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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.06, Heft 04 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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6. Jahrgang Schönwalde-Glien, 12. Mai 2010 Nr. 4

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen

18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.4.2010

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Bebauungsplan „Gartenweg“ OT Pausin - Abwägungsbeschluss

- Änderungsbeschluss S. 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin

Abwägungsbeschluss S. 2

gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion/ SPD-Fraktion zur Erstellung der Planung für den 3.BA Straßenbau Brandenburgische Straße und Nordmärkische Straße, OT

Schönwalde-Siedlung S. 3

Sondierung und Vorbereitung einer Städtepartnerschaft S. 3

Zahlungserinnerung S. 3

Impressum S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes zum Bebauungsplan

„Gartenweg“ mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Schön-

walde-Glien für den Ortsteil Pausin S. 4

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6 Nr. 4 Seite 2

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 67/2010

Bebauungsplan „Gartenweg“ OT Pausin Abwägungsbeschluss

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteili- gung in der Zeit vom 09.06.2008 bis 11.07.2008 zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg

Nr. 14 Brandenburg. Amt f. Denkmalpflege & Archäolog. Landesmuse- um, Abt. Denkmalpflege

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 19 Landkreis Havelland Nr. 41 Umlegungsausschuss

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 34 Ortsbeirat Pausin Bürger 1

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äu- ßerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen

Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt – Ruppin

Nr. 15 Brandenburg. Amt für Denkmalpflege & Archäolog. Landesmuse- um, Abt. Bodendenkmalpflege

Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH Nr. 23 VNG - Verbundnetz Gas AG

Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel e) keine Antwort gaben:

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland - Fläming

Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft & Flurneuordnung Nr. 20 E.on e.dis AG

Nr. 22 WGI-Westfälische Gesellschaft f. Geoinformation & Ing. dienst- leistungen mbH

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Abt. Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 26 Deutsche Telekom AG

Nr. 35 Stadt Falkensee Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 39 Bezirksamt Spandau Nr. 40 Stadt Nauen

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 68/2010

Bebauungsplan „Gartenweg“, OT Pausin Änderungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Änderungen zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ im OT Pausin:

1. Überarbeitung der textl. Festsetzung 2.2 hinsichtlich des Summen- maßes der zulässigen Grundflächen

2. Streichung der textl. Festsetzung 2.3

3. Einfügen von privaten Grünflächen zwischen den Bauflächen des WA 6 südlich der Chausseestraße

4. Streichung der Beschränkung des Verbrauchermarktes auf dem Flurstück 59

5. Zeichnerische Festsetzung des Fußweges zwischen Gartenweg und Waldstraße in der Planzeichnung in Ergänzung der textl. Festsetzung 6. Streichung der textl. Festsetzung 7.3 und 9.3

7. Festsetzung der GRZ und GFZ in WA 3.1 auf 0,3 8. Ergänzung WA 3 östlich WA 3.1

9. Streichung WA 8 aus Nutzungsschablone

10. Beibehaltung des Verlaufes (Bestand) der Waldstraße im Bereich der Einmündung in die Eichstädter Straße

11. Verschwenkung der Waldstraße nach Süden im bereich des Flurstü- ckes 77/24

12. Verengung der Waldstraße im Bereich der Flurstücke 142 und 143 13. Veränderung der Einmündung Gartenweg – Eichstädter Weg 14. Verschiebung des Gartenweges nach Norden

15. Vergrößerung der Einmündung Eichholzweg – An der Eichheide 16. Änderung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in

Verkehrsfläche

17. Ergänzung der Begründung sowie Umweltbericht incl. Anhang der Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen

18. Einfügen des Kapitels 4.3 „Angaben zur Beachtung der Verbotstatbe- stände des § 44 BNatSchG“ in den Umweltbericht

19. Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des Umweltbe- richtes und Abgleich der genannten Zahlen

20. Ergänzung der in der Anlage 1 zum Umweltbericht hinsichtlich Gliederung und Inhalt

21. Ergänzung des Punktes „Allgemeinverständliche Zusammenfassung“

im Umweltbericht

22. Ergänzung des Kapitels 3.4 des Umweltberichtes 23. Ergänzung des Kapitels 4.1.4 des Umweltberichtes (15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 69/2010

Bebauungsplan „Gartenweg“ OT Pausin Auslegungsbeschluss & Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den 4. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Fassung von April 2010, für den OT Pausin.

