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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 03 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 03 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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6. Jahrgang Schönwalde-Glien, 22. April 2010 Nr. 3

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen

17. Sitzung des Hauptausschusses vom 16.3.2010

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Antrag auf finanzielle Unterstützung 100 Jahre FFw Paaren im Glien S. 2 Vergabe Öffentlicher Spielplatz, Richard-Dehmel-Straße, OT Schönwalde-Siedlung - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und Lieferung der Spielgeräte S. 2 Vergabe Öffentlicher Spielplatz „In den Hufen“, OT Wansdorf

- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und Lieferung der Spielgeräte S. 2 Vergabe Anbau Garage an das Feuerwehrdepot, OT Schönwalde-Siedlung,

- Vergabe der Gewerke Bauhaupt- und Dachdeckerarbeiten S. 2 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.3.2010

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Wirtschaftsregion Ost-

Havelland“ - Dr.-Nr. 270/2009 vom 17.12.2009 S. 2

Annahme der Jahresrechnung 2009 S. 3

Bebauungsplan „Dorf Nord“, OT Schönwalde-Dorf

- 1. Änderung nach § 13 BauGB (Aufstellungsbeschluss) S. 3 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von

Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr

2010 S. 4

Bauantrag Jugendclub, Fehrbelliner Straße, OT Schönwalde-Siedlung S. 4 Beteiligung der Gemeinde an den Kosten des Erwerbs der Fahrerlaubnis-klassen C bzw. C1 für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4 Antrag auf überplanmäßige Ausgabe

HHSt: 6750.5400 Straßenreinigung Winterdienst S. 4

Aufnahme des 3. BA des Vorhabens Bruchweg im OT Pausin in das HH Jahr 2010 S. 4

Bau einer Rampe auf der BMX-Strecke, OT Wansdorf S. 4

Grundsatz Sportförderung S. 4

Hinweis zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Verantwortung der Eigentümer bzw. Nutzer der angrenzenden Straßen für die

Straßenreinigung der Fahrbahn, Geh- und Radwege S. 4

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungspla- nes „Dorf Nord “ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil

Schönwalde-Dorf S. 5

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ der Gemeinde Schönwalde-

Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 6

1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und

Feiertagen für das Jahr 2010 S. 7

Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland

Stand 01.01.2010 S. 7

Einladung der Jagdgenossenschaft Grünefeld zur

Jahreshauptversammlung S. 7

Impressum S. 8

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 41/2010

Antrag auf finanzielle Unterstützung 100 Jahre FFw Paaren im Glien Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt dem Förderverein der Freiwilli- gen Feuerwehr Paaren im Glien e.V. zur Durchführung der 100-Jahr Feier am 03.07.2010 einen Zuschuss in Höhe von 1000,- €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 50/2010

Vergabe Öffentlicher Spielplatz, Richard-Dehmel-Straße, OT Schönwalde- Siedlung

- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und Lieferung der Spielgeräte Bzgl. der Rekonstruktion des Öffentlichen Spielplatzes „Richard-Dehmel- Straße“ im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswer- tungen des Planungsbüros Benninghoff zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten die Fa. Riedrich GmbH, Döberitzer Str. 51 aus 14612 Falkensee (gepr. redu- zierte Angebotssumme brutto 18.970,68 €) und mit der Lieferung der Spielgeräte die Fa. Zimmer. Obst, Spielraumgestaltung, Am Winkel 19 aus 15528 Spreenhagen, (gepr. Angebotssumme brutto 19.580,50 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 51/2010

Vergabe Öffentlicher Spielplatz „In den Hufen“, OT Wansdorf - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und Lieferung der Spielgeräte Bzgl. der Sanierung des Öffentlichen Spielplatzes „In den Hufen“ im OT Wansdorf stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Benninghoff zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten die Fa. Riedrich GmbH, Döberitzer Str. 51 aus 14612 Falkensee und mit der Lieferung der Spielgeräte die Fa. espas GmbH, Graf-Haeseler-Straße 9 aus 34134 Kassel zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 49/2010

