7. Jahrgang Schönwalde-Glien, 18. August 2011 Nr. 6
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N
Inhaltsverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung für die Wahl des hauptamtlichen
Bürgermeisters am 11. September 2011 S. 2
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des
hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. September 2011 S. 3 Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. September 2011
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststel-
lung des endgültigen Ergebnisses S. 3
Amtliche Mitteilungen
Zahlungserinnerung an Steuer- und Gebührenpflichtige
S. 4
Impressum S. 4
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 7 Nr. 6 Seite 2
Wahlgebiet:
Gemeinde Schönwalde-Glien Wahlbehörde:
Der Bürgermeister Sebastian-Bach-Str. 10-12 14621 Schönwalde-Glien
Gemeinde Schönwalde-Glien Wahlbekanntmachung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. September 2011
1. Am 11.September 2011 findet die oben genannte Wahl statt.
Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr.
2. Das Wahlgebiet Gemeinde Schönwalde-Glien ist in 10 allge- meine Wahlbezirke eingeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigun- gen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 14.08.2011 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal an- gegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahler- gebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr im Gemeindesaal, Berli- ner Allee 3, 14621 Schönwalde-Glien zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl- bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso- nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder ausgehän- digt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzu- legen.
Behinderte Wähler können, wenn das zuständige Wahllokal nicht behindertengerecht ist, bei der Wahlbehörde Briefwahlun- terlagen zur Ausübung des Wahlrechts beantragen.
4. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält die mit Beschluss des Wahlausschus- ses vom 09. August 2011 zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängt ein Muster des Stimmzettels aus.
5. Für die Wahl gilt:
Jeder wahlberechtigte Bürger kann für seine Wahl eine Stimme vergeben.
Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Be- werber, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als eine Stimme abge- geben wird, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
Ist bei der Wahl oder Stichwahl nur ein Bewerber zugelassen, ist in einem bei den Worten “Ja” oder “Nein” befindlichen Krei- se ein Kreuz zu setzen.
6. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet werden.
7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- lung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Wahlbehörde
Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister
Sebastian-Bach-Str. 10-12 14621 Schönwalde-Glien
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahl- brief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis 18.00 Uhr abgegeben werden.
Bei einer möglichen Stichwahl endet die Frist am 25. September 2011, um 18.00 Uhr. Nach Eingang des Wahlbriefes beim Wahl- leiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden.
Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen:
1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
2. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen.
3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
4. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den un- terschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbrief- umschlag.
5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter.
Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so wer- den ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein.
Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt Folgendes: Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegen- heit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine aufgestellt, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlleiter.
9. Einer wahlberechtigten Person, die für die Wahl des hauptamt- lichen Bürgermeisters am 11. September 2011 einen Wahl- schein erhalten hat, wird für die Stichwahl am 25. September 2011 von Amts wegen wiederum ein Wahlschein ausgestellt, es sei denn, aus ihrem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stich-
Öffentliche Bekanntmachungen
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 7 Nr. 6 Seite 3 wahl in ihrem Wahlbezirk wählen will. Personen, die erst für die
Stichwahl am 25. September 2011 wahlberechtigt sind, erhalten für diese gleichfalls von Amts wegen einen Wahlschein. Einer wahlberechtigten Person, die für die Stichwahl einen Wahl- schein erhält, wird mit dem Wahlschein ein Stimmzettel, ein Wahlumschlag und ein Wahlbriefumschlag ausgehändigt.
10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz- buches).
gez.
Schönwalde-Glien, 11. August 2011 Bodo Oehme Bürgermeister
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. September 2011
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09. August 2011 für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wurde bestätigt.
1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschlag
Nr. Name des Vorschlagsträgers Kurzbezeichnung
1 Christlich Demokratische
Union Deutschlands CDU
2 Sozialdemokratische Partei
Deutschlands SPD
3 Familien-Partei
Deutschlands FAMILIE
4 Einzelwahlvorschlag Braatz 2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber
Wahlvor- schlag
Nr.
Name des
Wahlvorschlagsträgers Kurzbezeich-
nung Geburts-
jahr
1 Christlich Demokratische
Union Deutschlands CDU
Lfd. Nr. Familienname, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Anschrift
1 Oehme, Bodo hauptamtlicher Bürgermeister Nachtigallensteig 91 14621 Schönwalde-Glien
1962
Wahlvor- schlag
Nr.
Name des
Wahlvorschlagsträgers Kurzbezeich-
nung Geburts-
jahr
2 Sozialdemokratische Partei
Deutschlands SPD
Lfd. Nr. Familienname, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Anschrift
2 Beigel, Matthias Angestellter
Am Wiesengrund 23 14621 Schönwalde-Glien
1980
Wahlvor- schlag
Nr.
Name des
Wahlvorschlagsträgers Kurzbezeich-
nung
Geburts- jahr
3 Familien-Partei
Deutschlands FAMILIE
Lfd. Nr. Familienname, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Anschrift
3 Leitert, Knut Projektleiter
Chausseestraße 40 A 14621 Schönwalde-Glien
1966
Wahlvor- schlag
Nr.
Name des
Wahlvorschlagsträgers Kurzbezeich-
nung Geburts-
jahr
4 Einzelwahlvorschlag Braatz
Lfd. Nr. Familienname, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Anschrift
4 Braatz, Ronny Erzieher
Am Schmiedeweg 17
14621 Schönwalde-Glien 1977
gez.
Schönwalde-Glien, den 10.08.2011 Kurt Hartley Wahlleiter
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. September 2011
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des
endgültigen Ergebnisses
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgülti- gen Wahlergebnisses findet am 12. September 2011 um 19.00 Uhr im Gemeindesaal, Berliner Allee 3 in 14621 Schönwalde- Glien statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter / Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Branden- burgische Kommunalwahlverordnung).
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahllei- ter/ der Wahlleiterin mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).
gez.
Schönwalde-Glien, den 10.08.2011 K. Hartley
Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 7 Nr. 6 Seite 4
Zahlungserinnerung
Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die
Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer
und die Zweitwohnungsteuer
sofern Sie einen Steuer- und Abgabenbescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folge- jahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre gilt,
für das III. Quartal 2011 zum 15. August 2011 zu über- weisen waren.
Sofern Sie keinen neuen Steuer- und Abgabenbescheid für das Jahr 2011 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.
Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2011 und der 15. November 2011.
Schönwalde-Glien, den 04. August 2011
gez.
Bodo Oehme Bürgermeister
Amtliche Mitteilungen
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12,
14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de
hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de
Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.
Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde- Glien eingesehen werden.
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.