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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien , Jg. 11, Heft 3 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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11. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. April 2015 Nr. 3

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 7. Sitzung des Hauptausschusses vom 3.2.2015 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 8. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.3.2015 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.3.2015 ... 4

Einladung zur Verbandsschau (Grabenschau) 2015 ... 5

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung ... 5

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse aus der Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde ... 7

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Paaren im Glien ... 8

NICHTAMTLICHER TEIL ... 9

Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind! ... 9

Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag | Teamwork fürs Leben – die Blutspende beim DRK führt den Grundgedanken des Rotkreuzgründers Henry Dunant fort ... 9

Blutspendetermine im Havelland ... 10

Die BraLa als Familienerlebnis | Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau ... 10

Schmissiges Gastpiel: Handharmonisten aus Muggensturm bespielen die Siedlung ... 11

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 7. Sitzung des Hauptausschusses vom 3.2.2015

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 020/2015

Vergabe Grünflächenpflege, Laubentsorgung, Rinnstein- und Gullyrei- nigung in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz, Pausin und Wansdorf

Die Vergabe der Mäharbeiten, Laubentsorgung, Rinnstein- und Gullyreini- gung in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz, Pausin und Wansdorf an die Firma FAM Hausmeister Dienste, Leipziger Straße 62 in 14612 Falkensee mit einer Angebotssumme von Brutto 43.137,38 €.

(3 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 8. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.3.2015

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 022/2015

Vergabe Planungsleistung Straße Am Kindergarten im OT Grünefeld Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung Straßenbau

„Am Kindergarten“ im OT Grünefeld an das Planungsbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme von 37.507,28 €.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 023/2015

Vergabe der Planungsleistung Keltenweg im OT Schönwalde-Siedlung Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung Keltenweg an das Planungsbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme von 41.078,33 €.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 026/2015

Vergabe einer Machbarkeitsstudie zum Bau eines BHKW´s mit Not- stromfunktion

Der Hauptausschuss beschließt, das Z&R Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung aus Neuruppin mit der Ausarbeitung einer Machbar- keitsstudie zur Installation einer BHKW-Anlage mit Notstromfunktion zur Versorgung von bis zu 9 Standorten mit Strom und teilweise Wärme zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 035/2015

Vergabe der Bauüberwachung für den Straßenbau Cheruskerweg, Alemannenweg und 1. BA Keltenweg

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Bauüberwachung Cherus- kerweg, Alemannenweg und 1. BA Keltenweg an das Planungsbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 20.639,29 €.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 043/2015

Vergabe der Maßnahme Ausgleichspflanzung für die Baumaßnahmen Schwarzer Weg in Wansdorf, Kienberger Weg und Hauptstraße in Paaren im Glien

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Maßnahme Ausgleichspflan- zung für die Baumaßnahmen Schwarzer Weg in Wansdorf, Kienberger Weg und Hauptstraße in Paaren im Glien an die Firma Ketziner Baumschulen aus Ketzin mit einer Bruttoangebotssumme von 34.864,10 €

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 045/2015

Vergabe der Baumaßnahme "Gehwegbau Dorfstraße Nord" im OT Perwenitz

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Bauausführung „Gehwegbau Dorfstraße Nord" im OT Perwenitz an die Firma Baatz in Kyritz mit einer Bruttosumme in Höhe von 45.543,68€.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.3.2015

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 037/2015

Bestellung der Ortswehrführung der örtlichen Feuerwehreinheit Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung vom 19.03.2015 Herrn Marcel Krumm, geb.26.10.1988, Straße der Jugend 1, zum Ortswehrführer und Herrn Marco Woith, geb. 17.08.1973, Thüringer Weg 32, zum 1.

Stellvertreter des Ortswehrführers und Herrn Jörg Taubensee, geb.

06.10.1959, Kleiststraße 9, zum 2. Stellvertreter des Ortswehrführers der Feuerwehreinheit Schönwalde-Siedlung.

Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 040/2015 Neubesetzung des Hauptausschusses

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Sitz für die Fraktion Grü- ne/Familie/Forum wie folgt neu besetzt wird:

Lfd.

Nr.

