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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 06 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 06 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 22. Mai 2008 Nr. 6

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

46. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.4.2008

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Pachtv ertrag mit der Forstwirtschaf tsgemeinschaf t Börnicker und Tietzower

Heide S. 2

50. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.4.2008

Beschlüsse der Gemeindev ertretung S. 2

Bebauungsplan „Gartenweg“, OT Pausin - Änderungsbeschluss S. 2 Bebauungsplan „Gartenweg“ OT Pausin - Auslegungsbeschluss S. 2 Rechenschaf tsbericht und Jahresrechnung zum Haushaltsjahr 2007 S. 2

Widmung der Straße „Am Gut“ OT Schönwalde-Dorf S. 2

Widmung der Straße „Dorf straße“ OT Schönwalde-Dorf S. 2

Antrag Technik Feuerwehr Schönwalde-Dorf S. 2

Antrag Bahnhof Schönwalde-Dorf S. 2

Antrag – Bekanntmachungskasten Lorenz-Jakob-Str./Ackerstr./Wiesenweg S. 2 Voranf rage WAN 03-08-V, Am Rosengarten 15, OT Wansdorf - Antrag auf

Bef reiung v on der Festsetzung der Baugrenze im BP Gewerbegebiet „Am

Rosengarten“ S. 2

Vorschlagsliste der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Schöf f enwahl 2008 S. 2

Antragstellung Förderung Bürgerbus S. 3

Renaturierung „Schwanenweiher“, OT Schönwalde-Siedlung – Diskussion zur Beauf tragung einer Studie mit Fördermittelantragstellung und Durchf üh-

rung der Maßnahme S. 3

öf f entlichen Widmung der Erschließungsstraße BBPL Nr.09/2006 „Märki-

sches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“, OT Paaren im Glien S. 3 Überplanmäßige Ausgaben auf den Haushaltsstellen 1300.5600 und

1300.4020 – HH-Jahr 2007 S. 3

Vergabe Planungsleistung BMX-Anlage OT Wansdorf S. 4 Änderung des Kauf v ertrages mit der RHG Beteiligungs- und Vermittlungsge- sellschaf t mbH (UR-Nr. 450/2007 v . 29.06.2007) S. 4

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Schönw alde-Glien

Öffentliche Auslegung des 3. Entw urfs zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und Umw eltbericht „Gartenw eg“ der

Gemeinde Schönw alde-Glien für den Ortsteil Pausin S. 4 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslis-

te der Gemeinde Schönw alde-Glien S. 4

Bekanntmachung - Widmungsverfügung „Am Gut“ S. 5 Bekanntmachung - Widmungsverfügung „Dorfstraße“ S. 6 Wahlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien, des Ortsbeirats des Ortsteils Grünefeld,

des Ortsbeirats des Ortsteils Paaren im Glien, des Ortsbeirats des Ortsteils Pausin, des Ortsbeirats des Ortsteils Perw enitz, des Ortsbeirats des Ortsteils Schönw alde-Dorf, des Ortsbeirats des Ortsteils Schönw alde-Siedlung, des Ortsbeirats des Ortsteils Wansdorf

am 28. September 2008

Wahlbekanntmachung des Wahlleiters S. 6

Bekanntmachung des Wahlleiters - Bildung Wahlausschuss Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen

Vereinigungen und Wählergruppen S. 11

Bekanntmachung des Wahlleiters - Bildung Wahlvorstand Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen

Vereinigungen und Wählergruppen S. 11

Sonstige amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung

an alle Steuer- und Gebührenpf lichtigen, die eine v ierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrif t- bzw. Einzugsv erf ahren teilneh-

men S. 11

Sonstige Mitteilungen

An die Mitglieder der Jagdgenossenschaf t Grünef eld

E i n l a d u n g S. 11

Merkblatt des Landkreises Hav elland, Amt f ür Landwirtschaf t, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

zur Impf ung gegen Blauzungenkrankheit S. 12

Impressum S. 12

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, W ansdorf

(2)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 62/2008

Pachtvertrag mit der Forstwirtschaftsgemeinschaft Börnicker und Tietzower Heide

Die Gemeinde Schönw alde-Glien schließt zum Zw eck des Ausbaus eines forstw irtschaftlichen Weges mit der Forstw irtschaftsgemeinschaft Börnicker und Tietzow er Heide den in der Anlage beigefügten Pachtvertrag über das Flurstück 2 der Flur 2 der Gemarkung Grünefeld ab. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung w erden mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages beauftragt.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 59/2008

Bebauungsplan „Gartenw eg“, OT Pausin - Änderungsbeschluss Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien beschließt:

