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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 2 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 2 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. Februar 2017 Nr. 2

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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2

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.01.2017 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.01.2017 ... 3

Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ... 4

Bekanntmachung der Widmung einer Teilfläche der Straße „Spandauer Feld“ als öffentliche Verkehrsfläche ... 5

Zahlungserinnerung ... 6

Information der Waldbauernschule: Schulung für Waldbesitzer und Interessierte ... 6

NICHTAMTLICHER TEIL ... 7

Erstspender auf DRK- Blutspendeterminen erhalten Informationsheft „Meine Blutspende“ ... 7

Blutspendetermine im Havelland ... 7

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.01.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 007/2017

Beschluss zur Fortführung der Planungsleistung nach HOAI für den Bau des 2. BA Fasanensteig in den Leistungsphasen 5-9

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung nach HOAI für den Ausbau des Fasanensteiges 2. BA in den Leistungsphasen 5-9 und der örtlichen Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Dr. Löber mit einem Bruttohonorar von 12.434,68 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 004/2017

Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Obotritenweg in den Leistungsphasen 5-9 einschließlich der Bauüberwachung

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau im Obotritenweg in den Leistungsphasen 5-9 einschließlich der Bauüberwachung an das Planungsbüro Löber mit einer Bruttohonorarsumme von 25.128,52 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.01.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 002/2017

Beschluss über die Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Der Bürger- meister wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung beauftragt.

(12 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes erfolgt auf Seite 4.

Beschluss Nr. DR 005/2017

Beschluss zur öffentlichen Widmung einer Teilfläche der Straße Span- dauer Feld, Flurstück 81/2, Flur 5 Gemarkung Pausin

Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung einer öffentlichen Ver- kehrsfläche in der Gemarkung Pausin Flur 5, Flurstück 81/2 gemäß beiliegen- der Widmungsverfügung. Die öffentliche Verkehrsfläche wird mit Widmung Bestandteil der Straße „Spandauer Feld“.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung erfolgt auf Seite 5.

Beschluss Nr. DR 001/2017

Bauantrag zum Az. PAA 06-16-B, Chaussee 10, OT Paaren im Glien:

Anhörung zur rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einverneh- mens gem. § 70 Abs. 2 BbgBO

Die Gemeindevertretung erteilt im Verfahren zur rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 70 Abs. 2 BbgBO die Zustimmung für das Bauvorhaben zum Aktenzeichen PAA 06-16-B auf dem Grundstück Chaussee 10 im OT Paaren im Glien.

(10 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 003/2017

Voranfrage für das Grundstück Kurmärkische Str. 37, OT Schönwalde- Siedlung: Antrag auf Gestattung der Befreiung auf Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. II.3 im Bebauungsplan Nr. 02 "Nordmärki- sche"

Die Gemeindevertretung gestattet die Befreiung von der Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. II.3 zur Drempelhöhe im Bebauungsplan Nr. 02

„Nordmärkische“: Das geplante Wohnhaus auf dem Grundstück Kurmärki- sche Str. 37 darf mit einer Drempelhöhe von 2,60m errichtet werden.

(0 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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4

Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Voll- zug des Akteneinsichts- und Informati- onszugangsgesetzes

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommu- nalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.

Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32), des

§ 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Geset- zes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32) und des § 10 Abs. 3 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl. I S. 46), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2013 (GVBl. I Nr. 30) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung vom 19.01.2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gebührentarif

Für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangs-gesetzes (AIG) werden Gebühren nach anliegendem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.

§ 2

Gebührenbemessung

Bei der Festsetzung der Gebühr sind im Einzelfall zu berück- sichtigen

1. der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungs- aufwand, soweit Aufwendungen nicht als Auslagen ge- sondert berechnet werden, und

2. auf Antrag die wirtschaftlichen Verhältnisse des An- tragstellers.

