13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 19. Oktober 2017 Nr. 10
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
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Inhaltsverzeichnis
AMTLICHER TEIL ... 3
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3
Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 23. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2017 ... 3
Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.09.2017 ... 3
Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien ... 6
Einladung zur Teilnehmerversammlung zur Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz Verf.-Nr.: 5-001-X ... 7
Öffentliche Zustellung einer Benachrichtigung an Herrn Wilhelm Nölte ... 8
NICHTAMTLICHER TEIL ... 9
Elternbrief 6: 6 Monate: „Schlaf, Kindlein, schlaf!“ ... 9
Blutspendetermine im Havelland... 10
Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 11
Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 11
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de
rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de
Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.
Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff
„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.
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AMTLICHER TEIL
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 23. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2017
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 109/2017
Abschluss eines Rahmenvertrages für Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs-und kommunalspezifischen Beratungsleistungen bezogen auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen Der Hauptausschuss beschließt, den Rahmenvertrag für
Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und kommunalspezifischen Beratungsleistungen bezogen auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen mit dem WP/StB Alexander Terpitz, Karl-Liebknecht-Str.
14, 04107 Leipzig abzuschließen. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung beauftragt.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 097/2017
Vergabe des Ankaufs eines Multicar M 31 für den Bauhof auf Grund der Beendigung des bestehenden Leasingvertrages - Telefonische Abstimmung vom 07. bis 08. August 2017
Der Hauptausschuss beschließt, den Ankauf des Multicar M 31 für Weiternutzung im Bauhof, aus dem am 31.08.17 endenden Leasingvertrag der Firma Südleasing, mit einem Restwert von 47.600,00 €.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 102/2017
Beschluss zur Vergabe der Lieferung von Geräten für den Lehr- und Trimmpfad in Schönwalde-Siedlung
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung der Geräte im Ortsteil Schönwalde-Siedlung für die Erweiterung des Lehr- und
Trimmpfades, an die wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ziegler Spielplätze von A bis Z, Freizeitanlagen e.K. mit einer Bruttoangebotssumme für Los 1 von 5.093,20 €, für Los 3 mit einer Bruttoangebotssumme von 1.785,00 €, die Firma Nusser Stadtmöbel GmbH & Co.KG für Los 2 mit einer Bruttoangebotssummer von 2.613,66 € und die Firma spielart GmbH Abenteuerliche Spielgeräte für Los 4 mit einer Bruttoangebotssumme von 2.457,35 € .
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 106/2017
Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Kastanienallee im OT Schönwalde-Siedlung
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung in den Leistungsphasen 1-9 für den Straßenbau und für die Beleuchtung in der Kastanienallee im OT Schönwalde-Siedlung an das Planungsbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme von 33.395,79 €.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 107/2017
Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung Straßenbau 3. BA Krämerwald im OT Pausin
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung Straßenbau 3.BA Krämerwald im OT Pausin in den Leistungsphasen 1-9 an das Planungsbüro Angela Just mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 16.991,19 €.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 118/2017
Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss des Vertrages über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen mit Hans-Jürgen Uhlig, IT- und Anwendungsbetreuung, Service, Beratung Heimchengrund 6, 15234 Frankfurt (Oder). Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung beauftragt.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.09.2017
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 056/2017
Beratung zum städtebaulichen Konzept Bebauungsplan "Wiesenweg" 2.
Bauabschnitt, OT Schönwalde-Dorf
Die Gemeindevertretung befürwortet das städtebauliche Konzept Wiesenweg (Stand August 2017) für die Bebauung des 2. Bauabschnitts im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 17 „Am Wiesenweg“, OT Schönwalde-Dorf. Das Konzept ist Grundlage für die Einleitung eines Planänderungsverfahrens sowie für den Abschluss eines städtebaulichen und Erschließungsvertrages mit dem Vorhabenträger.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 060/2017
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans PAA 08/2005 "Hauptstraße Teil I", OT Paaren im Glien
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ im OT Paaren im Glien im Bereich der Grundstücke unmittelbar an der Hauptstraße (Nr. 1 bis Nr. 46) hinsichtlich der Nutzungsfestsetzung von einem Dorfgebiet (MD) nach § 5
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Änderung zu beauftragen. Parallel dazu ist die Nutzungsdarstellung des Gebietes in Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern. Voraussetzung für die Einleitung des Bauleitverfahrens ist die Einplanung von Mitteln im Haushaltsplan 2018 der Gemeinde.
