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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.02, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.02, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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2. Jahrgang Schönwalde-Glien, 12. Oktober 2006 Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E BE K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

ÖFFENT LICHE BEKANNT MACHUNGEN

Beschlüsse der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.9.2006 S. 2 Beschluss zur 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der

Gemeinde Schönwalde-Glien S. 2

1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schön-

walde-Glien S. 2

Diskussion und Beschlussvorbereitung zur Straßenreinigungsge-

bührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 2 2. Nachtragshaushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2006 S. 2

Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungs-

planes „Hasenwinkel“ im OT Pausin S. 4

Beschluss zur Abwägung des Entwurfes zum Bebauungsplan PAA

08/2005 „Hauptstraße Teil I“ im OT Paaren im Glien S. 4 Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und

Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes PAA 08/2005 „Haupt-

straße Teil I“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien S. 5 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit Umweltbericht PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien S. 5 Änderung der Bebauungsplan-Nummer „Schloss Schönwalde/

Polozentrum“ im OT Schönwalde-Dorf in Nr. 23 S. 5 Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde/ Polozentrum“ im OT Schönwalde-Dorf zur Drs. Nr. 168/2006 vom 17.08.2006 bzgl. des Geltungsbereiches S. 5 Berufung des Wahlleiters für das Wahlgebiet Gemeinde Schönwal-

de-Glien S. 6

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Paaren

im Glien S. 6

Beschluss Benennung der Dringlichkeitsstufen im Gewerbegebiet „

Erlenbruch“ S. 6

Bauantrag SW 091-06-B, Berliner Allee; Neubau EDEKA-Neukauf S. 7 Beschluss des öffentlichen-rechtlichen Vertrages zur Übertragung

der Straßenbaulast, Gemarkung Grünefeld, Flur 5, Flurstück 79

(Kienberger Dorfstraße) S. 7

Beschluss zum Zuwendungsbescheid der Gemeinde Schönwalde –

Glien an den SSV 53 e.V. S. 7

Beschluss zur Nachvollziehung der Fördermittelzuweisungen

Sanierung der Sanitäreinrichtungen in der Schule, OT Perwenitz S. 8 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4

Grundbuchbereinigungsgesetz in den Gemarkungen Wansdorf und

Pausin im Bereich der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 8 Allgemeinverfügung

Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel auf der

Grundlage der Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 S. 10

Impressum S. 15

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Beschlüsse der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.9.2006

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 191/2006

Beschluss zur 1. Änderungssatzung der Friedhofs- satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Friedhofs- satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien. Der Bürger- meister wird angewiesen, die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grund- lage der §§ 5 und 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 1549), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Bran- denburg (Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbauge- setz – 1. BbgBAG) vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 74, 86) sowie des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) vom 07.11.2001 (GVBl. I S. 226), geändert durch Artikel 31 des Gesetzes zur Anpassung an den elektronischen Rechtsverkehr vom 17.12.2003 (GVBl. I S. 298), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2006 folgende 1. Änderungssatzung der Fried- hofssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Artikel 1

Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom 01.04.2005 (Beschluss-Nr. 48/2005 vom 22.03.2005) wird wie folgt geändert:

1. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Nach dem Buchstaben g wird folgender Buchstabe h angefügt:

„h) Reihengräber – anonym“

2. § 12 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 wird die Angabe „0,75 m“ durch die Angabe

„1,00 m“ ersetzt.

3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt:

„§ 12a Reihengräber – anonym

(1) Anonyme Reihengräber dienen der namenlosen Erdbestattung Verstorbener. Nutzungsrechte an anony- men Reihengräbern werden auf Antrag des Bestattungs- pflichtigen für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) eingeräumt.

(2) In einem anonymen Reihengrab wird nur ein Verstor- bener bestattet. Die Bestattung erfolgt der Reihe nach.

(3) Die Abmessungen für ein anonymes Reihengrab betragen: Länge 2,20 m, Breite 0,75 m.

(4) Es ist unzulässig, die Lage der Verstorbenen kennt- lich zu machen. Eine Umbettung ist nicht zulässig.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt mit ihrer Bekanntma- chung in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 25. September 2006 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Beschluss Nr. 200/2006

Diskussion und Beschlussvorbereitung zur Straßen- reinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien

Für die Berechnung der Anliegerbeiträge des Winter- dienstes auf den kommunalen Geh- und Radwegen wird durch die Gemeindevertretung die

6 Ja-Stimmen Variante 1 = Frontlängenberechnung 8 Ja-Stimmen Variante 2 = Grundflächenberechnung 0 Ja-Stimmen Variante 3 = Quadratwurzelberechnung beschlossen.