Vergabe Anbau Garage an das Feuerwehrdepot, OT Schönwalde-Siedlung, - Vergabe der Gewerke Bauhaupt- und Dachdeckerarbeiten

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsbüros Riebschläger zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, für den Anbau einer Garage am Feuerwehrdepot im OT Siedlung mit den Bauhauptarbeiten die Baufirma Dirk Stade, Chausseestraße 35A aus 14621 Schönwalde-Glien, OT Pausin (gepr. Angebotssumme brutto 30.798,82 €) und mit den Dachdeckerarbei- ten die Dachdeckerei Klaus und Simone Arndt GbR, Alte Nauener Chaus- see 1 aus 14621 Schönwalde-Glien, OT Perwenitz, (gepr. Angebotssumme brutto 7.055,39 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 270/1/2009/2010

Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Wirtschaftsregion Ost-Havelland“ - Dr.-Nr. 270/2009 vom 17.12.2009

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt der Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Wirtschaftsregion Ost-Havelland“ entspre- chend der beiliegenden Satzung (Anlage 1) zu.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien wird Mitglied in dieser Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Wirtschaftsregion Ost-Havelland“.

Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Satzung der Kommuna- len Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Wirtschaftsregion Ost-Havelland“ beauf- tragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Anlage 1 zum Beschluss Nr. 270/1/2009/2010:

Satzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG)

"Wirtschaftsregion Ost-Havelland“

Präambel

Der Landkreis Havelland sowie die Gemeinde Brieselang, die Gemeinde Dallgow-Döberitz, die Stadt Falkensee, die Stadt Ketzin, die Stadt Nauen, die Gemeinde Schönwalde-Glien und die Gemeinde Wustermark haben ein gemeinsames Entwicklungskonzept für die Wirtschaftsregion östliches Havelland erarbeitet. Die Partner gehen im Ergebnis der Konzepterarbei- tung davon aus, dass die unterschiedlichen wirtschaftlichen Potenziale durch gemeinsames Handeln für eine tragfähige regionale Wirtschaftsent- wicklung genutzt werden können. Zur Umsetzung der Entwicklungsziele gründen der Landkreis Havelland sowie die Gemeinde Brieselang, die Gemeinde Dallgow-Döberitz, die Stadt Falkensee, die Stadt Nauen, die Stadt Ketzin, die Gemeinde Schönwalde-Glien und die Gemeinde Wuster- mark die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) "Wirtschaftsregion Ost- Havelland“.

§ 1 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die Arbeitsgemeinschaft "Wirtschaftsregion östliches Havelland" ist eine "Kommunale Arbeitsgemeinschaft" im Sinne § 2 des Gesetzes ü- ber kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I/99, S.

194), zuletzt geändert am 23. September 2008. Hiervon unberührt bleibt die Zuständigkeit der Organe der einzelnen Mitglieder.

(2) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind - der Landkreis Havelland

- die Gemeinde Brieselang - die Gemeinde Dallgow-Döberitz - die Stadt Falkensee

- die Stadt Ketzin - die Stadt Nauen

- die Gemeinde Schönwalde-Glien und - die Gemeinde Wustermark

§ 2 Aufgabenbereiche

(1) Die inhaltlichen Aufgaben der kommunalen Arbeitsgemeinschaft umfassen die in dem gemeinsamen Entwicklungskonzept Ost- Havelland definierten gemeinsamen Themen. Dazu zählen insbesonde- re

- die Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftsförderung, - die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung, - die gemeinsame Gewerbeflächenentwicklung und

- das Regionalmarketing inkl. der Interessenvertretung und Lobbyarbeit.

(2) Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft benennt konkrete Projekte, die geeignet sind, die in (1) genannten Themen im Sinne einer wirtschafts- orientierten Stärkung der Region zu entwickeln.

(3) Weitere Aufgabenbereiche können durch die Mitglieder der Arbeitsge- meinschaft bestimmt werden.

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 17. Sitzung des

Hauptausschusses vom 16.3.2010

Ende der 17. Sitzung des Hauptausschusses vom 16.3.2010

Beschlüsse der 17. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 25.3.2010

(3)

(4) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft informieren sich gegenseitig frühzeitig und umfassend über Entwicklungen, Planungen und Vorha- ben, die die Aufgabenbereiche der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft betreffen und bemühen sich um eine gemeinsame Position gegenüber Dritten.