In Ergänzung zum Abw ägungsbeschluss der Gemeinde Schönw alde-Glien Nr. 12/2008 vom 21.02.2008 w erden die Hinw eise aus dem Ortsbeirats Pausin vom 14.02.2008 zum Bebauungsplan „Gartenw eg“ w ie folgt abge- w ogen:

Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise:

Punkt 2 Punkt 3 Punkt 4

Teilweise Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise:

Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise:

Punkt 1

Die Anlage 1 (Vorschlag zur Abw ägung der Hinw eise) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 60/2008

Bebauungsplan „Gartenw eg“ OT Pausin - Auslegungsbeschluss Die Gemeindevertretung Schönw alde-Glien billigt den Entw urf des geänder- ten Bebauungsplanes „Gartenw eg“ die Begründung und den Umw eltbericht der Gemeinde Schönw alde-Glien in der Fassung von März 2008, für den OT Pausin.

Der Entw urf des geänderten Bebauungsplanes mit Begründung und dem Umw eltbericht sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berühr- ten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur öf f entlichen Auslegung des 3.

Entwurf es zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht „Garten- weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien f ür den Ortsteil Pausin erf olgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 43/2008

Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung zum Haushaltsjahr 2007 Die Gemeindevertretung nimmt die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Jahr 2007 zur Kenntnis.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 57/2008

Widmung der Straße „Am Gut“ OT Schönw alde-Dorf

Die öffentlich genutzte Straße „Am Gut“ im OT Schönw alde-Dorf gemäß beilie- gender Widmungsverfügung öffentlich zu w idmen.

Widmungsverfügung und Flurkartenauszüge sind Gegenstand des Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Widmungsv erf ügung und Flurkartenauszüge erf olgt auf der Seite 5.

Beschluss Nr. 58/2008

Widmung der Straße „Dorfstraße“ OT Schönw alde-Dorf

Die öffentlich genutzte Straße „ Dorfstraße“ im OT Schönw alde-Dorf gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich zu w idmen.

Widmungsverfügung und Flurkartenauszüge sind Gegenstand des Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Widmungsv erf ügung und Flurkartenauszüge erf olgt auf der Seite 6.

Beschluss Nr. 68/2008

Antrag Technik Feuerw ehr Schönw alde-Dorf Der Ortsbeirat Schönw alde-Dorf stellt folgenden Antrag:

Für die Freiw illige Feuerw ehr OT Schönw alde-Dorf ist entsprechend der Risiko- und Gefahrenanalyse ein Feuerw ehrfahrzeug vom Typ LF 20/16 für 2009 zu beschaffen, um die zunehmenden Pflichtaufgaben der Gemeinde sicherzustellen. Das z.Zt. vorhandene Fahrzeug ist 22 Jahre alt, die Technik entsprechend veraltet und anfällig.

Zusatz: Eine Verpflichtungsermächtigung wird erteilt, damit bereits 2008 ausgeschrieben werden kann.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 67/2008

Antrag Bahnhof Schönw alde-Dorf

Die Verw altung w ird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein kurzfristiger Rückbau des maroden Bahnhofsgeländes und der Brücke über den Gleisen erfolgen kann oder ob eine Reaktivierung des Bahnhofes Schönw alde-Dorf vorgesehen ist.“

Der Rückbau soll durch die BAHN AG veranlasst w erden, wenn keine Reaktivie- rung vorgesehen ist.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 73/2008

Antrag – Bekanntmachungskasten Lorenz-Jakob-Str./Ackerstr./Wiesenweg Die Verw altung w ird beauftragt, alle Vorkehrungen zu treffen, so dass ein Bekanntmachungskasten in der Lorenz-Jakob-Str. oder im Wiesenw eg/

Ackerstraße im Jahr 2008 aufgestellt w ird.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 78/2008

Voranfrage WAN 03-08-V, Am Rosengarten 15, OT Wansdorf - Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im BP Gewerbegebiet „Am Rosengarten“

Unter Gestattung der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze im Bebauungsplan Gew erbegebiet „Am Rosengarten“ w ird der Bauvoranfrage WAN 03-08-V, Errichtung einer Fertigungs- und Lagerhalle mit Büro- und Sozialtrakt auf dem Grundstück Am Rosengarten 15 mit der Konsequenz der Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt.

Auflage: Die Kosten für die erforderliche Planänderung sind vom Vorha- benträger zu übernehmen. Im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist auch der Grünflächenausgleich zu regeln.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 46/1/ 2008

Vorschlagsliste der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Schöffenwahl 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste der Gemeinde Schönw alde-Glien für die Schöffenw ahl 2008.