Mitglied Stellvertreter Sitz / Fraktion 7

Wolfgang Wank Karl-Heinz Kordt Grüne/Familie/Forum 1. Beschluss nach § 41 Abs. 4 BbgKVerf

3 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen 2. Beschluss nach § 41 Abs.4 i.V.m. Abs. 5 BbgKVerf 3 Ja- und 10 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen

3. Beschluss zur Vertagung der Listenwahl nach § 41 Abs. 5 BbgKVerf auf die nächste Sitzung:

14 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss Nr. DR 041/2015

Preisgestaltung für das Schulessen in den beiden Grundschulen der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt

1. Die Gemeinde Schönwalde-Glien bezuschusst ab dem 01.04.2015 das Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler beider Grund- schulen der Gemeinde mit 0,70 € pro Mahlzeit.

2. Der Portionspreis in der Grundschule „Menschenskinder“ in Schönwalde-Siedlung wird ab dem 01.04.2015 auf 1,70 € erhöht.

Zusatz:

Bis zum Schuljahresende ist die Kalkulation nochmals zu wiederholen, sodass eine Überprüfung für das Schuljahr 2015/16 erfolgen kann.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 046/2015

Vergabe der Baumaßnahme Errichtung der Straßenbeleuchtung in den Straßen Cheruskerweg, Alemannenweg und 1. BA Keltenweg

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Baumaßnahme Errich- tung der Straßenbeleuchtung in den Straßen Cheruskerweg, Alemannenweg und 1. BA Keltenweg an die Firma ELFA Elektrotechnik GmbH aus Falkensee mit einer Bruttoangebotssumme von 59.631,02 €.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 049/2015

Vergabe der Baumaßnahme "Siedlungsgasse" im OT Pausin

Vergabe der Baumaßnahme „Siedlungsgasse“ im OT Pausin an die Firma Baugesellschaft Rhinow mbH mit einer Bruttoangebotssumme von 78.369,43 €.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 047/2015

Gewährung eines Darlehens an die Glien GmbH zur Liquiditätssiche- rung für das Jahr 2015

Die Gemeindevertretung beschließt die im Haushaltsplan 2015 veranschlag- ten 73.415,49 € in Form eines Gesellschafterdarlehns für die Glien GmbH, zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2015 bereitzustellen.

Das Darlehn wird zinslos und endfällig zum 31.12.2017 gewährt.

Die Auszahlung des Darlehns erfolgt beiliegendem, aktuellen Zahlungsplan vom 02.09.2014.

Zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der Glien GmbH wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Der Zahlungsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt den Darlehnsvertrag zu unterzeichnen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 032/2015

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für ein Grundstück in 14621 Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Antragstellern einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für ein Grundstück in Schönwalde-Glien.

Ausgehend von einem Grundstückswert in Höhe von 51.000,- € beträgt der Erbbauzins 2.295,- €/Jahr. Den Antragstellern wird eine Belastungsvoll- macht in Höhe von 160.000,- € zur Finanzierung eines Eigenheims zuguns- ten eines der deutschen Kreditaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erteilt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. DR 036/2015

Aufhebung des Beschlusses Nr. 153/2014 vom 16.10.2014 zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages sowie zum Verkauf der aufstehenden Gebäude für ein gemeindeeigenes Grundstück, Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung

Aufhebung des Beschlusses Nr. 153/2014 vom 16.10.2014 zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages sowie zum Verkauf der aufstehenden Gebäude für ein gemeindeeigenes Grundstück, Schönwalde-Glien OT Schönwalde- Siedlung.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 038/2015

Grunderwerb zum Zweck der Umsetzung eines Touristischen Projektes in Grünefeld, In den sechs Ruten und überplanmäßige Ausgabe zum Grunderwerb

Die Gemeindevertretung beschließt den Erwerb der zur Zwangsversteige- rung ausgeschriebenen Flurstücke in der Gemarkung Grünefeld (In den sechs Ruten) zum Zwecke der Umsetzung eines touristischen Projektes.

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Be- schlusses Nr. 189/2013 vom 12.12.2013.

Die Gemeindevertretung beschließt im Falle des Zuschlages eine außer- planmäßige Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 55101.7821000 in Höhe des Gebotes zuzüglich Nebenkosten.