§ 3 Innere Verfassung und Organisation

(1) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bestimmen ein Mitglied, das die Geschäftsführung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft übernimmt.

Zur Durchführung der Aufgaben werden eine Steuerungsrunde und bei Bedarf Arbeitskreise für einzelne Aufgaben und Themen gegründet.

(2) Zu den Aufgaben der Geschäftsführung zählen die Repräsentation und die Vertretung der Interessen der Arbeitsgemeinschaft gegenüber Drit- ten, die Einberufung und Leitung der Steuerungsrunde und der Mitglie- derversammlung, sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Projek- ten.

(3) Die Geschäftsführung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft kann zur Unterstützung ihrer Aufgaben, beispielsweise der Moderation und Steuerung sowie der Projektumsetzung, externe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

(4) Die Steuerungsrunde ist das Entscheidungsgremium der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft. Sie tagt soweit es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch im 4-Monats-Abstand. Jedes Mitglied der Steue- rungsrunde hat eine Stimme.

(5) Die Steuerungsrunde besteht aus

- dem/der Landrat/Landrätin des Landkreises Havelland - dem/der Bürgermeister(in) der Gemeinde Brieselang - dem/der Bürgermeister(in) der Gemeinde Dallgow-Döberitz - dem/der Bürgermeister(in) der Stadt Falkensee

- dem/der Bürgermeister(in) der Stadt Ketzin - dem/der Bürgermeister(in) der Stadt Nauen

- dem/der Bürgermeister(in) der Gemeinde Schönwalde-Glien und - dem/der Bürgermeister(in) der Gemeinde Wustermark.

(6) Die Mitglieder der Steuerungsrunde entscheiden über das Einsetzen und Aussetzen von Arbeitskreisen zu gemeinsamen Kooperationsfel- dern, über die personelle Besetzung der Arbeitskreise und über konkre- te Projekte.

(7) Einmal pro Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. In der Mitglie- derversammlung kommen die Mitglieder der Steuerungsgruppe sowie die jeweiligen Vorsitzenden des Kreistages bzw. der Stadtverordneten- versammlungen und der Gemeindevertretungen zusammen.

(8) Auf der jährlichen Mitgliederversammlung werden von der Geschäfts- führung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft die Ergebnisse der bis- herigen Kooperation in einem Bericht zusammengefasst, und der Ar- beitsplan für das kommende Wirtschaftsjahr sowie der jährliche Finanz- plan vorgelegt, erörtert und beschlossen.

(9) In den Arbeitskreisen werden die von den Mitgliedern der Arbeitsge- meinschaft benannten Projekte für eine wirtschaftsorientierten Stärkung der Region konkretisiert und umgesetzt.

(10) Ein Arbeitskreis setzt sich zusammen aus jeweils 1 sachverständigen Mitarbeiter der jeweils beteiligten Verwaltung der Kommune, sowie bei Bedarf zusätzlichen externen Partnern (z. B. Wirtschaftsförderungsge- sellschaft, Kommunalpolitik, Verbände etc.).

(11) Die Arbeitskreise kommen nach Bedarf, mindestens aber im 3-Monats- Abstand zusammen.

(12) Beschlüsse der Steuerungsgruppe und der Mitgliederversammlung werden mit einer Mehrheit von 75 % der gültigen Stimmen wirksam.

§ 4 Finanzierung

(1) Die Städte und Gemeinden der kommunalen Arbeitsgemeinschaft finanzieren ihre Aufgaben und Projekte auf Basis einer Einwohnerum- lage. Die Höhe der Einwohnerumlage wird jeweils bis zum 31.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr festgelegt. Die Geschäftsführung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft erarbeitet dazu einen Vorschlag. Der jährliche Finanzplan muss einstimmig beschlossen werden.