Beschluss Nr. 199/2006

2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtrags- haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006. Es gelten weiterhin unverändert:

- der zur Haushaltssatzung 2006 beschlossene Stel- lenplan sowie

- der mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossene Finanzplan und das Investitionsprogramm bis einschl. 2009.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

(3)

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2006

Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21. Septem- ber 2006folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

um um einschl. der Nachträge

gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 408.900 8.228.700 8.637.600

die Ausgaben 408.900 8.228.700 8.637.600

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 380.300 2.728.500 3.108.800

die Ausgaben 380.300 2.728.500 3.108.800

Alle übrigen Paragraphen sind unverändert.

Aufstellungsvermerk

Gemäß § 78 Abs. 1 der GO des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2006 aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde - Glien, den 21.09.2006 gez.

M. Walter

Amtsleiterin der Kämmerei

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2006 wurde festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.

Schönwalde - Glien, den 21.9.2006 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntmachungsregelung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien bekannt gemacht.

Schönwalde - Glien, den 25. September 2006

gez. gez.

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung

Siegel

(4)

Beschluss Nr. 156/2006

Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ im OT Pausin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde- Glien beschließt:

Die Änderung des Geltungsbereiches für den durch Aufstellungsbeschluss Nr. 74/2005 vom 21.04.2005 beschlossenen Bebauungsplan „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde - Glien im OT Pausin. Der Gel- tungsbereich wird um die Flurstücke 151 teilw., 152 teilw.

und 163 teilw., der Flur 7 reduziert und um das Flurstück 42 teilw. erweitert. Der Bebauungsplan umfasst somit neu die Flurstücke 32 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 39/3 (geteilt in 169, 170 und 174), 40/1 bis 40/3, 42 teilw., 54 teilw., 122 bis 125 und 128 bis 132 der Flur 7.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,8 ha ist in einer Übersichtskarte kenntlich gemacht, die Bestandteil des Beschlusses ist. (siehe Kartenausschnitt).

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 192/2006

Beschluss zur Abwägung des Entwurfes zum Bebau- ungsplan PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ im OT Paaren im Glien

1. Die von den berührten Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hin- weise zum Vorentwurf des Bebauungsplanes PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ hat die Gemeindevertre- tung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hin- weise von:

Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Abt. Naturschutz Nr. 2 & 3 Landesumweltamt Brandenburg RW 4, RW 5 und RW 7 Nr. 15 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege & Archäo-

log. Landesmuseum Abt. Bodendenkmalpflege

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei / Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 26 Deutsche Telekom AG

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 19 Landkreis Havelland

Nr. 22 WGI-Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurdienstleistung mbh, (Erdgas Mark Brandenburg c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger Nr. 1

d) Keine planungsrelevanten Bedenken öder Ände- rungen äußerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabt. Berlin – Brandenburg Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen Potsdam

Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft &

Flurneuordnung

Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Nr. 10 Wasser- & Bodenverband

Nr. 14 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege & Archäo- log. Landesmuseum Abt. Denkmalpflege

Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH Nr. 23 Verbundnetz Gas AG

Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel Nr. 40 Stadt Nauen

e) Keine Stellungnahme gaben ab:

Nr. 20 e.dis Energie Nord AG Nr. 35 Stadt Falkensee Nr. 39 Bezirksamt Spandau

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die TÖB und die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben ha- ben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegan- genen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestand- teil dieses Beschlusses.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

Beschluss Nr. 193/2006

Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Öffent- lichkeit und Behörden zum Entwurf des Bebauungs- planes PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ der Gemein- de Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung Schönwalde - Glien billigt den Entwurf des Bebauungsplanes PAA 08/2005 „Haupt- straße Teil I“ die Begründung und den Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde – Glien in der Fassung von September 2006, für den OT Paaren im Glien.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit Umweltbericht PAA 08/2005