Der 4. Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und dem Umweltbe- richt sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfes zum Bebauungs- plan „Gartenweg“ mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Pausin und der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 70/2010

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Abwägungsbeschluss

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteiligung in der Zeit vom 04.01.2010 bis 05.02.2010 zum Entwurf des Vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4“ hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg

Nr. 15 Brandenburg. Amt f. Denkmalpflege & Archäolog. Landesmuse- um, Abt. Bodendenkmalpflege

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äu- ßerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 19 Landkreis Havelland

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 18. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 22.4.2010

(3)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6 Nr. 4 Seite 3

e) keine Antwort gaben:

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland - Fläming

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 72/2010

gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion/ SPD-Fraktion zur Erstellung der Planung für den 3.BA Straßenbau Brandenburgische Straße und Nordmär- kische Straße, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Planung für den 3.BA der Brandenburgischen Straße und die Planung für die Nordmärkische Straße im Ortsteil Schönwalde-Siedlung beauftragt wird. Die Finanzierung der Planung wird im Nachtragshaushalt als Ausgabe eingestellt und vorab durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert. Die Verwal- tung wird beauftragt, die Planung in Auftrag zu geben.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 79/2010

Sondierung und Vorbereitung einer Städtepartnerschaft

Die Gemeindevertretung beschließt, dass zur Sondierung und Vorbereitung einer Städtepartnerschaft mit der Gemeinde Muggensturm in Baden- Württemberg eine Delegation von ca. 6 Personen, bestehend aus Gemein- devertretern, dem Bürgermeister und der Rektorin der VHG, eine Dienstrei- se vom 7. bis ca. 9.Mai 2010 durchführen wird. Die entstehenden Kosten für die Reise und Unterkunft werden durch die Gemeinde aus der HHST Zuschuss Städtepartnerschaften finanziert. Verpflegungskosten trägt jeder Teilnehmer selbst.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährli- che Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugs- verfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

und die Zweitwohnungsteuer

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre gilt,

für das II. Quartal 2010 zum 15. Mai 2010 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2010 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2010 und 15. November 2010.

Schönwalde-Glien, den 29. April 2010

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.4.2010

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Redaktion: Kurt Hartley

Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsvorsteher/ -innen zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(4)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 6 Nr. 4 Seite 4

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes zum Bebauungsplan „Gartenweg“ mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der 4. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ mit Begründung und Umweltbericht für das Gebiet in der Ge- markung Pausin mit den Flurstücken 78, 79, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82 bis 90, 91/1, 91/2, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94/1, 94/2, 95, 96/1, 96/2, 97/1, 97/2, 98/1, 98/2, 99/1, 99/2, 100 bis 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 106/1, 106/2, 107 bis 109, 110/1, 111, 113 bis 116, 117 teilw., 119 bis 123, 126, 25/1, 25/3 bis 25/5, 26/1, 26/3, 26/9, 26/13, 26/14, 77/3 bis 77/7, 77/9, 77/14, 77/16, 77/24, 22, 23,, 18 teilw., 168, 199, 141 bis 156, 162 bis 166, 172, 177, 198, 105, 43 teilw., in der Flur 10, Flurstücke 250 bis 256, 65/1, 210, 61 teilw., 62 teilw.,64 teilw., 59, 58 teilw., 201, 202, 57/2, 218 teilw. der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungs- bereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Ge- meindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 69 / 2010 vom 22.04.2010 gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszule- gen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behör- den und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissions- schutz vor.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

07.06.2010 bis einschließlich 08.07.2010

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 23. April 2010

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

Öffentliche Bekanntmachungen

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Referenzen

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