(0 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
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Beschluss Nr. DR 103/2017
Bebauungsplan "Am Schmiedeweg", OT Paaren im Glien: Beschluss zur 12. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan (Änderungs-/
Aufstellungsbeschluss)
Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien. Der
Änderungsbereich betrifft den 2. Bauabschnitt. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soll gemäß § 13 b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Die Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs zur 12.
Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien erfolgt auf Seite 6.
Beschluss Nr. DR 105/2017
Bebauungsplan Nr. 09 "Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf: Beschluss zur Änderung der Satzung über den Bebauungsplan (Änderungs-/
Aufstellungsbeschluss)
Vorbehaltlich der Erklärung der Klagerücknahme durch den Grundstückseigentümer wird unter Aufhebung der Beschlusses der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien vom 23.03.2017 zur Drucksache DR 045/2017 (Aufhebungsbeschluss) die Teil-Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ im OT Schönwalde-Dorf beschlossen. Der Änderungsbereich ist der Karte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches zu entnehmen. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Alle bisherigen Beschlüsse zu geplanten Änderungen des Bebauungsplans werden hiermit aufgehoben (Beschlüsse zu den Drs. Nr. 67/2002 vom 18.04.2002; Drs.
81/2005 vom 21.04.2005).
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 114/2017
Beschluss zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm -
Bildungsinfrastruktur für die Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz, zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Schulgebäudes und der Fassadensanierung.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 587.600,00 € (ca. 45% der Gesamtkosten in Höhe von 1.305.976,50 €) aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm –
Bildungsinfrastruktur für besondere bildungspolitische
Schwerpunktmaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Schulgebäudes und die
Fassadensanierung der Grundschule „Im Glien“ im OT Perwenitz gestellt wird.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 120/2017
Beschluss zu außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf in Höhe von 115.600,00 € auf das Produktkonto 21102.7851000 für Planungskosten für die Brandschutzmaßnahmen in der Grundschule OT Perwenitz
Die Gemeindevertretung beschließt außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf in Höhe von 115.600,00 € auf das Produktkonto
21102.7851000 für Planungskosten für die Brandschutzmaßnahmen in der Grundschule OT Perwenitz.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 115/2017
Beschluss zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm – Bildungs- infrastruktur für die VHG "Menschenskinder", OT Schönwalde- Siedlung, zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Schulgebäudes Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 535.500,00 € (ca. 45% der Gesamtkosten in Höhe von 1.190.000,02 €) aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm –
Bildungsinfrastruktur für besondere bildungspolitische
Schwerpunktmaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Schulgebäudes der VHG
„Menschenskinder“ im OT Schönwalde-Siedlung gestellt wird.
(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 119/2017
Beschluss zu außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf in Höhe von 118.900,00 € auf das Produktkonto 21101.7851000 für Planungskosten für die Brandschutzmaßnahmen in der Grundschule OT Schönwalde-Siedlung
Die Gemeindevertretung beschließt außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf in Höhe von 118.900 € auf das Produktkonto 21101.7851000 für Planungskosten für die Brandschutzmaßnahmen in der Grundschule OT Schönwalde-Siedlung.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 112/2017
Diskussion und Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für die Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland:
"Landwirtschaftlicher Wegebau für den Eichstädter Weg im OT Pausin"
Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland eine Projektskizze für den landwirtschaftlichen Wegebau im Eichstädter Weg im OT Pausin eingereicht wird. Bei Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland, ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 409.223,16 € brutto.
(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.
Beschluss Nr. DR 095/2017
Beschluss zum Jahresabschluss 2016 der Glien GmbH Die Gemeindevertretung beschließt
1. Der vom Steuerberater Herr Fischer von der HEHN
Steuerberatungsgesellschaft mbH aufgestellte Jahresabschluss per 31.12.
2016, der mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 180.421,60 € abschließt, wird hiermit festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag wird mit einem bestehenden Verlustvortrag i.H.v.