„Hauptstraße Teil I“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Umweltbericht PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ und Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Paaren im Glien mit den Flurstücken 100, 101, 102 (geteilt in 488 bis 490), 104/3, 104/5, 104/6, 105/1, 105/2, 107 bis 111(111 geteilt in Neu 559 und 560), 114 bis 118, 422 bis 427, 458 bis 460, 450, 451 (geteilt in 493 und 494), 452, 466 und 467 in der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsberei- ches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Ge- meindevertretung Schönwalde – Glien zur Drucksache Nr. 193/ 2006 vom 21.09.2006 gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Ge- meinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

23.10.2006 bis einschließlich 24.11.2006 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach- Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planent- wurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Nie-

derschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- einander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 22.09.2006 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Siegel)

Beschluss Nr. 197/2006

Änderung der Bebauungsplan-Nummer „Schloss Schönwalde/ Polozentrum“ im OT Schönwalde-Dorf in Nr. 23

In Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Drucksa- che Nr. 168/2006 vom 17.08.2006 erhält der Bebau- ungsplan „Schloss Schönwalde/ Polozentrum“ die Nr. 23.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 198/2006

Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zum Be- bauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde/ Polozen- trum“ im OT Schönwalde Dorf zur Drs. Nr. 168/2006 vom 17.08.2006 bzgl. des Geltungsbereiches

In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur Drs. Nr.

168/2006 vom 17.08.2006 wird der Geltungsbereich mit

(6)

der Aufnahme des bisher nicht aufgeführten Flurstückes 37 (tlw.) und Flurstück 45 der Flur 28 ergänzt:

Damit umfasst der Geltungsbereich des Bebauungspla- nes Nr. 23 „Schloss Schönwalde/ Polozentrum“ nunmehr die Flurstücke 37 (teilweise), 41, 42, 43, 44 und 45 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde.

Vorbehaltlich Unterzeichnung städtebaulicher Vertrag.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(Anlage zu den Beschlüssen 197/2006 und 198/2006)

Beschluss Nr. 190/2006

Berufung des Wahlleiters für das Wahlgebiet Ge- meinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde- Glien beruft auf der Grundlage des § 15 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg für das Wahlgebiet Gemeinde Schönwalde-Glien als Wahlleiter Herrn Kurt Hartley und als dessen

Stellvertreter Frau Margitte Walter.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 206/2006

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlus- ses zum Bebauungsplan Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ der Ge- meinde Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.

09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ im OT Paaren im Glien beschlossen. Im Plangebiet befinden sich Flurstücke die bereits geteilt wurden, so dass eine Änderung der Flurstücksnummern erfolgte.

Dies betrifft das Flurstück 539 (geteilt in 581 und 582) und das Flurstück 541 (geteilt in 583 und 584).

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der Flurstücke 584, 583 teilw., 582, 581 teilw. und 274 der Flur 4 zu.

Eine Übersichtskarte in der das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil des Beschlusses.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 209/2006

Diskussion und Beschluss Benennung der Dringlich- keitsstufen im Gewerbegebiet „ Erlenbruch“

Die Gemeindevertretung beschließt die Rangigkeit der Straßenkategorien für den Winterdienst auf der Grundla- ge der Dringlichkeitsstufen für die im Gewerbegebiet

„Erlenbruch“ gemäß Erschließungsvertrag in die Baulast der Gemeinde Schönwalde-Glien übernommenen und entsprechend Widmungsverfügung öffentlichen gewidme- ten Straßen.

Straßen im Gewerbegebiet „Erlenbruch“

- Am Silberberg - Grimnitzstraße

(7)

- Fliegerhorststraße - An den Wöhrden - An den Bauernhörsten

Variante 1 = Dringlichkeitsstufe I Variante 2 = Dringlichkeitsstufe II Variante 3 = Dringlichkeitsstufe III

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 184/2006

Bauantrag SW 091-06-B, Berliner Allee; Neubau EDEKA-Neukauf

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag SW 091-06-B in der Fassung des Lageplans vom 12.09.2006 für den „Neubau eines Lebensmitteleinzelhandels – EDEKA-Neukauf“ auf dem Grundstück Berliner Allee (Flur 17, Flurstück 10/3 Tfl.) wird nur unter folgenden Auflagen erteilt:

1. Die gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde nachzu- weisenden 95 Stellplätze sind auf dem Baugrundstück zu errichten.