(2 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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Einladung zur Verbandsschau (Grabenschau) 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ führt die Grabenschau 2015 für die Gemeinde Schönwalde-Glien (Ortsteile Schönwalde-Siedlung und Wansdorf) durch.

Termin: Mittwoch, den 6. Mai 2015, um 08.00 Uhr Treffpunkt: Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Ortsteile: Schönwalde-Siedlung und Wansdorf

Die Schauen beginnen jeweils an den mit Zeit und Ort benannten Treffpunkten.

Interessenten können auch in eine begonnene Schau einbezo- gen werden. Hierzu ist jedoch eine vorherige Abstimmung zusätzlicher Treffpunkte und Zeiten erforderlich.

Abstimmungen mit dem Wasser- und Bodenverband „Schnel- le Havel“ sind telefonisch unter (03 30 54) 2 09 98-0 möglich.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22

„Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwal- de-Glien für den Ortsteil Schönwalde- Siedlung

Beschluss Nr. 167/2014

aus Gemeindevertretersitzung vom 13. November 2014 Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“,

OT Schönwalde-Siedlung

Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan - Satzungsbeschluss

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwal- de-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanen- steig“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begrün- dung mit Umweltbericht für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 - 220/8, 220/11 - 220/44 sowie den Flurstücken 267 - 285, und 219/1 (tlw.) der Flur 5.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) und

§ 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 17.09.2008 (GVBI.

I/08 [Nr. 14]) S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.11.2010 (GVBl. I/10 [Nr. 39]) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der vorliegenden Zustimmung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Satzung über den Bebau- ungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begrün- dung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekannt- machung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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6

Bekanntmachung der

Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.11.2014 unter der Drucksache Nr. 167/2014 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung für das ca. 3,0073 ha große, im nordöstlichen Randbereich der Ortslage Schönwalde-Siedlung gelegene Plangebiet mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285, 219/1 Tfl. und 236 Tfl. der Flur 5 in der Gemarkung Schönwalde (Katasterstand der Plangrundlage

April 2006) (siehe Karte des räumlichen Gel- tungsbereiches), bestehend aus der Planzeich- nung und dem Textteil einschl. Umweltbericht, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ incl.

Planwerk und Begründung (in der endgültigen Planfassung Oktober 2014) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde- Glien, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde- Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlan- gen.

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprü- chen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 25.3.2015

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

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7

Bekanntmachung über gefasste Beschlüs- se aus der Jagdgenossenschaftsversamm- lung der Jagdgenossenschaft Schönwalde

Beschluss 1 - 2014/2015

Wahl des Vorstandes mit folgender Funktionsteilung

Jagdvorsteher: Bodo Oehme

stellvertretender Jagdvorsteher: Dr. Eva Huntemann

1.Beisitzer: Olaf Krüger

2. Beisitzer: Manfred Kühne

Kassenführer: Regina Kahl

Kassenprüfer: Achim Gering

Tino Krüger Schönwalde-Glien, den 28.10.2014

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 2 - 2014/2015

Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt die Satzungsänderungen (Stand 24.3.2015) ohne Änderungen:

Sollte es durch die Untere Jagdbehörde für die Genehmigung der Satzung Anpassungserfordernisse geben, so wird der Vorstand ermächtigt diese durchzuführen.

Abstimmung:

Annahme: 8 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0

anwesende Jagdgenossen: 8 vertretene Fläche: 236,5 ha Schönwalde-Glien, den 24.3.2015

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 3 - 2015/2016

Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung für den Kassenführer

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt, dass der Kassenführer eine Pauschale von 150 Euro im HHJ 2015/16 für seinen hohen zeitlichen Aufwand erhält.

Abstimmung:

Annahme: 8 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0

anwesende Jagdgenossen: 8 vertretene Fläche: 236,5 ha Schönwalde-Glien, den 24.3.2015

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 4 - 2014/2015

Beschluss Haushaltsplan 2015/16

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt den Haushaltsplan 2015/16 in vorlie- gender Fassung mit den nachfolgenden Festsetzungen für den Reinertrag.

Der Reinertrag für das Jagdjahr 2012/2013 wird auf 3,00

€/ha festgesetzt.

