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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg. 13, Heft 13 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

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13. Jahrgang Schönwalde-Glien, 18. Dezember 2017 Nr. 13

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2017 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 44. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.12.2017 ... 3

Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ... 4

Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlordnung (BbgKWahl) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 5

NICHTAMTLICHER TEIL ... 6

Elternbrief 3: 3 Monate: „Was ein Baby schon sagen kann“ ... 6

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost verlost Schiffsreise: Spender können Kanaren-Kreuzfahrt gewinnen ... 6

Blutspendetermine im Havelland... 7

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 8

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Jessika Schulz Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an j.schulz@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 137/2017

Bebauungsplan Nr. 09 "Lange Enden", OT Schönwalde-Dorf:

Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“, OT Schönwalde-Dorf in der Fassung Oktober 2017 für das etwa 11,1 ha große Plangebiet am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Schönwalde-Dorf (Gemarkung Schönwalde, Flur 28, Flurstücke ganz oder teilweise 212/1, 212/2, 213/1, 213/2, 217/9, 220/2, 232/14, 232/16, 279 bis 305, 307 bis 333, 387, 494, 504, 505, 506, 593 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung und bestimmt ihn nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Planänderungsverfahren erfolgt gemäß Aufstellungsbeschluss vom 21.09.2017 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht.

Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, den Beschluss erst nach Abschluss des städtebaulichen und Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und dem Vorhabenträger bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs zur 1.

Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf erfolgt auf Seite 4.

- ENDE DER SITZUNG –

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 44. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.12.2017

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 213/2017

Beschluss der überarbeiteten und aktuellen Fassung des

Städtebaulichen- und Erschließungsvertrages zum BBPL "Lange Enden"

OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage dieses Beschlusses befindlichen Städtebaulichen- und Erschließungsverträge zum BBPL „Lange Enden“ in der überarbeiteten und aktuellen Fassung. Der Bürgermeister ist bereits mit der Unterzeichnung beauftragt (Dr. Sach. Nr. 161/2017).

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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4

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09

„Lange Enden“ der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der Entwurf zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ für das ca. 11.1ha große Plangebiet am nördlichen Siedlungsrand der Ortsteils Schönwalde-Dorf (Gemarkung Schönwalde, Flur 28, Flurstücke ganz oder teilweise 212/1, 212/2, 213/1, 213/2, 217/9, 220/2, 232/14, 232/16, 279 bis 305, 307 bis 333, 387, 494, 504, 505, 506, 593 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 137/2017 vom 16.11.2017 in der Entwurfsfassung vom 09.10.2017 gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3

Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Planänderungsverfahren erfolgt gemäß Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.12.2017 bis einschließlich 29.01.2018 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde- Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 15.12.2017 (Siegel) gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

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Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß

§ 60 Brandenburgisches Kommunal- wahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlordnung (BbgKWahl) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei CDU zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 25.05.2014

Frau Susanne Kosche, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung, verzichtet gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf ihren Sitz als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung. Damit verliert sie die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde- Siedlung mit sofortiger Wirkung.

Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Frau Nicole Kowohl, übergehen wird.

Frau Nicole Kowohl hat am 05.12.2017 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

Schönwalde-Glien, den 13.12.2017 Gez.

Kurt Hartley

Wahlleiter der Gemeinde Schönwalde-Glien

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 3: 3 Monate:

„Was ein Baby schon sagen kann“

Sie kennen Ihr Baby nun schon eine ganze Weile und wissen immer besser, warum es schreit oder quengelt, wann es hungrig oder müde ist, wie Sie es beruhigen oder ihm eine Freude machen können. Das Lallen, Glucksen und Strampeln zu Ihrer Begrüßung spricht eine deutliche Sprache – ebenso wie das ohrenbetäubende Gebrüll, mit dem Ihr Kind Ihnen von seinem leeren Magen oder seinem Bauchweh „erzählt“.