2. Die zur Bauvoranfrage geforderten gestalterischen Elemente (Baum, Brunnen o.ä.) sind auf dem Parkplatz anzuordnen.

(7 Ja- und 5 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 189/2006

Beschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Straßenbaulast, Gemarkung Grüne- feld, Flur 5, Flurstück 79 (Kienberger Dorfstraße) Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übernahme der Straßenbaulast durch die Stadt Nauen ab. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Entwurf Stand 15.09.2006 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Straßenbaulast Die Gemeinde Schönwalde-Glien

Sebastian-Bach-Str. 10-12 14621 Schönwalde-Glien

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Bodo Oehme und

die Vorsitzende der Gemeindevertretung Frau Karla-Veronika Ehl

und die Stadt Nauen Rathausplatz 1 14641 Nauen

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Detlef Fleischmann und

dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn/Frau...

schließen auf der Grundlage der §§ 54 ff Verwaltungsver- fahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Be- kanntmachung der Neufassung vom 09.03.2004 (GVBl. I S 78) und der §§ 11 und 12 des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Bekanntmachung der Neufas- sung vom 31.03.2005 (GVBl. I S. 218) nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Wechsel einer Straßenbaulast.

Präambel

Aufgrund einer Umstufungsverfügung vom 27.06.2005 wurde die Straßenverbindung von der B 273 über Kien- berg nach Ebereschenhof von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße abgestuft. Der im § 1 geregelte Stra- ßenabschnitt befindet sich innerhalb der Gemeinde Schönwalde-Glien, Ortsteil Grünefeld. Durch Umdeutung nach § 47 VwVfGBbg ist mit Schreiben vom 11.05.2006 die damalige Umstufungsverfügung rechtskräftig gewor- den.

§ 1 Wechsel der Straßenbaulast

(1) Die Gemeinde Schönwalde-Glien als bisheriger Straßenbaulastträger überträgt die Gemeindestraße (Gemarkung Grünefeld, Flur 5, Flurstück 79, 10206 qm, von der B 273 bis zur Gemarkungsgrenze von Kienberg) auf die Stadt Nauen.

(2) Die Stadt Nauen übernimmt die in Absatz 1 genannte Gemeindestraße entschädigungslos in ihre Straßenbau- last mit allen Rechten und Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen. Jegliche Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen.

(3) Das Eigentum an der Straße geht auf die Stadt Nauen über. Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Eigentumsübergang zu.

§ 2 Grundbuchberichtigung

Die Stadt Nauen, als neuer Träger der Straßenbaulast, stellt beim Grundbuchamt unverzüglich den Antrag auf Berichtigung des Grundbuches.

Schönwalde-Glien, den ...

... ...

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl Bürgermeister Vorsitzende der

Gemeindevertretung Nauen, den ...

... ...

Detlef Fleischmann

Bürgermeister Vorsitzender der Stadt- verordnetenversammlung

Beschluss Nr. 212/2006

Beschluss zum Zuwendungsbescheid der Gemeinde Schönwalde – Glien an den SSV 53 e.V.

Zur Sicherung der Baumaßnahmen auf dem Bolzplatz des Schul- und Sportlandheimes im OT Schönwalde Siedlung erhält der SSV 53 e.V. von der Gemeinde

(8)

Schönwalde - Glien im Haushaltsjahr 2006 eine zweck- gebundene Förderung von 10.000,00 € als nicht rück- zahlbare Zuwendung.

Über den Betrag wird ein Zuwendungsbescheid gefertigt.

Die 10.000,00 € verringern den Haushaltsrest für die Touristenstation auf 140.000,00 €.

(8 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 203/2006

Hauptausschusssitzung vom 13.09.2006

Beschluss zur Nachvollziehung der Fördermittelzu- weisungen Sanierung der Sanitäreinrichtungen in der Schule, OT Perwenitz

Für die Sicherstellung der Rekonstruktion der Mädchen / Damensanitärräume im Ersten Obergeschoss der Grundschule im Ortsteil Perwenitz wird der Eigenanteil von 2 T€ auf 17 T€ erhöht.

Die Finanzierung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Ende der 32. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 21.9.2006

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(10)
(11)
(12)
(13)
(14)
(15)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien www.gemeinde-schoenwalde-glien.de

Der Bürgermeister hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Schönwalde-Siedlung (nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur)

Sebastian-Bach-Straße 10-12

14621 Schönwalde-Glien Redaktion:

Kurt Hartley Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig. Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemei- nen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-schoenwalde-glien.de im Bereich „Amtsblatt der Gemeinde“ zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde- Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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