Der Reinertrag wird ausgezahlt.

Der Reinertrag für das Jagdjahr 2013/2014 wird auf 3,00

€/ha festgesetzt.

Der Reinertrag wird ausgezahlt.

Der Reinertrag für das Jagdjahr 2014/2015 wird auf 2,47

€/ha festgesetzt.

Der Reinertrag wird ausgezahlt.

Abstimmung:

Annahme: 8 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0

anwesende Jagdgenossen: 8 vertretene Fläche: 236,5 ha Schönwalde-Glien, den 24.3.2015

gez. gez. gez.

Bodo Oehme Olaf Krüger Manfred Kühne Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

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8

Jagdgenossenschaft Paaren im Glien Einladung zur Jagdgenossenschaftsver- sammlung Paaren im Glien

Hiermit lade ich alle Eigentümer landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie aller übrigen Flächen, die Bestandteil des Jagdbezirkes der Jagdgenossen- schaft Paaren im Glien sind, zur Jagdgenossenschaftsver- sammlung am

Donnerstag, 21.05.2015 um 18 Uhr

im MAFZ Paaren im Glien, Gartenstraße 1-3, 14621 Schönwalde Glien herzlich ein.

Tagesordnung:

- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungs- gemäßen Einladung, Anwesenheit der Mitglieder sowie Beschlussfähigkeit

- Feststellung der Tagesordnung

- Protokoll der letzten Mitgliederversammlung - Bericht des Vorstandes

- Finanzbericht des Kassenführers - Prüfbericht des Kassenprüfers

- Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers - Bericht der Jäger

- Diskussion und Beschluss über Bedingungen der Jagd- neuverpachtung zum 01.04.2016

- Kosten zur Erstellung des neuen Jagdkatasters - Vorschläge zur Verwendung von Rücklagen

- Aufwandsentschädigung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

- Sonstiges

Paaren im Glien, 02.04.2015 Stephan Otten

Vorstand der Jagdgenossenschaft Paaren im Glien

Im Anschluss an den offiziellen Teil wird ein Abendessen gereicht

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate:

Sie haben (bald) ein Schulkind!

Was sich Kinder unter Schule vorstellen, ist ganz verschie- den. Die meisten freuen sich darauf – und sei es nur, weil der Tag der Einschulung bedeutet: Ich bin jetzt groß, ich bin kein Kita-Kind mehr! Für die Eltern mischt sich in die Vorfreude oft auch etwas Wehmut: Fängt jetzt die Paukerei an, der Stress mit den Hausaufgaben, der sprichwörtliche Ernst des Lebens? Sicher ist: Für Ihr Kind beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Es wird lernen, sich in einem großen Gebäude voller Kinder zurechtzufinden, bald schon wird es dort ganz allein auf die Toilette gehen, zielsicher in die Turnhalle laufen und sich ohne Hilfe umziehen. Es wird alle Ecken des Schulhofs kennen, mit neuen Kindern spielen und seinen Platz in der Klasse finden. Viele Kinder bewältigen diese Herausforderungen mit Begeisterung und Lernfreude, sie blühen richtig auf: „Die Kita war soo langweilig“, sagt Sergio schon nach drei Schultagen, „in der Schule lernen wir richtig was.“ Andere Kinder tun sich schwerer, weil sie etwa in ihrer Klasse keine bekannten Gesichter vorfinden, wenig Deutsch können, ihre Lehrerin einmal etwas streng mit ihnen war oder weil sie jünger oder weniger reif sind als der Durchschnitt.

Nicht alles werden Sie beeinflussen können. Trotzdem können Eltern einiges dafür tun, um ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen. Wichtig ist, dass sie Ihrem Kind eine positive Einstellung zur Schule vermitteln. Sie brauchen ihm nicht zu sagen, dass dort immer alles toll ist – natürlich wird es in der Schule mal Ärger geben, und nicht jede Aufgabe macht Spaß. Aber grundsätzlich sollte Ihr Kind das Gefühl haben: Die Schule ist wichtig, meine Eltern interes- sieren sich dafür.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Eltern- briefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwister- kinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag | Team- work fürs Leben – die Blutspende beim DRK führt den Grundgedanken des Rot- kreuzgründers Henry Dunant fort

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte humanitäre Organisation der Welt. Der Weltrotkreuztag am 8. Mai erinnert an den Geburtstag von Henry Dunant, den Gründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbe- wegung. Seit 1984 wird der „Weltrotkreuz- und Welt- rothalbmondtag" international an diesem Tag begangen.