(2) Für das Jahr 2010 vereinbaren die Städte und Gemeinden der kommu- nalen Arbeitsgemeinschaft einen Beitrag von 0,10 € je Einwohner auf Basis der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für den 31.12.2008 festgestellten Einwohnerzahl. Der Landkreis Havelland beteiligt sich mit einem Betrag in gleicher Höhe, wie er sich aus der Einwohnerumlage der Städte und Gemeinden ergibt, an der Gesamtfinanzierung.

(3) Neben der in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Finanzierung können projektbezogen andere Finanzierungsregelungen durch die am jeweili- gen Projekt beteiligten Mitglieder der kommunalen Arbeitsgemeinschaft vereinbart werden. Hierfür ist eine einstimmige Entscheidung der betei- ligten Mitglieder erforderlich.

§ 5 Inkrafttreten, Kündigung der Mitgliedschaft und Auflösung (1) Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung aller Mitglieder in Kraft.

(2) Jedem Mitglied steht das Recht der Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjah- res zu. Die Kündigung ist der Steuerungsgruppe schriftlich zuzuleiten.

(3) Die Auflösung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft erfolgt durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung.

, den …….2010

---

Dr. Burkhard Schröder, Landrat des Landkreises Havelland

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Wilhelm Garn, Bürgermeister der Gemeinde Brieselang

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Jürgen Hemberger, Bürgermeister der Gemeinde Dallgow-Döberitz

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Heiko Müller, Bürgermeister der Stadt Falkensee

--- Bernd Lück, Bürgermeister der Stadt Ketzin

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Detlef Fleischmann, Bürgermeister der Stadt Nauen

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Bodo Oehme, Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien

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Bernd Drees, Bürgermeister der Gemeinde Wustermark

Beschluss Nr. 39/2010

Annahme der Jahresrechnung 2009

Die Gemeindevertretung nimmt die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 48/2010

Bebauungsplan „Dorf Nord“, OT Schönwalde-Dorf - 1. Änderung nach § 13 BauGB (Aufstellungsbeschluss)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die 1. Änderung des 1996 festgesetzten Bebauungsplanes „Dorf Nord“ für den OT Schönwalde-Dorf gemäß § 13 BauGB.

Das Änderungsverfahren beschränkt sich auf das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Flurstück 205 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde (Fliegersiedlung 2) und umfasst die Vergrößerung des Baufel- des, die Anhebung der Grundflächenzahl (GRZ), ggf. die Ergänzung grünordnerischer Festsetzungen sowie eine geänderte Regelung zur Dachform, bezogen auf den vorgesehen Anbau.

Die Kosten für das Änderungsverfahren übernimmt der Vorhabenträger.

Ein Übersichtsplan, in dem der Geltungsbereich und das betroffene Grund- stück kenntlich gemacht sind, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorf Nord“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf und der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 5.

(4)

Beschluss Nr. 40/2010

1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010. Der Bürgermeister wird angewie- sen, diese 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010 erfolgt auf der Seite 6.

Beschluss Nr. 53/2010

Bauantrag Jugendclub, Fehrbelliner Straße, OT Schönwalde-Siedlung Auf der Grundlage der Entscheidung des „Runden Tisches“ in der Beratung am 17.03.2010 stimmt die Gemeindvertretung der vorliegenden Planung des Architekten Herrn Riebschläger für den Neubau des Jugendclubs und dem Bolzplatz zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf dieser Planungs- grundlage, den Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu unter- zeichnen und einzureichen. Entwurfsplanung und Kostenschätzung nach DIN 276 sind Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 42/2010

Beteiligung der Gemeinde an den Kosten des Erwerbs der Fahrerlaubnis- klassen C bzw. C1 für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beteiligt sich an den Kosten zum Erwerb der Fahrerlaubnis für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien zu nachstehenden Bedingungen:

1. Der Wehrführer ermittelt den erforderlichen Bedarf an zu erwerbenden Fahrerlaubnisklassen. Die Auflistung wird dem Bürgermeister vorgelegt.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten, welche Beträge in welchem Haushaltsjahr hierfür einzu- stellen sind.

2. Die erforderliche Fahrerlaubnisklasse (C, C1, CE, C1E) für das jeweili- ge Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr legt der Wehrführer im Beneh- men mit den jeweiligen Ortswehrführern fest.

