- B, Nachtigallensteig 74/76 die Befreiung auf Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 4 (Festsetzung der Grundfläche) im Bebauungsplan Nr. 06

„In den Steigen“, OT Schönwalde-Siedlung.

(4 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 140/2015

Anfrage zur Bebauung des Grundstückes Bötzower Str. 25, OT Schön- walde-Dorf

Die Gemeindevertretung befürwortet die beantragte Bebauung des Grund- stückes Flur 28, Flurstück 271 (Teilgrundstück Bötzower Str. 25) im OT Schönwalde-Dorf unter Gestattung der Befreiung von der Einhaltung der im Bebauungsplan „Dorf Nord“ festgesetzten Dachform.

(3 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 141/2015

Grundstück Dorfstraße (Flur 28, Flurstück 253), OT Schönwalde-Dorf:

Antrag auf Befreiung von der Einhaltung von zeichnerischen Festset- zungen im Bebauungsplan Nr. 21 "Fliegersiedlung Süd"

Die Gemeindevertretung gestattet den Antrag auf Befreiung von der Einhaltung der zeichnerischen Festsetzung des sog. Baufensters für ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück Flur 28, Flurstück 253 im OT Schönwalde-Dorf.

(0 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 159/2015

Antrag auf Befreiung zur Einhaltung des festgesetzten Baufensters gemäß Bebauungsplan "Dorf Nord" für das Grundstück im Lilienthal- weg (Flur 28, Flurstück 165 und 164 Tfl), OT Schönwalde-Dorf Die Gemeindevertretung gestattet für die Bebauung des Grundstücks Lilienthalweg (Flur 28, Flurstück 165 und 164 Teilfläche), OT Schönwalde- Dorf die Überschreitung des festgesetzten Baufensters gemäß Bebauungs- plan „Dorf Nord“.

(3 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 148/2015

Antrag auf Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlun- gen gem. §70 BbgKVerf für die Kreisumlage auf dem Produktkonto 61100 5372000 im Haushaltsjahr 2015

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Kreisumlage auf dem Produktkon- to 61100 5372000 im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 15.242,51 €.

(16 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

6

Beschluss Nr. DR 154/2015

Außerplanmäßige Ausgabe 36507.5493000 Defizitausgleich 2014 ASB-Kita Grünefeld

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der außerplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 24.609,68 € auf dem Produktkonto 36507.5493000 (Kita OT Grünefeld/periodenfremde ordentli- che Aufwendungen) für den Defizitausgleich des Trägers ASB für 2014 im Haushaltsjahr 2015 zu.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 155/2015

Außerplanmäßige Ausgabe 36508.5493000

Kostenausgleich für Fremdbetreuung am Leonardo-da-Vinci-Campus Nauen 2012

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der außerplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 10.540 € auf dem Produkt- konto 36508.5493000 (Betreuung in auswärtigen Kitas/periodenfremde ordentliche Aufwendungen) für die Kostenübernahme Fremdbetreuung Kita- /Hortkinder für 2012 im Haushaltsjahr 2015 zu.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Offenlage des Entwurfs zum Bebauungs- plan „WA I – südliche Erweiterung“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf

Der Entwurf zum Bebauungsplan „WA I – südliche Erwei- terung“ im Ortsteil Wansdorf für das 5.930 m² große Plan- gebiet am südlichen Siedlungsrand des östlichen Teils von Wansdorf (Gemarkung Wansdorf, Flur 4, Flurstücke 501 sowie 224 (tlw.) und 226 (tlw.) – (siehe Karte des räumli- chen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 118/2015 vom 15.10.2015 in der Fassung Oktober 2015 gebilligt und nach

§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange bestimmt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Um- weltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Folgende Planunterlagen liegen öffentlich aus:

- der Entwurf des Bebauungsplans „WA I – südliche Erwei- terung“ (Stand Oktober 2015) mit Begründung einschließ- lich Umweltbericht mit Umweltbestands- und Umweltpla- nungskarte

- sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden:

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrau- cherschutz Brandenburg (15.10.2014) mit Hinwei- sen zum Immissionsschutz, zu wasserrechtlichen Belangen und zum Hochwasserschutz

- Landkreis Havelland (17.10.2014) mit Hinweisen zur Bearbeitung des Umweltberichts und der Ein- griffsregelung, zum Artenschutz, zu wasserrechtli- chen Belangen, zum Bodendenkmal im Plangebiet und zum Brandschutz

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Boden- denkmalpflege/Archäologisches Landesmuseum (23.09.2014 und 14.10.2014) mit Hinweisen zum Bodendenkmal im Plangebiet