Innerhalb der Rotkreuzfamilie obliegt dem DRK- Blutspendewesen in der Bundesrepublik eine wichtige Funk- tion. Die uneigennützige Blutspende beim DRK ist humanitä- res Handeln und ein Akt der sozialen Verantwortung.

Auch in diesem Jahr führt der DRK-Blutspendedienst Nord- Ost in seinem Versorgungsgebiet am Weltrotkreuztag eine Reihe von Blutspendeterminen durch.

Alle Termine unter www.blutspende.de (bitte das ent- sprechende Bundesland anklicken) oder über das Service- telefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt.

Festnetz).

Auf Dunants Vorstellung von Humanität und der Idee, dass Menschen ihren Mitmenschen helfen, die in Not geraten sind – ungeachtet von Herkunft, Religion und Hautfarbe, beruht die Gründung des Roten Kreuzes. Getreu der Idee Dunants lebt die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vom ehren- amtlichen Engagement der Freiwilligen Helfer.

Wer darf Blut spenden?

Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.

Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht über- schritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbrin- gen!

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

http://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost

Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php

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Blutspendetermine im Havelland

Mai 2015

05.05.15 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Gemeinschaftswerk-Soziale-Dienste,

Paul-Jerchel-Str. 4, 14641 Nauen (jeden 1. Dienstag im Monat)

18.05.15 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Kulturhaus „Johannes R. Becher“,

Havelländer Weg 67, 14612 Falkensee

22.05.15 in Wustermark, von 15.00 bis 18.00 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“,

Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

22.05.15 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr (wg. Feiertag am Donnerstag)

HavelPark Dallgow-Döberitz (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz (hier sind wir 8x im Jahr)

Die BraLa als Familienerlebnis | Attrak- tives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau

Paaren im Glien. Bei der 25. Brandenburgischen Landwirt- schaftsausstellung vom 14. bis 17. Mai 2015 setzen die Veranstalter ganz auf ein Landerlebnis für die ganze Familie:

Ein neuer Wasserspielplatz, Spielangebote und Streicheltiere für die Kinder, Unterhaltung, Information und ländliche Produkte für Haus und Garten für die Erwachsenen. Für kulinarischen Genuss sorgen die zahlreichen Anbieter mit märkischer Küche, fangfrischem Fisch, selbst gebackenem Brot und Kuchen sowie dem ersten Freilandgemüse des Jahres von Brandenburger Feldern.

Mit preisgekrönten Tieren aller Rassen, Technikschauen und Wettbewerben erleben die Besucher Landwirtschaft hautnah.

Erstmals steht ein Wettbewerb im Weidezaunbauen auf dem Programm, bei dem die Schafzüchter ihren „Zaunkönig“

ermitteln (14. Mai). Die Bodenbearbeitung steht beim Ackerbauforum im Mittelpunkt. Landwirte versuchen mit historischer Technik eine möglichst gerade Furche zu ziehen.

Bei einem abendlichen Fahrercup (17. Mai) werden die besten Kutschenlenker ermittelt. Zuvor gibt es bereits einen Bundeswettbewerb, bei dem junge Fleischrindzüchter beim Führen ihrer Tiere einen festen Stand unter Beweis stellen müssen.

In den Tierzelten werden an vier Ausstellungstagen die besten Zuchttiere der Verbände und deren Nachkommen gezeigt. Hier können die Besucher zusehen, wie Tiere gefüttert und gepflegt werden und wie sie ihre Jungen auf- ziehen. Eine der Attraktionen sind auch wieder die Technik- vorführungen, bei denen die Bauern ihre Traktoren, Saatma- schinen und Pflüge in Aktion zeigen. Erwartet werden über 700 Aussteller von Land-, Forst- Garten und Kommunal- technik sowie die Züchter mit ihren Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen und Geflügel in großer Rassenvielfalt. Im pro agro-Erlebniszelt bieten Di- rektvermarkter ihre Erzeugnisse an.