3. Das jeweilige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr hat sich mit einem Anteil von mindestens 20% und höchstens 500,00 € an den Gesamt- kosten für den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse zu beteiligen. Die Selbstbeteiligung wird von der Gemeinde nach Erhalt des Führerscheins und einer fortlaufenden fünfjährigen aktiven Mit- gliedschaft an das jeweilige Mitglied erstattet.

4. Die Kosten zum Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse umfassen die theoretische und praktische Prüfung sowie eine Wiederholung der theoretischen bzw. praktischen Prüfung.

Eine Kostenvereinbarung ist mit dem jeweiligen Mitglied abzuschließen.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 47/2010

Antrag auf überplanmäßige Ausgabe

HHSt: 6750.5400 Straßenreinigung Winterdienst

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 6750.5400 in Höhe von 25.000,00 € für die Straßenreinigung Winterdienst zu.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 55/2010

Aufnahme des 3. BA des Vorhabens Bruchweg im OT Pausin in das HH Jahr 2010

Die Gemeindevertretung beschließt, den 3. Bauabschnitt des Vorhabens Bruchweg im OT Pausin in das HH Jahr 2010 aufzunehmen.

(12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 58/2010

Bau einer Rampe auf der BMX-Strecke, OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt der Herstellung einer Startrampe auf der BMX-Strecke im OT Wansdorf zu und genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.400,00 auf der HH-Stelle 5602.9400

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 60/2010 Grundsatz Sportförderung

Zur Förderung des Sportes in der Gemeinde Schönwalde-Glien soll es eine finanzielle, ggf. auch sachleistungsbezogene Unterstützung ab der sportli- chen Betätigung im Wettkampfbetrieb auf Landesebene geben.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird gemeinsam mit der Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag auf der Grundlage einer Förderrichtlinie zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Endscheidung vorzulegen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönwalde-Glien,

ausgegebenem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für die Straßenreinigung der Fahrbahn, Geh- und Radwege die Eigentümer bzw. Nutzer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich sind.

Entsprechend § 2 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien wurde die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwe- ge den Eigentümern der angrenzenden bzw. erschlossenen Grundstü- cken auferlegt.

In der vergangenen Winterperiode 2009 / 2010 wurde auf Grund von Glättebildung Splitt und Sand zum Abstumpfen verwendet. Ich möchte an Sie appellieren die Beseitigung der „Winterspuren“

vor Ihren Grundstücken vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der 17. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 25.3.2010

(5)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Ände- rung des Bebauungsplanes „Dorf Nord “ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 25.03.2010 unter der Drucksache Nr. 48/2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorf Nord“ im Ortsteil Schönwalde-Dorf nach § 13 BauGB beschlossen.

Die Planänderung ist beschränkt auf das Flurstück 205 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde (Fliegersiedlung 2) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage). Der Entwurf wurde einschließlich der Begründung gebilligt und wird hiermit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetz- buch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 6. Mai 2010 bis einschließlich 7. Juni 2010 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-

Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schön- walde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 25.03.2010

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Öffentliche Bekanntmachungen

(6)

Beschluss Nr. 23/2010

Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“, OT Schönwalde-Siedlung Satzungsbeschluss

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet mit den folgenden Flurstücken in der Gemarkung Schönwalde:

Flurstücke 210 - 212, 214 - 235, 238, 239 der Flur 18,

Flurstücke 1 - 8, 9 (tlw.), 12, 13, 14/1, 14/2, 15 - 37, 38, 39 - 76, 78 - 84, 86 - 116, 118 - 120, 122 - 201, 680 - 683, 687, 688 der Flur 19 und

Flurstücke 1 - 7, 172 - 207, 216, 217, 220, 222, 223, 231 (tlw.), 232 - 234 der Flur 21

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Be- kanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S.