§ 3 Auslagen

(1) Auslagen, die im Zusammenhang mit der gebührenpflich- tigen Amtshandlung notwendig werden, gelten als bereits in die Gebühr einbezogen.

(2) Absatz 1 gilt nicht, sofern das Akteneinsichtsrecht auf andere Weise als durch Einsicht in die Originaldokumente erfüllt wird (§ 7 Akteneinsichts- und Informationszugangsge- setz); hierfür notwendige Auslagen hat der Antragsteller zu ersetzen. Die Höhe der Auslagen bestimmt sich nach Tarif- stelle 3 der Anlage. Die Auslagen sind auch dann zu erstatten, wenn für eine Amtshandlung Gebührenfreiheit besteht oder von der Gebührenerhebung ganz oder teilweise abgesehen wird.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 23. Januar 2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Anlage

zur Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Gemeinde Schönwalde-Glien beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Gebührentarif

Tarif- stelle

Gegenstand Gebühr

EUR

1 Übermittlung von Informationen

1.1 Erteilung einer Auskunft 0 bis 100 1.2 Ermöglichung der Einsichtnahme in

Akten und sonstige Informationsträ- ger

1.2.1 in einfachen Fällen 0 bis 100

1.2.2 bei umfangreichen Verwaltungsauf-

wand 100 bis 500

1.2.3 bei außergewöhnlichem Verwal- tungsaufwand, insbesondere wenn in zahlreichen Fällen Daten ausgeson- dert werden müssen zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen (§§ 4 und 5 AIG)

500 bis 1000

2 Widerspruchsbescheide 2.1 Erteilung von Bescheiden über

Widersprüche – wenn und soweit sie zurückgewiesen werden

10 bis 50

2.2 Erteilung von Bescheiden über Widersprüche gegen Kostenentschei- dungen – wenn und soweit sie zu- rückgewiesen werden

10

3 Auslagen

3.1 Anfertigung von Kopien oder Com- puterausdrucken

- für die ersten 50 Seiten je Seite - für jede weitere Seite

0,50 0,15 3.2 Auslagen für die Übermittlung von

Informationen nach § 7 Absatz 3 Nr.

2 bis 5 AIG

In tatsäch- lich entstan- dener Höhe

(5)

5

Bekanntmachung der Widmung einer Teilfläche der Straße „Spandauer Feld“ als öffent- liche Verkehrsfläche

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 15 S.

358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 27) erhält folgende Teilfläche die Eigenschaft einer öffentli- chen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung:

Gemarkung Pausin, Flur 5 Flurstück 81/2

Straßenname Spandauer Feld

Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 2 und § 3 BbgStrG.

Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung:

ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entspre- chend

Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfü- gung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, -Der Bürgermeister-, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde- Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

gez.

Bodo Oehme Siegel Bürgermeister

(6)

6

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erin- nern, dass die Zahlungen für

die Grundsteuer A,

die Grundsteuer B,

die Hundesteuer

die Zweitwohnungssteuer

die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde und

die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen“ Nauen

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre oder 2013 und Folgejahre oder 2014 und Folgejah- re oder 2015 und Folgejahre oder 2016 und Folgejahre oder 2017 und Folgejahre gilt,

für das I. Quartal 2017 zum 15. Februar 2017 zu überwei- sen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-und Abgabenbescheid für das Jahr 2017 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt wer- den.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind

zum 15. Mai 2017, 15. August 2017 und 15. November 2017.

Schönwalde-Glien, den 25. Januar 2017

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Information der Waldbauernschule:

Schulung für Waldbesitzer und Interes- sierte

Der Waldbauernverband Brandenburg e.V. wird von der EU und dem Land Brandenburg gefördert und bietet im Zeitraum vom 17./18.02. bis zum 07./08.04.2017 erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an.

Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.

Die Schulungen werden brandenburgweit an über 20 Schu- lungsorten durchgeführt.

Die Themen sind:

Aktuelles: Holzmarkt, neue UVV, Sozialwahl SVLFG, Versicherungen, Seuchensituation Schwarzwild u.a.