2.050.609,68 € auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Dem Geschäftsführer Herrn Schulz wird für das Kalenderjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Der Jahresabschluss per 31.12.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(11 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 096/2017
Beschluss zum Wirtschaftsplan 2018 der Glien GmbH
Die Gemeindevertretung beschließt, der vorliegende Wirtschaftsplan 2018 der Glien GmbH wird beschlossen.
(10 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
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Beschluss Nr. DR 100/2017
Diskussion und Beschluss zur Beantragung überplanmäßiger Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für die Sanierung der Dachgeschosswohnung im Gotenweg 10 im OT Schönwalde-Siedlung Die Gemeindevertretung beschließt die Leistung überplanmäßiger Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 52401.7851000 (Inv.Nr. 5240114001 Gotenweg 10, OT Schönwalde-Siedlung) in Höhe von 87.500,00 € für die Sanierung der Dachgeschosswohnung, der Fassade und Erneuerung der Dachhaut (Idealvariante)
(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 101/2017
Antrag auf Kauf von Gemeindeland Gemarkung Schönwalde Flur 6, Flurstück 2
Die Gemeindevertretung beschließt eine Teilfläche des Flurstücks 2 der Flur 6 Gemarkung Schönwalde zu veräußern.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 123/2017
Antrag Nr. 17/2017 der Fraktion Grüne/Familie/Bürger; hier: Ausweis von Wanderwegen im Umkreis des Ortsteils Schönwalde-Dorf Die Gemeindevertretung beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die Nutzung der Waldwege im Umkreis des Ortsteils Schönwalde-Dorf ein Basiskonzept zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Nutzungen durch Fußgänger/Läufer/Radfahrer auf der einen Seite und Reiter/ Pferdesportler auf der anderen Seite zu entwickeln.
(8 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 092/2017
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Fontanestr.
41 in 14621 Schönwalde-Glien
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Bewerbern A einen Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück in der Fontanestr. 41 in Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung (Gemarkung Schönwalde, Flur 21, Flurstück 99).
(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 110/2017
Diskussion und Beschluss über Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechtes
Die Gemeinde Schönwalde-Glien, als Grundstückseigentümerin, stimmt der Eintragung eines Grundpfandrechtes für die BHW Bausparkasse AG in das Erbbaugrundbuch von Schönwalde Blatt 4167, zu.
(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- ENDE DER SITZUNG -
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Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“
der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 mit der Drucksache DR 103/2017 die 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“
beschlossen. Das Plangebiet liegt im östlichen Ortseingangsbereich der Ortslage Paaren im Glien.
Der Entwurf zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ im Ortsteil Paaren im Glien für den insgesamt ca. 3,5 ha großen Änderungsbereich, bestehend aus dem Flurstück 599 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches mit Änderungsbereich), wird hiermit in der Entwurfsfassung September 2017 einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) kann für das Planänderungsverfahren z.Z. das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.11.2017 bis einschließlich 01.12.2017 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Be- bauungspläne) einsehbar.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind.
Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 28. September 2017 gez.
(Siegel) Bodo Oehme
Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung zur Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz Verf.-Nr.: 5-001-X
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt alle Teilnehmer der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz, insbesondere alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten, zur Teilnehmerversammlung nach § 22 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ein.
Nach § 22 Abs. 2 FlurbG hat der Vorstand der Versammlung der Teilnehmer Auskunft über seine Tätigkeit und über den Stand des Verfahrens zu geben. Die Teilnehmerversammlung dient zu dem der Gewährleistung von mehr Verfahrenstransparenz und Bürgerbeteiligung in der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz (Verf.-Nr.: 5- 001-X).
Die Teilnehmerversammlung findet
am Montag den 11. Dezember 2017 um 18.00 Uhr in der Turnhalle an der Grundschule Vehlefanz
Bärenklauer Straße 22, 16727 Oberkrämer, OT Vehlefanz, statt.