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans verfügbar und können eingesehen werden:

(7)

7 - Beschreibung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft,

Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt und Kul- tur/sonstige Sachgüter im Einwirkungsbereich des Vorha- bens

- Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Schutz- gütern

- Ergebnis der Prüfung möglicher Verstöße gegen arten- schutzrechtliche Verbote bei Realisierung des Vorhabens - Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen durch das

Vorhaben auf die Schutzgüter

- Darstellung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu den Schutzgütern

- Informationen zur Lage der Kompensationsflächen im Landschaftsschutzgebiet

- Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsvorschläge - Abhandlung der Eingriffsregelung nach

dem Bundesnaturschutzgesetz mit Dar- stellung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Ausle- gung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 23.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststun- den für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Die Unterlagen können auch im Internet unter sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de zur o.g. Drucksachennummer eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Stellungnah- men zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschlie- ßende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörte- rung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit-

plan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 27.10.2015

gez.

i.V. Kurt Hartley

Allgemeiner Stellvertreter (Siegel)

(8)

8

Bekanntmachung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den vorhaben- bezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der Entwurf zur 1. Änderung der Satzung über den vorha- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ für das rd. 14,9ha große Plangebiet nordwestlich der alten Dorflage Schönwalde mit den Flurstücken 257, 258 tlw., 45, 249, 251, 37 tlw., 40 tlw., 41, 42 und 43 der Flur 28 in der Gemarkung Schön- walde (Katasterstand 01.10.2010) - siehe Karte des räumli- chen Geltungsbereiches in der Anlage - einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 132/2015 vom 15.10.2015 in der Fassung September 2015 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ erfolgt im vereinfachten Verfah- ren nach § 13 BauGB: Mit dem Änderungsverfahren werden keine Vorhaben vorbereitet oder begründet, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchge- führt werden müsste (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und es gibt auch eine Anhaltspunkte für eine Beeinträchti- gung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutz- zweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitpla- nung wird die öffentliche Auslegung der Planunterla- gen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 23.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Die Unterlagen können auch im Internet unter sitzungs- dienst.schoenwalde-glien.de zur o.g. Drucksachennummer eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planent- wurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Nieder- schrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwä- gung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 27.10.2015

gez.

i.V. Kurt Hartley

Allgemeiner Stellvertreter (Siegel)

(9)

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Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das IV. Quartal 2015 am 15. November 2015 fällig sind:

- Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer - Hundesteuer

- Zweitwohnungssteuer

- Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde - Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und

Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptka- nal-Havelkanal-Havelseen“ Nauen

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntma- chung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 28. Oktober 2015

gez.

Kurt Hartley

Allgemeiner Stellvertreter

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 45: 7 Jahre, 9 Monate:

„Gesundheit“

Wäscht sich Ihr Kind regelmäßig und aus eigenem Antrieb die Hände? Glückwunsch! Die meisten Kinder tun das nicht.

Sie holen auch kein Taschentuch heraus, wenn sie niesen, und halten sich nicht die Hand vor den Mund, wenn sie husten. Unter anderem deswegen stecken sie sich so leicht untereinander an – Schulen, zumal schlecht gelüftete Klas- senzimmer, sind ein idealer Aufenthaltsort für Viren und Bakterien aller Art. Drei bis sechs Infektionen pro Jahr sind normal. Daran können Sie wenig ändern, sofern Sie nicht als wandelnder Hygiene-Polizist hinter Ihrem Kind herschlei- chen möchten. Sie können aber eine Menge dafür tun, damit Ihr Kind die unvermeidlichen Infektionen gut wegsteckt und einen Gutteil der Viren erfolgreich abwehrt:

• Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind genug schläft.

• Bewegung an der frischen Luft ist seit jeher das beste Mittel, um das Immunsystem zu stärken. Mindestens einmal am Tag soll ein Kind raus, auch an einem ver- regneten Sonntag!

• Der Vorschlag „komm, wir machen einen Spazier- gang!“ löst bei den wenigstens Kindern Begeisterung aus. Eine Radtour oder ein Ausflug mit Inlineskates sind da schon attraktiver – und wenn das gerade nicht passt, kann auch der Dauerlauf zum Bäcker oder zum Briefkasten für Bewegung sorgen.