Waldbau: Eichenarten als wertvolle Beimischung

Wert unserer Eichenarten

Steuern

Wildschäden

Exkursion

Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Teilnehmerbeitrag beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 / 50610 oder waldbauern@t-online.de.

Schulungstermine Nord-West:

Region (Referent)

Veranstal-

tungsort Termin Anschrift Perleberg

(Meyer)

Gaststätte Lübzower Schweiz

24.02./

25.02.

19348 Perleberg OT Lübzow Dorfstraße 24

Wittstock (Nowak)

Gasthof Scharfenber- ger Krug

10.03./

11.03.

16909 Wittstock OT Scharfenberg Scharfenberg 28

Nauen (Meyer)

Gasstätte Havelland

17.03./

18.03.

14621 Schönwalde-Glien OT Grünefeld

Grünefelder Dorfstr.8

Belzig (Schmitt)

Gaststätte Zur Erholung

17.03./

18.03.

14806 Bad Belzig OT Werbig

Werbiger Dorfstraße 1

Brandenburg (Nowak)

Gasthaus Dorotheenhof

17.03./

18.03.

14778 Beetzsee OT Woltersdorf Zum Dorotheenhof 1

Lehnin (Schmitt)

Hotel Markgraf

31.03./

01.04.

14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

Friedenstraße 13

Beelitz (Schmitt)

Café Zum Kirschbaum

07.04./

08.04.

14547 Beelitz OT Körzin Körzin 20

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Erstspender auf DRK- Blutspendetermi- nen erhalten Informationsheft „Meine Blutspende“

Ab Februar 2017 heißt der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost seine Erstspenderinnen und Erstspender mit dem Informa- tionsheft „Meine Blutspende“ beim DRK herzlich willkom- men und bedankt sich damit gleichzeitig für das Engagement als Lebensretter.

Das informative Booklet stellt einen wichtigen Begleiter bei den ersten Blutspenden dar und soll den Neuspendern einen optimalen Einstieg in dieses lebenswichtige Thema geben.

Erstspender erhalten mit dem Heft unter anderem Informatio- nen über die Verteilung der Blutgruppen in Deutschland und über den Weg des Blutes nach einer Blutspende.

Darüber hinaus hält der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost mit dem Infoheft für die ersten zwei Blutspenden innerhalb von zwölf Monaten als Dankeschön eine kleine Überraschung bereit. Wer eine dritte Blutspende in diesem Zeitraum leistet, erhält zudem einen Gesundheitscheck, bei dem zusätzliche Blutwerte untersucht werden, über die Untersuchungsergeb- nisse wird der Spender informiert (regulär für jeden Blutspen- der bei drei Spenden in zwölf Monaten).

Erstspender erhalten außerdem drei bis vier Wochen nach der Spende ihren Blutspendeausweis, der auch die Information über die eigene Blutgruppe enthält. Er vereinfacht bei jeder folgenden Blutspende die Spenderanmeldung. Bei jeder Blutspende wird das Blut kontrolliert und auf Infektions- krankheiten wie zum Beispiel Hepatitis untersucht. Sollten Blutwerte außerhalb der Normwerte liegen, wird der Spender umgehend benachrichtigt.

Blut spenden kann man ab dem 18. bis zum vollendeten 72.

Lebensjahr, als Erstspender sollte man nicht älter als 65 Jahre sein. Wer Blut spenden möchte, muss mindestens 50 Kilo- gramm wiegen. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft

Alle DRK- Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Blutspendetermine im Havelland

Februar 2017

17.02.2017 in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“,

Hamburger Straße 8, 14641 Wustermark

20.02.2017 Sonderaktion

in Falkensee, von 13.30 bis 18.00 Uhr Straße der Einheit 122 (bei SELGROS), 14612 Falkensee

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbei- rat.

Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren.

Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

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