Anlage: Vorschlagsliste

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 46. Sitzung des

Hauptausschusses vom 8.4.2008

Ende der 46. Sitzung des Hauptausschusses vom 8.4.2008

Beschlüsse der 50. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 17.4.2008

(3)

Beschluss Nr. 55/2008

Antragstellung Förderung Bürgerbus

Für die Anschaffung und Betrieb eines Bürgerbusses w ird beim Landkreis Havelland ein Antrag auf Förderung gestellt.

Zusatz: Finanzierung wird aus der Rücklage gewährleistet.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 66/2008

Renaturierung „Schw anenweiher“, OT Schönwalde-Siedlung – Diskussion zur Beauftragung einer Studie mit Fördermittelantragstellung und Durchfüh- rung der Maßnahme

In Planung/Vorbereitung der Renaturierung einer ca. 500 m2 großen Teilfläche im Schw anenw eihergelände zu einem Wald-Teich (sh. anliegende Lageskizze 1) sollen in einer Studie die natürlichen Voraussetzungen (das Vorhandensein von Wasser und w asserhaltenden Schichten im Wald-Boden, die Belastung des Wassers mit Schadstoffen, die Belastung des Bodens, der zur Herstellung des Teiches abzutragen w äre) dafür geprüft w erden und ggf. die Anträge auf Fördermittel für die Durchführung der Maßnahme (Co-Finanzierung) erarbeitet w erden. Sow eit die Maßnahme im finanziellen Rahmen des anliegenden Angebotes durchgeführt w erden kann, soll die Durchführung initiiert werden.

Der E.F.C.S. e. V. ist angemessen an der Planung zu beteiligen.

Nur Punkt 1 Erstellung der Studie für 2500,- (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 63/2008

öffentlichen Widmung der Erschließungsstraße BBPL Nr.09/2006 „Märki- sches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“, OT Paaren im Glien Die Gemeindevertretung Schönw alde- Glien beschließt die Übernahme der östlichen Haupterschließungsstraße zum Parkplatz im Bebauungsplange- biet „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ in ihre Baulast zu übernehmen und öffentlich zu w idmen. Für Instandhaltungs- Sicherungs- und Pflegemaßnahmen der Straße und dem Parkplatz kommt die Gemein- de nicht auf. Hierzu w ird ein gesonderter Vertrag zw ischen der Gemeinde und dem Landkreis Havelland abgeschlossen. Die Verw altung w ird beauf- tragt die Planungsänderung dieser Festsetzung in den Bebauungsplan“

Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ auf zu nehmen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 70/2008

Überplanmäßige Ausgaben auf den Haushaltsstellen 1300.5600 und 1300.4020 – HH-Jahr 2007

Die Gemeindevertretung stimmt folgenden Überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007

auf den HH-Stellen 1 13000 56000 3.000,36 € und auf der HH-Stelle 1 13000 40200 3.801,15 € zu.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(4)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 79/2008

Vergabe Planungsleistung BMX-Anlage OT Wansdorf

Mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4, der Massenermitt- lung, der Statik und dem Baugrundgutachten für die Errichtung der BMX- Anlage im OT Wansdorf w erden die Landschaftsarchitekten Benninghoff aus 14057 Berlin beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 249/1/2007/2008

Änderung des Kaufvertrages mit der RHG Beteiligungs- und Vermittlungs- gesellschaft mbH (UR-Nr. 450/2007 v. 29.06.2007)

Der Kaufvertrag mit der RHG Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH (UR-Nr. 450/2007 v. 29.06.2007) ist gemäß Anlage zu ändern. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung w erden mit der Unterzeichnung der Änderung des Kaufvertrages beauftragt.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des 3. Entw urfs zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und Umw eltbericht „Gartenweg“ der Gemeinde Schönw alde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der 3. Entw urf des Bebauungsplanes mit Umw eltbericht und integrierter Grünordnung „Gartenw eg“ mit Begründung für das Gebiet in der Gemar- kung Pausin mit den Flurstücken 78, 79, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82 bis 90, 91/1, 91/2, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94/1, 94/2, 95, 96/1, 96/2, 97/1, 97/2, 98/1, 98/2, 99/1, 99/2, 100 bis 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 106/1, 106/2, 107 bis 109, 110/1, 111, 113 bis 116, 117 teilw ., 119 bis 123, 126, 25/1, 25/3 bis 25/5, 26/1, 26/3, 26/9, 26/13, 26/14, 77/3 bis 77/7, 77/9, 77/14, 77/16, 77/24, 22, 23, 24 teilw ., 18 teilw ., 149 bis 156, 168, 199, 141 bis 146, 162 bis 166, 172, 177, 198, 105, 43 teilw ., in der Flur 10, Flurstücke 250 bis 256, 65/1, 210, 61 teilw ., 62 teilw .,59, 58 teilw., 201, 202, 57/2, 218 teilw . der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbe- reiches in der Anlage) w urde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönw alde – Glien zur Drucksache Nr. 60/ 2008 vom 17.04.2008 gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffent- lich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Gemeinde Schönw alde-Glien liegen umw eltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