Wenn Ihr Kind krank ist, sollte es sich in Ruhe auskurieren dürfen: Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben pro Jahr Anspruch auf bis zu 10 Kinderkranken- tage für jedes Kind unter 12 Jahren (Alleinerziehende bis zu 20 Tage pro Jahr). Für privat Versicherte und Beamte gelten besondere Regelungen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Eltern- briefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwister- kinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Blutspende trotz Grippeschutzimpfung ohne Sperrfrist möglich: DRK bittet auch während der bevorstehenden Impf- periode um Blutspenden

Im Herbst und mit dem nahenden Winter beginnt in Deutsch- land wieder die Impfperiode gegen den Virus der „echten Grippe“, auch Influenza genannt. Die Frage danach, ob nach einer Grippeschutzimpfung sofort wieder Blut gespendet werden kann, lässt sich klar mit „ja“ beantworten. Sofern die geimpfte Person ohne klinische Symptome ist und sich wohl fühlt, kann sie nach der Impfung ohne Wartezeit sofort wieder Blut spenden, da bei einer Grippeschutzimpfung kein Lebendimpfstoff verwendet wird, sondern gereinigte In- fluenza-Virus-Antigene. Eine Grippeschutzimpfung stellt also keinen Hinderungsgrund für eine Blutspende dar.

Da der Bedarf an aus Spenderblut gewonnen Blutpräparaten auch in Grippezeiten weiterhin gedeckt werden muss, ist es wichtig, dass auch während einer Impfperiode weiterhin kontinuierlich Blut gespendet wird, um die Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen jederzeit zu gewährleisten. Der DRK- Blutspendedienst Nord-Ost bittet deshalb darum, bei gesund- heitlichem Wohlbefinden die angebotenen DRK- Blutspendetermine auch nach erfolgter Grippeschutzimpfung wahrzunehmen.

Die Sicherheit von Spendern und Empfängern hat bei DRK- Blutspenden hohe Priorität. Prinzipiell gilt, dass der bei jeder Blutspende anwesende Arzt, bzw. die anwesende Ärztin tagesaktuell vor Ort über die Spendetauglichkeit jedes Spen- dewilligen entscheidet. Bei Unsicherheiten im Vorfeld einer Blutspende empfiehlt es sich in jedem Fall, die Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter der Nummer 0800 11 949 11 zu kontaktieren.

Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Warum ist Blutspenden beim DRK so wichtig?

Blutspender sind „Lebensretter“, etwa 107 Millionen Blut- spenden werden weltweit pro Jahr benötigt. Mit einer Blut-

(11)

11 spende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten

geholfen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland werden über das Jahr gesehen durch die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes ca. 3,6 Millionen Vollblutspenden für die Versor- gung der Kliniken in Deutschland bereitgestellt. Das Deut- sche Rote Kreuz sichert auf diese Weise ca. 70 Prozent der notwendigen Blutversorgung in der Bundesrepublik Deutsch- land, nach strengen ethischen Normen – freiwillig, gemein- nützig und unentgeltlich.

Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

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http://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost

Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de

Blutspendetermine im Havelland

Dezember 2015

01.12.15 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Nauen, Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen

(jeden 1. Dienstag im Monat)

11.12.15 in Wustermark, von 15.00 bis 18.00 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“, Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

18.12.15 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

29.12.15 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau), 14612 Falkensee

Neugründung des Vereins SWiB - Sozia- ler Wohnungsbau in Brandenburg e.V. - in Cottbus

Als persönlicher Interessenverband bietet der Verein seine Unterstützung für Personen an, die zwischen 1993 und 2006 das "Brandenburger Fördermodell" als Wohnungsbauträger oder privater Investor für den Bau von Sozialwohnungen genutzt und Schwierigkeiten mit der laufenden Finanzierung dieser Immobilien haben. Der Verein hilft den Betroffenen unabhängig davon ob Zwangsmaßnahmen angedroht sind, stattfinden oder bereits stattfanden.

SWiB e.V. berät in allen Themen rund um geförderte Immo- bilien und vermittelt zwischen Fördermittelgebern, Banken und Vereinsmitgliedern und arbeitet neutral und unabhängig an Lösungen für Finanzierungsfragen.

Anschrift und Vorstand:

SWiB Sozialer Wohnungsbau in Brandenburg e. V.

Am Stadtring 4 03042 Cottbus

Vertreten durch den Vorstand:

Vorstandsvorsitzender: Herr Andreas Hahm Technischer Leiter: Herr Colin-Alexander Rauer Kontakt:

Telefon: 0355 49 38 11 5 Fax: 0355 49 38 05 0 E-Mail: info@swib-ev.de Internet: www.swib-ev.de

Cottbus, 28.09.2015 gez. Andreas Hahm der Vorstandsvorsitzende

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthe- men und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Orts- beirat.

Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren.

Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

Referenzen

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