Vielleicht haben Sie auch das mit Ihrem Baby schon erlebt:

Während Sie mit ihm sprechen, betrachtet es aufmerksam Ihr Gesicht. Plötzlich fängt es an, mit Armen und Beinen zu strampeln. Sie sehen es fragend an, da schenkt es Ihnen dieses unwiderstehliche zahnlose Lächeln – und Sie lächeln zurück. Ihre Finger wandern über sein Bäuchlein bis zur Nase: „Jetzt krieg’ ich dich, jetzt ...krieg’...ich...dich!“ Ihr Baby wird aufgeregter und jauchzt vor Freude. Sie halten inne und es wartet gebannt, was als Nächstes kommt. Sie beugen sich vor, um Ihren Kitzelspaziergang fortzusetzen.

Doch damit hat Ihr Kind wohl nicht gerechnet: Es wendet sich ab und runzelt die Stirn, die Freude scheint verflogen.

Nach einigen Minuten höchster Anspannung braucht Ihr Baby jetzt eine Pause. Das sagt es Ihnen auch ohne Worte, durch seine Körpersprache.

• „Hören“ Sie auf Ihr Kind, beobachten Sie aufmerksam, was es Ihnen mitteilen will. Dann werden Sie sich auch weiterhin gut miteinander unterhalten.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Weczera M.A.

Elternbriefe Brandenburg

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost verlost Schiffsreise: Spender können Kanaren- Kreuzfahrt gewinnen

Gleich zu Jahresbeginn wird den DRK-Blutspendern in Berlin und Brandenburg mit einer Verlosungsaktion ein erstes Highlight geboten: wer seine Blutspende in dem Zeitraum vom 2. Januar 2018 bis zum 31. März 2018 leistet, kann an der Verlosung einer 7-tägigen Kreuzfahrt für zwei Personen zu den Kanarischen Inseln im November 2018 teilnehmen! Dafür gibt der Blutspender am Tag seiner Spende ein Teilnahme-Los vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei einem DRK-Blutspendetermin ab.

Bedingt durch die zurückliegende Reihe von Feiertagen, an denen Spendetermine nicht in dem gewohnten Umfang stattfinden können, ist das Auffüllen der Bestände an Blutpräparaten zu Jahresbeginn dringend erforderlich. Das DRK hofft auf das Engagement möglichst zahlreicher Blutspender, um die Versorgung von Patienten jederzeit sicherstellen zu können.

Mit einer Blutspende macht der Spender die Patienten zu Gewinnern, die oftmals zum Überleben dringend auf Blutpräparate angewiesen sind. Wer seinen Vorsatz, Gutes zu tun, in Form von Blutspenden umsetzen möchte, kann beim DRK im genannten Verlosungszeitraum selbst zum Gewinner werden! Spender im gesamten Versorgungsgebiet des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost, das die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Schleswig- Holstein umfasst, haben die Möglichkeit zur Teilnahme an der Verlosungsaktion.

Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Werden Sie mit Ihrer Blutspende zum Gewinner!

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Blutspendetermine im Havelland

Dezember 2017

22.12.2017 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

23.12.2017in Dallgow-Döberitz, von 12.00 bis 16.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

(jeder Blutspender bekommt einen Dresdner Stollen)

Januar 2018

02.01.2018 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13,

14641 Nauen

04.01.2018 in Brieselang, von 15.30 bis 19.00 Uhr Robinson-Grundschule,

Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang

09.01.2018 in Falkensee, von 15.00 bis 18.30 Uhr Schule "Am Akazienhof" (Förderschule),

Poststr. 15 (Neubau), 14612 Falkensee

12.01.2018 in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“,

Hamburger Str.

14641 Wustermark

25.01.2018 in Schönwalde-Glien, von 16.00 bis 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Schönwalde,

Straße der Jugend 2, 14621 Schönwalde-Glien

26.01.2018 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage),

Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz

30.01.2018 in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin,

Am Mühlenweg 16,

14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien

Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt

Gemeinde Schönwalde-Glien

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