2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGB l. I S. 2585) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 17. September 2008 (GVBI. I S. 226) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der vorliegenden Zustimmung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Satzung über den Bebau- ungsplan Nr. 03 „Havelländische“ erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Be- kanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 25. Februar 2010 unter der Drucksache Nr. 23 / 2010 als Satzung beschlossene einfache Bebauungsplan Nr. 03 "Havelländische" für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 210 - 212, 214 - 235, 238, 239 der Flur 18, den Flurstücken 1 - 8, 9 (tlw.), 12, 13, 14/1, 14/2, 15 - 37, 38, 39 - 76, 78 - 84, 86 - 116, 118 - 120, 122 - 201, 680 - 683, 687, 688 der Flur 19 und den Flurstücken 1 - 7, 172 - 207, 216, 217, 220, 222, 223, 231 (tlw.), 232 - 234 der Flur 21 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische“ incl. Planwerk und Begründung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Be- kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge- meinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 29.03.2010

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

(7)

1. Änderung der

Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das ge- werbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an

Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungs- gesetzes (BbgLöG), geregelt im Artikel 1 des Gesetzes zur Neu- ordnung der Ladenöffnungszeiten vom 27. November 2006 (GVBl.

I Nr. 15 S. 158) und des § 26 des Brandenburgischen Ordnungs- behördengesetzes (BbgOBG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 21.08.1996 (GVBl. S. 226) zuletzt geändert durch Art.

3 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl I S. 202, 206) wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien gemäß Beschluss (Dr.-Nr. 40/2010 vom 25.03.2010) für das Gebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien folgende 1. Änderung der Ord- nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Ver- kaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außer- halb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010 erlassen:

Artikel 1

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbie- ten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen

Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010

§ 3 wird wie folgt geändert:

„§ 3 Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen Abweichend von den in § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgi- schen Ladenöffnungsgesetzes genannten Ladenschlusszeiten dürfen an den unten aufgeführten Sonn- und Feiertagen Ver- kaufsstellen geöffnet sein und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen durchgeführt werden.

am in der Zeit von

05.12.2010 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 19.12.2010 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr“

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Sie tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, den 26.03.2010

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland

Stand 01.01.2010

Gemäß § 193 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutach- terausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die in der Bodenrichtwertkarte und den zugehörigen Nebenkarten angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 1. Januar 2010 ermittelt.

Die Bodenrichtwertkarte hängt vom 03.Mai bis 04.Juni 2010 im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung im OT Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 öffentlich aus und kann während der Sprechzeiten - jeweils

Dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr und

Donnerstags von 7.30 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Gleichzeitig weise ich auf das Recht hin, auch außerhalb dieser Zeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Sitz der Geschäftsstelle: Waldemardamm 3, 14641 Nauen, Telefon: 03321/403 6181

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Jagdgenossenschaft Grünefeld

An die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Grünefeld

Berlin, den 29. März 2010

Einladung

zur Jahreshauptversammlung gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Grünefeld

am Freitag, den 14. Mai 2010 – 17.00 Uhr in der Gaststätte „Havelland“ in Grünefeld

Tagesordnung

1. Begrüßung/Genehmigung der Tagesordnung 2. Protokollverlesung der letzten Versammlung 3. Bericht des Vorstandes

4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht des Kassenprüfers 6. Entlastung des Vorstandes 7. Neuwahl des Kassenwartes 8. Ausschreibung Jagdpachtvertrag 9. Diverses

Alle Mitglieder sind anschließend zu einem Abendessen (Schweinebraten und Kassler) eingeladen.

Zur besseren Planung bestätigen Sie bitte telefonisch unter der Rufnummer 030/80587537 oder per Email mail@agriskom.de ihre Teilnahme bis zum 31. April 2010.

Über eventuell erfolgte Besitzveränderungen bzw. Landankäufe und -verkäufe im Geschäftsjahr 2009/10 sind die entsprechen- den Verträge bzw. Grundbuchauszüge vorzulegen.

Jagdgenossenschaft Grünefeld Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Vorsitzender: Dr. Uwe Steffin Geschäftsstelle: Schnepfenreuther Weg 48

13587 Berlin Telefon: 030/80587537 Handy: 0160/94774804 Email: steffin@agriskom.de

(8)

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Redaktion: Kurt Hartley

Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsvorsteher/ -innen zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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