09.06.2008 bis 11.07.2008

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönw alde - Glien, Zimmer 11, OT Schönw alde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönw alde- Glien zu folgenden Zeiten w ährend der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentw urf schriftlich oder w ährend der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht w erden, die in die anschließende Abw ägung der öffentlichen und privaten Belange gegenein- ander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönw alde-Glien, den 18.04.2008 gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der V o r s c h l a g s l i s t e

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Schönw alde-Glien für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Nauen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien hat in der Sitzung am 17. April 2008 den Beschluss (Nr. 46/1/2008) über die Vor- schlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Nauen gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

09.06.2008 bis zum 17.06.2008

in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Schönw alde- Glien aus.

Ende der 50. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 17.4.2008

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Außerdem kann in dieser Zeit (außer Samstag und Sonntag) in der Ge- meindeverw altung Schönw alde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönw alde-Glien Hauptamt Zimmer 24 (Frau Kirsch) und Zimmer 25 (Frau Schönherr) w ährend folgender Zeiten

Montag und Mittw och von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr Donnerstag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr) Einsicht in die Liste genommen w erden.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (im Hauptamt/

Zimmer 24 - Frau Kirsch oder Zimmer 25 - Frau Schönherr) Einspruch mit der Begründung erhoben w erden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen w urden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen w erden durften oder sollten.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister Anhang

§ 31

§§ 32 bis 34 GVG

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

§ 31

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen w erden.

§ 32 Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder w egen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren w egen einer Tat schw ebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Äm- ter zur Folge haben kann.

§ 33

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen w erden:

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzw anzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben w ürden;

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden w ürden;

3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde w ohnen;

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeig- net sind;

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

§ 34

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen w erden:

1. der Bundespräsident;

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

3. Beamte, die jederzeit einstw eilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt w erden können;

4. Richter und Beamte der Staatsanw altschaft, Notare und Rechtsanwälte;

5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sow ie hauptamtliche Bew ährungs- und Gerichtshelfer;

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gew esen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verw altungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen w erden sollen.

Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 31.03.2005 (GVBI I.S. 218) erhalten folgende Verkehrsflächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und w erden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt:

Gemarkung Schönw alde,

Flur 28, Flurstücke 252 teilw . (alt 131 teilw .), 132, 135, 139 teilw ., 140, 141/1 und 245 teilw .

Die genannten Verkehrsflächen w erden in die Gruppe der Anliegerstraße eingestuft. Die Straße erhält den Namen „Am Gut“.

Diese Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönw alde-Glien, OT Schönw alde-Siedlung, Sebastian-Bach Str. 10-12, 14612 Schönw alde-Glien zu erheben. Es w ird darauf hingew iesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspurchsfrist nur dann gew ahrt ist, w enn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister Siegel

(6)

Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 31.03.2005 (GVBI I.S. 218) erhalten folgende Verkehrsflächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und w erden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt :

Gemarkung Schönw alde, Flur 2, Flurstück 559;

Flur 28, Flurstücke 1/2, 11, 250 teilw . (alt 131 teilw .), 248 (alt 129 teilw .), 130, 131 teilw ., u. 245 teilw .

Die genannten Verkehrsflächen w erden in die Gruppe der Haupterschlei- ßungsstraße eingestuft. Die Straße erhält den Namen „Dorfstraße“.