Tagesordnung
1. Informationen zur Tätigkeit des Vorstandes, zum Stand des Verfahrens sowie Vorstellung der beauftragten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zur Vermessung der Verfahrensgrenze (ÖbVI Dirk Fienke & Andreas Horst; ÖbVI Uwe Krause; ÖbVI Dr. Uwe Kraatz;
ÖbVI Thomas Jacubeit)
2. Plan nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan) 3. Wertermittlung
4. Anfragen der Teilnehmer
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Ebel
Vorstandsvorsitzender
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Öffentliche Zustellung einer Benachrichtigung an Herrn Wilhelm Nölte
Ende amtlicher Teil
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NICHTAMTLICHER TEIL
Elternbrief 6: 6 Monate:
„Schlaf, Kindlein, schlaf!“
Ja, es gibt sie: Babys, die abends früh einschlafen und morgens erst aufwachen, wenn die Eltern auch ausgeschlafen sind. Viel öfter aber hört man von kleinen Stehauf-Männchen und –weiblein, die vor Müdigkeit nicht mehr aus den Augen gucken, im Bett aber plötzlich wieder putzmunter sind. Von wegen „Schlaf, Kindlein, schlaf“: Nach Stillen, Trösten, Singen und Herumtragen schlummern die erschöpften Eltern gleich mit ein…
Durchschlafen lernen – aber wie?
Ein nachtaktives Baby ist vor allem ein Problem, wenn man selbst am nächsten Morgen fit sein muss. Was tun? Einige Ratgeber empfehlen, dass Baby zunächst kurz, dann jede Nacht etwas länger schreien zu lassen, ehe man zu ihm geht.
Auch wenn das manchmal zum Erfolg führt, viele Eltern wollen ihrem Baby das nicht zumuten, andere geben nach einigen Tagen entnervt auf oder stehen kurze Zeit später wieder vor dem gleichen Problem. Ein Patentrezept fürs Durchschlafen gibt es nicht, aber ein paar Hinweise, wie Sie Ihrem Kind auf sanfte Weise helfen können, wieder in den Schlaf zu finden.
Der Elternbrief zum 6. Monat beschäftigt sich mit diesem und anderen Themen; gibt weiterhin Informationen zum ersten Zahn und dem ersten Brei. Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief!
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).
Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises „Neue Erziehung“ www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
Sabine Weczera M.A.
Elternbriefe Brandenburg
Blutspende – gut für Spender und Empfänger: DRK muss die Patienten- versorgung kontinuierlich sicherstellen
Bitte nehmen Sie die vom DRK angebotenen Blutspendetermine wahr und starten Sie damit gesund in die dunklere Jahreszeit!
Eine Blutspende hilft Patienten, die beispielsweise bei Blutarmut, nach hohem Blutverlust bei Operationen oder nach einem Unfall oder auch im Rahmen der Behandlung einer Krebserkrankung auf die Präparate angewiesen sind, die aus dem Blut gesunder Spender gewonnen werden.
Der Spender hilft damit aber auch sich selbst. Nach einer Blutspende wird der Körper zur Blutneubildung angeregt und damit auch zur Bildung neuer Zellen, die im Körper ältere ersetzen. Darüber hinaus konnten Studien belegen, dass regelmäßiges Blutspenden den Blutdruck und damit das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken kann.
Jeder Spender sollte bereits vor, und auch nach einer Blutspende ausreichend essen und trinken. Die abgegebene Menge Spenderblut (500 ml) ist in der Regel nach circa zwei Wochen wieder vollständig ausgeglichen, der Flüssigkeitshaushalt ist bereits nach wenigen Stunden wieder hergestellt.
Termine und Informationen zur Blutspende unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
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Blutspendetermine im Havelland
Oktober 2017
19.10.2017 in Falkensee, von 13.30 bis 18.00 Uhr Bei SELGROS,
Straße der Einheit 122, 14612 Falkensee
27.10.17 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),
Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz
30.10.17 in Dallgow-Döberitz, von 12.00 bis 17.30 Uhr Karls Erlebnis-Dorf Elstal,
Zur Döberitzer Heide 1, 14641 Wustermark
November 2017
02.11.17 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde, Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien
6.11.17 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13,
14662 Friesack
07.11.2017 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13,
14641 Nauen
09.11.2017 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr Kulturhaus „Johannes R. Becher“,
Havelländer Weg 67, 14612 Falkensee
14.11.17 in Falkensee, von 15.00 bis 18.30 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule), Poststr. 15 (Neubau),
14612 Falkensee
20.11.17 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr
DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90,
14612 Falkensee
28.11.17 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin,
Am Mühlenweg 16,
14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)
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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien
Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.
Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.
Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien
Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.
www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de
www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt
Gemeinde Schönwalde-Glien