• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 08 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

6. Jahrgang Schönwalde-Glien, 12. Oktober 2010 Nr. 8

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliches Auslegungsverfahren zur Unterschutzstellung

von Bäumen und Feldhecken im Landkreis Havelland S. 2

Impressum S. 3

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6 Nr. 8 Seite 2

Öffentliches Auslegungsverfahren zur Unterschutzstellung von Bäumen und Feldhecken im Landkreis Havelland

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

vom 12. Oktober 2010

Der Landkreis Havelland beabsichtigt im Rahmen eines förmlichen Verfahrens gemäß § 28 BbgNatSchG i. V.

m. §§ 19, 24 BbgNatSchG für das gesamte Kreisgebiet eine Rechtsverordnung zum Schutz von Bäumen und Feldhecken zu erlassen.

Mit dieser Rechtsverordnung soll der Baumschutz im Landkreis Havelland neu geregelt werden, da die Baum- schutzverordnung des Landes Brandenburg vom 29. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2010 befristet ist.

Der Entwurf der Baumschutzverordnung wird im Zeitraum

vom 1. November 2010

bis einschließlich 30. November 2010

bei folgender/en Stelle/n während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Auslegungsorte Kontakt

Gebietskörperschaft Organisationseinheit Raum

Straße / Hausnum- mer

PLZ / Ort Telefon

Gemeinde

Schönwalde-Glien

Ordnungsamt Zimmer Nr. 16

Sebastian-Bach- Straße 10-12

14621 Schönwalde- Glien

03322-248436

Der Verordnungsentwurf kann in oben genanntem Zeitraum ebenso im Internet unter der Homepage des Land- kreises Havelland: http://www.havelland.de/Untere-Naturschutzbehoerde.1267.0.html eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können nach § 28 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Nieder- schrift bei den obigen Auslegungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregun- gen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthal- ten.

Vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an sind nach § 28 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutz- gesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum In-Kraft-Treten der Verord- nung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern (Veränderungssperre). Die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung und rechtmäßige Ausübung der Jagd bleibt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes von der Veränderungssperre unberührt.

Schönwalde-Glien, 11. Oktober 2010

Bodo Oehme Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(3)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6 Nr. 8 Seite 3

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12,

14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Ge- meindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(4)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6 Nr. 8 Seite 4

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die vorliegende Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes

Änderung Bebauungsplan „Dorf Nord“ (Planfassung Februar 2010) hat die Gemein- devertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Es sind keine Stellungnahmen

a) Errichtet ein Verein eine Sportanlage, so kann die Ge- meinde den in ihrem Eigentum stehenden Grund und Boden durch einen Pachtvertrag an den betreffenden Verein

Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban- des „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ Nauen Die Gemeindevertretung beschließt

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf.. Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 226) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der

25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung und der Karte des räumlichen Geltungsbe- reiches erfolgt