Diese Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönw alde-Glien, OT Schönw alde-Siedlung, Sebastian-Bach Str. 10-12, 14612 Schönw alde-Glien zu erheben. Es w ird darauf hingew iesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspurchsfrist nur dann gew ahrt ist, w enn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister Siegel

Anlage zur Bekanntmachung und zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.04.2008; Drucksache / Beschluss-Nr. 58/2008

Wahlen

der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien, des Ortsbeirats des Ortsteils Grünefeld,

des Ortsbeirats des Ortsteils Paaren im Glien, des Ortsbeirats des Ortsteils Pausin, des Ortsbeirats des Ortsteils Perw enitz, des Ortsbeirats des Ortsteils Schönw alde-Dorf, des Ortsbeirats des Ortsteils Schönw alde-Siedlung,

des Ortsbeirats des Ortsteils Wansdorf am 28. September 2008

Wahlbekanntmachung des Wahlleiters vom 05.05.2008

Gemäß §§ 26 und 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahl- verordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:

I. Wahltermine für die Hauptw ahlen sow ie die Wahlzeit

Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalw ahlen 2008 vom 4. Februar 2008 finden die Wahlen (Hauptwahlen) - der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien,

- des Ortsbeirats des Ortsteils Grünefeld, - des Ortsbeirats des Ortsteils Paaren im Glien, - des Ortsbeirats des Ortsteils Pausin, - des Ortsbeirats des Ortsteils Perw enitz,

- des Ortsbeirats des Ortsteils Schönw alde-Siedlung, - des Ortsbeirats des Ortsteils Schönw alde-Dorf, - des Ortsbeirats des Ortsteils Wansdorf

am Sonntag, den 28. September 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten Hauptw ahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu w eise ich auf Folgendes hin:

A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien 1. Anzahl der zu w ählenden Gemeindevertreter

Es sind insgesamt 18 Gemeindevertreter zu w ählen.

2. Wahlkreise

Die Gemeindevertretung Schönw alde-Glien hat durch Beschluss das Wahlgebiet (8.777 Einw ohner) in folgende zw ei Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis 1: Ortsteile Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perw enitz und Wansdorf (3.308 Einw ohner);

Wahlkreis 2: Ortsteile Schönw alde-Dorf und Schönw alde-Siedlung (5.469 Einw ohner);

3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist

3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbew erbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch ge- meinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteili-

(7)

gen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenstän- digen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus.

3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum

Donnerstag, den 21. August 2008, 12 Uhr, bei dem

Wahlleiter für die Gemeinde Schönw alde-Glien Gemeinde Schönw alde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönw alde-Glien

schriftlich eingereicht w erden.

4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen

Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem Wahlleiter für die Gemeinde Schönwalde-Glien durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, 12 Uhr, schrift- lich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zw ei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor- stands, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, bei Wähler- gruppen von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeich- net sein.

5. Einreichung von einem w ahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag oder mehreren w ahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung kann entw eder einen w ahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag (Liste für al- le zw ei Wahlkreise) oder mehrere w ahlkreisbezogene Wahlvorschläge (je eine Liste für die einzelnen Wahlkreise) einreichen. Die Entscheidung über die Einreichung eines w ahlgebietsbezogenen Wahlvorschlages oder von w ahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen trifft bei einer Partei oder poli- tischen Vereinigung der für das Wahlgebiet zuständige Gebietsvorstand (oder w enn ein solcher Vorstand nicht besteht, der Vorstand der nächst- höheren Gliederung) und bei Wählergruppen der Vertretungsberechtigte.

Einzelbew erber können nur einen w ahlgebietsbezogenen oder einen w ahlkreisbezogenen Wahlvorschlag einreichen, wobei sie nur mit einem w ahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag im gesamten Wahlgebiet zur Wahl stehen.

6. Inhalt der Wahlvorschläge

6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Abs.

1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht w erden. Sie müssen enthalten a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den

Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die An- schrift eines jeden Bew erbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den

vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Ver- einigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- se; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politi- schen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einrei- chenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- w endet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etw aige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politi- schen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Lis-

tenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verw endet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben,

e) den Namen des Wahlgebietes und bei w ahlkreisbezogenen Wahl- vorschlägen auch die Bezeichnung des Wahlkreises.

Der Wahlvorschlag eines Einzelbew erbers darf nur die unter Buchsta- be a und e bezeichneten Angaben enthalten.

6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen Bew erber enthalten.

Ein w ahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens 27 Bewerber enthalten.

Ein w ahlkreisbezogener Wahlvorschlag für den Wahlkreis 1 darf höchs- tens 10 Bew erber enthalten.

Ein w ahlkreisbezogener Wahlvorschlag für den Wahlkreis 2 darf höchs- tens 16 Bew erber enthalten.

6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikati- onsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Ver- trauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch ein Bewerber benannt w erden. Sow eit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zw ei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, unter- zeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuw eisen. Der Wahlvorschlag einer Listen- vereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereini- gung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvor- schlag eines Einzelbew erbers muss von diesem unterzeichnet sein.

6.5 Wichtige Beschränkungen

Jeder Bew erber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Ge- meindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien benannt sein. Der Bew erber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt.