Höhepunkt im Programm sind die täglich stattfindenden Tierschauen und die Traktorenparaden mit alter und neuer Landtechnik. Wie im vorigen Jahr findet auf der BraLa eine Publikumswahl des schönsten Traktor-Oldies statt. Die Besucher stimmen ab und können dabei ebenfalls gewinnen.

Zum weitläufigen Ausstellungsgelände zählen der GEH- Haustierpark mit seinen schützenswerten alten Rassen. Eine Gartenanlage mit Musterpflanzungen gehört ebenfalls dazu.

Dort werden zum Beispiel rund 300 Kräuter von verschiede-

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11 nen Saatgutbetrieben gezeigt, aber auch Beerenobst, Gemüse

und Blumen in größter Vielfalt. Fachkundige Gärtner geben Tipps und bieten ihre Jungpflanzen zum Verkauf an. Auch Führungen durch die Mustergärten wird es wieder geben.

Eröffnet wird die Landwirtschaftsausstellung durch den Ministerpräsidenten Dietmar Woidtke mit einer Rassepräsen- tation der Tierzuchtverbände im Großen Ring und Auszeich- nung des verdienten Züchters der Rasse des Jahres sowie der Krönung der neuen Brandenburgischen Milchkönigin.

Die Besonderheit der BraLa ist der unmittelbare Kontakt zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Die Besucher be- kommen hier Antwort auf alle Fragen rund um Tierhaltung und das Leben auf dem Land. Sie sammeln Ausflugstipps oder lassen sich einen guten Rat für den eigenen Garten oder ihr Haustier geben.

Preise: Tageskarten: Eintritt 8 Euro / ermäßigt 4 Euro / Kinder bis zu 6 Jahren frei. Familienticket (zwei Erwachsene + 3 Kinder bis 14 Jahren) 17,- Euro, Dauerkarte (gilt alle 4 Tage): 20,- Euro

Pkw-Anreise: Berliner Autobahnring A10 Abf. Falkensee oder A24 Abf. Kremmen, folgend Ausschilderung MAFZ- Erlebnispark. ÖPNV: Bus 671 ab Bhf. Berlin-Spandau, Bus 649 ab Bhf. Wustermark bzw. Bhf. Brieselang.

Schmissiges Gastpiel: Handharmonisten aus Muggensturm bespielen die Siedlung

Wer es noch nicht gesehen hat, der hat was verpasst: Wenn das rund 30 Kopf starke Orchester aus der Schönwalder Partnergemeinde Muggensturm so richtig loslegt, muss man schon aus Stein sein, um sich von seinem schmissigen Programm nicht mitreißen zu lassen. Zwischen Klassik und

Unterhaltung, Kirchenmusik und Jazz, Pop, Schlager und Evergreens aus allen Musikepochen bewegen sich die Stücke, mit denen die Handharmonisten, Saitenzupfer und Schlagexperten regelmäßig die Zuschauer zum Swingen bringen.

Neben Liedern aus den Filmen "Fluch der Karibik", "Tanz der Vampire" und "Der Schuh des Manitu" haben die Musi- ker zwischen 14 und 60 Jahren unter anderem auch Song- Medleys von Michael Jackson und Queen im Gepäck. Diri- gent ist seit 2012 Thomas Krumm: Als Komponist und Arrangeur sorgt er für eine besondere Note.

In seiner baden-württembergischen Heimat ist das Orchester ein gern gesehener Gast. Obwohl der Konzertkalender gut bestückt ist, gehen die Musiker gerne auf Reisen - und gastieren am 2. Mai in unserer Gemeinde. Bei freiem Eintritt bespielen sie ab 19 Uhr die Aula der Grundschule

"Menschenskinder" im Schönwalder Ortsteil Siedlung.

Im Tourismusbüro des Rathauses gibt es CDs und DVDs zum Probehören und -gucken!

Einfach vorbeikommen während der Öffnungszeiten: diens- tags 15 bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Infos im Internet unter www.hhv-muggensturm.de.

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www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

Referenzen

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