7. Voraussetzungen für die Benennung als Bew erber

7.1 Die Benennung als Bew erber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

a) Der Bew erber muss gemäß § 11 BbgKWahlG w ählbar sein.

b) Der Bew erber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Bew erber gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).

c) Der Bew erber muss seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der An- lage 7a zu § 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahl- vorschlag von einer Partei eingereicht, hat der Bewerber in der Zu- stimmungserklärung zudem seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist.

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbew erber.

7.2 Zur Wählbarkeit

7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind w ählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

- am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz

oder gew öhnlichen Aufenthalt haben.

Ein Deutscher ist nach § 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht w ählbar, wenn er - gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beklei-

dung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgern

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind w ählbar auch alle Staatsangehöri- gen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Por- tugal, Rumänien, Schw eden, Slow akei, Slow enien, Spanien, Tschechi- sche Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sow ie Republik Zypern), die

- am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz

oder gew öhnlichen Aufenthalt haben.

Ein Unionsbürger ist nach § 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbar-

keit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

- infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Her- kunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist dem Wahlleiter für jeden Bew erber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu § 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen, dass der vorgeschlagene Be- w erber w ählbar ist.

Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt ha- ben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu § 32 Abs. 5 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vor- legen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbar- keit ausgeschlossen sind.

8. Zur Aufstellung der Bew erber gemäß § 33 BbgKWahlG 8.1 Die Bew erber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre

Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zu- sammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt w orden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer

(8)

Wahl hierzu besonders gew ählt w orden sind (Delegiertenversamm- lung).

8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bew erber und ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Gemeindegebiet w ahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Havelland w ahlberechtigten Mitglie- der der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte be- stimmt w erden.

8.3 Die Bew erber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesam- ten Wahlgebiet w ahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mit- gliederversammlung) oder, w enn die Wählergruppe nicht mitglied- schaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt w orden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gew ählt w orden sind (Delegiertenversamm- lung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend.

8.4 Die Bew erber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in gehei- mer Abstimmung bestimmt w orden sein; im Übrigen gelten die Bestim- mungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.

8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindes- tens dreitägigen Frist entw eder einzeln oder durch öffentliche Ankündi- gung zu laden.

8.6 Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bew erber und der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bew erbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen.

8.7 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu § 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhänger oder De- legierten sow ie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei ha- ben der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung be- stimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung ge- mäß § 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet w orden sind.

9. Unterstützungsunterschriften

9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften 9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 7. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im 16.

Deutschen Bundestag oder 4. Landtag Brandenburg durch mindestens einen im Land Brandenburg gew ählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Havelland durch mindestens einen Kreistagsabgeordne- ten oder in der Gemeindevertretung Schönw alde-Glien durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 7. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Havel- land durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Ge- meindevertretung Schönw alde-Glien durch mindestens einen Gemeinde- vertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

9.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, w enn mindestens eine der an ihr beteiligten Grup- pierungen w enigstens eine der in Nummer 9.1.1 oder 9.1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.

9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbew erbern, die am 7. März 2008 aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Havelland oder in der Gemeindevertretung Schönw alde-Glien vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

9.2 Wichtige Hinw eise

9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die

oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind

- im Falle eines w ahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten Per- sonen,

- im Falle eines w ahlkreisbezogenen Wahlvorschlags für den Wahlkreis 1 mindestens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreis 1 w ahlberechtigten Personen und

- im Falle eines w ahlkreisbezogenen Wahlvorschlags für den Wahlkreis 2 mindestens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreis 2 w ahlberechtigten Personen

beizufügen.

9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberech- tigten Person ist spätestens bis zum

Mittw och, den 20. August 2008, 16 Uhr, bei der

Wahlbehörde, Gemeinde Schönw alde-Glien, Meldestelle (Räume 14 und 15),

Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönw alde-Glien zu leisten.

Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg, vor einem Notar oder einer ande- ren zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet w erden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unter- schriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Gemein- de Schönw alde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde- Glien) spätestens bis zum

Mittw och, den 20. August 2008, 16 Uhr, vorzulegen.

Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:

9.2.3 Die Formblätter w erden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlags- trägers sofort bei der Wahlbehörde, Gemeinde Schönwalde-Glien, Hauptamt (Raum 25), Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde- Glien aufgelegt.

Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift eines jeden Bew erbers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wähler- gruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurz- bezeichnung verw endet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bew erber und ihre Reihenfolge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt wor- den sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bew erber und ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vor- handen, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen an- zugeben.

Beim Wahlvorschlag eines Einzelbew erbers ist die Bezeichnung "Ein- zelw ahlvorschlag" anzugeben.

Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers w erde ich unter den vorge- nannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeich- nung des Wahlvorschlags bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubi- gung ermächtigten Stelle ausgeben.

9.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vor- her geleistete Unterstützungsunterschriften sind ungültig.

9.2.5 Eine w ahlberechtigte Person darf nur jew eils einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien unter- zeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unter- stützungsunterschriften ungültig.

9.2.6 Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge dürfen nur von den in dem betref- fenden Wahlkreis w ahlberechtigten Personen unterzeichnet werden. Hat eine Person einen w ahlkreisbezogenen Wahlvorschlag unterzeichnet, der für einen Wahlkreis gilt, in dem sie nicht w ahlberechtigt ist, so ist ihre Unterschriftsleistung ungültig.

9.2.7 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

9.2.8 Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sow ie das Datum der Unter- schriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuw eisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstüt- zungsunterschriften ist w irkungslos.

(9)

9.2.9 Eine w ahlberechtigte Person, die w egen einer körperlichen Behinde- rung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine w ahlberechtigte Person, die w egen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 18. Au- gust 2008, 16 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden.

9.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle w ahlberechtigten Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgege- benen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet (im Falle eines w ahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags) oder im betreffenden Wahlkreis (im Falle eines w ahlkreisbezogenen Wahlvor- schlags) zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.

10. Mängelbeseitigung

Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21. August 2008, 12 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht w erden. Das Gleiche gilt, w enn der Bew erber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt w erden.

11. Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss beschließt am 26.08.2008 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen w ird auf § 37 BbgKWahlG und §§ 38 und 39 BbgKWahlV verw iesen.

B. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünefeld

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünefeld mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünefeld ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bew erber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG w ählbar sind und im Ortsteil Grünefeld ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegier- te können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünefeld bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Grünefeld w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitglie- derversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Orts- beirat des Ortsteils Grünefeld durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbew erber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Grünefeld vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, wenn mindes- tens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

C. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Paaren im Glien

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönw alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Paa- ren im Glien mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Paaren im Glien ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bew erber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Paaren im Glien ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Orts- beirat des Ortsteils Paaren im Glien bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Paaren im Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politi- schen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mit- gliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausfüh- rungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Par- teien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7.

März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Paaren im Glien durch mindestens ein Mitglied seit der letz- ten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzel- bew erber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Paaren im Glien vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraus- setzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

D. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Pausin

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schön- w alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Pausin mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Pausin ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bew erber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Pausin ihren ständigen Wohnsitz oder gew öhnlichen Aufent- halt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Orts- beirat des Ortsteils Pausin bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Pausin w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind mindestens 5 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Par- teien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7.

März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Pausin durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Pausin vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, w enn mindestens eine der an ihr be- teiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

E. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Perw enitz

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schön- w alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Perwenitz mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Perw enitz ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bew erber enthalten.

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4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Perw enitz ihren ständigen Wohnsitz oder gew öhnlichen Auf- enthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Orts- beirat des Ortsteils Perw enitz bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Perw enitz w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Ver- einigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederver- sammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Ge- meinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausfüh- rungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Par- teien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7.

März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Perw enitz durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Perw enitz vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, w enn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

F. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schönw alde-Dorf

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schön- w alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde- Dorf mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde-Dorf ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bew erber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Schönw alde-Dorf ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Orts- beirat des Ortsteils Schönw alde-Dorf bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Schönw alde-Dorf w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politi- schen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mit- gliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausfüh- rungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind mindestens 5 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Par- teien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7.

März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Schönw alde-Dorf durch mindestens ein Mitglied seit der letz- ten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzel- bew erber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Schön- w alde-Dorf vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, wenn mindes- tens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

G. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schönw alde-Siedlung Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schön- w alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schönwalde- Siedlung mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Schönw alde- Siedlung ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 9 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 13 Bew erber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Schönw alde-Siedlung ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Orts- beirat des Ortsteils Schönw alde-Siedlung bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Schönw alde-Siedlung w ahlberechtigten Mitglieder der Par- tei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung ei- ner Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die An- zahl der in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind mindestens 10 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Par- teien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7.

März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Schönw alde-Siedlung durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Ein- zelbew erber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Schönw alde-Siedlung vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs ge- nannte Voraussetzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

H. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Wansdorf

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schön- w alde-Glien gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Wansdorf mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Wansdorf ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirats zu w ählen.

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bew erber enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Wansdorf ihren ständigen Wohnsitz oder gew öhnlichen Auf- enthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bew erber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Orts- beirat des Ortsteils Wansdorf bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Wansdorf w ahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Ver- einigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederver- sammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Ge- meinde Schönw alde-Glien w ahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausfüh- rungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be- freit ist, sind mindestens 5 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Par- teien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 7.

März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Wansdorf durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerber, die aufgrund eines Einzelw ahlvorschlags im Ortsbeirat Wansdorf vertreten sind, sow ie für Listenvereinigungen, w enn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke w erden von mir beschafft und können bei mir angefordert w erden.

Schönw alde-Glien, den 05.05.2008 gez.

Herr Kurt Hartley Der Wahlleiter für die Gemeinde Schönw alde-Glien

(11)

Bekanntmachung des Wahlleiters Bildung Wahlausschuss

Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen

Gemäß § 16 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalw ahlgesetz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 3 Brandenburgische Kommunalw ahlver- ordnung (BbgKWahlV), ist für das Wahlgebiet

Gemeinde Schönw alde-Glien ein Wahlausschuss zu bilden.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter w urden gemäß § 15 Abs. 1 BbgKWahlG durch die Vertretung berufen.

Der Wahlleiter beruft die Beisitzer auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertre- tenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den w ahlberechtigten Personen des Wahlgebietes.

Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit in öffentlicher Sitzung.

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, w enn außer dem Wahlleiter mindestens zw ei w eitere Mitglieder anw esend sind.

Verw eisen möchte ich auf die Ablehnungsgründe zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlausschuss, nach § 83 Abs. 5 des BbgKWahlG.

Gemäß § 83 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlor- gan Mitglied sein. Wahlbew erber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied in einem Wahlausschuss sein.

Ich möchte Sie daher bitten, mir einen geeigneten Vorschlag zur Berufung als Beisitzer für den Wahlausschuss zu unterbreiten. Die Vorschläge bitte an:

Gemeinde Schönw alde-Glien z.H. Wahlleiter Schönw alde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12

14621 Schönw alde-Glien

Der Vorschlag soll enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit.

Bitte teilen Sie Ihren Vorschlag bis zum 06.06.2008 mit.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung des Wahlleiters Bildung Wahlvorstand

Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen

Gemäß § 18 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalw ahlgesetz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 5 Brandenburgische Kommunalw ahl- ordnung (BbgKWahlV), sind für das Wahlgebiet

Gemeinde Schönw alde-Glien Wahlvorstände zu bilden.

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern, die der Wahlleiter der Gemeinde aus den w ahlberechtigten Personen beruft.

Bei der Berufung der Beisitzer sind Vorschläge der im Wahlgebiet vertrete- nen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen möglichst zu berücksichtigen

Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit in öffentli- cher Sitzung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlvorstehers den Ausschlag.

Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, w enn außer dem Wahlvorsteher mindestens zw ei w eitere Mitglieder anw esend sind, sow eit sich aus diesem Gesetz oder aus den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverord- nungen nicht etw as anderes ergibt.

Verw eisen möchte ich auf die Ablehnungsgründe zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand, nach § 83 Abs. 5 des BbgKWahlG.

Gemäß § 83 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlor- gan Mitglied sein.

Wahlbew erber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauensperso- nen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied in einem Wahlvorstand sein.

Ich möchte Sie daher bitten, mir einen geeigneten Vorschlag zur Berufung als Beisitzer für den Wahlvorstand zu unterbreiten. Die Vorschläge bitte an:

Gemeinde Schönw alde-Glien z.H. Wahlleiter Schönw alde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12

14621 Schönw alde-Glien

Der Vorschlag soll enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit

Bitte teilen Sie mir Ihren Vorschlag bis zum 06.06.2008 mit.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen w ir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine vierteljähr- liche Zahlw eise gew ählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw . Einzugs- verfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die Grundsteuer A

Grundsteuer B Hundesteuer Zw eitw ohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre gilt,

für das II. Quartal 2008 zum 15. Mai 2008 zu überw eisen w aren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2008 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt w erden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2008 und 15. November 2008.

Schönw alde - Glien, den 15. April 2008 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Jagdgenossenschaft Grünefeld

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Grünefeld findet am

Samstag, dem 24. Mai 2008 um 15 Uhr im Restaurant „Havelland“ in Grünefeld statt.

Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Die Tagesordnung hängt ab der 18. KW im Schaukasten der Gemeinde Grünefeld aus.

Der Vorstand

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Sonstige amtliche Mitteilungen Sonstige Mitteilungen

Referenzen

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